Die Erfindung betrifft eine Anlage und eine Vorrichtung zum Separieren
und/oder Klassieren von Stoffgemischen, bestehend aus granulat-, feinkorn-, feinbruch-
und/oder staubförmigen Materialien. Erfindungsgemäß werden insbesondere Flugaschen,
die bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe in Kraftwerken, Zementwerken oder Sinteranlagen
anfallen, aufbereitet. Ferner erstreckt sich die Lehre der Erfindung auf die Aufbereitung
von zerkleinerten fossilen festen Brennstoffen wie Steinkohle durch Separieren und/oder
Klassieren. Mit dieser erfindungsgemäßen Technologie können auch andere zerkleinerte
Stoffgemische wie Steinkohlekoks, Erze wie oxidische Eisenerze, Mineralien wie Gipsgestein,
Buntpigmente enthaltende Mineralien für Farbstoffe oder Wirk- und Hilfsstoffe für
Arzneimittel beispielsweise in Tablettenform aufbereitet werden. Die Erfindung kann
somit zum Abtrennen von Wertstoffanteilen aus unterschiedlichen Stoffgemischen eingesetzt
werden. Ein weiterer mit der Erfindung erreichter Vorteil besteht darin, dass homogene
und/oder inhomogene Stoffgemische abhängig oder unabhängig vom Wertstoffanteil auch
nach Korngrößenanteilen bzw. -klassen auf überraschend einfache Weise separiert
und/oder klassiert werden können. Die erfindungsgemäße Klassiermöglichkeit ersetzt
teuere und verschleißanfällige Siebvorrichtungen, Fliehkraftabscheider, Windsichter
u.dgl..
Flugaschen entstehen vor allem bei der Verfeuerung von festen Brennstoffen
wie Stein- und Braunkohle in thermischen Kraftwerken, Zementwerken oder Erzsinteranlagen.
Die Flugaschen bestehen typischerweise aus einem Ascheanteil und einem relativ hohen
Anteil an unverbranntem Kohlenstoff. Im Hinblick auf das Gebot der Ressourcenschonung
ist von dem Ascheanteil der Kohlenstoffanteil abzutrennen, damit dieser beispielsweise
den vorstehend genannten Anlagen als Brennstoff erneut zur Verfügung gestellt werden
kann. Dadurch wird eine vollständige Ausnutzung des eingesetzten Brennstoffes erreicht.
Auch in Müllverbrennungsanlagen fallen u.U. verwertbare Stoffe an, die mit dem Abgasstrom
ausgetragen werden. Die Flugaschen werden als teilchen-, granulat-, partikel- und
staubförmige feste Rückstände mit dem Abgasstrom ausgetragen und belasten damit
die Umwelt. Zur Vermeidung dieser Immissionen werden diese Schadstoffe abgeschieden.
Zum Stand der Technik gehört die Nassabscheidung von Flugaschen in Absetzbecken,
wobei das sedimentierte Flugaschematerial nach Trocknung in Pulverform als Zuschlagstoff
für die Baustoffherstellung verwendet wird. Ferner ist die Trockenabscheidung der
im Rauchgas enthaltenen Feststoffteilchen beispielsweise unter Einsatz von Filtersystemen
bekannt. Die in Elektrofiltereinrichtungen elektrostatisch abgeschiedenen Flugaschen,
insbesondere die Steinkohleflugasche, besteht im wesentlichen aus feinkörnigen Kohlenstoffgranulaten,
silikathaltigen hohlkugelförmigen Granulaten, den sogenannten Ceno- bzw. Mikrosphären,
und feinsten, im wesentlichen mineralischen Stäuben. Bei der Müllverbrennung enthalten
die Rauchgase ebenfalls separierbare Metalle, Salze und andere Feststoffe. Bisher
werden diese Stoffe ohne weitere Differenzierung und Selektierung verarbeitet oder
auf Deponien entsorgt. Beim Abbau von Steinkohle und deren nachfolgenden Zerkleinerung
beispielsweise zur Herstellung von Koks fallen ebenfalls große Mengen an Feinkohle
und Kohlestaub an, die aus Umweltschutzgründen zu erfassen sind und beispielsweise
durch die mit der Erfindung geschaffenen Separations- und Klassierungsmöglichkeiten
einer weiteren speziellen Nutzung zugeführt werden können. Auch beim Sintern von
Erzen unter Verwendung von Koksgrus werden mit dem Abgasstrom ebenfalls große Mengen
an granulat-, feinbruch- sowie staubförmigen Stoffen mit hohem Wertstoffanteil ausgetragen,
die nach der Erfindung aufbereitet werden können. Die Erfindung nimmt sich auch
Immissionsproblemen an, die beim Brechen und Mahlen von Erzen und Mineralien auftreten.
Die Teilchengröße der Flugaschen reicht von ca. 1 &mgr;m bis ca. 1
mm. Die Zusammensetzung der Flugaschen hängt im übrigen vom verwendeten Brennmaterial
ab. Die Steinkohleflugasche sowie die Asche aus Zementwerken enthält mineralische
Wertstoffe, die vor allem in der Baustoffindustrie weiter verwendbar sind. Gleichwohl
wird ein hoher Anteil der Flugaschen weltweit auf Deponien verbracht oder im Untertagebergbau
als Verfüll- oder Verpackmaterial eingesetzt. Bislang erfolgt keine selektive Separation
der Flugaschen nach einer Kohlenstofffraktion, weiteren Wertstofffraktionen, insbesondere
einer aus Ceno- bzw. Mikrosphären bestehenden Wertstofffraktion, sowie einer Staubfraktion.
Es ist Aufgabe der Erfindung, Stoffgemische, die bei thermischen und
nichtthermischen Prozessen entstehen, auf physikalischem und trockenem Wege aufzubereiten.
Es sollen Wertstofffraktionen aus den Stoffgemischen separiert werden. Der Mehrwert
von Fraktionen soll durch Klassieren erhöht werden. Insbesondere sollen die bei
der Verbrennung von festen fossilen Brennstoffen wie Steinkohle anfallenden und
als Steinkohleflugasche abgeschiedenen granulat- und staubförmigen Rückstände separiert
werden. Die Steinkohleflugasche besteht im wesentlichen aus Kohlenstoffgranulaten,
ceno- bzw. mikrosphärischen silikathaltigen Hohlkügelchen und mineralischem Staub.
Diese Bestandteile sollen nach der Erfindung zwecks weiterer Nutzung aufbereitet
werden. In die erfindungsgemäße Aufgabenstellung sind auch Flugaschen einbezogen,
die bei thermischen Prozessen wie der Rauchgasentschwefelung oder der Sinterung
von gebrochenen Erzen wie Eisen- und Kupfererzen entstehen. Zur erfindungsgemäßen
Aufgabenstellung gehören auch die Aufbereitung von zerkleinerten
Erzen, Mineralien oder Gesteinen, die bei nichtthermischen Prozessen beim Brechen
und/oder Mahlen anfallen. Ferner sollen nach der Erfindung die Vormaterialien für
die Pulvermetallurgie optimiert werden. Dort werden in aller Regel hochwertige feinkörnige
und/oder staubförmige Metalle und Metallverbindungen oder andere chemische Verbindungen
in dosierten Mengen zur Fertigung von Sonderprodukten mit bestimmter Raumform und
hervorragenden Eigenschaften benötigt. Auch die in der chemischen Industrie und
bei der Müllverbrennung prozessbedingt erzeugten Flugaschen u. andere Feststoffgemische
liegen im Aufgabenbereich der erfindungsgemäßen Wertstofferschließung. Schließlich
sollen nach der Erfindung homogene und/oder inhomogene Stoffgemischen nach qualitativer
und quantitativer Beschaffenheit, insbesondere nach unterschiedlichen Korngrößen
aufbereitet werden. Hierzu gehören beispielsweise feinkörnige und/oder pulverförmige
Farbpigmente oder Wirkstoffe nebst Zusatzstoffen für Arzneimittel und Aufbaustoffe.
