Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Instandsetzen eines Gewindes,
das im Boden einer Bohrung oder einer Vertiefung in einem Bauteil angeordnet ist.
Insbesondere für die Befestigungen von Bauelementen mittels Dehnschrauben
werden Gewinde häufig am Boden einer koaxial dazu verlaufenden Bohrung angeordnet.
Der Schaft der Dehnschraube verläuft dann in der Bohrung des Bauteils, und das zu
befestigende Bauelement kann plan auf dem Bauteil aufliegen. Eine solche Anordnung
findet man beispielsweise in Zylinderköpfen von Dieselmotoren, bei denen in einer
Aufnahmebohrung über dem Zylinder ein Injektor geführt und gehalten ist. Über eine
Spannplatte wird der Injektor fest mit dem Zylinderkopf verspannt. Die Spannplatte
wird mittels einer Dehnschraube am Zylinderkopf befestigt, die parallel zur Aufnahmebohrung
neben dieser verläuft. Die Spannplatte liegt plan auf einer bearbeiteten Bezugsfläche
des Zylinderkopfs auf, in die eine Bohrung mündet, in deren Boden sich das Gewinde
anschließt. Es handelt sich in der Regel um ein Sacklochgewinde, da sich darunter
der Brennraum befindet.
In der montierten Lage der Dehnschraube und während des Betriebs ist
die Schraubverbindung erhöhten thermischen Belastungen ausgesetzt. Auch ist nicht
zu vermeiden, dass in die Bohrung Öl oder Brennstoff gelangt, was im Laufe der Zeit
zu Verkokungen führt. Die Schraubverbindung verklebt und ein Lösen der Dehnschraube
beispielsweise zum Demontieren des Injektors ist nicht ohne erheblichen Kraftaufwand
möglich.
Bei zu hoher aufgebrachter Kraft zum Lösen der Schraube kommt es häufig
vor, dass die Dehnschraube abreißt. Mit Glück reißt die Schraube so ab, dass ein
Teil derselben noch aus der Bohrung herausragt und dort ergriffen werden kann. Aber
auch ein erneutes Ansetzen eines entsprechenden Werkzeugs wird dann häufig dazu
führen, dass die Schraube erneut innerhalb der Bohrung abreißt. Dann kann der Schaft
nicht mehr ergriffen werden, und ein Lösen der Schraube ist nicht mehr möglich.
Eine Demontage des Zylinderkopfes und ein Aufbohren von unten sind
auch nicht möglich, da sich dort die Brennraumwandung befindet, die nicht zerstört
werden darf. Ein Aufbohren unter Bildung eines neuen, größeren Gewindes ist ebenfalls
nicht möglich, da sich im Bereich um die Bohrung und das Gewinde herum die Ventileinlässe
befinden.
Schließlich ist ein Aufbohren nur des Kerns von oben durch die Bohrung
im Bauteil nicht ohne weiteres möglich, da ein entsprechender Kernbohrer nicht konzentrisch
aufgesetzt und koaxial geführt werden kann. Der Erfindung liegt daher die Aufgabe
zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs geschilderten Art so auszubilden, dass das
Originalgewinde wieder verwendbar ist.
Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, dass eine Halterung
ein Führungsstück trägt, in dem ein Kernbohrer, dessen Durchmesser dem Kerndurchmesser
des Gewindes entspricht, koaxial zum instandzusetzenden Gewinde führbar ist, wobei
die Halterung am Bauteil befestigbar oder mit diesem verspannbar ist. Diese Anordnung
hat den Vorteil, dass der Kernbohrer sicher geführt wird und nur den Kern des Außengewindes
der im Gewinde verbliebenen Schraube entfernt. Das Innengewinde wird nicht vom Kernbohrer
erfasst. Es muss lediglich auf die Eintauchtiefe des Kernbohrers geachtet werden,
damit dieser das Bauteil, beispielsweise die obere Zylinderwandung, nicht durchbohrt.
Nach der Bearbeitung verbleiben nur die Gewindestege in dem Gewinde im Bauteil,
die beispielsweise mit einem Gewindeschneider entfernt werden können.
