Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Schleifgegenstands
unter Verwendung von länglichen bzw. gestreckten Schleifkörnern, um Schleifgegenstände
bzw. abrasive Gegenstände mit hoher Permeabilität zu erhalten, die für Hochleistungsschleifanwendungen
geeignet sind. Die Schleifgegenstände weisen eine noch nie da gewesene Verbindungsporosität,
Offenheit und Schleifleistung auf.
Poren, insbesondere solche die in einem Schleifwerkzeug miteinander
verbunden sind, spielen aus zwei Gesichtspunkten eine wichtige Rolle. Poren bilden
den Zugang für Schleiffluide wie beispielsweise Kühlmittel zur Ableitung der Hitze,
die während des Schleifens entstanden ist, um die Schleifumgebung konstant kühl
zu halten, und Schmiermittel bzw. Schmierstoffe zur Verringerung der Reibung zwischen
den sich bewegenden Schleifkörnern und der Oberfläche des Arbeits- bzw. Werkstücks
und zur Erhöhung des Verhältnisses von Schneid- zu Schmierungseffekten. Die Fluide
und Schmierstoffe minimieren den metallurgischen Schaden (z. B. Brand) und maximieren
die Lebensdauer des Schleifwerkzeugs. Dies ist insbesondere für Tiefschnitt- und
moderne Präzisionsverfahren (z. B. Kriechgangschleifen bzw. Tiefschleifen) für hoch
effizientes Schleifen notwendig, bei dem eine erhebliche Materialmenge in einem
Tiefschleifdurchgang entfernt wird, ohne auf die Genauigkeit der Werkstückabmessung
zu verzichten. Durch diese Erfindung wurde aufgezeigt, dass die Schleifleistung
nicht anhand der Porosität in Form von Volumenprozent des Schleifwerkzeugs vorausgesagt
werden kann. Stattdessen bestimmt die strukturelle Offenheit (d. h. die Porenverbindung)
der Scheibe, die durch ihre Durchlässigkeit für Fluide (Luft, Kühlmittel, Schmiermittel
und dergl.) quantifiziert wird, die Schleifleistung des Werkzeugs.
Die Durchlässigkeit bzw. Permeabilität ermöglicht auch die Beseitigung
von Material (z. B. Metallchips oder -span), das von einem zu schleifenden Gegenstand
entfernt wird. Die Beseitigung bzw. der Abtransport von Trümmern ist wichtig, wenn
das zu schleifende Werkstückmaterial schwierig zu bearbeiten ist oder gummiartig
ist (wie beispielsweise Aluminium oder einige Legierungen), bei denen lange Metallchips
hergestellt werden. Eine Zusetzung der Schleifoberfläche der Scheibe ist schnell
erfolgt und bei Abwesenheit von Scheibendurchlässigkeit wird der Schleifvorgang
erschwert.
Zur Herstellung eines Schleifwerkzeugs, das den Porositätsanforderungen
entspricht, wurden über die Jahre eine ganze Reihe von Verfahren entwickelt.
US-Patent Nr. A-5,221,294 von Carman et al. offenbart abrasive Scheiben
bzw. Schleifscheiben mit 5 bis 65% Porenvolumen, das durch den Einsatz eines Einschrittverfahrens
erreicht wird, bei dem eine organische porenbildende Struktur während des Aushärtens
durchgebrannt wird, um eine netzartige abrasive Struktur zu erzeugen.
Die japanische Patent Nr. A-91-161273 von Gotoh et al. offenbart Schleifgegenstände
mit großvolumigen Poren, wobei jede Pore einen Durchmesser von dem 1 bis 10-fachen
des mittleren Durchmessers des in dem Gegenstand verwendeten Schleifkorns aufweist.
Die Poren werden unter Verwendung von Materialien, die während des Härtens ausbrennen,
erzeugt.
Die japanische Patent Nr. A-91-281174 von Satoh et al. offenbart Schleifgegenstände
mit großvolumigen Poren, wobei jede Pore einen Durchmesser von mindestens dem 10-fachen
des mittleren Durchmessers des in dem Gegenstand verwendeten Schleifkorns aufweist.
Eine Porosität von 50 Vol.-% wird erreicht, indem organische poreninduzierende bzw.
porenverursachende Materialien während des Härtens ausgebrannt werden.
US-Patent Nr. A-5,037,452 von Gary et al. offenbart einen nützlichen
Hinweis, um die strukturelle Stärke bzw. Festigkeit, die zur Bildung von sehr porösen
Scheiben benötigt wird, zu definieren.
US-Patent Nr. A-5,203,886 von Sheldon et al. offenbart eine Kombination
aus organischen Poreninduktoren (z. B. Walnussschalen) und geschlossenzellige Poreninduktoren
(z. B. Blasen-Aluminiumoxid), die zur Herstellung von Schleifscheiben mit glasartiger
Bindung und hoher Porosität geeignet sind. Eine „natürliche oder verbleibende
Porosität" (berechnet auf ungefähr 28–53%) wird als ein Teil der Gesamtporosität
der Schleifscheibe beschrieben.
US-Patent Nr. A-5,244,477 von Rue et al. offenbart faserartige Schleifpartikel,
die in Verbindung mit Poreninduktoren verwendet werden, um Schleifgegenstände
enthaltend 0–73 Vol.-% Poren herzustellen.
US-Patent Nr. A-3,273,984 von Nelson offenbart einen Schleifgegenstand
enthaltend eine organische oder harzige Bindung und mindestens 30 Vol.-% Schleifkorn
und höchstens 68 Vol.-% Porosität.
US-Patent Nr. A-5,429,648 von Wu offenbart glasartige Schleifscheiben
enthaltend einen organischen Poreninduktor, der zur Bildung eines Schleifgegenstands
mit 35–65 Vol.-% Porosität ausgebrannt wird.
Diese und andere ähnliche Bemühungen fallen in zwei Hauptkategorien,
von denen keine wirklich den Anforderungen für ein Schleifwerkzeug mit hoher Durchlässigkeit
standhält.
Die erste Kategorie betrifft Ausbrennverfahren. Porenstruktur wird
durch Zusatz von organischen poreninduzierenden Medien (wie beispielsweise Walnussschalen)
zu dem Scheiben-Mischschritt erzeugt. Diese Medien zerfallen thermisch beim Brennen
des Schleifwerkzeug-Rohlings, so dass Hohlräume oder Poren in dem gehärteten Schleifwerkzeug
zurückbleiben. Nachteile dieses Verfahrens umfassen: Feuchtigkeitsabsorption während
der Lagerung des Poreninduktors, Mischinkonsistenz und Mischtrennung, die teilweise
auf Feuchtigkeit und teilweise auf Dichtigkeitsunterschiede zwischen dem Schleifkorn
und dem Poreninduktor zurückzuführen sind, das Formdickewachstum oder „Rückfederung"
aufgrund zeitabhängiger Verformungsentwicklung auf dem Poreninduktor beim Herausnehmen
der Form, wobei unkontrollierbare Abmessung des Schleifwerkzeugs verursacht wird,
Unvollständigkeit beim Ausbrennen des Poreninduktors oder „Coring"/"Schwärzen"
eines gebrannten Schleifgegenstands, falls entweder die Aufheizgeschwindigkeit nicht
langsam genug ist oder der Erweichungspunkt eines glasartigen Bindemittels nicht
hoch genug liegt, und aus der Luft stammende Emissionen und Gerüche, wenn der Poreninduktor
thermisch abgebaut wird, oftmals einen negativen Umwelteinfluss verursachen.
