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Dokumentenidentifikation DE10338285B4 15.09.2005
Titel Schaftkappe
Anmelder STOPPER Schießsportausrüstungen GmbH & Co. KG, 72461 Albstadt, DE
Erfinder Flaig, Oskar, 78664 Eschbronn, DE
Vertreter Weber & Heim Patentanwälte, 81479 München
DE-Anmeldedatum 20.08.2003
DE-Aktenzeichen 10338285
Offenlegungstag 10.03.2005
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 15.09.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 15.09.2005
IPC-Hauptklasse F41C 23/14

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Schaftkappe zum Anbringen an einem Schaft an einer Langwaffe, insbesondere eines Sportgewehres, welche einen Grundkörper sowie mindestens eine Anlagebacke aufweist, welche gegenüber dem Grundkörper verstellbar ist.

Eine Schaftkappe dient zum Kontakt des Gewehres an der Schulter des Schützens. Für ein gutes und gleichbleibendes Schießergebnis ist es von maßgeblicher Bedeutung, dass die Schaftkappe exakt eingesetzt werden kann und an der Schulter des Schützens zuverlässig und positionsgenau anliegt.

Aus der gattungsbildenden DE 297 19 498 U1 ist es bekannt, zur Anpassung einer Schaftkappe an den jeweiligen Schützen Anlagebacken vorzusehen, welche an einem Grundkörper längsverschieblich gelagert sind. Weiterhin ist es bekannt, den Anstellwinkel der keilförmigen Anlagebacken verstellbar zu gestalten. Insgesamt kann hierdurch gegenüber starren Schaftkappen eine gute Anlage erreicht werden.

Die DD 224 652 A1 offenbart eine Schaftbackenverstellung für Jagd- und Sportgewehre mit höhen- und seitenfixierbarer Schaftbacke. Auf einem Gewindeführungsbolzen ist ein Exzentergewinde angeordnet, welches ein Kugelformteil trägt, das einer Schaftbacke mit einer Kugelgegenform eine Verschwenkung ermöglicht.

Die EP 1 126 231 A2 offenbart eine Vorrichtung zum Anstellen des Schaftwinkels eines Jagdgewehres, die sich zwischen dem Gewehr-Hauptkörper und dem beweglichen, aufgesetzten Backenglied befindet. Diese Vorrichtung besteht aus einer mit dem Gewehr-Hauptkörper verbundenen festen Platte mit Querschlitzen und einem mit der festen Platte mittig verbundenen vertikalen Führungselement mit U-förmigen Einstichen. Außerdem besteht diese Vorrichtung aus einer mit dem Backenglied verbundenen, beweglichen Platte mit einer Querrippe auf der einen Seite und einer vertikalen Verschlussplatte auf der anderen Seite und in der Mitte eine Öffnung für das Führungelement. Durch diese Schlitze und Einstiche lässt sich die bewegliche Platte gegenüber der festen Platte verdrehen und in der Höhe parallel und auch geneigt verschieben. Durch Speicherelemente und Schrauben mit Muttern lässt sich eine eingestellte Position fixieren.

Die DE 296 21 379 U1 offenbart eine Schaftkappe für Sportgewehre, die an ihrem unteren Ende einen nach hinten gerichteten, verstellbaren Schulterhaken aufweist. Der Schulterhaken besteht aus einem, die Schaftkappe seitlich verlängerten, einrastbaren Schwenkbolzen, einem an ihm verschieb- und drehbar gelagerten Hakenvorderteil, der mit einer Klemmschraube festklemmbar ist, und einem kürzeren, am Hakenvorderteil verschwenkbar gelagerten Hakenendteil, das ebenfalls mit mit einer Klemmschraube festklemmbar ist.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schaftkappe anzugeben, welche einen besonders guten Kontakt zur Schulter des Schützen gewährleistet und somit zu einem verbesserten Schießergebnis beitragen kann.

Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Schaftkappe mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.

Die erfindungsgemäße Schaftkappe ist dadurch gekennzeichnet, das das mindestens eine Kappenteil verschwenkbar aus einer Schaftlängsebene gelagert ist. Unter der Schaftlängsebene kann die Ebene verstanden werden, welche sich durch die Längsachse des Grundkörpers erstreckt und parallel oder zusammenfallend mit der Gewehrlängsachse oder der Mittenachse des Gewehrlaufes angeordnet ist. Das Kappenteil kann gegenüber einer Schwenkachse, welche vorzugsweise parallel oder senkrecht zur Längsachse des Grundkörpers verläuft, oder mehreren Schwenkachsen verdrehbar sein.

