Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen von kugelförmigen
Nahrungsmittelprodukten und insbesondere eine Vorrichtung zum Durchtrennen von zylindrischen
Nahrungsmittelprodukten und zum Ausbilden von kugelförmigen Nahrungsmittelprodukten
daraus.
Nachstehend wird die Erfindung in Verbindung mit der Zeichnung anhand
von bevorzugten Ausführungsbeispielen erläutert.
KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
1 zeigt eine perspektivische Ansicht
eines Schneid-Werkzeugelementes nach der Erfindung;
2 zeigt eine Vorderansicht des Schneid-Werkzeugelementes
nach der Erfindung,
3 zeigt eine perspektivische, gegenüber
der Darstellung nach 1 verdrehte Seitenansicht des
Schneid-Werkzeugelementes nach der Erfindung;
4 zeigt eine perspektivische Darstellung
der Gleitflächen eines Paares benachbarter Schneid-Werkzeugelemente nach der Erfindung,
die einen Gleitkontakt herstellen;
5 zeigt eine perspektivische Darstellung
einer Vielzahl der Schneid-Werkzeugelemente, die einen Gleitkontakt ergeben und
die eine zentrische Öffnung ausbilden;
6 zeigt eine Explosionsansicht einer
Montage der Vielzahl von Schneid-Werkzeugelementen, einer Scheibe und einer Übertragungseinheit
nach der Erfindung;
7 zeigt eine perspektivische Darstellung
von entsprechenden Kontaktklingen von zwei Schneid-Werkzeugelementen nach der Erfindung;
8 zeigt eine Aufsicht auf die Vielzahl
der Schneid-Werkzeugelemente in geöffnetem Zustand, wobei die zentrische Öffnung
sichtbar ist;
9 zeigt eine Aufsicht auf die Vielzahl
von konvergierten Schneid-Werkzeugelemente, wobei die geschlossene zentrische Öffnung
dargestellt ist;
10 zeigt eine Schnittansicht eines Schneid-Werkzeugsatzelementes
während des Vorgangs des Durchtrennens eines zylindrischen Nahrungsmittelproduktes
nach der Erfindung;
11 zeigt eine Schnittansicht des Schneid-Werkzeugsatzes,
aus dem das abgetrennte zylindrische Nahrungsmittelprodukt ersichtlich ist, aus
dem ein kugelförmiges Nahrungsmittelprodukt hergestellt wird;
12 zeigt eine perspektivische Ansicht
einer Ausführungsform eines anderen Schneid-Werkzeugelementes nach der Erfindung;
13 zeigt eine perspektivische Ansicht
einer Montage der Vielzahl von Schneid-Werkzeugelementen nach 12,
die einen Gleitkontakt gemäß der Erfindung herstellen;
14 zeigt eine perspektivische Ansicht
einer oberen Anordnung und eines Zusammenbaus der Vielzahl von Schneid-Werkzeugelementen
nach der Erfindung;
15 zeigt eine andere perspektivische
Ansicht einer oberen Anordnung und eines Zusammenbaus der Vielzahl von Schneid-Werkzeugelementen
nach der Erfindung;
16 zeigt eine schematische Schnittansicht
von Verbindungsstangen der oberen Anordnung nach der Erfindung;
17 zeigt eine schematische Schnittansicht
einer oberen Platte, die an einem oberen Totpunkt positioniert ist, und
18 zeigt eine schematische Schnittansicht
der oberen Platte, die an einem unteren Totpunkt positioniert ist.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
Aus den 1, 2,
3, 4
und 5, aus denen die erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Herstellen von kugelförmigen Nahrungsmittelprodukten hervorgeht, ergibt sich
eine Vielzahl von Schneid-Werkzeugelementen 10,
eine zentrische Öffnung 101, die an vorderen Abschnitten von Klingen
164 ausgebildet ist, welche an Vorderenden der Vielzahl von Schneid-Werkzeugelementen
10 festgelegt sind,
ein zylindrisches Nahrungsmittelprodukt 19, das kontinuierlich nach abwärts
durch die zentrische Öffnung 101 (siehe 8)
geführt wird, und die Klinge 164 eines der Schneid-Werkzeugelemente
10, die aktiv dazu beiträgt, dass die zentrische Öffnung 101 in
Richtung einer zentrischen Linie P vorschiebend oder zurückziehend versetzt wird,
wodurch die Vielzahl von Klingen 164 in der Lage sind, ein Öffnen oder
Schließen der zentrischen Öffnung 101 zu realisieren.
