| Dokumentenidentifikation |
DE10338285B4 15.09.2005 |
| Titel |
Schaftkappe |
| Anmelder |
STOPPER Schießsportausrüstungen GmbH & Co. KG, 72461 Albstadt, DE |
| Erfinder |
Flaig, Oskar, 78664 Eschbronn, DE |
| Vertreter |
Weber & Heim Patentanwälte, 81479 München |
| DE-Anmeldedatum |
20.08.2003 |
| DE-Aktenzeichen |
10338285 |
| Offenlegungstag |
10.03.2005 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
15.09.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
15.09.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
F41C 23/14
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Schaftkappe zum Anbringen an einem Schaft
an einer Langwaffe, insbesondere eines Sportgewehres, welche einen Grundkörper sowie
mindestens eine Anlagebacke aufweist, welche gegenüber dem Grundkörper verstellbar
ist.
Eine Schaftkappe dient zum Kontakt des Gewehres an der Schulter des
Schützens. Für ein gutes und gleichbleibendes Schießergebnis ist es von maßgeblicher
Bedeutung, dass die Schaftkappe exakt eingesetzt werden kann und an der Schulter
des Schützens zuverlässig und positionsgenau anliegt.
Aus der gattungsbildenden DE
297 19 498 U1 ist es bekannt, zur Anpassung einer Schaftkappe an den jeweiligen
Schützen Anlagebacken vorzusehen, welche an einem Grundkörper längsverschieblich
gelagert sind. Weiterhin ist es bekannt, den Anstellwinkel der keilförmigen Anlagebacken
verstellbar zu gestalten. Insgesamt kann hierdurch gegenüber starren Schaftkappen
eine gute Anlage erreicht werden.
Die DD 224 652 A1 offenbart
eine Schaftbackenverstellung für Jagd- und Sportgewehre mit höhen- und seitenfixierbarer
Schaftbacke. Auf einem Gewindeführungsbolzen ist ein Exzentergewinde angeordnet,
welches ein Kugelformteil trägt, das einer Schaftbacke mit einer Kugelgegenform
eine Verschwenkung ermöglicht.
Die EP 1 126 231 A2
offenbart eine Vorrichtung zum Anstellen des Schaftwinkels eines Jagdgewehres, die
sich zwischen dem Gewehr-Hauptkörper und dem beweglichen, aufgesetzten Backenglied
befindet. Diese Vorrichtung besteht aus einer mit dem Gewehr-Hauptkörper verbundenen
festen Platte mit Querschlitzen und einem mit der festen Platte mittig verbundenen
vertikalen Führungselement mit U-förmigen Einstichen. Außerdem besteht diese Vorrichtung
aus einer mit dem Backenglied verbundenen, beweglichen Platte mit einer Querrippe
auf der einen Seite und einer vertikalen Verschlussplatte auf der anderen Seite
und in der Mitte eine Öffnung für das Führungelement. Durch diese Schlitze und Einstiche
lässt sich die bewegliche Platte gegenüber der festen Platte verdrehen und in der
Höhe parallel und auch geneigt verschieben. Durch Speicherelemente und Schrauben
mit Muttern lässt sich eine eingestellte Position fixieren.
Die DE 296 21 379 U1
offenbart eine Schaftkappe für Sportgewehre, die an ihrem unteren Ende einen nach
hinten gerichteten, verstellbaren Schulterhaken aufweist. Der Schulterhaken besteht
aus einem, die Schaftkappe seitlich verlängerten, einrastbaren Schwenkbolzen, einem
an ihm verschieb- und drehbar gelagerten Hakenvorderteil, der mit einer Klemmschraube
festklemmbar ist, und einem kürzeren, am Hakenvorderteil verschwenkbar gelagerten
Hakenendteil, das ebenfalls mit mit einer Klemmschraube festklemmbar ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schaftkappe anzugeben,
welche einen besonders guten Kontakt zur Schulter des Schützen gewährleistet und
somit zu einem verbesserten Schießergebnis beitragen kann.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Schaftkappe mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen angegeben.