Durch die erfindungsgemäße Verschwenkbarkeit auch quer zur Schaftlängsebene wird im Gegensatz zum bekannten Stand der Technik mit der Erfindung erreicht, dass Kappenteile dreidimensional verstellt werden können. Hierdurch kann die Schaftkappe an die individuelle Form der Schulter eines Schützens noch besser angepasst werden. Durch diese ergonomische Anpassung der Schaftkappe kann die Waffe positionsgenau an die Schulter mit einer großen Kontaktfläche eingesetzt werden, so dass ein wiederholgenaueres und besonders ermüdungsarmes Zielen und Schießen ermöglicht wird.

Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung besteht darin, dass der Grundkörper entlang einer Längsseite eine konvexe Schwenkfläche aufweist, an welcher mindestens eine Anlagebacke verschwenkbar gelagert ist. Die Anlagebacke kann hierdurch zu beiden Seiten aus der Schaftlängsebene verschwenkt werden, so dass insgesamt eine günstige Backenposition für den Schützen erreicht werden kann. Selbstverständlich kann die Backe neben der Schwenkbarkeit auch weiter in Längsrichtung des Grundkörpers verschiebbar sein.

Nach der Erfindung ist es weiter bevorzugt, dass die konvexe Schwenkfläche einen vorgegebenen Schwenkradius hat und dass die Anlagebacke eine konkave Anlagefläche mit einem Radius aufweist, der an den Schwenkradius angepasst ist. Auf diese Weise kann ein relativ großer Verschwenkwinkel bei einer stets guten Kontaktfläche zwischen dem Grundkörper und der Anlagebacke erreicht werden.

Nach der Erfindung ist es von Vorteil, dass die Anlagebakke eine Schwenkplatte aufweist, an welcher die konkave Anlagefläche ausgebildet ist. Die Schwenkplatte kann als ein Adapterstück einfach hergestellt werden, so dass grundsätzlich diese mit herkömmlichen Anlagebacken verwendet werden kann.

Eine besonders bevorzugte Weiterbildung der Erfindung besteht jedoch darin, dass die Anlagebacke einen Backenkörper aufweist, welcher gegenüber der Schwenkplatte verstellbar, insbesonders verdrehbar gelagert ist. Auf diese Weise kann nach der Erfindung eine mehrfache Verstellbarkeit im Raum erreicht werden. Zunächst kann die Schwenkplatte entlang der Schwenkachse um eine Längsachse des Grundkörpers verschwenkt werden. Senkrecht zu dieser ersten Schwenkachse kann eine zweite Schwenk- oder Drehachse vorgesehen sein, mit welcher der Backenkörper selbst gegenüber der Schwenkplatte verdreht werden kann. Diese Verdrehung kann beispielsweise durch eine einfache Schraubverbindung hergestellt werden, welche ein Verdrehen des Backenkörpers in gelöstem Zustand mit einem anschließenden Festspannen erlaubt.

An der Schaftkappe sind üblicherweise zwei sich gegenüber liegende Anlagebacken als Kappenteile vorgesehen, welche nach der Erfindung vorzugsweise keilförmig ausgebildet sind. Die Anlagebacken können als einteilige oder starre Körper gefertigt sein.

Eine weitere Ausbildungsform der Erfindung besteht darin, dass eine Schulteranlagefläche an einer Stellplatte ausgebildet ist, welche an dem Backenkörper verstellbar, insbesondere verschwenkbar, gelagert ist. Somit kann durch diese Stellplatte auch nochmals der Anstellwinkel der keilförmigen Anlagebacke verändert werden, was zu einer noch besseren Anpassung der Schaftkappe an die individuelle Schulter des Schützens ermöglicht.

Nach der Erfindung ist als ein Kappenteil auch ein stiftförmiges Hakenelement vorgesehen. Das stiftförmige Hakenelement dient zum zusätzlichen Fixieren der Schaftkappe an der Schulter.

Nach der Erfindung besteht eine bevorzugte Ausführungsform darin, dass das stiftförmige Hakenelement an der Anlagebakke verschwenkbar aus der Schaftlängsebene gelagert ist. Bei dieser Ausführungsform ist das Hakenelement nicht unmittelbar am Grundkörper sondern direkt an der Anlagebacke gelagert, was zu einer besonders stabilen Befestigung des Hakenelementes führt.

Das Hakenelement kann selbst aus mehreren bolzenförmigen Einzelteilen zusammengebaut sein, welche zueinander verstellbar sind.

Eine besonders gute Verschwenkbarkeit des Hakenelementes wird nach der Erfindung dadurch erreicht, dass die Anlagebacke eine konvexe Hakenschwenkfläche aufweist, an welcher das Hakenelement über eine konkave Backenanlagefläche gelagert ist. Die konvexe Hakenschwenkfläche ist insbesondere an der der Schulteranlagefläche abgewandten Rückseite der Backe ausgebildet, welche etwa senkrecht auf dem Grundkörper steht.