Die 1, 2
und 3 zeigen eine innenseitige Gleitfläche
12 und eine außenseitige Gleitfläche 16, die auf jedem der Schneid-Werkzeugelemente
10 ausgebildet sind. Hierbei sind eine quer verlaufende Gleitnut
121 und eine konvexe Schiene 122 auf der innenseitigen Gleitfläche
12 ausgebildet, und eine quer verlaufende Gleitnut 162 sowie eine
konvexe Schiene 161 sind entsprechend auf der außenseitigen Gleitfläche
12 (siehe 3) vorgesehen. Die konvexen Schienen
161 und 122 eines jeden der benachbarten Schneid-Werkzeugelemente
10 gleiten entlang der Gleitnuten 121 und 162, wodurch
die Position verschoben wird (siehe 4 und
5). Eine Kante, die aus einem Schnittwinkel
der innenseitigen Gleitfläche 12 und der außenseitigen Gleitfläche
16 gebildet wird, legt die Klinge 164 eines jeden Schneid-Werkzeugelementes
10 fest. Im Verlaufe des Schließens der Versetzung der Vielzahl von Klingen
164 und damit des Schließens der zentrischen Öffnung 101 üben
die Viezahl von konvexen Schienen 161 und 122 einen Druck aus
und halten eine Umfangsfläche des zylindrischen Nahrungsmittelproduktes
90 fest, wodurch die Oberfläche des zylindrischen Nahrungsmittelproduktes
90 in die Lage versetzt wird, allmählich eine Vielzahl von Vertiefungen
93 und Erhebungen 94 längs eines zentrischen Bereiches des zylindrischen
Nahrungsmittelproduktes 90 zu formen (siehe 10).
Bei der Vielzahl von Klingen 164, die wechselweise an der zentrischen Linie
P konvergieren, schließt die zentrische Öffnung 101 entsprechend. Das zylindrische
Nahrungsmittelprodukt 90 wird daraufhin durch die konvergierten Klingen
164 durchtrennt und in ein kugelförmiges Nahrungsmittelprodukt
95 gepresst (siehe 9, 10
und 11).
Die 4 und 5
zeigen die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Herstellen kugelförmiger Nahrungsmittelprodukte,
wobei die Vorrichtung aufweist:
Die Vielzahl von Schneid-Werkzeugelementen 10,
die zentrische Öffnung 101, die aus den vorderen Abschnitten der Klingen
164 gebildet wird, welche an den Vorderenden der Vielzahl von Schneid-Werkzeugelementen
10 festgelegt werden.
Aus den 1, 2
und 3 ergibt sich, dass jedes der Schneid-Werkzeugelemente
10 wie folgt ausgebildet ist:
Die innenseitige Gleitfläche 12, auf der die Vielzahl von quer verlaufenden
Nuten 121 definiert sind, und die konvexe Schiene 122 sind zwischen
jedem Paar von benachbarten Nuten 121 ausgebildet,
die außenseitige Gleitfläche 16, auf der eine Vielzahl der quer verlaufenden
konvexen Schienen 161 ausgebildet ist und die Nut 162 ist durch
eine Vertiefung gebildet, die zwischen jedem Paar von benachbarten konvexen Schienen
161 gebildet wird,
die Klinge 164, durch die der aus dem Schnittwinkel der innenseitigen Gleitfläche
12 und der außenseitigen Gleitfläche 16 gebildet ist, legt die
Klinge 164 fest.
4 zeigt, die die Vielzahl von bogenförmigen
Schienen 161, die in Übereinstimmung mit den Gleitnuten 121 der
benachbarten Schneid-Werkzeugelemente wirksam sind und in den Nuten gleiten, und
die Gleitnuten 162, die in Übereinstimmung mit den konvexen Schienen
122 der benachbarten Schneid-Werkzeugelemente 10 wirksam sind
und auf ihnen gleiten.
Nach der vorbeschriebenen Vorrichtung zum Herstellen von kugelförmigen
Nahrungsmittelprodukten ist eine obere vertikale konvexe Oberfläche 125
auf der oberen Kante einer Fläche der innenseitigen Gleitfläche 12 ausgebildet,
und eine obere vertikale konkave Fläche 165 ist an der außenseitigen Gleitfläche
16 ausgebildet, wobei die vertikale konkave Fläche 165 auf der
konvexen Fläche 125 gleiten kann.