Die genannten im Vordergrund stehenden Anwendungsgebiete beschränken die Erfindung
nicht auf diesbezügliche Ausführungsformen; denn die Erfindung ist allgemein zur
selektiven bzw. differenzierten Auf- bzw. Wiederaufbereitung von granulat-, feinbruch-
und/oder staubförmigen Stoffgemischen bestimmt.
Diese Aufgabe wird mit den anlagetechnischen Merkmalen des Patentanspruches
1 und den vorrichtungstechnischen Merkmalen des Patentanspruches 5 zum Separieren
und/oder Klassieren von Stoffgemischen aus granulat-, feinbruch-, feinkorn- und/oder
staubförmigen Materialien gelöst. Die auf die Anlage bezogenen Unteransprüche 2
bis 4 und auf die Rüttel- oder Vibrationsvorrichtung bezogenen Unteransprüche 6
bis 14 gestalten die Erfindung weiter aus.
Die Erfindung umfasst eine Anlage und eine Vorrichtung zum Separieren
und/oder Klassieren von Stoffgemischen aus granulat-, feinkorn- bzw. feinbruch-,
feinkorn- und/oder staubförmigen Materialien, die bei thermischen und nichtthermischen
Prozessen anfallen. Die Separation oder Klassierung erfolgt in einer erfindungsgemäßen
Rüttel- oder Vibrationsvorrichtung, die eine Rinne aufweist. Die Rinne besteht aus
winkelförmig angeordneten Separations- und Begrenzungsflächen, die sich in einem
Rinnentiefsten treffen. Das beschickungsseitig auf die Separationsfläche der Rinne
aufgegebene Stoffgemisch, das aus ganulat-, feinkorn- bzw. feinbruch- und/oder staubförmigen
Materialien bestehen kann, wird infolge einer auf die Rinne einwirkenden Rüttel-
oder Vibrationsbewegung in Richtung auf die Abförderseite transportiert. Dabei ist
überraschenderweise festzustellen, dass sich der Staubanteil des Ausgangsstoffgemisches
zum oberen Rand der Separationsfläche bewegt, während sich der Granulat-, Feinkorn-
und/oder Feinbruchanteil zum Rinnentiefsten orientiert. Auf diese Weise wird eine
Staubfraktion und eine Mischfraktion aus granulat-, feinkorn- bzw. feinbruchförmigen
Materialien erhalten. Beide Fraktionen werden getrennt abgefördert. In diesem Zusammenhang
ist auf 14 zu verweisen, in welcher dieser Separations-
bzw. Klassierungsvorgang dargestellt ist.
Zu den thermischen Prozessen gehören insbesondere der Betrieb von
Kraftwerken, Zementwerken und Erzsinteranlagen. Dort fallen Flugaschen an, die bei
der Befeuerung mit Steinkohle und/oder Koks sowie der Beheizung und Reduktion von
Erzen mit Koksgrus auf Sinterbetten entstehen. Diese Flugaschen werden mit dem Abgasstrom
ausgetragen und erfindungsgemäß aufbereitet. Die Aufbereitung der Flugaschen nach
den Wertstoffanteilen erfolgt durch Rütteln oder Vibration auf einer Winkelprofilrinne.
Zu den nichtthermischen Prozessen gehören Aufbereitungsmaßnahmen von
Erzen wie Eisenerzen oder Mineralien wie Gipsgestein durch Brechen und/oder Mahlen.
Das beim Zerkleinern von Eisenerzen anfallende Gut ist durch Separieren und/oder
Klassieren für die Erzsinterung aufzubereiten. Die Zerkleinerung von Erzen nebst
analoger Aufbereitung ist für die Erzpelletierung oder für die Pulvermetallurgie
erforderlich. Das Abtrennen des Erzstaubes wird durch eine Rüttel- oder Vibrationsbewegung
auf einer Rinne erreicht. Dabei wird der Erzstaub vom Feinbruchanteil des Erzes
abgetrennt. Beide Vorprodukte können für die Pulvermetallurgie oder die Pelletierung
in Betracht kommen. In all diesen Fällen können feinkörnige und staubförmige Feststoffteilchen
freigesetzt werden. Aus Umweltschutzgründen und wegen des hohen Wertstoffanteils
sind diese Stoffe zu sammeln und entsprechend aufzubereiten. Die Erfindung erstreckt
sich somit auch auf den bei der nichtthermischen Erzaufbereitung anfallenden Erzfeinbruch
und Erzstaub sowie ggf. auch auf die Zuschlagstoffe. Mineralien kommen in der Natur
nur selten mit hoher Reinheit vor. Eine gezielte Mineralienausbeute ist in der Regel
nur durch Zerkleinern dieser Stoffe zu erreichen. Sowohl das Gros des Zerkleinerungsgutes
wie auch der in die Umwelt ausgetragene Staub und Feinbruch können nach der Erfindung
separiert und/oder klassiert werden. Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung
wird Gipsgestein aus Transportgründen und im Hinblick auf dessen Verwendung in der
Baustoffindustrie üblicherweise zerkleinert. Das dabei entstehende feinkörnige Gut
besitzt zwangsläufig einen relativ hohen Staubanteil, der erfindungsgemäß von dem
Feinbruch durch Rütteln oder Vibration abgetrennt werden kann.
