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Dokumentenidentifikation DE69919025T2 08.09.2005
EP-Veröffentlichungsnummer 0001140299
Titel EIN KONSTRUKTIONSELEMENT FÜR EINE BOWLINGBAHN UND EINE BOWLINGBAHN
Anmelder System-300 Group OY, Tampere, FI
Erfinder SIEVÄNEN, Mikko, FIN-34240 Kämmenniemi, FI;
HIETALA, Joni, FIN-33430 Vuorentausta, FI;
JÄRVELÄ, Pentti, FIN-33720 Tampere, FI
Vertreter Haft, von Puttkamer, Berngruber, Karakatsanis, 81669 München
DE-Aktenzeichen 69919025
Vertragsstaaten AT, BE, CH, CY, DE, DK, ES, FI, FR, GB, GR, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, SE
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 15.12.1999
EP-Aktenzeichen 999636038
WO-Anmeldetag 15.12.1999
PCT-Aktenzeichen PCT/FI99/01034
WO-Veröffentlichungsnummer 0000037151
WO-Veröffentlichungsdatum 29.06.2000
EP-Offenlegungsdatum 10.10.2001
EP date of grant 28.07.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 08.09.2005
IPC-Hauptklasse A63D 1/04

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Bowlingbahn und ein Konstruktionselement derselben. Das Konstruktionselement umfasst eine Laminatschicht, eine Dielenschicht und eine Tragstrukturschicht.

In der Regel sind Bowlingbahnen aus einer Unterstruktur und daran festgemachten Dielen zusammengesetzt, oder aus Holzstreifen, die aneinander befestigt sind. Die Unterstruktur ist normalerweise eine Rahmentragwerkkonstruktion aus Holzbalken. Typischer Weise sind mehrere Dielen übereinander angeordnet, um auf diese Weise die gewünschten Festigkeitseigenschaften zu erreichen. Wenn es sich beim Oberflächenmaterial der Bahn um synthetisches Material anstelle von Holz handelt, wird in der Regel eine Laminatschicht an der Außenoberfläche der obersten Diele befestigt. Die Dielen werden mittels Schrauben so an der Unterstruktur montiert, dass in Bahnrichtung der Höhenunterschied der Verbindungen zwischen den Elementen höchstens 0,635 mm betragen kann.

Die Bowlingbahn besteht aus einem Anlauf, einer Kugellaufbahn und einem Kegelfeld. Unterschiedliche Abschnitte der Bowlingbahn erfordern unterschiedliche Eigenschaften, die bei der Planung der Bahn berücksichtigt werden müssen. Am Anlaufabschnitt muss die Bahn beispielsweise das Gewicht des Bowlers aushalten, und was die Kugellaufbahn und das Kegelfeld betrifft, sind hier Schlagfestigkeit und die Reibung auf der Bahn wichtige Merkmale.

Bekannte Bowlingbahnen und Konstruktionselemente von Bowlingbahnen werden beispielsweise in den Patenten der General Electric Co US 9231573, US 9307883, US 4320898, US 4337290, US 4379553, US 4956253 und US 4599124 sowie US 4205842 diskutiert. Der Antragsteller dieses Patents baut ebenfalls Bowlingbahnen unter Anwendung einer bestimmten Methode.

Die Patente US 4231573, US 4307883, US 4337290, US 4379553, US 4456253 und US 4599124 führen sämtlich eine ähnliche Konstruktion ein, bei der das Laminat an einer Bodenplatte befestigt ist, wodurch das oberste Konstruktionselement der Bowlingbahn gebildet wird. Das Material der Laminate und/oder Bodenplatten variiert in gewissem Ausmaß, beispielsweise ist das Laminat im Patent US 4379553 feuerfest, und im Patent US 4231573 wird Beton als Bodenplatte vorgeschlagen. Typischer Weise sind die verwendeten Bodenplatten Dielen auf Holzbasis. Das Patent US 4456253 offenbart ein zweiseitiges Konstruktionselement, das umgedreht werden kann, wenn die benützte Oberfläche abgenützt ist.

In Patent US 9320898 ist eine etwas andere Lösung für ein Konstruktionselement eine Bowlingbahn offenbart. Der innere Teil des Konstruktionselements ist aus Holzstreifen zusammengesetzt, die aneinander mittels Klebstoffs oder Nägeln verbunden sind. Die Feuchtigkeit der Holzstreifen im inneren Teil ist genormt, und der innere Teil ist von der Umwelt durch ein Laminat getrennt, das an den Außenoberflächen befestigt ist, sowie durch eine Feuchtigkeitsbarriere an den Ecken. Das Konstruktionselement kann direkt auf der Unterstruktur befestigt sein.