Nach den 4 und 6
bildet eine rückseitige Wandfläche eines jeden Schneid-Werkzeugelementes
10 eine A-Gleitfläche 18 und eine B-Gleitfläche 421 sowie
eine B-Oberwandfläche 422 sind entsprechend auf einer inneren Umfangsrandwand
einer Aussparung 42 innerhalb einer Scheibe 40 ausgebildet. Die
A-Gleitfläche 18 gleitet auf der B-Gleitfläche 421. Die innenseitige
Gleitfläche 12 gleitet und ruht auf der B-Oberwandfläche 422.
Eine zentrische Perforierung 45 ist in der Aussparung 42 ausgebildet,
die einen wechselseitigen Durchgang mit der zentrischen Öffnung 101 ergibt.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, die Vielzahl
von Schneid-Werkzeugelementen 10 mittels Stiften an einer ringförmigen
Platte 50 zu verbinden. Eine kreisförmige Perforierung 52 ist
in der ringförmigen Platte 50 ausgebildet und eine Vielzahl von Führungsstiften
55 sind an einer Unterseite der ringförmigen Platte 50 befestigt.
Jeder der Führungsstifte 55 ist frei innerhalb einer Nut 17 festgelegt
und darin gleitend angeordnet; die Nut 17 ist oberhalb eines jeden Schneid-Werkzeugelementes
10 ausgebildet. Eine Anordnung von Zähnen 56 ist auf einer Außenkante
der ringförmigen Platte 50 ausgebildet, die Zähne 56 kämmen mit
Zähnen 62 einer Reihe von Zähnen 60. Die Reihe von Zähnen
60 ist so ausgebildet, dass sie nach rückwärts und nach vorwärts verlaufen,
so dass die Platte 50 entsprechend im Uhrzeigersinn und im Gegenuhrzeigersinn
gedreht wird. Die Führungsstifte 55 treiben die Vielzahl von Schneid-Werkzeugelementen
10 so an, dass sie wechselseitig verschoben werden, und als Folge davon
die zentrische Öffnung 101 öffnen und schließen.
Des weiteren sind in der vorbeschriebenen Vorrichtung vertikale Nuten
15 in den innenseitigen Gleitflächen 12 ausgebildet und so ausgelegt,
dass sie halbfestes Speiseöl darin für eine zusätzliche Nutzung aufnehmen (siehe
4 und 8).
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist so ausgelegt, dass eine kontinuierliche
Anordnung aus mindestens einer konvexen Klinge 1641 und mindestens einer
vertikalen Klinge 1642 auf der Klinge 164 eines jeden Schneid-Werkzeugelementes
10 ausgebildet ist. Die konvexen Klingen 1641 eines jeden Paares
von entsprechenden Schneid-Werkzeugelementen 10 können abwechselnd Kontakt
geben und konvergieren und die vertikalen Klingen 1642 eines jeden Paares
von entsprechenden Schneid-Werkzeugelementen 10 können ebenfalls abwechselnd
Kontakt geben und konvergieren, damit ein Schließen der zentrischen Öffnung
101 ermöglicht wird.
Eine Vorrichtung zum Herstellen von kugelförmigen Nahrungsmittelprodukten
der vorerwähnten Art weist nach den 14, 15,
16, 17
und 18 eine Verbindungsvorrichtung
80 auf, die direkt unterhalb der zentrischen Öffnung 101 angeordnet
ist. Diese Verbindungsvorrichtung umfasst:
Eine obere Platte 81, die unterhalb der zentrischen Perforierung
45 angeordnet ist; ein unteres Ende der oberen Platte 81 ist mit
einer Schiebeplatte 82 verbunden und ein unteres Ende der Schieberplatte
mit einem Verbindungsanschluss 821 versehen, eine Rüttelvorrichtung
85, die von einem Nocken 89 angetrieben ist, enthält eine obere
Verbindungsstange 851, deren eines Ende lose mit einer feststehenden Welle
83 verbunden ist, die als zentrische Achse für die Drehung dient, und ein
weiteres Ende ist lose mit einem Ende einer vertikalen Verbindungsstange
852 verbunden; ferner ist eine kleine Laufrolle 853 in einer entsprechenden
Position auf einer Seitenstange der oberen Verbindungsstange 851 angeordnet.
