Die Erfindung betrifft eine Koppleranordnung zur Ein- und/oder Auskopplung
von Ultraschallwellen, insbesondere in einem Ultraschallgerät, gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 sowie ein Ultraschallverfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
21.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, die eingangs beschriebenen
bekannten Koppleranordnungen für Ultraschallgeräte dahingehend zu verbessern, dass
auch bei höheren Frequenzen von beispielsweise mehr als 100 kHz befriedigende Ultraschallleistungen
in ein Mess- oder Bearbeitungsobjekt eingekoppelt werden können, wobei vorzugsweise
verschiedene Schwingungsmoden oder unterschiedliche Arten von Wellen einsetzbar
sind.
Weiterhin liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Ultraschallverfahren
zu schaffen, das auch bei der Untersuchung von Messobjekten mit komplizierten heterogenen
inneren Strukturen befriedigende Ergebnisse liefert.
Diese Aufgaben werden durch eine Koppleranordnung gemäß Anspruch 1
und ein Ultraschallverfahren gemäß Anspruch 21 gelöst.
Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass die kleine Stirnfläche
des Wellenleiters bei der herkömmlichen Koppleranordnung in axialer Richtung nur
eine geringe akustische Last für den elektro-akustischen Wandler bildet, was zu
der ineffektiven Einkopplung der auf die einfachste Schwingungsmode beschränkten
Ultraschallwellen führt.
Die Erfindung umfasst deshalb die allgemeine technische Lehre, den
elektro-akustischen Wandler seitlich an den Wellenleiter anzukoppeln, wodurch die
effektive Kontaktfläche zwischen dem Wandler und dem Wellenleiter im Vergleich zu
der Stirnfläche des Wellenleiters wesentlich vergrößert werden kann.
Die seitliche Ankopplung des elektro-akustischen
Wandlers ermöglicht nicht nur eine Vergrößerung der effektiven Kontaktfläche, sondern
erlaubt auch eine Verbesserung des Kopplungsfaktors, da eine zweidimensionale Ankopplung
möglich ist.
In einer Variante der Erfindung sind entlang dem Wellenleiter mehrere
elektro-akustische Wandler jeweils seitlich an den Wellenleiter angekoppelt, wodurch
die eingekoppelte Ultraschallleistung weiter erhöht werden kann.
In einer Ausführungsform dieser Variante weisen die benachbarten Wandler
jeweils die gleiche Polarisationsrichtung auf und sind in Längsrichtung des Wellenleiters
äquidistant in einem Abstand angeordnet, der im Wesentlichen gleich der Wellenlänge
der Ultraschallwellen in dem Wellenleiter ist. Diese Anordnung der einzelnen Wandler
in einem vorgegebenen Abstand ist erforderlich, damit sich die von den einzelnen
Wandlern eingekoppelten Ultraschallwellen in dem Wellenleiter positiv überlagern
und nicht auslöschen.
Vorzugsweise erzeugen die Wandler in dem Wellenleiter Ultraschallwellen
einer ersten Schwingungsmode mit einer ersten Wellenlänge und einer ersten Frequenz
sowie Ultraschallwellen einer ersten oder zweiten Schwingungsmode mit einer zweiten
Wellenlänge und einer gegenüber der ersten Frequenz größeren zweiten Frequenz, wobei
die Anzahl der Wandler kleiner oder gleich dem halben Quotienten aus der zweiten
Frequenz und der ersten Frequenz ist. Diese Begrenzung der Anzahl der Wandler ist
sinnvoll, da die Gesamtlänge der in einer Reihe entlang dem Wellenleiter angeordneten
Wandler eine halbe Wellenlänge der ersten Schwingungsmode im Wellenleiter nicht
überschreiten sollte.
Die vorstehend beschriebene Erzeugung von Ultraschallwellen mit unterschiedlichen
Schwingungsmoden und Frequenzen ist vorteilhaft, da die verschiedenen Schwingungsmoden
und Wellenlängen mit unterschiedlichen physikalisch bedingten Vorteilen verbunden
sind, die miteinander kombiniert werden können.
