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Dokumentenidentifikation DE69533421T2 01.09.2005
EP-Veröffentlichungsnummer 0000760807
Titel GEFORMTER GEGENSTAND MIT INTEGRALEM VERSCHIEBBAREM ELEMENT ODER ELEMENTEN UND VERFAHREN ZU DESSEN/DEREN VERWENDUNG
Anmelder The Ensign-Bickford Co., Simsbury, Conn., US
Erfinder SUTULA, P., Daniel, Bristol, US
Vertreter Grünecker, Kinkeldey, Stockmair & Schwanhäusser, 80538 München
DE-Aktenzeichen 69533421
Vertragsstaaten DE, ES, FR, GB, SE
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 19.05.1995
EP-Aktenzeichen 959213091
WO-Anmeldetag 19.05.1995
PCT-Aktenzeichen PCT/US95/06359
WO-Veröffentlichungsnummer 0095032932
WO-Veröffentlichungsdatum 07.12.1995
EP-Offenlegungsdatum 12.03.1997
EP date of grant 25.08.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 01.09.2005
IPC-Hauptklasse C06C 5/06
IPC-Nebenklasse F42D 1/04   B29C 69/00   

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen geformten Plastikgegenstand, der ein oder mehr verschiebbare Elemente hat, die integral mit ihm ausgebildet sind und die durch Zerreißen eines zerbrechlichen Steges oder zerbrechlicher Stege, der das verschiebbare Element mit dem Hauptkörper verbindet, verschiebbar sind. Insbesondere betrifft die Erfindung einen geformten Kunststoffverbinderblock jener Art, wie sie zum Anschließen und Auslösen von Detonationssignalübertragungsleitungen verwendet werden, wobei der Anschlussblock ein integral geformtes verschiebbares Element enthält.

Im Dokument US-A-4 889 299 ist eine Schlauchleitung an einem Halteteil befestigt, das eine Grundplatte hat. Ein Befestigungselement ist durch eine Öffnung der Schlauchleitung geführt. Das Befestigungselement ist einstückig mit einer Grundplatte ausgebildet und ist an der Grundplatte durch zerreißbare Verbindungselemente befestigt. Beim Anbringen der Schlauchleitung werden die Schultern des Befestigungselements durch die Öffnung der Grundplatte gepresst, wodurch die Wand der Schlauchleitung an dem Tragelement verklemmt wird.

Im Dokument US-A-4 987 639 ist ein Befestigungsstift zum Befestigen eines Handgriffs beschrieben, wobei sich der Befestigungsstift durch die Öffnungen der Handgriffschenkel erstreckt. Der Stift ist integral mit dem Handgriff gespritzt und axial auf das Loch ausgerichtet. Der Stift hat eine konische Nase, die durch die Öffnungen gebracht wird.

Verbinderblöcke für Sprengzündsysteme sind im Stand der Technik allgemein bekannt, wie beispielsweise aus US-Patent 5 171 935 von R. J. Michna at al, ausgegeben am 15. Dezember 1992. Dieses Patent beschreibt einen Verbinderblock mit einem darin ausgebildeten Kanal zur Aufnahme eines Detonators geringer Energie, und mit einem bogenförmigen Schlitz, in dem eine oder mehrere Signalübertragungsleitungen in Signalübertragungsnachbarschaft zum Detonator gehalten werden.

Die europäische Patentanmeldung 0 500 512 A2 von V. Lindquist und andere beschreibt einen Verbinderblock für Signalübertragungsleitungen, der von zylindrischer Gestalt ist und der, wie in Spalte 11, Zeilen 16 bis 20, beschrieben und in 6A dargestellt, eine Detonatorkammer ausbildet, die einen Kopfabschnitt 69 mit einem Loch 70 darin für den Einsatz eines in der Zeichnung nicht gezeigten Sperrteils aufweist, das der Verhinderung einer axialen Entnahme des Detonators dient.

Verbindervorrichtungen, die Stifte oder andere Elemente enthalten, die integral mit dem Hauptkörper des Verbinders gespritzt sind, gehören zum Stand der Technik. Beispielsweise zeigt US-Patent 3 349 706 an E. J. Schaumann, ausgegebenen am 31. Oktober 1967, einen Verbinder zum Positionieren eines Detonatorzünders und einer Verzögerungsvorrichtung in Wirkverbindung miteinander, so dass ein Detonationsstimulus sich vom einen zur anderen ausbreiten kann. Der in den Zeichnungen dieses Patents dargestellte Aufbau zeigt einen Körper aus thermoplastischem Material mit einem zentralen tubusförmigen Abschnitt 1 und sich verjüngenden Stiften 4, die durch einen flexiblen Steg 5 mit dem Hauptkörper integral verbunden sind, wie in Spalte 2, Zeilen 38ff. beschrieben ist. Die dünnen Verbindungsstege 5 halten die Stifte am Körper, sind jedoch flexibel genug, um den Stift drehen und in eine für den Zweck vorgesehene Öffnung einführen zu können. Eine ähnliche Konstruktion ist im US-Patent 4 424 747 von M. E. Yunan, ausgegebenen am 10. Januar 1984, gezeigt, Wie in Spalte 6, Zeilen 26 und folgenden beschrieben, sind Stifte 22 und 23 integral mit Abschnitten 1B und 1C des Verbinders 1 durch dünne flexible Stege aus Kunststoff 24 bzw. 25 verbunden.

US-Patent 4 248 152 an M. E. Yunan, ausgegeben am 3. Februar 1981, beschreibt einen Explosivverstärker, der mit einen Donor verbunden und Zündschnüre aufnehmen kann, die geschlitzte Sperrelemente 21 enthalten, wobei anscheinend integral gespritzte Gelenke vorhanden sind, die es ermöglichen, die Sperreinrichtungen 21 zu drehen, um einen Verschluss mit dem Schlitz 17 zu bilden, um eine Verbindungsleitung am Platz festzulegen. Siehe hierzu 2 und Spalte 5, Zeilen 60 bis 62.

Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen verbesserten Kunststoffgegenstand und ein Verfahren zum Anbringen eines montierbaren Elements anzugeben, womit die Befestigung eines montierbaren Elements, z. B. eines Detonators in einem Körperelement erleichtert wird.

Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein geformter Kunststoffgegenstand angegeben, enthaltend ein Körperelement mit einer Aufnahmevorrichtung, die einen Kanal aufweist, der sich durch das Körperelement erstreckt und so bemessen und gestaltet ist, dass er darin ein montierbares Element aufnimmt und hält, an dem erste Eingriffseinrichtungen ausgebildet sind. Das Körperelement enthält wenigstens ein verschiebbares Element mit daran ausgebildeten zweiten Eingriffseinrichtungen, wobei das verschiebbare Element integral mit dem Körperelement gespritzt und mit ihm durch zerbrechliche Stegelement verbunden ist. Die Stegelemente halten das verschiebbare Element in einer ersten Stellung, in der das verschiebbare Element auf eine Sperrstellung ausgerichtet, davon jedoch verschoben ist. Wenn das verschiebbare Element sich in seiner Sperrstellung befindet, greifen die zweiten Eingriffseinrichtungen des verschiebbaren Elements in die ersten Eingriffseinrichtungen des montierbaren Elements ein. Das verschiebbare Element wird aus seiner ersten Stellung in seine Sperrstellung durch Aufbringung von Kraft auf das verschiebbare Element verstellt, um die zerbrechlichen Stegeinrichtungen zu zerreißen und das verschiebbare Element zu bewegen, um die ersten und zweiten Eingriffseinrichtungen in Sperreingriff miteinander zu bringen.

Ein Aspekt der Erfindung sieht eine Kombination des gespritzten Kunststoffgegenstandes mit einem montierbaren Element vor, das in der Aufnahmeeinrichtung aufgenommen ist, wobei die zerbrechlichen Stegelemente zerrissen worden sind und das verschiebbare Element sich in seiner Sperrstellung befindet.

In einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung enthält das Körperelement weiterhin einen darin ausgebildeten Durchlass zum Bewegen des verschiebbaren Elements hindurch aus seiner ersten Stellung in seine Sperrstellung.

Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass die Aufnahmeeinrichtung des Körperelements einen in dem Körperelement ausgebildeten Kanal enthält und das montierbare Element einen zylindrischen Abschnitt hat, der so dimensioniert und gestaltet ist, dass er in dem Kanal aufgenommen wird.

In einen speziellen Aspekt der vorliegenden Erfindung enthält das Körperelement ein Handgriffelement, beispielsweise einen Werkzeuggriff, und das montierbare Element hat einen Schaft, wie beispielsweise den Schaft eines Werkzeugs, auf dem das Handgriffelement montiert ist.

In einem weiteren besonderen Aspekt der vorliegenden Erfindung enthält das montierbare Element einen Detonator, und die erste Eingriffseinrichtung ist ein am Detonator ausgebildeter Hals.

In Übereinstimmung mit einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung weist der oben beschriebene gespritzte Kunststoffgegenstand einen gespritzten Kunststoffverbinderblock auf, um eine oder mehrere Signalübertragungsleitungen in Signalübertragungsbeziehung mit einem Detonator zu halten. Der Verbinderblock weist die folgenden Komponenten auf. Ein Körperelement hat ein Signalübertragungsende und einen Kanal, der in dem Körperelement ausgebildet ist, um darin einen Detonator aufzunehmen und zu halten, der ein Abgabeende aufweist, wobei das Abgabeende des Detonators am Signalübertragungsende des Körperelements angeordnet ist. Eine Leitungshalteeinrichtung ist am Signalübertragungsende des Körperelements angeordnet, um darin wenigstens eine Signalübertragungsleitung in Signalübertragungsbeziehung mit dem Abgabeende eines Detonators zu halten, der in dem Aufnahmekanal gehalten ist. Ein verschiebbares Sperrelement ist integral mit dem Körperelement gespritzt und ist mit diesem durch zerbrechliche Stegeinrichtungen verbunden, die das verschiebbare Sperrelement in einer ersten Stellung halten, in der das Sperrelement auf eine Sperrstellung, in der das Sperrelement den Detonator in dem Kanal sichert, ausgerichtet, davon jedoch verschoben ist. Das Sperrelement ist aus seiner ersten Stellung in seine Sperrstellung durch Aufbringung von Kraft auf das Sperrelement verschiebbar, um die zerbrechlichen Stegeinrichtungen zu zerreißen und das verschiebbare Element zu bewegen, um das Sperrelement in seine Sperrstellung zu drücken.