Die zweite Kategorie ist das geschlossenzellige oder Blasenverfahren.
Das Einführen von Materialien wie z. B. Blasen-Aluminiumoxid in ein Schleifwerkzeug
erzeugt Porosität ohne einen Ausbrennschritt. Die durch die Blasen erzeugten Poren
befinden sich jedoch innen und sind geschlossen, so dass die Porenstruktur für den
Durchgang von Kühlmittel und Schleifmittel nicht durchlässig ist, und die Porengröße
typischerweise für das Abtragen von Metallchips nicht groß genug ist.
Zur Überwindung dieser Nachteile und um die entsprechenden Vorteile
jedes poreninduzierenden Verfahrens noch zu erhalten und zu maximieren zieht die
Erfindung einen Vorteil aus den schlechten Packeigenschaften von länglichen oder
faserähnlichen Schleifkörnern mit einem Seitenverhältnis bzw. Verhältnis von Länge
zu Durchmesser (L/D) von mindestens 5 : 1, um die Scheibendurchlässigkeit sowie
-porosität zu erhöhen. Ausgewählte Füllstoffe mit einer ähnlichen faserartigen Form
können verwendet werden oder in Kombination mit dem faserartigen Schleifkorn.
Wenn die länglichen Schleifkörner in Schleifgegenstand-Zusammensetzungen
verwendet werden, so erzeugen sie hohe Porosität, hohe Permeabilität und hohe Leistungsfähigkeit
in den Schleifwerkzeugen nach dem Brennen oder Härten, und zwar ohne die Nachteile
des Ausbrenn- und Poreninduktorverfahrens.
Das Dokument US-A-5,035,729 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung
eines Schleifgegenstands mit einer Porosität von 0–79 Vol.-% aus einer Mischung
umfassend eine glasartige Bindung und Schleifkörner mit einem bevorzugten Verhältnis
von Länge zu Querschnittbreite von 2–8.
Zusammenfassung der Erfindung
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Schleifgegenstands,
umfassend mindestens ungefähr 55–80 Vol.-% Verbindungsporosität und für das
Schleifen wirksame Mengen an Schleifkorn und Verbindung, welches die Schritte umfasst:
a) Mischen eines Gemisches umfassend längliches bzw. gestrecktes Schleifkorn
mit einem Verhältnis von Länge/Querschnittbreite von mindestens 5 : 1 und glasartige
Verbindung zur Bildung eines Schleifgemisches,
b) Pressen des Schleifgemisches in eine Form zur Bildung eines Grünschleifgegenstands,
und
c) Brennen des Grünschleifgegenstands bei 600–1200°C unter Bedingungen,
die für das Härten des Grünschleifgegenstands und Formen des Schleifgegenstands
wirksam sind, wobei der Brennschritt über eine Zeitspanne erfolgt, die mindestens
der Hälfte der Zeit entspricht, die unter den gleichen Bedingungen benötigt wird,
um einen gleichwertigen Grünschleifgegenstand zu brennen, der kein Schleifkorn oder
Füllstoff mit einem Längen/Breitenverhältnis von größer als 4 : 1 enthält, und wobei
der Schleifgegenstand eine Luftdurchlässigkeit aufweist, die in
cm3/Sekunde*kPa gemessen mindestens das 1,77-fache (cm3 Luft/Sekunde/Zoll
Wasser mindestens das 0,44-fache) der Querschnittbreite in Mikrometern des Schleifkorns
beträgt.
Die Erfindung umfasst ein Verfahren zur Herstellung eines Schleifgegenstands
umfassend von ungefähr 40 bis weniger als 55 Vol.-% Verbindungsporosität und für
das Schleifen wirksame Mengen an Schleifkorn und Verbindung, welches die Schritte
umfasst:
a) Mischen eines Gemisches umfassend längliches Schleifkorn mit einem Verhältnis
von Länge/Querschnittbreite von mindestens 5 : 1 und glasartige Verbindung zur Bildung
eines Schleifgemisches,
b) Pressen des Schleifgemisches in eine Form zur Bildung eines Grünschleifgegenstands,
und
c) Brennen des Grünschleifgegenstands bei 600 bis 1200°C unter Bedingungen,
die für das Härten des Grünschleifgegenstands und Formen des Schleifgegenstands
wirksam sind,
wobei der Brennschritt über eine Zeitspanne erfolgt, die mindestens der Hälfte
der Zeit entspricht, die unter den gleichen Bedingungen benötigt wird, um einen
gleichwertigen Grünschleifgegenstand zu brennen, der kein Schleifkorn oder Füllstoff
mit einem Seitenverhältnis von größer als 4 : 1 enthält, und wobei der Schleifgegenstand
eine Luftdurchlässigkeit aufweist, die in cm3/Sekunde*kPa gemessen mindestens
das 0,88-fache (in cm3 Luft/Sekunde/Zoll Wasser mindestens das 0,22-fache)
der Querschnittbreite in Mikrometern des Schleifkorns beträgt.
In der Durchführung dieses Verfahrens weist der Schleifgegenstand
nach dem Härten weniger als 3 Vol.-% Größenabweichung im Vergleich zu dem Grünschleifgegenstand
auf und der Grünschleifgegenstand ist nach dem Pressen im Wesentlichen frei von
Rückfederung.
Genaue Beschreibung der Erfindung
Der erfindungsgemäß hergestellte Schleifgegenstand umfasst effektive
Mengen an Schleifkorn und Bindung, welche für die Schleifvorgänge benötigt werden,
und umfasst optional Füllstoffe, Schmiermittel oder andere Komponenten. Die Schleifgegenstände
enthalten vorzugsweise das maximale Volumen an durchlässiger Porosität die erreicht
werden kann, während gleichzeitig eine ausreichende strukturelle Festigkeit bzw.
Härte zum Widerstehen der Schleifkräfte bewahrt wird. Schleifgegenstände beinhalten
Werkzeuge wie beispielsweise Schleifscheiben, Schleifsteine und Scheibensegmente
sowie andere Formen von gebundenen Schleifkörnern, die erzeugt werden, um einem
Werkstück Abrasion zu verleihen.
Der Schleifgegenstand kann ungefähr 40 bis 80 Vol.-%, vorzugsweise
45 bis 75 Vol.-% und am meisten bevorzugt 50 bis 70 Vol.-% an Verbindungsporosität
umfassen. Verbindungsporosität ist die Porosität des Schleifgegenstands, die aus
den Lücken zwischen Partikeln von gebundenem Schleifkorn besteht, die für die Strömung
eines Fluids offen sind.