Das Patent US 4205842 offenbart eine Bowlingbahnlösung, bei der die Kugellaufbahn aus einer Faserplatte aufgebaut ist, auf welcher ein Laminat befestigt ist. Auf der Anlaufbahn sowie auf dem Kegelfeld ist das Laminat auf festen Platten befestigt, die beispielsweise aus Aluminium sein können.

Zur Zeit produziert der Antragsteller des vorliegenden Patents Bowlingbahnen auf eine Weise, dass zwei übereinander liegende MDF-Platten auf einer Rahmenkonstruktion aus Holzbalken befestigt werden, dazu eine Hochdrucklaminatdiele aus harzimprägniertem Papier. Der Ausdruck MDF-Platte bezieht sich auf eine Platte, bei der die Konstruktionsteile auf Holzbasis, beispielsweise die Fasern und Holzschnitzel, mit einem Klebemittel behandelt werden, wodurch sich eine Matte bildet, die anschließend mittels Druck und Hitze in Plattenform gepresst wird.

Die MDF-Platten werden so auf dem Rahmen angebracht, dass die Verbindung der Platten in der ersten Plattenschicht an einer anderen Stelle als die Verbindung der Platten in der zweiten Plattenschicht angeordnet ist. Auf diese Weise kommen in der Konstruktion keine Schwachstellen vor.

Die Probleme bekannter Konstruktionselemente von Bowlingbahnen betreffen die Komplexität der Installation, schwere Elemente, relativ hohe Preise der Elemente sowie ein niedriger Verkaufswert infolge der Komplexität der Installation/Deinstallation. Auch die Konstruktion der Bowlingbahnen ist nicht optimiert, obwohl bekannte Bowlingbahnkonstruktionen Komponenten besitzen, die im wesentlichen zu dauerhaft im Hinblick auf ihren Verwendungszweck sind, jedoch leicht auf Veränderungen in den klimatischen Bedingungen reagieren. Anderseits erfordern die unterschiedlichen Abschnitte der Bahn unterschiedliche Eigenschaften, weshalb eine durchgehend gleichartige Bahnkonstruktion nicht an jeder Stelle der Bahn die bestmögliche Lösung darstellt.

Der Zweck des Bowlingbahnelements gemäß der Erfindung ist die Vermeidung der Probleme bekannter Bowlingbahnkonstruktionen. Das Bowlingbahnelement gemäß der Erfindung wird im Oberbegriff des angehängten Anspruchs 1 beschrieben.

Das Bowlingbahnelement gemäß der Erfindung ist leicht, billig und kann einfach auseinandergenommen, zusammengesetzt und versetzt werden, wodurch es auch einen Wiederverkaufswert besitzt. Es hält Feuchtigkeit und Temperaturunterschieden besser stand als bekannte Bowlingbahnkonstruktionen.

Durch die Verwendung dieser Elemente ist es auch möglich, Bowlingbahnen zur temporären Nutzung zu bauen, z. B. für Feste, die nur eine bestimmte Zeit dauern. Die Elemente können auch so konstruiert sein, dass beide Seiten nach oben schauen, was zur Folge hat, dass die Elemente gedreht werden können, wenn die andere Seite abgenützt und unbenutzbar geworden ist.

Übereinander liegende Dielen sind nicht erforderlich, doch kann das Bowlingbahnelement direkt an der Unterstruktur befestigt werden. Die Unterstruktur des Bahnelements kann gewichtsbezogen leichter gestaltet werden, weil die Elemente fester sind und sie eine wesentlich geringere Belastung auf die Unterstruktur ausüben als bekannte Lösungen. Und indem die Dicke unterschiedlicher Schichten des Bowlingbahnelements verändert wird, während die Gesamtdicke des Elements konstant bleibt, lässt sich eine geeignete Konstruktion hinsichtlich der Bedürfnisse unterschiedlicher Bahnabschnitte erzielen.

Im Folgenden werden die Bowlingbahn und das Bowlingbahnelement gemäß der Erfindung detaillierter mittels eines Beispiels und unter Bezugnahme auf die angehängten Zeichnungen beschrieben:

1 zeigt die Struktur eines Bowlingbahnelements.

2 zeigt die Struktur einer Zellplatte im Querschnitt A-A der 1.

3 ist eine Seitenansicht der Struktur der Bowlingbahn.

