| Dokumentenidentifikation |
DE102004030011B3 08.09.2005 |
| Titel |
Befestigungseinrichtung zum genau positionierten Befestigen eines Prägestempels an einem Lochkörper |
| Anmelder |
Hinderer + Mühlich KG, 73037 Göppingen, DE |
| Erfinder |
Schall, Thomas, 73614 Schorndorf, DE |
| Vertreter |
LOUIS, PÖHLAU, LOHRENTZ, 90409 Nürnberg |
| DE-Anmeldedatum |
22.06.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004030011 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
08.09.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
08.09.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
B44B 5/02
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| IPC-Nebenklasse |
B21D 37/00
B21D 28/34
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| Zusammenfassung |
Es wird eine Befestigungseinrichtung (10) zum genau positionierten Befestigen eines Prägestempels (44) an einem Lochkörper (42) beschrieben, der in einem Rastergitter angeordnete Sacklöcher (40) aufweist. Jedes Sackloch (40) weist einen Bund (48) reduzierten Durchmessers auf. Die jeweilige Befestigungseinrichtung (10) weist ein Innen- und Außenelement (12 und 14) auf, die in einer Achsenrichtung hintereinander angeordnet sind und mit Schrägflächen (22; 28) aneinander anliegen. Der Prägestempel (44) ist mit Durchgangs-Schraublöchern für Befestigungsschrauben (46) ausgebildet. Das Außenelement (14) weist eine Rastnase (32) auf, die gegen eine ringförmige Anlageschulter (50) des Bundes (48) zwängbar ist, um das Befestigungselement (10) im Sackloch (40) und gleichzeitig den Prägestempel (44) an der Lochplatte (42) genau positioniert festzulegen.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Befestigungseinrichtung zum genau positionierten
Befestigen eines Prägestempels an einem Lochkörper, der in einem Rastergitter angeordnete
Sacklöcher aufweist, die an ihrem freien Ende jeweils mit einem eine umlaufende
Hinterschneidung bildenden Bund reduzierten Durchmessers ausgebildet sind.
Bei dem in einem Rastergitter angeordnete Sacklöcher aufweisenden
Lochkörper kann es sich um eine ebene Platte oder um einen Zylinder handeln. Im
ersteren Falle kommt der Prägestempel bei einem eine Hubbewegung durchführenden
Prägewerkzeug zur Anwendung. Im letzteren Falle kommt der Prägestempel bei einer
Rotationsprägemaschine zur Anwendung.
Zur Befestigung des Prägestempels kann dieser mit Durchgangslöchern
und der Lochkörper mit an die Durchgangslöcher im Prägestempel angepassten Gewindelöchern
ausgebildet sein. Der Prägestempel wird dann am Lochkörper einfach mit Befestigungsschrauben
festgelegt. Bei einer solchen Ausbildung ist die Position des Prägestempels in Bezug
zum Lochkörper durch die im Lochkörper ausgebildeten Gewindelöcher genau bestimmt,
d. h. eine seitliche Verstellung des Prägestempels in Bezug auf den Lochkörper ist
nicht möglich.
Des weiteren sind Befestigungseinrichtungen der eingangs genannten
Art bekannt, die in entsprechenden Sacklöchern des Lochkörpers fixierbar sind, die
sich jedoch nicht durch im Prägestempel vorhandene Durchgangslöcher hindurch erstrecken,
sondern mit einem Befestigungskopf am Außenrand des Prägestempels zur Anlage gebracht
werden. Zu diesem Zwecke muss der besagte Außenrand des Prägestempels entsprechend
gestaltet, d. h. profiliert sein. Beispielsweise ist der Außenrand zur strukturierten
Oberfläche hin konisch verjüngt gestaltet. Bei einer solchen Ausbildung der zuletzt
genannten Art ist es zwar möglich, den Prägestempel in Bezug auf den Lochkörper
wunschgemäß definiert seitlich zu verstellen, die Fixierung des Prägestempels auf
den Lochkörper kann jedoch Wünsche offen lassen.
Die DE 93 13 785 U1
beschreibt ein Walzwerkzeug zur Prägebearbeitung von geometrisch geformten metallischen
Körpern, mit einem Halter und einem in diesem drehbar gelagerten rotationssymmetrischen
Werkzeugeinsatz, der einen Positionieranschlag und eine Rückholeinrichtung für den
Werkzeugeinsatz aufweist. Prägefelder sind bei diesem bekannten Walzwerkzeug vorzugsweise
lösbar an dem Werkzeugeinsatz angebracht und mit einer Klemmvorrichtung am Werkzeugeinsatz
befestigt.
