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Dokumentenidentifikation DE4211044B4 08.09.2005
Titel Spiralförmig gewickelter Verstärkungsstreifen
Anmelder N.V. Bekaert S.A., Zwevegem, BE
Erfinder Nys, Marc, Moorslede, BE
Vertreter Weickmann & Weickmann, 81679 München
DE-Anmeldedatum 02.04.1992
DE-Aktenzeichen 4211044
Offenlegungstag 15.10.1992
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 08.09.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 08.09.2005
IPC-Hauptklasse B21F 17/00
IPC-Nebenklasse B21F 27/12   B21F 31/00   B21D 11/10   F16L 58/16   B21F 27/10   

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Verstärkungsstreifen, welcher spiralförmig um einen Gegenstand gewickelt werden soll, beispielsweise zum Verstärken einer Beschichtung für einen zylindrischen Gegenstand, etwa ein Rohr, wobei der Verstärkungsstreifen aus Längs- und Querelementen besteht. Die Erfindung befasst sich insbesondere jedoch nicht ausschließlich mit einem derartigen Streifen, bei welchem die Elemente aus Draht bestehen, welcher zu einem Maschengitter verschweißt ist.

Es ist manchmal erforderlich, auf Rohre für den Gebrauch unter Wasser, beispielsweise Ölpipelines, eine schwere Betonbeschichtung o.dgl. aufzubringen, um deren Schwebetendenz entgegen zu wirken. Derartige schwere Beschichtungen machen eine Verstärkung erforderlich, damit diese den beim Gebrauch auftretenden Kräften widerstehen können.

Aus US 4, 033, 387 A und US 4, 134, 197 A ist es bereits bekannt, für diesen Zweck einen Verstärkungsstreifen aus geschweißtem Maschendraht zu verwenden, wie oben erwähnt wurde. Diese Verstärkungsstreifen werden durch die Firma N.V. BEKAERT S.A. unter dem Namen ARMAPIPE (Warenzeichen) vertrieben. Bei einer bestimmten Ausgestaltung dieses bekannten Verstärkungsstreifens sind alle Längsdrähte des geschweißten Maschengitters gleich verformt und gleichmäßig über den Verstärkungsstreifen verteilt.

Wenn ein derartiger Verstärkungsstreifen um ein Rohr gewickelt wird oder wenn ein derartiger Streifen in die Beschichtung eingebettet wird, während diese Beschichtung auf das Rohr aufgebracht wird, ist es meist erwünscht, dass die aufeinanderfolgenden Windungen einer Schicht des Verstärkungsstreifens sich teilweise überlappen. Es wird demnach eine Spirale mit einer Überlappung aufeinanderfolgender Windungen gewickelt.

Bei der Verwendung der derzeit bekannten Verstärkungsstreifen, bei denen die Längsdrähte gleichmäßig über den Streifen verteilt sind; besteht der Nachteil, daß beim Wickeln des Streifens mit teilweiser Überlappung der aneinanderliegenden. und aufeinanderfolgenden Windungen die Verteilung des Verstärkungsmaterials über die Länge des Rohres bzw. der Beschichtung ungleich ist.

Aus der EP 0 045 284 A2, GB 204 497 A und der DE 14 84 343 A sind jeweils Bewehrungsmatten für flächenartige Stahlbetonbauteile bekannt, die eine bestimmte Länge und Breite aufweisen. Zur Bewehrung dienen jeweils gitterartige Anordnungen von Längs- und Querstäben aus Stahl, die im Innenbereich einer jeweiligen Matte in jeweils gleichen Abständen angeordnet sind und in den Randgebieten der Matte einen vergrößerten Abstand aufweisen. Durch Aneinanderfügen mehrerer solcher Matten mit einer gewissen Überlappung der Randbereiche entstehen so ausgedehnte Flächentragwerke, bei denen die Bewehrungsstäbe in Längs- und Querrichtung in gleichmäßigen Abständen angeordnet sind.

Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen verbesserten spiralförmig gewickelten Verstärkungsstreifen bereitzustellen. Diese Aufgabe wird durch einen Verstärkungsstreifen gemäß Anspruch 1 gelöst.

Gemäß einem Merkmal der vorliegenden Erfindung ist ein spiralförmig gewickelter Verstärkungsstreifen vorgesehen, bei welchem sich aneinanderliegende Windungen teilweise überlappen, wobei der Streifen Längselemente und Querelemente aufweist, und wobei die Längselemente über die Breite des Streifens so beabstandet sind, dass entlang der Länge der Spirale in einer achsparallelen Richtung ein im wesentlichen gleicher Abstand zwischen aufeinanderfolgenden Längselementen des Streifens gegeben ist, einschließlich der Bereiche, in denen aneinanderliegende Windungen des Streifens sich überlappen.

