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Dokumentenidentifikation DE10347079B4 01.09.2005
Titel Koppleranordnung für ein Ultraschallgerät und Ultraschallverfahren
Anmelder Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., 80686 München, DE
Erfinder Potapov, Vladimir, Dipl.-Ing., 66386 St. Ingbert, DE;
Tretbar, Steffen H., Dipl.-Ing., 66111 Saarbrücken, DE
Vertreter v. Bezold & Sozien, 80799 München
DE-Anmeldedatum 10.10.2003
DE-Aktenzeichen 10347079
Offenlegungstag 19.05.2005
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 01.09.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 01.09.2005
IPC-Hauptklasse B06B 3/00
IPC-Nebenklasse A61B 8/00   G01N 29/00   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Koppleranordnung zur Ein- und/oder Auskopplung von Ultraschallwellen, insbesondere in einem Ultraschallgerät, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Ultraschallverfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 21.

Aus US 3 584 327 und US 3 825 887 sind Koppleranordnungen bekannt, die in einem Ultraschallgerät eingesetzt werden können, um Ultraschallwellen in ein Mess- oder Bearbeitungsobjekt einzukoppeln. Diese bekannten Koppleranordnungen weisen zur Führung der einzukoppelnden Ultraschallwellen einen Wellenleiter mit zahlreichen Fasern auf, wobei der Ultraschall an einer Stirnfläche des Wellenleiters von einem elektroakustischen Wandler in die einzelnen Fasern des Wellenleiters eingekoppelt wird. In dem Wellenleiter werden die eingekoppelten Ultraschallwellen dann in Form der einfachsten Mode zu dem distalen Ende des Wellenleiters weitergeführt und dort in das Mess- oder Bearbeitungsobjekt eingekoppelt.

Nachteilig an diesen bekannten Koppleranordnungen ist der schlechte Wirkungsgrad bei der Einkopplung der Ultraschallwellen von dem elektro-akustischen Wandler in den Wellenleiter, so dass sich bei Frequenzen oberhalb von 100 kHz nur relativ niedrige Ultraschallleistungen in den Wellenleiter einkoppeln lassen.

Weiterhin ist aus DE 199 21 279 C1 ein chirurgisches Ultraschallgerät zur Knochenbearbeitung bekannt, bei dem während der Bearbeitung eines Knochens Ultraschallwellen in den Knochen eingestrahlt werden und die zurück gestreute oder reflektierte Ultraschallstrahlung ausgewertet wird, um die Beschaffenheit des Knochenmaterials zu beurteilen.

Nachteilig an diesem bekannten chirurgischen Ultraschallgerät ist die relativ geringe Aussagekraft bei der Auswertung der zurück gestreuten oder reflektierten Ultraschallstrahlung, da als Modell eine homogene Struktur des untersuchten Knochenmaterials vorausgesetzt wird. Viele Messobjekte, wie beispielsweise Knochen, besitzen jedoch eine komplizierte heterogene Struktur, was die Auswertung der zurück gestreuten und reflektierten Ultraschallwellen erschwert.

In US 5 509 417 ist eine Vorrichtung offenbart, die eine Mehrzahl von seitlich an einem Ultraschallwellenleiter angebrachten Schallwandlern offenbart, um durch eine geeignete Phasenansteuerung der Schallwandler eine Schallwelle in dem Schallwellenleiter zu erzeugen.

Die US 5 400 788 offenbart ebenfalls eine Vorrichtung zum Erzeugen einer Schallwelle in einem Schallwellenleiter, wobei vorgeschlagen wird, mit mehreren Piezoelementen Schallwellen unterschiedlicher Frequenzen in einem Schallwellenleiter zu erzeugen.

In DE 41 03 145 A1 wird vorgeschlagen, mit mehreren getrennten Ultraschallwandlern einen Richtkopf zu versorgen.

Die DE 102 19 297 A1 offenbart eine Vorrichtung zum Erzeugen von elektromagnetischer Energie und Ultraschallenergie, um zweidimensionale Nabenstrukturen zu bilden.

In US 3 468 517 wird eine Vorrichtung zum Übertragen von Schall- und Ultraschallwellen auf eine Oberfläche offenbart.

Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, die eingangs beschriebenen bekannten Koppleranordnungen für Ultraschallgeräte dahingehend zu verbessern, dass auch bei höheren Frequenzen von beispielsweise mehr als 100 kHz befriedigende Ultraschallleistungen in ein Mess- oder Bearbeitungsobjekt eingekoppelt werden können, wobei vorzugsweise verschiedene Schwingungsmoden oder unterschiedliche Arten von Wellen einsetzbar sind.

Weiterhin liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Ultraschallverfahren zu schaffen, das auch bei der Untersuchung von Messobjekten mit komplizierten heterogenen inneren Strukturen befriedigende Ergebnisse liefert.

Diese Aufgaben werden durch eine Koppleranordnung gemäß Anspruch 1 und ein Ultraschallverfahren gemäß Anspruch 21 gelöst.

Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass die kleine Stirnfläche des Wellenleiters bei der herkömmlichen Koppleranordnung in axialer Richtung nur eine geringe akustische Last für den elektro-akustischen Wandler bildet, was zu der ineffektiven Einkopplung der auf die einfachste Schwingungsmode beschränkten Ultraschallwellen führt.

Die Erfindung umfasst deshalb die allgemeine technische Lehre, den elektro-akustischen Wandler seitlich an den Wellenleiter anzukoppeln, wodurch die effektive Kontaktfläche zwischen dem Wandler und dem Wellenleiter im Vergleich zu der Stirnfläche des Wellenleiters wesentlich vergrößert werden kann.