So können die Ultraschallwellen der ersten Schwingungsmode beispielsweise
in Form der symmetrischen S0-Mode der Lambda-Welle (Dehnungswelle) eine
Frequenz im Bereich von 200 kHz bis 0,9 MHz aufweisen. Vorteilhaft an Ultraschallwellen
mit einer derart niedrigen Frequenz unterhalb der Grenzfrequenz des Messobjekts
ist die Tatsache, dass diese sich in der festen Phase des Messobjektes ausbreiten
und aufgrund der relativ großen Wellenlänge eine entsprechend große Eindringtiefe
aufweisen. Nachteilig an der relativ großen Wellenlänge derartiger Ultraschallwellen
ist demgegenüber, dass die Ortsauflösung entsprechend gering ist, während die Todzone,
in der durch Überlagerung des empfangenen und ausgesendeten Ultraschallsignals eine
Ermittlung von Grenzflächen unmöglich ist, relativ groß ist.
Demgegenüber können die sich in der flüssigen Phase ausbreitenden
Ultraschallwellen der ersten oder zweiten Schwingungsmode beispielsweise eine Frequenz
im Bereich von 0,9 MHz bis 3 MHz und eine entsprechend kleinere Wellenlänge aufweisen,
so dass sich diese Ultraschallwellen nur in der flüssigen Phase des Messobjekts
ausbreiten können und eine geringere Eindringtiefe aufweisen. Dem steht als Vorteil
gegenüber, dass die Todzone kleiner und die Ortsauflösung aufgrund der geringeren
Wellenlänge entsprechend größer ist.
Hierbei verstehen wir unter der Grenzfrequenz des Messobjekts einen
solchen Wert der Frequenz, unterhalb dessen die Ausbreitung der Ultraschallwellen
durch die feste Phase ermöglicht wird, und oberhalb dessen die Fortpflanzung der
Ultraschallwellen durch die feste Phase gesperrt wird. In diesem Fall werden die
Ultraschallwellen durch die Oberfläche der festen Phase in die flüssige Phase abgestrahlt,
in der sie sich ausbreiten und weitere werden gestreut.
Durch eine Kombination der sich in der festen Phase ausbreitenden
Ultraschallwellen mit den sich in der flüssigen Phase ausbreitenden Ultraschallwellen
können somit die Vorteile der großen Eindringtiefe mit den Vorteilen einer kleineren
Todzone und einer größeren Ortsauflösung kombiniert werden.
In einer anderen Variante der Erfindung weisen die entlang dem Wellenleiter
angeordneten Wandler dagegen jeweils entgegengesetzte Polarisationsrichtungen auf
und sind in Längsrichtung des Wellenleiters äquidistant in einem Abstand angeordnet,
der im Wesentlichen gleich der halben Wellenlänge der Ultraschallwellen in dem Wellenleiter
ist. Auch hierbei ist die Anordnung der Wandler in einem vorgegebenen Abstand wichtig,
damit sich die von den einzelnen Wandlern in den Wellenleiter eingekoppelten Ultraschallwellen
in dem Wellenleiter positiv überlagern und nicht auslöschen.
Auch in dieser Variante der Erfindung ist es vorteilhaft, wenn die
Wandler in dem Wellenleiter Ultraschallwellen einer ersten Schwingungsmode mit einer
ersten Wellenlänge und einer ersten Frequenz sowie Ultraschallwellen einer der ersten
oder zweiten Schwingungsmode mit einer zweiten Wellenlänge und einer gegenüber der
ersten Frequenz größeren zweiten Frequenzen zeugen, wobei die Anzahl der Wandler
vorzugsweise kleiner oder gleich dem Quotienten aus der zweiten Frequenz und der
ersten Frequenz ist.
Die Erzeugung der Ultraschallwellen der ersten Schwingungsmode mit
der ersten Frequenz und der ersten oder zweiten Schwingungsmode mit der zweiten
Frequenz erfolgt erfindungsgemäß durch einen elektro-akustischen Wandler. Hierzu
weist der elektro-akustische Wandler vorzugsweise eine Piezokeramik auf, die zur
Erzeugung der Ultraschallwellen mit der ersten Frequenz zu Quer-Dehnungsschwingungen
anregbar ist und zur Erzeugung der Ultraschallwellen mit der zweiten Frequenz zu
Dicken-Dehnungsschwingungen anregbar ist.