Gemäß einem weiteren Aspekt ist weiterhin eine Leitungshalteeinrichtung vorgesehen, enthaltend ein Greifelement, das vom Signalübertragungsende des Körperelements beabstandet ist, um einen Schlitz zwischen dem Greifelement und dem Signalübertragungsende des Körperelements auszubilden, wobei der Schlitz eine Öffnung aufweist und ansonsten so dimensioniert und gestaltet ist, dass er darin bis zu mehreren Signalübertragungsleitungen in Signalübertragungsbeziehung mit einem im Kanal angeordneten Detonator aufnimmt und hält. Das Greifelement hat ein abgestütztes Ende, das sich vom Körperelement erstreckt, und ein fernes Ende, das in einem zurückgebogenen Schenkel endet, der wenigstens einen Teil der Länge des Körperelements vom Signalübertragungsende desselben überlappt und auf der Seite des Körperelements angeordnet ist, die entgegengesetzt zu der Seite ist, von der sich das abgestützte Ende erstreckt.

In Übereinstimmung mit einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren angegeben zur Anbringung eines montierbaren Elements, an dem eine erste Eingriffseinrichtung ausgebildet ist, an einem gespritzten Kunststoffkörperelement, das eine Aufnahmeeinrichtung mit einem Kanal aufweist, der sich durch das Körperelement erstreckt und so bemessen und gestaltet ist, dass er darin das montierbare Element aufnimmt und hält. Das Verfahren umfasst: Bereitstellen eines gespritzten Kunststoffgegenstandes, der das Körperelement und wenigstens ein verschiebbares Element aufweist, an dem zweite Eingriffseinrichtungen ausgebildet sind. Das verschiebbare Element wird integral mit dem Körperelement gespritzt und ist mit ihm durch zerbrechliche Stegeinrichtungen verbunden, die das verschiebbare Element in einer ersten Stellung halten, in der das verschiebbare Element auf eine Sperrstellung, in der die zweite Eingriffseinrichtung des verschiebbaren Elements in die erste Eingriffseinrichtung des montierbaren Elements eingreift, ausgerichtet, jedoch davon verstellt ist. Das Verfahren umfasst auch das Zerrreißen der zerbrechlichen Stegeinrichtungen und das Bewegen des verschiebbaren Elements längs eines Verschiebeweges in Kontakt mit dem montierbaren Element, um die ersten und zweiten Eingriffseinrichtungen in Sperreingriff miteinander zu zwingen.

Gemäß einem noch weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verbinderblock zum Halten einer oder mehrerer Signalübertragungsleitungen in Signalübertragungsbeziehung mit einem Detonator angegeben. Der Verbinderblock enthält die folgenden Komponenten: Ein Körperelement mit einem Signalübertragungsende und einem Kanal, der in dem Körperelement ausgebildet ist, um einen Detonator aufzunehmen, der ein Abgabeende hat. Am Körperelement sind Einrichtungen getragen, die diesen Detonator in dem Kanal halten, wobei das Abgabeende des Detonators am Signalübertragungsende des Körperelements angeordnet ist. Ein elastisches, auskragendes Element hat einen Schaft, der ein festes Ende hat, das sich von einer Seite des Körperelements an einem Abstütztort am Körperelement erstreckt, der fern vom Signalübertragungsende desselben liegt. Der Schaft hat ein entgegengesetztes Ende, das ein Greifelement im Abstand von dem Signalübertragungsende des Körperelements trägt, um einen Schlitz zwischen dem Greifelement und dem Signalübertragungsende des Körperelements auszubilden. Der so ausgebildete Schlitz ist so dimensioniert und gestaltet, dass er darin mehrere Signalübertragungsleitungen in Signalübertragungsbeziehung mit einem Detonator aufnimmt und hält, der in dem Kanal angeordnet ist, wie zuvor beschrieben.

In Übereinstimmung mit einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung hat das Greifelement ein abgestütztes Ende, das sich von dem Schaft erstreckt, und ein fernes Ende, das in einem zurückgebogenen Schenkel endet, der sich längs wenigstens eines Teils der Länge des Körperelements vom Signalübertragungsende desselben erstreckt. Der zurückgebogene Schenkel ist auf der Seite des Körperelements angeordnet, die entgegengesetzt zur Seite liegt, von der sich der Schaft erstreckt.

In einem noch weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung hat der Schaft Abstand vom Körperelement und erstreckt sich im Wesentlichen parallel dazu, um einen Schlitz zu bilden, der sich zwischen dem Schaft und dem Körperelement erstreckt.

Weitere Aspekte der vorliegenden Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen hervor.

1 ist eine perspektivische Ansicht eines Verbinderblocks gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit einem verschiebbaren Element, das integral mit dem Verbinderblock in seiner ersten Stellung gespritzt ist, und zeigt einen Detonator, der mit dem Verbinderblock in Vorbereitung zum Einfügen darin ausgerichtet ist;

1A ist eine Draufsicht in gegenüber in 1 vergrößertem Maßstab des Leitungshalteendes des Verbinderblocks von 1;

2 ist eine perspektivische Ansicht des Verbinderblocks und des ausgerichteten Detonators von 1 aus einem anderen Winkel und zeigt das entgegengesetzte Ende des Verbinderblocks;

3 ist eine Draufsicht auf den Verbinderblock und den ausgerichteten Detonator der 1 und 2;

3A-1 ist eine Schnittansicht in gegenüber in 3 vergrößertem Maßstab längs der Linie A-A von 3 und zeigt das verschiebbare Element in seiner ersten Stellung;

3A-2 ist eine Ansicht entsprechend 3A-1, zeigt jedoch das verschiebbare Element in seiner Sperrstellung;

3B ist eine Teilschnittdarstellung längs der Linie B-B von 3;

3C ist eine Ansicht entsprechend der von 3, zeigt jedoch den in den Verbinderblock eingeführten und darin gehaltenen Detonator, wobei jedoch das verschiebbare Element in seiner Sperrstellung ist, und mehrere Ausgabesignalsendeschläuche, die vom Verbinderblock gehalten sind;

3D ist eine Seitenansicht des Verbinderblocks von 3C;

3E ist eine perspektivische Explosionsdarstellung des verschiebbaren Elements des Verbinderblocks von 1 bis 3;

4 ist eine Seitenansicht des Verbinderblocks der 1 bis 3;

4A ist eine stirnseitige Ansicht des Verbinderblocks der 1 bis 3;

4B ist eine Schnittansicht, gegenüber 4 vergrößert, längs der Linie B-B von 4;

4C ist eine Schnittansicht, gegenüber 4 vergrößert, längs der Linie C-C von 4;

4D ist eine perspektivische Teilansicht mit weggebrochenen Teilen des Körperteils des Verbinderblocks der 1 bis 3;

5 ist eine Seitenansicht eines Verbinderblocks, der eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält;

5A ist eine Draufsicht auf den Verbinderblock von 5;

5B ist eine perspektivische Stirnansicht des Verbinderblocks von 5;

5C ist eine stirnseitige Ansicht des Verbinderblocks von 5;

5D ist eine perspektivische Explosionsdarstellung des verschiebbaren Elements des Verbinderblocks von 5;

6 ist eine schematische Stirnseitenansicht eines Verbinderblocks, der eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält und ein keilförmiges verschiebbares Element zeigt;

7 ist eine schematische Seitenansicht eines Verbinderblocks, der eine noch weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält;

7A ist eine Schnittansicht längs der Linie A-A von Fig./;

7B-1 ist eine Schnittansicht gegenüber 7 vergrößert, längs der Linie B-B von 7 und zeigt das verschiebbare Sperrelement in seiner ersten Stellung;

7B-2 ist eine Ansicht entsprechend 7B-1, zeigt jedoch das verschiebbare Element in seiner Sperrstellung;

8 ist eine perspektivische Ansicht des Verbinderblocks von 7

9 ist eine Seitenansicht des Verbinderblocks von 7;

10 ist eine Draufsicht auf einen Ahlengriff und seines zugehörigen Ahlenschafts in zerlegtem Zustand, enthaltend eine noch weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;

11 ist eine perspektivische Ansicht des zerlegten Ahlenschafts und -griffs von 10; und

12 ist eine Ansicht, die die Komponenten von 10 zu einer Ahle zusammengesetzt zeigt.

DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG UND BEVORZUGTE AUSFÜHRUNGSFORMEN DERSELBEN

Gespritzte, synthetische, organische Polymere ("Plastik"-)Gegenstände mit einem Körper, der ein damit integral gespritztes, verschiebbares Element aufweist, bieten einen wirksamen und billigen Weg, ein montierbares Element an oder in dem Körperelement anzubringen. Eine aus einer breiten Vielzahl Vorrichtungen, bei denen ein solcher Gegenstand nützlich ist, sind Verbinderblöcke der Art, wie sie in Sprengzündsystemen verwendet werden. Bei Sprengzündsystemen werden solche Verbinderblöcke typischerweise so verwendet, dass in ihnen ein Detonator niedriger Energie montiert ist und dass sie eine oder mehrere Signalübertragungsleitungen aufnehmen und halten, die in Signalübertragungsnachbarschaft mit dem Detonator sind. Wie allgemein bekannt ist, weist der Detonator eine an ihm angeklemmte Signalübertragungsleitung auf, und ein Zündsignal wird über die Signalübertragungsleitung übertragen, um den Detonator zu zünden, um dadurch ein ausgehendes Signal in einer oder mehreren Signalübertragungsleitungen zu initiieren, die im Verbinderblock gehalten sind. Diese ausgehenden Signalübertragungsleitungen können in Detonatoren enden, die an zahlreichen Stellen angeordnet sind, um entweder Signale in anderen Signalübertragungsleitungen zu initiieren oder um Hauptexplosivladungen zu zünden, in die die Detonatoren eingesetzt worden sind. Typischerweise befinden sich, wie in der Technik allgemein bekannt ist, die Hauptexplosivladungen in Bohrlöchern, die in die Strosse einer Mine gebohrt sind und so angeordnet sind, dass sie das gewünschte Sprengmuster ergeben. Wenn die fernen Detonatoren dazu verwendet werden, Signale in anderen Signalübertragungsleitungen zu initiieren, können diese fernen Detonatoren in anderen Verbinderblöcken angeordnet sein, die die nächste Serie Signalübertragungsleitungen aufnehmen und halten. Verbinderblöcke werden normalerweise in der Oberfläche verwendet, und der Ersatz von Detonatoren geringer Energie in den Verbinderblöcken verringert Lärm und die Erzeugung von Splittern. Splitter können eine Oberflächensignalübertragungsleitung zerschneiden, bevor das Signal den Punkt erreicht, an den die Leitung zerschnitten ist, wodurch die Übertragung des Signals unterbrochen wird und das Sprengmuster gestört wird. Die in den Verbinderblöcken verwendeten Detonatoren, manchmal als Signaldetonatoren oder Niedrigenergie-Detonatoren bezeichnet, und die den Hauptexplosivladungen zugeordneten Detonatoren, manchmal mit Hochenergie- oder Bohrlochdetonatoren bezeichnet, können Verzögerungsglieder enthalten, um eine ausgewählte Millisekundenverzögerung zwischen der Ankunft des Signals am Detonator und der Detonation der im Detonator enthaltenen Ladung zu erzielen, wie in der Technik allgemein bekannt ist.

Eine allgemein bekannte Konstruktionsform besteht darin, einen Signal- oder Niedrigenergie-Detonator in einem Verbinderblock mit einem Längenabschnitt eines darin eingepressten Signalübertragungsschlauchs anzuordnen. Ein Hochenergie- oder Bohrlochdetonator wird am entgegengesetzten Ende des Längenabschnitts des Signalübertragungsrohrs eingepresst. Diese Konstruktion schafft eine selbständige, in der Fabrik zusammengesetzte Einheit, die gegen Feuchtigkeit und andere Umweltverunreinigungen versiegelt ist, die in die Detonatoren eindringen. Diese Baugruppen können schnell an Ort und Stelle mit anderen gleichartigen Anordnungen verbunden oder in anderer Weise angeordnet werden, um große Flexibilität bei der Einrichtung von Sprengmustern zu ergeben. Die Signalübertragungsleitung ist typischerweise eine Signalübertragungsschlauchleitung, die einen hohlen Kunststoffschlauch enthält, an dessen Innenseite entweder ein reaktives Material, wie beispielsweise ein Gemisch aus einem hochbrisanten Explosivstoff und Aluminiumpulver ("Stoßwellenschlauch") oder ein Langsam-Signalübertragungsschlauch ("LVST") mit einem hohlen Plastikschlauch, dessen Innenfläche mit einem Verbrennungsmaterial beschichtet ist, enthalten ist. Jede geeignete Signalübertragungsleitung kann zusammen mit den Verbinderblöcken der vorliegenden Erfindung werden, wie Stoßwellenschlauch, LVST-Schlauch oder Niedrigenergie-Zündschnur. Solche Signalübertragungsleitungen sind selbstverständlich in der Technik allgemein bekannt.

Es wird nun auf die 1 und 2 Bezug genommen. Dort ist ein gespritzter Kunststoffgegenstand gezeigt, enthaltend einen Verbinderblock 10 mit einem Körperelement 12, das ein Signalübertragungsende 12a, eine Leitungshalteeinrichtung 14 am Signalübertragungsende 12a des Körperelements 12 und ein Gehäuse 18 am gegenüberliegenden Ende des Körpers 12 aufweist. Im dargestellten Beispiel enthält die Aufnahmeeinrichtung einen Kanal 18 (am besten in den 4B und 4C gesehen), die sich durch das Körperelement 12 erstreckt und so bemessen und gestaltet ist, dass es darin ein montierbares Element aufnimmt, das in diesem Falle ein Niedrigenergie- oder Signalübertragungsdetonator 20 (1 und 2) ist. Vorzugsweise ist der Kanal 18 in Bezug auf den Detonator 20 so bemessen, dass der Detonator 20 leicht gleitend in den Kanal 18 entweder von Hand oder maschinell eingesetzt werden kann. Der Kanal 18 hat in den in den 1 bis 4D gezeigten Beispiel einen kreisförmigen Querschnitt, kann aber auch jede geeignete Querschnittsgestalt haben, z. B. polygonal, so lange nur der Detonator leicht darin eingesetzt und im Kanal gehalten werden kann. Beispielsweise könnte der Kanal 18 einen beträchtlich größeren Durchmesser als der Detonator 20 haben, jedoch mit einer Vielzahl sich längs erstreckender Rippen versehen sein, die radial um den Querschnitt des Kanals angeordnet sind und so bemessen sind, dass sie den Detonator gleitend aufnehmen und abstützen. Jedenfalls endet der Kanal 18 in einer Öffnung 18a (4B, 4C und 4D) am Signalübertragungsende des Körperelements 12. Gegenüberliegende radiale Abschnitte der Öffnung 18a, wie in 4D zu sehen, erstrecken sich in Längsrichtung durch das Signalübertragungsende 12a, um ein Paar gegenüberliegender Feuerkerben 18C zu bilden. Die Kerben 18c dienen dazu, die genannten Stoßwellenschläuche 45 (3C), die an den gegenüberliegenden Enden des bogenförmigen Schlitzes 44 gehalten sind, direkt dem Abgabeende 20a (das den Explosivstoff enthaltende Ende, wie unten beschrieben) des Detonators 20 auszusetzen. Indem so eine Abschirmung der am Ende angeordneten Stoßwellenschläuche 45 (3C) von der kleinen Explosivladung am Abgabeende 20a verhindert wird, ist die Signalübertragung zu allen Stoßwellenschläuchen 45, die in dem bogenförmigen Schlitz 44 gehalten sind, verbessert. Die Segmente der Öffnung 18a zwischen den Feuerkerben 18c bilden Stegsegmente, die als Anschlagelement 18b (4B, 4C und 4D) für den Detonator 20 dienen, wenn dieser in den Kanal 18 eingesetzt ist. Die zentral angeordneten Stoßwellenschläuche 45 sind selbstverständlich im Abgabeende 20a durch die Öffnung 18a direkt ausgesetzt. Diese direkte Aussendung ist wichtig im Hinblick auf die kleine Explosivladung, die in Detonatoren enthalten sind, die typischerweise in Verbinderblöcken verwendet werden, wie unten beschrieben.

Der Detonator 20 ist von konventionellem Aufbau und enthält ein zylindrisches Rohr, das aus einem Metall, beispielsweise Aluminium, oder aus einem geeigneten Kunststoff (ein synthetisches organisches Polymermaterial) bestehen kann. Der Detonator 20 hat ein Abgabeende 20a, in dem eine Explosivladung 21 (3C) aufgenommen ist, typischerweise etwa 1 bis 3 Grain (64,8 bis 194,4 mg) eines Explosivstoffs, wie beispielsweise Bleiazid, vorzugsweise nicht mehr als 5 Grain (324 mg) eines solches Explosivstoffs. Dieses sind ziemlich kleine Explosivladungen im Vergleich zu Sprengkapseln, die üblicherweise dazu benutzt werden, Hauptexplosivladungen zu zünden und die typischerweise etwa 600 bis 950 mg (9,25 bis 14,66 Grain) Explosivstoff enthalten.

Der Detonator 20 würde typischerweise eine Verzögerungskette aus einem geeigneten pyrotechnischen Material enthalten, das zwischen die Explosivladung 21 am Ausgabeende 20 und einer Signalübertragungsleitung 22 angeordnet ist, die in einer elastischen Hülse 24 aufgenommen ist, um die ein Dichtungsfalz 26 ausgebildet ist. Die Hülse 24 hat eine freiliegende Stirnfläche 24a. Der Dichtungsfalz 26 bildet eine erste Eingriffseinrichtung am montierbaren Element, das im dargestellten Beispiel vom Detonator 20 gebildet ist. Man erkennt, dass die Signalübertragungsleitung 22, die in den 1 und 2 weggebrochen ist, eine typische Länge von etwa 2,8 bis 61,0 m (8 bis 200 Fuß) haben kann und an ihrem Ende gegenüber dem in den Detonator 20 gepressten Ende in einen Hochenergie-Detonator (nicht gezeigt) eingepresst sein kann, der zur Verwendung bei der Auslösung der Detonation einer Hauptexplosivladung geeignet ist. Dies ist der Typ Anordnung, der im US-Patent 3 987 732 von R. W. Spraggs et al, ausgegeben am 26. Oktober 1976, gezeigt ist. Augenscheinlich kann der Verbinderblock der Erfindung auch in jeder anderen geeigneten Sprengsystemverbindung verwendet werden.

