Die Erfindung betrifft eine Wärmebehandlungsvorrichtung nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1, sie betrifft außerdem eine Wärmeentwicklungsvorrichtung zur Verwendung
bei einem Aufzeichnungsvorgang, der in einem Trockensystem ausgeführt wird, beispielsweise
einem Bildaufzeichnungsvorgang unter Verwendung eines Trockenmaterials, wodurch
sich ein Naßprozeß erübrigt.
2. Beschreibung des Standes der Technik
Eine Bildaufzeichnungsvorrichtung zum Aufzeichnen eines medizinischen
Bilds zur Verwendung im Rahmen eines digitalen Radiographiesystems, eines CTs, eines
MRs oder dergleichen, wobei von einem Wärmeansammlungs-Fluoreszenzflachstück Gebrauch
gemacht wird, ist bereits bekannt. Diese Vorrichtung verwendet ein Naßsystem zum
Erzeugen eines reproduzierten Bildes, indem ein Naßprozeß ausgeführt wird, nachdem
ein Bild photographisch aufgenommen oder auf einem Silbersalz-Photomaterial aufgezeichnet
wurde.
In den vergangenen Jahren hat eine Aufzeichnungsvorrichtung an Aufmerksamkeit
gewonnen, die von einem Trockensystem Gebrauch macht, und die eine Naßverarbeitung
erübrigt. Diese Aufzeichnungsvorrichtung ist zur Verwendung eines photoempfindlichen
und/oder wärmeempfindlichen Aufzeichnungsmaterials oder Films aus einem Wärmeentwicklungs-Photomaterial
(im folgenden als „Aufzeichnungsmaterialien" bezeichnet) ausgebildet. Bei
einer Aufzeichnungsvorrichtung unter Verwendung des Trockensystems wird ein Aufzeichnungsmaterial
mit einem Laserstrahl in einem Belichtungsbereich bestrahlt (abgetastet), so daß
ein latentes Bild entsteht. Anschließend wird das Aufzeichnungsmaterial in einem
Wärmeentwicklungsabschnitt in Berührung mit einer Heizvorrichtung gebracht, so daß
eine Wärmeentwicklung erfolgt. Dann wird das mit einem darauf ausgebildeten Bild
versehene Aufzeichnungsmaterial aus der Vorrichtung ausgetragen.
Das Trockensystem des oben erläuterten Typs ist in der Lage, ein Bild
innerhalb kürzerer Zeit zu erstellen als ein Naßprozeß. Darüber hinaus wird das
Problem überwunden, Abfallflüssigkeit zu entsorgen, die im Verlauf des Naßprozesses
anfällt. Deshalb steht eine zunehmende Nachfrage nach dem Trockensystem zu erwarten.
Das oben beschriebene Trockensystem ist üblicherweise so aufgebaut,
daß es einen Wärmeentwicklungsbereich mit einer Heizvorrichtung in Form einer Heiztrommel
enthält. Ein um die Oberfläche der Heiztrommel über einen vorbestimmten Winkel geschlungenes
Endlosband hält das Aufzeichnungsmaterial, das von der Heiztrommel und dem Endlosband
gehalten und transportiert wird. Auf diese Weise erfolgt eine Wärmeentwicklung.
Wenn die Spannung des Endlosbands aufgrund einer Wärmebeeinträchtigung oder dergleichen
ungleichmäßig wird, läßt sich ein gleichmäßiger Kontakt zwischen dem Aufzeichnungsmaterial
und der Heiztrommel nicht erreichen. Dadurch kommt es zu einer unregelmäßigen Entwicklung.
Da Bilder zur Verwendung auf dem medizinischen Gebiet eine hohe Qualität
erfordern, besitzen die Aufzeichnungsmaterialien eine beträchtlich hohe Empfindlichkeit.
Wenn der Berührzustand mit der Heiztrommel etwas ungleichförmig wird, verschlechtert
sich die Bildqualität extrem.
