Der Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft eine Gemüsewaschanlage
zur Reinigung von Gemüse und/oder sonstigen Lebensmitteln zur Entfernung von Verunreinigungen
wie Erde, Dünger, Schädlingsbekämpfungsmitteln oder dergleichen, mit einem Wasserbecken,
in dem mittels Einstrahlen von Wasser unter Druck ein Wirbel T erzeugt werden kann,
in dem die Lebensmittel gewaschen werden können.
Es existieren Maschinen zum Waschen von solch beträchtlichen Mengen
von Gemüse, Obst und anderen Lebensmitteln, dass ein Waschen mit der Hand absolut
nicht angebracht ist, sowohl was die benötigte Zeit als auch die beschwerlichen
Arbeitsbedingungen für die Person anbetrifft, die mit dieser Aufgabe betraut ist.
Diese Maschinen, die vorwiegend in mittleren und großen Restaurants,
Catering-Betrieben und Mensen eingesetzt werden, garantieren ein ausgezeichnetes
Waschen des Lebensmittels, und das mit einem Zeitaufwand, der mit dem der Handwäsche
nicht zu vergleichen ist. Außerdem ist es nicht nötig, extra eine Person von anderen
Arbeiten in der Küche, die in Stoßzeiten sowieso schon überlastet ist, abzuziehen.
Diese Maschinen bestehen normalerweise aus einem Becken mit gewölbtem
Boden, in dem eine oder mehrere Düsen das von einer Pumpe auf eine beträchtliche
Geschwindigkeit gebrachte Wasser ausstoßen. So entsteht im Becken ein Wirbel, der
das zu waschende Lebensmittel kontinuierlich und heftig auf- und untertauchen lässt,
wobei die Unreinheiten ins Wasser abgegeben werden.
Nach dieser bekannten Technik wird das Becken bis zur oberen Markierung
mit Wasser gefüllt, und eine bestimmte Menge eines einzigen Lebensmittels, zum Beispiel
eine bestimmte Gemüsesorte, frei in das Becken gegeben. Die Menge richtet sich nach
der Aufnahmekapazität der Maschine und/oder nach der vorgesehenen Menge des Lebensmittels,
das für den sofortigen Gebrauch bestimmt ist. Daraufhin wird die Pumpe eingeschaltet,
die das Wasser kräftig in Umlauf bringt, das daraufhin mit hoher Geschwindigkeit
aus den Düsen hervorschießt.
Besagte Pumpe bezieht das Wasser aus dem Bereich unterhalb eines im
Becken befindlichen Filtergitters, aber in ausreichender Höhe, um nicht die schwerere
Erde oder den Schmutz anzusaugen, die sich beim Waschen von dem Lebensmittel gelöst
und abgesetzt haben. So wird den Düsen nur reines Wasser zugeführt.
Die Geschwindigkeit des Wasserstrahls, der aus den Düsen hervorschießt,
sowie die konkave und gerundete Form des Filtergitters erzeugen einen Wirbel, in
dem das als Beispiel herangezogene Gemüse zwangsweise kontinuierlich auf- und untertaucht.
Die beträchtliche Geschwindigkeit erleichtert dabei das Sich-Ablösen von Schmutz
auf der Oberfläche des Lebensmittels, das auf diese Weise allmählich von seinen
Verunreinigungen befreit wird.
Da sich das zirkulierende Wasser allerdings kontinuierlich mit den
leichteren fortgetragenen Verunreinigungen anreichert (nur die schwereren setzen
sich sofort auf dem Grund ab), gerät ein Teil dieser schon fortgetragenen Verunreinigungen
wieder in Umlauf und sinkt erneut auf das zu behandelnde Produkt zurück, da er sich
nicht auf dem Boden absetzen kann.
Aus diesem Grund sieht der Stand der Technik vor, dass die vollständige
Wäsche des Lebensmittels in verschiedenen Phasen erfolgt, in denen jeweils ein kompletter
Wasseraustausch vorgesehen ist. Das Lebensmittel lagert sich bei jedem Wasseraustausch
auf dem Boden des Gitters oder eines Korbes ab oder bleibt zumindest im Becken,
bis es nach der Schlusswäsche herausgeholt wird.
