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Dokumentenidentifikation DE102004009797A1 15.09.2005
Titel Drahtseil mit einem Lichtfaserstrang
Anmelder CASAR Drahtseilwerk Saar GmbH, 66459 Kirkel, DE
Erfinder Briem, Ulrich, Dr.-Ing., 66424 Homburg, DE
Vertreter Dr.-Ing. W. Bernhardt u. Dipl.-Phys. Dr. R. Bernhardt, 66123 Saarbrücken
DE-Anmeldedatum 28.02.2004
DE-Aktenzeichen 102004009797
Offenlegungstag 15.09.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 15.09.2005
IPC-Hauptklasse D07B 1/14
IPC-Nebenklasse H01B 11/22   G02B 6/44   
Zusammenfassung Ein Drahtseil mit einem Lichtfaserstrang, insbesondere zum Anhängen eines Pistenfahrzeuges an einem als Gegenlager geeigneten Objekt im Gelände, ist dadurch gekennzeichnet, dass eine mindestens an ihrem einen Ende an eine Lichtquelle anzukoppelnde, Licht leitende sowie emittierende Faser (10) in dem äußeren Zwickelraum zwischen zwei Außenlitzen (3) oder in einer gesondert eingerichteten Nut (11) verlegt ist. Die Nut (11) kann in einem an der Stelle einer Außenlitze (3) eingebrachten Seilelement, vorzugsweise einem Aluminiumdraht (7), verhältnismäßig tief ausgebildet sein und darin schraubenlinienförmig verlaufen.

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf ein Drahtseil mit einem Lichtfaserstrang, insbesondere zum Anhängen eines Pistenfahrzeuges an einem als Gegenlager geeigneten Objekt im Gelände.

Ein solches Drahtseil einer Windeneinheit für ein Pistenfahrzeug ist aus der DE 102 03 763 A1 bekannt.

Die Windeneinheit hilft, auch in schwierigem, steilen Gelände eine Schneepiste zu präparieren. Um Unfälle zu vermeiden, sind dem Drahtseil lichtemittierende und/oder lichtreflektierende Signalmittel zugeordnet. Speziell ist ein an der Windeneinheit angeordneter Scheinwerfer mit einer sensorgesteuerten Nachstelleinheit vorgeschlagen, die bei den verschiedensten Bewegungen die Ausrichtung des Scheinwerferkegels entlang des Drahtseils erhält. Ferner erwähnt sind ohne nähere Angaben lichtspeichernde und lichtemittierende Elemente, insbesondere der Ersatz eines Seilstranges durch einen lumineszierenden, insbesondere fluoreszierenden oder phosphoreszierenden, Strang oder durch einen Lichtfaserstrang.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein funktionsfähiges Drahtseil der eingangs genannten Art zu schaffen.

Gemäß der Erfindung wird dieser Zweck dadurch erfüllt, dass eine mindestens an ihrem einen Ende an eine Lichtquelle anzukoppelnde, Licht leitende sowie emittierende Faser in dem äußeren Zwickelraum zwischen zwei Außenlitzen oder in einer gesondert eingerichteten Nut verlegt ist.

Die Ankoppelung der Faser an die Lichtquelle, vorzugsweise einen Laser, ist bei dem Drahtseil für das Pistenfahrzeug vorzugsweise an dem Gegenlager vorgesehen, obwohl die Ankoppelung am anderen Ende, d.h. auf dem Pistenfahrzeug, weniger umständlich wäre. Bei Ankoppelung auf dem Pistenfahrzeug muß das Licht jedoch immer über die auf der Haspel liegenden Windungen der nicht ausgefahrenen Seillänge geführt werden, wo der vergleichsweise kleine Biegeradius zu unerwünschten Verlusten führt. Zusätzlich könnte dort allerdings ebenfalls eine Ankoppelung vorgesehen werden, insbesondere für ein Arbeiten mit weit ausgefahrenem Drahtseil.

Steht an dem Gegenlager, wie einer Felsnase, einem Baum o.a., keine Elektrizität zur Verfügung, etwa von einer Bergstation, kann die Lichtquelle durch eine Batterie oder ein Stromaggregat gespeist werden.