Der mit der Erfindung erreichte Vorteil kann am Anwendungsbeispiel
der Aufbereitung von Steinkohleflugasche aufgezeigt werden. Bislang wurde die Steinkohleflugasche
undifferenziert als Zementzuschlagstoff eingesetzt. Nach der erfindungsgemäßen
Erkenntnis ist jedoch nur der kohlenstoffarme Staubanteil als Zementzuschlagstoff
optimal zu verwenden. Durch Rütteln oder Vibration der Steinkohleflugasche wird
der Staubanteil, der im wesentlichen aus staubförmigen mineralischen Komponenten
besteht, von dem Feinkornanteil, der im wesentlichen aus kohlenstoffhaltigen und
ceno- bzw.- mikrosphärischen Komponenten besteht, abgetrennt. Die Verwendung der
Staubfraktion als Betonzuschlagstoff führt deshalb zu einer sprunghaften Verbesserung
der Betonqualität, weil der abgebundene Beton sich durch hohe Dichte über den gesamten
Querschnitt und durch die vollständige Einbettung der Stahlarmierungen auszeichnet,
die üblicherweise als Betonbewehrungsmittel eingesetzt werden. Durch die extreme
Verringerung des Porenvolumens sowie die Vermeidung des Eintrages von kohlenstoffhaltigen
und ceno- bzw.- mikrosphärischen Komponenten in die Betonmasse wird das Eindringen
von Feuchtigkeit und Wasser in den abgebundenen Betonkörper und das Anrosten der
Stahlarmierungen verhindert. Die weitere Aufbereitung des Feinkornanteils der Flugasche
erfolgt auf elektrostatischem Wege durch Nutzung der unterschiedlichen Leitfähigkeiten
der Komponenten des Feinkornanteils. Die kohlenstoffhaltigen Komponenten sind elektrisch
leitfähig und werden von der Gegenelektrode angezogen. Auf diese Weise erfolgt deren
Abtrennung von den ceno- bzw.- mikrosphärischen Komponenten. Die kohlenstoffhaltigen
Komponenten werden dem thermischen Prozess als Brennstoffe zugeführt. Die abgetrennten,
elektrisch nicht leitfähigen ceno- bzw. mikrosphäirschen Komponenten können beispielsweise
als Zuschlagstoffe für die Leichtbetonherstellung verwendet werden. Ein weiterer
mit der Erfindung erzielter Vorteil ergibt sich aus der Gegenüberstellung von bekannten
Trennmethoden zur Aufbereitung von Flugaschen. Die Klassierung von großen Durchsatzmengen
durch Sieben oder Sichten würde sehr große Siebflächen erfordern. Sofern die Klassierungsleistung
durch Ultraschall-Schwinger auf der Siebfläche unterstützt wird, erfolgt eine weitgehende
Zerstörung der fragilen kohlenstoffhaltigen Teilchen, die in den Ascheanteil fallen
und somit als Brennstoff verloren geht. Während in diesem Anwendungsfall Siebe einem
starken abrasiven Verschleiß ausgesetzt sind, werden die erfindungsgemäßen Rinnenprofile
beim Separieren von Flugaschen durch Rütteln oder Vibration nur in geringem Umfang
auf Verschleiß beansprucht
Ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung bezieht sich auf die
Sintermetallurgie. Bei der Sinterung von zerkleinerten oxidischen oder sulfidischen
Erzen dient der eingesetzte Brennstoff wie Koksgrus sowohl der Beheizung wie auch
der Reduktion der Erze bis zur Metallstufe. Mit der durch das Sinterbett geleiteten
Verbrennungsluft und dem dabei entstehenden Abgasstrom werden ebenfalls feinkörnige
und staubförmige kohlenstoffhaltige, nichtreduzierte und/oder vorreduzierte Erzteilchen
und/oder Metallteilchen ausgetragen, die aus Umweltschutzgründen abgeschieden werden
müssen. Eine Rückführung dieser Feststoffteilchen in den Sinterprozess würde nur
zu einer verstärkten Belastung des Abgasstromes mit diesen feinkörnigen und staubförmigen
Materialien führen. Im Falle eines hohen Eisenanteils in der Sinterflugasche wird
diese zunächst einem elektromagnetischen Trennverfahren unterzogen, um die elektromagnetisch
beeinflussbaren eisenhaltigen Teilchen abzutrennen. Das demgegenüber verbleibende
Stoffgemisch wird analog zur Steinkohleflugasche aufbereitet.
Die Erfindung ist auch auf die Aufbereitung von feinkörnigen und staubförmigen
Feststoffteilchen, die bei nichtthermischen Prozessen wie dem Brechen und/oder Mahlen
von Erzen oder Gesteinen entstehen und mit der Umgebungsluft ausgetragen werden,
anwendbar. Hierzu gehören beispielsweise das Zerkleinern und Mahlen von Eisenerzen
zwecks nachfolgender Pelletierung oder die entsprechende Aufbereitung von Metallen
oder Metallverbindungen zu deren pulvermetallurgischen Verwendung. Die Aufbereitung
von Gipsgestein zur Herstellung von Gipskartonageplatten für die Baustoffindustrie
betrifft eine weitere spezielle Anwendung der Erfindung. Die bei diesen Aufbereitungsverfahren
entstehenden Produkte können gemäß der Erfindung durch Rütteln oder Vibration nach
bestimmten Feinkornklassen bis zur Staubklasse klassiert werden. In analoger Weise
können Farbpigmente oder pharmazeutische Wirkstoffe nebst Zuschlagstoffen klassiert
werden. Auch zerkleinerter Koks kann nach der erfindungsgemäßen Methode nach bestimmten
Korngrößenbereichen klassiert werden, die beispielsweise in Abhängigkeit von der
metallurgischen Zielsetzung in den Ringraum eines Hochofens mit der Verbrennungsluft
eingeblasen werden können.
Die erfindungsgemäße Anlage ist modular aufgebaut. Nach einer Ausführungsform
der Erfindung umfasst sie eine in einem Rauch- bzw. Abgaskamin angeordnete Filtereinrichtung,
insbesondere eine Elektrofiltereinrichtung mit Sammelbunker, eine nachgeschaltete
Rüttel- oder Vibrationseinrichtung unter Verwendung mindestens eines erfindungsgemäßen
Winkelrinnenprofils zum Separieren der Flugasche in eine Feinkornfraktion und in
eine Staubfraktion sowie ggf. eine elektrostatische Separationseinrichtung zum weiteren
Separieren der Feinkornfraktion in eine elektrisch leitfähige und eine elektrisch
nicht leitfähige Subfraktion. Zur Ausstattung der Anlage gehört auch ein chemisches
und physikalisches Labor, um die chemische Zusammensetzung, die physikalischen Eigenschaften
und die räumliche Beschaffenheit der Flugascheteilchen zu bestimmen. Im Falle des
Einsatzes von Steinkohleflugasche erfolgt in einem Arbeitsgang mittels der erfindungsgemäßen Rüttel-
oder Vibrationseinrichtung eine Separation in eine Feinkornmischfraktion, die im
wesentlichen aus Kohlenstoffgranulaten und ceno- bzw. mikrosphärischen silikathaitigen
Hohlkügelchen besteht, und in eine Staubfraktion, die im wesentlichen pulverförmige
mineralische Bestandteile enthält. Die Separation von Flugaschen, die bei der Sinterung
von Erzen, insbesondere oxidischen Eisenerzen, mittels Koksgrus anfallen, kann ebenfalls
in einer erfindungsgemäßen Rüttel- oder Vibrationseinrichtung ausgeführt werden.
Denn die Sinterflugaschen bestehen aus feinkörnigen Stoffteilchen, die sich aus
einer kohlenstoffhaltigen und erzhaltigen, vorreduzierten erzhaltigen und/oder metallischen
Mischfraktion sowie einer Staubfraktion zusammensetzen. Die elektromagnetisch beeinflussbaren
eisenhaltigen Stoffteilchen können vorab mit einem Elektromagneten abgetrennt werden.
Die verbleibende Mischfraktion kann vorab durch den nachgeschalteten Rüttel- oder
Vibrationsvorgang auf mindestens einer Rinne aus einem Winkelprofil in eine Staubfraktion
und eine staubfreie Mischfraktion aus Kohlenstoffgranulaten und ceno- bzw. mikrosphärischen
silikathaltigen Hohlkügelchen separiert werden. Die staubfreie Mischfraktion kann
mittels einer nachgeschalteten elektrostatischen Separationseinrichtung in eine
feinkörnige elektrisch aufladbare Kohlenstofffraktion und in eine elektrisch nichtaufladbare
Fraktion aus ceno- bzw. mikrosphärischen silikathaltigen Hohlkügelchen separiert
werden. Mit der Erfindung wird folglich die Aufbereitungstechnologie sprunghaft
bereichert.
