Die Erfindung betrifft ein Gerät zur Herstellung einer engen Endschlaufe
an einem Ende einer Schnur oder eines Seils. Unter "Endschlaufe" ist dabei ein Gebilde
der in 1 dargestellten Art zu verstehen, also eines
zu einer engen Schlaufe zurückgebogenen und mit dem übrigen Schur- bzw. Seilendbereich
fest verbundenes Schnur- bzw. Seilende.
Eine solche Seilendschlaufe kann zum Einhängen des Seilendes an einem
Haken oder einem sonstigen Halteorgan oder zum Hindurchziehen des anderen Seilendes
zur Bildung einer großen Seilschlaufe dienen.
Ein beispielsweises Anwendungsgebiet von mit einer solchen Endschlaufe
versehenen Schnüren bzw. Seilen ist das Versetzen vorgefertigter Kamine im Hochbau.
Es ist heute üblich, Kamine aus Mantelsteinen, Schamotterohreinsatz und dazwischenliegender
Isolierung zu mindestens geschoßhohen Einheiten vorzufertigen und mit einem Kran
zu versetzen. Dabei haltert man den Schamotterohreinsatz gesondert mittels einer
Schnurschlaufe, da dieser bei der Montage etwas nach unten überstehen muß, um beim
Versetzen auf den Schamotterohranschluß exakt aufgesetzt werden zu können, wonach
dann die Mantelsteineinheit durch vollständiges Absenken ebenfalls aufgesetzt werden
kann. Man behilft sich dabei bisher mit Seilschlaufen, die durch Verknotungen hergestellt
sind. Die bei einer üblichen Seildicke von etwa 8 mm sich ergebenden dicken Seilknoten
führen aber, weil im Zuge der Montage ja eine gegenseitige Längsverschiebung von
Schamotterohreinsatz und Mantelsteineinheit mit Isolierzwischenlage erfolgt, zu
einer Beschädigung der Isolierung, die nicht wünschenswert ist. Deshalb ist es wünschenswert,
die notwendige Seilschlaufe, die den Schamotterohreinsatz umfassen soll, dadurch
herzustellen, daß an einem Seilende eine sehr enge Endschlaufe gebildet wird.
Aus solchen und ähnlichen Anwendungsfällen resultiert das Bedürfnis,
ein Gerät zu schaffen, mit welchem derartige enge Endschlaufen an Schnüren oder
Seilen einschließlich Drahtseilen hergestellt werden können.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der
anliegenden schematischen Zeichnungen mehr im einzelnen beschrieben, in welchen
zeigt:
1 eine Schnur- bzw. Seilendschlaufe,
wie sie mit dem erfindungsgemäßen Gerät hergestellt werden soll, und
die 2 bis 4
jeweils in stark schematisierter Darstellung das erfindungsgemäße Gerät während
dreier verschiedener Arbeitsphasen bei der Herstellung einer Endschlaufe.
1 zeigt eine an einem Schnur- oder Seilende
hergestellte Endschlaufe, wie man sie mittels des erfindungsgemäßen Geräts erhält.
Das Ende 1a eines Seils 1 ist unter Bildung einer kleinen Schlaufe
1b zurückgelegt und mittels einer darübergezogenen und verpressten engen
Öse 2 sehr fest mit dem übrigen Endbereich 1c des Seils verbunden.
Das Gerät zur Herstellung dieser Endschlaufe ist in den
2 bis 4 sehr
schematisch dargestellt, um die wesentlichen Komponenten des Geräts und dessen Arbeitsweise
zu verdeutlichen, ohne auf dem Fachmann ohne weiteres einsichtige Einzelheiten näher
einzugehen.
Die drei in den 2 bis 4
dargestellten Arbeitsphasen des Geräts sind das Einführen des Seilendes in das Gerät
(2), das Erfassen des Seilenden und dessen Durchziehen
durch eine Öse zur Bildung der Endschlaufe (3), und
das Verpressen der Öse zur Fixierung der Endschlaufe (4).
In den 2 bis 4
ist das Gehäuse 3 des Geräts nur schematisch durch eine strichpunktierte
Umrißlinie angedeutet. Das Gehäuse 3 weist eine Seileinführungsöffnung
4 auf, durch welche das Ende eines Seils 1 einführbar
ist. Im Gehäuse können weiter Führungsmittel (nicht dargestellt) angeordnet sein,
die das Seil, wenn es keine genügende Eigensteifigkeit besitzt, zumindest streckenweise
führen, und es ist ein Anschlag 5 vorgesehen, an welchem das eingeführte
Seilende anstößt, wenn es vollständig eingeführt worden ist. Dadurch ist die in
das Gehäuse einzuführende richtige Länge des Seilendabschnitts definiert, die zur
Herstellung der Endschlaufe benötigt wird.