Aus der DE 37 39 539 C2
ist eine Prägevorrichtung zum Einprägen von Zeichen in eine Gegenstandsoberfläche
bekannt, mit einem an seiner Prägeseite mit mindestens einer Prägezeichentype versehenen
Prägestempel, der an seiner der Prägeseite entgegengesetzten Rückseite eine Aufprallfläche
aufweist. Diese bekannte Vorrichtung ist als Handgerät ausgebildet. Der Prägestempel
und ein zugehöriger Schlagkolben sind in einem gemeinsamen Gehäuse angeordnet.
Die DE 44 15 583 C1
offenbart einen Zeitraumstempel zum Einsetzen in eine Form zur Metall- oder Kunststoffverarbeitung,
mit einem in die Form einsetzbaren Grundkörper, in dem sich drehbar ein als Schraube
ausgebildeter Einsatz befindet. Der Einsatz wird zur Aufrechterhaltung seiner Drehposition
gegenüber dem Grundkörper in diesem festgehalten, in dem sich sein schaftseitiges
Ende in Gewindeeingriff mit einem im Innenbereich des Grundkörpers angeordneten
federvorgespannten Halteteil befindet. Ein Zeitraumstempel zum Einsetzen in eine
Form zur Metall- oder Kunststoffverarbeitung ist auch aus der DE
85 26 599 U1 bekannt.
Die DE 31 44 397 C2
beschreibt eine Einzeltypenprägevorrichtung mit einer drehbaren zylinderartigen
Trommel, die einen Hohlraum bildet. Am Umfang der Trommel sind radial in Aussparungen
geführte und durch Federkraft in einer ersten Stellung gehaltene Prägestempel kreisförmig
angeordnet, welchen eine gemeinsame ortsfeste Betätigungseinrichtung mit einem Betätigungsglied
zugeordnet ist, durch das sie gegen die Federkraft längs eines von einem Amboss
begrenzten Weges in eine die Prägestellung darstellende zweite Stellung bewegbar
sind. Die Betätigungseinrichtung umfasst einen im Hohlraum der Trommel befindlichen
Arbeitszylinder mit Kolben, dessen Kolbenstange das Betätigungsglied bildet.
Aus der DE 31 15 800 C2
ist ein Stempel für eine Rundlauf-Tablettenpresse insbesondere sehr hoher Kräfte
mit einem an seinem einen Ende etwa pilzartig hinterschnittenen Antriebskopf, einem
sich daran anschließenden kreiszylindrischen Führungsschaft, an welchen sich mit
einem konisch verjüngten Übergangsabschnitt ein an seinem anderen Ende einen bundartigen
Prägekopf aufweisender Stielschaft anschließt, dessen zumindest endseitiger Bereich
einen Hartmetallansatz bildet, der mit einer zum Antriebskopf weisenden Lötfläche
satt an einer Gegenfläche des übrigen, aus Stahl bestehenden Stempels anliegt, bekannt.
Die DE 101 53 140 A1
offenbart eine Vorrichtung zum Befestigen von Druck- und/oder Prägewerkzeugen an
einem Werkzeugträger einer Druckmaschine, wobei mindestens eine Führung entlang
der entweder mindestens ein Druck- und/oder Prägewerkzeug oder
eine dieses tragende Halterung verschiebbar ist. Um das oder die Druck- und/oder
Prägewerkzeuge oder die dieses bzw. diese tragende Halterung entlang der Führung
bewegen zu können, sind geeignete Mittel vorgesehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Befestigungseinrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, die eine seitliche Verstellung des Prägestempels
relativ zum Lochkörper innerhalb bestimmter Grenzen und eine sichere Fixierung des
Prägestempels auf den Lochkörper ermöglicht.
Diese Aufgabe wird bei einer Befestigungseinrichtung der eingangs
genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die zur Anordnung im jeweiligen
Sackloch vorgesehene Befestigungseinrichtung ein Innenelement und ein Außenelement
aufweist, die in einer Achsenrichtung hintereinander angeordnet sind und mit Schrägflächen
aneinander anliegen, wobei die gemeinsame Achsenrichtung durch ein Durchgangsloch
im Außenelement und ein Gewindeloch im Innenelement bestimmt ist, und das Durchgangsloch
im Außenelement eine Querschnittsfläche besitzt, die größer ist als die Querschnittsfläche
des Gewindeloches, und dass der Prägestempel mit Durchgangs-Schraublöchern für Befestigungsschrauben
ausgebildet ist, wobei die jeweilige Befestigungsschraube durch das Durchgangsloch
des Außenelementes hindurch einsteckbar und in das Gewindeloch des Innenelementes
einschraubbar ist, und das Außenelement eine Rastnase aufweist, die gegen eine ringförmige
Anlageschulter des am freien Ende des entsprechenden Sackloches vorhandenen Bundes
zwängbar ist, um das Befestigungselement im Sackloch und gleichzeitig den Prägestempel
an der Lochplatte genau positioniert festzulegen.