Die vorgesehenen anlagetechnischen Einrichtungen orientieren sich
teils an die vorausgegangenen thermischen und nichtthermischen Prozesse, teils berücksichtigen
sie die Analysen- und Beschaffenheitsfeststellungen der Ausgangs-, Zwischen- und
Endprodukte.
Die erfindungsgemäße Rüttel- oder Vibrationseinrichtung umfasst mindestens
eine Rinne, die auf einer ebenen tischförmigen Auflage bzw. eines Tisches angeordnet
ist. An der Unterseite der tischförmigen Auflage sind in den Eckbereichen federelastische,
in der Neigung zur Vertikalen einstellbare Lenker angebracht. Die Lenker sind parallelogrammartig
auf einer Bodenplatte lösbar befestigt. An der Unterseite der tischförmigen Auflage
ist ferner eine Rüttelstange angelenkt, die beispielsweise über eine Exzenterscheibe
mit einem Antriebsmotor verbunden ist. Der Antriebsmotor ist auf einer Bodenplatte
befestigt. Anstelle der Exzenteranordnung kann beispielsweise mindestens ein Unwuchtmotor
vorgesehen sein. Die Rinne ist winkelförmig, vorzugsweise als ungleichschenkeliger
Winkel ausgeführt. Die Rinne liegt mit der Scheitelkante auf der tischförmigen Auflage
auf und ist in der Neigung zur Vertikalen verstellbar. Die vom kurzen und langen
Schenkel des Rinnenprofils seitlich ausgehenden Rinnenflächen stützen sich jeweils
an oder mit einer endseitigen Abwinkelung auf hierfür vorgesehenen Konsolen ab.
An jeder Stirnseite des Rinnenprofils ist eine Seitenwand vorgesehen. Über eine
der Seitenwand erfolgt die Zuführung des zu separierenden und/oder zu klassierenden
Materials, während die Abförderung der separierten oder klassierten Fraktionen über
die andere bzw. gegenüberliegende Seitenwand erfolgt. Die für die Materialzuführung
bestimmte Seitenwand besitzt im Bereich eines bzw. des langen Schenkels der Rinne
eine Öffnung zur Einleitung des zu separierenden und/oder zu klassierenden Materials.
Die von diesem Schenkel des Rinnenprofils ausgehende Rinnenfläche dient der Separation
oder Klassierung des eingebrachten Materials und wird folglich als Separationsfläche
bezeichnet. Die von dem anderen bzw. kurzen Schenkel des Rinnenprofils ausgehende
Rinnenfläche dient im wesentlichen der räumlichen Rinnenbegrenzung und der Sammlung
des Teils des aufgegebenen Separationsgutes, der nicht über die Separationsfläche
abgefördert wird. Die hierauf bezogene Rinnenfläche wird als Begrenzungsfläche bezeichnet.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung kann das Rinnentiefste zu einem verbreiterten,
im wesentlichen flachen Boden ausgebildet sein. Unter der Einwirkung der Rüttel-
oder Vibrationsbewegung der tischförmigen Auflage wird das eingebrachte Stoffgemisch
wie Flugasche in einen Feinkorn- und einen Staubanteil separiert. Dabei wird der
Staubanteil durch die in Abförderrichtung wirkende Rüttel- oder Vibrationsbewegung
in Richtung auf den oberen Bereich der Separationsfläche bis zum Austragsrand befördert.
Demgegenüber wird der staubfreie Feinkornanteil im Rinnentiefsten konzentriert und
in Abförderrichtung bewegt.
An der auftragsseitigen Seitenwand der Rüttel- oder Vibrationsrinne
ist ein schachtförmiges Magazin zur Aufnahme und kontinuierlichen Aufgabe des Stoffgemisches
z.B. Flugasche auf die Separationsfläche vorgesehen. Das Magazin besitzt auf der
Höhe des oberen Bereiches der Separationsfläche mindestens eine Beschickungsöffnung.
Das Magazin kann schachtförmig als Rohr- oder Vierkanthohlprofil ausgeführt sein.
Die Beschickungsöffnung kann beispielsweise mit rundem, ovalem, quadratischem, langloch-
oder rechteckförmigem Querschnitt ausgeführt sein. Nach einer weiteren Ausführungsform
kann das schachtförmige Magazin beispielsweise mit einem an der Außenseite der auftragsseitigen
Seitenwand angeordneten U-Profil gebildet sein.
An der Außenseite der austragsseitigen Seitenwand der Rinne ist ein
ggf. aus zwei parallelen Vertikalkammern bestehender vertikaler Abförderschacht
vorgesehen. Auf dem Höhenniveau des Austragsrandes ist in der austragsseitigen Seitenwand
eine Austragsöffnung vorgesehen, über welche die Staubfraktion über eine Vertikalkammer
des Abförderschachtes in eine separate Sammeleinrichtung abgefördert wird. Für die
im Rinnentiefsten zur austragsseitigen Stirnwand bewegte Feinkornfraktion
ist auf diesem Höhenniveau ebenfalls mindestens eine Austragsöffnung vorgesehen,
die in die andere Vertikalkammer des Abförderschachtes mündet. Anstelle eines Abförderschachtes
mit zwei Kammern können zwei separate Vertikalkammern vorgesehen sein. Auf diesem
Wege wird die Feinkornfraktion in eine separate Sammeleinrichtung abgefördert.
Die Separation eines Stoffgemisches wie Flugasche in eine Feinkornfraktion
und eine Staubfraktion kann durch zusätzliche Einstellmöglichkeiten der Rinne beeinflusst
werden. Zunächst können mit Hilfe des motorischen Antriebs die Frequenz und die
Amplitude der Rinne, abgestimmt auf das Separations- oder Klassierungsgut, leistungssteigernd
eingestellt werden. Ferner kann die Rinne, die auf der tischförmigen Auflage angeordnet
ist, vertikal verschwenkbar ausgeführt sein. Zu diesem Zweck ist die Scheitelkante
der Rinne gelenkig auf der tischförmigen Auflage angeordnet. Ferner kann die Rinne
auf der tischförmigen Auflage horizontal zu deren Längsachse verschwenkbar angeordnet
sein. Eine weitere Einstellungsmöglichkeit bietet die Verwendung von Winkelprofilen
mit unterschiedlichen Innenwinkeln zwischen den beiden Schenkeln. In diesem Falle
werden beispielsweise vorgefertigte Rinnen mit unterschiedlichen Innenwinkeln bereitgestellt,
die auf die zu separierenden und zu klassierenden Stoffgemische abgestimmt sind.
Die beiden Schenkel der Rinne können auch über ein Scharnier, das eine Verstellung
des Innenwinkels ermöglicht, miteinander verbunden sein. Das Separationsziel kann
auch durch die Neigung der zwischen der tischförmigen Auflage und der Bodenplatte
angeordneten Lenker, die in diesem Anordnungssystem ein Parallelogramm bilden, optimiert
werden. Durch Veränderung der Angriffsstelle des motorischen Rüttel- oder Vibrationsantriebes
an der Unterseite der tischförmigen Auflage kann der Separationseffekt zusätzlich
verbessert werden. Die erfindungsgemäße Rinne besitzt somit in Abhängigkeit von
der chemischen Zusammensetzung, der physikalischen Eigenschaften und der räumlichen
Beschaffenheit des zu separierenden und/oder zu klassierenden Gutes eine Vielzahl
von Einstellmöglichkeiten, die im Sinne einer Kombination zu einer Optimierung der
Separationsqualität sowie der Separationsgeschwindigkeit, verbunden mit einer erheblichen
Steigerung des Materialdurchsatzes, beiträgt.