Die erfindungsgemäße Schaftkappe ist dadurch gekennzeichnet, das das
mindestens eine Kappenteil verschwenkbar aus einer Schaftlängsebene gelagert ist.
Unter der Schaftlängsebene kann die Ebene verstanden werden, welche sich durch die
Längsachse des Grundkörpers erstreckt und parallel oder zusammenfallend mit der
Gewehrlängsachse oder der Mittenachse des Gewehrlaufes angeordnet ist. Das Kappenteil
kann gegenüber einer Schwenkachse, welche vorzugsweise parallel oder senkrecht zur
Längsachse des Grundkörpers verläuft, oder mehreren Schwenkachsen verdrehbar sein.
Durch die erfindungsgemäße Verschwenkbarkeit auch quer zur Schaftlängsebene
wird im Gegensatz zum bekannten Stand der Technik mit der Erfindung erreicht, dass
Kappenteile dreidimensional verstellt werden können. Hierdurch kann die Schaftkappe
an die individuelle Form der Schulter eines Schützens noch besser angepasst werden.
Durch diese ergonomische Anpassung der Schaftkappe kann die Waffe positionsgenau
an die Schulter mit einer großen Kontaktfläche eingesetzt werden, so dass ein wiederholgenaueres
und besonders ermüdungsarmes Zielen und Schießen ermöglicht wird.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung besteht darin, dass
der Grundkörper entlang einer Längsseite eine konvexe Schwenkfläche aufweist, an
welcher mindestens eine Anlagebacke verschwenkbar gelagert ist. Die Anlagebacke
kann hierdurch zu beiden Seiten aus der Schaftlängsebene verschwenkt werden, so
dass insgesamt eine günstige Backenposition für den Schützen erreicht werden kann.
Selbstverständlich kann die Backe neben der Schwenkbarkeit auch weiter in Längsrichtung
des Grundkörpers verschiebbar sein.
Nach der Erfindung ist es weiter bevorzugt, dass die konvexe Schwenkfläche
einen vorgegebenen Schwenkradius hat und dass die Anlagebacke eine konkave Anlagefläche
mit einem Radius aufweist, der an den Schwenkradius angepasst ist. Auf diese Weise
kann ein relativ großer Verschwenkwinkel bei einer stets guten Kontaktfläche zwischen
dem Grundkörper und der Anlagebacke erreicht werden.
Nach der Erfindung ist es von Vorteil, dass die Anlagebakke eine Schwenkplatte
aufweist, an welcher die konkave Anlagefläche ausgebildet ist. Die Schwenkplatte
kann als ein Adapterstück einfach hergestellt werden, so dass grundsätzlich diese
mit herkömmlichen Anlagebacken verwendet werden kann.
Eine besonders bevorzugte Weiterbildung der Erfindung besteht jedoch
darin, dass die Anlagebacke einen Backenkörper aufweist, welcher gegenüber der Schwenkplatte
verstellbar, insbesonders verdrehbar gelagert ist. Auf diese Weise kann nach der
Erfindung eine mehrfache Verstellbarkeit im Raum erreicht werden. Zunächst kann
die Schwenkplatte entlang der Schwenkachse um eine Längsachse des Grundkörpers verschwenkt
werden. Senkrecht zu dieser ersten Schwenkachse kann eine zweite Schwenk- oder Drehachse
vorgesehen sein, mit welcher der Backenkörper selbst gegenüber der Schwenkplatte
verdreht werden kann. Diese Verdrehung kann beispielsweise durch eine einfache Schraubverbindung
hergestellt werden, welche ein Verdrehen des Backenkörpers in gelöstem Zustand mit
einem anschließenden Festspannen erlaubt.