Es ist zweckmäßig, wenn das Führungsstück Außenabmessungen und/oder
eine Außenkontur aufweist, die dem Innendurchmesser oder den lichten Maßen der Bohrung
oder der Kontur der Vertiefung im Bauteil entsprechen, um dort spielfrei gehalten
zu werden. Dadurch wird erreicht, dass das Führungsstück sich nicht nur an der Halterung
sondern auch am Bauteil selbst abstützt. Die Führung wird verbessert.
Grundsätzlich ist es günstig, wenn das Führungsstück eine Führungshülse
ist, deren Innendurchmesser dem Durchmesser des Kernbohrers entspricht. Zudem kann
die Führungshülse zylindrisch ausgebildet und in einer Bohrung der Halterung geführt
sein und einen Außendurchmesser aufweisen, der dem Innendurchmesser der Bohrung
im Bauteil entspricht. In der Regel verläuft das Gewinde koaxial zu der Bohrung
im Bauteil. Dann kann mit einer derartigen Führungshülse eine sichere und exakte
Führung erreicht werden. Ein Verkippen der Führungshülse in der Bohrung wird durch
die Halterung sicher vermieden.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist das Führungsstück über ein
Stellmittel in einer Ebene senkrecht zur Achse der Bohrung oder Vertiefung des Bauteils
bewegbar an der Halterung gehalten. Dies hat den Vorteil, dass die Vorrichtung universell
einsetzbar ist, beispielsweise für solche Bauteile, bei denen die Halterung nur
in einer bestimmten Lage am Bauteil befestigt und demnach das Führungsstück unabhängig
von der Halterung in die fluchtende Lage zur Bohrung gebracht werden muss. Auch
können hiermit Fertigungstoleranzen am Bauteil ausgeglichen werden, wenn die Bohrung
im Bauteil relativ zu der Halterung in der montierten Lage nicht
immer gleich ist.
Das Stellmittel kann eine Drehhülse mit exzentrischer Bohrung sein,
in der das Führungsstück gehalten ist. Dabei ist es günstig, wenn die Drehhülse
in einer Bohrung der Halterung gehalten und dort in Drehrichtung arretierbar und
insbesondere verspannbar ist. Damit lässt sich die Bohrung für das Führungsstück
leicht in eine Flucht zur Bohrung im Bauteil bringen.
Weiterhin ist es zweckmäßig, wenn das Führungsstück axial zur Bohrung
oder Vertiefung des Bauteils verschiebbar an der Halterung oder dem Stellmittel
gehalten ist. Das Führungsstück kann in axialer Richtung an der Halterung oder dem
Stellmittel arretierbar und insbesondere verspannbar sein. Damit kann das Führungsstück
weit in die Bohrung im Bauteil eingeführt werden. Sofern ein Abstand zum Boden der
Bohrung, beispielsweise für Späne erforderlich ist, kann das Führungsstück auch
mit Abstand zum Boden arretiert werden.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung wird die Halterung
in einer Aufnahmebohrung parallel zur Bohrung oder Vertiefung mit dem Gewinde durch
eine Spannhülse gehalten, deren Durchmesser dem Innendurchmesser der Aufnahmebohrung
entspricht. Eine solche Aufnahmebohrung ist häufig in Zylinderköpfen für Dieselmotoren
vorhanden. Aufnahmebohrung und Bohrung mit dem Gewinde liegen dicht nebeneinander.
Die Aufnahmebohrung bietet eine exakte Führung für die Halterung, die in der gewünschten
Lage über die Spannhülse fixiert werden kann. Die Halterung kann daher die erforderliche
definierte Lage zum Bauteil einnehmen.
Es kann vorgesehen werden, dass die Halterung eine Bohrung aufweist,
durch die die Spannhülse geführt ist derart, dass die Spannhülse sich in der Bohrung
der Halterung und in der Aufnahmebohrung des Bauteils verspannt. Die Spannhülse
ist ein vormontiertes Montageelement, so dass keine Sonderfertigungen erforderlich
werden. Damit wird die Herstellung der Halterung wesentlich vereinfacht.