Der Ausgleich des Volumens, 20 bis 60%, ist Schleifkorn und Bindung
in einem volumetrischen Verhältnis von Korn zu Bindung von ungefähr 20 : 1 bis 1
: 1. Diese Mengen sind für das Schleifen effektiv bzw. wirksam, wobei höhere Mengen
an Bindung und Korn für größere Schleifscheiben und für Formulierungen enthaltend
eher organische Bindungen als glasartige Bindungen benötigt werden. In einer bevorzugten
Ausführungsform werden die Schleifgegenstände mit einer glasartigen Bindung gebildet
und umfassen 15 bis 40% Schleifkorn und 3 bis 15% Bindung.
Um die beobachteten signifikanten Verbesserungen in der Lebensdauer
der Scheibe, der Schleifleistung und der Werkstückoberflächenqualität zu zeigen,
müssen die gemäß der Erfindung hergestellten Schleifgegenstände eine minimale Permeabilitätskapazität
hinsichtlich dem freien Hindurchfließenlassen von Fluid durch den Schleifgegenstand
aufweisen. Wie hier verwendet, ist die Permeabilität eines Schleifwerkzeugs Q/P,
worin Q die Fließgeschwindigkeit ausgedrückt als cm3 des Luftstroms bedeutet,
und P bedeutet Differentialdruck. Q/P ist der zwischen der abrasiven Werkzeugstruktur
und der Atmosphäre gemessene Differentialdruck bei einer gegebenen Fließgeschwindigkeit
eines Fluids (z. B. Luft). Diese relative Durchlässigkeit Q/P ist proportional zu
dem Produkt des Porenvolumens und des Quadrats der Porengröße. Größere Porengrößen
sind bevorzugt. Die Porengeometrie und die Schleifkorngröße oder „Grit" sind
andere Faktoren, die Q/P beeinflussen, wobei größere Korngrößen eine höhere relative
Durchlässigkeit erzeugen. Q/P wird unter Verwendung des nachstehend in Beispiel
6 beschriebenen Verfahrens und der Apparatur gemessen.
Für Schleifwerkzeug mit von ungefähr 55% bis 80% Porosität in einer
glasartigen Bindung unter Verwendung einer Schleifkorngröße von 80 bis 120 Grit
(132 bis 194 Mikrometer) in der Querschnittbreite, wird deshalb eine Luftdurchlässigkeit
von mindestens 160,6 cm3/Sekunde*kPa (40 cm3/Sekunde/Zoll
Wasser) benötigt, um die Vorteile der Erfindung zu erzeugen. Für
eine Schleifkorngröße von mehr als 80 Grit (194 Mikrometer) wird eine Durchlässigkeit
von mindestens 200,8 cm3/Sekunde*kPa (50 cm3/Sekunde/Zoll
Wasser) benötigt.
Die Beziehung zwischen Durchlässigkeit und Korngröße für 55% bis 80%
Porosität kann durch folgende Gleichung ausgedrückt werden: Minimale Durchlässigkeit
in cm3/Sekunde kPa = 1,77 × Querschnittbreite (in cm3/Luft/Sekunde/Zoll
Wasser = 0,44 × Querschnittbreite) in Mikrometern des Schleifkorns. Eine Querschnittbreite
von mindestens 220 Grit (70 Mikrometer) ist bevorzugt.
Für ein Schleifwerkzeug mit von ungefähr 40% bis weniger als ungefähr
55% Porosität in einer glasartigen Bindung unter Verwendung einer Schleifkorngröße
von 80 bis 120 Grit (132 bis 194 Mikrometer) wird eine Luftdurchlässigkeit von mindestens
116,5 cm3/Sekunde*kPa (29 cm3/Sekunde/Zoll Wasser) benötigt,
um die Vorteile der Erfindung zu erzeugen. Für eine Schleifkorngröße von mehr als
80 Grit (194 Mikrometer) wird eine Durchlässigkeit von mindestens 168,7 cm3/Sekunde*kPa
(42 cm3/Sekunde/Zoll Wasser) benötigt.
Die Beziehung zwischen Permeabilität und Korngröße für von ungefähr
40% bis weniger als 55% Porosität kann durch folgende Gleichung ausgedrückt werden:
Minimale Permeabilität in cm3/Sekunde*kPa = 0,88 × Querschnittbreite
(in cm3/Luft/Sekunde/Zoll Wasser = 0,22 × Querschnittbreite) in
Mikrometer des Schleifkorns.
Ähnliche relative Permeabilitätsgrenzen für andere Korngrößen, Bindungstypen
und Porositätsgrade können durch den Fachmann bestimmt werden, indem diese Verhältnisse
und das D'Arcy-Gesetz auf empirische Daten für einen bestimmten Typ eines Schleifgegenstands
angewandt werden.
Ein Korn mit einer kleineren Querschnittbreite benötigt die Verwendung
von Faser-Abstandshaltern (z. B. Blasen-Aluminiumoxid) zur Aufrechterhaltung der
Permeabilität während der Formungs- und Brennschritte. Größe Korngrößen können eingesetzt
werden. Die einzige Einschränkung hinsichtlich einer wachsenden Korngröße ist, dass
die Größe angemessen ist für das Werkstück, die Schleifmaschine, die Scheibenzusammensetzung
und -geometrie die Oberflächengüte und anderes, und für variable Elemente, die durch
den Fachmann gemäß der Erfordernisse eines bestimmten Schleifablaufs ausgewählt
und realisiert werden.
Die erhöhte Durchlässigkeit und verbesserte Schleifleistung der Erfindung
ist auf die Bildung einer einzigartigen, stabilen Verbindungsporosität, definiert
durch eine Matrix von faserigen Partikeln („die Fasern") zurückzuführen.
Die Fasern können aus Schleifkorn oder einer Kombination aus länglichem Schleifkorn
und faserigen Füllstoffen bestehen. Die Fasern werden mit den Bindungskomponenten
und anderen Schleifwerkzeug-Komponenten gemischt, anschließend gepresst und zur
Bildung des Werkzeugs gehärtet oder gebrannt.
Falls die Partikel durch ein anderes Verfahren noch lockerer angeordnet
sind, wie beispielsweise durch den Zusatz von geringen Mengen Poreninduktor zur
weiteren Trennung von Faserkornpartikeln, so werden noch höhere Porositäten erzielt.
Beim Brennen kann der aus organischen Poreninduktorteilchen bestehende Gegenstand
schrumpfen, was zu einem Gegenstand führt mit einer geringeren Abmessung, wenn der
Poreninduktor thermisch abgebaut wird, weil die Partikel für die Integrität des
Gegenstands miteinander verbunden sein müssen. Organische Poreninduktoren werden
deshalb besonders bevorzugt vermieden, und falls verwendet, sind sie auf weniger
als 5 Vol.-% der Scheibe beschränkt. Das endgültige Ausmaß der Schrumpfung nach
dem Brennen des Schleifwerkzeugs und die daraus resultierte erzeugte Permeabilität
ist eine Funktion des Längenverhältnisses der Faserpartikel. Je größer das L/D ist,
desto höher ist die Permeabilität der gepackten Anordnung der Fasern.