Es ist jedoch alternativ auch möglich, dass der Wandler Ultraschallstrahlung
breitbandig in das Mess- oder Bearbeitungsobjekt einkoppelt, wobei sich die Ultraschallwellen
erst in dem Mess- bzw. Bearbeitungsobjekt aufgrund der Interaktion zwischen der
eingekoppelten breitbandigen Ultraschallstrahlung und dem Mess- bzw. Bearbeitungsobjekt
ausbilden.
In diesem Fall breiten sich der unterhalb der Grenzfrequenz niederfrequente
Teil des breitbandigen Spektrums (durch) in der festen Phase und der oberhalb der
Grenzfrequenz hochfrequente Teil dieses breitbandigen Spektrums in der flüssigen
Phase des Messobjekts aus.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Wellenleiter
der Koppleranordnung mehrere Fasern auf, wobei die Wandler jeweils seitlich an die
einzelnen Fasern oder Gruppen von Fasern angekoppelt sind. Bei einer derartigen
mehrfaserigen Ausbildung des Wellenleiters kommt der Vorteil der erfindungsgemäßen
seitlichen Ankopplung der Wandler besonders zum Tragen, da die Stirnfläche der einzelnen
Fasern des Wellenleiters mit dem Radius quadratisch abnimmt, während die Mantelfläche
der einzelnen Fasern mit dem Radius nur linear abnimmt. Auch bei sehr dünnen Fasern
reicht die Mantelfläche der Fasern also meist noch aus, um die gewünschte Ultraschallleistung
in die Fasern einzukoppeln, wohingegen die Stirnfläche der Fasern aufgrund des geringen
Radius hierzu nicht mehr ausreicht.
Bei einer erfindungsgemäßen Koppleranordnung mit einem mehrfaserigen
Wellenleiter kann die seitliche Ankopplung von elektroakustischen Wandlern an die
einzelnen Fasern des Wellenleiters aus Platzgründen schwierig sein. Vorzugsweise
stehen die einzelnen Fasern des Wellenleiters deshalb am proximalen Ende des Wellenleiters
bezüglich der Längsrichtung des Wellenleiters sternförmig ab, so dass die proximalen
Enden der einzelnen Fasern des Wellenleiters gut zugänglich sind und eine einfache
Ankopplung von elektro-akustischen Wandlern ermöglichen.
Darüber hinaus besteht im Rahmen der Erfindung die Möglichkeit, dass
die einzelnen Fasern des Wellenleiters mindestens teilweise unterschiedliche Schallausbreitungsgeschwindigkeiten
aufweisen. Dies kann beispielsweise vorteilhaft sein, wenn die einzelnen Fasern
unterschiedliche Längen haben, damit die am distalen Ende des Wellenleiters von
den einzelnen Fasern abgegebenen Ultraschallwellen die gewünschte Phasenbeziehung
zueinander aufweisen. Darüber hinaus kann der Wellenleiter durch eine geeignete
Bemessung der Schallausbreitungsgeschwindigkeit in einzelnen Fasern des Wellenleiters
auch die Funktion einer akustischen Linse übernehmen, so dass die am distalen Ende
des Wellenleiters abgegebene Ultraschallstrahlung in einem vorgegebenen Fokuspunkt
fokussiert wird.
Bei einem Einsatz der erfindungsgemäßen Koppleranordnung in einem
Ultraschallgerät zur Materialbearbeitung kann der Wellenleiter ein distales Ende
aufweisen, das bezüglich der Längsrichtung des Wellenleiters rotationssymmetrisch
geformt ist, wie es beispielsweise bei der eingangs zitierten Veröffentlichung
DE 199 21 279 C1 der Fall ist.