Nach der Erfindung es es weiterhin bevorzugt, dass das Hakenelement eine separate Adapterplatte aufweist, an welcher die konkave Backenanlagefläche ausgebildet ist. Diese Adapterplatte kann einfach gefertigt werden, wobei auch herkömmliche Hakenelemente an der Adapterplatte befestigt werden können.

Für eine weiter verbesserte Verstellbarkeit im Raum ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass ein Hakenkörper an der Adapterplatte verstellbar, insbesondere verdrehbar, gelagert ist. So kann der Hakenkörper zunächst über die Verschwenkung der Adapterplatte an der Hakenschwenkfläche aus der Schaftlängsebene herausgeschwenkt werden. Weiterhin kann der Hakenkörper dann über ein zur Schwenkachse der Hakenschwenkfläche senkrecht stehendes Drehgelenk gegenüber der Adapterplatte selbst verschwenkt werden. Hierdurch läßt sich eine nahezu optimale Anpassung des Hakenelementes an die Form der Schulter des Schützen erreichen.

Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels weiter beschrieben, welches schematisch in den beigefügten Zeichnungen dargestellt ist.

In den Zeichnungen zeigen:

1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Schaftkappe;

2 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Schaftkappe in einer verkleinerten Darstellung;

3 eine perspektivische Ansicht eines Grundkörpers der erfindungsgemäßen Schaftkappe;

4 eine perspektivische Ansicht einer Schwenkplatte der erfindungsgemäßen Schaftkappe; und

5 eine perspektivische Ansicht einer Adapterplatte der erfindungsgemäßen Schaftkappe.

Eine erfindungsgemäße Schaftkappe 10 gemäß 1 umfasst einen Grundkörper 12, an welchem verschiedene Kappenteile direkt oder indirekt befestigt sind. An einer Längsseite des Grundkörpers 12, welche mit einer bogenförmigen Wölbung zur Bildung einer Schwenkfläche 14 versehen ist, sind ein oberer Anlagebacken 20 und ein unterer Anlagebacken 30 angeordnet. Beide Anlagebacken 20, 30 weisen an ihrer Unterseite eine Schwenkplatte 24, 34 auf, welche mit ihrer konkav ausgebildeten Anlagefläche 22, 32 jeweils in Richtung einer Längsachse 16 axial verschiebbar und gleichzeitig um die Längsachse 16 drehbar entlang der Schwenkfläche 14 gelagert sind.

Die obere Anlagebacke 20 weist einen Backenkörper 26 auf, welcher etwa mittig auf der Schwenkplatte 24 drehbar und feststellbar über einen nicht dargestellten Schraubbolzen gehaltert ist. Eine Schulterauflagefläche 27 ist an einer separaten Stellplatte 28 ausgebildet, welche an ihrem unteren Ende schwenkbar an dem Backenkörper 26 angelenkt ist. Durch die schwenkbare Stellplatte 28 kann ein Keilwinkel der oberen Anlagebacke 20 zur Anpassung an die Schulter des Schützens eingestellt werden.

Die untere Anlagebacke 30 weist einen einstückigen, keilförmigen Backenkörper 36 auf, welcher ebenfalls an der Schwenkplatte 34 drehbar um eine senkrecht zur Längsachse 16 gerichtete Drehachse gelagert ist. Die von der Schulterauflagefläche abgewandte Rückseite des Backenkörpers 36 ist bogenförmig als eine Hakenschwenkfläche 38 ausgebildet. An dieser konvexen Hakenschwenkfläche 38 ist ein Hakenelment 40 gelagert, wobei über eine Adapterplatte 42 ein stiftförmiger Hakenkörper 46 verstellbar angeordnet ist. Die Adapterplatte 42 ist schwenkbar entlang der Hakenschwenkfläche 38 gelagert, wobei der Hakenkörper 46 selbst nochmals verstell- und verdrehbar gegenüber der Adapterplatte 42 angeordnet ist.

Die mit der erfindungsgemäßen Schaftkappe 10 erreichbare Verschwenkbarkeit der einzelnen Kappenteile ist beispielhaft in der Draufsicht von 2 dargestellt. Beide Anlagebacken 20, 30 sind quer zur oder aus einer Schaftlängsebene heraus geschwenkt, welche durch die Längsachse 16 des Grundkörpers 12 und senkrecht zur Zeichnungsebene aufgespannt ist. Beide Anlagebacken 20, 30 sind über ihre hier nicht ersichtlichen Schwenkplatten 24, 34 um die Längsachse 16 entlang der Schwenkfläche 14 verschwenkt, und gleichzeitig sind die Backenkörper 26, 36 um ihre senkrecht zur Zeichnungsebene verlaufende Drehachse gegenüber den Schwenkplatten 24, 34 verdreht. Insgesamt kann so eine hervorragende dreidimensionale Verstellung der Kappenteile und damit eine sehr gute Anpassung der Schaftkappe an die Schulter des Schützen erfolgen.