Der Streifen hat einen Längs-Zentralbereich und zwei Längs-Seitenbereiche, wobei im Längs-Zentralbereich mehrere Längselemente vorgesehen sind, die in Querrichtung im wesentlichen gheich beabstandet sind, und wobei in den Längs-Seitenbereichen Längselemente vorgesehen sind, die in Querrichtung so angeordnet sind, daß sie Abstände bilden, in denen jeweils die Elemente der Seitenbereiche benachbarter überlappend Windungen des Streifens aufgenommen werden derart, dass quer über zwei sich überlappende Seitenbereiche der Abstand zwischen nebeneinander angeordneten Längselementen im wesentlichen der gleiche ist wie der Abstand zwischen den Längselementen im Längs-Zentralbereich.

Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel hat jeder Seitenbereich des Streifens mehrere Längselemente, deren Abstand in Querrichtung im wesentlichen das zweifache des Abstandes der Längselemente im Längs-Zentralbereich ist.

Vorzugsweise hat jeder Längs-Seitenbereich des Streifens mehrere Längselemente, deren Abstand in Querrichtung im wentlichen der gleiche ist wie der der Längselemente im Längs-Zentralbereich, wobei jeder Seitenbereich außerdem einen Freiraum hat, dessen Breite in Querrichtung im wesentlichen gleich dem Abstand zwischen den Längselementen im Längs-Zentralbereich multipliziert mit (1 + n) ist, wobei n die Anzahl der Längselemente im Längs-Seitenbereich ist.

Jeder Längs-Seitenbereich des Streifens kann bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel aus zwei Längselementen bestehen.

Bei einer bevorzugten Konstruktion ist der Streifen als geschweißtes Drahtmaschengitter ausgebildet, dessen Längsdrähte vorzugsweise gleichartig verformt sind.

Der Streifen kann als Verstärkung um einen zylindrischen Gegenstand, beispielsweise ein Rohr, gewickelt werden und kann in eine auf den zylindrischen Gegenstand aufgebrachte Beschichtung eingebettet werden.

Gemäß einer anderen Betrachtungsweise wird durch die vorliegende Erfindung ein Verstärkungsstreifen geschaffen, welcher zu einer Spirale gewickelt werden soll, bei der sich aneinanderliegende. Windungen teilweise überlappen, wobei der Streifen Längselemente und Querelemente umfaßt und wobei die Längselemente über die Breite des Streifens so beabstandet sind, daß dann, wenn der Streifen zu einer Spirale gewickelt ist, entlang der Länge der Spirale in einer achsparallelen Richtung ein im wesentlichen gleicher Abstand zwischen aufeinanderfolgenden Längselementen des Streifens besteht, einschließlich der Bereiche, in denen aneinanderliegende Wicklungen des Streifens sich überlappen.

Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:

1 eine Teildarstellung eines ersten Ausführungsbeispieles eines Verstärkungsstreifens gemäß der Erfindung;

2 einen Teil eines zweiten Ausführungsbeispieles; eines Verstärkungsstreifens;

3 einen Teil eines dritten Ausführungsbeispieles eines Verstärkungsstreifens;

4 einen Längsschnitt, durch eine Rohrwand, die mit einer Beschichtung versehen ist, wobei ein Verstärkungsstreifen gemäß der 3 in diese Beschichtung eingebettet ist.

1 zeigt einen Teil eines ersten Ausführungsbeispieles eines Verstärkungsstreifens 1 gemäß der Erfindung. Der Verstärkungsstreifen besteht aus sieben Längsdrähten 2 bis 8 und mit Querdrähten 10, die mit jenen. im wesentlichen in rechten Winkeln verschweißt sind und einen gleichen Abstand voneinander haben. Die Längsdrähte 2 bis 8 sind vorzugsweise alle gleich verformt. Die Längsdrähte 2 bis 8 können jedoch auch gerade Drähte sein. Man kann drei Bereiche über die. Breite des Verstärkungsstreifens 1 unterscheiden, nämlich die Bereiche I, II und III bzw. einen Längs-Zentralbereich I, einen unteren Längs-Seitenbereich II und einen oberen Längs-Seitenbereich III. Der Längs-Zentralbereich I umfaßt drei gleich beabstandete Längsdrähte 4, 5 und 6 mit einem Abstand von beispielsweise 25,4 mm. Es ist klar, dass der Längs-Zentralbereich I auch mehr oder weniger als drei Längsdrähte haben kann. Das charakteristische Merkmal des Zentralbereiches I ist, dass der Abstand zwischen einander benachbarten Längsdrähten gleich ist bzw. dass die Längsdrähte im Längs-Zentralbereich I mit einem Einheitsabstand zueinander befestigt sind. Die Längsdrähte 4, 5 und 6 sind demnach im Längs-Zentralbereich I über die Breite des Streifens gleich beabstandet.

