Die Erfindung bezieht sich auf eine Abgasreinigungsanlage zur Reinigung
des Abgases einer Verbrennungsquelle nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie
auf ein spezielles Betriebsverfahren für eine derartige Abgasreinigungsanlage. Abgasreinigungsanlagen
dieser Art werden beispielsweise zur Abgasreinigung bei vorwiegend mager betriebenen
Kraftfahrzeug-Verbrennungsmotoren verwendet.
Der Erfindung liegt als technisches Problem die Bereitstellung einer
Abgasreinigungsanlage der eingangs genannten Art und eines vorteilhaftem Betriebsverfahrens
hierfür zugrunde, die mit relativ geringem Aufwand eine zuverlässige Abgasreinigung
speziell auch von überwiegend mager betriebenen Verbrennungsquellen, wie entsprechenden
Kraftfahrzeug-Verbrennungsmotoren, ermöglichen, ohne dass hierfür zwingend eine
Sekundärlufteinspeisung, eine externe Reduktionsmittelzufuhr oder ein Stickoxidspeicherkatalysator
erforderlich ist.
Die Erfindung löst dieses Problem durch die Bereitstellung einer Abgasreinigungsanlage
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie eines Betriebsverfahrens hierfür mit den
Merkmalen des Anspruchs 4.
Die Abgasreinigungsanlage nach Anspruch 1 umfaßt charakteristischerweise
neben dem Ammoniakerzeugungskatalysator und dem Ammoniakspeicher- und Stickoxidreduktionskatalysator
einen dazu in Reihe geschalteten Sauerstoffspeicherkatalysator, der bei Zufuhr von
magerem Abgas darin enthaltenen Sauerstoff zwischenspeichert, um
diesen bei anschließender Zufuhr von fettem Abgas zur Oxidation von darin enthaltenen
oxidierbaren Schadstoffen zu nutzen, insbesondere von Kohlenmonoxid und unverbrannten
Kohlenwasserstoffen. Durch das Vorhandensein des Sauerstoffspeicherkatalysators
wird somit der zur oxidativen Umsetzung der oxidierbaren Schadstoffe, die im Abgas
während Betriebsphasen mit fetter Abgaszusammensetzung enthalten sind, benötigte
Sauerstoff aus zuvor vorliegendem magerem Abgas entnommen, so dass hierfür nicht
unbedingt eine Sekundärlufteinspeisung benötigt wird. Andererseits kann während
der Betriebsphasen mit fetter Abgaszusammensetzung der zur Stickoxidreduktion erforderliche
Ammoniak intern synthetisiert werden, so dass auch keine externe Reduktionsmittelzufuhr
zwingend benötigt wird. Da die während der Magerbetriebsphasen anfallenden Stickoxide
durch den intern erzeugten und zwischengespeicherten Ammoniak direkt umgesetzt werden
können, ist des weiteren auch nicht unbedingt ein Stickoxidspeicherkatalysator nötig.
Der Sauerstoffspeicherkatalysator ist zwischen dem Ammoniakerzeugungskatalysator
und dem Ammoniakspeicher- und Stickoxidreduktionskatalysator oder stromabwärts des
Ammoniakspeicher- und Stickoxidreduktionskatalysators angeordnet. Er oxidiert dann
die im fetten Abgas enthaltenen oxidierbaren Schadstoffe, ohne die in diesen Betriebsphasen
mit fetter Abgaszusammensetzung ablaufende Ammoniaksynthesereaktion zu beeinflussen.
In Betriebsphasen mit magerer Abgaszusammensetzung oxidiert er im zugeführten Abgas
gegebenenfalls noch enthaltene, oxidierbare Schadstoffe, soweit diese noch nicht
durch den in dieser Phase eventuell ebenfalls oxidierend wirkenden Ammoniakerzeugungskatalysator
umgewandelt wurden. Bei Anordnung des Sauerstoffspeicherkatalysators hinter dem
Ammoniakspeicher- und Stickoxidreduktionskatalysator kann letzterer zusätzlich zur
Verringerung des Anteils an oxidierbaren Schadstoffen beitragen, wodurch das im
Sauerstoffspeicherkatalysator gespeicherte Sauerstoffvolumen länger erhalten bleibt.