Es besteht jedoch alternativ auch die Möglichkeit, dass das distale
Ende des Wellenleiters sphärisch, konisch oder konkav geformt ist. Die Erfindung
ist jedoch hinsichtlich der Formgebung des distalen Endes des Wellenleiters nicht
auf die vorstehend erwähnten Geometrien beschränkt, sondern auch in anderer Weise
realisierbar.
Weiterhin ist zu erwähnen, dass bei der erfindungsgemäßen Koppleranordnung
zwischen dem Wandler und dem Wellenleiter bzw. den einzelnen Fasern des Wellenleiters
als Koppelmittel vorzugsweise ein Silberleitkleber oder eine Anpassungsschicht angeordnet
ist.
Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass der Wandler beispielsweise aus
zwei oder mehr Teilen bestehen kann, zwischen denen der Wellenleiter oder eine oder
mehrere Fasern des Wellenleiters angeordnet sind, wobei zwischen den Teilen des
Wandlers und den Fasern des Wellenleiters bzw. dem Wellenleiter ein Berührungskontakt
besteht, so dass Schwingungen von dem Wandler auf den Wellenleiter bzw. dessen Fasern
übertragen werden können. Beispielsweise können die Teile des Wandlers planparallele
Platten sein, zwischen denen der Wellenleiter bzw. Fasern des Wellenleiters eingepresst
sind.
Alternativ ist auch möglich, dass der Wandler den Wellenleiter bzw.
einzelne Fasern des Wellenleiters ringförmig umgibt, wobei der Wandler in mehrere
Segmente aufgeteilt sein kann, die über den Umfang des Wellenleiters verteilt angeordnet
sind.
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der Wellenleiter wahlweise aus
einem flexiblen Material oder aus einem starren Material, wie beispielsweise
Aluminium, Aluminiumoxid, Titanium, Edelstahl oder anderen Metallen oder Oxiden,
bestehen kann.
Darüber hinaus ist die Erfindung nicht auf die vorstehend beschriebene
erfindungsgemäße Koppleranordnung als eigenständiges Bauteil beschränkt. Vielmehr
umfasst die Erfindung auch ein Ultraschallgerät, insbesondere ein medizinisches
Diagnose- oder -therapiegerät oder ein Materialbearbeitungs- oder -prüfgerät einer
derartigen Koppleranordnung. Diesbezüglich wird beispielhaft auf einen möglichen
Einsatz der erfindungsgemäßen Koppleranordnung in einem chirurgischen Werkzeug hingewiesen,
wie es in der bereits eingangs zitierten Veröffentlichung DE
199 21 279 C1 beschrieben ist.
Weiterhin umfasst die Erfindung auch ein Ultraschallverfahren, das
beispielsweise unter Verwendung der vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Koppleranordnung
durchgeführt werden kann.
Hierbei werden in einem Messobjekt Ultraschallwellen einer ersten
Frequenz, die unterhalb der Grenzfrequenz des Messobjekts ist, und Ultraschallwellen
einer zweiten Frequenz, die oberhalb der Grenzfrequenz des Messobjekts ist, erzeugt.
Hierbei weisen die Ultraschallwellen der ersten Frequenz eine entsprechend
größere Wellenlänge auf als die Ultraschallwellen der zweiten Frequenz. Durch diese
Erzeugung von Ultraschallwellen unterschiedlicher Wellenlängen kann der Vorteil
einer größeren Ortsauflösung der Ultraschallwellen mit der geringen Wellenlänge
mit dem Vorteil einer größeren Eindringtiefe der Ultraschallwellen mit der größeren
Wellenlänge kombiniert werden. In dem Messobjekt werden die Ultraschallwellen dann
zurück gestreut und/oder reflektiert, wobei die zurück gestreuten bzw. reflektierten
Ultraschallwellen detektiert und ausgewertet werden. Bei der Auswertung der zurück
gestreuten bzw. reflektierten Ultraschallwellen können die Intensität und/oder die
Laufzeit und/oder das Frequenzspektrum und/oder verknüpfte Informationen (z.B. STFA
– Short-Time-Frequency-Analysis oder SSP – Split-Spectrum-Processing)
der detektierten Ultraschallwellen ausgewertet werden.