Die seitliche Ankopplung des elektro-akustischen Wandlers ermöglicht nicht nur eine Vergrößerung der effektiven Kontaktfläche, sondern erlaubt auch eine Verbesserung des Kopplungsfaktors, da eine zweidimensionale Ankopplung möglich ist.

In einer Variante der Erfindung sind entlang dem Wellenleiter mehrere elektro-akustische Wandler jeweils seitlich an den Wellenleiter angekoppelt, wodurch die eingekoppelte Ultraschallleistung weiter erhöht werden kann.

In einer Ausführungsform dieser Variante weisen die benachbarten Wandler jeweils die gleiche Polarisationsrichtung auf und sind in Längsrichtung des Wellenleiters äquidistant in einem Abstand angeordnet, der im Wesentlichen gleich der Wellenlänge der Ultraschallwellen in dem Wellenleiter ist. Diese Anordnung der einzelnen Wandler in einem vorgegebenen Abstand ist erforderlich, damit sich die von den einzelnen Wandlern eingekoppelten Ultraschallwellen in dem Wellenleiter positiv überlagern und nicht auslöschen.

Vorzugsweise erzeugen die Wandler in dem Wellenleiter Ultraschallwellen einer ersten Schwingungsmode mit einer ersten Wellenlänge und einer ersten Frequenz sowie Ultraschallwellen einer ersten oder zweiten Schwingungsmode mit einer zweiten Wellenlänge und einer gegenüber der ersten Frequenz größeren zweiten Frequenz, wobei die Anzahl der Wandler kleiner oder gleich dem halben Quotienten aus der zweiten Frequenz und der ersten Frequenz ist. Diese Begrenzung der Anzahl der Wandler ist sinnvoll, da die Gesamtlänge der in einer Reihe entlang dem Wellenleiter angeordneten Wandler eine halbe Wellenlänge der ersten Schwingungsmode im Wellenleiter nicht überschreiten sollte.

Die vorstehend beschriebene Erzeugung von Ultraschallwellen mit unterschiedlichen Schwingungsmoden und Frequenzen ist vorteilhaft, da die verschiedenen Schwingungsmoden und Wellenlängen mit unterschiedlichen physikalisch bedingten Vorteilen verbunden sind, die miteinander kombiniert werden können.

So können die Ultraschallwellen der ersten Schwingungsmode beispielsweise in Form der symmetrischen S0-Mode der Lambda-Welle (Dehnungswelle) eine Frequenz im Bereich von 200 kHz bis 0,9 MHz aufweisen. Vorteilhaft an Ultraschallwellen mit einer derart niedrigen Frequenz unterhalb der Grenzfrequenz des Messobjekts ist die Tatsache, dass diese sich in der festen Phase des Messobjektes ausbreiten und aufgrund der relativ großen Wellenlänge eine entsprechend große Eindringtiefe aufweisen. Nachteilig an der relativ großen Wellenlänge derartiger Ultraschallwellen ist demgegenüber, dass die Ortsauflösung entsprechend gering ist, während die Todzone, in der durch Überlagerung des empfangenen und ausgesendeten Ultraschallsignals eine Ermittlung von Grenzflächen unmöglich ist, relativ groß ist.

Demgegenüber können die sich in der flüssigen Phase ausbreitenden Ultraschallwellen der ersten oder zweiten Schwingungsmode beispielsweise eine Frequenz im Bereich von 0,9 MHz bis 3 MHz und eine entsprechend kleinere Wellenlänge aufweisen, so dass sich diese Ultraschallwellen nur in der flüssigen Phase des Messobjekts ausbreiten können und eine geringere Eindringtiefe aufweisen. Dem steht als Vorteil gegenüber, dass die Todzone kleiner und die Ortsauflösung aufgrund der geringeren Wellenlänge entsprechend größer ist.

Hierbei verstehen wir unter der Grenzfrequenz des Messobjekts einen solchen Wert der Frequenz, unterhalb dessen die Ausbreitung der Ultraschallwellen durch die feste Phase ermöglicht wird, und oberhalb dessen die Fortpflanzung der Ultraschallwellen durch die feste Phase gesperrt wird. In diesem Fall werden die Ultraschallwellen durch die Oberfläche der festen Phase in die flüssige Phase abgestrahlt, in der sie sich ausbreiten und weitere werden gestreut.

Durch eine Kombination der sich in der festen Phase ausbreitenden Ultraschallwellen mit den sich in der flüssigen Phase ausbreitenden Ultraschallwellen können somit die Vorteile der großen Eindringtiefe mit den Vorteilen einer kleineren Todzone und einer größeren Ortsauflösung kombiniert werden.

In einer anderen Variante der Erfindung weisen die entlang dem Wellenleiter angeordneten Wandler dagegen jeweils entgegengesetzte Polarisationsrichtungen auf und sind in Längsrichtung des Wellenleiters äquidistant in einem Abstand angeordnet, der im Wesentlichen gleich der halben Wellenlänge der Ultraschallwellen in dem Wellenleiter ist. Auch hierbei ist die Anordnung der Wandler in einem vorgegebenen Abstand wichtig, damit sich die von den einzelnen Wandlern in den Wellenleiter eingekoppelten Ultraschallwellen in dem Wellenleiter positiv überlagern und nicht auslöschen.

Auch in dieser Variante der Erfindung ist es vorteilhaft, wenn die Wandler in dem Wellenleiter Ultraschallwellen einer ersten Schwingungsmode mit einer ersten Wellenlänge und einer ersten Frequenz sowie Ultraschallwellen einer der ersten oder zweiten Schwingungsmode mit einer zweiten Wellenlänge und einer gegenüber der ersten Frequenz größeren zweiten Frequenzen zeugen, wobei die Anzahl der Wandler vorzugsweise kleiner oder gleich dem Quotienten aus der zweiten Frequenz und der ersten Frequenz ist.