In der Heizvorrichtung bewirkt eine Abnahme der Temperatur in einem
Kantenbereich, dem nicht besonders viel Wärme zugeleitet wird, insbesondere bei
der Berührung zwischen der Oberfläche des Heizelements und dem eine geringe Temperatur
aufweisenden Flachstück, einen Temperaturgradienten des Heizelements in der Richtung,
in der das Flachstück transferiert wird. Da der erwähnte Temperaturgradient nicht
rasch beseitigt werden kann, kommt es zu Temperaturdifferenzen in der Oberfläche
des Flachstücks oder zwischen verschiedenen Flachstücken, wenn ein sequentieller
Prozeß abläuft. Hierdurch ergibt sich das Problem, daß die Qualität aufgrund der
Wärmebehandlung beeinträchtigt wird.
Wird das Aufzeichnungsmaterial zwischen der Heiztrommel und dem Endlosband
gehalten, so ergibt sich das Problem, daß ein Endabschnitt aufgewölbt wird, was
zu einer unerwünschten Faltenbildung und Kräuselung führt.
Gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1 offenbart die JP
62 003 255 eine Wärmebehandlungsvorrichtung, in der das
Flachstück über die Oberfläche von jeder von zwei Heizelementen mit Hilfe eines
Riemens geführt wird. Der Riemen wird über zwei den Heizelementen benachbart angebrachte
Rollen geführt. In die Heizelemente sind Thermopaare eingebaut, deren Temperaturen
unabhängig voneinander gesteuert werden.
Die US 4 485 294 zeigt eine
Entwicklungsvorrichtung, in der ein zu behandelndes Flachstück zwischen einem U-förmigen
Heizblech und einem U-förmigen Gehäuse ohne Aufbringung von Druck auf das Flachstück
bei dessen Durchlauf an dem U-förmigen Heizelement vorbei transportiert wird. Stromaufwärts
bezüglich dem Eingangsbereich des Heizelements befindet sich ein Thermistor.
Die US 5 774 204 zeigt eine
Wärmeentwicklungsvorrichtung, in der zu behandelnde Flachstücke mit Hilfe eines
Paares von Transport- und Heizrollen geleitet werden. Beim Verlassen der Transport-
und Heizrollen wird jedes Flachstück zu einem flachen Heizelement transportiert
und von diesem erhitzt, während es mit Hilfe mehrerer flexibler Andrückflachstücke
gegen die Oberseite des Heizelements gedrückt wird.
Die US 4 322 158 zeigt eine
Entwicklungsvorrichtung, in der ein zu entwickelndes Bahnmaterial zwischen einer
ersten Gruppe aus einer Rolle und einem Heizandrückschuh und einer zweiten Gruppe
aus einer Rolle und einem aufgeheizten Andrückschuh geleitet wird.
Die WO 97/28488 zeigt eine Wärmebehandlungsvorrichtung, in der ein
zu behandelndes Flachmaterial durch eine Gruppe von versetzt angeordneten Walzen
geleitet wird. Diese Vorrichtung enthält keine flachen Heizelemente, wie sie in
der oben angesprochenen JP 62 003 255 gezeigt
sind.
Im Hinblick auf das oben Gesagte ist es Ziel der vorliegenden Erfindung,
eine Wärmebehandlungsvorrichtung anzugeben, die in der Lage ist, die Berührung zwischen
dem Heizelement und dem Aufzeichnungsmaterial noch weiter zu vergleichmäßigen, welche
frei ist vom Auftreten des Haftenbleibens von Staub, von einer unerwünschten Faltenbildung
und Kräuselung, und die im Stande ist, eine noch gleichmäßigere Erhitzung zu erreichen
und damit ein hochqualitatives Bild, welches frei von unregelmäßiger Entwicklung
ist.
Das Ziel läßt sich erreichen durch die Merkmale des Anspruchs 1.