Der untere Längs-Seitenbereich II und der obere Längs-Seitenbereich III haben jeweils drei Längsdrähte, nämlich 2, 3 und 4 bzw. 6, 7 und 8. Der Abstand zwischen einander benachbarten Längsdrähten in diesen Längs-Seitenbereichen II und III ist nicht gleich. So ist der Abstand zwischen den Längsdrähten 2 und 3 (7 und 8) im wesentlichen 25,4 mm; während der Abstand zwischen den Längsdrähten 3 und 4 (6 und 7) auf im wesentlichen 76,2 mm vergrößert ist.

Das charakteristische Merkmal dieser Längs-Seitenbereiche II und III ist, dass man beim überlappenden Wickeln dieser Bereiche, wenn nämlich der Streifen 1 um einen zylindrischen Gegenstand wie ein Rohr gewickelt wird, jetzt sicherstellen kann, dass die Längsdrähte über die Breite der überlappenden Längs-Seitenbereiche II und III gleichmäßig beabstandet sind und dass der Abstand zwischen einander benachbarten Längsdrähten in diesen überlappenden Bereichen gleich dem Abstand zwischen einander benachbarten Längsdrähten in dem Längs-Zentralbereich I ist, d.h. den Einheitsabstand voneinander haben. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass die beiden Längsdrähte 7, 8 des oberen Längs-Seitenbereiches II zwischen den Längsdrähten 3, 4 des unteren Längs-Seitenbereiches II liegen und dass der Abstand zwischen den einander benachbarten Drähten 3 und 7 bzw. 4 und 8 der beiden Sitenbereiche II und III wesentlichen gleich dem Einheitsabstand bzw. dem Abstand zwischen einander benachbarten Drähten im Längs-Zentralbereich I ist.

2 zeigt einen Teil eines zweiten Ausführungsbeispieles eines Verstärkungsstreifens 1 gemäß der Erfindung. Die drei Bereiche I, II und III sind auch hier wieder dargestellt: der Längs-Zentralbereich I hat vier Längsdrähte 4, 5, 6 und 7, während die Längs-Seitenbereiche II und III jeweils drei Längsdrähte 2, 3 und 4 bzw. 7, 8 und 9 haben. Der Abstand zwischen einander benachbarten Längsdrähten in den Längs-Seitenbereichen II und III ist gleich dem zweifachen des Einheitsabstandes bzw. dem zweifachen des Abstandes zwischen einander benachbarten Längsdrähten im Längs-Zentralbereich I. Wenn der Streifen so gewickelt wird, dass die Längs-Seitenbereiche II und III sich überlappen, muss man sicherstellen, dass die Längsdrähte 8 bzw. 9 des oberen Längs-Seitenbereiches III zwischen den Längsdrähten 2 und 3 bzw. 3 und 4 des unteren Längs-Seitenbereiches II liegen und dass der Abstand zwischen einander benachbarten Drähten der überlappen Längs-Seitenbereiche II, III - beispielsweise der Abstand zwischen den Längsdrähten 2 und 8 - im wesentlichen gleich dem Einheitsabstand bzw. dem Abstand zwischen einander benachbarten Längsdrähten des Längs-Zentralbereiches I ist.

3 zeigt einen Teil eines bevorzugten Ausführungsbeispieles für einen Verstärkungsstreifen 1 gemäß der Erfindung. Die drei Bereiche I, II und III sind auch hier wieder dargestellt; der Längs-Zentralbereich I hat vier Längsdrähte 3, 4, 5 und 6, während die Längs-Seitenbereiche II bzw. III jeweils zwei Längsdrähte 2 und 3 bzw. 6 und 7 haben. Der Abstand zwischen den einander benachbarten Längsdrähten in den Längs-Seitenbereichen II und III ist gleich dem zweifachen des Einheitsabstandes bzw. gleich dem zweifachen des Abstandes zwischen einander benachbarten Drähten im Längs-Zentralbereich I. Die Dimensionierung eines derartigen Verstärkungsstreifens 1 ist im folgenden beispielhaft angegeben: Der Einheitsabstand ist 25,4 mm; der Durchmesser der Längsdrähte ist 2,86 mm; der Durchmesser der Querdrähte ist 2,00 mm; der Abstand zwischen den Querdrähten ist 67 mm und die Länge des Verstärkungsstreifens 1 auf einer Rolle ist ungefähr 115 m .