Außerdem kann in diesem Fall der Sauerstoffspeicherkatalysator einen bei Überdosierung
möglichen Ammoniakschlupf stromabwärts des Ammoniakspeicher- und Stickoxidreduktionskatalysators
durch Oxidation des Ammoniaks eliminieren.
Bei der erfindungsgemäßen Abgasreinigungsanlage ist ferner stromabwärts
des Sauerstoffspeicherkatalysators eine Lambdasonde vorgesehen. Mit dieser kann
während Betriebsphasen mit fetter Abgaszusammensetzung festgestellt werden, wann
der im Sauerstoffspeicherkatalysator zwischengespeicherte Sauerstoff aufgebraucht
ist; da sie ihre Ausgangsspannung mit einem auftretenden Durchbruch von unverbrannten
Kohlenwasserstoffen und Kohlenmonoxid ändert. Es kann dann rechtzeitig wieder auf
einen Betrieb mit magerer Abgaszusammensetzung umgeschaltet werden.
Bei einer nach Anspruch 2 weitergebildeten Abgasreinigungsanlage beinhalten
sowohl der Ammoniakspeicherkatalysator als auch der Sauerstoffspeicherkatalysator
ein Edelmetall-Katalysatormaterial aus einem oder mehreren verschiedenen Edelmetallen,
wobei der Sauerstoffspeicherkatalysator darüber hinaus einen relativ hohen Gehalt
an CeO2 aufweist, während der Ammoniakerzeugungskatalysator demgegenüber
kein oder jedenfalls weniger CeO2 enthält. Der vermehrte CeO2-Gehalt
ermöglicht eine hohe Sauerstoffspeicherfähigkeit für den Sauerstoffspeicherkatalysator.
Das Edelmetall-Katalysatormaterial katalysiert die Ammoniakerzeugung bzw. die Oxidation
unverbrannter Kohlenwasserstoffe und von Kohlenmonoxid.
Bei einer nach Anspruch 3 weitergebildeten Abgasreinigungsanlage beinhaltet
der Ammoniakspeicher- und Stickoxidreduktionskatalysator ein Katalysatormaterial,
das eine Mischung aus TiO2, WO3 und V2O5
beinhaltet. Mit einem solchen Katalysatormaterial ist der Ammoniakspeicher- und
Stickoxidreduktionskatalysator in der Lage, die an ihn gestellten Anforderungen
zu erfüllen, d.h. in Betriebsphasen mit fetter Abgaszusammensetzung den intern erzeugten
Ammoniak zwischenzuspeichern und in Betriebsphasen mit magerer Abgaszusammensetzung
die im Abgas enthaltenen Stickoxide mit dem zwischengespeicherten Ammoniak zu reduzieren.
Beim Betriebsverfahren nach Anspruch 4 wird die Zusammensetzung des
zu reinigenden Abgases abwechselnd fett und mager eingestellt und spätestens dann
von einer Betriebsphase mit fetter Abgaszusammensetzung auf eine anschließende Betriebsphase
mit magerer Abgaszusammensetzung umgeschaltet, wenn der im Sauerstoffspeicherkatalysator
zwischengespeicherte Sauerstoff aufgebraucht ist, was z.B. sensorisch erfaßt oder
anhand eines Modells der Abgasemissionen der Verbrennungsquelle und der Funktion
der Abgasreinigungsanlage, insbesondere des Sauerstoffspeicherkatalysators, rechnerisch
bestimmt werden kann.
Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung ist in den Zeichnungen
dargestellt und wird nachfolgend beschrieben. Hierbei zeigen:
1 ein Blockdiagramm einer Abgasreinigungsanlage
mit zugehörigen Schadstoff- und Ammoniakdiagrammen für eine Betriebsphase mit fetter
Abgaszusammensetzung und
2 ein Blockdiagramm der Anlage von
1 mit zugehörigen Schadstoffdiagrammen für eine
Betriebsphase mit magerer Abgaszusammensetzung.