Bevorzugte Ausführungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
Die Wärmebehandlungsvorrichtung mit dem oben beschriebenen Aufbau
und die Wärmeentwicklungsvorrichtung, die von der Behandlungsvorrichtung Gebrauch
macht, sind so ausgebildet, daß sie die entsprechenden Temperaturen der Heizelemente,
die in Transferrichtung des Wärmeentwicklungs-Photomaterialflachstücks oder des
photoempfindlichen und wärmeempfindlichen Aufzeichnungsmaterialflachstücks aufgeteilt
sind, unabhängig voneinander einstellt und steuert. Auf diese Weise läßt sich die
Differenz in der Flachstücktemperatur verringern. Darüber hinaus läßt sich eine
unregelmäßige Entwicklung, die aufgrund der ungünstigen Wärmebedingungen im Fall
des Endlosbands erfolgt, verhindern, wodurch sich eine gleichmäßigere Erhitzung
realisieren läßt. Im Ergebnis kann ein hochqualitatives Bild erstellt werden, welches
frei ist von einer unregelmäßigen Entwicklung.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
1 ist eine schematische Ansicht des Aufbaus
einer Wärmebehandlungsvorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung.
2 zeigt eine teilweise vergrößerte Ansicht
der in 1 gezeigten Plattenheizvorrichtung.
3 zeigt eine schematische Ansicht einer
Wärmebehandlungsvorrichtung nach einer zweiten Ausführungsform der Erfindung.
4 zeigt eine schematische Ansicht einer
Wärmebehandlungsvorrichtung nach einer dritten Ausführungsform der Erfindung.
5 zeigt eine teilweise vergrößerte Ansicht
der in 1 gezeigten Plattenheizvorrichtung.
6 zeigt eine schematische Ansicht einer
Wärmeentwicklungsvorrichtung unter Verwendung der Wärmebehandlungsvorrichtung nach
der fünften Ausführungsform der Erfindung.
7 zeigt eine vergrößerte Ansicht einer
Plattenheizvorrichtung 240a.
8(a) zeigt eine schematische Ansicht
einer Wärmebehandlungsvorrichtung mit einem Beispiel für die Drehungen der Andrückwalzen,
8(b) zeigt eine perspektivische Ansicht der Gestalt
der Plattenheizvorrichtung, und 8(c) zeigt eine auseinandergezogene
perspektivische Ansicht der in 8(a) dargestellten Wärmebehandlungsvorrichtung.
9 zeigt eine perspektivische Ansicht
einer weiteren Ausführungsform einer Plattenheizvorrichtung der in 8(c)
dargestellten Wärmebehandlungsvorrichtung.
10 zeigt eine schematische Ansicht eines
Treiberzustands einer Andrückwalze der Wärmebehandlungsvorrichtung nach der siebten
Ausführungsform der Erfindung.
11 zeigt eine schematische Ansicht einer
Wärmeentwicklungsvorrichtung unter Verwendung der Wärmebehandlungsvorrichtung nach
der achten Ausführungsform der Erfindung, die in 8 gezeigt ist.
12 zeigt eine perspektivische Ansicht
der Gestalt einer Wärmebehandlungsvorrichtung nach einer neunten Ausführungsform,
vorgesehen zur Verwendung in der Wärmeentwicklungsvorrichtung.
13 zeigt eine schematische Ansicht des
inneren Aufbaus der in 12 dargestellten Wärmebehandlungsvorrichtung
sowie einer Transferpassage.
14 zeigt eine perspektivische Ansicht
des Aufbaus einer Heizeinheit 420B der in 12
gezeigten Wärmebehandlungsvorrichtung.
15 zeigt ein Diagramm, welches die in
13 dargestellte Wärmebehandlungsvorrichtung entlang
der Linie X-X geschnitten darstellt.
16 zeigt eine Horizontalschnittansicht,
die einen Bereich einschließlich der Heizeinheit der in 12
gezeigten Wärmebehandlungsvorrichtung veranschaulicht.
17 zeigt eine Teilperspektivansicht der
Wärmebehandlungsvorrichtung nach 12 in einen Zustand,
in welchem der äußere Deckel und der Heizelementdeckel beseitigt wurden.
