Die Erfindung betrifft ein Schneidwerkzeug zum Aufschneiden von Schlachttieren
nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Ausführungsbeispiele der Erfindung und ihrer vorteilhaften Weiterbildungen
werden im Folgenden anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es stellen dar:
1 eine schematische Darstellung eines
Ausführungsbeispiels an einem Schlachttier;
2 das Ausführungsbeispiel in Stellung
I nach 1;
3 das Ausführungsbeispiel in Stellung
II nach 1;
4 eine Seitenansicht (Rückansicht, wenn
bezogen auf 1 – 3)
des Ausführungsbeispiels;
5 eine Ansicht in Richtung der Pfeile
Linie V-V in 4;
6 eine Ansicht in Richtung der Pfeile
VI-VI in 5;
7 eine Ansicht in Richtung der Pfeile
VII-VII in 4;
8 ein Ansicht in Richtung der Pfeile
VIII-VIII in 4;
9 eine Ansicht in Richtung der Pfeile
IX-IX in 4;
10 eine Ansicht in Richtung der Pfeile
X-X in 4;
11 eine Ansicht in Richtung der Pfeile
XI-XI in 4;
12 eine Ansicht in Richtung der Pfeile
XII-XII in 6;
13 eine Ansicht in Richtung der Pfeile
XIII-XIII in 4;
14 eine Ansicht entlang der Pfeile XIV-XIV
in 6;
15 und 16
ein weiteres Ausführungsbeispiel in zwei unterschiedlichen perspektivischen Ansichten.
1 zeigt an den Hinterbeinen mittels eines
Hakens 1 an einer Transporteinrichtung 2 aufgehängtes Schlachttier
3, zum Beispiel ein Schwein. In den Stellungen I und II ist ein allgemein
mit 4 bezeichnetes Schneidwerkzeug angesetzt, das eine Antriebseinheit
5, u. a. enthaltend einen Elektromotor, einen Ausleger 6, ein
mittels des genannten Elektromotors angetriebenes Schneidmesser 7 (zum
Beispiel eine Säge), sowie eine mittels einer Kolben-/Zylinderanordnung
8 zwischen den zwei Endstellungen I und II verstellbare Schutzhaube
9 aufweist. Das Schneidwerkzeug ist zum Anbau an einen üblichen mehrachsigen
Roboter ausgestaltet, an den die Antriebseinheit 5 angeschlossen und angeschraubt
werden kann. Der Ausleger 6 ist mittels Flansch 6' an der Antriebseinheit
5 befestigt. In Stellung I ist die Schutzhaube 9 zurückgezogen,
so dass das Schneidmesser 7 in das Schlachttier 3 einschneiden
kann, ohne dass der an der Schutzhaube 9 angebrachte pilzartige Andrückkörper
10 dies behindert, während – nach erfolgtem Einschnitt – zur
Weiterführung des Schneidwerkzeugs nach unten die Schutzhaube 9 mittels
der Kolben-/Zylinderanordnung 8 in Stellung II gebracht ist, in der der
Andrückkörper 10 von innen an der Bauchdecke des Schlachttieres
3 anliegt und damit das Schneidmesser 7 in der Lage zum
Schlachttier 3 stabilisiert und führt. 2 zeigt
die Schutzhaube 9 in zurückgezogener Position I gemäß 1;
3 zeigt die Schutzhaube 9 in voll ausgefahrener
Position II gemäß 1, bei der sich der Andrückkörper
10 vertikal nach unten erstreckt.
Insbesondere aus den 4 –
6 ist zu ersehen, dass auf einer Seite, die
der nicht sichtbaren Rückseite in 2 und 3
entspricht, an den Ausleger 6 eine Führungsplatte 15 angeschraubt
ist, und zwar mit Hilfe eines Befestigungsblocks 16 (vgl. auch
14). Die Führungsplatte 15 weist eine als
Einschnitt ausgebildete Führungsbahn 17 auf, die konzentrisch zur Drehachse
18 eines kreisförmigen drehangetriebenen Schneidwerkzeuges 7 verläuft,
jedoch einen größeren Durchmesser als dieses hat. In dieser Führungsbahn sind Führungsstifte
19, 20 geführt, die mit der Schutzhaube 9 mittels Schrauben
21 verschraubt sind. Auf diese Weise ist also die Schutzhaube
9 in der Führungsbahn 17 konzentrisch zur Drehachse
18 des kreisförmigen Schneidmessers 7 gegenüber der am Ausleger
6 fest angebrachten Führungsplatte 15 verdrehbar. Dabei entspricht
die in den 4 und 6
gezeigte Stellung der Stellung II in 1. Die Führungsplatte
15 nimmt über die Stifte 19, 20 einen Teil der Kräfte
auf, die beim Schneiden auf den Führungskörper 10 einwirken und entlastet
damit die Lagerung.