Der Anschlag 5 ist vorzugsweise mit einem Endschalter oder
einem Sensor verbunden oder es ist ein Sensor vorgesehen, der auf das Seilende bei
Erreichen des Anschlags 5 in irgendeiner Weise anspricht, um den nachfolgenden
Arbeitsablauf des Geräts automatisch auszulösen. Es versteht sich von selbst, daß,
obwohl das Einführen des Seilendes manuell erfolgen kann, statt dessen auch eine
automatische Seilzuführvorrichtung (nicht dargestellt) vorgesehen sein kann.
Weiter ist in dem Gehäuse eine geteilte Matrizenplatte 6
angeordnet, bestehend aus zwei in der Plattenebene relativ zueinander beweglichen
Halbplatten 6a und 6b, wobei die Plattenebene etwa parallel zur
Einführrichtung des Seilendes orientiert ist. Die beiden Halbplatten 6a
und 6b bilden in ihrer Ruhestellung einen gewissen Spalt 6c und
sind in den einander zugewandten Kantenbereichen jeweils mit einer Aussparung
6d versehen, wobei die beiden Aussparungen 6d zusammen eine Aufnahmeöffnung
zum Einlegen der Öse 2 bilden.
In dem Gehäuse kann ein automatischen Einlegemechanismus (nicht dargestellt)
angeordnet sein, beispielsweise mit einem Schwenkarm, der jeweils vor dem Einführen
eines Seilendes automatisch in die von der Matrizenplatte gebildete Aufnahmeöffnung
einlegt. In 2 ist das Gerät bei eingelegter Öse
2 und bis zum Anschlag eingeführtem Seilende dargestellt.
Weiter ist in dem Gehäuse ein an einem Betätigungskolben
7 angeordneter Durchzugshaken 8 angeordnet. Dessen Orientierung
und Bewegungsrichtung verläuft etwa senkrecht zur Matrizenplatte 6.
In der Ruhestellung befindet sich der Durchzugshaken, von dem in das
Gehäuse eingeführten Seilende aus gesehen, hinterhalb der Matrizenplatte
6. Wenn bei in die Aufnahmeöffnung der Matritzenplatte eingelegter Öse
2, nach vollständigem Einführen eines Seilendes der weitere Arbeitszyklus
des Geräts ausgelöst wird, fährt der Kolben 7 in Richtung zur Matrizenplatte
hin aus und schiebt den Durchzugshaken durch die Öse 2 hindurch am Seilende
vorbei und zieht anschließend in einem Rückwärtshub den Durchzugshaken wieder zurück.
Dabei ergreift der Durchzugshaken mit seinem Hakenelement 8a das Seilende,
knickt dieses in Richtung zur Matritzenplatte 6 hin ein und zieht dann
den ergriffenen Seilendbereich durch die Öse 2 hindurch. Dadurch wird die
Seilendschlaufe gebildet.
Das Hindurchziehen des Seilendes durch die Öse 2 mittels
des Zughakens 8 erfolgt mit erheblicher Kraft, da ja beim Hindurchziehen
das Seil doppelt liegt, die Öse jedoch sehr eng ist und nur eine Lichtweite hat,
die beträchtlich weniger als das Doppelte des Seildurchmessers beträgt. Beispielsweise
beträgt der Lichtdurchmesser der Öse bei einem Sisalseil oder dergleichen mit 8
mm Außendurchmesser nur 10 mm (bei einem Drahtseil müßte der Lichtdurchmesser etwas
größer sein), so daß beim Hindurchziehen des doppelt liegenden Seils dieses ganz
erheblich zusammengedrückt und dabei in seiner Querschnittsform in Anpassung an
die Ösenöffnung verformt wird. Man sieht leicht ein, daß ein solches Hindurchziehen
manuell nicht zu bewerkstelligen wäre.
Nachdem die Seilendschlaufe auf diese Weise gebildet worden ist, erfolgt
als letzter Arbeitsschritt ein Preßvorgang zum festen Verpressen der Öse
2 mit dem umgriffenen Seil. Dazu dient ein Preßstempel 9, der
die eine 6a der beiden Halbplatten der Matritzenplatte 6 unter
Verengung des dazwischen befindlichen Spalts 6c so gegen die feststehende
andere Hubplatte 6b preßt, daß die Öse 2 unter plastischer Verformung
weiter verengt wird und fest um das umgriffene Seil herumgequetscht wird. Dadurch
ergibt sich eine außerordentlich feste Fixierung der Seilendschlaufe durch die Öse
2, die sicherstellt, daß sehr erhebliche Zugkräfte über die Seilendschlaufe
auf das Seil übertragen werden können, ohne daß ein Aufreißen der Seilendschlaufe
zu befürchten wäre. Dieser Verpreßschritt ist in 4
dargestellt.
Gegebenenfalls kann bei dem Gerät auch noch ein automatisches Ablängen
des anderen Seilendes erfolgen.
Es kann nunmehr die fertige, an dem Schnur- bzw. Seilende gebildete
Endschlaufe aus dem Gerät entnommen bzw. automatisch ausgeworfen werden.