Die Erzeugung der Ultraschallwellen der ersten Schwingungsmode mit der ersten Frequenz und der ersten oder zweiten Schwingungsmode mit der zweiten Frequenz erfolgt erfindungsgemäß durch einen elektro-akustischen Wandler. Hierzu weist der elektro-akustische Wandler vorzugsweise eine Piezokeramik auf, die zur Erzeugung der Ultraschallwellen mit der ersten Frequenz zu Quer-Dehnungsschwingungen anregbar ist und zur Erzeugung der Ultraschallwellen mit der zweiten Frequenz zu Dicken-Dehnungsschwingungen anregbar ist.

Es ist jedoch alternativ auch möglich, dass der Wandler Ultraschallstrahlung breitbandig in das Mess- oder Bearbeitungsobjekt einkoppelt, wobei sich die Ultraschallwellen erst in dem Mess- bzw. Bearbeitungsobjekt aufgrund der Interaktion zwischen der eingekoppelten breitbandigen Ultraschallstrahlung und dem Mess- bzw. Bearbeitungsobjekt ausbilden.

In diesem Fall breiten sich der unterhalb der Grenzfrequenz niederfrequente Teil des breitbandigen Spektrums (durch) in der festen Phase und der oberhalb der Grenzfrequenz hochfrequente Teil dieses breitbandigen Spektrums in der flüssigen Phase des Messobjekts aus.

In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Wellenleiter der Koppleranordnung mehrere Fasern auf, wobei die Wandler jeweils seitlich an die einzelnen Fasern oder Gruppen von Fasern angekoppelt sind. Bei einer derartigen mehrfaserigen Ausbildung des Wellenleiters kommt der Vorteil der erfindungsgemäßen seitlichen Ankopplung der Wandler besonders zum Tragen, da die Stirnfläche der einzelnen Fasern des Wellenleiters mit dem Radius quadratisch abnimmt, während die Mantelfläche der einzelnen Fasern mit dem Radius nur linear abnimmt. Auch bei sehr dünnen Fasern reicht die Mantelfläche der Fasern also meist noch aus, um die gewünschte Ultraschallleistung in die Fasern einzukoppeln, wohingegen die Stirnfläche der Fasern aufgrund des geringen Radius hierzu nicht mehr ausreicht.

Bei einer erfindungsgemäßen Koppleranordnung mit einem mehrfaserigen Wellenleiter kann die seitliche Ankopplung von elektroakustischen Wandlern an die einzelnen Fasern des Wellenleiters aus Platzgründen schwierig sein. Vorzugsweise stehen die einzelnen Fasern des Wellenleiters deshalb am proximalen Ende des Wellenleiters bezüglich der Längsrichtung des Wellenleiters sternförmig ab, so dass die proximalen Enden der einzelnen Fasern des Wellenleiters gut zugänglich sind und eine einfache Ankopplung von elektro-akustischen Wandlern ermöglichen.

Darüber hinaus besteht im Rahmen der Erfindung die Möglichkeit, dass die einzelnen Fasern des Wellenleiters mindestens teilweise unterschiedliche Schallausbreitungsgeschwindigkeiten aufweisen. Dies kann beispielsweise vorteilhaft sein, wenn die einzelnen Fasern unterschiedliche Längen haben, damit die am distalen Ende des Wellenleiters von den einzelnen Fasern abgegebenen Ultraschallwellen die gewünschte Phasenbeziehung zueinander aufweisen. Darüber hinaus kann der Wellenleiter durch eine geeignete Bemessung der Schallausbreitungsgeschwindigkeit in einzelnen Fasern des Wellenleiters auch die Funktion einer akustischen Linse übernehmen, so dass die am distalen Ende des Wellenleiters abgegebene Ultraschallstrahlung in einem vorgegebenen Fokuspunkt fokussiert wird.

Bei einem Einsatz der erfindungsgemäßen Koppleranordnung in einem Ultraschallgerät zur Materialbearbeitung kann der Wellenleiter ein distales Ende aufweisen, das bezüglich der Längsrichtung des Wellenleiters rotationssymmetrisch geformt ist, wie es beispielsweise bei der eingangs zitierten Veröffentlichung DE 199 21 279 C1 der Fall ist.

Es besteht jedoch alternativ auch die Möglichkeit, dass das distale Ende des Wellenleiters sphärisch, konisch oder konkav geformt ist. Die Erfindung ist jedoch hinsichtlich der Formgebung des distalen Endes des Wellenleiters nicht auf die vorstehend erwähnten Geometrien beschränkt, sondern auch in anderer Weise realisierbar.

Weiterhin ist zu erwähnen, dass bei der erfindungsgemäßen Koppleranordnung zwischen dem Wandler und dem Wellenleiter bzw. den einzelnen Fasern des Wellenleiters als Koppelmittel vorzugsweise ein Silberleitkleber oder eine Anpassungsschicht angeordnet ist.

Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass der Wandler beispielsweise aus zwei oder mehr Teilen bestehen kann, zwischen denen der Wellenleiter oder eine oder mehrere Fasern des Wellenleiters angeordnet sind, wobei zwischen den Teilen des Wandlers und den Fasern des Wellenleiters bzw. dem Wellenleiter ein Berührungskontakt besteht, so dass Schwingungen von dem Wandler auf den Wellenleiter bzw. dessen Fasern übertragen werden können. Beispielsweise können die Teile des Wandlers planparallele Platten sein, zwischen denen der Wellenleiter bzw. Fasern des Wellenleiters eingepresst sind.

