| Dokumentenidentifikation |
DE03738244T1 15.09.2005 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0001534447 |
| Titel |
Verfahren zum Schneiden eines Streifens Drahtgewebe |
| Anmelder |
United Wire Ltd., Edinburgh, GB |
| Erfinder |
HUGHES, Andrew, Edinburgh EH4 1PF, GB |
| Vertreter |
Berkenfeld, H., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 50735 Köln |
| Vertragsstaaten |
AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, RO, SE, SI |
| Sprache des Dokument |
EN |
| EP-Anmeldetag |
02.06.2003 |
| EP-Aktenzeichen |
037382447 |
| WO-Anmeldetag |
02.06.2003 |
| PCT-Aktenzeichen |
PCT/GB03/02384 |
| WO-Veröffentlichungsnummer |
0004022258 |
| WO-Veröffentlichungsdatum |
18.03.2004 |
| EP-Offenlegungsdatum |
01.06.2005 |
| Veröffentlichungstag der Übersetzung europäischer Ansprüche |
15.09.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
15.09.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
B21F 33/00
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| IPC-Nebenklasse |
B26D 7/08
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| Anspruch[de] |
- Ein Verfahren zum Schneiden eines langen Streifens aus Drahtgewebe
auf eine gegebene Länge und Nachbearbeiten der Enden zum Aufrechterhalten der Integrität
des Gewebes an beiden Enden mit den Stufen:
(1) Festklemmen eines Endes einer aufgerollten, Übermaß aufweisenden Länge des gewebten
Drahtgewebes und Abrollen des Drahtgewebes über einer ebenen Oberfläche,
(2) Festklemmen des fernen Endes der abgerollten Länge des Gewebes,
(3) Spannen der abgerollten Länge durch Verschieben einer Klemme gegenüber der anderen,
so daß das Drahtgewebe eben über der Gesamtheit seiner Länge zwischen den festgeklemmten
Enden liegt,
(4) Positionieren parallelseitiger Stangen über dem Drahtgewebe an den beiden festgeklemmten
Enden, so daß die Soll-Endlänge des Streifens durch den entlang seiner Länge von
der Außenseite einer Stange zu der Außenseite der anderen der beiden Stangen gemessenen
Abstand bestimmt wird, wobei die Außenseite in jedem Fall diejenige Seite der Stange
ist, die dem benachbarten geklemmten Ende des Drahtgewebes am nächsten ist, und
die Innenseite jeder Stange deren parallel zu der Außenseite liegende Seite ist,
(5) Festklemmen der beiden Stangen in der Position, so daß sie unter einem gewünschten
Winkel über das Gewebe relativ zu der Längenabmessung des Gewebes verlaufen,
6) Markieren des Drahtgewebes mit zwei Paaren paralleler Linien unter Verwendung
der Innen- und Außenseite jeder Stange als gerade Kanten zum Definieren der Positionen
der beiden Linien in jedem Paar, wobei die Paare der Linien dadurch um einen Abstand
im Gleichklang mit der Breite der Stange zwischen deren Innen- und Außenseite auseinanderliegen,
(7) Abnehmen der Stangen vom Drahtgewebe und Zusammenbinden der Kett- und Schußdrähte
des Gewebes zwischen jedem Paar der parallelen Linien zum Ausbilden eines festen
Saums über der Breite des Streifens und damit Sichern des Gewebes an seiner Stelle
zwischen den beiden Säumen und
(8) Schneiden über dem Drahtgewebes entlang dem Äußeren jedes der Paare aus den
Linien zum Erzeugen der gewünschten Gewebelänge mit den Säumen unmittelbar angrenzend
an jedem der beiden geschnittenen Enden.
- Ein Verfahren wie in Anspruch 1 beansprucht, wobei das Festklemmen
eines oder beider der auseinanderliegenden Enden der Länge des Gewebes vor der Schneidstufe
entfernt wird.
- Ein Verfahren wie in Anspruch 1 beansprucht, wobei das Festklemmen
eines oder beider der auseinanderliegenden Enden der Länge des Gewebes nach der
Schneidstufe entfernt wird.
- Ein Verfahren wie in Anspruch 2 beansprucht, wobei das Klemmittel am
Saum zum Abflachen des Gewebes vor dem Durchführen des Schnitts positioniert wird.
- Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 4 beansprucht,
wobei das Klemmittel an einem Ende gegenüber der ebenen Oberfläche fixiert wird
und am gegenüberliegenden Ende in einer Richtung in Richtung auf und weg vom fixierten
Klemmittel an dem anderen Ende verschiebbar ist.
- Ein Verfahren wie in Anspruch 5 beansprucht, wobei die Bewegung des
bewegbaren Klemmittels mit der Hand durchgeführt wird.
- Ein Verfahren wie in Anspruch 5 beansprucht, wobei die Bewegung des
bewegbaren Klemmittels mit einem kraftangetriebenen Antriebsmittel durchgeführt
wird.