In der Einzelteilansicht von 3 ist der Grundkörper 12 der vorausgehend beschriebenen Schaftkappe 10 dargestellt, wobei die konvexe Schwenkfläche 14 mit einem vorgegebenen Schwenkradius zu erkennen ist. Zur längsverschieblichen und gleichzeitig verschwenkbaren Lagerung der Schwenkplatten 24, 34 sind Langlöcher 15 in der Schwenkfläche 14 vorgesehen. Die Langlöcher 15 können von Schraub- oder Befestigungsbolzen durchdrungen werden, welche in ein Gegenlagerelement eingreifen können, welches in der Aufnahmebohrung 17 an der Rückseite des Grundkörpers 12 angeordnet ist.

Eine vergrößerte Darstellung der Schwenkplatte 24 ist aus 4 zu ersehen. Die Schwenkplatte 24 weist an ihrer Unterseite die konkav ausgestaltete Anlagefläche 22 auf, welche im zusammengebauten Zustand an der Schwenkfläche 14 des Grundkörpers 12 zur Anlage kommt. Die gegenüberliegende Oberseite ist plan als eine Auflagefläche 23 ausgebildet, auf welcher der Backenkörper verdrehbar gelagert wird. Zur Verbindung mit dem Backenkörper und dem Grundkörper ist ein Durchgangsloch 25 etwa mittig vorgesehen.

In ähnlicher Weise ist die in 5 vergrößert dargestellte Adapaterplatte 42 ausgebildet, mit welcher das Hakenelement 40 verschwenkbar an der Rückseite des Backenkörpers gelagert werden kann. Die Adapaterplatte 42 weist an ihrer Oberseite eine konkav gestaltete Backenanlagefläche 44 auf, welche mit der konvex gestalteten Hakenschwenkfläche 38 am Rücken des Backenkörpers 36 korrespondiert. Auf der gegenüberliegenden Unterseite ist eine plan gestaltete Auflagefläche 45 vorgesehen, an welcher das Hakenelement 45 verdrehbar angeordnet werden kann. Die Befestigung kann dabei ebenfalls über ein etwa mittig angeordnetes Durchgangsloch 47 erfolgen.


Anspruch[de]
  1. Schaftkappe zum Anbringen an einen Schaft einer Langwaffe, insbesondere eines Sportgewehres, welche einen Grundkörper (12) sowie mindestens eine Anlagebacke (20, 30) aufweist, welche gegenüber dem Grundkörper (12) verstellbar ist,

    dadurch gekennzeichnet,

    dass am Grundkörper (12) eine Schwenkplatte (24, 34) schwenkbar aus einer Schaftlängsebene gelagert ist und

    dass die Anlagebacke (20, 30) einen Backenkörper (26, 36) aufweist, welcher gegenüber der Schwenkplatte (24, 34) verstellbar, insbesondere verdrehbar, gelagert ist.
  2. Schaftkappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (12) entlang einer Längsseite eine konvexe Schwenkfläche (14) aufweist, an welcher mindestens eine Anlagebacke (20, 30) verschwenkbar gelagert ist.
  3. Schaftkappe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die konvexe Schwenkfläche (14) einen vorgegebenen Schwenkradius hat und dass die Anlagebacke (20, 30) eine konkave Anlagefläche (22, 32) mit einem Radius aufweist, der an den Schwenkradius angepasst ist.
  4. Schaftkappe nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlagebacke (20, 30) keilförmig ausgebildet ist.
  5. Schaftkappe nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schulteranlagefläche (27) an einer Stellplatte (28) ausgebildet ist, welche an dem Backenkörper (26) verstellbar, insbesondere verschwenkbar, gelagert ist.
  6. Schaftkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein stiftförmiges Hakenelement (40) vorgesehen ist.
  7. Schaftkappe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das stiftförmige Hakenelement (40) an einer Anlagebacke (30) verschwenkbar aus der Schaftlängsebene gelagert ist.
  8. Schaftkappe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlagebacke (30) eine konvexe Hakenschwenkfläche (38) aufweist, an welcher das Hakenelement (40) über eine konkave Backenanlagefläche (44) gelagert ist.
  9. Schaftkappe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Hakenelement (40) eine separate Adapterplatte (42) aufweist, an welcher die konkave Backenanlagefläche (44) ausgebildet ist.
  10. Schaftkappe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Hakenkörper (46) an der Adapterplatte (42) verstellbar, insbesondere verdrehbar, gelagert ist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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