Durch diese erfindungsgemäße Ausbildung ergibt sich der Vorteil, dass
der Prägestempel in Bezug auf den Lochkörper definiert wunschgemäß begrenzt seitlich
verstellbar und in der passend eingestellten Position dann mit Hilfe der Befestigungsschrauben
und der erfindungsgemäßen Befestigungseinrichtungen am Lochkörper zuverlässig temporär
fixierbar ist.
Bei der erfindungsgemäßen Befestigungseinrichtung kann das im Außenelement
ausgebildete Durchgangsloch einen länglich ovalen Querschnitt besitzen, um eine
durch die Schrägflächen beim Einschrauben der Befestigungsschraube bewirkte seitliche
Verstellung des Außenelementes in Bezug auf das Innenelement zu ermöglichen und
auf diese Weise die am Außenelement ausgebildete Rastnase gegen die ringförmige
Anlageschulter des Bundes des entsprechenden Sackloches zu zwängen. Bevorzugt ist
es jedoch, wenn das Durchgangsloch im Außenelement einen kreisrunden Querschnitt
mit einem Durchmesser besitzt, der größer ist als der Außendurchmesser des Gewindeloches,
weil ein derartiges Durchgangsloch mit einem Bohrwerkzeug einfach realisierbar ist.
Bei der erfindungsgemäßen Befestigungseinrichtung schließt die Rastnase
des Außenelementes mit der Schrägfläche des Außenelementes zweckmäßigerweise einen
spitzen Winkel ein, d. h. die Rastnase liegt der Schrägfläche des Außenelementes
diametral genau gegenüber.
Vorteilhaft ist es, wenn das jeweiligen Sackloch des Lochkörpers einen
kreisrunden Querschnitt besitzt, und wenn das Außenelement und das Innenelement
als Zylinderkörper ausgebildet sind, deren Querschnittsabmessungen geringfügig kleiner
sind als die lichten Querschnittsabmessungen des Bundes des jeweiligen Sackloches.
Eine derartige Ausbildung ist einfach realisierbar. Durch eine solche Ausbildung
ist es einfach möglich, die erfindungsgemäße Befestigungseinrichtung durch den Bund
reduzierten Durchmessers in das jeweilige Sackloch einzubringen, anschließend auf
dem Lochkörper den Prägestempel anzuordnen und danach durch das jeweilige Durchgangs-Schraubloch
des Prägestempels und durch das Durchgangsloch des Außenelementes einzustecken und
in das Gewindeloch des Innenelementes einzuschrauben. Bei diesem Einschrauben wird
das Innenelement in Achsrichtung zum Prägestempel hin bewegt, wobei durch die Schrägflächen
zwischen dem Innen- und dem Außenelement, d. h. durch die Keilwirkung der Schrägflächen,
das Außenelement mit seiner Rastnase gegen die ringförmige Anlageschulter des Bundes
des entsprechenden Sackloches gezwängt wird. Auf diese Weise wird der Prägestempel
zuverlässig am Lochkörper temporär genau positioniert fixiert.
Bei der erfindungsgemäßen Befestigungseinrichtung hat es sich als
zweckmäßig erwiesen, wenn das Gewindeloch sich durch den Innenkörper hindurch erstreckt
und an die zugehörige Schrägfläche anschließend mit einem gewindefreien Lochabschnitt
ausgebildet ist, dessen Querschnittsfläche an die Querschnittsfläche des Durchgangsloches
des Außenelementes angepasst ist.
Nachdem bei der Befestigung eines Prägestempels auf dem Lochkörper
in einem ersten Arbeitsschritt im jeweiligen Sackloch des Lochkörpers die Befestigungseinrichtung,
d. h. zuerst das Innenelement und anschließend das Außenelement im entsprechenden
Sackloch angeordnet werden, wonach dann auf dem Lochkörper der Prägestempel und
abschließend die Befestigungsschraube durch das jeweilige Durchgangs-Schraubloch
und das Durchgangsloch des Außenelementes eingesteckt und in das
Gewindeloch des Innenelementes eingeschraubt wird, ist es zum gezielten Anordnen
der besagten Befestigungsschraube am Gewindeloch des Innenelementes vorteilhaft,
wenn das Innen- und Außenelement der Befestigungseinrichtung miteinander beim Einbringen
in das jeweilige Sackloch des Lochkörpers quasi eine Einheit bilden, die im in das
Sackloch eingebauten Zustand aufrecht erhalten wird, und die eine entsprechende
seitliche Verstellung des Außenelementes in Bezug auf das Innenelement beim Einschrauben
der Befestigungsschraube ermöglicht.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines in der Zeichnung teilweise aufgeschnitten dargestellten Ausführungsbeispieles
der erfindungsgemäßen Befestigungseinrichtung sowie einer Schnittdarstellung der
Befestigungseinrichtung in einem Sackloch eines Lochkörpers.