An der Schaftkappe sind üblicherweise zwei sich gegenüber liegende
Anlagebacken als Kappenteile vorgesehen, welche nach der Erfindung vorzugsweise
keilförmig ausgebildet sind. Die Anlagebacken können als einteilige oder starre
Körper gefertigt sein.
Eine weitere Ausbildungsform der Erfindung besteht darin, dass eine
Schulteranlagefläche an einer Stellplatte ausgebildet ist, welche an dem Backenkörper
verstellbar, insbesondere verschwenkbar, gelagert ist. Somit kann durch diese Stellplatte
auch nochmals der Anstellwinkel der keilförmigen Anlagebacke verändert werden, was
zu einer noch besseren Anpassung der Schaftkappe an die individuelle Schulter des
Schützens ermöglicht.
Nach der Erfindung ist als ein Kappenteil auch ein stiftförmiges Hakenelement
vorgesehen. Das stiftförmige Hakenelement dient zum zusätzlichen Fixieren der Schaftkappe
an der Schulter.
Nach der Erfindung besteht eine bevorzugte Ausführungsform darin,
dass das stiftförmige Hakenelement an der Anlagebakke verschwenkbar aus der Schaftlängsebene
gelagert ist. Bei dieser Ausführungsform ist das Hakenelement nicht unmittelbar
am Grundkörper sondern direkt an der Anlagebacke gelagert, was zu einer besonders
stabilen Befestigung des Hakenelementes führt.
Das Hakenelement kann selbst aus mehreren bolzenförmigen Einzelteilen
zusammengebaut sein, welche zueinander verstellbar sind.
Eine besonders gute Verschwenkbarkeit des Hakenelementes wird nach
der Erfindung dadurch erreicht, dass die Anlagebacke eine konvexe Hakenschwenkfläche
aufweist, an welcher das Hakenelement über eine konkave Backenanlagefläche gelagert
ist. Die konvexe Hakenschwenkfläche ist insbesondere an der der Schulteranlagefläche
abgewandten Rückseite der Backe ausgebildet, welche etwa senkrecht auf dem Grundkörper
steht.
Nach der Erfindung es es weiterhin bevorzugt, dass das Hakenelement
eine separate Adapterplatte aufweist, an welcher die konkave Backenanlagefläche
ausgebildet ist. Diese Adapterplatte kann einfach gefertigt werden, wobei auch herkömmliche
Hakenelemente an der Adapterplatte befestigt werden können.
Für eine weiter verbesserte Verstellbarkeit im Raum ist es erfindungsgemäß
vorgesehen, dass ein Hakenkörper an der Adapterplatte verstellbar, insbesondere
verdrehbar, gelagert ist. So kann der Hakenkörper zunächst über die Verschwenkung
der Adapterplatte an der Hakenschwenkfläche aus der Schaftlängsebene herausgeschwenkt
werden. Weiterhin kann der Hakenkörper dann über ein zur Schwenkachse der Hakenschwenkfläche
senkrecht stehendes Drehgelenk gegenüber der Adapterplatte selbst verschwenkt werden.
Hierdurch läßt sich eine nahezu optimale Anpassung des Hakenelementes an die Form
der Schulter des Schützen erreichen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
weiter beschrieben, welches schematisch in den beigefügten Zeichnungen dargestellt
ist.
In den Zeichnungen zeigen:
1 eine perspektivische Ansicht einer
erfindungsgemäßen Schaftkappe;
2 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße
Schaftkappe in einer verkleinerten Darstellung;
3 eine perspektivische Ansicht eines
Grundkörpers der erfindungsgemäßen Schaftkappe;
4 eine perspektivische Ansicht einer
Schwenkplatte der erfindungsgemäßen Schaftkappe; und
5 eine perspektivische Ansicht einer
Adapterplatte der erfindungsgemäßen Schaftkappe.