- Ein Verfahren wie in Anspruch 7 beansprucht, wobei das Antriebsmittel
ein pneumatischer Luftzylinder ist.
- Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 8 beansprucht,
wobei die Schneidstufe unter Verwendung einer Guillotine, die mit der Hand betätigt
oder kraftangetrieben ist, durchgeführt wird.
- Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 9 beansprucht,
wobei das Binden der Schuß- und Kettdrähte zum Ausbilden der Säume durch Löten oder
Schweißen oder mit einem Klebstoff durchgeführt wird.
- Ein Verfahren wie in Anspruch 10 beansprucht, wobei das Lot, das Schweißmaterial
oder der Klebstoff zwischen jedem Paar der parallelen Linien auf das Gewebe aufgebracht
wird.
- Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 11 beansprucht,
wobei die Säume durch Betreiben eines an beiden Enden des gespannten Gewebes angeordneten
Löt-, Schweiß- oder Klebemittels gebildet werden.
- Ein Verfahren wie in Anspruch 12 beansprucht, wobei die beiden Säume
gleichzeitig ausgebildet werden.
- Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 11 beansprucht,
wobei ein tragbares Saumbildegerät zum Ausbilden jedes Saums zuerst an einem und
dann an dem anderen der beiden Enden des Gewebes positioniert wird und die beiden
Säume einer nach dem anderen ausgebildet werden.
- Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 10 bis 14 beansprucht,
wobei der Saum durch Löten oder mit einem Klebstoff ausgebildet wird und das Verfahren
die Stufe des Reinigens des Drahtgewebes zwischen jedem Paar der parallelen Linie
vor dem Aufbringen des Lots oder des Klebstoffs enthält.
- Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 10 bis 15 beansprucht,
wobei der Saum durch Löten ausgebildet wird und Lötflußmittel zwischen jedem Paar
der parallelen Linien vor dem Aufbringen des Lots auf das Drahtgewebe aufgebracht
wird.
- Ein Verfahren wie in Anspruch 9 oder 10 beansprucht, wobei das Binden
durch elektrisches Widerstandsschweißen erfolgt.
- Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 17 beansprucht,
wobei ein zusätzliches Klemmen an auseinanderliegenden Positionen entlang der Länge
des gespannten Drahtgewebes erfolgt, wodurch das letztere an der ebenen Oberfläche,
über der das Drahtgewebes abgerollt wurde, abgeflacht werden kann ohne die Notwendigkeit
eines unzulässigen Spannens des Drahtgewebes zwischen seinen beiden festgeklemmten
Enden.
- Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 18 beansprucht,
wobei das Gewebe an einem Ende fest zwischen zwei Backen eingeklemmt ist, so daß
es selbst im gespannten Zustand normalerweise nicht gegenüber diesen Backen verrutschen
kann, und das andere Ende zwischen Backen eingeklemmt ist, die das Gewebe weniger
fest zwischen sich festklemmen und damit bei Erreichen einer bestimmten Spannung
in dem Gewebe zwischen dessen festgeklemmten Enden ein Verrutschen zulassen.
- Ein Verfahren wie in Anspruch 19 beansprucht, wobei die bestimmte
Spannung so ausgewählt wird, daß sie unter derjenigen liegt, bei der ein dauerhaftes
Strecken des Drahtgewebes auftritt, so daß der Spannvorgang auf ein bloßes Abflachen
und Begradigen der Länge des Drahtgewebes beschränkt ist.
- Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 20 beansprucht,
wobei die Klemmstufen mit der Hand durchgeführt werden.
- Ein Verfahren wie in Anspruch 21 beansprucht, wobei jede Klemmstufe
das Betätigen eines Hebels oder mehrerer Hebel zum Festklemmen des Gewebes zwischen
den Backen einschließt.
- Ein Verfahren wie in Anspruch 21 beansprucht, wobei jede Klemmstufe
das Absenken einer Stange nach unten zur Auflage auf dem Gewebe und zu dessen Einschließen
zwischen der Stange und der ebenen Oberfläche einschließt.
- Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 20 beansprucht,
wobei das oder jedes Klemmen mit einem kraftangetriebenen Antriebsmittel erfolgt.
- Ein Verfahren wie in Anspruch 24 beansprucht, wobei das Antriebsmittel
einen Luftzylinder oder eine Magnetspule oder einen elektrischen Motor einschließt.
- Ein Verfahren wie in Anspruch 24 oder 25 beansprucht, wobei die Betätigung
des Klemmittels die Stufe des Betreibens eines Schalters (oder Ventils) umfaßt zum
Zuführen von Elektrizität (oder Luft) zum Aktivieren der Magnetspule oder des Motors
(oder Luftzylinders) zum Bewirken des Klemmens.
- Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 10 bis 26 beansprucht,
wobei die Löt- oder Schweiß- oder Klebstufe mit der Hand durchgeführt wird.
- Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 10 bis 26 beansprucht,
wobei das Löten oder Schweißen oder beben mit einer Maschine mit einem Kraftantrieb,
der eine Magnetspule oder ein elektrischer Motor oder ein pneumatischer Luftzylinder
sein kann, bewirkt wird.
- Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 7, 8, 9, 24, 25 oder
28 beansprucht, wobei ein programmierbares, computergestütztes Regelsystem vorgesehen
ist zum Steuern der Zufuhr von Antriebsenergie zu jedem der Antriebe nacheinander,
wobei nach Abrollen einer Länge Drahtgewebe mit der Hand und Festklemmen in Position
das Gewebe automatisch gespannt und nach einem Markieren zwischen den Markierungen
selbsttätig gesäumt wird.
- Ein Verfahren wie in Anspruch 29 beansprucht, wobei ein kraftangetriebenes
Markierungsmittel ebenso vorgesehen ist und ein für dieses vorgesehener Antrieb
an einem in der Aufeinanderfolge zweckmäßigen Zeitpunkt durch das Regelsystem aktiviert
wird.
- Ein Verfahren wie in Anspruch 29 oder 30 beansprucht, wobei ein motorisches
Schneidmittel ebenso vorgesehen ist und ein für dieses vorgesehener Antrieb an einem
in der Aufeinanderfolge zweckmäßigen Zeitpunkt durch das Regelsystem aktiviert wird.
- Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 31 beansprucht,
wobei mindestens ein Ende der nachbearbeiteten Länge des Drahtgewebes in einer besonderen
Weise geformt wird und das Verfahren eine solche zusätzliche Schneidstufe
oder -stufen enthält, wie sie zum Bewirken dieses Vorgangs erforderlich sind.
- Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 31 beansprucht,
wobei mindestens ein Ende der nachbearbeiteten Länge des Drahtgewebes mit einem
Loch ausgebildet ist und das Verfahren die Stufe des Stanzens eines Loches in dieses
Ende einschließt.
- Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 33 beansprucht,
wobei ein Zugang zu der Unterseite des Gewebes zum Durchführen einer Stufe in dem
Vorgang erforderlich und eine Diskontinuität deshalb in der ebenen Oberfläche vorgesehen
ist, über die das Gewebe an dem Punkt oder jedem Punkt entlang dessen Länge, an
dem dieser Zugang erforderlich ist, gelegt wird.
- Ein Verfahren wie in Anspruch 34 beansprucht, wobei die Diskontinuität
dauerhaft ist oder durch zeitweiliges Entfernen eines Abschnittes der Stützfläche
ausgebildet wird.
- Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 35 beansprucht,
weiter mit der Stufe des Beleuchtens der Oberseite des Gewebes, so daß das Vorhandensein
irgendeiner Unebenheit entweder durch einen Operator oder durch ein Beobachtungsmittel
mit mindestens einer Fernsehkamera und einem Videosignalbearbeitungsschaltmittel
identifiziert werden kann, wobei das Mittel geeignet ist, zu identifizieren, ob
eine von der Drahtgewebeoberfläche ausgehende Lichtflexion über der Länge des Gewebes
gleichmäßig ist.
- Ein Verfahren wie in Anspruch 36 beansprucht, wobei Signale von dem
Schaltungsmittel einem derartig programmierten Regelsystem zugeführt werden, um
Signale nach dem Spannen und vor dem Ermöglichen des Klemmens und Markierens des
Gewebes zu überprüfen.
- Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 37 beansprucht,
wobei die Spannstufe (3) von Anspruch 1 durchgeführt wird, nachdem parallelseitige
Stangen über dem Drahtgewebe positioniert wurden und jede dieser Stangen gegenüber
der ebenen Oberfläche so befestigt wird, daß zwischen der Unterseite der Stange
und der Oberfläche ein Spalt verbleibt, so daß das Gewebe beim Spannen zwischen
der Stange und der Oberfläche durchrutschen kann.
- Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 37 beansprucht,
wobei die Spannstufe(n) von Anspruch 1 vor dem Positionieren der Stangen über dem
Drahtgewebe durchgeführt wird (werden).
- Gerät geeignet zum Durchführen der Stufen des in irgendeinem der Ansprüche
1 bis 39 beanspruchten Verfahrens.
- Ein langer, auf Länge geschnittener Streifen aus gewobenem Drahtgewebe
mit gesäumten Enden bei Herstellung gemäß dem in irgendeinem der Ansprüche 1 bis
39 beanspruchten Verfahren oder bei Verwendung des in Anspruch 38 beanspruchten
Gerätes.
- Verfahren und Gerät und auf Länge geschnittenes Drahtgewebe im wesentlichen
wie hier beschrieben unter Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen und wie in diesen
dargestellt.
Es folgt kein Blatt Zeichnungen
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