Ein Ende einer Feder 84 ist mit einem stationären Bauteil 100
verbunden, das einen festen Anschluss bildet. Ein weiteres Ende ist mit der oberen
Verbindungsstange 851 so verbunden, dass letztere einen Federungseffekt
ergibt. Ein Ende einer unteren Verbindungsstange 854 ist lose mit einem
unteren Ende der vertikalen Verbindungsstane 852 verbunden, und ein weiteres
Ende lose mit dem Verbindungsanschluss 821 der Seitenplatte 82;
die kleine Laufrolle 853 wird durch intermittierenden Kontakt von vorstehenden
Enden 891 des Nockens 89 angetrieben, wodurch die Seitenplatte
82 so beaufschlagt wird, dass sie die Position in eine Aufwärts- oder Abwärts-Richtung
umsetzt.
Ein Förderband 300 ist über der oberen Platte 81
angeordnet, wobei eine Aufwärts-Umsetzung der oberen Platte 81 eine Verschiebung
nach oben ergibt und das Förderband 300 in einer höheren Position abstützt,
und eine Abwärts-Umsetzung der oberen Platte 81 auf einen unteren Totpunkt
gibt das Förderband 300 frei.
Methoden der Ausführung:
1. Wechselseitige stabile Gleitbewegung eines jeden Schneid-Werkzeugelementes
10:
Nach 4, die ein Paar der benachbarten
Schneid-Werkzeugelemente 10 zeigt, sind eine Vielzahl der konvexen Schienen
161 eines der Schneid-Werkzeugelemente 10 und eine Viezahl der
Gleitnuten 121 eines weiteren Schneid-Werkzeugelementes 10 reziprok
in Gleitkontakt stehend ausgebildet, während die Gleitnuten 162 und die
benachbarten Schienen 122 in reziproker Weise einen Gleitkontakt ergeben.
Die Bewegung mit reziprok beitragender Kraftwirkung und Gleitbewegung
der Vielzahl von Schneid-Werkzeugelemente 10 ist recht stabil (siehe
5), wodurch dann, wenn die Viezahl von Schneid-Werkzeugelementen
10 in Gleitbewegung sind, eine lang andauernde Gleit-Motilität in einer
planen Richtung aufrecht erhalten wird, wie auch auf effektive Weise verhindert
wird, dass eine Winkelvergrößerung in der Gleit-Motilität der benachbarten Schneid-Werkzeugelemente
10 auftritt. Wenn somit die Vielzahl von Klingen 164 zwischen
zwei Flächen konvergiert, wird der Genauigkeitsgrad der Kompaktheit verbessert und
damit wird das zylindrische Nahrungsmittelprodukt 90 effektiv durchtrennt,
so dass daraus kugelförmige Nahrungsmittelprodukte 95 entstehen (siehe
10 und 11).
Nach 10 ist auf einer unteren Kante eines
jeden der Schneid-Werkzeugelemente 10 ein Ansatz 13 ausgebildet,
der eine Gleitverbindung in eine Nut 424 ergibt, die in einem unteren Abschnitt
der B-Gleitfläche 421 festgelegt ist. Die Nut 424 hat die Form
eines langen Streifens und wenn die Schneid-Werkzeugelemente 10 verschoben
werden, gleiten die Ansätze 13 auf ihnen und ihre Position wird innerhalb
der Nuten 424 verschoben, so dass eine erhöhte Stetigkeit der translatorischen
Richtungen der Schneid-Werkzeugelemente 10 erhalten wird.
Wie in 4 dargestellt, gleiten die konvexen
Flächen 125 der benachbarten Schneid-Werkzeugelemente 10 in reziproker
Weise innerhalb der konkaven Flächen 165 und deshalb wird die stetige Gleitbewegung
der benachbarten Schneid-Werkzeugelemente 10 verbessert.