Ein verschiebbares Element enthält in der dargestellten Ausführungsform ein verschiebbares Sperrelement 28, das integral mit dem Körperelement 12 gespritzt und mit ihm durch zerbrechliche Stegelemente 30a, 30b verbunden ist, wie in 3B zu sehen ist. Das Körperelement 12, die zerbrechlichen Stege 30a, 30b und das verschiebbare Sperrelement 28 sind somit sämtlich als eine einzige, integrale Einheit in einer geeigneten Form hergestellt. Die zerbrechlichen Stegelemente 30a, 30b bilden eine integrale Verbindung zwischen dem Gehäuse 16 und dem verschiebbaren Sperrelement 28. Wie am besten in 3E zu sehen ist, ist das verschiebbare Sperrelement 28 etwa in Form eines Doppel-T-Trägers gestaltet, der einen Trägersteg 22 und ein Paar Flansche 34a, 34b aufweist. Das Trägerstegelement 32 ist in dem Muster eines Paares sich überschneidender Kreissegmente weggeschnitten, wobei ein kleineres Kreissegment 36a sich mit einem größeren Kreissegment 36b schneidet und die zwei Kreissegmente zusammenwirken, um eine zweite Eingriffseinrichtung des verschiebbaren Sperrelements 28 zu bilden. Kreissegmente 36a, 36b teilen das verschiebbare Sperrelement 28 in ein Paar beabstandeter Schenkel 29a, 29b. Die Kreissegmente könnten selbstverständlich jede andere geeignete Gestalt haben, beispielsweise könnten sie Segmente polygonal, z. B. oktogonal, gestalteter Öffnungen sein.

Im Gehäuse 16 ist ein Durchgang 38 (2, 4B und 4C) ausgebildet, der etwa kongruent zum verschiebbaren Sperrelement 28 gestaltet ist, so dass Letzteres sich in einer gleitenden Bewegung längs der Längsachse L-L (3E) des verschiebbaren Sperrelements 28 hindurchbewegen kann. In seiner integral gespritzten ersten Stellung erstreckt sich das Sperrelement 28 in ein Anfangssegment des Durchgangs 38. Der Kanal 18 teilt den Durchgang 38 in zwei Segmente, so dass der Durchgang 38 als zwei ausgerichtete Durchgänge auf radial gegenüberliegenden Seiten des Kanals 18 angesehen werden könnten. In jedem Falle bildet der Durchgang 38 einen Hohlraum, in dem das Sperrelement 28 aufgenommen und gehalten wird, wenn es in seine Sperrstellung verbracht wird, wie unten beschrieben.

Die Leitungshalteeinrichtung 14 enthält in der dargestellten Ausführungsform ein auskragendes Element mit einem Schaft 40 (1, 2, 4B und 4C), der ein festes Ende 40a (4B und 4C) aufweist, das sich von einer Seite des Körperelements 12 erstreckt.

Der Schaft 40 hat vom Körperelement 12 Abstand, um einen Längsschlitz 46 auszubilden, der sich im Wesentlichen parallel zu oder unter einem kleinen Winkel zur Längsachse des Kanals 18 über einen Teil seiner Länge zwischen dem festen Ende 40a und einem Punkt nahe dem Signalübertragungsende 12a des Körperelements 12 erstreckt. Ein sich in Längsrichtung erstreckender Steg 48, am besten in 4D zu sehen, erstreckt sich längs der Mitte des Schlitzes 46 und verbindet den Schaft 40 mit dem Körperelement 12. Der Steg 48 erstreckt sich vom festen Ende 40a des Schaftes 40 und endet in einem Stegende 48a, das, wie am besten in den 4B und 4C zu sehen ist, sich am inneren Ende des bogenförmigen Schlitzes 44 befindet. Der Schaft 40 wird am Körperelement 12 an einem Stützort 40a abgestützt, der fern vom Signalübertragungsende 12a in einer Richtung gegen das Gehäuse 16 liegt. Das entgegengesetzte Ende 40b des Schaftes 40 trägt darauf ein Greifelement 42, dessen innerer Abschnitt vom Signalübertragungsende 12a Abstand hat, um dazwischen einen Schlitz 44 auszubilden. Der Schlitz 44 hat eine bogenförmige Gestalt, wenn man ihn im Profil sieht, wie in den 3C, 4B und 4C gezeigt, und ist in der dargestellten Ausführungsform im Wesentlichen C-förmig im Profil mit kurzen Abschnitten, die sich parallel zur Längsachse des Kanals 18 erstrecken, und einem etwas längeren Abschnitt, der sich quer zur Längsachse des Kanals 18 erstreckt. Am Schlaucheintrittsende des Schlitzes 44 hat das Greifelement 42 einen keilförmigen (im in den 3, 4B und 4B gezeigten Profil) Zaunabschnitt 44a, der sich über die Breite desselben erstreckt, um einen schmalspaltigen Eintritt in den bogenförmigen Schlitz 44 zu schaffen. Die Dicke des Greifelements 42 hilft, Splitter zu verringern oder zu beseitigen, die mit der Detonation des Detonators 20 einhergehen.

Mehrere Signalübertragungsleitungen mit Stoßwellenleitungen 45 im dargestellten Ausführungsbeispiel sind im bogenförmigen Schlitz 44 aufgenommen dargestellt (3C und 3D). Ein oder mehrere Singalübertragungsschläuche können in den Schlitz 44 eingesetzt sein. Es versteht sich, dass nur ein kurzes Segment von Stoßwellenschläuchen 45 in 3D dargestellt ist und dass die Stoßwellenschläuche 45 in 3C nur im Querschnitt zu sehen sind. In der Praxis können sich die Stoßwellenschläuche 45 über größere oder kleinere Distanzen erstrecken, typischerweise von wenigen 0,3 m bis zu vielen hunderten von 0,3 m (von einigen wenigen Fuß bis zu vielen hundert Fuß oder mehr). Weil die Stoßwellenschläuche 45 eine große Länge haben können oder an ihren entgegengesetzten Enden mit anderen Komponenten eines Sprengsystems verbunden sein können, sind die Stoßwellenschläuche 45 üblicherweise nicht durch den bogenförmigen Schlitz gefädelt, wie in Faden durch das Öhr einer Nadel, sondern sind in den bogenförmigen Schlitz 44 eingesetzt, indem sie in einer Richtung quer zur Längsachse des Stoßwellenschlauches 45 durch den engen Eintrittsspalt gezwängt werden, wie durch die Pfeile i in 3D gezeigt. Dieses Einführen wird durch die hakenförmige Gestaltung des Greifelements 42 erleichtert. Günstigerweise ist der Spalt g (1A) kleiner als die Tiefe d des bogenförmigen Schlitzes 44, um das Halten der Stoßwellenschläuche 45 am Platz zu unterstützen. Ggf. bilden Stoßwellenschläuche 45 Teil eines Sprengsystems, in dem die Enden eines oder mehrerer Stoßwellenschläuche in Detonatorkapseln gepresst sein können, die Verstärker- oder Hauptexplosivladungen zugeordnet sind (keine solcher Detonatorkapseln oder Explosivladungen sind dargestellt). Alternativ oder zusätzlich können ein oder mehrere Stoßwellenschläuche 45, wie der Stoßwellenschlauch 22, in Signalübertragungs-Detonatorkapseln eingepresst sein, die in anderen Verbinderblöcken (nicht gezeigt) enthalten sind, ähnlich oder identisch zum Verbinderblock 10. Es ist anzumerken, dass die bogenförmige Gestalt des Schlitzes 44 jeden der Schläuche in enger Signalübertragungsnachbarschaft mit der Explosivladung 21 hält, die am Ausgabeende 20a des Detonators 20 enthalten ist. Es ist weiterhin anzumerken, dass das Stegende 48a verhindert, dass der innerste der Stoßwellenschläuche 45 in den Schlitz 46 eintritt, wodurch er zu weit vom Ausgabeende 20a des im Kanal 18 aufgenommenen Detonators 20 sein könnte, um eine zuverlässige Einleitung eines Signals in einem Stoßwellenschlauch 45 sicherzustellen. Der Zaunabschnitt 44a verengt den Eintrittsweg in den bogenförmigen Schlitz 44 und schließt dieses Ende des Schlitzes 44 gegen unbeabsichtigtes Herausziehen oder Entweichen eines Stoßwellenschlauches 45 daraus. Die Breite der Öffnung im Zaunabschnitt 44a ist günstigerweise etwas kleiner als der Durchmesser des Stoßwellenschlauches 45, so dass wenn ein Stoßwellenschlauch an der schmalen Öffnung vorbei in den Schlitz 44 gedrückt wird, das Greifelement 42 sich leicht ausbiegt und/oder der Stoßwellenschlauch leicht zusammengedrückt wird, um einen Kraftschlusseintritt des Schlauches am Zaun 44a vorbei zu schaffen. Die Stoßwellenschläuche 45 sind somit gegen ein Entweichen aus dem bogenförmigen Schlitz 44 gesichert. Dieses ist besonders wichtig beim Einrichten des Sprengsystems, wenn beachtliche Zugkräfte auf die Stoßwellenschläuche 45 einwirken können, wenn sie zu fernen Verbindungen ausgerollt werden, oder beim Sprengen, wenn Erd- oder Felsverschiebungen ebenfalls beachtliche Zugkräfte auf die Stoßwellenschläuche ausüben können.

Das Greifelement 42 endet an einem zurückgebogenen Schenkel 42a, der einen Teil der Länge des Körperelements 12 vom Signalübertragungsende 12a desselben überlappt. Der zurückgebogene Schenkel 42a ist auf der Seite des Körperelements 12 entgegengesetzt der Seite angeordnet, von der sich der Schaft 40 erstreckt, und überlappt das Signalübertragungsende 12a des Körperelements 20. Wie man aus den 1, 2, 4B und 4C entnimmt, ist die Gesamtgestaltung der auskragenden Leitungshalteeinrichtung 14 grob J-förmig und nähert sich der Gestalt eines Angelhakens an.