Hierbei kann die erste Frequenz der Ultraschallwellen beispielsweise
im Bereich von 200 kHz bis 0,9 MHz liegen, während die zweite Frequenz der Ultraschallwellen
beispielsweise im Bereich zwischen 0,9 MHz bis 3 MHz liegen kann. Diese Frequenzen
haben sich bei der Untersuchung von Knochensubstanz (Spongiosa und Kortikalis) als
vorteilhaft erwiesen. Im Rahmen der Erfindung können jedoch grundsätzlich auch andere
von der Grenzfrequenz abhängige Frequenzen eingesetzt werden.
In einer Variante der Erfindung werden die Ultraschallwellen gemeinsam
durch eine breitbandige Ultraschallstrahlung in das Messobjekt eingekoppelt, wobei
sich die Ultraschallwellen der ersten Frequenz und die Ultraschallwellen der zweiten
Frequenz durch die Wechselwirkung der eingekoppelten breitbandigen Ultraschallstrahlung
mit dem Messobjekt ausbilden. Vorzugsweise weist die eingekoppelte breitbandige
Ultraschallstrahlung hierbei eine Mittenfrequenz auf, die größer ist als die Frequenz
der sich in der flüssigen Phase ausbreitenden Ultraschallwellen, also beispielsweise
oberhalb von 3 MHz liegt. Die eingekoppelte Ultraschallfrequenz kann jedoch auch
oberhalb der oberen Frequenz und/oder zwischen den Arbeitsfrequenzen liegen und
beispielsweise 2 MHz betragen. Die Bandbreite sollte die zu unterscheidenden Frequenzen
einschließen.
In einer anderen Variante des erfindungsgemäßen Ultraschallverfahrens
werden die sich in der festen Phase ausbreitenden Ultraschallwellen der ersten Frequenz
und die sich in der flüssigen Phase ausbreitenden Ultraschallwellen der zweiten
Frequenz dagegen getrennt voneinander durch Ultraschallstrahlung mit unterschiedlichen
Mittenfrequenzen in das Messobjekt eingekoppelt.
Darüber hinaus ist vorzugsweise eine dynamische Fokussierung der in
das Messobjekt eingekoppelten Ultraschallwellen vorgesehen, damit diese in dem Messobjekt
auf einen vorgegebenen Brennpunkt fokussiert werden können. Hierzu wird vorzugsweise
eine Vielzahl von Ultraschallwellen räumlich verteilt in das Messobjekt eingekoppelt,
wobei die Phasenlage und/oder die Verzögerungszeit der einzelnen Ultraschallwellen
getrennt voneinander eingestellt wird, um die räumliche Lage des Fokus der Ultraschallwellen
in dem Messobjekt festzulegen. Hierzu kann beispielsweise die vorstehend beschriebene
erfindungsgemäße Koppleranordnung mit einem mehrfaserigen Wellenleiter eingesetzt
werden, wobei die einzelnen Fasern des Wellenleiters unabhängig voneinander angesteuert
werden, um den Brennpunkt entsprechend festzulegen.
Vorzugsweise wird die räumliche Lage des Fokus der Ultraschallwellen
in dem Messobjekt hierbei in Abhängigkeit von der Auswertung der Intensität und/oder
der Laufzeit und/oder des Frequenzspektrums der detektierten Ultraschallwellen festgelegt.
Hierbei ist es vorteilhaft, wenn die räumliche Lage des Fokus in Abhängigkeit von
Verteilungsfunktion der Verzögerungszeiten der in jedem einzelnen Wellenleiter erzeugten
und empfangenen Ultraschallwellen festgelegt wird. Vorzugsweise wird die räumliche
Lage des Fokus im Messobjekt in Abhängigkeit von der Schallgeschwindigkeit ermittelt,
die sich aus vorangegangenen Messungen oder der Literatur ergibt.
Im Rahmen des erfindungsgemäßen Ultraschallverfahrens
kann durch eine Auswertung der Intensität und/oder der Laufzeit und/oder der Verzögerungszeit
und/oder des Frequenzspektrums der detektierten Ultraschallwellen die räumliche
Lage einer Grenzfläche in dem Messobjekt ermittelt werden, wobei der Fokus der Ultraschallwellen
in dem Messobjekt auf die Grenzfläche eingestellt wird.
