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Dokumentenidentifikation DE03738244T1 15.09.2005
EP-Veröffentlichungsnummer 0001534447
Titel Verfahren zum Schneiden eines Streifens Drahtgewebe
Anmelder United Wire Ltd., Edinburgh, GB
Erfinder HUGHES, Andrew, Edinburgh EH4 1PF, GB
Vertreter Berkenfeld, H., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 50735 Köln
Vertragsstaaten AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, RO, SE, SI
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 02.06.2003
EP-Aktenzeichen 037382447
WO-Anmeldetag 02.06.2003
PCT-Aktenzeichen PCT/GB03/02384
WO-Veröffentlichungsnummer 0004022258
WO-Veröffentlichungsdatum 18.03.2004
EP-Offenlegungsdatum 01.06.2005
Veröffentlichungstag der Übersetzung europäischer Ansprüche 15.09.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 15.09.2005
IPC-Hauptklasse B21F 33/00
IPC-Nebenklasse B26D 7/08   


Anspruch[de]
  1. Ein Verfahren zum Schneiden eines langen Streifens aus Drahtgewebe auf eine gegebene Länge und Nachbearbeiten der Enden zum Aufrechterhalten der Integrität des Gewebes an beiden Enden mit den Stufen:

    (1) Festklemmen eines Endes einer aufgerollten, Übermaß aufweisenden Länge des gewebten Drahtgewebes und Abrollen des Drahtgewebes über einer ebenen Oberfläche,

    (2) Festklemmen des fernen Endes der abgerollten Länge des Gewebes,

    (3) Spannen der abgerollten Länge durch Verschieben einer Klemme gegenüber der anderen, so daß das Drahtgewebe eben über der Gesamtheit seiner Länge zwischen den festgeklemmten Enden liegt,

    (4) Positionieren parallelseitiger Stangen über dem Drahtgewebe an den beiden festgeklemmten Enden, so daß die Soll-Endlänge des Streifens durch den entlang seiner Länge von der Außenseite einer Stange zu der Außenseite der anderen der beiden Stangen gemessenen Abstand bestimmt wird, wobei die Außenseite in jedem Fall diejenige Seite der Stange ist, die dem benachbarten geklemmten Ende des Drahtgewebes am nächsten ist, und die Innenseite jeder Stange deren parallel zu der Außenseite liegende Seite ist,

    (5) Festklemmen der beiden Stangen in der Position, so daß sie unter einem gewünschten Winkel über das Gewebe relativ zu der Längenabmessung des Gewebes verlaufen,

    6) Markieren des Drahtgewebes mit zwei Paaren paralleler Linien unter Verwendung der Innen- und Außenseite jeder Stange als gerade Kanten zum Definieren der Positionen der beiden Linien in jedem Paar, wobei die Paare der Linien dadurch um einen Abstand im Gleichklang mit der Breite der Stange zwischen deren Innen- und Außenseite auseinanderliegen,

    (7) Abnehmen der Stangen vom Drahtgewebe und Zusammenbinden der Kett- und Schußdrähte des Gewebes zwischen jedem Paar der parallelen Linien zum Ausbilden eines festen Saums über der Breite des Streifens und damit Sichern des Gewebes an seiner Stelle zwischen den beiden Säumen und