18 zeigt eine vergrößerte Ansicht, die
einen Blick auf den Kühlteil der in 13 gezeigten Wärmebehandlungsvorrichtung
erlaubt.
19 zeigt eine schematische Ansicht des
inneren Aufbaus der in 12 gezeigten Wärmebehandlungsvorrichtung
sowie einer Transferpassage. (19 zeigt ein weiteres
Beispiel der Ausführungsform nach 13).
20 zeigt eine schematische Ansicht einer
Wärmeentwicklungsvorrichtung, die von der Wärmebehandlungsvorrichtung nach der zehnten
Ausführungsform der Erfindung gemäß 12 Gebrauch macht.
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen soll die Erfindung nun beschrieben
werden.
1 ist ein Diagramm, welches den schematischen
Aufbau einer Wärmebehandlungsvorrichtung nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung
zeigt.
Die Wärmebehandlungsvorrichtung dieser Ausführungsform erwärmt ein
Flachstück A, welches einer Wärmebehandlung zu unterziehen ist. Die Wärmebehandlungsvorrichtung
nach dieser Ausführungsform beinhaltet drei Plattenheizer 120a,
120b und 120c, die als Heizelemente fungieren, und deren Temperaturen
auf Werte angehoben werden, die zur Verarbeitung des Flachstücks A benötigt werden.
Darüber hinaus ist eine Transfereinrichtung 126 vorgesehen, welche das
Flachstück A gegenüber jedem der Plattenheizer 120a, 120b und
120c relativ bewegt (gleiten läßt), während das Flachstück A in Berührung
mit der Oberfläche jedes Plattenheizer 120a, 120b und
120c steht. Darüber hinaus gibt es Andrückwalzen 122a,
122b und 122c als Einrichtung zum Andrücken der Rückseite des
Flachstücks A, die von der Oberfläche des Flachstücks A in Berührung mit den Plattenheizern
120a, 120b und 120c abgewandt ist, um Wärme von den Plattenheizern
120a, 120b und 120c auf das Flachstück
A zu übertragen.
Jeder der Plattenheizer 120a, 120b und
120c dieser Ausführungsform hat die Form einer flachen Platte. Jeder der
Plattenheizer 120a, 120b und 120c beinhaltet ein plattenähnliches
Heizelement, welches mindestens eine Heizeinrichtung (beispielsweise einen Nichrom-Draht)
enthält, flach ausgebildet, so daß ihre Temperaturen bei der Entwicklungstemperatur
für das Flachstück A gehalten werden. Das Material der Oberfläche, die mit dem Flachstück
A in Berührung steht, kann einfach ein wärmeleitendes Material sein. Eine Struktur
mit einer Gummiheizvorrichtung auf der Rückseite ist möglich. Eine andere Struktur
ist ebenfalls möglich, die von Warmluft Gebrauch macht, oder die eine Lampe zum
Erhitzen des Flachstücks A beinhaltet. Die Temperatur jeder Heizeinrichtung wird
unabhängig gesteuert.
Die Plattenheizer 120a, 120b und 120c brauchen
nicht gleiche Länge zu haben. Die Länge läßt sich beliebig wählen, um den Bedingungen
für die Wärmebehandlung zu entsprechen. Was die Intervalle zwischen den Heizvorrichtungen
angeht, so verschlechtern übermäßig lange Intervalle den Wirkungsgrad bei der Wärmezufuhr
zu dem Flachstück. Deshalb wird bevorzugt, daß die Intervalle 50 mm oder weniger
groß sind.
Es ist bevorzugt, wenn die Oberfläche jedes der Plattenheizer
120a, 120b und 120c so aufgebracht wird, daß ein verarbeitetes
Flachstück mit einer Berührungsfläche des Flachstückmaterials A aus Fluorharz oder
der Berührungsfläche mit einer Beschichtung versehen ist, um zu verhindern, daß
es beim Transfer des Flachstücks A zu einer Kerbenbildung kommt.