Die Halterung ist demnach um die Achse der Aufnahmebohrung zunächst
frei drehbar. Zusammen mit der exzentrischen Bohrung in der Drehhülse, de ihrerseits
in einer einfachen Bohrung der Halterung gehalten ist, wird mit einfachen Mitteln
eine genaue Position des Führungsstücks koaxial zum instandzusetzenden Gewinde erreicht.
Die Halterung braucht nur zwei parallel zueinander und senkrecht zur Unterseite
der Halterung verlaufende Bohrungen aufzuweisen. Die Unterseite liegt plan auf der
Bezugsfläche des Bauteils auf, von der sich die die Bohrung und die Aufnahmebohrung
senkrecht in das Bauteil erstrecken. Die Bohrungen der Halterung verlaufen dann
parallel zur Bohrung beziehungsweise Aufnahmebohrungen, was für ein exaktes koaxiales
Führen des Kernbohrers erforderlich ist. Das Führungsstück kann zudem arretiert
werden, so dass eine sichere und genaue Bearbeitung möglich ist.
Die lösbare Verbindung des Führungsstücks für den Kernbohrer mit der
Halterung hat den Vorteil, dass die in einer Flucht zur Bohrung und zum Gewinde
im Bauteil vorhandene Führungsbohrung der Drehhülse für andere Zwecke, insbesondere
zum genauen Führen anderer Werkzeuge verwendet werden kann.
So kann es vorkommen, dass die Dehnschraube in der Bohrung nicht unmittelbar
oberhalb des Gewindes abreißt. Dann befindet sich in der Bohrung noch ein Stummel,
der teilweise schief ist und keinen Ansatz für den Kernbohrer bietet. Der Kernbohrer
kann daher zunächst nicht eingesetzt werden. Es ist daher für die Vorrichtung ein
Schaftfräser vorhanden, dessen Schaft mit einer Verdickung versehen ist oder einen
entsprechenden Durchmesser aufweist, die mit der Bohrung in dem Stellmittel, der
Bohrung in der Halterung oder der Bohrung im Bauteil zusammenwirkt, um darin axial
geführt zu werden. Alternativ kann auch ein separates Führungsstück vorgesehen werden,
dass zum koaxialen Führen des Schaftfräsers angepasst ist. Damit kann der Schaftstummel
der abgerissenen Schraube bis zum Boden der Bohrung im Bauteil abgefräst werden.
Die Halterung oder das Stellmittel bietet hier die exakte Führung.
Danach ist eine ebene Fläche vorhanden, auf der der Kernbohrer konzentrisch
zum Gewinde angesetzt werden kann. Durch die Führungshülse wird ein Verlaufen des
Bohrers sicher vermieden.
Nachdem der Kern des Außengewindes der abgerissenen Schraube entfernt
worden ist, kann das Gewinde nachgeschnitten werden, wodurch die in den Gewindegängen
verbliebenen Stege entfernt werden. Da das originäre Gewinde wieder verwendet werden
soll, ist ein koaxialer Ansatz des Gewindeschneiders erforderlich. Der Gewindeschneider
kann wegen seines größeren Durchmessers nicht durch das Führungsstück geführt werden.
Hier schlägt die Erfindung vor, dass ein Gewindeschneider zum Nachschneiden des
instandzusetzenden Gewindes vorhanden ist, dessen Schaft mit einer Verdickung versehen
ist oder einen entsprechenden Durchmesser aufweist, die mit der Bohrung in dem Stellmittel,
der Bohrung in der Halterung oder der Bohrung im Bauteil zusammenwirkt, um darin
axial geführt zu werden. Alternativ kann auch ein separates Führungsstück vorgesehen
werden, dass zum koaxialen Führen des Gewindeschneiders angepasst ist. Auch hier
bietet die Halterung oder das Stellmittel die exakte Führung. In
jedem Fall kann der Gewindeschneider koaxial geführt und das originäre Gewinde wieder
hergestellt werden.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der schematischen Zeichnung
näher erläutert. Es zeigen:
1 in perspektivischer Darstellung die
Vorrichtung gemäß der Erfindung in der montierten Lage und
2 in perspektivischer Darstellung die
Halterung vor dem Aufsetzen auf das Bauteil.
