| Dokumentenidentifikation |
DE102004009797A1 15.09.2005 |
| Titel |
Drahtseil mit einem Lichtfaserstrang |
| Anmelder |
CASAR Drahtseilwerk Saar GmbH, 66459 Kirkel, DE |
| Erfinder |
Briem, Ulrich, Dr.-Ing., 66424 Homburg, DE |
| Vertreter |
Dr.-Ing. W. Bernhardt u. Dipl.-Phys. Dr. R. Bernhardt, 66123 Saarbrücken |
| DE-Anmeldedatum |
28.02.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004009797 |
| Offenlegungstag |
15.09.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
15.09.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
D07B 1/14
|
| IPC-Nebenklasse |
H01B 11/22
G02B 6/44
|
| Zusammenfassung |
Ein Drahtseil mit einem Lichtfaserstrang, insbesondere zum Anhängen eines Pistenfahrzeuges an einem als Gegenlager geeigneten Objekt im Gelände, ist dadurch gekennzeichnet, dass eine mindestens an ihrem einen Ende an eine Lichtquelle anzukoppelnde, Licht leitende sowie emittierende Faser (10) in dem äußeren Zwickelraum zwischen zwei Außenlitzen (3) oder in einer gesondert eingerichteten Nut (11) verlegt ist. Die Nut (11) kann in einem an der Stelle einer Außenlitze (3) eingebrachten Seilelement, vorzugsweise einem Aluminiumdraht (7), verhältnismäßig tief ausgebildet sein und darin schraubenlinienförmig verlaufen.
|
| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung bezieht sich auf ein Drahtseil mit einem Lichtfaserstrang,
insbesondere zum Anhängen eines Pistenfahrzeuges an einem als Gegenlager geeigneten
Objekt im Gelände.
Ein solches Drahtseil einer Windeneinheit für ein Pistenfahrzeug ist
aus der DE 102 03 763 A1 bekannt.
Die Windeneinheit hilft, auch in schwierigem, steilen Gelände eine
Schneepiste zu präparieren. Um Unfälle zu vermeiden, sind dem Drahtseil lichtemittierende
und/oder lichtreflektierende Signalmittel zugeordnet. Speziell ist ein an der Windeneinheit
angeordneter Scheinwerfer mit einer sensorgesteuerten Nachstelleinheit vorgeschlagen,
die bei den verschiedensten Bewegungen die Ausrichtung des Scheinwerferkegels entlang
des Drahtseils erhält. Ferner erwähnt sind ohne nähere Angaben lichtspeichernde
und lichtemittierende Elemente, insbesondere der Ersatz eines Seilstranges durch
einen lumineszierenden, insbesondere fluoreszierenden oder phosphoreszierenden,
Strang oder durch einen Lichtfaserstrang.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein funktionsfähiges Drahtseil
der eingangs genannten Art zu schaffen.
Gemäß der Erfindung wird dieser Zweck dadurch erfüllt, dass eine mindestens
an ihrem einen Ende an eine Lichtquelle anzukoppelnde, Licht leitende sowie emittierende
Faser in dem äußeren Zwickelraum zwischen zwei Außenlitzen oder in einer gesondert
eingerichteten Nut verlegt ist.
Die Ankoppelung der Faser an die Lichtquelle, vorzugsweise einen Laser,
ist bei dem Drahtseil für das Pistenfahrzeug vorzugsweise an dem Gegenlager vorgesehen,
obwohl die Ankoppelung am anderen Ende, d.h. auf dem Pistenfahrzeug, weniger umständlich
wäre. Bei Ankoppelung auf dem Pistenfahrzeug muß das Licht jedoch immer über die
auf der Haspel liegenden Windungen der nicht ausgefahrenen Seillänge geführt werden,
wo der vergleichsweise kleine Biegeradius zu unerwünschten Verlusten führt. Zusätzlich
könnte dort allerdings ebenfalls eine Ankoppelung vorgesehen werden, insbesondere
für ein Arbeiten mit weit ausgefahrenem Drahtseil.
Steht an dem Gegenlager, wie einer Felsnase, einem Baum o.a., keine
Elektrizität zur Verfügung, etwa von einer Bergstation, kann die Lichtquelle durch
eine Batterie oder ein Stromaggregat gespeist werden.