2. Bewegung von wechselseitiger, zwischen zwei Flächen bestehender
Konvergenz der Klingen 164 eines jeden Paares von benachbarten Schneid-Werkzeugelementen
10:
Nach den 5 und 6
werden die Vielzahl von Schneid-Werkzeugelementen 10 nach der Erfindung
aus einer geraden Anzahl von Schneid-Werkzeugelementen
10 (nicht einer ungeraden Anzahl) zusammengebaut und innerhalb der Ausnehmung
42 der kreisförmigen Scheibe 40 befestigt. Jedes der Schneid-Werkzeugelemente
10 trägt in gleicher Weise aktiv dazu bei und aktualisiert eine entsprechende
Verschiebung und Konvergenz zur zentralen Linie P der zentrischen Öffnung
101 der Vielzahl von Klingen 164, wodurch die zentrische Öffnung
101 geschlossen wird (siehe 9). Die Vielzahl
von Schneid-Werkzeugelementen 10 öffnen und bildet die zentrische Öffnung
101 aus, und eine Düse 200 gibt kontinuierlich das zylindrische
Nahrungsmittelprodukt 90 ab. Wie 8 zeigt,
ist das Innere des zylindrische Nahrungsmittelproduktes 90 mit einer Füllung
91 und gekochtem Eiweiß 92 versehen. Jedes der gekochten Eiweisse
92 wird gleichmäßig in gleichen Abständen innerhalb der Füllung
91 verteilt. Wie in den 7 und 9
dargestellt, nähern sich bei einer zwischen zwei Flächen auftretenden Konvergenz
der Vielzahl von Klingen 164 konvexe Klingen 1641 und kommen in
gegenseitigen Kontakt, und die vertikalen Klingen 1642 nähern sich und
kommen in wechselseitigen Kontakt, wodurch das zylindrische Nahrungsmittelprodukt
90 durchtrennt wird und daraus ein kugelförmiges Nahrungsmittelprodukt
95 entsteht. Wie in 10 dargestellt, kneten
während des Schließens der zentrischen Öffnung 101 durch die Schneid-Werkzeugelemente
10 die konvexen Schienen 161 und die Gleitnuten 162 durch
kontinuierliche Kontakte die äußere Umfangsfläche des zylindrischen Nahrungsmittelproduktes
90 in der Weise, dass Vertiefungen 93 und Erhebungen
94 ausgebildet werden, wodurch eine quer verlaufende Vertiefung der Vertiefungen
93 und Erhebungen 94 entstehen, während sie kontinuierlich längs
des zentrischen Bereiches des zylindrischen Nahrungsmittelproduktes 90
vorgeschoben werden. Eine derartige Bewegung ergibt lokalisierende Stellen an dem
zylindrischen Nahrungsmittelprodukt 90 ähnlich denen der Bewegung, die
durch Finger ausgeführt wird, die das zylindrische Nahrungsmittelprodukt
90 erfassen, und damit ergibt das Durchtrennen des zylindrischen Nahrungsmittelproduktes
90 durch die Klingen die Funktionalität des Erfassens der Durchtrennposition,
wodurch ein unveränderbares und effektives Durchtrennen des zylindrischen Nahrungsmittelproduktes
90 erreicht wird.
Nach 11 ergibt die bogenförmige Aussparung
19, die auf einer Seitenkante einer jeden Oberfläche der Schneid-Werkzeugelemente
10 ausgebildet ist, eine Abstützung eines hinteren Teils 96 des
zylindrischen Nahrungsmittelproduktes 90 nach dem Durchtrennen, wodurch
das hintere Teil 96 innerhalb der bogenförmigen Aussparung 19
zentrisch angeordnet wird. Das gekochte Eiweiß 92, das innerhalb des zylindrischen
Nahrungsmittelproduktes 10 angeordnet ist, verursacht aufgrund der Druckkraft,
die durch das Konvergieren der Klingen 164 erzeugt wird, eine leichte Verschiebung
der örtlichen Füllung 91 und des gekochten Eiweißes 92 nach oben,
und das gekochte Eiweiß wird so gesteuert, dass es zentrisch innerhalb des abgetrennten
und gepressten kugelförmigen Nahrungsmittelproduktes positioniert wird.
Das Förderband 300 ist unterhalb des Schneid-Werkzeugelementes
10 und die obere Platte 81 unterhalb des Förderbandes
30 ausgebildet; damit ist eine Bewegung nach aufwärts und nach abwärts
möglich. Die Aufwärtsbewegung der oberen Platte 81 stützt das Förderband
300 ab und nimmt das gerade gepresste kugelförmige Nahrungsmittelprodukt
95 auf. Wenn die obere Platte 81 nach abwärts geneigt wird, wird
auch das Förderband 300 mit ihm nach abwärts gerichtet und seine Position
wird somit nach abwärts verschoben, wobei das kugelförmige Nahrungsmittelprodukt
95 mitgeführt wird, das dann von dem Förderband 300 weg transportiert
wird.