Die in den 1 und 2
schematisch dargestellte Abgasreinigungsanlage beinhaltet drei seriell hintereinander
geschaltete Katalystoreinheiten, und zwar in Abgasströmungsrichtung zuerst einen
Ammoniakerzeugungskatalysator 1, gefolgt von einem Sauerstoffspeicherkatalysator
2, dem ein Ammoniakspeicher- und Stickoxidreduktionskatalysator
3 nachgeschaltet ist. Die drei Katalysatoreinheiten 1,
2, 3 befinden sich in einem unverzweigten Abgasstrangabschnitt
4 eines z.B. in einem Kraftfahrzeug eingebauten Verbrennungsmotors
5. Bei letzterem kann es sich insbesondere um einen Dieselmotor oder um
einen nach dem Magermix- und/oder Direkteinspritzprinzip arbeitenden Otto-Motor
handeln, die aus Kraftstoffverbrauchsgründen möglichst viel mit magerem Luft/Kraftstoff-Gemisch
und folglich magerer Abgaszusammensetzung betrieben werden. Alternativ ist die Abgasreinigungsanlage
auch für andere mobile oder stationäre Verbrennungsquellen geeignet, deren Abgas
von enthaltenen Schadstoffen gereinigt werden soll, insbesondere von Stickoxiden,
unverbrannten Kohlenwasserstoffen und Kohlenmonoxid. Je nach Anwendungsfall können
dazu neben den drei erwähnten Katalysatoreinheiten 1, 2,
3 eine oder mehrere weitere Katalysatoreinheiten vorgesehen sein.
Der Ammoniakerzeugungskatalysator 1 dient dazu, in Betriebsphasen
mit fetter Abgaszusammensetzung aus Wasserstoff und Stickstoffmonoxid, die in fettem
Abgas vorliegen, Ammoniak unter Bildung von Wasser als Nebenprodukt zu synthetisieren.
Um diese Ammoniaksynthese zu katalysieren, enthält der Ammoniakerzeugungskatalysator
1 ein geeignetes Katalysatormaterial, insbesondere ein einziges Edelmetall,
wie Platin, oder eine Kombination mehrerer Edelmetalle, z.B. Platin, Rhodium und/oder
Palladium. Dieses Edelmetall-Katalysatormaterial kann z.B. wie üblich als aktive
Beschichtung auf einer Washcoat-Trägerstruktur aufgebracht sein. Der Ammoniakerzeugungskatalysator
1 ist so ausgelegt, daß seine Speicherfähigkeit für Sauerstoff sehr gering
ist, wozu er z.B. nur einen vergleichsweise niedrigen Gehalt an CeO2
im Washcoat enthält. Dadurch ist er in der Lage, beim Wechsel vom Magerbetrieb auf
Fettbetrieb sehr rasch Ammoniak zu bilden.
Der Sauerstoffspeicherkatalysator 2 dient dazu, in Betriebsphasen
mit magerer Abgaszusammensetzung den dann im Abgas enthaltenen Sauerstoff wenigstens
teilweise aufzunehmen und zwischenzuspeichern, um mit ihm in Betriebsphasen mit
fetter Abgaszusammensetzung die im fetten Abgas enthaltenen, oxidierbaren Schadstoffe,
insbesondere Kohlenmonoxid und unverbrannte Kohlenwasserstoffe, zu oxidieren. Dazu
enthält der Sauerstoffspeicherkatalysator 2 ebenfalls ein Edelmetall-Katalysatormaterial
aus einem einzigen oder einer Kombination mehrerer Edelmetalle, wie Platin, Rhodium
und/oder Palladium. Im Gegensatz zum Ammoniakerzeugungskatalysator 1 enthält
der Sauerstoffspeicherkatalysator 2 darüber hinaus eine sauerstoffspeichernde
Substanz, z.B. einen relativ hohen Gehalt an CeO2 in einer das Edelmetall-Katalysatormaterial
tragenden Washcoat-Struktur. Ein hoher CeO2-Gehalt ermöglicht eine entsprechend
hohe Speicherfähigkeit für Sauerstoff.
Der Ammoniakspeicher- und Stickoxidreduktionskatalysator
3 bildet einen sogenannten SCR(Selective Catalytic Reduction)-Katalysator
und beinhaltet als aktives Katalysatormaterial beispielsweise eine Mischung aus
TiO2, WO3 und V2O5. Andere für diesen
Zweck wirksame, herkömmliche Katalysatormaterialien sind ebenfalls verwendbar. Derartige
SCR-Katalysatoren sind an sich bekannt und ermöglichen einerseits eine Ammoniakzwischenspeicherung
und andererseits eine selektive katalytische Reduktion von im zugeführten Abgas
enthaltenen Stickoxiden unter der Wirkung des zwischengespeicherten Ammoniaks als
Reduktionsmittel unter Bildung von Stickstoff und Wasser.