Nach einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist
vorgesehen, grünes Licht anzuwenden. Grünes Licht wird vom menschlichen Auge am
besten wahrgenommen. Das erfindungsgemäße Drahtseil kann damit am ökonomischsten
arbeiten; es kann die größtmögliche Wirksamkeit haben.
Die erfindungsgemäß in dem Seil untergebrachte Faser ist in der Regel
als Einzelfaser vorgesehen, ggf. in einem Bündel mehrerer Fasern.
Die Faser bzw. das Faserbündel kann mehrfach in einer entsprechenden
Mehrzahl von Zwickelräumen oder Nuten vorgesehen sein.
Für die Anordnung in Zwickelräumen wird als vorteilhafte Ausgestaltung
vorgeschlagen, dass das Drahtseil eine Kunststoffeinlage aufweist, die bei der Verseilung
der äußeren Litzenlage bis in die genannten Zwickelräume hinein ausgequetscht worden
ist, und die Faser auf ihrer Rückseite in den Kunststoff eingebettet ist.
Im Hinblick auf eine möglichst geschützte Anordnung wird man die Faser
an oder nahe der tiefsten möglichen Linie des Zwickelraums verlegen.
Um eine Nut für die Aufnahme der Faser einzurichten, wird als Weiterbildung
der Erfindung ein an der Stelle einer Außenlitze angeordnetes Seilelement, vorzugsweise
ein Aluminiumdraht, vorgeschlagen, in dem die Nut ausgebildet ist.
Die Nut verläuft zweckmäßigerweise in dem Seilelement schraubenlinienförmig.
Die in die Nut eingelegte Faser ist dann von selbst gehalten. Im übrigen liegt die
Nut mit der Faser dann von selbst abschnittsweise am Drahtseil außen.
Vorzugsweise ist eine Mehrzahl von Nuten in demselben Seilelement
ausgebildet. Damit verläuft öfter, ggf. immer, eine leuchtende Faser an der Außenseite
des Drahtseils. Der Aluminiumdraht wird dann außerdem flexibler.
Ferner ist es möglich, die Nut als einen fehlenden Außendraht einer
Litze einzurichten. Besonders vorteilhaft ist insoweit eine Parallelschlaglitze,
die auch mit der Lücke eine feste Konfiguration hat und am Grund der Nut in der
Mitte einen Zwickelraum zwischen zwei Drähten der inneren Lage als Sitz für die
Faser oder das Faserbündel bietet.
Die Zeichnungen geben Ausführungsbeispiele der Erfindung wieder.
1 zeigt einen Querschnitt eines ersten
Drahtseils.
2 zeigt einen Querschnitt eines zweiten
Drahtseils.
3 zeigt einen Querschnitt eines dritten
Drahtseils.
4 zeigt einen Querschnitt eines vierten
Drahtseils.
Alle vier Drahtseile weisen auf einem Kernseil 1 aus einer
Parallelschlaglitze als Herzlitze und sechs Parallelschlaglitzen in der Litzenlage
eine Kunststoffzwischenlage 2 und auf dieser acht Außenlitzen
3,4,5,6 auf, wobei jedoch im Falle der
2 an der Stelle einer Außenlitze ein Aluminiumdraht
7 angeordnet ist. In den Drahtseilen gemäß 1
bis 3 sind die Außenlitzen 3,4
verdichtet.
Die Kunststoffzwischenlage ist in warmem Zustand in das Kernseil hinein
und beim Verseilen der äußeren Litzenlage in die Zwischenräume zwischen den Außenlitzen
3,4,5,6 hinein ausgequetscht worden. Der Kunststoff
ist bis in die äußeren Zwickelräume 8 zwischen den Außenlitzen
3,4,5,6 gedrungen und bildet in diesen einen
Boden 9 aus.
Nach 1 sind hier Leuchtfasern
10 etwa mit der Hälfte ihres Querschnitts in den Kunststoff eingedrückt.
Sie können auch, zusätzlich oder stattdessen, angeklebt und/oder mit einer Siliconschicht
abgedeckt sein.
Nach 2 sind in dem Aluminiumdraht
7 drei Nuten 11 ausgebildet, in die Leuchtfasern 10 eingelegt
sind. Sie sitzen in der Tiefe der Nuten 11 auf deren Grund.