3. Schmierung der Schneid-Werkzeugelemente 10 während
des Gleitvorganges:
Wie in 8 dargestellt, ist das halbfeste
Speiseöl 65 innerhalb der Nuten 15 gesammelt und wenn die Schneid-Werkzeugelemente
10 eine Gleitbewegung durchführen, fließt das Speiseöl 65 langsam
aus den Ölführungsnuten 15 heraus. Während die Schneid-Werkzeugelemente
10 sich noch bewegen, kann das Speiseöl 65 dadurch die innenseitigen
Gleitflächen 12 und die außenseitigen Gleitflächen 16 der Schneid-Werkzeugelemente
10 schmieren, wodurch ein sanftes Gleiten der Schneid-Werkzeugelemente
10 ermöglicht wird und damit ein Ansteigen der durch Reibwirkung entstehenden
Oberflächenwärme verhindert wird. Wenn die Schneid-Werkzeugelemente 10
das zylindrische Nahrungsmittelprodukt 90 durchtrennen, haftet weiterhin
das Teigmaterial nicht an den Schneid-Werkzeugelementen 10 an.
4. Individuelle Betätigung der Schneid-Werkzeugelemente
10:
Wie sich aus 6 ergibt, ist die Ausnehmung
42 in der Mitte der Scheibe 40 ausgebildet und die Schneid-Werkzeugelemente
10 stellen einen Gleitkontakt innerhalb der Ausnehmung 42 her.
Die Reihe von Zähnen 60 ist so ausgebildet, dass die Zähne geradlinig nach
hinten und vorne verlaufen, wodurch die Platte 50 so angetrieben wird,
dass sie sich entsprechend in Drehrichtung im Uhrzeigersinn und im Gegenuhrzeigersinn
um eine Mittenlinie 521 der kreisförmigen Perforierung 52 dreht.
Die Führungszapfen 55 gleiten translatorisch innerhalb der Nuten
17, wodurch eine Kraft auf die Wände der Nuten 17 ausgeübt wird,
und treiben jedes der Schneid-Werkzeugelemente 10 so an, dass sie intermittierend
in einer nach vorne und rückwärts gerichteten Bewegung aktiv betätigt werden, wodurch
das Schließen oder Öffnen der zentrischen Öffnung 101
durch die Schneid-Werkzeugelemente 10 gesteuert wird. Ist die zentrische
Öffnung 101 geöffnet, gleiten während der Positions-Gleitbewegung der Schneid-Werkzeugelemente
10 die A-Gleitflächen 18 und die B-Gleitflächen 421 relativ
zueinander, wodurch die Stetigkeit der Schneid-Werkzeugelemente 10 gesteuert
und verbessert wird (siehe 10).
Wenn die zentrische Öffnung 101 bis zu einer äußeren Totpunktmitte
geöffnet worden ist, gleitet ein Teil der Gleitflächen 12 auf den oberen
B-Wandflächen 422 und wird dort festgelegt, wodurch die Funktionalität
zur Steuerung der Position eines jeden Schneid-Werkzeugelementes 10 in
der Weise vorgenommen wird, dass die äußere Totpunktmitte geöffnet wird.
5. Die 12 und 13
zeigen eine weitere Ausführungsform der Erfindung. Die Gleitnuten 121 und
die konvexen Schienen 122 der Schneid-Werkzeugelemente 10 der
Ausführungsform sind so ausgelegt, dass sie eine mehrwinkelige Trapezoid-Form haben;
die konvexen Schienen 161 sind auf den außenseitigen Gleitflächen
16 angeordnet und die Gleitnuten 162 sind so ausgebildet, dass
sie ebenfalls eine trapezoide Form haben. Die Klingen 164 bilden somit
eine mehrwinklige trapezoidförmige Linie und entsprechend gleiten die trapezförmigen
konvexen Schienen 122 eines jeden der benachbarten Schnei-Werkzeugelemente
10 innerhalb der Gleitnuten 162. Die Gleitnuten 121 gleiten
an den konvexen Schienen 161. Die Ausführungsform in der beschriebenen
Darstellung ist Gegenstand der Patentansprüche dieser Anmeldung.