    (8) Schneiden über dem Drahtgewebes entlang dem Äußeren jedes der Paare aus den Linien zum Erzeugen der gewünschten Gewebelänge mit den Säumen unmittelbar angrenzend an jedem der beiden geschnittenen Enden.
  2. Ein Verfahren wie in Anspruch 1 beansprucht, wobei das Festklemmen eines oder beider der auseinanderliegenden Enden der Länge des Gewebes vor der Schneidstufe entfernt wird.
  3. Ein Verfahren wie in Anspruch 1 beansprucht, wobei das Festklemmen eines oder beider der auseinanderliegenden Enden der Länge des Gewebes nach der Schneidstufe entfernt wird.
  4. Ein Verfahren wie in Anspruch 2 beansprucht, wobei das Klemmittel am Saum zum Abflachen des Gewebes vor dem Durchführen des Schnitts positioniert wird.
  5. Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 4 beansprucht, wobei das Klemmittel an einem Ende gegenüber der ebenen Oberfläche fixiert wird und am gegenüberliegenden Ende in einer Richtung in Richtung auf und weg vom fixierten Klemmittel an dem anderen Ende verschiebbar ist.
  6. Ein Verfahren wie in Anspruch 5 beansprucht, wobei die Bewegung des bewegbaren Klemmittels mit der Hand durchgeführt wird.
  7. Ein Verfahren wie in Anspruch 5 beansprucht, wobei die Bewegung des bewegbaren Klemmittels mit einem kraftangetriebenen Antriebsmittel durchgeführt wird.
  8. Ein Verfahren wie in Anspruch 7 beansprucht, wobei das Antriebsmittel ein pneumatischer Luftzylinder ist.
  9. Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 8 beansprucht, wobei die Schneidstufe unter Verwendung einer Guillotine, die mit der Hand betätigt oder kraftangetrieben ist, durchgeführt wird.
  10. Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 9 beansprucht, wobei das Binden der Schuß- und Kettdrähte zum Ausbilden der Säume durch Löten oder Schweißen oder mit einem Klebstoff durchgeführt wird.
  11. Ein Verfahren wie in Anspruch 10 beansprucht, wobei das Lot, das Schweißmaterial oder der Klebstoff zwischen jedem Paar der parallelen Linien auf das Gewebe aufgebracht wird.
  12. Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 11 beansprucht, wobei die Säume durch Betreiben eines an beiden Enden des gespannten Gewebes angeordneten Löt-, Schweiß- oder Klebemittels gebildet werden.
  13. Ein Verfahren wie in Anspruch 12 beansprucht, wobei die beiden Säume gleichzeitig ausgebildet werden.
  14. Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 11 beansprucht, wobei ein tragbares Saumbildegerät zum Ausbilden jedes Saums zuerst an einem und dann an dem anderen der beiden Enden des Gewebes positioniert wird und die beiden Säume einer nach dem anderen ausgebildet werden.
  15. Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 10 bis 14 beansprucht, wobei der Saum durch Löten oder mit einem Klebstoff ausgebildet wird und das Verfahren die Stufe des Reinigens des Drahtgewebes zwischen jedem Paar der parallelen Linie vor dem Aufbringen des Lots oder des Klebstoffs enthält.
  16. Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 10 bis 15 beansprucht, wobei der Saum durch Löten ausgebildet wird und Lötflußmittel zwischen jedem Paar der parallelen Linien vor dem Aufbringen des Lots auf das Drahtgewebe aufgebracht wird.
  17. Ein Verfahren wie in Anspruch 9 oder 10 beansprucht, wobei das Binden durch elektrisches Widerstandsschweißen erfolgt.
  18. Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 17 beansprucht, wobei ein zusätzliches Klemmen an auseinanderliegenden Positionen entlang der Länge des gespannten Drahtgewebes erfolgt, wodurch das letztere an der ebenen Oberfläche, über der das Drahtgewebes abgerollt wurde, abgeflacht werden kann ohne die Notwendigkeit eines unzulässigen Spannens des Drahtgewebes zwischen seinen beiden festgeklemmten Enden.
  19. Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 18 beansprucht, wobei das Gewebe an einem Ende fest zwischen zwei Backen eingeklemmt ist, so daß es selbst im gespannten Zustand normalerweise nicht gegenüber diesen Backen verrutschen kann, und das andere Ende zwischen Backen eingeklemmt ist, die das Gewebe weniger fest zwischen sich festklemmen und damit bei Erreichen einer bestimmten Spannung in dem Gewebe zwischen dessen festgeklemmten Enden ein Verrutschen zulassen.
  20. Ein Verfahren wie in Anspruch 19 beansprucht, wobei die bestimmte Spannung so ausgewählt wird, daß sie unter derjenigen liegt, bei der ein dauerhaftes Strecken des Drahtgewebes auftritt, so daß der Spannvorgang auf ein bloßes Abflachen und Begradigen der Länge des Drahtgewebes beschränkt ist.
  21. Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 20 beansprucht, wobei die Klemmstufen mit der Hand durchgeführt werden.
  22. Ein Verfahren wie in Anspruch 21 beansprucht, wobei jede Klemmstufe das Betätigen eines Hebels oder mehrerer Hebel zum Festklemmen des Gewebes zwischen den Backen einschließt.
  23. Ein Verfahren wie in Anspruch 21 beansprucht, wobei jede Klemmstufe das Absenken einer Stange nach unten zur Auflage auf dem Gewebe und zu dessen Einschließen zwischen der Stange und der ebenen Oberfläche einschließt.
  24. Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 20 beansprucht, wobei das oder jedes Klemmen mit einem kraftangetriebenen Antriebsmittel erfolgt.