Eine Bowlingbahn mit all ihren Vorrichtungen ist eine recht komplexe Konstruktion, die neben der Bahn selbst noch ein Kugelrückführsystem und einen Kegelaufstellapparat besitzt. In diesem Beispiel wird jedoch nur die Struktur der eigentlichen Bowlingbahn diskutiert.

Ein Bowlingbahnelement gemäß 1, auf das in seiner Gesamtheit mit dem Bezugszeichen 4 verwiesen wird, ist aus einer Laminatschicht 1, einer Dielenschicht 2 und einer Tragstrukturschicht 3 gebildet. In dem Beispiel ist die Laminatschicht 1 ein Hochdrucklaminat, die Dielenschicht 2 eine Platte auf Holzbasis und die Tragstrukturschicht 3 eine Zellplatte.

Das Hochdrucklaminat 1 bildet die eigentliche Oberflächenstruktur, da es eine schlagfeste und ausreichend harte und steife Schicht mit guten Friktions- und Abriebeigenschaften ist. Unter dem Laminat 1 bildet eine Diele 2 auf Holzbasis, vorzugsweise aus einer Spanplatte hoher Dichte gefertigt, eine Schicht, die Schlagbelastungen standhält. Die Dichte dieser Spanplatte ist vorzugsweise über 1000 kg/m3. Die Zellplatte 3 weist eine hohe spezifische Steifheit auf und hält die Änderungen der klimatischen Bedingungen gut aus (Hitze, Feuchtigkeit). Es handelt sich zudem um eine leichtgewichtige Struktur, die die Masse des Bowlingbahnelements wesentlich verringert.

Das Laminat 1 ist aus Mehrschichtpapier gefertigt, das mit Harz imprägniert ist, und an der holzbasierten Diele 2 befestigt, die 5 bis 30 mm dick ist, Die Dicke des Laminats variiert in unterschiedlichen Abschnitten der Bahn, beispielsweise ist das Laminat 1 beim Kegelfeld dicker, wohingegen die holzbasierte Diele 2 und/oder die Zellplatte 3 dünner sein muss, so dass die Gesamtdicke des Bahnelements 9 der Dicke der anderen Bahnelemente entspricht, weil ansonsten die Installation der Elemente unangemessen schwierig wird. Bei der Dimensionierung der Bowlingbahn wird davon ausgegangen, dass bei einer Belastung des Elements mit einer Masse von 300 kg sich dieses um nicht mehr als 1,016 mm durchbiegen darf, wenn in der Unterstruktur eine Spannenlänge von 1 m angewendet wird.

Das Laminat 1, die holzbasierte Diele 2 und die Zellplatte 3 sind aneinander mit einem Klebstoff befestigt. Das Klebemittel, das High-Modulus und sehr dauerhaft sein muss, kann in Form einer Lösung, einer Paste oder eines Films Verwendung finden.

Gemäß 2 ist die Zellplatte 3 aus einer Wand 5, welche die Zellen 6 trennt, die Wand zu Wand aneinander befestigt sind, zusammengesetzt. Die Wand 5 besteht aus Aluminium. Die Dicke der Zellplatte variiert zwischen 10 und 30 mm, der Durchmesser der Zellen kann in der Größenordnung von 5 bis 15 mm variieren. Standardabmessungen sind 6,35 mm oder 9,525 mm. Im Bowlingbahnelement 4 gemäß dieser Erfindung enthält die Zellplatte sechseckige Zellen, so genannte Honigwaben. Dank der Wabenstruktur ist es möglich, im wesentlichen gleiche Festigkeitseigenschaften zu erreichen, unabhängig von der Richtung.

Das Bowlingbahnelement 4 kann spiegelbildlich dergestalt konstruiert sein, dass sich zu beiden Seiten der Zellplatte 3 eine holzbasierte Diele 2 befindet, an deren Außenoberfläche sich ein Laminat 1 befindet. Mittels einer solchen Struktur wird eine im wesentlichen spannungsfreie Konstruktion erzielt, die ihre ursprüngliche Form behält. Gleichzeitig wird der Vorteil erreicht, dass die Platte bei Bedarf umgedreht werden kann. Die Seiten des Bowlingbahnelements 4 können so abgeschlossen sein, dass sie luftdicht werden und die Änderungen der Feuchtigkeit und Temperatur das Bowlingbahnelement 4 nicht beeinträchtigen.

3 stellt eine Bowlingbahn dar, die auf einem Betonboden 7 installiert ist. Die Unterstruktur der Bahn besteht aus Holzbalken 8 mit den Maßen 45 × 95 mm, auf denen in regelmäßigen Abständen die Balken 9 aufgelegt sind, welche in diesem Fall I-Balken aus Holz sind. Das Bowlingbahnelement 9 ist an den Balken 9 befestigt. Angrenzende Bowlingbahnelemente 4 sind auf der Unterstruktur befestigt, ohne dass die darunter liegenden Platten eine einzige gleichmäßige Plattenschicht bilden.