Mit dem geschilderten Aufbau ist die Abgasreinigungsanlage in der
Lage, eine unerwünschte Emission von Stickoxiden, Kohlenmonoxid und unverbrannten
Kohlenwasserstoffen sowohl im Magerbetrieb als auch im Fettbetrieb des Verbrennungsmotors
5 zu verhindern. Dazu wird für das zu reinigende, im Abgasstrang
4 durch die drei hintereinandergeschalteten Katalysatoreinheiten
1, 2, 3 hindurchgeführte Abgas alternierend für einen
jeweils längeren Zeitraum eine magere Abgaszusammensetzung und für einen jeweils
kürzeren Zeitraum eine fette Abgaszusammensetzung eingestellt, vorzugsweise durch
entsprechenden alternierenden Mager- und Fettbetrieb des Verbrennungsmotors
5, alternativ durch andere, hierzu bekannte Maßnahmen.
In 1 ist unterhalb des Blockdiagramms
der Abgasreinigungsanlage deren Betriebsweise in den Betriebsphasen mit fetter Abgaszusammensetzung
in Form von drei untereinanderliegenden Diagrammen veranschaulicht, welche schematisch
den Gehalt des Abgases an Stickoxiden (NOx), Ammoniak (NH3)
sowie den oxidierbaren Schadstoffen, d.h. insbesondere an unverbrannten Kohlenwasserstoffen
(HC) und Kohlenmonoxid (CO), im zu reinigenden Abgas entlang des Abgasströmungsweges
x im Abgasstrang 4 wiedergeben. Der Abgasströmungsweg x ist dabei als Abszisse
der Diagramme positionsrichtig zu den drei Katalysatoreinheiten 1,
2, 3 ausgerichtet, wie durch die gepunkteten vertikalen Linien
angedeutet.
Wie aus den Diagrammen von 1 ersichtlich,
erzeugt der Ammoniakerzeugungskatalysator 1 während einer
derartigen Betriebsphase mit fetter Abgaszusammensetzung Ammoniak, und zwar aus
im Abgas enthaltenem Wasserstoff und Stickstoffmonoxid, und entfernt dabei gleichzeitig
im Abgas enthaltene Stickoxide praktisch vollständig. Das aus dem Ammoniakerzeugungskatalysator
1 austretende Abgas ist somit praktisch frei von Stickoxiden und enthält
den synthetisierten Ammoniak. Der Gehalt an Kohlenmonoxid und unverbrannten Kohlenwasserstoffen
nimmt über den Ammoniakerzeugungskatalysator 1 hinweg nur geringfügig ab,
da der Ammoniakerzeugungskatalysator 1 nur eine allenfalls geringe Sauerstoffspeicherfähigkeit
besitzt und im fetten Abgas keine nennenswerte Sauerstoffmenge zur Oxidation dieser
Schadstoffe vorhanden ist.
Das aus dem Ammoniakerzeugungskatalysator 1 austretende,
die oxidierbaren Schadstoffe und den Ammoniak enthaltende. Abgas gelangt dann in
den Sauerstoffspeicherkatalysator 2, wo die oxidierbaren Schadstoffe, d.h.
insbesondere die unverbrannten Kohlenwasserstoffe und das Kohlenmonoxid, unter Freisetzung
des zwischengespeicherten Sauerstoffs vollständig oxidiert und damit konvertiert
werden, d.h. ihr Anteil am durchströmenden Abgas nimmt über den Sauerstoffspeicherkatalysator
2 hinweg bis praktisch auf null ab.
Das aus dem Sauerstoffspeicherkatalysator 2 austretende Abgas
gelangt in den Ammoniakspeicher- und Stickoxidreduktionskatalysator 3,
wo der im Abgas enthaltene, im vorgeschalteten Ammoniakerzeugungskatalysator
1 synthetisierte Ammoniak aufgenommen und zwischengespeichert wird, so
daß letztlich ein im wesentlichen von Ammoniak, Stickoxiden und oxidierbaren Schadstoffen,
wie unverbrannten Kohlenwasserstoffen und Kohlenmonoxid, freies Abgas abgegeben
wird.