Als Beispiel sei hier ein Zyklus aufgezeigt, bei dem das Wasser nach
einer ersten Wäsche mit starken Schmutzablagerungen auf dem Boden abgelassen wird,
während mit einem zweiten Zulauf sauberen Wassers eine zweite Wäsche mit einem erneuten
Ablassen des Wassers diesmal schon sehr viel sauberer, stattfindet. Nach einem dritten
Wasserzulauf erfolgt eine letzte Wäsche, bei der sich sämtlicher verbliebener Schmutz
auf dem Boden absetzt und das Wasser über Gitterhöhe grundsätzlich sauber ist. So
kann aus dem Becken ein ausgezeichnet gewaschenes Lebensmittel entnommen werden,
ohne dass erst das Wasser abgelassen werden müsste.
Nachteilig an diesem Stand der Technik ist, dass diese Art von Maschinen
einen beträchtlichen Wasserverbrauch haben. So ist zum Beispiel für nur wenige Kilo
eines beliebigen Gemüses eine nicht zu unterschätzende Menge an Wasser notwendig.
Jedes weitere Gemüse oder sonstiges Lebensmittel, das anschließend gewaschen werden
muss, verlangt von neuem nach diesem Zyklus mit der Konsequenz, dass sich der Wasserverbrauch
vervielfacht.
Hinsichtlich der Leistung von Maschinen dieser Art besteht weiterhin
der Nachteil ihrer generellen schlechten Auslastung. Denn ihre Benutzung orientiert
sich an der Menge der direkt zum Verbrauch anstehenden Lebensmittel und nicht an
ihrer Spitzenleistung. Für jeden einzelnen Waschgang ist dabei allerdings eine konstante
Wassermenge notwendig, die im Falle von weniger zu waschenden Lebensmitteln
nicht einfach vermindert werden kann. Das hat außer dem schon beschriebenen erheblichen
Wasserverbrauch steigende Energiekosten zur Folge.
Schließlich ist es klar, dass die Vorbereitung sämtlicher Lebensmittel
in ihrer Gesamtheit eine ziemlich lange Zeit in Anspruch nimmt, wenn jeweils immer
nur ein Lebensmittel ins Becken gegeben und gewaschen werden kann.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, das Waschen mehrerer
Lebensmittel zu gleicher Zeit und dennoch getrennt voneinander möglich zu machen,
und zwar für jeden kompletten Zyklus und in Mengen, die dem sofort vorgesehenen
Verbrauch entsprechen. So wird die Wassermenge, die sonst für jedes einzelne zu
waschende Lebensmittel benötigt würde, bei nur einem einzigen Waschzyklus verbraucht,
was zu einer Einschränkung des Wasserverbrauchs führt.
Zu dieser Aufgabe gehört auch ein weiterer wichtiger Verwendungszweck,
und zwar die Leistung der Maschinen optimal im Verhältnis zur vorhersehbaren Verbrauchsmenge
jedes einzelnen zu waschenden Gemüses oder anderen Lebensmittels einzusetzen.
Ferner gehört zu dieser Aufgabe als weiterer Verwendungszweck, den
Gebrauch des gesamten Beckens weiter für die traditionelle Wäsche nur eines einzelnen
Lebensmittels nach der normalen Leistung der Maschine zu ermöglichen.
Weiterhin gehört zu dieser Aufgabe als anderer Verwendungszweck, die
Zeit für das Waschen einer normalen und vorhersehbaren Menge verschiedener Gemüsesorten
oder anderer zu waschender Erzeugnisse für jeden Arbeitsgang bei der Vorbereitung
der Mahlzeiten zu verkürzen.
Schließlich sollen mit der Reduzierung des Wasseraufwands die Energiekosten
sowie die Kosten für das benutzte Wasser eingeschränkt und somit die Gesamtkosten
des Waschens und der Vorbereitung der Mahlzeiten reduziert werden.
Die genannte Aufgabe wird gelöst durch mehrere Düsen zum Einstrahlen
des Wassers und eine oder mehrere Trennwände, die das Wasserbecken in mehrere Fächer
unterteilen. Gegenstand der Erfindung ist eine Gemüsewaschanlage gemäß Schutzanspruch
1. Das Wesentlichste der Erfindung ist eine besondere Unterteilung des Beckens jeder
normalen Waschanlage für Gemüse oder sonstige Lebensmittel. Sie erlaubt für jeden
kompletten Zyklus ein gleichzeitiges, getrenntes Waschen von mehr als nur einem
Produkt.