Alternativ ist auch möglich, dass der Wandler den Wellenleiter bzw. einzelne Fasern des Wellenleiters ringförmig umgibt, wobei der Wandler in mehrere Segmente aufgeteilt sein kann, die über den Umfang des Wellenleiters verteilt angeordnet sind.

Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der Wellenleiter wahlweise aus einem flexiblen Material oder aus einem starren Material, wie beispielsweise Aluminium, Aluminiumoxid, Titanium, Edelstahl oder anderen Metallen oder Oxiden, bestehen kann.

Darüber hinaus ist die Erfindung nicht auf die vorstehend beschriebene erfindungsgemäße Koppleranordnung als eigenständiges Bauteil beschränkt. Vielmehr umfasst die Erfindung auch ein Ultraschallgerät, insbesondere ein medizinisches Diagnose- oder -therapiegerät oder ein Materialbearbeitungs- oder -prüfgerät einer derartigen Koppleranordnung. Diesbezüglich wird beispielhaft auf einen möglichen Einsatz der erfindungsgemäßen Koppleranordnung in einem chirurgischen Werkzeug hingewiesen, wie es in der bereits eingangs zitierten Veröffentlichung DE 199 21 279 C1 beschrieben ist.

Weiterhin umfasst die Erfindung auch ein Ultraschallverfahren, das beispielsweise unter Verwendung der vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Koppleranordnung durchgeführt werden kann.

Hierbei werden in einem Messobjekt Ultraschallwellen einer ersten Frequenz, die unterhalb der Grenzfrequenz des Messobjekts ist, und Ultraschallwellen einer zweiten Frequenz, die oberhalb der Grenzfrequenz des Messobjekts ist, erzeugt.

Hierbei weisen die Ultraschallwellen der ersten Frequenz eine entsprechend größere Wellenlänge auf als die Ultraschallwellen der zweiten Frequenz. Durch diese Erzeugung von Ultraschallwellen unterschiedlicher Wellenlängen kann der Vorteil einer größeren Ortsauflösung der Ultraschallwellen mit der geringen Wellenlänge mit dem Vorteil einer größeren Eindringtiefe der Ultraschallwellen mit der größeren Wellenlänge kombiniert werden. In dem Messobjekt werden die Ultraschallwellen dann zurück gestreut und/oder reflektiert, wobei die zurück gestreuten bzw. reflektierten Ultraschallwellen detektiert und ausgewertet werden. Bei der Auswertung der zurück gestreuten bzw. reflektierten Ultraschallwellen können die Intensität und/oder die Laufzeit und/oder das Frequenzspektrum und/oder verknüpfte Informationen (z.B. STFA – Short-Time-Frequency-Analysis oder SSP – Split-Spectrum-Processing) der detektierten Ultraschallwellen ausgewertet werden.

Hierbei kann die erste Frequenz der Ultraschallwellen beispielsweise im Bereich von 200 kHz bis 0,9 MHz liegen, während die zweite Frequenz der Ultraschallwellen beispielsweise im Bereich zwischen 0,9 MHz bis 3 MHz liegen kann. Diese Frequenzen haben sich bei der Untersuchung von Knochensubstanz (Spongiosa und Kortikalis) als vorteilhaft erwiesen. Im Rahmen der Erfindung können jedoch grundsätzlich auch andere von der Grenzfrequenz abhängige Frequenzen eingesetzt werden.

In einer Variante der Erfindung werden die Ultraschallwellen gemeinsam durch eine breitbandige Ultraschallstrahlung in das Messobjekt eingekoppelt, wobei sich die Ultraschallwellen der ersten Frequenz und die Ultraschallwellen der zweiten Frequenz durch die Wechselwirkung der eingekoppelten breitbandigen Ultraschallstrahlung mit dem Messobjekt ausbilden. Vorzugsweise weist die eingekoppelte breitbandige Ultraschallstrahlung hierbei eine Mittenfrequenz auf, die größer ist als die Frequenz der sich in der flüssigen Phase ausbreitenden Ultraschallwellen, also beispielsweise oberhalb von 3 MHz liegt. Die eingekoppelte Ultraschallfrequenz kann jedoch auch oberhalb der oberen Frequenz und/oder zwischen den Arbeitsfrequenzen liegen und beispielsweise 2 MHz betragen. Die Bandbreite sollte die zu unterscheidenden Frequenzen einschließen.

In einer anderen Variante des erfindungsgemäßen Ultraschallverfahrens werden die sich in der festen Phase ausbreitenden Ultraschallwellen der ersten Frequenz und die sich in der flüssigen Phase ausbreitenden Ultraschallwellen der zweiten Frequenz dagegen getrennt voneinander durch Ultraschallstrahlung mit unterschiedlichen Mittenfrequenzen in das Messobjekt eingekoppelt.

Darüber hinaus ist vorzugsweise eine dynamische Fokussierung der in das Messobjekt eingekoppelten Ultraschallwellen vorgesehen, damit diese in dem Messobjekt auf einen vorgegebenen Brennpunkt fokussiert werden können. Hierzu wird vorzugsweise eine Vielzahl von Ultraschallwellen räumlich verteilt in das Messobjekt eingekoppelt, wobei die Phasenlage und/oder die Verzögerungszeit der einzelnen Ultraschallwellen getrennt voneinander eingestellt wird, um die räumliche Lage des Fokus der Ultraschallwellen in dem Messobjekt festzulegen. Hierzu kann beispielsweise die vorstehend beschriebene erfindungsgemäße Koppleranordnung mit einem mehrfaserigen Wellenleiter eingesetzt werden, wobei die einzelnen Fasern des Wellenleiters unabhängig voneinander angesteuert werden, um den Brennpunkt entsprechend festzulegen.