Es wird angenommen, dass längliches bzw. langgestrecktes Korn strukturelle
Anisotropie in den Schleifscheiben erzeugt und dass dies die tatsächliche Anzahl
an Schneidpunkten der Scheiben im Vergleich zu granulärem Schleifkorn erhöht. Die
Scheiben sind deshalb schärfer. Außerdem liegen mehr Bindungsstellen vor, die pro
Korn mit einem länglichen Korn erzeugt werden. Die Bindung ist daher stärker und
das Korn verfügt über eine längere Nutzdauer. Diese Effekte erlauben die Erzeugung
von höherer Porosität, Scheiben mit höherer Permeabilität, mit gleicher oder höherer
struktureller Festigkeit mit einem länglichen Korn im Vergleich zum gleichen Korntyp
mit einem kleinen L/D.
In dem Verfahren der vorliegenden Erfindung zur Herstellung der abrasiven
Gegenstände kann jede abrasive Mischungsformulierung eingesetzt werden, vorausgesetzt
die Mischung enthält Schleifkorn mit einem Seitenverhältnis von mindestens 5 : 1
und vorausgesetzt es wird nach dem Formen und Brennen des Gegenstands ein Gegenstand
mit den hier spezifizierten Eigenschaften hinsichtlich minimaler Durchlässigkeit
und Verbindungsporosität erzeugt.
In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst der Schleifgegenstand
ein faserartiges Schleifkornpartikel, in das gesintertes Sol-Gel-Alpha-Aluminiumoxid
basierend auf polykristallinem Schleifmaterial, vorzugsweise mit Kristalliten die
nicht größer als 1 bis 2 Mikron, bevorzugter kleiner als 0,4 Mikron in der Größe
sind, eingebaut ist. Geeignete faserartige Kornpartikel sind in den US-Patent Nrn.
A-5,244,477 von Rue et al., A-5,129,919 von Kalinowski et al., A-5,035,723 von Kalinowski
et al. und A-5,009,676 von Rue et al. beschrieben. Andere Typen von polykristallinem
Aluminiumoxid-Schleifkorn mit größeren Kristalliten, aus denen faserartiges Schleifkorn
erhalten werden kann und hier auch verwendet wird, sind beispielsweise in US-Patent
Nrn. A-4,314,705 von Leitheisen et al. und A-5,431,705 von Wood, die hier durch
Bezugnahme eingebracht sind, offenbart. Ein über diese Quellen erhältliches faserartiges
Korn weist vorzugsweise ein L/D-Verhältnis von mindestens 5 : 1, vorzugsweise von
6 : 1 auf. Verschiedene faserartige Gebilde können verwendet werden einschließlich
z. B. gerader, gekrümmter, korkenzieherartiger und gebogener Fasern. In einer bevorzugten
Ausführungsform sind die Aluminiumoxid-Fasern hohle Gebilde.
Jedes Schleifkorn kann in den Gegenständen der Erfindung eingesetzt
werden, wobei es nicht darauf ankommt, ob es in faserartiger Form in Kombination
mit einer größeren Menge an faserartigem Korn vorliegt oder nicht. Herkömmliche
Schleifmittel einschließlich Aluminiumoxid, Siliziumkarbid, Zirkon-Aluminiumoxid,
Granat und Schmirgel können in einer Korngröße von ungefähr 0,5 Mikrometer bis 5.000
Mikrometer, vorzugsweise ungefähr 2 Mikrometer bis 200 Mikrometer eingesetzt werden,
es können aber auch andere Schleifmittel eingesetzt werden. Diese Schleifmittel
und Superschleifmittel können in Form von herkömmlichen Kornpartikeln oder gestreckten
Partikeln mit einem Seitenverhältnis von mehr als 4 : 1 eingesetzt werden. Superschleifmittel
einschließlich Diamant, kubischem Bornitrid und Borsuboxid (wie in US-Patent Nr.
A-5,135,892 beschrieben) können in den gleichen Korngrößen wie das herkömmliche
Schleifkorn eingesetzt werden, sie sind aber nicht auf diese beschränkt.
Während jede normalerweise in Schleifgegenständen verwendete Bindung
mit den faserförmigen Partikeln zur Bildung eines gebundenen Schleifgegenstands
eingesetzt werden kann, ist eine glasartige Bindung für strukturelle Festigkeit
und für Präzisionsschleifzwecke bevorzugt. Andere in der Technik bekannte Bindungen
wie beispielsweise organische, metallische und harzartige Bindungen in Verbindung
mit entsprechenden Aushärtemitteln können für beispielsweise Gegenstände mit einer
Verbindungsporosität von ungefähr 40% bis 70% eingesetzt werden.
Der Schleifgegenstand kann andere Additive einschließlich Füllstoffe,
vorzugsweise als nichtsphärische Gebilde, beispielsweise faserartige oder verfilzte
oder zusammengeballte faserartige Partikel, Schmierstoffe und Verarbeitungshilfsmittel,
wie beispielsweise antistatische Mittel oder temporäre Bindemittel zum Formen und
Pressen der Gegenstände einschließen, sie sind jedoch nicht auf diese beschränkt.
Wie hier verwendet schließt der Begriff „Füllstoffe" Poreninduktoren des
geschlossenzelligen Typs und des organischen Materialtyps aus. Die angemessenen
Mengen dieser optionalen Schleifgemischkomponenten können durch den Fachmann leicht
bestimmt werden.
Geeignete Füllstoffe schließen sekundäre Schleifmittel, Feststoffschmiermittel,
Metallpulver oder -partikel, keramische Pulver, wie beispielsweise Siliziumkarbide
und andere in der Technik bekannte Füllstoffe ein.
Das das faserartige Material, Bindung und andere Komponenten umfassende
Schleifmittelgemisch wird gemischt und unter Verwendung herkömmlicher Techniken
und Ausrüstung geformt. Der Schleifgegenstand kann durch Kälte-, Wärme- oder Hitzepressen
oder durch irgend ein dem Fachmann bekanntes Verfahren geformt werden. Der Schleifgegenstand
kann durch Brennverfahren gebrannt werden, die in der Technik bekannt sind und die
je nach Typ und Menge der Bindung und anderer Komponenten ausgewählt sind, vorausgesetzt
die Brennzeit und Brenntemperatur nehmen im Allgemeinen ab, soweit der Porositätsgehalt
sinkt.