Im Vergleich mit einer Bowlingbahn aus Laminat und MDF-Platten hat die Bowlingbahn, die aus den Konstruktionselementen 9 gemäß der Erfindung konstruiert ist, eine wesentlich kleinere Masse. Wenn das Konstruktionselement 4 eine Zellplatte aus Aluminium enthält, die 25,4 mm dick ist und einen Zelldurchmesser von 6,35 mm aufweist, und zu beiden Seiten der Zellplatte eine holzbasierte Diele (Dicke 10 mm) aus Spanplatte hoher Dichte sowie eine Laminatplatte (Dicke 3,175 mm), so hat das Element von 3,3 m2 eine Masse von annähernd 100 kg. Eine entsprechende Oberfläche aus zwei MDF-Platten und einer Laminatplatte wiegt 195 kg.

Die Zellstruktur ermöglicht beispielsweise auch die Beigabe einer Substanz in die Zellen. Eine Alternative ist die Einführung von Polyurethan in die Zellen zur Verbesserung der Schallisolierung.

Für Fachpersonen liegt es auf der Hand, dass die Erfindung nicht alleine auf das oben dargestellte Beispiel beschränkt ist, sondern im Geltungsbereich der nachstehenden Ansprüche variieren kann. Der Querschnitt der Zellen in der Zellplatte kann beispielsweise die Form eines Quadrats oder eines Achtecks haben. Die Zellplatte kann auch aus einem anderen Material als Aluminium bestehen. Es ist auch möglich, dass mehrere getrennte Teile mit einer zellulären Struktur die Tragstrukturschicht konstituieren. Für alle ist es typisch, dass die Wände 5 der Zellstruktur im wesentlichen quer zu der Ebene der Plattenschichten angeordnet sind, d. h. sind stehen aufrecht zwischen den horizontalen Plattenschichten 3. Als Unterstruktur der Bowlingbahn kann auch eine andere Struktur als die oben dargestellte Balkenstruktur benützt werden.


Anspruch[de]
  1. Konstruktionselement (4) einer Bowlingbahn, das als Bodendiele der Bowlingbahn vorgesehen ist und mindestens eine Laminatschicht (1), eine Dielenschicht (2) und eine Tragstrukturschicht (3) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragstrukturschicht (3) eine aus einem oder mehr Teilen bestehende Zellstruktur ist.
  2. Konstruktionselement (4) gemäß dem vorangehenden Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragstrukturschicht (3) ein brettartiges Material ist, bestehend aus einer Wand (5), welche Zellen (6) trennt, die Wand an Wand miteinander verbunden sind.
  3. Konstruktionselement (4) gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt der Zelle (6) als regelmäßiges Sechseck gebildet ist.
  4. Konstruktionselement (4) gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Material der Tragstrukturschicht (3) Aluminium ist.
  5. Konstruktionselement (4) gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dielenschicht (2) ein Brett auf Holzbasis ist.
  6. Konstruktionselement (4) gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Laminatschicht (1) aus Harz-imprägniertem Papier gefertigt und aus einer oder mehreren Schichten zusammengesetzt ist.
  7. Konstruktionselement (4) gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Laminatschicht (1), die Dielenschicht (2) und die Tragstrukturschicht (3) permanent miteinander verbunden sind.
  8. Konstruktionselement (4) gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Konstruktionselement so konstruiert ist, dass es dermaßen spiegelsymmetrisch ist, dass sich zu beiden Seiten der Tragstrukturschichten (3) eine Dielenschicht (2) und an der Außenfläche beider Dielenschichten (2) eine Laminatschicht (1) befindet.
  9. Bowlingbahn, die eine Unterstruktur besitzt, welche aus Balken (8, 9) und Konstruktionselementen (4) gemäß Anspruch 1 gemacht ist, dadurch gekennzeichnet, dass die benachbarten Konstruktionselemente (4) die einzige Dielenschicht auf der Unterstruktur in der Bowlingbahn bilden.
  10. Bowlingbahn gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schichten (1, 2, 3) der Konstruktionselemente (4) der Bowlingbahn in unterschiedlichen Abschnitten der Bowlingbahn unterschiedliche Dicken aufweisen, dermaßen, dass die Gesamtdicke der Konstruktionselemente (4) über die gesamt Bahn konstant bleibt.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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