Die hauptsächliche Besonderheit der vorliegenden Erfindung liegt in
einer besonderen Unterteilung des Beckens einer normalen Waschanlage für Gemüse
oder sonstige Lebensmittel durch eine oder mehrere querstehende Trenn- oder Scheidewände,
die zur Bildung verschiedener Fächer führen. Jedes dieser Fächer ist oben mit mindestens
einer Düse ausgestattet, die für die Versorgung mit Wasser und dessen kontinuierlichen
starken Umlauf im Becken sorgen.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe sowie die angegebenen Ziele
werden erfindungsgemäß gelöst bzw. erreicht durch das Einfüllen verschiedener Gemüsearten
oder anderer Lebensmittel, die gewaschen werden sollen, in ein einziges Becken,
das von zwei oder mehr Düsen gespeist wird, aus denen jeweils ein starker Wasserstrahl
hervorschießt. Es werden eine oder mehrere querstehende Quer- oder Scheidewände
in das Becken eingesetzt, um das Wasser einer jeden Düse für unterschiedliche Gemüse
oder sonstige gleichzeitig zu waschende Lebensmittel nutzen zu können.
Zweckmäßige Ausführungsformen der Erfindung bilden die Gegenstände
der Schutzansprüche 2 bis 5.
Alternativ dazu können auch ein oder mehrere Körbe, die jeweils nur
einen Teil des Gesamtvolumens des Beckens umfassen, für je eine Lebensmittelart
in das Becken eingesetzt werden. Die Körbe sind dabei so strömungsdurchlässig ausgebildet,
dass sie die Wirbelbildung des Wassers im Becken nicht wesentlich beeinträchtigen.
Dazu können sie vorzugsweise aus Drahtgittergeflecht bestehen, weil sie damit einerseits
ausreichend durchlässig sind, um einen guten Reinigungseffekt zu erzielen, und sie
andererseits stabil genug ausgebildet sind, um auch nasse Lebensmittel aus dem Becken
entnehmen zu können. Eine alternative Gemüsewaschanlage nach der Erfindung ist daher
Gegenstand des Schutzanspruches 6.
Die Erfindung wird an Hand von zwei schematischen Figuren beispielhaft
und ohne den Anspruch auf Vollständigkeit wiedergegeben.
Es zeigen:
1 eine Ansicht einer Maschine im Querschnitt
nach dem Stand der Technik,
2 eine perspektivische Ansicht einer
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gemüsewaschanlage mit einem aus zwei herausnehmbaren
Quer- oder Scheidewänden bestehenden Set.
In beiden Figuren sind die gleichen Einzelheiten mit den gleichen
Bezugszeichen versehen.
Eine Gemüsewaschanlage besteht im wesentlichen aus einem Becken V,
das in eine geeignete tragende Struktur S eingesetzt ist und einen Boden F besitzt,
der nach oben von einem gebogenen Gitter oder Filter G begrenzt wird. Das Filter
bzw. Gitter G grenzt an die Seitenwände des Beckens V, um den Wasserstrahl aus der
Düse U in eine kreisende Bahn zu bringen und im Becken V einen horizontal und koaxial
mit einer Längsachse des Beckens V verlaufenden Wirbel oder Strudel T zu erzeugen.
Während jedes einzelnen Waschzyklus wird das Wasser H, das vorher
bis auf normale Höhe ins Becken V gefüllt wurde, durch die Pumpe P in Umlauf gebracht.
Diese presst das Wasser vom Boden F durch die Düse U, die den Wasserstrahl auf die
angrenzende Wand des Beckens V richtet. Von dort dreht es sich aufgrund der besonderen
Beschaffenheit dieser Wand und des anschließenden Gitters G um sich selbst und erzeugt
so den Wirbel bzw. Strudel T.
Das Lebensmittel A, das schon vorher zusammen mit dem Wasser H in
das Becken V gegeben wurde, wird von dem Wirbel T erfasst und befindet sich im Wasser
H in einer ständigen Auf- und Abwärtsbewegung bzw. Umwälzung. Das bewirkt eine kontinuierliche
Reibung seiner Oberfläche mit der Strömung des sich bewegenden Wassers und damit
ein allmähliches Sich-Ablösen des Schmutzes und anderer Unreinheiten.