Es zeigen:
1 teilweise aufgeschnitten eine Ausbildung
der Befestigungseinrichtung in einem stark vergrößerten Maßstab, und
2 eine abschnittweise Schnittdarstellung
eines Lochkörpers, eines auf dem Lochkörper angeordneten Prägestempels sowie einer
in einen Sackloch des Lochkörpers angeordneten Befestigungseinrichtung in Kombination
mit einer zugehörigen Befestigungsschraube.
1 zeigt eine Ausbildung der Befestigungseinrichtung
10, die ein Innenelement 12 und ein Außenelement 14 aufweist.
Das Innenelement 12 ist als Zylinder 16 mit einem Gewindeloch
18 ausgebildet. Das Gewindeloch 18 erstreckt sich durch das Innenelement
12 bis zu dessen Grundfläche 20. An dem von der Grundfläche
20 abgewandten Ende ist das Innenelement 12 mit einer Schrägfläche
22 ausgebildet. Entsprechend ist das Außenelement 14 als Zylinder
24 mit einem Durchgangsloch 26 und einer Schrägfläche
28 ausgebildet, die die Grundfläche des Außenelementes 14 bildet,
mit der das Außenelement 14 am Innenelement 12 anliegt.
Das Durchgangsloch 26 des Außenelementes 14 weist
eine Querschnittsfläche auf, die größer ist als die Querschnittsfläche des Gewindeloches
18 des Innenelementes 12.
Das Gewindeloch 18 des Innenelementes 12 ist an
die zugehörige Schrägfläche 22 anschließend mit einem gewindefreien Lochabschnitt
30 ausgebildet, dessen Querschnittsfläche an die Querschnittsfläche des
Durchgangsloches 26 des Außenelementes 14 angepasst ist, wie aus
1 deutlich ersichtlich ist.
Das Außenelement 14 ist mit einer Rastnase 32 ausgebildet.
Die Rastnase 32 ist von der Außenstirnfläche 34 des Außenelementes
14 axial beabstandet und mit einer der Außenstirnfläche 34 zugewandten
Rastfläche 36 ausgebildet. Die Rastnase 32 schließt mit der Schrägfläche
28 des Außenelementes 14 einen spitzen Winkel ein, der durch einen
bogenförmigen Pfeil verdeutlicht ist, der mit der Bezugsziffer 38 bezeichnet
ist.
2 verdeutlicht eine Einbausituation einer
Befestigungseinrichtung 10 gemäß 1 in einem
Sackloch 40 eines abschnittweise und geschnitten gezeichneten Lochkörpers
42, der als ebene Platte oder als zylindrischer Mantelkörper gestaltet
sein kann. Die 2 verdeutlicht außerdem abschnittweise
und geschnitten einen auf dem Lochkörper 42 angeordneten Prägestempel
44, der mittels Befestigungsschrauben 46, von welchen in
2 nur eine in Verbindung mit der zugehörigen Befestigungseinrichtung
10 dargestellt ist, auf dem Lochkörper 42 loslösbar fixierbar
bzw. fixiert ist.
Das jeweilige Sackloch 40 im Lochkörper 42 ist an
seinem freien Ende mit einem eine umlaufende Hinterschneidung des Sackloches
40 bildenden Bund 48 reduzierten Durchmessers ausgebildet. Durch
den umlaufenden Bund 48 ergibt sich innenseitig eine ringförmige Anlageschulter
50, gegen die die Rastfläche 36 der Rastnase 32 gezwängt
wird, wenn die Befestigungsschraube 46 zur Fixierung des Prägestempels
44 auf den Lochkörper 42 in das Gewindeloch 18 des Innenelementes
12 der Befestigungseinrichtung 10 eingeschraubt wird. Infolge
der aneinander anliegenden Schrägflächen 22 und 28 des Innenelementes
12 und des Außenelementes 14 führen das Innen- und Außenelement
12 und 14 bei diesem Einschrauben jeweils eine axiale und radial
entgegen gesetzte Bewegung aus, die in 2 durch die
abgewinkelten Pfeile 52 und 54 am Innenelement 12 und
am Außenelement 14 verdeutlicht sind. Dabei wird also die Rastnase
32 bzw. deren Rastfläche 36 gegen die Anlageschulter
50 des Bundes 48 reduzierten Durchmessers des Sackloches
40 gezwängt. Gleichzeitig wird der Prägestempel 44 an dem Lochkörper
42 passend positioniert fixiert.