  25. Ein Verfahren wie in Anspruch 24 beansprucht, wobei das Antriebsmittel einen Luftzylinder oder eine Magnetspule oder einen elektrischen Motor einschließt.
  26. Ein Verfahren wie in Anspruch 24 oder 25 beansprucht, wobei die Betätigung des Klemmittels die Stufe des Betreibens eines Schalters (oder Ventils) umfaßt zum Zuführen von Elektrizität (oder Luft) zum Aktivieren der Magnetspule oder des Motors (oder Luftzylinders) zum Bewirken des Klemmens.
  27. Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 10 bis 26 beansprucht, wobei die Löt- oder Schweiß- oder Klebstufe mit der Hand durchgeführt wird.
  28. Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 10 bis 26 beansprucht, wobei das Löten oder Schweißen oder beben mit einer Maschine mit einem Kraftantrieb, der eine Magnetspule oder ein elektrischer Motor oder ein pneumatischer Luftzylinder sein kann, bewirkt wird.
  29. Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 7, 8, 9, 24, 25 oder 28 beansprucht, wobei ein programmierbares, computergestütztes Regelsystem vorgesehen ist zum Steuern der Zufuhr von Antriebsenergie zu jedem der Antriebe nacheinander, wobei nach Abrollen einer Länge Drahtgewebe mit der Hand und Festklemmen in Position das Gewebe automatisch gespannt und nach einem Markieren zwischen den Markierungen selbsttätig gesäumt wird.
  30. Ein Verfahren wie in Anspruch 29 beansprucht, wobei ein kraftangetriebenes Markierungsmittel ebenso vorgesehen ist und ein für dieses vorgesehener Antrieb an einem in der Aufeinanderfolge zweckmäßigen Zeitpunkt durch das Regelsystem aktiviert wird.
  31. Ein Verfahren wie in Anspruch 29 oder 30 beansprucht, wobei ein motorisches Schneidmittel ebenso vorgesehen ist und ein für dieses vorgesehener Antrieb an einem in der Aufeinanderfolge zweckmäßigen Zeitpunkt durch das Regelsystem aktiviert wird.
  32. Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 31 beansprucht, wobei mindestens ein Ende der nachbearbeiteten Länge des Drahtgewebes in einer besonderen Weise geformt wird und das Verfahren eine solche zusätzliche Schneidstufe oder -stufen enthält, wie sie zum Bewirken dieses Vorgangs erforderlich sind.
  33. Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 31 beansprucht, wobei mindestens ein Ende der nachbearbeiteten Länge des Drahtgewebes mit einem Loch ausgebildet ist und das Verfahren die Stufe des Stanzens eines Loches in dieses Ende einschließt.
  34. Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 33 beansprucht, wobei ein Zugang zu der Unterseite des Gewebes zum Durchführen einer Stufe in dem Vorgang erforderlich und eine Diskontinuität deshalb in der ebenen Oberfläche vorgesehen ist, über die das Gewebe an dem Punkt oder jedem Punkt entlang dessen Länge, an dem dieser Zugang erforderlich ist, gelegt wird.
  35. Ein Verfahren wie in Anspruch 34 beansprucht, wobei die Diskontinuität dauerhaft ist oder durch zeitweiliges Entfernen eines Abschnittes der Stützfläche ausgebildet wird.
  36. Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 35 beansprucht, weiter mit der Stufe des Beleuchtens der Oberseite des Gewebes, so daß das Vorhandensein irgendeiner Unebenheit entweder durch einen Operator oder durch ein Beobachtungsmittel mit mindestens einer Fernsehkamera und einem Videosignalbearbeitungsschaltmittel identifiziert werden kann, wobei das Mittel geeignet ist, zu identifizieren, ob eine von der Drahtgewebeoberfläche ausgehende Lichtflexion über der Länge des Gewebes gleichmäßig ist.
  37. Ein Verfahren wie in Anspruch 36 beansprucht, wobei Signale von dem Schaltungsmittel einem derartig programmierten Regelsystem zugeführt werden, um Signale nach dem Spannen und vor dem Ermöglichen des Klemmens und Markierens des Gewebes zu überprüfen.
  38. Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 37 beansprucht, wobei die Spannstufe (3) von Anspruch 1 durchgeführt wird, nachdem parallelseitige Stangen über dem Drahtgewebe positioniert wurden und jede dieser Stangen gegenüber der ebenen Oberfläche so befestigt wird, daß zwischen der Unterseite der Stange und der Oberfläche ein Spalt verbleibt, so daß das Gewebe beim Spannen zwischen der Stange und der Oberfläche durchrutschen kann.
  39. Ein Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 37 beansprucht, wobei die Spannstufe(n) von Anspruch 1 vor dem Positionieren der Stangen über dem Drahtgewebe durchgeführt wird (werden).
  40. Gerät geeignet zum Durchführen der Stufen des in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 39 beanspruchten Verfahrens.
  41. Ein langer, auf Länge geschnittener Streifen aus gewobenem Drahtgewebe mit gesäumten Enden bei Herstellung gemäß dem in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 39 beanspruchten Verfahren oder bei Verwendung des in Anspruch 38 beanspruchten Gerätes.
  42. Verfahren und Gerät und auf Länge geschnittenes Drahtgewebe im wesentlichen wie hier beschrieben unter Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen und wie in diesen dargestellt.
Es folgt kein Blatt Zeichnungen






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