Besonders vorteilhaft eignet sich das erfindungsgemäße Ultraschallverfahren
zur Untersuchung eines Knochens mit einer Kortikalis und einer Spongiosa. Andere
vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet
oder werden nachstehend zusammen mit der Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
der Erfindung anhand der Figuren näher erläutert. Es zeigen:
1 eine erfindungsgemäße Koppleranordnung
mit einem mehrfaserigen Wellenleiter für ein Ultraschallgerät,
2 eine Aufsicht auf die Koppleranordnung
aus 1,
3a und 3b
verschiedene Anordnungen von elektroakustischen Wandlern an dem Wellenleiter der
Koppleranordnung,
4a bis 4d
verschiedene Geometrien des distalen Endes der Koppleranordnung aus 1,
5a bis 5e
verschiedene mögliche Anordnungen eines elektro-akustischen Wandlers an einer Faser
des Wellenleiters der Koppleranordnung,
6 eine erfindungsgemäße Koppleranordnung
bei der Bearbeitung eines Knochens.
Die 1 und 2
zeigen eine erfindungsgemäße Koppleranordnung 1 für ein Ultraschallgerät,
um Ultraschallwellen in ein Messobjekt einzukoppeln oder aus dem Messobjekt auszukoppeln.
Hierzu weist die Koppleranordnung 1 einen mehrfaserigen Wellenleiter
2 auf, der aus zahlreichen Fasern 3 besteht, wobei an die proximalen
Enden der einzelnen Fasern 3 des Wellenleiters 2 jeweils mehrere
elektro-akustische Wandler 4 angekoppelt sind, die Ultraschallwellen in
den Wellenleiter 2 einkoppeln.
Die proximalen Enden der einzelnen Fasern 3 des Wellenleiters
2 stehen hierbei bezüglich der Längsachse des Wellenleiters 2
sternförmig ab, wie insbesondere aus 2 ersichtlich
ist. Auf diese Weise wird zwischen den einzelnen Fasern 3 des Wellenleiters
2 am proximalen Ende des Wellenleiters 2 Platz für die Anbringung
der elektro-akustischen Wandler 4 geschaffen.
Von besonderer Bedeutung ist hierbei, dass die einzelnen elektro-akustischen
Wandler 4 jeweils seitlich an die Mantelfläche der einzelnen Fasern
3 des Wellenleiters 2 angekoppelt sind. Diese seitliche Ankopplung
der elektro-akustischen Wandler 4 bietet gegenüber einer herkömmlichen
stirnflächenseitigen Ankopplung den Vorteil einer größeren Kontaktfläche zwischen
den elektro-akustischen Wandlern 4 und den Fasern 3 des Wellenleiters
2, was zu einer effektiveren Einkopplung beiträgt und die Einkopplung einer
größeren Ultraschallleistung ermöglicht.
Dies wird zusätzlich dadurch unterstützt, das an jede Faser
3 des Wellenleiters jeweils drei elektro-akustische Wandler 4
angekoppelt sind, was die Einkopplung größerer Leistungen ermöglicht.
In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Wellenleiter
2 an seinem distalen Ende eine sphärisch geformte Spitze 5 auf.
Diese rotationssymmetrische Ausgestaltung der Spitze 5 ermöglicht eine
Rotation des Wellenleiters 2 in einem Ultraschallgerät, wie es beispielsweise
in der eingangs zitierten Veröffentlichung DE
199 21 279 C1 der Fall ist.
3a zeigt ein Ausführungsbeispiel einer
möglichen Anordnung der elektro-akustischen Wandler 4 an dem proximalen
Ende der einzelnen Fasern 3 des Wellenleiters 2. In diesem Ausführungsbeispiel
weisen die einzelnen elektro-akustischen Wandler 4 jeweils die gleiche
Polarisationsrichtung auf, wobei die elektro-akustischen Wandler 4 entlang
der Faser 3 in einem konstanten Abstand zueinander angeordnet sind, der
gleich der Wellenlänge &lgr; der eingekoppelten Ultraschallwellen ist. Diese Anordnung
der elektro-akustischen Wandler 4 entlang der Faser 3 in einem
vorgegebenen Abstand ist wichtig, damit sich die von den elektro-akustischen Wandlern
4 eingekoppelten Ultraschallwellen positiv überlagern.