Bei den bekannten Gemüsewaschanlagen mit nur einer Düse U für den
Hochgeschwindigkeitswassereinlass in das Becken V befinden sich an den Rändern sogenannte
tote Bereiche, die nicht in die Bewegungen des Wasserwirbels T einbezogen sind und
in denen das zu behandelnde Produkt nicht vollständig und gleichmäßig von dem Waschvorgang
erfasst wird.
Diesem Nachteil trägt die Erfindung mit einem Becken V Rechnung, das
über zwei oder mehr in entsprechender Entfernung voneinander liegende Düsen U1,
U2, U3 verfügt. So kann über die gesamte Länge des Beckens V ein gleichmäßiger Wirbel
T erzeugt und ein toter Bereich verhindert werden.
Bei der erfindungsgemäßen Gemüsewaschanlage mit mehreren Düsen U1,
U2, U3 ist der Einsatz von querstehenden Trenn- bzw. Quer- oder Scheidewänden
1, 2 im Becken V möglich und vorteilhaft. Der Wasserstrahl jeder
einzelnen Düse U1, U2, U3 wird so besser zur Bildung von drei oder mehr Wirbeln
T in entsprechenden Fächern V1, V2, V3 genutzt.
Jede der herausnehmbaren Quer- oder Scheidewände 1,
2 ist aufgrund der angepassten Gestaltung ihres Randes, der der Form des
Beckens V entspricht, mit den Seiten des Beckens V und der Oberfläche von Gitter
oder Filter G verbunden. Dafür sorgt außer den entsprechenden bekannten Führungssystemen
an Rand und Boden auch z. B, eine Führung an den Wänden und dem Gitter-Boden G des
Beckens V.
Die Tatsache, dass die Quer- oder Scheidewände 1,
2 herausnehmbar sind, macht – falls notwendig – auch den Gebrauch
des gesamten ungeteilten Beckens V oder durch Herausnehmen einer der beiden Querwände
1, 2 zum Beispiel die Unterteilung in einen kleinen und einen
großen Bereich möglich.
In die Fächer V1, V2, V3 können drei unterschiedliche, zu waschende
Produkte gleichzeitig eingefüllt werden, ohne dass sie sich miteinander vermischen.
Ebenso können nach einem einzigen Waschzyklus, z. B. wie oben beschrieben mit drei
Räumen, drei unterschiedliche Gemüsearten oder sonstige Lebensmittel A ausgezeichnet
und gleichzeitig gewaschen zur Verfügung stehen, ganz im Einklang mit dem hauptsächlichen
vorgeschlagenen Verwendungszweck.
Auf diese Weise kann der Wasserverbrauch beträchtlich eingeschränkt
werden, was sich in dem häufig vorkommenden Fall von geringen, sofort benötigten
Mengen bestimmter Lebensmittel A mengenmäßig in zwei Drittel der heutzutage für
das Waschen dreier verschiedener Produkte benötigten Mengen auswirkt. Als weitere
Folge ist eine Kosten- und Zeitersparnis beim Waschen dieser Lebensmittel zu verzeichnen,
was ganz im Rahmen der weiteren aufgeführten Zwecke der Erfindung liegt.
Die Schaffung kleinerer Teilbereiche bzw. Fächer V1, V2, V3 gestattet
auch ein bequemeres abschließendes Herausnehmen des gewaschenen Gemüses oder Lebensmittels
A. Durch die reduzierte Oberfläche wird das Einlassen eines Korbes oder sonstigen
mit Ablauflöchern versehenen Behälters für ein zügiges Herausholen des gesamten
gewaschenen Gutes A aus jedem der einzelnen Bereiche bzw. Fächer V1, V2, V3 begünstigt.
Ein dafür geeigneter Korb möglichst ohne Seitenwände oder ansonsten
mit glatten Wänden, die der Wirbelbildung T nicht entgegenstehen, kann direkt mit
dem zu waschenden Produkt in die einzelnen Bereiche bzw. Fächer V1, V2, V3 eingesetzt
und hinterher zum Ende des kompletten Zyklus, mit dem gewaschenen Produkt entnommen
werden.
So ist es möglich, die Anzahl der einzusetzenden Quer- bzw. Scheidewände
1, 2 auch im Verhältnis zur Länge des Beckens V zu variieren,
wobei allerdings immer für jeden Teilbereich bzw. für jedes Fach V1, V2, V3 zumindest
eine Düse U1, U2, U3 vorhanden sein muss.