In dem Verfahren der vorliegenden Erfindung kann die Brenntaktzeit
für eine Schleifscheibe umfassend (z. B. Sol-Gel-Aluminiumoxid) Schleifkorn mit
einem Seitenverhältnis von mindestens 5 : 1 in einer glasartigen Bindung um die
Hälfte der Anforderungen für den gleichen Volumenprozentsatz an Verbindungsporosität
in einer Schleifscheibe umfassend organischen Poreninduktor und kein Korn oder Füllstoff
mit einem L/D-Verhältnis von mehr als 4 : 1 reduziert sein. In einer bevorzugten
Ausführungsform wird ein Schleifscheibengemisch umfassend 30 bis 40% Korn (80 bis
120 Grit, 6 : 1 L/D-Sol-Gel-Aluminiumoxid), 3 bis 15% glasartige Bindung, 0 bis
5% Füllstoffe und 0 bis 0,5% Verarbeitungshilfsmittel, bezogen auf Vol.-%, in einem
Mischer gemischt, anschließend in Scheibenpressformen hineingefüllt, gepresst und
anschließend bei 35% relativer Feuchtigkeit und ungefähr 43°C getrocknet. Die
gepressten Grünscheiben werden durch Erhitzen für ungefähr 4 Stunden
bei 1250°C in einem Brennofen gebrannt.
Dieses Verfahren erzeugt eine Scheibe mit einer Vol.-%-Porosität,
die derjenigen entspricht, die unter Verwendung einer gleichen Menge an Korn und
5% bis 25% organischem Poreninduktor, bezogen auf das Volumen der Grünscheibe, erhalten
wird, jedoch eine 2 bis 5-fach höhere Durchlässigkeit im Vergleich zur Scheibe mit
Poreninduktor aufweist. Solche Scheiben des Stands der Technik sind in der US-Patent
Nr. A-5,429,648 genau beschrieben, die hier durch Referenz eingebracht ist. Das
Verfahren wird außerdem bei dem 5-fachen der Rate des Ausbrennverfahrens und bei
der Hälfte der Brennzeit (unter Verwendung des gleichen Brennofens, der Formen und
der Brenntemperaturen) abgeschlossen.
Gemäß diesem Verfahren hergestellte Schleifgegenstände zeigen verbesserte
Schleifleistung, insbesondere beim Präzisions-Kriechgangschleifen bzw. -Tiefschleifen.
Derartige Schleifwerkzeuge weisen eine längere Scheibenstandzeit, ein höheres G-Verhältnis
(Verhältnis von Metallentfernungsrate zu Scheibenabriebsrate) und niedrigerer Leistungsaufnahme
auf als ähnliche Werkzeuge, die aus dem gleichen Schleifgemisch hergestellt sind,
jedoch geringere Porosität und Durchlässigkeit aufweisen und/oder die gleiche Porosität
oder geringere Durchlässigkeit aufweisen. Die Schleifwerkzeuge der vorliegenden
Erfindung erzeugen auch eine bessere und glattere Werkstückoberfläche als herkömmliche
Werkzeuge.
Beispiel 1
Dieses Beispiel zeigt die Herstellung von Schleifscheiben unter Verwendung
von „seeded" Sol-Gel-Aluminiumoxid (TARGATM)-Körnern mit einem
langen Seitenverhältnis (Körner bezogen über Norton Company, Worcester, MA) mit
einem durchschnittlichen L/D ~ 7,5, ohne Zusatz eines Poreninduktors. Die folgende
Tabelle 1 führt die Formulierungen fürs Mischen auf:
Tabelle 1
Zusammensetzung von Rohmaterial-Bestandteilen für Scheiben 1–3
Für jede Schleifscheibe wurde das Gemisch gemäß der vorstehenden Formulierungen
und Reihenfolgen in einer Hobart®-Mischvorrichtung zubereitet. Jeder
Bestandteil wurde nacheinander zugegeben und mit den davor zugesetzten Bestandteilen
für ungefähr 1–2 Minuten nach jeder Zugabe gemischt. Das gemischte Material
wurde nach dem Mischen in eine Stahlform mit einem Durchmesser von 7,6 cm (3 Zoll)
oder 12,7 cm (5 Zoll) gegeben und wurde in einer hydraulischen Formgebungspresse
für 10–20 Sekunden kaltgepresst, was zu diskähnlichen Scheiben in einer Dicke
von 1,59 cm (5/8 Zoll) mit einem Loch von 2,22 cm (7/8 Zoll) führte. Das Gesamtvolumen
(Durchmesser, Loch und Dicke) der Formscheibe und das Gesamtgewicht der Bestandteile
wurden durch die gewünschte und berechnete Enddichte und -porosität einer solchen
Schleifscheibe beim Brennen vorbestimmt. Nachdem kein Druck mehr auf die gepressten
Scheiben ausgeübt wurde, wurde die Scheibe per Hand aus der Form auf einer Brennplatte
herausgenommen, um es 3–4 Stunden zu trocknen, bevor es in einem Brennofen
bei einer Aufheizgeschwindigkeit von 50°C/Stunde von 25°C bis auf ein Maximum
von 900°C gebrannt wird, wobei die Scheibe für 8 Stunden bei dieser Temperatur
gehalten wurde, bevor sie in dem Brennofen natürlicherweise auf Raumtemperatur abfiel.
Die Dichte der Scheibe wurde nach dem Brennen hinsichtlich jeder Abweichung
von der berechneten Dichte untersucht. Die Porosität wurde aus den Dichtemessungen
bestimmt, da das Verhältnis der Dichten von dem Schleifkorn und
dem glasartigen Bindemittel vor dem Ansetzen bekannt war. Die Porositäten der drei
Schleifgegenstände betrugen 51 Vol.-%, 58 Vol.-% bzw. 62 Vol.-%.
Beispiel 2
Dieses Beispiel beschreibt die Herstellung von zwei Scheiben unter
Verwendung von TARGATM-Körnern mit einem L/D ~ 30, ohne irgendeinen Poreninduktor,
für extrem hoch poröse Schleifscheiben.
Die folgende Tabelle 2 führt die Mischungsformulierungen auf. Nach
dem Formen und Brennen wie in Beispiel 1 wurden glasartige Schleifscheiben mit Porositäten
(4) 77 Vol.-% und (5) 80 Vol.-% erhalten.
Tabelle 2
Zusammensetzung von Rohmaterial-Bestandteilen für Scheiben 4–5Beispiel 3
Dieses Beispiel zeigt, dass dieses Verfahren Schleifwerkzeuge im kommerziellen
Maßstab herstellen kann, d. h. mit einem Durchmesser von 500 mm (20 Zoll). Drei
große Scheiben (20 × 1 × 8 Zoll oder 500 × 25 × 200 mm)
wurden unter Verwendung von langen TARGATM-Körnern mit einem durchschnittlichen
L/D ~ 6,14, 5,85 bzw. 7,6 ohne Zusatz von Poreninduktor, für Schleifscheiben zum
Tiefschleifen im kommerziellen Maßstab hergestellt.