Nach 3 ist in jeder zweiten Außenlitze
4 nach dem Verdichten ein Außendraht herausgenommen und in die so gebildete
Nut 12 eine Leuchtfaser 10 eingelegt worden. Die Leuchtfaser
10 sitzt dabei weitgehend auf zwei Drähten 13 der inneren Lage.
Nach 4 könnte die Leuchtfaser
10 jeweils bei der Verseilung der betreffenden Litze 6 mit eingebracht
worden sein. Sie ist, ebenso wie in 3, etwas dünner
als der fehlende Außendraht und sitzt in der betreffenden Nut 14 auf zwei
Drähten 13 der inneren Drahtlage.
In den Nuten 11, 12 und 14 können die Leuchtfasern
10 wiederum eingeklebt und/oder mit einer Siliconschicht abgedeckt sein.
Die Licht leitenden und emittierenden Leuchtfasern 10 sind
im Prinzip bekannt. Hier in Betracht kommen insbesondere die unter der Bezeichnung
„PCS-Fasern" (PCS: plastic clad silica) im Handel befindlichen Fasern, vorzugsweise
mit einer Optimierung auf den neuen Anwendungsfall hin, und zwar besonders in Bezug
auf die Lichtemission bewirkende Einschlüsse.
Das Drahtseil hat für die Verwendung an einem Pistenfahrzeug beispielsweise
einen Durchmesser von 11 mm und eine Länge von bis zu 1000 m.
Die Leuchtfasern 10, im Beispiel von 0,435 mm Durchmesser,
liegen ausreichend geschützt in der Tiefe der Zwickelräume 8 und ebenso
in den Nuten 11. In den Nuten 12 und 14 können sie durch
die erwähnte Abdeckung geschützt sein.
Die Außenlitzen könnten auch mit einer fluoreszierenden oder einer
das emittierte Licht reflektierenden Beschichtung versehen sein.
Als weitere Anwendungen kommen beispielsweise die Kabel elektrischer
Überlandleitungen in Betracht.
|
| Anspruch[de] |
- Drahtseil mit einem Lichtfaserstrang, insbesondere zum Anhängen eines
Pistenfahrzeuges an einem als Gegenlager geeigneten Objekt im Gelände,
dadurch gekennzeichnet, dass eine mindestens an ihrem einen Ende an eine
Lichtquelle anzukoppelnde, Licht leitende sowie emittierende Faser (10)
in dem äußeren Zwickelraum (8) zwischen zwei Außenlitzen (3) oder
in einer gesondert eingerichteten Nut (11;12;14) verlegt
ist.
- Drahtseil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Faser (10)
an oder nahe der tiefsten möglichen Linie des Zwickelraums (8) verlegt
ist.
- Drahtseil nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Drahtseil
eine Kunststoffeinlage (2) aufweist, die bei der Verseilung der äußeren
Litzenlage bis in die genannten Zwickelräume (8) hinein ausgequetscht worden
ist, und die Faser (10) auf ihrer Rückseite in den Kunststoff (9)
eingebettet ist.
- Drahtseil nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein an der Stelle einer
Außenlitze (3) eingebrachtes Seilelement (7), vorzugsweise einen
Aluminiumdraht (7), in dem die genannte Nut (11) ausgebildet ist.
- Drahtseil nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (11)
in dem Seilelement (7) schraubenlinienförmig verläuft.
- Drahtseil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (12;14)
als ein fehlender Außendraht einer Litze (4;6), insbesondere einer
Parallelschlaglitze (4;6), eingerichtet ist.
- Drahtseil nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (12)
als fehlender Außendraht einer verdichteten Parallelschlaglitze (4) eingerichtet
ist.
- Drahtseil nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass die Faser Teil eines Faserbündels ist.
- Drahtseil nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass die Faser (10) bzw. das Faserbündel mehrfach in einer entsprechenden
Mehrzahl von Zwickelräumen (8) oder Nuten (11;12;14)
vorgesehen ist.
- Drahtseil nach den Ansprüchen 4 oder 5 und 9, dadurch gekennzeichnet,
dass die Mehrzahl von Nuten (11) in demselben Seilelement (7)
ausgebildet ist.
- Drahtseil nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
dass die Ankoppelung der Faser(n) (10) an die Lichtquelle an dem genannten
Gegenlager vorgesehen ist.
- Drahtseil nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
dass eine grünes Licht erzeugende Lichtquelle, vorzugsweise ein Laser, vorgesehen
ist.
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen
|
|
|