Die anlagetechnischen Module, insbesondere das obligatorische Modul
der Rüttel- oder Vibrationsvorrichtungen, bedingen sich im Hinblick auf das weite
Spektrum der in Betracht kommenden Ausgangsmaterialien gegenseitig und sind daher
als Kombination zu begreifen. Der mit den erfindungsgemäßen Rüttel- oder Vibrationsrinnen
erzielbare wirtschaftliche Erfolg kann durch Berücksichtigung der Analysenergebnisse
und Beschaffenheitsfeststellungen der Ausgangs-, Zwischen- und Endprodukte sowie
der Betriebsweise der Rüttel- bzw. Vibrationsvorrichtungen optimiert werden. Eine
Parallelschaltung der Rinnen ggf. unter Bildung von Rinnenstapel trägt zu einer
weiteren mit der Erfindung erreichbaren Leistungssteigerung bei.
Die Erfindung wird im Zusammenhang mit den zeichnerischen Darstellungen
auf der Basis von Ausführungsbeispielen gemäß den 1
bis 14 näher erläutert. Die Ausführungsbeispiele
beinhalten erfindungsgemäße Kombinationen, in denen das gezielte Sammeln, das differenzierte
Separieren und/oder Klassieren der Ausgangs-, Zwischen- und Endprodukte sowie das
abschließende Sammeln nebst Bereitstellung der einzelnen Stofffraktionen für Endabnehmer
erläutert werden.
Nach der Lehre der Erfindung können insbesondere folgende Stoffgemische
aus feinkörnigen und/oder staubförmigen Materialien wie Steinkohle-, Rauchgasentschwefelungs-,
Sinter- und Müllverbrennungsflugasche, ferner zerkleinerte Erze, Gesteine wie Gipsgestein
und sonstige Mineralien sowie Farb- und Arzneistoffe separiert und/oder klassiert
werden. Diese Beispiele stellen nur einen Ausschnitt der Nutzungsmöglichkeiten der
Erfindung dar.
Die Erfindung umfasst einen modularen Aufbau einer Anlage zur Separation
und/oder Klassierung von Stoffgemischen aus bzw. granulat-, feinbruch-, feinkorn-
und staubförmigen Materialien. In die erfindungsgemäße Anlage kann als Ergänzungsmodul
eine Siebvorrichtung zum Absieben des Grobkorns von dem feinkörnigen bzw. granulatförmigen
und staubförmigen Materialien integriert sein. Als weitere Ergänzungsmodule können
Magnetscheider, elektrostatisch arbeitende Walzenscheider und triboelektrische Trennvorrichtungen
im Rahmen der Erfindung eingesetzt werden. Die Module können daher in der Gesamtheit
oder auf den Bedarfsfall zugeschnitten einzeln oder in Kombination zur Anwendung
kommen. Das wesentliche Modul einer jeden Anlage bildet die Anordnung mindestens
einer Rüttel- oder Vibrationsvorrichtung mit mindestens einer Rinne. Homogene oder
inhomogene zerkleinerte Stoffgemische können mit mindestens einer Rinne sowohl separiert
als auch klassiert werden.
Bei der Aufbereitung von zerkleinerten inhomogenen Erzen, Mineralien
oder Gestein erfolgt zunächst die Abtrennung des Bergeanteils durch Nutzung unterschiedlicher
Wichten mittels einer entsprechend ausgewählten Rinne und Einstellung der Rüttel-
oder Vibrationsbewegung Inhomogene Stoffe besitzen unterschiedliche chemische Zusammensetzungen
und Verbindungsformen.
Nach der Erfindung können Farbpigmente aus anorganischen Farbmitteln
klassiert werden. Zu diesem Zweck werden in der Natur vorkommende
anorganische Mineralien, die beispielsweise Buntpigmentstoffe auf der Basis von
Eisen, Chrom, Kobalt, Nickel, Titan und Zink enthalten, gemahlen. Die für die Zusammensetzung
der Farbmittel erforderlichen Korngrößenklassen werden nach Auswahl der Rinnenprofile
und Einstellung der Bewegungsparameter, d.h. Frequenz und Amplitude, durch mehrfache
Wiederholung des Rüttel- oder Vibrationsvorganges gewonnen.
Nach der erfindungsgemäßen Lehre können auch Arzneistoffe, bestehend
aus den Wirkstoffen und die Hilfsstoffe, die üblicherweise aus Füll-, Binde-, Gleit-
und Zerfallhilfsmittel bestehen, einzeldosiert in Granulat- und/oder Pulverform
als Ausgangsmaterial zur Herstellung pharmazeutischer Tabletten aufbereitet werden.
Die hierfür benötigten Korngrößenklassen werden nach Auswahl der Rinnenprofile und
Einstellung der Bewegungsparameter, d.h. Frequenz und Amplitude, durch mehrfache
Wiederholung des Rüttel- oder Vibrationsvorganges gewonnen. Diese Anwendungsmöglichkeiten
zeigen nur einen Ausschnitt der Nutzungsmöglichkeiten der Erfindung.
Im Hinblick auf die genannten Anwendungsmöglichkeiten umfasst die
Erfindung einen modularen Aufbau einer Anlage zur Separation und/oder Klassierung
von Stoffgemischen aus ganulat-, feinkorn-, feinbruch- und/oder staubförmigen Materialien.
Durch die Integration von Ergänzungsmodulen wird der Einsatzbereich der Erfindung
wesentlich flexibler und dadurch erweitert. Die Maßnahmen können daher in der Gesamtheit
oder auf den Bedarfsfall zugeschnitten einzeln oder in Kombination zur Anwendung
kommen. Das wesentliche Modul einer jeden Anlage bildet die Anordnung mindestens
einer Rüttel- oder Vibrationsrinnenvorrichtung mit mindestens einer Rinne. Homogene
oder inhomogene zerkleinerte Stoffgemische können mit mindestens einer Rinne sowohl
separiert als auch klassiert werden. Zur Überwachung der Effektivität der modularen
Kombinationen dienen die chemische Analyse sowie die Bestimmung der physikalischen
Eigenschaften und der räumlichen Beschaffenheiten der Fraktionen und Subfraktionen.
Die Anlage gemäß der Erfindung wird auf der Grundlage der
1 bis 3 näher
erläutert.
1 zeigt eine erfindungsgemäße Kombination
modularer Vor- und Einrichtungen zur Schaffung einer dem Bedarfsfall angepassten
Anlage für die Separation und/oder Klassierung von Stoffgemischen aus granulat-,
feinbruch- und/oder staubförmigen homogenen und/oder inhomogenen Materialien.
Ein Modul AA umfasst eine Sammelvorrichtung für die zu separierenden
und/oder zu klassierenden Materialien sowie Prüfeinrichtungen zur Bestimmung der
chemischen Zusammensetzung, der physikalischen Eigenschaften und der räumlichen
Beschaffenheit dieser Stoffgemische.
Ein Modul BB umfasst eine Rüttel- oder Vibrationsvorrichtung, die
mit mindestens einer Rinne zur Separation und/oder Klassierung der granulat-, feinbruch-
und/oder staubförmigen homogenen und/oder inhomogenen Stoffgemische sowie jeweils
mit mindestens einer Beschickungs- und Abfördervorrichtung ausgerüstet ist.