2 veranschaulicht mit zwei wiederum positionsrichtig
unterhalb des Blockdiagramms der Abgasreinigungsanlage angeordneten Schadstoffdiagrammen
die Betriebsweise der Anlage in Betriebsphasen mit magerer Abgaszusammensetzung.
Dabei sind in Diagrammform schematisch die Gehalte an Stickoxiden (NOx)
einerseits und an oxidierbaren Schadstoffen, insbesondere unverbrannten Kohlenwasserstoffen
(HC) und Kohlenmonoxid (CO), andererseits im durch den Abgasstrang 4 geführten
Abgas in Abhängigkeit vom Abgasströmungsweg x wiedergegeben.
Wie aus den Diagrammen von 2 deutlich
wird, enthält in diesen Betriebsphasen das magere Abgas ausreichend Sauerstoff,
um die oxidierbaren Schadstoffe, d.h. die unverbrannten Kohlenwasserstoffe und das
Kohlenmonoxid, vollständig mit diesem zu oxidieren, wobei die oxidierbaren Schadstoffe
im mageren Abgas ohnehin nur in deutlich niedrigerer Konzentration vorliegen als
im fetten Abgas. Die Oxidation der oxidierbaren Schadstoffe erfolgt hierbei zunächst
wenigstens teilweise im Ammoniakerzeugungskatalysator 1, dessen Edelmetall-Katalysatormaterial
hierfür ebenso wie dasjenige des Sauerstoffspeicherkatalysators 2 geeignet
ist, wobei der Ammoniakerzeugungskatalysator 1 in dieser Betriebsphase
den benötigten Sauerstoff dem Abgas selbst entnehmen kann. Soweit die oxidierbaren
Schadstoffe im Ammoniakerzeugungskatalysator 1 noch nicht umgesetzt wurden,
vervollständigt dies der nachgeschaltete Sauerstoffspeicherkatalysator
2. Gleichzeitig nimmt der Sauerstoffspeicherkatalysator 2 in dieser
Betriebsphase mit magerer Abgaszusammensetzung nicht benötigten Sauerstoff aus dem
Abgas zwecks Zwischenspeicherung auf, um damit die oxidierbaren Schadstoffe in einer
anschließenden Betriebsphase mit fetter Abgaszusammensetzung oxidieren zu können.
Die im mageren Abgas enthaltenen Stickoxide können vom Ammoniakerzeugungskatalysator
1 und vom Sauerstoffspeicherkatalysator 2 in der sauerstoffreichen
Abgasatmoshäre des mageren Abgases nicht umgesetzt werden und gelangen in den Ammoniakspeicher-
und Stickoxidreduktionskatalysator. Dort werden sie unter Freisetzung des zuvor
zwischengespeicherten Ammoniaks praktisch vollständig zu Stickstoff und Wasser reduziert.
Insgesamt verläßt damit wiederum ein sowohl von Stickoxiden als auch von den oxidierbaren
Schadstoffen, wie Kohlenmonoxid und unverbrannten Kohlenwasserstoffen, freies Abgas
die Abgasreinigungsanlage mit den drei seriell hintereinandergeschalteten Katalysatoreinheiten
1, 2, 3.
Zur Steuerung des Betriebs der Abgasreinigungsanlage und des Verbrennungsmotors
5, insbesondere zur Durchführung der alternierenden Betriebsphasen mit
fetter und magerer Abgaszusammensetzung, dient eine Anlagensteuereinheit
6, die z.B. von einem geeignet ausgelegten Motorsteuergerät gebildet sein
kann.
Die Anlagensteuerung durch die Steuereinheit 6 erfolgt hierbei
entsprechend dem Wunsch, den Verbrennungsmotor 5 möglichst lange im Magerbetrieb
zu fahren und diesen nur durch verhältnismäßig kurze Fettbetriebsphasen zu unterbrechen.
Die Dauer einer Betriebsphase mit fetter Abgaszusammensetzung ist bei der vorliegenden
Systemauslegung im allgemeinen durch den Verbrauch an zwischengespeichertem Sauerstoff
im Sauerstoffspeicherkatalysator 2 zur Oxidation der oxidierbaren Schadstoffe
bestimmt. Mit anderen Worten wird eine jeweilige Betriebsphase mit fetter Abgaszusammensetzung
so lange beibehalten, bis der im Sauerstoffspeicherkatalysator 2 zwischengespeicherte
Sauerstoff aufgebraucht ist. Um diesen Zeitpunkt zu erkennen, ist stromabwärts des
Sauerstoffspeicherkatalysators 2 eine Lambdasonde 7 angeordnet,
deren Ausgangssignal der Steuereinheit 6 zugeführt ist.