3b zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel
einer Anordnung von elektro-akustischen Wandlern 4' an einer Faser
3'. Dieses Ausführungsbeispiel stimmt weitgehend mit dem vorstehend beschriebenen
und in 3a dargestellten Ausführungsbeispiel überein,
so dass für entsprechende Bauteile dieselben Bezugszeichen verwendet werden, die
lediglich zur Vermeidung von Wiederholungen durch einen Apostroph gekennzeichnet
sind.
Eine Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels besteht darin, dass
die einzelnen elektro-akustischen Wandler 4' abwechselnd unterschiedliche
Polarisationsrichtungen aufweisen, wie aus den gegensätzlich ausgerichteten Pfeilen
ersichtlich ist. Entsprechend sind die benachbarten elektro-akustischen
Wandler 4' jeweils in einem Abstand zueinander angeordnet, der gleich der
halben Wellenlänge (oder einem ganzzahligen Vielfachen davon) der in die Faser
3' eingekoppelten Ultraschallwellen ist. Diese Anordnung der elektro-akustischen
Wandler 4' in einem vorgegebenen Abstand ist wiederum erforderlich, damit
sich die von den einzelnen elektro-akustischen Wandlern 4' eingekoppelten
Ultraschallwellen in der Faser 3' positiv überlagern und nicht auslöschen.
Die 4a bis 4d
zeigen unterschiedliche Geometrien der Spitze 5 des Wellenleiters
2, wobei 4d die in 1
bereits gezeigte sphärische Geometrie der Spitze 5 wiedergibt.
4a zeigt dagegen eine konkave Spitze
5', wohingegen die 4b und 4c
kegelförmig spitz zulaufende Spitzen 5'' bzw. 5''' zeigen. Die
Spitzen 5'' und 5''' in den 4b und
4c unterscheiden sich hierbei lediglich durch
den jeweiligen Konuswinkel, wobei die Spitze 5''' spitzwinkliger zuläuft
als die Spitze 5".
5a zeigt einen Querschnitt aus
3a durch die Faser 3 im Bereich des elektro-akustischen
Wandlers 4. Aus dieser Darstellung ist ersichtlich, dass der elektro-akustische
Wandler 4 in diesem Ausführungsbeispiel aus zwei planparallelen Platten
6, 7 besteht, zwischen denen die Faser 3 eingepresst
ist, wobei die planparallelen Platten 6, 7 des elektroakustischen
Wandlers 4 auf der Mantelfläche der Faser 3 aufliegen.
Der Zwischenraum zwischen den planparallelen Platten 6,
7 ist hierbei durch einen Silberleitkleber 8 gefüllt. Anstelle
des Silberleitklebers 8 kann jedoch auch eine andere Anpassungsschicht
verwendet werden.
5b zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel
einer möglichen Ankopplung, wobei dieses Ausführungsbeispiel weitgehend mit dem
vorstehend beschriebenen und in 5a gezeigten Ausführungsbeispiel
übereinstimmt, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen auf die vorstehende Beschreibung
zu 5a verwiesen wird und im Folgenden für entsprechende
Bauteile dieselben Bezugszeichen verwendet werden, die lediglich zur Vermeidung
von Verwechslungen durch zwei Apostrophe gekennzeichnet sind.
Eine Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels besteht darin, dass
die Faser 3'' einen quadratischen Querschnitt aufweist, wodurch die effektive
Kontaktfläche zwischen den planparallelen Platten 6'', 7'' und
der Mantelfläche der Faser 3'' vergrößert wird, was zu einer effektiveren
Einkopplung der Ultraschallwellen beiträgt.
5c zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel
für die Ankopplung der elektro-akustischen Wandler 4 an die Faser
3 des Wellenleiters 2.