Wie aus den 4, 5,
6 und 12
zu ersehen, wird die Schutzhaube 9 durch Seitenplatten 11,
13 und entlang ihres Umfangs durch ein quadratisches Profil 9
gebildet. Auf der Schutzhaube 9 befindet sich, mit dieser mittels Schrauben
26 verschraubt, ein Stellklotz 25, der einen Einschnitt
27 aufweist, dessen Wangen 28 und 29 von miteinander
fluchtenden Bohrungen 30 durchsetzt sind. Diese Anordnung dient zur gelenkigen
Befestigung eines Endes einer Kolbenstange 31 mittels Stiften
30' (vgl. 3). Die Kolbenstange 31
ist Teil der Kolben-/Zylinderanordnung 8, die zur Verstellung der Schutzhaube
9 dient. Die Kolben-/Zylinderanordnung 8 wird über in der Antriebseinheit
5 vorgesehene Ventile (nicht gezeigt) und einen Druckluftanschluss
32 mit Druckluft beaufschlagt, um, je nach Ventilstellung, die Schutzhaube
9 entweder in die Stellung I nach 2 oder in
die Stellung II nach 3 zu bewegen.
Wie aus den 5 und 9
zu ersehen, ist der Ausleger 6 zugleich Gehäuse einer Welle 35,
die in dem Ausleger 6 mittels Lager 36, 37 gelagert ist.
Die Welle 35 wird von dem in der Antriebseinheit 5 vorgesehenen
Elektromotor (nicht gezeigt) angetrieben. Ein am Ende der Welle vorgesehenes Ritzel
38 greift in ein Ritzel 39 ein, das auf einem Antriebszapfen
40 sitzt. Auf dem Antriebszapfen 40 ist mittels Schraube
41 das Schneidmesser 7 zentrisch eingespannt. Der Ausleger
6 geht in ein Gehäuse 45 über, in dem die vorgenannten Bauteile
angeordnet sind.
Aus 5 ist zu sehen, dass das Gehäuse
45 einen Ring 46 trägt, der den Antriebszapfen 40 mit
geringem radialen Abstand umgibt und auf dem mittels Schrauben 47 eine
ringförmige Abdeckplatte 48 aufgeschraubt ist. Zwischen der Abdeckplatte
48 und einem scheibenförmigen Fortsatz 49 des Ringes
46 befindet sich drehbar gegenüber diesen Teilen ein weiterer Ring
42, der mit der dem Ausleger 6 zugewandten Seitenplatte
11 der Schutzhaube 9 mittels Schrauben 12 verschraubt
ist. Der mit der Schutzhaube 9 verschraubte Ring 42 dreht sich
also mit der Schutzhaube 9 in der zwischen Fortsatz 49 und Abdeckplatte
48 gebildeten Nut 43. Die andere, dem Ausleger 6 abgewandte
Seitenplatte 13 erstreckt sich so weit zur Drehachse 18 hin, dass
sie den äußeren Umfang 7' des Schneidmessers 7 übergreift.
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Antriebselemente, mit
denen das Schneidmesser 7 gedreht wird, insbesondere Antriebszapfen
40 und seine Lagerung im Gehäuse 45 gegen Verschmutzung durch
beim Schneiden anfallende oder frei werdende Teile des Schlachttieres (Blut, Fleischstücke,
Innereien) nicht verschmutzt wird. Der Aufbau ist also so weit wie möglich geschlossen.
Gleichzeitig ist damit auch eine einfache Reinigungsmöglichkeit der Vorrichtung
gewährleistet.
Die 15 und 16
zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel, das dem Ausführungsbeispiel nach
1 – 14
grundsätzlich gleicht, jedoch mit der zusätzlichen Maßnahme, dass zwischen Antriebseinheit
5 und den das Schneidmesser 7 tragenden Teilen eine Schmutzabweiseplatte
50 angeordnet ist, um die Antriebseinheit vor Verschmutzung zu schützen.
Diese ist mit zwei Öffnungen versehen. Die eine Öffnung ist in den 15,
16 durch den Flansch 6' des Auslegers
6 verdeckt. Durch diese Öffnung erstreckt sich die Welle 35 hindurch.
Durch die Öffnung 51 erstreckt sich die Kolben-/Zylinder-Anordnung
8 hindurch. An dieser ist ein Balg 55 vorgesehen, um zu verhindern,
dass durch die Öffnung 51 Schmutz hindurchtritt.
Durch die konzentrische Anordnung der Schutzhaube 9 gegenüber
dem Schneidmesser 7 ist sichergestellt, dass der Andrückkörper
10 die zwischen ihm und dem äußeren Umfang des Schneidmessers
7 liegende Haut des Schlachttieres 3 in Stellung II nach
1 stets in eine besonders günstige Lage zum Schneidwerkzeug
7 zieht.
Die Schutzhaube 9 erstreckt sich über einen Sektor von mehr
als 90°, im Ausführungsbeispiel ca. 135°, um die beschriebene Schmutzabweisung
zu gewährleisten.