Nach einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, grünes Licht anzuwenden. Grünes Licht wird vom menschlichen Auge am besten wahrgenommen. Das erfindungsgemäße Drahtseil kann damit am ökonomischsten arbeiten; es kann die größtmögliche Wirksamkeit haben.

Die erfindungsgemäß in dem Seil untergebrachte Faser ist in der Regel als Einzelfaser vorgesehen, ggf. in einem Bündel mehrerer Fasern.

Die Faser bzw. das Faserbündel kann mehrfach in einer entsprechenden Mehrzahl von Zwickelräumen oder Nuten vorgesehen sein.

Für die Anordnung in Zwickelräumen wird als vorteilhafte Ausgestaltung vorgeschlagen, dass das Drahtseil eine Kunststoffeinlage aufweist, die bei der Verseilung der äußeren Litzenlage bis in die genannten Zwickelräume hinein ausgequetscht worden ist, und die Faser auf ihrer Rückseite in den Kunststoff eingebettet ist.

Im Hinblick auf eine möglichst geschützte Anordnung wird man die Faser an oder nahe der tiefsten möglichen Linie des Zwickelraums verlegen.

Um eine Nut für die Aufnahme der Faser einzurichten, wird als Weiterbildung der Erfindung ein an der Stelle einer Außenlitze angeordnetes Seilelement, vorzugsweise ein Aluminiumdraht, vorgeschlagen, in dem die Nut ausgebildet ist.

Die Nut verläuft zweckmäßigerweise in dem Seilelement schraubenlinienförmig. Die in die Nut eingelegte Faser ist dann von selbst gehalten. Im übrigen liegt die Nut mit der Faser dann von selbst abschnittsweise am Drahtseil außen.

Vorzugsweise ist eine Mehrzahl von Nuten in demselben Seilelement ausgebildet. Damit verläuft öfter, ggf. immer, eine leuchtende Faser an der Außenseite des Drahtseils. Der Aluminiumdraht wird dann außerdem flexibler.

Ferner ist es möglich, die Nut als einen fehlenden Außendraht einer Litze einzurichten. Besonders vorteilhaft ist insoweit eine Parallelschlaglitze, die auch mit der Lücke eine feste Konfiguration hat und am Grund der Nut in der Mitte einen Zwickelraum zwischen zwei Drähten der inneren Lage als Sitz für die Faser oder das Faserbündel bietet.

Die Zeichnungen geben Ausführungsbeispiele der Erfindung wieder.

1 zeigt einen Querschnitt eines ersten Drahtseils.

2 zeigt einen Querschnitt eines zweiten Drahtseils.

3 zeigt einen Querschnitt eines dritten Drahtseils.

4 zeigt einen Querschnitt eines vierten Drahtseils.

Alle vier Drahtseile weisen auf einem Kernseil 1 aus einer Parallelschlaglitze als Herzlitze und sechs Parallelschlaglitzen in der Litzenlage eine Kunststoffzwischenlage 2 und auf dieser acht Außenlitzen 3,4,5,6 auf, wobei jedoch im Falle der 2 an der Stelle einer Außenlitze ein Aluminiumdraht 7 angeordnet ist. In den Drahtseilen gemäß 1 bis 3 sind die Außenlitzen 3,4 verdichtet.

Die Kunststoffzwischenlage ist in warmem Zustand in das Kernseil hinein und beim Verseilen der äußeren Litzenlage in die Zwischenräume zwischen den Außenlitzen 3,4,5,6 hinein ausgequetscht worden. Der Kunststoff ist bis in die äußeren Zwickelräume 8 zwischen den Außenlitzen 3,4,5,6 gedrungen und bildet in diesen einen Boden 9 aus.

Nach 1 sind hier Leuchtfasern 10 etwa mit der Hälfte ihres Querschnitts in den Kunststoff eingedrückt. Sie können auch, zusätzlich oder stattdessen, angeklebt und/oder mit einer Siliconschicht abgedeckt sein.

Nach 2 sind in dem Aluminiumdraht 7 drei Nuten 11 ausgebildet, in die Leuchtfasern 10 eingelegt sind. Sie sitzen in der Tiefe der Nuten 11 auf deren Grund.