Vorzugsweise wird die räumliche Lage des Fokus der Ultraschallwellen in dem Messobjekt hierbei in Abhängigkeit von der Auswertung der Intensität und/oder der Laufzeit und/oder des Frequenzspektrums der detektierten Ultraschallwellen festgelegt. Hierbei ist es vorteilhaft, wenn die räumliche Lage des Fokus in Abhängigkeit von Verteilungsfunktion der Verzögerungszeiten der in jedem einzelnen Wellenleiter erzeugten und empfangenen Ultraschallwellen festgelegt wird. Vorzugsweise wird die räumliche Lage des Fokus im Messobjekt in Abhängigkeit von der Schallgeschwindigkeit ermittelt, die sich aus vorangegangenen Messungen oder der Literatur ergibt.

Im Rahmen des erfindungsgemäßen Ultraschallverfahrens kann durch eine Auswertung der Intensität und/oder der Laufzeit und/oder der Verzögerungszeit und/oder des Frequenzspektrums der detektierten Ultraschallwellen die räumliche Lage einer Grenzfläche in dem Messobjekt ermittelt werden, wobei der Fokus der Ultraschallwellen in dem Messobjekt auf die Grenzfläche eingestellt wird.

Besonders vorteilhaft eignet sich das erfindungsgemäße Ultraschallverfahren zur Untersuchung eines Knochens mit einer Kortikalis und einer Spongiosa. Andere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet oder werden nachstehend zusammen mit der Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Figuren näher erläutert. Es zeigen:

1 eine erfindungsgemäße Koppleranordnung mit einem mehrfaserigen Wellenleiter für ein Ultraschallgerät,

2 eine Aufsicht auf die Koppleranordnung aus 1,

3a und 3b verschiedene Anordnungen von elektroakustischen Wandlern an dem Wellenleiter der Koppleranordnung,

4a bis 4d verschiedene Geometrien des distalen Endes der Koppleranordnung aus 1,

5a bis 5e verschiedene mögliche Anordnungen eines elektro-akustischen Wandlers an einer Faser des Wellenleiters der Koppleranordnung,

6 eine erfindungsgemäße Koppleranordnung bei der Bearbeitung eines Knochens.

Die 1 und 2 zeigen eine erfindungsgemäße Koppleranordnung 1 für ein Ultraschallgerät, um Ultraschallwellen in ein Messobjekt einzukoppeln oder aus dem Messobjekt auszukoppeln.

Hierzu weist die Koppleranordnung 1 einen mehrfaserigen Wellenleiter 2 auf, der aus zahlreichen Fasern 3 besteht, wobei an die proximalen Enden der einzelnen Fasern 3 des Wellenleiters 2 jeweils mehrere elektro-akustische Wandler 4 angekoppelt sind, die Ultraschallwellen in den Wellenleiter 2 einkoppeln.

Die proximalen Enden der einzelnen Fasern 3 des Wellenleiters 2 stehen hierbei bezüglich der Längsachse des Wellenleiters 2 sternförmig ab, wie insbesondere aus 2 ersichtlich ist. Auf diese Weise wird zwischen den einzelnen Fasern 3 des Wellenleiters 2 am proximalen Ende des Wellenleiters 2 Platz für die Anbringung der elektro-akustischen Wandler 4 geschaffen.

Von besonderer Bedeutung ist hierbei, dass die einzelnen elektro-akustischen Wandler 4 jeweils seitlich an die Mantelfläche der einzelnen Fasern 3 des Wellenleiters 2 angekoppelt sind. Diese seitliche Ankopplung der elektro-akustischen Wandler 4 bietet gegenüber einer herkömmlichen stirnflächenseitigen Ankopplung den Vorteil einer größeren Kontaktfläche zwischen den elektro-akustischen Wandlern 4 und den Fasern 3 des Wellenleiters 2, was zu einer effektiveren Einkopplung beiträgt und die Einkopplung einer größeren Ultraschallleistung ermöglicht.

Dies wird zusätzlich dadurch unterstützt, das an jede Faser 3 des Wellenleiters jeweils drei elektro-akustische Wandler 4 angekoppelt sind, was die Einkopplung größerer Leistungen ermöglicht.

In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Wellenleiter 2 an seinem distalen Ende eine sphärisch geformte Spitze 5 auf. Diese rotationssymmetrische Ausgestaltung der Spitze 5 ermöglicht eine Rotation des Wellenleiters 2 in einem Ultraschallgerät, wie es beispielsweise in der eingangs zitierten Veröffentlichung DE 199 21 279 C1 der Fall ist.

3a zeigt ein Ausführungsbeispiel einer möglichen Anordnung der elektro-akustischen Wandler 4 an dem proximalen Ende der einzelnen Fasern 3 des Wellenleiters 2. In diesem Ausführungsbeispiel weisen die einzelnen elektro-akustischen Wandler 4 jeweils die gleiche Polarisationsrichtung auf, wobei die elektro-akustischen Wandler 4 entlang der Faser 3 in einem konstanten Abstand zueinander angeordnet sind, der gleich der Wellenlänge &lgr; der eingekoppelten Ultraschallwellen ist. Diese Anordnung der elektro-akustischen Wandler 4 entlang der Faser 3 in einem vorgegebenen Abstand ist wichtig, damit sich die von den elektro-akustischen Wandlern 4 eingekoppelten Ultraschallwellen positiv überlagern.

3b zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel einer Anordnung von elektro-akustischen Wandlern 4' an einer Faser 3'. Dieses Ausführungsbeispiel stimmt weitgehend mit dem vorstehend beschriebenen und in 3a dargestellten Ausführungsbeispiel überein, so dass für entsprechende Bauteile dieselben Bezugszeichen verwendet werden, die lediglich zur Vermeidung von Wiederholungen durch einen Apostroph gekennzeichnet sind.