6. Die Bewegung des kugelförmigen Nahrungsmittelproduktes
95, die wie folgt aufgenommen und abgefördert werden:
Wie in den 14 und 15
dargestellt, ist die obere Platte 81 unterhalb der zentrischen Perforierung
45 angeordnet. Bevor das vorstehende Ende 891 (wie in
18 dargestellt) des aktiv drehenden Nockens
89 in Kontakt mit der kleinen Laufrolle 853 kommt, verbleibt die
obere Verbindungsstange unbeweglich und damit bewegt sich die obere Platte
81 nicht nach aufwärts (ist ohne Bewegung). Das Förderband, das oberhalb
der Platte 81 angeordnet ist, bewegt sich transversal nach vorwärts in
einer vorbestimmten Richtung, wodurch das kugelförmige Nahrungsmittelprodukt
95 weg befördert wird.
Wenn entsprechend 17 das vorstehende
Ende 891 in Drehung versetzt wird und in Kontakt mit der kleinen Laufrolle
853 kommt und auf sie einen Rolldruck ausübt, wird die obere Verbindungsstange
851 so betätigt, dass sie sich um die feststehende Welle 83 als
Drehachse bewegt und damit eine nach abwärts gerichtete Hin- und Herbewegung ausführt.
Ein oberes Ende der Feder 84 ist mit dem Bauteil 100 befestigt
und bildet einen feststehenden Anschluss. Zu diesem Zeitpunkt steht die Feder
84 unter Spannung und der vertikale Verbindungsstab 852 wird nach
unten versetzt, wodurch er den unteren Verbindungsstab 854 in der Weise
betätigt, dass eine nach abwärts gerichtete Hin- und Herbewegung ausgeführt wird,
deren Achse 87 als Achsmitte wirkt und damit die Gleitplatte
82 betätigt, indem diese in einer Aufwärtsrichtung verschoben wird. Die
obere Platte 81 wird synchron nach oben bis zum oberen Totpunkt bewegt
und das Förderband 300 (zu diesem Zeitpunkt in einem stationären Zustand)
wird ebenfalls nach oben in die obere Totpunktlage durch die obere Platte
81 gedrückt. In einem geeignetem Zeitpunkt trifft das Förderband
300 auf den hinteren Abschnitt des abgetrennten kugelförmigen Nahrungsmittelprodukts
95, worauf das vorstehende Ende 891 sich von der kleinen Laufrolle
853 löst; sowohl die Feder 84 als auch die obere Verbindungsstange
851 werden neu eingestellt und damit bewegt sich die obere Platte
81 nach abwärts zum unteren Totpunkt, an dem das Förderband 300
das kugelförmige Nahrungsmittelprodukt 95 abfördert.
7. Betätigung der ringförmigen Platte 50:
Nach den 14 und 15
betätigt eine Drehung einer Hauptübertragungswelle 70 synchron eine Wendeplatte
75. Eine bogenförmige Gleitnut 751 ist in einer Mitte der Wendeplatte
75 ausgebildet und eine aufrechte kleine Laufrolle 771 stellt
eine Verbindung mit einer unteren Seite einer zweiten Verbindungsstange
77 her. Die kleine Laufrolle 771 erzeugt einen entsprechenden
Druck, der gegen die Wände der bogenförmigen Gleitnut 751 gerichtet ist,
die damit gleitet und ihre Position verschiebt, wodurch eine intermittierende Hin-
und Herbewegung der zweiten Verbindungsstange 77 gesteuert wird und damit
die erste Verbindungsstange 76 betätigt und eine geradlinige hin- und hergehende
Bewegung dieser Stange bewirkt, wobei die erste Verbindungsstange 76 in
die Lage versetzt wird, die Reihe von Zähnen 60 weiter zu schieben und
damit eine geradlinige Hin- und Herbewegung auszuführen. Zu diesem Zeitpunkt führen
die Zähne 62 auf der Zahnreihe 60 eine Kämmbewegung mit den Zähnen
56 der Platte 56 aus; zu diesem Zweck ist die Platte
50 so ausgelegt, dass sie eine Rückwärts- und Vorwärtsbewegung ausführt,
die zu einer Drehung im Uhrzeigersinn und im Gegenuhrzeigersinn in einer horizontalen
Ebene führt.
Die vorbeschriebenen Ausführungsformen sind lediglich als Ausführungsbeispiele
der Erfindung zu verstehen und dargestellt, und es bestehen für den Fachmann eine
große Vielzahl von Modifikationen, ohne dass vom Wesen und Umfang der Erfindung
abgewichen wird, wie sie in den nachstehenden Ansprüchen angegeben sind.