Indem der Schaft 40 an einer Stelle am Körperelement 12 abgestützt wird, der fern vom Signalübertragungsende 12a desselben liegt, und indem der Schaft 40 durch Verbindung desselben durch den Steg 48 mit dem Körperelement 12 ausgesteift wird, ist der Umfang der Verschwenkung, die auf das Greifelement 42 durch die Explosion des Detonators 20 ausgeübt wird, begrenzt. Selbst wenn der Steg 48 bei Detonation des Detonators 20 zerbricht, nimmt er auf diese Weise einiges der Explosionsenergie auf. Die Schwenkbewegung des Greifelements 42 kann auch durch die Überlappung des zurückgebogenen Schenkels 42a über das Signalübertragungsende 12a des Körperelements 12 begrenzt werden. Durch die Begrenzung der Verschwenkung des Greifelements 42 als Folge der Detonation des Detonators 20 sind die Stoßwellenschläuche 45 besser in der Signalübertragenden Nachbarschaft zum Abgabeende 20a des Detonators 20 gehalten.

Um den Detonator 20 im Verbinderblock 10 zu montieren, wird der Detonator 20 durch das Gehäuse 16 in den Kanal 18 eingeführt, wie durch die unnummerierten Pfeile in den 1 und 2 gezeigt. Wie oben angemerkt, ist der Kanal 18 so bemessen und gestaltet, dass er den Detonator darin leicht gleitend darin aufnimmt, wobei das Abgabeende 20a des Detonators 20 an dem Anschlagelement 18b anstößt, das von dem ringförmigen Steg der Öffnung 18a gebildet wird, der am Signalübertragungsende 12a des Körperelements 12 liegt. Wenn so angeordnet, ist der Hals 26 des Detonators auf das Trägerstegelement 32 ausgerichtet.

3A-1 zeigt das verschiebbare Sperrelement 28 in seiner integral gespritzten, ersten Stellung. Das größere Kreissegment 36b hat etwa den gleichen Durchmesser wie der Außendurchmesser des Detonators 20, so dass das Kreissegment 36b auf die Wände des Kanals 18 ausgerichtet ist und der Detonator 20 an dem größeren Kreissegment 36b vorbeigleiten kann, um vollständig im Kanal 18 aufgenommen zu werden. Das kleinere Kreissegment 36a hat etwa den gleichen Durchmesser wie der Hals 26 des Detonators 20. Wenn der Detonator 20 von dem Anschlagelement 18b positioniert ist, wirkt eine Kraft gegen das verschiebbare Sperrelement 28 in der Richtung gegen den Detonator 20, wie durch den Pfeil F in 3A-1 gezeigt. Die einwirkende Kraft ist ausreichend, um die zerbrechlichen Stegelemente 30a, 30b (3B) zu zerstören und verschiebbare Sperrelement 28 in seine in 3A-2 gezeigte Sperrstellung zu drücken. Das kleinere Kreissegment 36a hat einen geschlossenen Umfang, der größer als 180° ist, z. B. etwa 275°. Der offene Umfangsabschnitt des Kreises, von dem das Segment 36a ein Teil ist, ist daher kleiner als 180°, z. B. 85°, so dass die (abgeflachten) Scheitel, die an der Überschneidung der Segmente 36a und 36b ausgebildet sind, sich nach außen biegen müssen, wenn das Sperrelement 28 über den Hals 26 des Detonators 20 gedrückt wird, und die Scheitel schnappen in ihre ursprüngliche Stellung zurück, wenn die Scheitel über die radiale Mitte des Halses 26 gleiten. Auf diese Weise wird das verschiebbare Sperrelement 28 in einen überzentrierten, eingeschnappten Eingriff mit dem Hals 26 des Detonators 20 gezwungen, so dass das Sperrelement 28 dadurch in dem Durchgang 38 sitzt und dieses sowie der Detonator 20 fest in Stellung innerhalb des Verbinderblocks verriegelt werden.

Der Weg des verschiebbaren Sperrelements 28 innerhalb des Durchgangs 38 verläuft längs einer Linie, die mit der Längsachse L-L (3E) des verschiebbaren Sperrelements 28 zusammenfällt. Der Durchgang 38 bildet eine Führungseinrichtung zur Führung des verschiebbaren Sperrelements 28 an seinen Platz, ohne das verschiebbare Sperrelement 28 drehen oder neigen zu müssen oder es in anderer Weise zu veranlassen, aus seinem geradlinigen Weg abzuweichen. Ein Vergleich der 3A-1 und 3A-2 zeigt die Wegdistanz des verschiebbaren Sperrelements 28 zwischen seiner ersten Stellung und der Sperrstellung. Die unnummerierten Kreuzlinien in den 3A-1 und 3A-2 zeigen an ihrer Überschneidung den Punktort der zentralen Längsachse des Detonators 20 und der koinzidenten zentralen Längsachse des Kanals 18. Der strichpunktierte Kreis 26' in 3A-1 zeigt den geschnittenen Außendurchmesser und den Ort des Halses 26 des Detonators 20, wenn der Detonator 20 im Kanal 18 sitzt. Die gestrichelte Linie 20' in 3A-2 zeigt den geschnittenen Außendurchmesser und den Ort des nicht verjüngten Abschnitts des Detonators 20, wenn er im Kanal 18 sitzt.

Während, wie in 3A-2 gezeigt, das verschiebbare Sperrelement 28 leicht aus dem Gehäuse 16 in seiner Sperrstellung vorsteht, kann das Sperrelement 28 augenscheinlich auch kürzer hergestellt sein, so dass es in seiner Sperrstellung mit der Oberfläche des Gehäuses 16 bündig oder ihr gegenüber zurückgesetzt ist, wie in der Ausführungsform von 7B-2 gezeigt, die unten erläutert wird.

Man erkennt, dass durch das integrale Spritzen des verschiebbaren Elements 28 als Teil des Verbinderblocks das verschiebbare Element 28 perfekt auf den Durchgang 38 ausgerichtet ist und der Einbau des verschiebbaren Sperrelement 28 in Sperreingriff mit dem Detonator 20 stark vereinfacht im Vergleich zu einer Situation ist, in der das Sperrelement ein getrenntes Bauteil ist. Wenn das Sperrelement 28 als separates Bauteil gespritzt wäre, würde die Manipulation eines ziemlich kleinen Bauteils erforderlich, die, wenn es aus Kunststoffmaterial, wie beispielsweise aus einem hochdichten Polyethylen oder aus einem anderen geeigneten synthetischen organischen Polymermaterial besteht, etwas rutschig sein würde und schwierig zu handhaben wäre (mittel- oder hochdichtes Polyethylen ist ein bevorzugtes Material für den Verbinderblock 10). Das kleine, getrennte Sperrteil würde in geeigneter Weise positioniert und mit dem Durchgang 38 ausgerichtet und am Platz gehalten werden müssen, während eine Kraft einwirkt, wie durch den Pfeil F in 3A-1 gezeigt ist. Diese Schwierigkeiten werden durch das integrale Spritzen des verschiebbaren Elements 28 als Teil des Verbinderblocks 10 vermieden, wobei die zerbrechlichen Stegelemente 30a, 30b das verschiebbare Sperrelement 28 vorzugsweise in Bezug auf den Durchgang 38 ausrichten und am Platz halten, bis eine ausreichende Kraft einwirkt, um die zerbrechlichen Stege 30a, 30b zu zerreißen und das verschiebbare Sperrelement 28 aus seiner ersten Stellung (3A-1) durch den Durchgang 38 in seine Sperrstellung (3A-2) zu drücken.

Es sei angemerkt, dass obgleich der Hals 26 im Detonator 20 (1 und 2) eine günstige zweite Sperreinrichtung für den Eingriff durch das verschiebbare Element 28 bietet, es nicht notwendig ist, diesen Abschnitt des Detonators als zweite Sperreinrichtung zu verwenden, die durch die erste Sperreinrichtung am verschiebbaren Element 28 ergriffen wird. Das Gehäuse 16 des Verbinderblocks 30 könnte beispielsweise so gestaltet sein, dass das verschiebbare Sperrelement 28 eine Signalübertragungsleitung 22 oder eine Hülse 24 beaufschlagt, anstelle des Halses 26. Das verschiebbare Sperrelement könnte beispielsweise die Signalübertragungsleitung 22 beaufschlagen und auf die Stirnfläche 24a der Hülse 24 auflaufen, um den Detonator 20 am Platz zu halten.