4 zeigt einen Längsschnitt durch einen Wandbereich eines Rohres 11; auf dieses ist eine Beschichtung 12 aufgebracht, in die ein Verstärkungsstreifen 1 gemäß der 3 eingebettet ist. Wie 4 klar erkennen läßt, ist bei einer minimalen Überlappung des unteren Seitenbereiches II durch den oberen Seitenbereich III der aufeinanderfolgenden Windungen des Verstärkungsstreifens 1 um einen Einheitsabstand eine gleichmäßige Verteilung des Verstärkungsmaterials über die Länge des Rohres 11 erreicht worden.

Bei dem in der 4 dargestellten Ausführungsbeispiel des Rohres 11 ist nur ein Verstärkungsstreifen bzw. eine Verstärkungsschicht 1 in die Beschichtung 12 eingelegt worden. Es versteht sich, daß auch mehrere Verstärkungsschichten bzw. Verstärkungsstreifen 1 in die Beschichtung 12 eingelegt werden könnten.

Aus den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen ergibt sich, dass dann, wenn der Abstand zwischen zwei benachbarten Längsdrähten in bestimmten Teilen der Längs-Seitenbereiche II und III nicht gleich dem Einheitsabstand bzw. dem Abstand zwischen benachbarten Längsdrähten des Längs-Zentralbereiches I ist, dieser Abstand dennoch gleich einem n-fachen des Einheitsabstandes ist, und dass beim Wickeln mit überlappenden Seitenbereichen man immer sicherstellen muß, dass n-l Längsdrähte eines der Bereiche zwischen den beiden Längsdrähten der anderen Bereiche liegen, die einen n-fachen Abstand voneinander haben, so dass der Abstand zwischen einander benachbarten Längsdrähten der einander überlappenden beiden Längs-Seitenbereiche II und III dann im wesentlichen gleich dem Einheitsabstand bzw. dem Abstand zwischen einander benachbarten Längsdrähten des Längs-Zentralbereiches ist.