Sobald gegen Ende einer Fettbetriebsphase der zwischengespeicherte Sauerstoff im
Sauerstoffspeicher zur Neige geht, tritt ein Durchbruch von oxidierbaren Schadstoffen
an der Austrittsseite des Sauerstoffspeicherkatalysators 2 auf, der von
der Lambdasonde 7 erfaßt wird und sich in einer entsprechenden Änderung
ihrer Ausgangsspannung äußert. Alternativ kann der Zeitpunkt, zu dem der zwischengespeicherte
Sauerstoff aufgebraucht ist, von der Steuereinheit 6 auch rechnerisch anhand
eines Modells der Emissionen des Verbrennungsmotors 5 und der Funktion
der einzelnen Katalysatoreinheiten, insbesondere des Sauerstoffspeicherkatalysators
2, ermittelt werden.
Um den geeigneten Zeitpunkt zur Umschaltung von einer momentanen Betriebsphase
mit magerer Abgaszusammensetzung auf eine anschließende Betriebsphase mit fetter
Abgaszusammensetzung zu bestimmen, werden von der Steuereinheit 6 die während
einer jeweiligen vorausgegangenen Fettbetriebsphase erzeugte Ammoniakmenge und die
in der momentanen Magerbetriebsphase emittierte Stickoxidmenge durch entsprechende
Sensoren meßtechnisch erfaßt oder durch eine entsprechende Systemmodellierung rechentechnisch
ermittelt. Die Steuereinheit 6 summiert die in der Fettbetriebsphase erzeugte
Ammoniakmenge auf und zieht von dieser erzeugten und zwischengespeicherten Ammoniakmenge
die zur Stickoxidreduktion in der momentanen Magerbetriebsphase laufend benötigte
Ammoniakmenge ab, d.h. die Ammoniakmenge zur Reduktion von Stickstoffdioxid zuzüglich
der Ammoniakmenge zur Reduktion von Stickstoffmonoxid unter Sauerstoffeinwirkung,
jeweils unter Bildung von Stickstoff und Wasser. Sobald die auf diese Weise ermittelte
Restmenge an im SCR-Katalysator 3 verbliebenem Ammoniak einen unteren Schwellwert
unterschreitet, wird auf eine neuerliche Fettbetriebsphase umgeschaltet, um wieder
Ammoniak zu erzeugen. Die Umschaltung zwischen Mager- und Fettbetrieb erfolgt vorzugsweise
durch entsprechende Umstellung des Betriebs des Verbrennungsmotors 5 durch
die Steuereinheit 6.
Die Menge an Ammoniak, die im SCR-Katalysator 3 zwischengespeichert
werden kann, ohne daß ein Durchbruch von Ammoniak auftritt, ist im wesentlichen
von der Größe dieser Katalysatoreinheit 3 und von der momentanen Katalysatortemperatur
abhängig. Mit steigender Katalysatorgröße nimmt die speicherbare Ammoniakmenge zu,
während sie mit steigender Temperatur abnimmt. Durch ein entsprechendes Modell kann
das Ammoniak-Speicherverhalten des SCR-Katalysators 3 in der Steuereinheit
6 ermittelt werden. Als Eingangsgröße dieses Modells für das Ammoniak-Speicherverhalten
dient die Temperatur des SCR-Katalysators 3, die wiederum sensorisch oder
rechentechnisch durch Modellierung bestimmt werden kann. Als Ausgangsgröße liefert
das Modell des Ammoniak-Speicherverhaltens einen oberen Schwellwert für die im SCR-Katalysator
3 einspeicherbare Ammoniakmenge. Überschreitet die erzeugte Ammoniakmenge
während einer Fettbetriebsphase diesen oberen Schwellwert, bevor der im Sauerstoffspeicherkatalysator
2 enthaltene Sauerstoff aufgebraucht ist, wird schon vor dem vollständigen
Verbrauch des zwischengespeicherten Sauerstoffs wieder auf Magerbetrieb umgeschaltet,
oder es wird durch eine nachgeschaltete Ammoniak-Abgasreinigungsstufe dafür gesorgt,
daß überschüssiger, nicht mehr im SCR-Katalysator 3 einspeicherbarer Ammoniak
konvertiert wird und nicht mit dem Abgas in die Umgebung gelangt.