Hierbei weisen die elektro-akustischen Wandler 4 eine ringförmige
Piezokeramik 9 auf, welche die Faser 3 hohlzylindrisch umgibt,
wobei sich in dem Ringspalt zwischen der ringförmigen Piezokeramik 9 und
der Faser 3 wiederum ein Silberleitkleber 10 befindet.
Das in 5d dargestellte Ausführungsbeispiel
einer möglichen Ankopplung der elektro-akustischen Wandler 4 an die Faser
3 stimmt weitgehend mit dem vorstehend beschriebenen und in 5c
dargestellten Ausführungsbeispiel überein, so dass im Folgenden zur Vermeidung von
Wiederholungen auf die vorstehende Beschreibung zu 5c
verwiesen wird.
Eine Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels besteht darin, dass
die ringförmige Piezokeramik in mehrere Segmente 11 unterteilt ist, die
über den Umfang verteilt um die Faser 3 herum angeordnet sind.
Ferner zeigt 5e ein weiteres Ausführungsbeispiel
für eine mögliche Ankopplung an die Faser 3, die hierzu mit einem Beschichtungsmaterial
12 aus einem piezoaktiven Material beschichtet ist.
Schließlich zeigt 6 den Wellenleiter
2 der in 1 dargestellten Koppleranordnung
1 bei der Bearbeitung eines Knochens 13, wobei der Knochen
13 eine im oberen Bereich dargestellte Spongiosa und eine im unteren Bereich
dargestellte Kortikalis 14 aufweist. Aus der Darstellung der Spongiosa
ist weiterhin ersichtlich, dass diese eine komplizierte heterogene innere Struktur
aufweist und neben einer festen Phase 15 auch eine flüssige Phase
16 beinhaltet.
Über den Wellenleiter 2 werden hierbei Ultraschallwellen
einer ersten Schwingungsmode mit einer ersten Frequenz und einer ersten Wellenlänge
in den Knochen 13 eingekoppelt. Die Ultraschallwellen der ersten Frequenz
im Bereich von 200 kHz bis 900 kHz breiten sich hierbei aufgrund ihrer relativ geringen
Frequenz unterhalb der Grenzfrequenz des Messobjekts hauptsächlich in der festen
Phase 15 aus und weisen aufgrund der relativ großen Wellenlänge eine entsprechend
große Eindringtiefe auf.
Über den Wellenleiter 2 werden auch hierbei Ultraschallwellen
einer ersten oder zweiten Schwingungsmode mit einer zweiten Frequenz und einer zweiten
Wellenlänge in den Knochen 13 eingekoppelt. Diese Ultraschallwellen der
zweiten Frequenz liegen dagegen im Frequenzbereich von 0,9 MHz bis 3 MHz oberhalb
der Grenzfrequenz und breiten sich hauptsächlich in der flüssigen
Phase 16 aus. Allerdings haben die Ultraschallwellen der zweiten Frequenz
aufgrund der kleineren Wellenlänge eine größere Ortsauflösung und eine kleinere
Todzone.
Die in dem Knochen 13 rückgestreuten oder reflektierten Ultraschallwellen
werden von der Koppleranordnung 1 detektiert und anschließend ausgewertet,
wobei eine multifrequente Auswertung sowohl der Ultraschallwellen der ersten Frequenz
als auch der Ultraschallwellen der zweiten Frequenz den Vorteil der großen Eindringtiefe
der sich in der festen Phase ausbreitenden Ultraschallwellen der ersten Frequenz
mit dem Vorteil der großen Ortsauflösung der sich in der flüssigen Phase ausbreitenden
Ultraschallwellen der zweiten Frequenz miteinander kombiniert.
Darüber hinaus ermöglicht der Einsatz der erfindungsgemäßen Koppleranordnung
1 bei einer Untersuchung bzw. bei einer Bearbeitung des Knochens
13 eine dynamische Fokussierung, indem die einzelnen Fasern 3
des Wellenleiters 2 unabhängig voneinander angesteuert werden, wie eingangs
bereits ausführlich beschrieben wurde.