Die folgende Tabelle 3 fuhrt die Mischungsformulierungen auf. Im Formzustand
betrug die maximale Rückfederung weniger als 0,2% (oder 0,002 Zoll oder 50 &mgr;m,
verglichen mit der Korndicke von 194 &mgr;m) der Scheibendicke, also um einiges
weniger im Vergleich zu Schleifscheiben mit den gleichen Angaben, die jedoch Poreninduktor
enthalten. Die Formpressdicke war sehr gleichmäßig von Ort zu Ort, betrug aber nicht
mehr als 0,4% (oder 0,004 Zoll oder 100 &mgr;m) für die maximale Abweichung. Nach
dem Formen wurde jede Schleifscheibe durch einen Kühlring aus der Scheibenumrandung
auf eine Brennplatte bzw. Brennunterlage angehoben, um sie über Nacht in einem feuchtigkeitskontrollierten
Raum zu trocknen. Jede Scheibe wurde in einem Brennofen mit einer Aufheizgeschwindigkeit
von etwas langsamer als 50°C/Stunde und einer Haltetemperatur von 900°C
für 8 Stunden gebrannt, dem ein programmiertes Abkühlen auf Raumtemperatur in dem
Brennofen folgte.
Nach dem Brennen wurden die Porositäten dieser drei glasartigen Schleifscheiben
mit folgenden Werten bestimmt: (6) 54 Vol.-%, (7) 54 Vol.-% und (8) 58 Vol.-%. In
diesen Scheiben wurden keine Brennrisse festgestellt und die Schrumpfung vom geformten
Volumen zum gebrannten Volumen entsprach der oder betrug weniger als die Schrumpfung,
die in kommerziellen Schleifscheiben zu beobachten ist, die mit Blasen-Aluminiumoxid
hergestellt sind, um der Struktur Porosität zu verleihen. Die maximalen Abweichungen
in diesen drei Schleifscheiben betrugen 13,6 g (0,48 Unzen), 7,38 g (0,26 Unzen)
bzw. 11,08 g (0,39 Unzen), d. h. nur 0,1% bis 0,2% des Gesamtgewichts der Scheibe.
Die abweichenden Daten lagen weit unter der oberen Grenze bei der eine Abgleichskorrektur
notwendig ist. Diese Ergebnisse zeigen die signifikanten Vorteile des erfindungsgemäßen
Verfahrens bei der Herstellung von qualitätsbeständigen Scheiben mit hoher Porosität
im Vergleich zu herkömmlichen Scheiben.
Tabelle 3
Zusammensetzung von Rohmaterial-Bestandteilen für Scheiben 6–8Beispiel 4
(I) Schleifscheiben umfassend einen äquivalenten Volumenprozentsatz
an Offenporosität wurden auf einer Anlage für den kommerziellen Maßstab aus den
folgenden Gemischen hergestellt, um die Produktivität der automatischen Press- und
Formungsanlage unter Verwendung der Gemische enthaltend Poreninduktor mit der Produktivität
der erfindungsgemäßen Gemische ohne Poreninduktor zu vergleichen.
Ein fünffacher Produktivitätszuwachs (Rate der Scheibenproduktion
in dem Formgebungsverfahren pro Zeiteinheit) wurde für das Gemisch der vorliegenden
Erfindung im Vergleich zu einem herkömmlichen Gemisch enthaltend Poreninduktor beobachtet.
Das erfindungsgemäße Gemisch zeigte freie Fließeigenschaften, die automatische Pressabläufe
erlaubten. Ohne Poreninduktor zeigte das Gemisch der Erfindung keine Rückfederung
nach dem Pressen und kein „Coring" (sog. Kornseigerung) während des Brennens.
Die Durchlässigkeit der Scheiben der vorliegenden Erfindung betrug 172,7 cm3/Sekunde*kPa
(43 cm3/Sekunde/Zoll Wasser).
(II) Schleifscheiben umfassend einen äquivalenten Volumenprozentsatz
an Offenporosität wurden aus den folgenden Gemischen hergestellt, um die Brenneigenschaften
der Gemische mit Poreninduktor mit denen der erfindungsgemäßen Gemische zu vergleichen.
Die Scheiben der Erfindung zeigten keine Anzeichen für ein Zusammensacken,
Brennrisse oder „Coring" nach dem Brennen. Die erfindungsgemäßen gepressten
Grünscheiben hatten vor dem Brennen eine hohe Durchlässigkeit von 88,4 cm3/Sekunde*kPa
(22 cm3/Sekunde/Zoll Wasser) im Vergleich zu den gepressten Grünscheiben,
die aus einem herkömmlichen Gemisch enthaltend Poreninduktor hergestellt sind, deren
Durchlässigkeit 20,1 cm3/Sekunde*kPa (5 cm3/Sekunde/Zoll Wasser)
betrug. Es wird angenommen, dass die hohe Gründurchlässigkeit eine hohe Masse/Hitze-Übertragungsrate
während des Brennens erzeugt, was zu erfindungsgemäßen Scheiben mit der Fähigkeit
zu einer höheren Hitzerate im Vergleich zu herkömmlichen Scheiben führt. Das Brennen
der erfindungsgemäßen Scheibe wurde in der Hälfte der Zeit abgeschlossen, die für
herkömmliche Scheiben benötigt wird, unter Verwendung entsprechender Hitzezyklen.
Die Durchlässigkeit der gebrannten Scheiben der Erfindung betrug 180,7 cm3/Sekunde*kPa
(45 cm3/Sekunde/Zoll Wasser).
Beispiel 5
Dieses Beispiel zeigt, dass Schleifscheiben mit hoher Porosität unter
Verwendung von voragglomerierten Körnern hergestellt werden können. Das voragglomerierte
Korn wurde durch eine kontrollierte Reduktion in der Extrusionsrate während der
Extrusion eines länglichen Kornpartikels hergestellt, was zu Agglomeraten führte,
damit das extrudierte Korn vor dem Trocknen gebildet wird.
Scheiben mit hoher Porosität wurden wie in Beispiel 1 beschrieben
aus agglomeriertem und länglichem TARGATM-Korn ohne Verwendung eines
Poreninduktors (ein durchschnittliches Agglomerat hatte ~ 5 bis 7 längliche Körner
und die durchschnittliche Abmessung von jedem betrug ~ 194 × 194 × (194
× 5,96) &mgr;m) hergestellt. Das nominale Seitenverhältnis betrug 5,96 und
das LPD betrug 0,99 g/cm3. Die folgende Tabelle 5 erfasst die Mischformulierungen.
Nach dem Formen und Brennen wurden glasartige Schleifscheiben mit einer Porosität
von 54 Vol.-% hergestellt.
Scheibe 11 Mischformulierung
(Agglomerate von 80 Grit, ~194 × 194 × 1160 &mgr;m)
Beispiel 6
Dieses Beispiel beschreibt einen Messtest hinsichtlich der Permeabilität
und er zeigt, dass die Permeabilität von Schleifgegenständen durch den Einsatz von
Schleifkörnern in Form von faserartigen Partikeln stark erhöht werden kann.