Nach 3 ist in jeder zweiten Außenlitze 4 nach dem Verdichten ein Außendraht herausgenommen und in die so gebildete Nut 12 eine Leuchtfaser 10 eingelegt worden. Die Leuchtfaser 10 sitzt dabei weitgehend auf zwei Drähten 13 der inneren Lage.

Nach 4 könnte die Leuchtfaser 10 jeweils bei der Verseilung der betreffenden Litze 6 mit eingebracht worden sein. Sie ist, ebenso wie in 3, etwas dünner als der fehlende Außendraht und sitzt in der betreffenden Nut 14 auf zwei Drähten 13 der inneren Drahtlage.

In den Nuten 11, 12 und 14 können die Leuchtfasern 10 wiederum eingeklebt und/oder mit einer Siliconschicht abgedeckt sein.

Die Licht leitenden und emittierenden Leuchtfasern 10 sind im Prinzip bekannt. Hier in Betracht kommen insbesondere die unter der Bezeichnung „PCS-Fasern" (PCS: plastic clad silica) im Handel befindlichen Fasern, vorzugsweise mit einer Optimierung auf den neuen Anwendungsfall hin, und zwar besonders in Bezug auf die Lichtemission bewirkende Einschlüsse.

Das Drahtseil hat für die Verwendung an einem Pistenfahrzeug beispielsweise einen Durchmesser von 11 mm und eine Länge von bis zu 1000 m.

Die Leuchtfasern 10, im Beispiel von 0,435 mm Durchmesser, liegen ausreichend geschützt in der Tiefe der Zwickelräume 8 und ebenso in den Nuten 11. In den Nuten 12 und 14 können sie durch die erwähnte Abdeckung geschützt sein.

Die Außenlitzen könnten auch mit einer fluoreszierenden oder einer das emittierte Licht reflektierenden Beschichtung versehen sein.

Als weitere Anwendungen kommen beispielsweise die Kabel elektrischer Überlandleitungen in Betracht.


Anspruch[de]
  1. Drahtseil mit einem Lichtfaserstrang, insbesondere zum Anhängen eines Pistenfahrzeuges an einem als Gegenlager geeigneten Objekt im Gelände, dadurch gekennzeichnet, dass eine mindestens an ihrem einen Ende an eine Lichtquelle anzukoppelnde, Licht leitende sowie emittierende Faser (10) in dem äußeren Zwickelraum (8) zwischen zwei Außenlitzen (3) oder in einer gesondert eingerichteten Nut (11;12;14) verlegt ist.
  2. Drahtseil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Faser (10) an oder nahe der tiefsten möglichen Linie des Zwickelraums (8) verlegt ist.
  3. Drahtseil nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Drahtseil eine Kunststoffeinlage (2) aufweist, die bei der Verseilung der äußeren Litzenlage bis in die genannten Zwickelräume (8) hinein ausgequetscht worden ist, und die Faser (10) auf ihrer Rückseite in den Kunststoff (9) eingebettet ist.
  4. Drahtseil nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein an der Stelle einer Außenlitze (3) eingebrachtes Seilelement (7), vorzugsweise einen Aluminiumdraht (7), in dem die genannte Nut (11) ausgebildet ist.
  5. Drahtseil nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (11) in dem Seilelement (7) schraubenlinienförmig verläuft.
  6. Drahtseil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (12;14) als ein fehlender Außendraht einer Litze (4;6), insbesondere einer Parallelschlaglitze (4;6), eingerichtet ist.
  7. Drahtseil nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (12) als fehlender Außendraht einer verdichteten Parallelschlaglitze (4) eingerichtet ist.
  8. Drahtseil nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Faser Teil eines Faserbündels ist.
  9. Drahtseil nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Faser (10) bzw. das Faserbündel mehrfach in einer entsprechenden Mehrzahl von Zwickelräumen (8) oder Nuten (11;12;14) vorgesehen ist.
  10. Drahtseil nach den Ansprüchen 4 oder 5 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Mehrzahl von Nuten (11) in demselben Seilelement (7) ausgebildet ist.
  11. Drahtseil nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Ankoppelung der Faser(n) (10) an die Lichtquelle an dem genannten Gegenlager vorgesehen ist.
  12. Drahtseil nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine grünes Licht erzeugende Lichtquelle, vorzugsweise ein Laser, vorgesehen ist.
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen






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