Die 5, 5A, 5B und 5C zeigen einen Verbinderblock 10' in Übereinstimmung mit einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, enthaltend einen Körperelement 12', eine Leitungshalteeinrichtung 14' mit einem Greifelement 42' mit zurückgebogenem Schenkel 42a' und ein Gehäuse 16'. Das Gehäuse 16' und das verschiebbare Sperrelement 28' sind anders als die entsprechenden Teile, der in den 1 bis 4B gezeigten Ausführungsformen gestaltet. In diesem Falle hat, wie am besten in 5D zu sehen ist, das verschiebbare Sperrelement 28' keine doppel-T-Träger-förmige Gestalt, sondern ist ein flaches, stangenförmiges Element, das ein kleineres Kreissegment 36a' hat, das sich mit einem größeren Kreissegment 36b' in einer Weise im Wesentlichen identisch mit dem des verschiebbaren Sperrelements 28 überschneidet. Die Segmente 36a' und 36b' teilen das Sperrelement 28' in ein Paar beabstandeter Schenkelelemente 29a', 29b'. Der Durchgang 38' hat eine im Wesentlichen rechteckige Gestalt in Draufsicht von 5A gesehen, mit verrundeten Ecken, die zu den verrundeten Ecken des verschiebbaren Sperrelements 28' passen, d. h. der Durchgang 38' ist im Wesentlichen kongruent zum verschiebbaren Sperrelement 28' gestaltet. In Wirklichkeit ist der Durchgang 38', wie man am besten aus 5B erkennt, durch den Kanal 18' unterbrochen, so dass der Durchgang 38' als einen ersten oder Speicherabschnitt enthaltend angesehen werden kann, in dem das verschiebbare Sperrelement 28' durch die zerbrechlichen Stege 30a', 30b' gehalten ist. Auf der radial gegenüberliegenden Seite des Kanals 18' liegt der zweite Abschnitt des Durchgangs 38' (der Eingang zu einer Hälfte desselben ist in 5B sichtbar) in axialer Ausrichtung mit dem ersten oder Speicherabschnitt des Durchgangs 38', so dass er das vordere Ende des verschiebbaren Sperrelements 28' aufnehmen kann, wenn letzteres aus seiner ersten Stellung in seine Sperrstellung gedrückt wird. Das verschiebbare Sperrelement 28' wird in seiner Stellung durch integral gespritzte Stege 30a', 30b' gehalten (5A).

In der Ausführungsform der 5 bis 5D ist die Leitungshalteeinrichtung 14' integral am Signalübertragungsende 12a' des Körperelements 12' zusammen mit einem Verstärkungszwickel 13 gespritzt, der hilft, der Tendenz der Explosivkraft zu widerstehen, die durch die Detonation eines in dem umschlossenen Kanal 18' angeordneten Detonators 20 freigesetzt wird und tendiert, die Leitungshalteeinrichtung 14' um ihren Verbindungspunkt mit dem Körperelement 12' in dem Bereich zu schwenken, wo der Verstärkungszwickel 13 liegt. Es ist anzumerken, dass der bogenförmige Schlitz 44' von ähnlicher Gestalt wie der ist, der in den Ausführungsformen der 1 bis 4D dargestellt ist, so dass er mehrere, z. B. bis zu sechs Signalübertragungsleitungen, z. B. Stoßwellenschläuche, darin in einer Weise halten kann, wie sie in den 3C und 3D dargestellt ist. Wie es bei den anderen dargestellten Ausführungsformen der Fall ist, kann man sehen, dass das Greifelement 42' in einem zurückgebogenen Schenkel 42a' endet, der einen Teil der Länge des Körperelements 12' an dem Signalübertragungsende 12a' desselben überlappt, wobei der zurückgebogene Schenkel 42' auf der Seite des Körperelements 12 entgegengesetzt zur Seite des Körperelements 12 liegt, von dem das Greifelement 42' herunterhängt. Diese hakenförmige Anordnung des Greifelements 42' erleichtert das Einführen der Stoßwellenschläuche 45 darin und hilft, einem unbeabsichtigten Herausziehen der Stoßwellenschläuche aus dem bogenförmigen Schlitz 44' bei Aufbau des Sprengsystems oder durch die Kraft von Initialzündungen in einer Sprengfolge zu widerstehen. Die hakenförmige Gestalt des Greifelements und das integral gespritzte verschiebbare Sperrelement sind selbstverständlich Merkmale, die in einem gegebenen Verbinderblock unabhängig voneinander vorhanden sein können.

Der Verbinderblock 10' funktioniert in genau der gleichen Wiese wie oben unter Bezugnahme auf den Verbinderblock 10 beschrieben wurde. Nach Einsetzen eines Detonators (nicht gezeigt) in den Kanal 18' des Verbinderblocks 10' und Sitzen des Detonators vollständig im Kanal 18' wird somit eine Kraft, wie durch den Pfeil F in 5 angegeben, auf das verschiebbare Sperrelement 28' aufgebracht, um die zerbrechlichen Stege 30a', 30b' zu zerreißen und das verschiebbare Sperrelement 28' aus seiner ersten Stellung über den Durchgang 38' in seine Verriegelungsstellung in Eingriff mit dem Dichtungshals oder anderen geeigneten zweiten Eingriffseinrichtungen (nicht gezeigt) zu zwingen, die am Detonator (nicht gezeigt) vorgesehen sind, der vom Kanal 18' aufgenommen ist.

Es ist anzumerken, dass die Verbinderblöcke 10 und 10' sehr gut für Fließbandfertigung geeignet sind. Eine Bedienperson kann also einen geeigneten Detonator 20 in den geschlossenen Kanal 18 oder 18' einsetzen, wobei das Ende des Kanals 18 oder 18' am Signalübertragungsende 12a oder 12a' einen Anschlag bildet, der den Detonator so positioniert, dass sein Dichtungshals mit dem Trägerstegelement oder der Stangenstruktur ausgerichtet ist, die die Kreissegmente 36a, 36b oder 36a', 36b' enthält. Wenn der Detonator am Platz gehalten ist, kann ein Fußpedal oder eine andere geeignete Vorrichtung von einer Bedienperson betätigt werden, oder es kann eine automatische Vorrichtung verwendet werden, um einen Stempel zu betätigten, der die Kraft aufbringt, die in den 3A-1 und 5 mit den Pfeilen F bezeichnet ist und auf das verschiebbare Element (beispielsweise das verschiebbare Sperrelement 28 oder 28') einwirkt, um die zerbrechlichen Stege zu zerreißen und das verschiebbare Sperrelement oder 28' durch seinen betreffenden Durchgang 38 oder 38' und in seine Sperrstellung zu treiben, wo es den Detonator ergreift und verriegelt.

Es ist weiter anzumerken, dass das verschiebbare Sperrelement jede geeignete Gestalt haben kann. Beispielsweise anstelle der gegabelten Konstruktion, die in den 3E und 5D dargestellt ist, kann das verschiebbare Sperrelement gemäß 6 eine keilförmige Gestalt aufweisen, die durch das verschiebbare Sperrelement 28'' gezeigt ist, die durch eine zerbrechliche Stegeinrichtung 30a'' im ersten Abschnitt eines Durchgangs 38'' gesichert wird, der innerhalb eines Körperelements 12'' ausgebildet ist, indem sich ein Detonatoraufnahmekanal 18'' befindet. Wenn der Detonator im umschlossenen Kanal 18'' aufgenommen ist, wird eine Kraft in Richtung des Pfeiles F in 6 aufgebracht, die den zerbrechlichen Steg 30a'' zerreißt und das verschiebbare Sperrelement 28'' nach unten drückt (wie in 6 zu sehen), so dass das Kreissegment 36a'' gegen den Hals eines Detonators (in 6 nicht gezeigt) klemmt, der vom Kanal 18'' aufgenommen ist. Der nach Sicht der 6 zweite oder untere Abschnitt des Durchgangs 38'' ist so bemessen, dass eine Keilwirkung erreicht wird, die das verschiebbare Sperrelement 28'' in eng passenden Eingriff mit dem Detonator bringt, der vom Kanal 18'' aufgenommen ist, wodurch der Detonator am Platz gehalten wird.

In den 7, 7A, 8 und 9 ist noch eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt. In der in den 7 bis 9 gezeigten Ausführungsform enthält ein Verbinderblock 110 ein Körperelement 112 mit einer Leitungsaufnahmeeinrichtung 114 an seinem einen Ende, die im Wesentlichen ähnlich der Leitungsaufnahmeeinrichtung der anderen Ausführungsformen gestaltet ist, so dass sie einen bogenförmigen Schlitz 144 bildet, der am besten in 9 zu sehen ist, für die Aufnahme einer oder mehrerer Signalübertragungsleitungen darin. Beim Spritzen des Verbinderblocks 110 wird eine Serie radialer Einsätze in der Form vorgesehen, um eine Serie "Fenster" 113, 115 darin auszubilden. Die Fenster 113, 115 sind in ihrer axialen Position gegeneinander versetzt, und das Ergebnis ist eine unterteilte Innenstruktur, die leicht, jedoch steif und fest ist. Die überlappenden offenen Abschnitte 113, 115 bilden einen Kanal 118 (8), durch den hindurch ein Detonator, wie beispielsweise der Detonator 20 der 1 und 2 eingesetzt werden kann, wobei das geschlossene oder explosivstoffhaltige Ende des Detonators am Anschlagelement 118b (9) liegt, das am Signalübertragungsende 112a des Körperelements 112 ausgebildet ist.

Ein verschiebbares Sperrelement 128 ist in dem Durchgang 138 (7 und 7A) durch zerbrechliche Stegeinrichtungen 130a, 130b gehalten. Die Verwendung des Verbinderblocks 110 ist die gleiche wie jene, die oben für die anderen Ausführungsformen der Erfindung beschrieben wurde, d. h. ein geeigneter Detonator (in den 7 bis 9 nicht gezeigt) wird in den Kanal 118 eingesetzt, und sein geschlossenes Ende wird auf das Anschlagelement 118b aufgesetzt, was den Hals 26 am Detonator 20 mit dem verschiebbaren Sperrelement 128 ausrichtet.