Permeabilitätstest
Eine quantitative Messung der Offenheit von porösen Medien durch den
Permeabilitätstest, bezogen auf das D'Arcy-Gesetz, welches das Verhältnis von Strömungsrate
und Druck auf poröse Medien bestimmt, wurde zur Beurteilung der Scheiben eingesetzt.
Ein nicht-destruktives Testgerät wurde aufgebaut. Das Gerät bestand aus einer Luftzufuhr,
einem Strömungsmesser (zur Messung von Q, der Einlass-Luftströmungsrate) einem Druckanzeigeinstrument
(zur Messung der Druckänderung bei verschiedenen Scheibenlagen) und aus einer mit
der Luftzufuhr verbundenen Düse, um den Luftstrom in Richtung der verschiedenen
Oberflächenstellen auf der Scheibe auszurichten.
Ein Lufteinlassdruck Po von 1,76 kg/cm2 (25 psi), eine
Einlass-Luftströmungsrate Qo von 14 m3/Stunde (500 Fuß3/Stunde)
und eine Düsenversuchsgröße von 2,2 cm wurden in dem Test verwendet. Datenpunkte
(8–16 pro Schleifscheibe) (d. h. 4–8 pro Seite) wurden genommen, um
einen genauen Mittelwert zu berechnen.
Scheibenmessungen
Tabelle 6 zeigt den Vergleich von den Permeabilitätswerten (Q/P, in
cm3/Sekunde*kPa (cm3/Sekunde/Zoll Wasser)) von verschiedenen
Schleifscheiben.
Tabelle 6
Scheibenpermeabilität
Die Daten wurden unter Verwendung von Scheiben von mindestens einem
halben Zoll (1,27 cm) Dicke, typischerweise einem Zoll (2,54 cm) Dicke standardisiert.
Es war nicht möglich Scheiben herzustellen, die als Kontrollen für Beispiel 2 dienen,
weil das Gemisch nicht zu dem Hochporositätsgehalt der erfindungsgemäßen Scheiben
geformt werden konnte (dies wurde erreicht unter Verwendung von länglichem Schleifkorn
in einem andersartigen Standardschleifgemisch). Die Kontrollscheiben wurden unter
Verwendung eines 50/50 Vol.-% Gemisches eines 4 : 1 Seitenverhältnis Sol-Gel-Aluminium-Schleifkorns
mit einem 1 : 1 Seitenverhältnis Sol-Gel- oder 38A Aluminiumoxid-Schleifkorn hergestellt,
wobei alle von Norton Company (Worcester, MA) bezogen wurden.
Die Daten die für Scheibe 11, welche aus agglomeriertem länglichem
Schleifkorn bestand, erhalten wurden, konnten deshalb weder zu einem direkten Vergleich
mit den nicht-agglomerierten länglichen Kornpartikeln noch zur Beschreibung der
Durchlässigkeit, die durch die folgende Gleichung beschrieben wird, hergenommen
werden: Durchlässigkeit in cm3/Sekunde*kPa = 1,77 × Querschnittbreite
(in cm3/Luft/Sekunde/Zoll Wasser = 0,44 × Querschnittbreite) in
Mikrometer des Schleifkorns. Die Durchlässigkeit der erfindungsgemäßen Scheibe wurde
jedoch sehr positiv mit der Kontrolle verglichen und entsprach annähernd der vorausgesagten
Durchlässigkeit für eine Scheibe, die ein anderes nicht-agglomeriertes längliches
Korn vom gleichwertigen Typ enthält.
Die Daten zeigen, dass die Scheiben, die gemäß dem erfindungsgemäßen
Verfahren hergestellt wurden, eine ungefähr 2–3 Mal höhere Permeabilität als
herkömmliche Schleifscheiben mit der gleichen Porosität aufweisen.
Beispiel 7
Dieses Beispiel zeigt, wie das L/D-Seitenverhältnis von Schleifkorn
die Schleifleistung in einem Tiefschleifgang verändert. Ein Satz Schleifscheiben
mit einer Porosität von 54% und gleichen Mengen Schleifmittel und Bindemittel, hergestellt
in einer Norton Company Fabrikanlage mit einem Durchmesser von 15,8 × 2,54
× 20,32 cm (20 × 1 × 8 Zoll) wurden für den Test ausgewählt, wie
nachstehend in Tabelle 7 gezeigt.
Tabelle 7
Unterschiede in den Eigenschaften zwischen den ScheibenGesamtkorn betrug 120 Grit „seeded" Sol-Gel-Aluminiumoxid-Korn,
erhältlich von Norton Company, Worcester, MA.
Diese Scheiben wurden hinsichtlich ihrer Schleifleistung untersucht.
Das Schleifen wurde auf Blöcken von 20,32 × 10,66 × 5,33 cm (8 ×
4 × 2 Zoll) von 4340-Stahl (Rc 48–52) durch eine „down-cut",
nicht-kontinuierliche Abricht-Tiefschleifoperation auf einer Blohm-Maschine entlang
der längsten Abmessung der Blöcke durchgeführt. Die Scheibengeschwindigkeit betrug
30,5 m/Sekunde (6000 S. F. P. M.), die Tiefe des Schnittes betrug 0,318 cm (0,125
Zoll) und die Tischgeschwindigkeit betrug von 19,05 cm/min (7,5 Zoll/min) bei einem
Zuwachs von 6,35 cm/min (2,5 Zoll/min) bis zum Werkstückbrand. Die Schleifleistung
wurde durch die Verwendung von länglichen Targa-Körnern deutlich verbessert, um
Schleifscheiben mit 54% Porosität und einer Luftdurchlässigkeit von mindestens ungefähr
200,8 cm3/Sekunde kPa (50 cm3/Sekunde/Zoll Wasser) herzustellen.
Tabelle 8 fasst die Ergebnisse der verschiedenen Schleifaspekte zusammen. Neben
den Vorteilen von Verbindungsporosität sind sowohl die Schleifproduktivität (gekennzeichnet
durch Metallentfernungsrate) als auch der Schleifbarkeitsindex (G-Verhältnis dividiert
durch die spezifische Energie) eine Funktion des Seitenverhältnisses vom Schleifkorn:
die Leistung erhöht sich mit ansteigendem L/D.
Tabelle 8
Schleifunterschiede von 4 Scheiben
Geschwindigkeit in cm/min gleichbedeutend mit 2,54 × Geschwindigkeit
in Zoll/min. Kraft in kg/cm gleichbedeutend mit 5,59 × Kraft in Pfund/Zoll.
Ähnliche Schleifleistungsergebnisse wurden für Scheiben erhalten,
die 80 bis 120 Grit Schleifkorn enthalten. Bei kleineren Korngrößen wurden signifikante
Schleifverbesserungen für Scheiben mit einer Durchlässigkeit von mindestens ungefähr
160,6 cm3/Sekunde*kPa (40 cm3/Sekunde/Zoll Wasser) festgestellt.