Eine Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels besteht darin, dass die einzelnen elektro-akustischen Wandler 4' abwechselnd unterschiedliche Polarisationsrichtungen aufweisen, wie aus den gegensätzlich ausgerichteten Pfeilen ersichtlich ist. Entsprechend sind die benachbarten elektro-akustischen Wandler 4' jeweils in einem Abstand zueinander angeordnet, der gleich der halben Wellenlänge (oder einem ganzzahligen Vielfachen davon) der in die Faser 3' eingekoppelten Ultraschallwellen ist. Diese Anordnung der elektro-akustischen Wandler 4' in einem vorgegebenen Abstand ist wiederum erforderlich, damit sich die von den einzelnen elektro-akustischen Wandlern 4' eingekoppelten Ultraschallwellen in der Faser 3' positiv überlagern und nicht auslöschen.

Die 4a bis 4d zeigen unterschiedliche Geometrien der Spitze 5 des Wellenleiters 2, wobei 4d die in 1 bereits gezeigte sphärische Geometrie der Spitze 5 wiedergibt.

4a zeigt dagegen eine konkave Spitze 5', wohingegen die 4b und 4c kegelförmig spitz zulaufende Spitzen 5'' bzw. 5''' zeigen. Die Spitzen 5'' und 5''' in den 4b und 4c unterscheiden sich hierbei lediglich durch den jeweiligen Konuswinkel, wobei die Spitze 5''' spitzwinkliger zuläuft als die Spitze 5".

5a zeigt einen Querschnitt aus 3a durch die Faser 3 im Bereich des elektro-akustischen Wandlers 4. Aus dieser Darstellung ist ersichtlich, dass der elektro-akustische Wandler 4 in diesem Ausführungsbeispiel aus zwei planparallelen Platten 6, 7 besteht, zwischen denen die Faser 3 eingepresst ist, wobei die planparallelen Platten 6, 7 des elektroakustischen Wandlers 4 auf der Mantelfläche der Faser 3 aufliegen.

Der Zwischenraum zwischen den planparallelen Platten 6, 7 ist hierbei durch einen Silberleitkleber 8 gefüllt. Anstelle des Silberleitklebers 8 kann jedoch auch eine andere Anpassungsschicht verwendet werden.

5b zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel einer möglichen Ankopplung, wobei dieses Ausführungsbeispiel weitgehend mit dem vorstehend beschriebenen und in 5a gezeigten Ausführungsbeispiel übereinstimmt, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen auf die vorstehende Beschreibung zu 5a verwiesen wird und im Folgenden für entsprechende Bauteile dieselben Bezugszeichen verwendet werden, die lediglich zur Vermeidung von Verwechslungen durch zwei Apostrophe gekennzeichnet sind.

Eine Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels besteht darin, dass die Faser 3'' einen quadratischen Querschnitt aufweist, wodurch die effektive Kontaktfläche zwischen den planparallelen Platten 6'', 7'' und der Mantelfläche der Faser 3'' vergrößert wird, was zu einer effektiveren Einkopplung der Ultraschallwellen beiträgt.

5c zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel für die Ankopplung der elektro-akustischen Wandler 4 an die Faser 3 des Wellenleiters 2.

Hierbei weisen die elektro-akustischen Wandler 4 eine ringförmige Piezokeramik 9 auf, welche die Faser 3 hohlzylindrisch umgibt, wobei sich in dem Ringspalt zwischen der ringförmigen Piezokeramik 9 und der Faser 3 wiederum ein Silberleitkleber 10 befindet.

Das in 5d dargestellte Ausführungsbeispiel einer möglichen Ankopplung der elektro-akustischen Wandler 4 an die Faser 3 stimmt weitgehend mit dem vorstehend beschriebenen und in 5c dargestellten Ausführungsbeispiel überein, so dass im Folgenden zur Vermeidung von Wiederholungen auf die vorstehende Beschreibung zu 5c verwiesen wird.

Eine Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels besteht darin, dass die ringförmige Piezokeramik in mehrere Segmente 11 unterteilt ist, die über den Umfang verteilt um die Faser 3 herum angeordnet sind.

Ferner zeigt 5e ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine mögliche Ankopplung an die Faser 3, die hierzu mit einem Beschichtungsmaterial 12 aus einem piezoaktiven Material beschichtet ist.

Schließlich zeigt 6 den Wellenleiter 2 der in 1 dargestellten Koppleranordnung 1 bei der Bearbeitung eines Knochens 13, wobei der Knochen 13 eine im oberen Bereich dargestellte Spongiosa und eine im unteren Bereich dargestellte Kortikalis 14 aufweist. Aus der Darstellung der Spongiosa ist weiterhin ersichtlich, dass diese eine komplizierte heterogene innere Struktur aufweist und neben einer festen Phase 15 auch eine flüssige Phase 16 beinhaltet.

Über den Wellenleiter 2 werden hierbei Ultraschallwellen einer ersten Schwingungsmode mit einer ersten Frequenz und einer ersten Wellenlänge in den Knochen 13 eingekoppelt. Die Ultraschallwellen der ersten Frequenz im Bereich von 200 kHz bis 900 kHz breiten sich hierbei aufgrund ihrer relativ geringen Frequenz unterhalb der Grenzfrequenz des Messobjekts hauptsächlich in der festen Phase 15 aus und weisen aufgrund der relativ großen Wellenlänge eine entsprechend große Eindringtiefe auf.

Über den Wellenleiter 2 werden auch hierbei Ultraschallwellen einer ersten oder zweiten Schwingungsmode mit einer zweiten Frequenz und einer zweiten Wellenlänge in den Knochen 13 eingekoppelt. Diese Ultraschallwellen der zweiten Frequenz liegen dagegen im Frequenzbereich von 0,9 MHz bis 3 MHz oberhalb der Grenzfrequenz und breiten sich hauptsächlich in der flüssigen Phase 16 aus. Allerdings haben die Ultraschallwellen der zweiten Frequenz aufgrund der kleineren Wellenlänge eine größere Ortsauflösung und eine kleinere Todzone.