In der Zeichnung ist ein Ausschnitt aus einem Zylinderkopf eines Dieselmotors
gezeigt, der eine Vielzahl von Aufnahmebohrungen 11 für die Injektoren
entsprechend der Anzahl der Zylinder aufweist. Die Injektoren werden über Spannplatten
gehalten, die mittels Dehnschrauben mit dem Zylinderkopf verschraubt sind. Die Gewinde
im Bauteil sind im Boden einer Bohrung 12 angeordnet, die parallel neben
der Aufnahmebohrung 11 verläuft. Die Spannplatten liegen plan auf der Oberfläche
13 des Zylinderkopfs auf, die auch eine Bezugsebene für den Injektor bilden
kann, und von der sich die Bohrungen vorzugsweise senkrecht zum Bauteil erstrecken.
Der Dehnschaft der Dehnschraube verläuft somit in der Bohrung 12.
Die in der Zeichnung gezeigte Vorrichtung zum Instandsetzen eines
Gewindes oder zum Entfernen einer abgerissenen Schraube insbesondere aus einem derart
in einem Zylinderkopf angeordneten Gewinde weist eine Halterung 14 auf,
die mit zwei parallelen Durchgangsbohrungen 15, 16 versehen ist.
Die eine Durchgangsbohrung 15 wirkt mit einer Spannhülse 17 zusammen,
die in der Aufnahmebohrung 11 des Bauteils geführt und dort verspannt werden
kann. Damit kann die Halterung fest mit dem Bauteil verbunden werden.
Die andere Durchgangsbohrung 16 dient zur Aufnahme einer
Drehhülse 18, die eine exzentrisch zur Achse 19 der Drehhülse
angeordnete Führungsbohrung 20 aufweist. Die Drehhülse kann über eine Klemmschraube
21 in Drehrichtung an der Halterung fixiert werden.
In die Führungsbohrung passt ein Führungsstück 22, das als
Führungshülse ausgebildet ist. Der Außendurchmesser der Führungshülse entspricht
dem Innendurchmesser der Führungsbohrung 20, der somit gleich dem Innendruchmesser
der Bohrung 12 im Bauteil ist. Damit wird die Führungshülse sicher gegen
Verkippen durch die Bohrung 12 einerseits und durch die Führungsbohrung
20 der Drehhülse 18 andererseits geführt. Aufgrund der freien
Drehbarkeit der Halterung um die Achse der Aufnahmebohrung vor der Verspannung mit
der Spannhülse 17 und der exzentrischen Anordnung der Führungsbohrung in
der Drehhülse, kann die Führungsbohrung genau fluchtend über der Bohrung
12 positioniert werden, so dass die Führungshülse passt. Die Führungshülse
kann über eine Klemmschraube 23 mit der Drehhülse verspannt werden.
Die Halterung ist in der gezeigten Ausführungsform als Block mit den
beiden parallelen Durchgangsbohrungen 15, 16 ausgebildet und weist
eine Unterseite 25 auf, die senkrecht zu den Durchgangsbohrungen
15, 16 verläuft. Die Unterseite liegt plan auf der Bezugsfläche
13 auf. Damit wird erreicht, dass die Durchgangsbohrung 16 und
somit die Drehhülse und schließlich die Führungshülse mit Kernbohrer exakt koaxial
zur Bohrung 12 und dem Gewinde verlaufen. Bei anderen Winkeln der Bohrung
11 oder der Bohrung 12 relativ zur Bezugsfläche 13 brauchen
die Durchgangsbohrungen 15, 16 nur in einem entsprechenden Winkel
zur Unterseite 25 der Halterung verlaufen, um den gewünschten koaxialen
Verlauf des Kernbohrers zu erreichen.