Anspruch[de]
Verfahren zur Herstellung eines Schleifgegenstands umfassend ungefähr
55 Vol.-% bis ungefähr 80 Vol.-% Verbindungsporosität und für das Schleifen wirksame
Mengen an Schleifkorn und Verbindung, welches die Schritte umfasst:
a) Mischen eines Gemisches umfassend längliches Schleifkorn mit einem Verhältnis
von Länge/Querschnittbreite von mindestens 5 : 1 und glasartige Verbindung zur Bildung
eines Schleifgemisches,
b) Pressen des Schleifgemisches in eine Form zur Bildung eines Grünschleifgegenstands,
und
c) Brennen des Grünschleifgegenstands bei 600 bis 1300°C unter Bedingungen,
die für das Härten des Grünschleifgegenstands und Formen des Schleifgegenstands
wirksam sind,
wobei der Brennschritt über eine Zeitspanne erfolgt, die mindestens der Hälfte der
Zeit entspricht, die unter den gleichen Bedingungen benötigt wird, um einen gleichwertigen
Grünschleifgegenstand zu brennen, der kein Schleifkorn oder Füllstoff mit einem
Längen/Breitenverhältnis von größer als 4 : 1 enthält, und wobei der Schleifgegenstand
eine Luftdurchlässigkeit aufweist, die in cm3/Sekunde*kPa gemessen mindestens
das 1,77fache (in cm3 Luft/Sekunde/Zoll Wasser mindestens das 0,44fache)
der Querschnittbreite in Mikrometern des Schleifkorns beträgt.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Schleifgegenstand nach dem Härten
weniger als 3 Vol.-% Größenabweichung im Vergleich zu dem Grünschleifgegenstand
aufweist, und der Grünschleifgegenstand nach dem Pressen im Wesentlichen frei von
Rückfederung ist.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Schleifgegenstand 60 bis 70 Vol.-%
Verbindungsporosität umfasst.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Schleifgegenstand 3 bis 15 Vol.-%
glasartige Verbindung umfasst.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Schleifgegenstand 15 bis 43 Vol.-%
längliches Schleifkorn umfasst.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei das längliche Schleifkorn ein Verhältnis
von Länge zum Durchmesser von mindestens 6 : 1 aufweist.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Schleifgegenstand im Wesentlichen
frei von porenverursachenden Materialien ist.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Schleifgemisch weiter Materialien
umfasst, die ausgewählt sind aus der Gruppe bestehend aus Schleifkorn, Füllstoff,
Verarbeitungshilfen, Kombinationen davon und Agglomeraten davon.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei das längliche Schleifkorn gesintertes
Sol-Gel-alpha-Aluminiumoxid-Schleifkorn ist.
Verfahren nach Anspruch 8, wobei der Füllstoff ausgewählt ist aus
der Gruppe bestehend aus Keramikfaser, Glasfaser, organischer Faser, Kombinationen
davon und Agglomeraten davon.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Schleifgegenstand durch Brennen
des Grünschleifgegenstands bei einer Temperatur von ungefähr 1100 bis 1300°C
für ungefähr 1 bis 5 Stunden gebildet wird.
Verfahren nach Anspruch 9, wobei der Schleifgegenstand ungefähr 16
bis 34 Vol.-% längliches Schleifkorn umfasst.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Schleifgegenstand ungefähr 15
bis 40 Vol.-% längliches Schleifkorn und ungefähr 5 bis 20 Vol.-% Verbindung umfasst.
Verfahren zur Herstellung eines Schleifgegenstands umfassend von ungefähr
40 Vol.-% bis weniger als 55 Vol.-% Verbindungsporosität, und für das Schleifen
wirksame Mengen an Schleifkorn und Verbindung, welches die Schritte umfasst:
a) Mischen eines Gemisches umfassend längliches Schleifkorn mit einem Verhältnis
von Länge/Querschnittsbreite von mindestens 5 : 1 und glasartige Verbindung zur
Bildung eines Schleifgemisches,
b) Pressen des Schleifgemisches in eine Form zur Bildung eines Grünschleifgegenstands,
und
c) Brennen des Grünschleifgegenstands bei 600 bis 1300°C unter Bedingungen,
die für das Härten des Grünschleifgegenstands und Bilden des Schleifgegenstands
wirksam sind,
wobei der Brennschritt über eine Zeitspanne erfolgt, die mindestens der Hälfte der
Zeit entspricht, die unter den gleichen Bedingungen benötigt wird, um einen gleichwertigen
Grünschleifgegenstand zu brennen, der kein Schleifkorn oder Füllstoff mit einem
Längen/Breitenverhältnis von größer als 4 : 1 enthält, und wobei der Schleifgegenstand
eine Luftdurchlässigkeit aufweist, die in cm3/Sekunde*kPa gemessen mindestens
das 0,88fache (in cm3 Luft/Sekunde/Zoll Wasser mindestens das 0,22fache)
der Querschnittbreite in Mikrometern des Schleifkorns beträgt.
Verfahren nach Anspruch 14, wobei der Schleifgegenstand nach dem Härten
weniger als 3 Vol.-% Größenabweichung im Vergleich zu dem Grünschleifgegenstand
aufweist und der Grünschleifgegenstand nach dem Pressen im Wesentlichen frei von
Rückfederung ist.
Verfahren nach Anspruch 14, wobei der Schleifgegenstand 3 bis 15 Vol.-%
glasartige Verbindung umfasst.
Verfahren nach Anspruch 14, wobei der Schleifgegenstand 15 bis 43
Vol.-% längliches Schleifkorn umfasst.
Verfahren nach Anspruch 14, wobei das längliche Schleifkorn ein Verhältnis
von Länge zum Durchmesser von mindestens 6 : 1 aufweist.
Verfahren nach Anspruch 14, wobei der Schleifgegenstand im Wesentlichen
frei von porenverursachenden Materialien ist.
Verfahren nach Anspruch 14, wobei das Schleifgemisch weiter Materialien
umfasst, die ausgewählt sind aus der Gruppe bestehend aus Schleifkorn, Füllstoff,
Verarbeitungshilfen, Kombinationen davon und Agglomeraten davon.
Verfahren nach Anspruch 14, wobei das längliche Schleifkorn gesintertes
Sol-Gel-alpha-Aluminiumoxid-Schleifkorn ist.
Verfahren nach Anspruch 20, wobei der Füllstoff ausgewählt ist aus
der Gruppe bestehend aus Keramikfaser, Glasfaser, organischer Faser, Kombinationen
davon und Agglomeraten davon.
Verfahren nach Anspruch 14, wobei der Schleifgegenstand durch Brennen
des Grünschleifgegenstands bei einer Temperatur von ungefähr 1100 bis 1300°C
für ungefähr 1 bis 5 Stunden gebildet wird.
Verfahren nach Anspruch 14, wobei der Schleifgegenstand ungefähr 16
bis 34 Vol.-% längliches Schleifkorn umfasst.
Verfahren nach Anspruch 14, wobei der Schleifgegenstand ungefähr 15
bis 55 Vol.-% längliches Schleifkorn und ungefähr 5 bis 20 Vol.-% Verbindung umfasst.