Eine erfindungsgemäße Schaftkappe 10 gemäß 1
umfasst einen Grundkörper 12, an welchem verschiedene Kappenteile direkt
oder indirekt befestigt sind. An einer Längsseite des Grundkörpers 12,
welche mit einer bogenförmigen Wölbung zur Bildung einer Schwenkfläche
14 versehen ist, sind ein oberer Anlagebacken 20 und ein unterer
Anlagebacken 30 angeordnet. Beide Anlagebacken 20, 30
weisen an ihrer Unterseite eine Schwenkplatte 24, 34 auf, welche
mit ihrer konkav ausgebildeten Anlagefläche 22, 32 jeweils in
Richtung einer Längsachse 16 axial verschiebbar und gleichzeitig um die
Längsachse 16 drehbar entlang der Schwenkfläche 14 gelagert sind.
Die obere Anlagebacke 20 weist einen Backenkörper
26 auf, welcher etwa mittig auf der Schwenkplatte 24 drehbar und
feststellbar über einen nicht dargestellten Schraubbolzen gehaltert ist. Eine Schulterauflagefläche
27 ist an einer separaten Stellplatte 28 ausgebildet, welche an
ihrem unteren Ende schwenkbar an dem Backenkörper 26 angelenkt ist. Durch
die schwenkbare Stellplatte 28 kann ein Keilwinkel der oberen Anlagebacke
20 zur Anpassung an die Schulter des Schützens eingestellt werden.
Die untere Anlagebacke 30 weist einen einstückigen, keilförmigen
Backenkörper 36 auf, welcher ebenfalls an der Schwenkplatte 34
drehbar um eine senkrecht zur Längsachse 16 gerichtete Drehachse gelagert
ist. Die von der Schulterauflagefläche abgewandte Rückseite des Backenkörpers
36 ist bogenförmig als eine Hakenschwenkfläche 38 ausgebildet.
An dieser konvexen Hakenschwenkfläche 38 ist ein Hakenelment
40 gelagert, wobei über eine Adapterplatte 42 ein stiftförmiger
Hakenkörper 46 verstellbar angeordnet ist. Die Adapterplatte
42 ist schwenkbar entlang der Hakenschwenkfläche 38 gelagert,
wobei der Hakenkörper 46 selbst nochmals verstell- und verdrehbar gegenüber
der Adapterplatte 42 angeordnet ist.
Die mit der erfindungsgemäßen Schaftkappe 10 erreichbare
Verschwenkbarkeit der einzelnen Kappenteile ist beispielhaft in der Draufsicht von
2 dargestellt. Beide Anlagebacken 20,
30 sind quer zur oder aus einer Schaftlängsebene heraus geschwenkt, welche
durch die Längsachse 16 des Grundkörpers 12 und senkrecht zur
Zeichnungsebene aufgespannt ist. Beide Anlagebacken 20, 30 sind
über ihre hier nicht ersichtlichen Schwenkplatten 24, 34 um die
Längsachse 16 entlang der Schwenkfläche 14 verschwenkt, und gleichzeitig
sind die Backenkörper 26, 36 um ihre senkrecht zur Zeichnungsebene
verlaufende Drehachse gegenüber den Schwenkplatten 24, 34 verdreht.
Insgesamt kann so eine hervorragende dreidimensionale Verstellung der Kappenteile
und damit eine sehr gute Anpassung der Schaftkappe an die Schulter des Schützen
erfolgen.
In der Einzelteilansicht von 3 ist der
Grundkörper 12 der vorausgehend beschriebenen Schaftkappe 10 dargestellt,
wobei die konvexe Schwenkfläche 14 mit einem vorgegebenen Schwenkradius
zu erkennen ist. Zur längsverschieblichen und gleichzeitig verschwenkbaren Lagerung
der Schwenkplatten 24, 34 sind Langlöcher 15 in der Schwenkfläche
14 vorgesehen. Die Langlöcher 15 können von Schraub- oder Befestigungsbolzen
durchdrungen werden, welche in ein Gegenlagerelement eingreifen können, welches
in der Aufnahmebohrung 17 an der Rückseite des Grundkörpers 12
angeordnet ist.