Gleiche Einzelheiten sind in den 1 und
2 jeweils mit denselben Bezugsziffern bezeichnet,
so dass es sich erübrigt, in Verbindung mit 2 alle
Einzelheiten gemäß 1 noch einmal detailliert zu beschreiben.
10- Befestigungseinrichtung (für 44 an 42)
12- Innenelement (von 10)
14- Außenelement (von 10)
16- Zylinder (von 12)
18- Gewindeloch (in 16)
20- Grundfläche (von 12)
22- Schrägfläche (von 12)
24- Zylinder (von 14)
26- Durchgangsloch (in 24)
28- Schrägfläche (von 14)
30- Lochabschnitt (von 12 bei 22)
32- Rastnase (von 14)
34- Außenstirnfläche (von 14)
36- Rastfläche (von 32)
38- spitzer Winkel (zwischen 32 und 28)
40- Sackloch (in 42)
42- Lochkörper (für 44)
44- Prägestempel (an 42)
46- Befestigungsschraube (für 44)
48- Bund (von 40)
50- ringförmige Anlageschulter (von 48)
52- abgewinkelte Pfeillinie (bei 12)
54- abgewinkelte Pfeillinie (bei 14)
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| Anspruch[de] |
- Befestigungseinrichtung zum genau positionierten Befestigen eines Prägestempels
(44) an einem Lochkörper (42), der in einem Rastergitter angeordnete
Sacklöcher (40) aufweist, die an ihrem freien Ende jeweils mit einem eine
umlaufende Hinterschneidung bildenden Bund (48) reduzierten Durchmessers
ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die zur Anordnung im jeweiligen
Sackloch (40) vorgesehene Befestigungseinrichtung (10) ein Innenelement
(12) und ein Außenelement (14) aufweist, die in einer Achsenrichtung
hintereinander angeordnet sind und mit Schrägflächen (22, 28)
aneinander anliegen, wobei die gemeinsame Achsenrichtung durch ein Durchgangsloch
(26) im Außenelement (14) und ein Gewindeloch (18) im
Innenelement (12) bestimmt ist, und das Durchgangsloch (26) im
Außenelement (14) eine Querschnittsfläche besitzt, die größer ist als die
Querschnittsfläche des Gewindeloches (18), und dass der Prägestempel (44)
mit Durchgangs-Schraublöchern für Befestigungsschrauben (46) ausgebildet
ist, wobei die jeweilige Befestigungsschraube (46) durch das Durchgangsloch
(26) des Außenelementes (14) hindurch einsteckbar und in das Gewindeloch
(18) des Innenelementes (12) einschraubbar ist, und das Außenelement
(14) eine Rastnase (32) aufweist, die gegen eine ringförmige Anlageschulter
(50) des am freien Ende des entsprechenden Sackloches (40) vorhandenen
Bundes (48) zwängbär ist, um die Befestigungseinrichtung (10)
im Sackloch (40) und gleichzeitig den Prägestempel (44) an der
Lochplatte (42) genau positioniert festzulegen.
- Befestigungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
das Durchgangsloch (26) einen kreisrunden Querschnitt mit einem Durchmesser
besitzt, der größer ist als der Außendurchmesser des Gewindeloches (18).
- Befestigungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Rastnase (32) des Außenelementes (14) mit dessen Schrägfläche
(28) einen spitzen Winkel (38) einschließt.
- Befestigungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
das jeweilige Sackloch (40) des Lochkörpers (42) einen kreisrunden
Querschnitt besitzt, und dass das Außenelement (14) und das Innenelement
(12) der Befestigungseinrichtung (10) als Zylinderkörper (24,
16) ausgebildet sind, deren Querschnittsabmessungen geringfügig kleiner
sind als die lichten Querschnittsabmessungen des Bundes (48) des jeweiligen
Sackloches (40).
- Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass das Gewindeloch (18) sich durch den Innenkörper (12) hindurch
erstreckt und an die zugehörige Schrägfläche (22) anschließend mit einem
gewindefreien Lochabschnitt (30) ausgebildet ist, dessen Querschnittsfläche
an die Querschnittsfläche des Durchgangsloches (26) des Außenelementes
(14) angepasst ist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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