Die zweite Eingriffseinrichtung des verschiebbaren Sperrelements 128 besteht aus einem kleineren, sich verjüngenden Segment 136a und einem größeren Kreissegment 136b, die sich überschneiden, um Schenkel 129a, 129b des Elements 128 zu bilden. Die äußeren fernen Enden der Schenkel 129a, 129b weisen Vorsprünge 129a' und 129b' auf. In der dargestellten Ausführungsform der 7B-1 und 7B-2 haben die Innenwände des Durchgangs 138 ein Paar darin ausgebildete Rasten 137a, 137b. Eine Kraft F wird in Richtung des in den 7 und 7B-1 dargestellten Pfeils, um die zerbrechlichen Stege 130a, 130b zu zerreißen und das verschiebbare Sperrelement 128 aus seiner ersten Stellung (7B-1) in seine Sperrstellung (7B-2) zu drücken, um den Detonator zu ergreifen und ihn an seinen Platz innerhalb des Kanals 118 festzulegen. In den 7B-1 und 7B-2 zeigt der strichpunktierte Kreis 126' den Querschnitt des Außendurchmessers und den Ort des Halses 26 des Detonators 20, wenn der Detonator 20 im Kanal 118 sitzt. Wenn das verschiebbare Sperrelement 128 in der durch den Pfeil F in 7B-1 angegebenen Richtung gedrückt wird, dann werden dessen Schenkel 129a, 129b abgespreizt, weil die Breite des sich verjüngenden Segments 136a geringer als der Durchmesser des Halses 26 ist, der durch den strichpunktierten Kreis 126' angegeben wird. Dieses drückt die Schenkel 129a, 129b voneinander weg in die durch die Pfeile a und b in 7B-2 gezeigten Richtungen, und wenn das verschiebbare Sperrelement 128 seine Sperrstellung erreicht, werden die Vorsprünge 129a', 129b' in die Rasten 137a, 137b gedrückt, um dadurch den Detonator 20 und das verschiebbare Sperrelement 128 im Körper 112 festzuhalten.

Man wird weiterhin erkennen, dass die oben im Zusammenhang mit Verbinderblöcken und Detonatoren beschriebene Konstruktion und Montageweise in breitem Sinne auf die Verwendung mit Gegenständen anwendbar sind, die nicht Verbinderblöcke sind. Die Erfindung umfasst somit in weitestem Sinne jede Konstruktion, die ein Körperelement enthält, das eine Aufnahmeeinrichtung hat, d. h. eine darin ausgebildete offene Kammer oder einen Kanal, die bzw. der so bemessen und gestaltet ist, dass darin ein montierbares Element aufgenommen und gehalten werden kann, und mit einem verschiebbaren Sperrelement, das damit integral gespritzt und durch eine zerbrechliche Stegeinrichtung verbunden ist. Eine solche andere Verwendung ist in den 10, 11 und 12 dargestellt, in denen eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gezeigt ist, bei der das Körperelement ein Griffelement 50, wie beispielsweise einen Handgriff umfasst, der für eine Ahle, einen Pickel oder Schraubendreher geeignet ist. Das Handgriffelement 50 hat eine Aufnahmeeinrichtung mit einem darin ausgebildeten Kanal 52 (10 und 12), der in einem Anschlagelement endet, das ein Kanalende 52b im Innern des Handgriffelements 50 enthält. Der Kanal 52 dazu bemessen und gestaltet, ein montierbares Element aufzunehmen, das in der dargestellten Ausführungsform eine Ahlenklinge 54 mit einem spitzen Ende 54a und einem Montageende 54b ist. Die Ahlenklinge 54 hat auch eine daran ausgebildete erste Eingriffseinrichtung in Form einer Umfangsnut 56. Das Querschnittsprofil des Kanals 52 ist vorzugsweise polygonal, z. B. quadratisch in der dargestellten Ausführungsform, um eine Drehung der Ahlenklinge 54 gegenüber dem Handgriffelement 50 zu verhindern. Wenigstens jener Abschnitt der Ahlenklinge 54 (das montierbare Element), der in dem Kanal 52 aufzunehmen ist (die Aufnahmeeinrichtung), weist im Wesentlichen kongruente Querschnittsgestalt auf. In der dargestellten Ausführungsform hat der Abschnitt der Ahlenklinge 54 zwischen der Umfangsrille 56 und dem Montageende 54b daher wie der Kanal 52 einen quadratischen Querschnitt, so dass die Ahlenklinge 54 nach Montage im Handgriffelement 50 sich darin nicht drehen kann.

Ein Abschnitt des Kanals 52 des Handgriffelements 50 liegt innerhalb eines Griffschafts 52a, der einen sich radial erstreckenden Durchgang 58 (12) aufweist, der darin ausgebildet ist und den Kanal 52 schneidet. Ein verschiebbares Sperrelement 60 ist in einem ersten Abschnitt des Durchgangs 58 durch zerbrechliche Stegeinrichtungen (in den 10 bis 12 nicht nummeriert und nicht klar erkennbar) gehalten, die den zerbrechlichen Stegeinrichtungen 30a, 30b, 30a' und 30b' der Verbinderblock-Ausführungsformen entsprechen. Das verschiebbare Sperrelement 60 ist mit größeren und kleineren Kreissegmentausschnitten versehen, analog zu jenen, die als Kreissegmente 36a' und 36b' der Ausführungsform von 5D dargestellt sind.

Um das Werkzeug zusammenzusetzen, wird die Ahlenklinge 54 in den Kanal 52 eingesetzt, wie durch den Pfeil 1 in 10 gezeigt, und wenn das Montageende 54b der Ahlenklinge 54 am Kanalende 52b des Kanals 52 anstößt, ist die Umfangsrille 56 Richtung auf das verschiebbare Sperrelement 60 ausgerichtet, so dass nach Aufbringung einer Kraft, wie durch den Pfeil F in 10 dargestellt ist, in ausreichendem Maße, um die zerbrechlichen Stegeinrichtungen (in den 10 bis 12 nicht gezeigt) zu zerreißen, die das verschiebbare Sperrelement 60 am Platz halten, wird das verschiebbare Sperrelement 60 aus seiner ersten Stellung in seine Sperrstellung gedrückt, und die außermittige Gestaltung der Kreissegmente des verschiebbaren Elements 60 schnappen über die Umfangsrille 60 in einer Weise, die analog jener ist, bei der das verschiebbare Sperrelement der anderen Ausführungsformen den Hals 26 des Detonators 20 umgreift. Die Abmessungen der Umfangsrille 56, des Durchgangs 58 und des Sperrelements 60 sind derart, dass das Sperrelement 60 in die Rille 60 kraftschlüssig eingreift, und im Durchgang 58 zusammengedrückt wird. Auf diese Weise wird die Ahlenklinge 54 im Griff 50 fest gesichert, um ein vollständig zusammengesetztes Handwerkzeug zu bilden. Augenscheinlich kann das spitze Ende 54 anders gestaltet sein, um beispielsweise eine Schneide oder einen Kreuzschlitzschraubendreher, einen Meißel oder jedes andere geeignete Werkzeug zu bilden.

Die Vorteile der integral gespritzten Konstruktion der verschiebbaren Sperreinrichtung 60 am Werkzeuggriff 50 sind ähnlich jenen, die oben im Zusammenhang mit dem Verbinderblock der Erfindung beschrieben wurden, als die verschiebbare Sperreinrichtung 60 vollständig auf den Durchgang 58 eingestellt und ausgerichtet ist, weil sie integral damit gespritzt ist, und durch die integrale Konstruktion die Notwendigkeit beseitigt ist, ein gesondertes Bauteil zu handhaben, zu positionieren und zu halten.

Allgemein und vorzugsweise ist der Durchgang, in den das verschiebbare Element aufgenommen werden soll, z. B. die Durchgänge 38, 38', 58 und 138, so bemessen und gestaltet, dass wenn das verschiebbare Element, z. B. die verschiebbaren Sperrelemente 28, 28', 28'', 60', aus seiner ersten Stellung in seine Sperrstellung gedrückt wird, das verschiebbare Sperrelement zwischen den Wänden des Durchgangs und dem montierbaren Element, beispielsweise dem Detonator 20 oder der Ahlenklinge 54, unter Druck gesetzt wird, so dass sowohl das verschiebbare Sperrelement als auch das montierbare Element fest am Platz gehalten werden. Man erkennt, dass Vorrichtungen, wie Rasteinrichtungen, Rastzähne oder dgl. dazu verwendet werden können, die Sicherung zu unterstützen, dass das verschiebbare Sperrelement und dadurch das montierbare Element dauerhaft am Platz gehalten wird, sobald das verschiebbare Sperrelement in seine Sperrstellung gedrückt ist.

Während die Erfindung im Zusammenhang mit speziellen bevorzugten Ausführungsformen derselben beschrieben worden ist, versteht sich doch, dass die Erfindung auf einen breiten Bereich Gegenstände anwendbar ist und nicht auf Verbinderblöcke und Werkzeuggriffe beschränkt ist.