Eine vergrößerte Darstellung der Schwenkplatte 24 ist aus
4 zu ersehen. Die Schwenkplatte 24 weist an
ihrer Unterseite die konkav ausgestaltete Anlagefläche 22 auf, welche im
zusammengebauten Zustand an der Schwenkfläche 14 des Grundkörpers
12 zur Anlage kommt. Die gegenüberliegende Oberseite ist plan als eine
Auflagefläche 23 ausgebildet, auf welcher der Backenkörper verdrehbar gelagert
wird. Zur Verbindung mit dem Backenkörper und dem Grundkörper ist ein Durchgangsloch
25 etwa mittig vorgesehen.
In ähnlicher Weise ist die in 5 vergrößert
dargestellte Adapaterplatte 42 ausgebildet, mit welcher das Hakenelement
40 verschwenkbar an der Rückseite des Backenkörpers gelagert werden kann.
Die Adapaterplatte 42 weist an ihrer Oberseite eine konkav gestaltete Backenanlagefläche
44 auf, welche mit der konvex gestalteten Hakenschwenkfläche
38 am Rücken des Backenkörpers 36 korrespondiert. Auf der gegenüberliegenden
Unterseite ist eine plan gestaltete Auflagefläche 45 vorgesehen, an welcher
das Hakenelement 45 verdrehbar angeordnet werden kann. Die Befestigung
kann dabei ebenfalls über ein etwa mittig angeordnetes Durchgangsloch
47 erfolgen.
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| Anspruch[de] |
- Schaftkappe zum Anbringen an einen Schaft einer Langwaffe, insbesondere
eines Sportgewehres, welche einen Grundkörper (12) sowie mindestens eine
Anlagebacke (20, 30) aufweist, welche gegenüber dem Grundkörper
(12) verstellbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass am Grundkörper (12) eine Schwenkplatte (24, 34)
schwenkbar aus einer Schaftlängsebene gelagert ist und
dass die Anlagebacke (20, 30) einen Backenkörper
(26, 36) aufweist, welcher gegenüber der Schwenkplatte (24,
34) verstellbar, insbesondere verdrehbar, gelagert ist.
- Schaftkappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper
(12) entlang einer Längsseite eine konvexe Schwenkfläche (14)
aufweist, an welcher mindestens eine Anlagebacke (20, 30) verschwenkbar
gelagert ist.
- Schaftkappe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die konvexe
Schwenkfläche (14) einen vorgegebenen Schwenkradius hat und dass die Anlagebacke
(20, 30) eine konkave Anlagefläche (22, 32)
mit einem Radius aufweist, der an den Schwenkradius angepasst ist.
- Schaftkappe nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Anlagebacke (20, 30) keilförmig ausgebildet ist.
- Schaftkappe nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass eine Schulteranlagefläche (27) an einer Stellplatte (28)
ausgebildet ist, welche an dem Backenkörper (26) verstellbar, insbesondere
verschwenkbar, gelagert ist.
- Schaftkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass ein stiftförmiges Hakenelement (40) vorgesehen ist.
- Schaftkappe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das stiftförmige
Hakenelement (40) an einer Anlagebacke (30) verschwenkbar aus
der Schaftlängsebene gelagert ist.
- Schaftkappe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlagebacke
(30) eine konvexe Hakenschwenkfläche (38) aufweist, an welcher
das Hakenelement (40) über eine konkave Backenanlagefläche (44)
gelagert ist.
- Schaftkappe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Hakenelement
(40) eine separate Adapterplatte (42) aufweist, an welcher die
konkave Backenanlagefläche (44) ausgebildet ist.
- Schaftkappe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Hakenkörper
(46) an der Adapterplatte (42) verstellbar, insbesondere verdrehbar,
gelagert ist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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