Die in dem Knochen 13 rückgestreuten oder reflektierten Ultraschallwellen werden von der Koppleranordnung 1 detektiert und anschließend ausgewertet, wobei eine multifrequente Auswertung sowohl der Ultraschallwellen der ersten Frequenz als auch der Ultraschallwellen der zweiten Frequenz den Vorteil der großen Eindringtiefe der sich in der festen Phase ausbreitenden Ultraschallwellen der ersten Frequenz mit dem Vorteil der großen Ortsauflösung der sich in der flüssigen Phase ausbreitenden Ultraschallwellen der zweiten Frequenz miteinander kombiniert.

Darüber hinaus ermöglicht der Einsatz der erfindungsgemäßen Koppleranordnung 1 bei einer Untersuchung bzw. bei einer Bearbeitung des Knochens 13 eine dynamische Fokussierung, indem die einzelnen Fasern 3 des Wellenleiters 2 unabhängig voneinander angesteuert werden, wie eingangs bereits ausführlich beschrieben wurde.


Anspruch[de]
  1. Koppleranordnung (1) zur Ein- und/oder Auskopplung von Ultraschallwellen, insbesondere in einem Ultraschallgerät, mit

    mindestens einem langgestreckten Wellenleiter (2) zur Führung der Ultraschallwellen und

    mindestens einem seitlich an den Wellenleiter (2) angekoppelten elektro-akustischen Wandler (4), der eine Piezokeramik aufweist, zur Erzeugung und/oder Detektion der Ultraschallwellen,

    dadurch gekennzeichnet, dass

    die Piezokeramik zur Erzeugung von Ultraschallwellen mit einer ersten Schwingungsmode mit einer ersten Frequenz zu Quer-Dehnungsschwingungen anregbar ist und zur Erzeugung von Ultraschallwellen mit der ersten oder einer zweiten Schwingungsmode mit einer zweiten Frequenz zu Dicken-Dehnungsschwingungen anregbar ist.
  2. Koppleranordnung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass entlang dem Wellenleiter (2) mehrere elektroakustische Wandler (4) jeweils seitlich an den Wellenleiter (2, 3, 3') angekoppelt sind.
  3. Koppleranordnung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die benachbarten Wandler (4) jeweils die gleiche Polarisationsrichtung aufweisen und in Längsrichtung des Wellenleiters (3) äquidistant in einem Abstand angeordnet sind, der im wesentlichen gleich der Wellenlänge der Ultraschallwellen in dem Wellenleiter (3) oder einem ganzzahligen Vielfachen davon ist.
  4. Koppleranordnung (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandler (4) in dem Wellenleiter (3) Ultraschallwellen der ersten Schwingungsmode mit einer ersten Wellenlänge und der ersten Frequenz sowie Ultraschallwellen der ersten oder zweiten Schwingungsmode mit der zweiten Frequenz sowie Ultraschallwellen der zweiten Schwingungsmode mit einer zweiten Wellenlänge und einer gegenüber der ersten Frequenz größeren zweiten Frequenz erzeugen, wobei die Anzahl der Wandler (4) kleiner oder gleich dem halben Quotienten aus der zweiten Frequenz und der ersten Frequenz ist.
  5. Koppleranordnung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die benachbarten Wandler (4') jeweils entgegengesetzte Polarisationsrichtungen aufweisen und in Längsrichtung des Wellenleiters (3') äquidistant in einem Abstand angeordnet sind, der im wesentlichen gleich der halben Wellenlänge der Ultraschallwellen in dem Wellenleiter (3') oder einem ganzzahligen Vielfachen davon ist.
  6. Koppleranordnung (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandler (4') in dem Wellenleiter (3') Ultraschallwellen der ersten Schwingungsmode mit einer ersten Wellenlänge und der ersten Frequenz sowie Ultraschallwellen der ersten oder zweiten Schwingungsmode mit einer zweiten Wellenlänge und einer gegenüber der ersten Frequenz größeren zweiten Frequenz erzeugen, wobei die Anzahl der Wandler (4') kleiner oder gleich dem Quotienten aus der zweiten Frequenz und der ersten Frequenz ist.
  7. Koppleranordnung (1) nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Frequenz zwischen 200 kHz und 1 MHz und die zweite Frequenz zwischen 1 MHz und 3 MHz liegt.
  8. Koppleranordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wellenleiter (2) mehrere Fasern (3, 3') aufweist, wobei die Wandler (4, 4') jeweils seitlich an die einzelnen Fasern (3, 3') oder Gruppen von Fasern (3, 3') angekoppelt sind.
  9. Koppleranordnung (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Fasern (3) am proximalen Ende des Wellenleiters (2) bezüglich der Längsrichtung des Wellenleiters (2) sternförmig abstehen.
  10. Koppleranordnung (1) nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Fasern (3) des Wellenleiters (2) mindestens teilweise unterschiedliche Schallausbreitungsgeschwindigkeiten aufweisen.
  11. Koppleranordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wellenleiter (2) ein distales Ende (5, 5', 5'', 5''') zur Materialbearbeitung aufweist, wobei das distale Ende (5, 5' , 5'', 5''') bezüglich der Längsrichtung des Wellenleiters (2) rotationssymmetrisch geformt ist.
  12. Koppleranordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das distale Ende (5, 5', 5'', 5''') des Wellenleiters (2) sphärisch, konisch oder konkav geformt ist.
  13. Koppleranordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Wandler (4, 4') und dem Wellenleiter (3, 3') als Koppelmittel ein Silberleitkleber (10) oder eine Anpassungsschicht angeordnet ist.
  14. Koppleranordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wandler (4, 4') zwei Teile (6, 7, 6'', 7'') aufweist, zwischen denen eine oder mehrere Fasern (3, 3'') des Wellenleiters (2) angeordnet sind.
  15. Koppleranordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wandler (4, 4') den Wellenleiter (3, 3') ringförmig umgibt.
  16. Koppleranordnung (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Wandler (4, 4') mehrere Segmente (11) aufweist, die über den Umfang des Wellenleiters (3, 3') verteilt angeordnet sind.
  17. Koppleranordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wellenleiter (2, 3, 3') aus einem starren Material besteht.
  18. Koppleranordnung (1) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Wellenleiter (2, 3, 3') mindestens teilweise aus Aluminium, Aluminiumoxid, Titanium, Edelstahl oder anderen Metallen oder Oxiden besteht.
  19. Koppleranordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wellenleiter (2, 3, 3') aus einem flexiblen Material besteht.
  20. Ultraschallgerät, insbesondere medizinisches Diagnose- oder -therapiegerät oder Materialbearbeitungs- oder -prüfgerät mit einer Koppleranordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  21. Ultraschallverfahren zur Untersuchung eines Messobjekts (13) mit den folgenden Schritten:

    – Einkopplung von Ultraschallwellen einer ersten Schwingungsmode mit einer ersten Frequenz und einer ersten Wellenlänge in das Messobjekt (13), wobei die erste Frequenz kleiner als eine durch das Messobjekt (13) vorgegebene Grenzfrequenz ist, unterhalb derer sich in dem Messobjekt Ultraschallwellen im wesentlichen nur in einer festen Phase des Messobjekts (13) ausbreiten,

    – Detektion der aus dem Messobjekt (13) zurück gestreuten und/oder reflektierten und/oder verzögerten Ultraschallwellen mit der ersten Frequenz und/oder der zweiten Frequenz,

    – Auswertung der Intensität und/oder der Laufzeit und/oder des Frequenzspektrums und/oder der Verzögerungszeit der detektierten Ultraschallwellen der ersten Frequenz und/oder der zweiten Frequenz,

    – wobei die Ultraschallwellen mit mindestens einem seitlich an einem mit dem Objekt verbundenen Wellenleiter (2) angekoppelten elektro-akustischen Wandler (4), der eine Piezokeramik aufweist, erzeugt und/oder detektiert werden,

    dadurch gekennzeichnet, dass

    die Piezokeramik zur Erzeugung von Ultraschallwellen mit einer ersten Schwingungsmode mit der ersten Frequenz zu Quer-Dehnungsschwingungen angeregt wird und zur Erzeugung von Ultraschallwellen mit der ersten oder einer zweiten Schwingungsmode mit der zweiten Frequenz zu Dicken-Dehnungsschwingungen angeregt wird.
  22. Ultraschallverfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Frequenz zwischen 200 kHz und 0,9 MHz und die zweite Frequenz zwischen 0,9 MHz und 3 MHz liegt.
  23. Ultraschallverfahren nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass die sich in fester Phase ausbreitenden Ultraschallwellen der ersten Frequenz und die sich in flüssiger Phase ausbreitenden Ultraschallwellen der zweiten Frequenz jeweils getrennt voneinander durch Ultraschallstrahlungen mit unterschiedlichen Mittenfrequenzen in das Messobjekt (13) eingekoppelt werden.
  24. Ultraschallverfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vielzahl von Ultraschallwellen räumlich verteilt in das Messobjekt (13) eingekoppelt werden, wobei die Verzögerungszeit und/oder die Phasenlage der einzelnen Ultraschallwellen getrennt voneinander eingestellt wird, um die räumliche Lage des Fokus der Ultraschallwellen in dem Messobjekt (13) festzulegen.
  25. Ultraschallverfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die räumliche Lage des Fokus der Ultraschallwellen in dem Messobjekt (13) in Abhängigkeit von der Auswertung der Intensität und/oder der Laufzeit und/oder des Frequenzspektrums der detektierten Ultraschallwellen festgelegt wird.
  26. Ultraschallverfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Auswertung der Intensität und/oder der Laufzeit und/oder des Frequenzspektrums der detektierten Ultraschallwellen die räumliche Lage einer Grenzfläche in dem Messobjekt (13) ermittelt wird, wobei der Fokus der Ultraschallwellen in dem Messobjekt (13) auf die Grenzfläche eingestellt wird.
  27. Ultraschallverfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Ultraschallwellen jeweils über eine Faser eines mehrfaserigen Wellenleiters in das Messobjekt (13) eingekoppelt und/oder aus dem Messobjekt (13) detektiert werden, wobei die einzelnen Fasern des Wellenleiters jeweils getrennt mit mindestens einem elektroakustischen Wandler verbunden sind.
  28. Ultraschallverfahren nach Anspruch 27, gekennzeichnet durch folgende Schritte:

    – Ermittlung der Laufzeiten der Ultraschallwellen zwischen der Einkopplung in das Messobjekt (13) und der anschließenden Detektion, wobei die Laufzeit für die einzelnen Fasern des Wellenleiters getrennt ermittelt wird,

    – Ermittlung der Verteilungsfunktion der Laufzeiten für die einzelnen Fasern des Wellenleiters,

    – Einstellung des Fokus der eingekoppelten Ultraschallwellen in Abhängigkeit von der ermittelten Verteilungsfunktion.
  29. Ultraschallverfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass das Messobjekt (13) ein Knochen mit einer Kortikalis und einer Spongiosa ist.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen






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