Es versteht sich, daß die erfindungsgemäße Abgasreinigungsanlage zusätzlich
zum gezeigten und oben beschriebenen Ausführungsbeispiel bei Bedarf eine unterstützende
externe Reduktionsmittelzudosierung und/oder eine unterstützende Sekundärluftzuführung
beinhalten kann, so daß dann nur ein Teil des für die Stickoxidreduktion benötigten
Ammoniaks intern erzeugt bzw. nur ein Teil des für die Oxidation von oxidierbaren
Schadstoffen benötigten Sauerstoffs vom Magerbetrieb der Verbrennungsquelle geliefert
werden braucht.
Während im gezeigten Ausführungsbeispiel die drei Katalysatoreinheiten
1, 2, 3 als separate Katalysatorkörper mit jeweils eigenem
Katalysatorgehäuse realisiert sind, können alternativ zwei von ihnen oder alle drei
in einem gemeinsamen Gehäuse angeordnet sein. Des weiteren kann das jeweilige Katalysatormaterial
als Beschichtung auf einem einzelnen oder auf mehreren Trägern aufgebracht sein.
Außerdem können für den Fall, daß die Verbrennungsquelle von einem mehrzylindrigen
Verbrennungsmotor gebildet ist, die Abgasrohre der einzelnen Motorzylinder wie gezeigt
in einen gemeinsamen Abgasstrang einmünden, in welchem die drei Katalysatoreinheiten
1, 2, 3 in Reihe geschaltet sind, sie können alternativ
aber auch einzeln verlegt oder in Zylindergruppen zusammengefaßt sein. Dabei können
zur Realisierung des Fett- bzw. Magerbetriebs alle Zylinder gleichzeitig periodisch
fett bzw. mager betrieben werden, oder einzelne Zylinder oder Zylindergruppen getrennt.
Weiter alternativ kann der Ammoniakspeicher- und Stickoxidreduktionskatalysator
3 nicht nur wie gezeigt in einer kombinierten Einheit integriert sein,
sondern meinen Ammoniakspeicherkatalysator und einen nachgeschalteten Stickoxidreduktionskatalysator
als getrennte Einheiten umfassen.
Als weitere Alternative zum gezeigten Ausführungsbeispiel kann der
Sauerstoffspeicherkatalysator 2 stromabwärts statt stromaufwärts des Ammoniakspeicher-
und Stickoxidreduktionskatalysators 3 im Abgasstrang 4 angeordnet
sein. Die Funktion der Abgasreinigungsanlage bleibt dadurch erhalten oder kann
sich sogar noch dadurch verbessern, daß auch der SCR-Katalysator 3 zur
Verringerung der oxidierbaren Schadstoffe geeignet ist und beitragen kann, so daß
das im nachgeschalteten Sauerstoffspeicherkatalysator 2 gespeicherte Sauerstoffvolumen
länger erhalten bleibt. Zudem kann in diesem Fall der nachgeschaltete Sauerstoffspeicherkatalysator
3 einen Durchbruch bzw. Schlupf von Ammoniak im aus dem SCR-Katalysator
3 austretenden Abgas bei einer Ammoniaküberdosierung durch Oxidation eliminieren.
Die Lambdasonde 7 wird, wenn sie in diesem modifizierten Ausführungsbeispiel
vorgesehen ist, wiederum stromabwärts des Sauerstoffspeicherkatalysators
2 positioniert.
Wesentlich ist jeweils, daß im Fettbetrieb das Abgas, welches den
im Ammoniakerzeugungskatalysator synthetisierten Ammoniak enthält, durch den Sauerstoffspeicherkatalysator
und den Ammoniakspeicherkatalysator hindurchgeleitet wird und daß im Magerbetrieb
das Abgas einerseits durch den Ammoniakerzeugungskatalysator und/oder den Sauerstoffspeicherkatalysator
zwecks Oxidation der oxidierbaren Schadstoffe und andererseits durch den Ammoniakspeicher-
und Stickoxidreduktionskatalysator zur Reduktion der in ihm enthaltenen Stickoxide
hindurchgeleitet wird.