Anspruch[de]
  1. Geformter Plastikgegenstand (10, 10', 110, 50) mit einem Körperelement (12, 12', 112), das Aufnahmeeinrichtungen (18, 18', 118) mit einem sich in das Körperelement erstreckenden Kanal hat, der so bemessen und gestaltet ist, dass er darin ein montierbares Element (20, 20', 54) aufnimmt und hält, an dem eine erste Eingriffseinrichtung (26, 25) ausgebildet ist;

    wenigstens einem verschiebbaren Sperrelement (28, 28', 128), das daran ausgebildete zweite Eingriffseinrichtungen (36b, 36b', 136b) aufweist, wobei das verschiebbare Element integral mit dem Körperelement (12, 12', 112) ausgebildet und mit diesem durch zerbrechliche Stegeinrichtungen (30a, b; 30a'b'; 130a, b) verbunden ist, die das verschiebbare Sperrelement in einer ersten Stellung halten, in der das verschiebbare Element auf eine Sperrstellung, in der die zweite Eingriffseinrichtung des verschiebbaren Elements die erste Eingriffseinrichtung (26, 56) des montierbaren Elements ergreift, ausgereichtet, jedoch davon verschoben ist, das verschiebbare Sperrelement (28, 28', 128) aus seiner ersten Stellung in seine Sperrstellung durch Aufbringung von Kraft auf das verschiebbare Sperrelement verschiebbar ist, um die zerbrechlichen Stegeinrichtungen (30a, b; 30a'b'; 130a, b) zu zerbrechen und das verschiebbare Element zu bewegen, um die ersten und zweiten Eingriffseinrichtungen in Sperreingriff miteinander zu bringen.
  2. Geformter Plastikgegenstand nach Anspruch 1, bei dem das montierbare Element in der Aufnahmeeinrichtung aufgenommen ist.
  3. Geformter Plastikgegenstand nach Anspruch 1 oder 2, bei dem das Körperelement (12, 12', 112) weiterhin einen darin ausgebildeten Durchgang (38, 38', 138) aufweist, um das verschiebbare Sperrelement (28, 28', 128) durch ihn hindurch aus seiner ersten Stellung in seine Sperrstellung zu bewegen.
  4. Geformter Plastikgegenstand nach Anspruch 1, 2 oder 3, bei dem die Aufnahmeeinrichtung (18, 18', 118) des Körperelements einen im Körperelement ausgebildeten Kanal (8, 18', 118) umfasst und das montierbare Element (20, 20', 54) einen zylindrischen Teil hat, das zur Aufnahme in dem Kanal bemessen und gestaltet ist.
  5. Geformter Plastikgegenstand nach Anspruch 4, bei dem das Körperelement ein Handgriffelement (50) ist und das montierbare Element einen Schaft (54) hat, an dem das Handgriffelement montiert ist.
  6. Geformter Plastikgegenstand nach Anspruch 4, bei dem das montierbare Element (20, 20', 54) ein Detonator ist und die erste Eingriffseinrichtung ein an dem Detonator ausgebildeter Hals (26, 26', 126) ist.
  7. Geformter Plastikgegenstand nach Anspruch 3, bei dem das verschiebbare Sperrelement in seiner Sperrstellung wenigstens teilweise in dem Durchgang gehalten ist.
  8. Geformter Plastikgegenstand nach Anspruch 1 oder 7, der als ein Verbinderblock gestaltet ist und wobei das montierbare Element ein Detonator ist, um eine oder mehrere Signalübertragungsleitungen (54) in Signalübertragungsbeziehung mit dem Detonator zu halten, wobei

    das Körperelement (12, 12', 112) ein Signalübertragungsende (12a) und einen im Körperelement ausgebildeten Kanal (18, 18', 118) zur Aufnahme und Halterung des Detonators darin hat, der ein Abgabeende hat, wobei das Abgabeende am Signalübertragungsende des Körperelements liegt; wobei weiterhin

    eine Leitungshalteeinrichtung (14, 14', 114) am Signalübertragungsende des Körperelements angeordnet ist, um darin wenigstens eine Signalübertragungsleitung (45) in Signalübertragungsbeziehung mit dem Abgabeende des in dem Aufnahmekanal enthaltenen Detonators aufzunehmen.
  9. Geformter Plastikgegenstand nach Anspruch 8, bei dem die Leitungshalteeinrichtung (14, 14', 114) ein Greifelement enthält, das vom Signalübertragungsende (12a) des Körperelements (12, 12', 112) Abstand hat, um einen Schlitz (44, 44') zwischen dem Greifelement und dem Signalübertragungsende des Körperelements auszubilden, wobei der Schlitz (44, 44') eine Öffnung aufweist und ansonsten so bemessen und gestaltet ist, das er darin bis zu einer Mehrzahl der Signalübertragungsleitungen (45) in Signalübertragungsbeziehung mit dem Detonator aufnimmt und hält, der in dem Kanal (18, 18', 118) angeordnet ist, wobei das Greifelement ein abgestütztes Ende, das sich von dem Körperelement erstreckt, und ein fernes Ende hat, das in einem zurückgebogenen Schenkel endet, der wenigstens einen Teil der Länge des Körperelements vom Signalübertragungsende desselben überlappt und auf der Seite des Körperelements liegt, die entgegengesetzt zur Seite ist, von der sich das abgestützte Ende erstreckt.
  10. Geformter Plastikgegenstand nach Anspruch 9, bei dem die Öffnung des Schlitzes (44, 44') einen Spalt begrenzt, der kleiner als die Tiefe des Schlitzes ist.
  11. Geformter Plastikblockgegenstand nach Anspruch 9, bei dem der Detonator ein Abgabeende (20a) hat, das in dem Kanal (18, 18', 118) aufgenommen ist, wobei das Abgabeende des Detonators am Signalübertragungsende (12a) des Körperelements liegt und die zerbrechlichen Stegeinrichtungen (30a, b; 30a'b'; 130a; b) zerbrochen worden sind und das verschiebbare Sperrelement (28, 28', 128) sich in seiner Sperrstellung befindet.
  12. Geformter Plastikgegenstand nach den Ansprüchen 6 und 11, bei dem das Sperrelement eine daran ausgebildete Halseingriffeinrichtung aufweist, die den Hals des Detonators erfasst, wenn sich das verschiebbare Sperrelement in seiner Sperrstellung befindet.
  13. Geformter Plastikgegenstand nach Anspruch 12, bei dem die Halseingriffseinrichtung am verschiebbaren Sperrelement (28, 28', 128) ein Paar beabstandeter Schenkelelemente aufweist, die zwischen sich eine Öffnung bilden, die so bemessen und gestaltet ist, dass sie elastisch am Hals des Detonators einrastet.
  14. Geformter Plastikgegenstand nach Anspruch 13, bei dem der zerbrechliche Steg jedes der Schenkelelemente des Körperelements verbindet.
  15. Geformter Plastikgegenstand nach Anspruch 12, bei dem die Leitungshalteeinrichtung (14, 14', 114) so bemessen und gestaltet ist, dass sie mehrere Signalübertragungsleitungen (45) in Signalübertragungsbeziehung mit den Detonator hält.
  16. Verfahren zum Anbringen eines montierbaren Elements, an dem eine erste Eingriffseinrichtung ausgebildet ist, in einem geformten Plastikkörperelement, das eine Aufnahmeeinrichtung aufweist, die einen Kanal aufweist, der sich durch das Körperelement erstreckt und zur Aufnahme und Halterung des montierbaren Elements darin bemessen und gestaltet ist, umfassend:

    Bereitstellen eines geformten Plastikgegenstands, der das Körperelement und wenigstens ein verschiebbares Sperrelement umfasst, an dem zweite Eingriffseinrichtungen ausgebildet sind, wobei das verschiebbare Sperrelement integral mit dem Körperelement gespritzt und mit diesem durch zerbrechliche Stegeinrichtungen verbunden ist, die das verschiebbare Sperrelement in einer ersten Stellung halten, in der das verschiebbare Element auf eine Sperrstellung ausgerichtet, jedoch davon verschoben ist, in der die zweite Eingriffseinrichtung des verschiebbaren Sperrelements die erste Eingriffseinrichtung des montierbaren Elements ergreift; und

    Zerbrechen der zerbrechlichen Stegeinrichtung und Bewegen des verschiebbaren Sperrelements auf einem Bewegungsweg in Kontakt mit den montierbaren Einrichtungen, um die ersten und zweiten Eingriffseinrichtungen in Sperreingriff miteinander zu bringen.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, enthaltend das Bewegen des verschiebbaren Elements längs eines linearen Bewegungsweges.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, enthalten das Bewegen des verschiebbaren Elements ohne Neigung oder Drehung desselben.
  19. Verfahren nach Anspruch 16, bei dem das montierbare Element ein Detonator ist, an dem Detonator die erste Eingriffseinrichtung ausgebildet ist und der Detonator in dem Kanal angebracht wird, der zur Aufnahme und Halterung des Detonators darin bemessen und gestaltet ist.
  20. Verfahren nach den Ansprüchen 16, 17, 18 oder 19, bei dem ein Körperelement vorgesehen wird, das einen darin ausgebildeten Durchgang aufweist für die Bewegung des verschiebbaren Sperrelements aus seiner ersten Stellung hindurch in seine Sperrstellung, wobei das Sperrelement in seiner Sperrstellung wenigstens teilweise in dem Durchgang gehalten wird.
  21. Geformter Plastikgegenstand nach Anspruch 8, bei dem die Leitungshalteeinrichtung (14, 14', 114) ein elastisches, auskragendes Element aufweist, das einen Schaft (40, 40', 140) hat, der ein festes Ende hat, das sich von einer Seite des Körperelements an einer Stützstelle am Körperelement erstreckt, die fern vom Signalübertragungsende desselben ist, und ein entgegengesetzes Ende hat, das ein Greifelement (42, 42', 142) im Abstand vom Signalübertragungsende des Körperelements trägt, um einen Schlitz zwischen dem Greifelement und dem Signalübertragungsende des Körperelements zu bilden, wobei der Schlitz (44, 44') zur Aufnahme und Halterung einer bis einer Vielzahl Signalübertragungsleitungen darin in Signalübertragungsbeziehung zu einem im Kanal angeordneten Detonator, wie zuvor gesagt, bemessen und gestaltet ist.
  22. Geformter Plastikgegenstand nach Anspruch 21, bei dem das Greifelement (42, 42', 142) ein Stützende, das sich von dem Schaft (40, 40', 140) erstreckt, und ein fernes Ende hat, das in einem zurückgebogenen Schenkel endet, der sich längs wenigstens eines Teils der Länge des Körperelements vom Signalübertragungsende desselben erstreckt und auf der Seite des Körperelements angeordnet ist, die entgegengesetzt zur Seite ist, von der sich der Schaft (40, 40', 140) erstreckt.
  23. Geformter Plastikgegenstand nach Anspruch 21 oder 22, bei dem der Schaft Abstand zum Körperelement hat und sich im Wesentlichen parallel dazu erstreckt, um einen Schlitz zu begrenzen, der sich zwischen dem Schaft und dem Körperelement erstreckt.
Es folgen 8 Blatt Zeichnungen






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