Ein Modul CC, d.h. variabel einsetzbares Ergänzungsmodul, umfasst
mindestens eine ergänzende elektromagnetisch, triboelektrisch oder elektrostatisch
arbeitende Separationsvorrichtung mit Beschickungs- und Abfördervorrichtungen.
Ein Modul DD umfasst getrennte Sammelvorrichtungen für die durch Separation
und/oder Klassierung gewonnenen Fraktionen.
2 zeigt eine erfindungsgemäße Kombination
einer modularen Anlage für die Separation von Steinkohleflugasche.
Ein Modul AA umfasst eine Sammelvorrichtung für die zu separierende
Steinkohleflugasche, die im wesentlichen aus granulatförmigen Kohlenstoffteilchen,
ceno- bzw. mikrosphärischen silikathaltigen Hohlkügelchen und mineralischem Staub
besteht, sowie Prüfeinrichtungen zur Bestimmung der chemischen Zusammensetzung,
der physikalischen Eigenschaften und der räumlichen Beschaffenheit der Steinkohleflugasche.
Ein Modul BB umfasst eine Rüttel- oder Vibrationsvorrichtung mit mindestens
einer Rinne zur Separation der Steinkohleflugasche, mindestens eine Beschickungsvorrichtung
zur Aufgabe der Steinkohleflugasche auf die Rinne sowie mindestens eine Abfördervorrichtung
für die abgetrennte Staubfraktion und mindestens eine Abfördervorrichtung für die
abgetrennte Mischfraktion aus granulatförmigen Kohlenstoffteilchen und ceno- bzw.
mikrosphärischen silikathaltigen Hohlkügelchen.
Ein Modul CC, d.h. variabel einsetzbares Ergänzungsmodul, umfasst
einen elektrostatischen Separator mit mindestens einer Beschickungsvorrichtung für
die Mischfraktion sowie mindestens eine Abfördervorrichtung für die aus elektrisch
leitfähigen Kohlenstoffgranulaten bestehende Subfraktion und mindestens eine Abfördervorrichtung
für die aus elektrisch nicht leitfähigen ceno- bzw. mikrosphärischen silikathaltigen
Hohlkügelchen bestehende weitere Subfraktion.
Ein Modul DD umfasst getrennte Sammelvorrichtungen
für die Subfraktion, bestehend aus Kohlenstoffgranulaten, und für die Subfraktion,
bestehend aus ceno- bzw. mikrosphärischen silikathaltigen Hohlkügelchen.
3 zeigt eine erfindungsgemäße Kombination
einer modularen Anlage für die Separation und Klassierung von inhomogenem zerkleinerten
Eisenerz, d.h. mit Bergeanteil.
Ein Modul AA umfasst Sammelvorrichtungen für das zu separierende Stoffgemisch
aus feinbruch- und staubförmigen Eisenerz- und Bergeteilchen sowie Prüfeinrichtungen
zur Bestimmung der chemischen Zusammensetzung, der physikalischen Eigenschaften
und der räumlichen Beschaffenheit der im Stoffgemisch enthaltenen Bestandteile.
Ein Modul CC, d.h. variabel einsetzbares Ergänzungsmodul, umfasst
eine elektromagnetische Separationsvorrichtung wie Magnetscheider zur Abtrennung
der elektromagnetisch beeinflussbaren Eisenoxidteilchen von den elektromagnetisch
nicht beeinflussbaren Bergeteilchen.
Ein Modul BB umfasst eine Rüttel- oder Vibrationsvorrichtung mit mindestens
einer Rinne zur Klassierung der feinbruch- und staubförmigen Eisenoxidteilchen,
mindestens eine Beschickungsvorrichtung zur Aufgabe der Eisenoxidteilchen auf die
Rinne sowie mindestens eine Abfördervorrichtung für die abgetrennte Staubfraktion
und mindestens eine Abfördervorrichtung für die abgetrennte Feinbruchfraktion, die
jeweils aus Eisenoxidteilchen bestehen.
Ein weiteres Modul BB umfasst eine Rüttel- oder Vibrationsvorrichtung
mit mindestens einer Rinne, die mindestens eine Zwischenrinne auf der Separationsfläche
aufweist, zur Klassierung der feinbruchförmigen Feinkornfraktion aus Eisenoxidteilchen
in mindestens zwei Feinkornsubfraktionen, sowie eine Beschickungsvorrichtung zur
Aufgabe der Eisenoxidteilchen auf die Rinne und mindestens eine Abfördervorrichtung
für die abgetrennten Feinkornsubfraktionen aus Eisenoxidteilchen.
Ein Modul DD umfasst getrennte Sammelvorrichtungen für die Staubfraktion
und die Subfraktion, bestehend aus Eisenoxidteilchen.
Die Erfindung umfasst auch modulare Anlagekombinationen für die Aufbereitung
der nach dem Trockenverfahren erhaltenen Rauchgasentschwefelungsprodukte von Sinterflugasche
sowie von zerkleinerten Erzen wie Eisenerzen, Mineralien wie Gipsgestein, Farbstoffen
und Arzneimittelbestandteilen. Der erfindungsgemäße modulare Aufbau ist jedoch auf
diese Anlagebeispiele nicht beschränkt. In den modularen Anlagenbau nach der Erfindung
können Ergänzungsmodule CC wie Siebvorrichtungen integriert sein, um beispielsweise
eine Abtrennung eines Grobkornanteiles von dem Feinkorn- und Staubanteil zu erreichen.
In jeder Kombination muss nach der Lehre der Erfindung das Modul BB, d.h. mindestens
eine Rüttel- oder Vibrationsvorrichtung mit mindestens einer Rinne, Bestandteil
der Anlage sein.
Die Rinnen- oder Vibrationsvorrichtung gemäß der Erfindung wird auf
der Grundlage der 4 bis 14
näher erläutert. Sie leisten für den Fachmann die notwendigen Informationen für
die Nacharbeitbarkeit der Erfindung. Die Darstellungen beruhen auf nicht vermassten
Zeichnungen. Die konkreten Anordnungen der einzelnen Module und Vorrichtungseinheiten
sind den Gegebenheiten vor Ort und den Durchsatzmengen anzupassen.
4a zeigt im Querschnitt eine Rinne vor
der abförderseitigen Seitenwand einer erfindungsgemäßen Rinnen- oder Vibrationsvorrichtung
zum Separieren und/oder Klassieren von Stoffgemischen aus granulat-, feinbruch-
und/oder staubförmigen Materialien.
4b zeigt in geöffneter Frontansicht die
zwischen der beschickungs- und abförderseitigen Seitenwand angeordnete Rinne.
4c zeigt in geöffneter Draufsicht die
auf der tischförmigen Auflage angeordnete Rinne.
Die Bezugszeichen verteilen sich aus Platzgründen auf die einzelnen
4 bis 14.