Weiterhin kann die Seite jedes Plattenheizers 120a,
120b und 120c, die in Berührung mit dem Flachstückmaterial A kommt,
aus wärmeleitendem Gummi an einer Fläche bestehen, an der eine Fluorharzschicht
ausgebildet ist. Mit dem oben beschriebenen Aufbau kann selbst dann, wenn Staub
oder Schmutz in den Bereich zwischen dem Flachstück A und jedem der Plattenheizer
120a, 120b und 120c gelangt, die Elastizität des Gummis
ein Weißwerden eines Teils bei der Entwicklung oder eine Beschädigung der Oberfläche
des Flachstücks A verhindert werden. Darüber hinaus ist die Fluorharz-Schicht wirksam
bei der Gewährleistung der Glätte des Flachstücks A. 2
ist eine teilweise vergrößerte Ansicht, die den Plattenheizer 120a zeigt.
Wie in 2 gezeigt ist, ist ein Ende eines Einlaßbereichs
des Flachstücks A mit einer geneigten Fläche 121 ausgestattet, um das vordere
Ende des Flachstücks A unter Vermeidung eines Staus gleitend zu führen. Auch die
anderen Plattenheizer 120b und 120c können ähnliche Strukturen
besitzen.
Erneut auf 1 bezugnehmend, erfordert
die erste Hälfte des Wärmebehandlungsteils 18 eine größere Menge Wärme,
um die Temperatur des Flachstücks A anzuheben. Daher ist es bevorzugt, wenn dem
im Einlaßbereich des Wärmebehandlungsteils 18 befindlichen Plattenheizer
120a größere Wärme zugeleitet wird. Um das Ausmaß der lokalen Temperaturänderung
einzuschränken, ist die Wärmemenge größer als jene der Plattenheizer 120b
und 120c, die sich stromabwärts befinden.
Was die Positionen der Temperatursensoren zum Steuern der Temperaturen
angeht, so muß der Sensor für jeden Plattenheizer 120a, 120b und
120c vorgesehen sein. Was die Lage angeht, befindet sich der Sensor am
hinteren Ende jedes Plattenheizers, um die Temperatur des Flachstücks auf die Solltemperatur
zu bringen, weil die Temperatur im stromabwärtigen Bereich höher und eher stabil
ist als die Temperatur im stromaufwärtigen Bereich.
Das Flachstück A wird von einem Sammelfach 202 mit Hilfe
einer Saugeinheit 201 angesaugt, anschließend wird das Flachstück A über
paarweise Walzen 126, die von einer (nicht gezeigten) Dreheinheit gedreht
werden, zu dem Wärmebehandlungsteil 18 geleitet. Da die paarweisen Rollen
126 das Flachstück A transferieren, läuft (gleitet) das Flachstück A durch
die Räume zwischen den Andrückwalzen 122a, 122b und
122c und die entsprechenden Plattenheizer 120a, 120b
und 120c, so daß eine Wärmebehandlung stattfindet.
Das der Wärmebehandlung unterzogene Flachstück A wird über eine Führungswalze
128 ausgetragen.
Um eine Kerbenbildung zu vermeiden, ist es bevorzugt, wenn die Berührung
zwischen der Oberfläche des Flachstücks A, die Berührung mit den Plattenheizern
120a, 120b und 120c hat, mit einer Oberfläche, deren
Funktion eine Wärmebehandlung erfordert, verhindert wird. Wenn das Flachstück sorgfältig
beobachtet werden muß, so muß ein Kontakt der zu beobachtenden Oberfläche mit jedem
der Plattenheizer 120a, 120b und 120c verhindert werden.