Anspruch[de]
  1. Spiralförmig gewickelter Verstärkungsstreifen (1), mit einem Längs-Zentralbereich (I) und zwei Längs-Seitenbereichen (II, III), bei welchem sich aneinanderliegende Wicklungen im Bereich der Längs-Seitenbereiche (II, III) überlappen, wobei der Streifen Längselemente (2 bis 8) sowie Querelemente (10) hat, wobei im Längs-Zentralbereich (I) mehrere Längselemente (4, 5, 6; 4, 5, 6, 7) in Querrichtung im wesentlichen gleichmäßig beabstandet, sind und in den Längs-Seitenbereichen (II; III) die Längselemente (2, 3, 7, 8 ; 2, 3, 8, 9) in Querrichtung so angeordnet sind, dass Abstände verbleiben, in denen die Elemente der Längs-Seitenbereiche aneinanderliegender überlappender Wicklungen des Streifens so aufgenommen werden, dass in Breitenrichtung zweier überlappender Längs-Seitenbereiche (II, III) der Abstand zwischen einander benachbarten Längselementen im wesentlichen der gleiche ist wie der Abstand zwischen den Längselementen des Längs-Zentralbereiches (I), so dass die Längselemente (2 bis 8) des gewickelten Streifens über die Breite des Streifens so beabstandet sind, dass in Längsrichtung der Spirale in achsparalleler Richtung ein im wesentlichen einheitlicher Abstand zwischen aufeinanderfolgenden Längselementen (2 bis 6; 2; 7) des Streifens gegeben ist, einschließlich der Längs-Seitenbereiche (II, III), in denen sich aneinanderliegende Wicklungen des Streifens überlappen.
  2. Streifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Längs-Seitenbereich (II, III) mehrere Längselemente (2, 3; 8, 9) aufweist, deren Abstand in Querrichtung im wesentlichen das Zweifache des Abstandes der Längselemente (4 bis 7) im Längs-Zentralbereich (I) ist.
  3. Streifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Längs-Seitenbereich (II, III) mehrere Längselemente (2, 3; 7, 8) hat, deren Abstand in Querrichtung im wesentlichen der gleiche wie der der Längselemente (4, 5, 6) im Längs-Zentralbereich (I) ist, wobei jeder Längs-Seitenbereich (II, III) zusätzlich einen Zwischenraum hat, welcher in Querrichtung eine Breite aufweist, die im wesentlichen gleich dem Abstand zwischen den Längselementen des Längs-Zentralbereiches (I) multipliziert mit (1 + n) ist, wobei n die Anzahl der Längselemente des Längs-Seitenbereiches (II, III) ist.
  4. Streifen nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Längs-Seitenbereich (II, III) zwei Längselemente (2, 3, 7, 8; 2, 3, 8, 9) hat.
  5. Streifen nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er als geschweißter Maschendraht ausgebildet ist.
  6. Streifen nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch, gekennzeichnet, dass die Längsdrähte (2 bis 8) gleich verformt sind.
  7. Streifen nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er als Verstärkung um einen zylindrischen Gegenstand (11) wickelbar ist.
  8. Streifen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass er in eine auf den zylindrischen Gegenstand (11) aufgebrachte Beschichtung (12) eingebettet wird.
  9. Streifen nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der zylindrische Gegenstand (11) ein Rohr ist.
  10. Spiralförmig gewickelter Verstärkungsstreifen (1) mit einem Längs-Zentralbereich (I) und zwei Längs-Seitenbereichen (II, III), welcher dazu dient, zu einer Spirale gewickelt zu werden, bei der sich aneinanderliegende Wicklungen im Bereich der Längs-Seitenbereiche (II, III) überlappen, wobei der Streifen Längselemente (2 bis 8) und Querelemente (10) aufweist, wobei im Längs-Zentralbereich (I) mehrere Längselemente (4, 5, 6; 4, 5, 6, 7) im wesentlichen in der Querrichtung gleich beabstandet sind, und in den Längs-Seitenbereichen (II, III) die Längselemente (2, 3, 7, 8; 2, 3, 8, 9) in Querrichtung so angeordnet sind, dass Zwischenräume gebildet werden, die die Elemente der Längs-Seitenbereiche von aneinanderliegenden überlappenden Wicklungen des Streifens aufnehmen, wenn dieser zu einer Spirale gewickelt ist, derart, dass in Breitenrichtung zweier sich überlappender Längs-Seitenbereiche (II, III) der Abstand zwischen einander benachbarten Längselementen im wesentlichen der gleiche ist wie der Abstand zwischen den Längselementen im Längs-Zentralbereich (I), so dass dann die Längselemente über die Breite des Streifens so beabstandet sind, dass bei zu einer Spirale gewickeltem Streifen in Längsrichtung der Spirale parallel zur Achsenrichtung ein im wesentlichen gleicher Abstand zwischen aufeinanderfolgenden Längselementen (2 bis 6; 2; 7) des Streifens gegeben ist, einschließlich der Längs-Seitenbereiche (II, III), in denen sich aneinanderliegende Wicklungen des Streifens überlappen (4).
  11. Streifen nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Längs-Seitenbereich (II, III) mehrere Längselemente (2, 3; 8, 9) aufweist, deren Abstand. in Querrichtung im wesentlichen das Zweifache des Abstandes der Längselemente (4 bis 7) im Längs-Zentralbereich (I) ist.
  12. Streifen nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Längs-Seitenbereich (II, III) mehrere Längselemente (2, 3; 7, 8) aufweist, deren Abstand in Querrichtung im wesentlichen der gleiche ist wie der der Längselemente (4, 5, 6) im Längs-Zentralbereich (I), wobei jeder Längs-Seitenbereich (II, III) außerdem einen Zwischenraum aufweist, welcher in Querrichtung eine Breite hat, die im wesentlichen gleich dem Abstand zwischen den Längselementen im Längs-Zentralbereich multipliziert mit (1 + n) ist, wobei n die Anzahl der Längselemente in dem Längs-Seitenbereich (II, III) ist.
  13. Streifen nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Längs-Seitenbereich (II, III) zwei Längselemente (2, 3, 7, 8; 2, 3, 8, 9) hat.
  14. Streifen nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass er als geschweißter Maschendraht ausgebildet ist.
  15. Streifen nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsdrähte (2 bis 8) gleich verformt sind.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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