Die erfindungsgemäße Rüttel- oder Vibrationsvorrichtung umfasst mindestens
eine Rinne 1, die im wesentlichen als Winkelprofil 11 ausgeführt
ist. Den Abschluss in Bezug auf die Längsachse der Rinne 1 bildet je eine
Seitenwand 18. Die Rinne 1 ist auf einer ebenen tischförmigen
Auflage bzw. Tisch 2 angeordnet. An der Unterseite 9 des Tisches
2 sind in den Eckbereichen federelastische Lenker 3,
4, 5, 6 angebracht. Die in der Neigung zur Vertikalen
einstellbaren Lenker 3, 4, 5, 6 sind parallelogrammartig
auf einer Bodenplatte 7 lös- und einstellbar befestigt. An der Unterseite
9 der tischförmigen Auflage 2 kann eine Halterung 55
zur Aufnahme einer Rüttelstange 8 vorgesehen sein. Die Rüttelstange
8 kann beispielsweise über eine Exzenterscheibe mit einem Antriebsmotor
10 drehgelenkig verbunden sein. Der Antriebsmotor 10 kann auf
der Bodenplatte 7 befestigt sein. Anstelle der Exzenteranordnung kann beispielsweise
mindestens ein an der tischförmigen Auflage 2 angreifender Unwuchtmotor
10 vorgesehen sein. Mittels dieser Antriebe 10 wird die tischförmige
Auflage 2 und die darauf angeordnete Rinne 1 in eine bezüglich
Frequenz und Amplitude einstellbare Rüttel- oder Vibrationsbewegung versetzt. Zwischen
dem Tisch 2 und dem Boden 7 kann mindestens ein Schwingungsdämpfungselement
54, beispielsweise eine Spiralfeder, angeordnet sein.
Die Rinne 1, die auftragsseitig mit einem granulat-, feinbruch- und/oder
staubförmigen Stoffgemisch 30 wie Steinkohleflugasche beschickt wird, besteht
nach dieser Ausführungsform aus einem ungleichschenkeligen Winkelprofil
11. Der von dem langen Schenkel 12 und der Länge der Rinne
1 definierte Flächenanteil dient als Separationsfläche 14, auf
der das zu separierende und/oder zu klassierende Stoffgemisch 30 aufgegeben
wird, wobei infolge der gerichteten Rüttel- oder Vibrationsbewegung die Staubfraktion
34 von der Feinkornfraktion 31 abgetrennt und nach oben zum Austragsrand
19 der Separationsfläche 14 bewegt sowie von dort abgefördert
wird. Die von dem kurzen Schenkel 13 und der Länge der Rinne
1 gebildete Fläche dient als Begrenzungsfläche 15, die mit der
Separationsfläche 14 unter einem Innenwinkel &agr; von beispielsweise 90°
das Rinnentiefste 16 bildet. Im Rinnentiefsten 16 konzentriert
sich die Feinkornfraktion 31, die daraus infolge der gerichteten Rüttel-
oder Vibrationsbewegung abgefördert wird.
Der Austragsrand 19 der Separationsfläche 14 und
der Begrenzungsrand 27 der Begrenzungsfläche 15 des Winkelprofils
11 stützen sich jeweils auf oder an zur Längsachse der Rinne
1 parallel verlaufenden Konsolen bzw. Stützwänden oder Auflager
17 ab. Die Separationsfläche 14 und die Begrenzungsfläche
15 können im Bereich des Austragsrandes 19 und des Begrenzungsrandes
27 als schmale Auflageflächen 20 abgewinkelt sein, die auf den
Kronen 26 der Konsolen 17 aufliegen. Darauf kann jeweils ein Befestigungselement
53, beispielsweise eine Leiste, angebracht sein.
Die Rinne 1 ist zwischen einem beschickungsseitigen Aufgabeholm
21 und einem austragsseitigen Abförderholm 22 angeordnet. Der
Aufgabeholm 21 ist als Hohlprofil mit rundem oder rechteckigem Querschnitt
ausgeführt und an der beschickungsseitigen Seitenwand 18 der Rinne
1, vorzugsweise im Bereich der Separationsfläche 14 angeordnet.
Die Seitenwand 18 und der Aufgabeholm 21 besitzen an diesem Bereich
eine Beschickungsöffnung 23, über welche das Stoffgemisch 30 wie
Steinkohleflugasche, auf die Separationsfläche 14 automatisch aufgegeben
wird. Das Stoffgemisch 30 ist eine Mischfraktion, die aus einer Feinkornfraktion
31, beispielsweise bestehend aus Kohlenstoffgranulaten 32 und
mikro- bzw. cenosphärischen glasartigen Hohlkügelchen 33, und einer Staubfraktion
34 wie Steinkohlestaub besteht. An der abförderseitigen Seitenwand
18 der Rinne 1 ist ein Abförderholm 22 angeordnet. Der
Abförderholm 22 kann aus einem Zwei-Kammer-Hohlprofil beispielsweise mit
rechteckigem Querschnitt bestehen, wobei die eine Kammer für die Aufnahme und Abförderung
der Feinkornfraktion 31 und die andere Kammer für die Aufnahme und Abförderung
der Staubfraktion 34 bestimmt ist. Die Seitenwand 18 und der Abförderholm
22 besitzen an dieser Stelle zur Abförderung der Feinkornfraktion
31 und der Staubfraktion 34 je eine separate Austragsöffnung
24 und 25 sowie ggf. eine weitere, der Zwischenrinne
39 zugeordnete Austragsöffnung 29.
Die beschickungsseitigen Aufnahmebehälter bzw. Magazine für das Stoffgemisch
30 einschließlich der Zuführungseinrichtungen zu dem Aufgabeholm
21 sind zeichnerisch nicht dargestellt. Gleiches gilt auch für die abförderseitigen
Aufnahmebehälter für die Feinkornfraktion 31 und die Staubfraktion
34.
Für die Separation zur Abtrennung elektrisch leitfähiger Stoffteilchen
werden vorzugsweise elektrostatisch arbeitende Walzenscheider verwendet, die ebenfalls
zeichnerisch nicht dargestellt sind. Die Auswahl und die Kombination der einzusetzenden
Vorrichtungen bestimmt sich nach der chemischen Analyse, der physikalischen Eigenschaften,
der räumlichen Beschaffenheit der Feststoffteilchen und der Menge der zu separierenden
und/oder zu klassierenden Stoffe.
5 zeigt im Querschnitt eine Rinne
1 mit einem Winkelprofil 11, dessen Innenwinkel &agr; 90°
beträgt. Die Rinne 1 ist mit der Scheitelkante 36 des Winkelprofils
11 auf der tischförmigen Auflage 2 angeordnet. Die vertikale Verschwenkbarkeit
der Rinne 1 erfolgt durch Veränderung des Außenwinkels &bgr;, den beispielsweise
der lange Schenkel 12 des Winkelprofils 11 mit der horizontalen
tischförmigen Auflage 2 bildet. Die Einstellung eines optimalen Außenwinkels
&bgr; ist von der chemischen, physikalischen und sonstigen stofflichen Beschaffenheit
des Separations- und/oder Klassierungsgutes, der Raumform der Rinne 1 sowie
den Rüttel- oder Vibrationsparametern wie Frequenz und Amplitude der Rüttel- oder
Vibrationsvorrichtung abhängig.
6 zeigt im Querschnitt eine Rinne
1 mit einem Winkelprofil 11, dessen Innenwinkel &agr; gegenüber
einem Winkelprofil mit einer 90° Einstellung veränderbar ist. Zu diesem Zweck
ist der kurze Schenkel 13 mit dem langen Schenkel 12 über ein
Scharnier 28 verbunden, das die Verstellbarkeit des Innenwinkels &agr;
ermöglicht.
7 zeigt in Draufsicht eine Rinne
1 mit Winkelprofil 11, die auf der tischförmigen Auflage
2 horizontal verschwenkt angeordnet ist. Die Längsachse 37 der
Rinne 1 bildet mit der Längsachse 38 der tischförmigen Auflage
2 einen Innenwinkel &ggr;, der durch Lageveränderung der Rinne
1 separations- und/oder klassierungsspezifisch verändert werden kann.