Die Führungshülse 22 weist eine innere Bohrung
24 mit einem Innendruchmesser auf, der dem Kerndurchmesser des instandzusetzenden
Gewindes beziehungsweise des zu entfernenden Schraubgewindes entspricht. Es kann
ein Kernbohrer eingeführt werden, der aufgrund der koaxialen Anordnung von Bohrung
12 und Gewinde im Bauteil ebenfalls koaxial zum Gewinde verläuft. Der Kern
der abgerissenen Schraube kann sicher ausgebohrt werden, ohne das Innengewinde im
Bauteil zu beschädigen. Ein Verlaufen des Bohrers ist ausgeschlossen, da sich die
Führungshülse bis zum Boden der Bohrung erstreckt.
Zum Entfernen einer abgerissenen Schraube aus dem Gewinde wird zunächst
die Halterung 14 locker auf die Spannhülse 17 aufgesteckt. Die
Drehhülse 18 und die Halterung werden verdreht, bis die Führungsbohrung
20 in einer Flucht zu der Bohrung 12 im Bauteil verläuft und die
Führungshülse 22 eingeführt werden kann. Anschließend wird Drehhülse mit
der Klemmschraube 21 an der Halterung und die Halterung mit der Spannhülse
17 am Bauteil fixiert.
Sofern sich noch ein Schaftstummel in der Bohrung befindet, wird dieser
mit einem Schaftfräser bis zum Boden der Bohrung 12 entfernt. Dies kann
auch dann zweckmäßig sein, wenn der Dehnschaft am Gewinde abgerissen ist, um eine
ebene Fläche am Boden der Bohrung zu bilden. Dazu wird die Führungshülse
22 entfernt. Der Schaftfräser weist einen Schaft auf, der in der Führungsbohrung
20 und der Bohrung 12 spielfrei geführt wird. Der Schaft kann
zudem mit einer Markierung versehen sein, um bei vorgegebener Tiefe der Bohrung
und bekannter Höhe der Halterung oder der Drehhülse ein genaues Abfräsen
des Schraubenstummels bis zum Boden der Bohrung zu ermöglichen und um eventuell
ein Planfräsen des Bodens zu bewirken.
Anschließend wird die Führungshülse 22 eingesetzt und mit
der Klemmschraube 23 mit der Drehhülse 18 verspannt. Die innere
Bohrung 24 verläuft dann genau koaxial zum Gewinde. Es kann ein Kernbohrer
eingeführt werden, der in der inneren Bohrung sicher und spielfrei gehalten ist.
Der Kern des Schraubengewindes kann herausgebohrt werden, ohne das Innengewinde
zu zerstören. Der Schaft des Bohrers kann zudem mit einer Markierung versehen sein,
um bei nunmehr durch das Fräsen bekannter Tiefe der Bohrung und bekannter Länge
der Führungshülse ein genaues Aufbohren des Gewindes zu ermöglichen, ohne das Bauteil
zu durchbohren.
Anschließend wird die Führungshülse mit Kernbohrer entfernt. Es kann
dann ein Gewindebohrer eingeführt werden, dessen Schaft in der Führungsbohrung
20 und/oder der Bohrung 12 geführt ist. Die Gewindereste werden
sauber aus dem Innengewinde entfernt. Das Gewinde wird nachgeschnitten, wodurch
die bei einem Zylinderkopf teilweise vorhandenen Verkokungen ebenfalls entfernt
werden. Das originäre Gewinde ist wieder verwendbar.
Sofern das so wiederhergestellte Gewinde dennoch ein zu großes Spiel
aufweisen würde, kann eine Reparaturbuchse eingesetzt werden. Diese und deren Verwendung
sind allgemein bekannt und bedürfen daher keiner weiteren Erläuterung.
Mit der beschriebenen Vorrichtung ist es mit einfachen Mitteln möglich,
eine abgerissene Schraube auch unter ungünstigen Zugangsbedingungen wie beim Zylinderkopf
sicher zu entfernen, ohne das originäre Gewinde zu zerstören. Die originalen Befestigungsschrauben
und Spannplatten können nach wie vor eingebaut werden.