8 zeigt im Querschnitt eine Rinne
1 mit einem Winkelprofil 11, wobei der lange Schenkel
12 zwischen dem Rinnentiefsten 16 und dem Austragsrand
19 mindestens eine im wesentlichen parallel dazu verlaufende
Zwischenrinne 39 aufweist. Die Zwischenrinne 39 kann in der Separationsfläche
14 verformungstechnisch als Rippe oder als Rille eingearbeitet sein. Auf
diese Weise kann das Stoffgemisch 30 mit einer solchen Rinne
1 zusätzlich differenziert separiert und/oder klassiert werden.
9 zeigt eine Rinne 1, bei der
das Rinnentiefste 16 zu einem flachen Boden 49 verbreitert ist,
wobei der kurze Schenkel 13 senkrecht stehen kann.
10 zeigt eine Rinne 1, deren
Separationsfläche 14 konvex und deren Begrenzungsfläche 15 konkav
jeweils in Längsrichtung geformt sind
11 zeigt eine erfindungsgemäße Mehrfachanordnung
von Rinnen 1 in Parallelschaltung, wobei der konstruktive Aufbau der Rinnen-
oder Vibrationsvorrichtung den 9 bis 15
mit den dort verwendeten Bezugszeichen unter Beibehaltung der Funktionsweise folgt.
12 zeigt in räumlicher Darstellung eine
erfindungsgemäße Mehrfachanordnung von Rinnen 1 in Parallelschaltung. Danach
ist auf jeder parallel angeordneten Rinne 1 mindestens eine weitere Rinne
1 in vertikaler Richtung beabstandet angeordnet. Der Abstand zwischen den
übereinander angeordneten Rinnen 1 wird dadurch erreicht, dass Distanzauflager
35 auf den Kronen 26 der Stützwände 17 vorgesehen sind.
Auf diese Weise wird ein Rinnenstapel gebildet. Im übrigen geht der konstruktive
Aufbau der Rinnen- oder Vibrationsvorrichtung auf den Inhalt der 9
bis 16 mit den dort verwendeten Bezugszeichen unter Beibehaltung
der Funktionsweise zurück. Die erfindungsgemäße Mehrfachanordnung von Rinnen
1 kann beispielsweise aus Platzgründen nur eine Parallelschaltung betreffen.
Mit den erfindungsgemäßen Mehrfachanordnungen kann die betreffen. Mit den erfindungsgemäßen
Mehrfachanordnungen kann die Separations- und Klassierungsleistung und der Durchsatz
pro Modul wesentlich gesteigert werden.
Die Rinne 1 kann aus Profilstahlblech, Profilwalzstahl oder
anderen profilierten Metallblechen und Metallprofilen gefertigt sein. Das Winkelprofil
11 der Rinne 1 kann auch gleichschenkelig ausgeführt sein.
13 zeigt in räumlicher Darstellung eine
immissionsdichte Einhausung für die erfindungsgemäße Rüttel- oder Vibrationsvorrichtung
50. Die Einhausung 40 besteht im wesentlichen aus einem Rahmen
48, beispielsweise aus Profilstahl, an dem Abdeckungen 18, z.B.
Stahlbleche, zur Verkleidung der Decke und der Seitenwände lösbar angeordnet sind.
Außerdem ist in den Abdeckungen 18 mindestens eine verschließbare Zugangs-
und Inspektionsöffnung 52 vorgesehen. Der Innenraum 41 ist mit
einem Absaugrohr 42 verbunden, das über eine Absaugeinrichtung
47 zu einer außerhalb angeordneten Staubabscheideeinrichtung
43 führt. Die Einhausung 40 überdeckt bis zur Bodenplatte
7 reichend die Rüttel- oder Vibrationsvorrichtung 50 sowie die
an der Beschickungsseite 44 angeordneten Aufgabeholme 21 und an
der Abförderseite 45 angeordneten Abförderholme 22. Die Einhausung
40 kann ersetzt sein durch separate Einhausungen für die Rüttel- oder Vibrationsvorrichtung
50, die Aufgabeholme 21 und die Abförderholme 22, die
wiederum mit zeichnerisch nicht dargestellten Absaugeinrichtungen ausgestattet sein
können.
Weitere nicht dargestellte Einstellmöglichkeiten betreffen nach der
Erfindung die Verlängerung oder Verkürzung der Lenker 3, 4,
5, 6, die Veränderung der Angriffsstelle der Rüttelstange
8 oder die Anordnung von mindestens einem Unwuchtmotor 10 an der
Unterseite der tischförmigen Auflage 2. Der Antriebsmotor 10 oder
der Unwuchtmotor 10 sind mit einer Steuerelektronik ausgerüstet. Damit
können Frequenz und Amplitude der Rüttel- oder Vibrationsbewegung auf das Separations-
und/oder Klassierungsgut eingestellt werden. Die Durchsatzmengen sowie die Separations-
und/oder Klassierungsqualität können auf diese Weise zusätzlich optimiert werden.
14 zeigt in räumlicher Darstellung den
mit der erfindungsgemäßen Rüttel- oder Vibrationsvorrichtung 50 erreichten
Separationsvorgang. Das beschickungsseitig, vorzugsweise auf die Separationsfläche
14 der Rinne 1 aufgegebene Stoffgemisch, das aus granulat-, feinkorn-,
feinbruch- und/oder staubförmigen Materialien besteht, wird durch die in Richtung
auf die Abförderseite wirkende Rüttel- oder Vibrationsbewegung in eine Granulat-
und/oder Feinkornfraktion, die sich zum Rinnentiefsten 16 bewegt, und eine
Staubfraktion, die sich in Gegenrichtung zum Austragsrand 19 der Separationsfläche
14 bewegt, separiert.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile gehen von der Erkenntnis
aus, dass eine undifferenzierte Verwendung von Flugasche als Zuschlagstoff für Baustoffe
zur Herstellung von Beton auf der Basis von Zement und Kies zu einer inhomogenen
und daher zu einer minderen Betonqualität führt; denn die kohlenstoffhaltigen und
die sogenannten ceno- bzw. mikrosphärischen silikathaltigen Hohlkügelchen der Flugasche
schwimmen nach dem Vergießen der Betonmasse auf und konzentrieren sich noch vor
deren Abbinden in dem oben liegenden Bereich des Betonkörpers. Durch den Einsatz
der erfindungsgemäßen Lehre, werden Flugaschestäube als Zuschlagstoffe für die Betonherstellung
bereitgestellt, die zu sprunghaft verbesserten Betonqualitäten führen.
Mit der Anlage und der Vorrichtung gemäß der Erfindung
können große Mengen an Flugaschen sowie Erz- und Gesteinsstäube aus qualitativ homogenen
und/oder inhomogenen Materialien separiert und einer Wiederverwendung zugeführt
werden. Diese Abfallprodukte thermischer und nichtthermischer Prozesse können mit
überraschend einfachen technischen Mitteln nach den Wertstoffanteilen separiert
oder beispielsweise nur klassiert werden. Global können auf diese Weise im Millionentonnenbereich
anfallende Flugaschen u.dgl. entsprechend aufbereitet werden. Die Erfindung erschließt
auch weitere Anwendungsmöglichkeiten beispielsweise in der Farbstoff- und Arzneimittelzubereitung.