Die mehreren Andrückwalzen 122a, 122b und
122c sind für die entsprechenden Plattenheizer 120a, 120b
bzw. 120c vorgesehen. Die Andrückwalzen 122a, 122b und
122c sind so angeordnet, daß sie in Berührung mit der jeweiligen Oberfläche
jedes Plattenheizers oder mit Zwischenintervallen stehen, die kürzer sind als die
Dicke des Flachstücks A entlang der Gesamtlänge der Plattenheizer 120a,
120b und 120c in Transportrichtung des Flachstücks A. Die Andrückwalzen
122a, 122b und 122c sind in vorbestimmten Mittenabständen
für jeden der Plattenheizer vorgesehen.
Das bedeutet: das Flachstück A wird derart angedrückt, daß die Anzahl
von Andrückstellen im Einlaßbereich des Wärmebehandlungsteils 18 vergrößert
ist. Darüber hinaus werden die Intervalle der Andrückstellen im Einlaßbereich des
Wärmebehandlungsteils 18 verkürzt. Im Ergebnis wird derjenige Bereich des
Flachstücks, dessen Temperatur angehoben werden soll, stark angedrückt, so daß ein
Wölben des Flachstücks verhindert wird. Darüber hinaus kann eine unregelmäßige Temperaturverteilung
verhindert werden. Wenn die Einrichtung zum Andrücken des Flachstücks aus den Andrückwalzen
122a, 122b und 122c besteht, wie sie bei dieser Ausführungsform
eingesetzt werden, so ist es bevorzugt, wenn die Anzahl von Walzen für den Plattenheizer
120a im Einlaßbereich vergrößert ist, um die Mittenabstände der Walzen
zu verkürzen.
Das Drehsystem für die Andrückwalzen 122a, 122b
und 122c kann für jede der Walzen 122 vorgesehen sein. Im Hinblick
auf die Kosten und den Platzbedarf der Vorrichtung ist es bevorzugt, wenn ein einziges
Drehsystem verwendet wird. Was die Umfangsgeschwindigkeit jeder der Walzen
122 angeht, wird bevorzugt, wenn die Geschwindigkeiten zum stabilen Flachstücktransfer
die gleichen sind. Die Geschwindigkeit bestimmt sich durch die Wärmebehandlungsleistung.
Die Andrückwalzen 122a, 122b und 122c und
die Plattenheizer 120a, 120b und 120c bilden eine Flachstücktransferpassage
124. Der Abstand zwischen den Andrückwalzen 122a, 122b
und 122c einerseits und den Plattenheizern 120a, 120b
und 120c andererseits ist innerhalb der Flachstücktransferpassage
124 kürzer als es der Dicke des Flachstücks A entspricht. Damit läßt sich
ein Zustand realisieren, in welchem das Flachstück A glatt gehalten und ein Wölben
des Flachstücks A verhindert wird. Die paarweisen Transferwalzen 126 und
die Führungswalzen 128, die die Flachstücktransfereinrichtung bilden, befinden
sich an den beiden Enden der Flachstücktransferpassage 124.
Als Andrückwalzen können Metallwalzen, Harzwalzen, Gummiwalzen oder
dergleichen verwendet werden. Bevorzugt beträgt die Wärmeleitfähigkeit der Andrückwalzen
122 0,1 W/m/1°C bis 200 W/m/°C.
Vorzugsweise sind Wärmeisolierabdeckungen 125a,
125b und 125c zur Wärmeisolierung an Stellen gegenüber den Plattenheizern
120a, 120b und 120c vorgesehen, betrachtet aus der Sicht,
in der die Andrückwalzen 122a, 122b und 122c als Mittelpunkte
angeordnet sind.
Wenn das vordere Ende des Flachstücks A in Berührung mit den Andrückwalzen
122a, 122b und 122c tritt, während der Transfer des Flachstücks
A abläuft, so wird die Bewegung des Flachstücks A vorübergehend unterbrochen. Wenn
die Andrückwalzen 122a, 122b und 122c mit gleichen Mittenabständen
voneinander beabstandet sind, wird der gleiche Teil des Flachstücks A bei jeder
der Andrückwalzen 122a, 122b und 122c angehalten. Somit
wird der vorauslaufende Teil lange Zeit gegen die Plattenheizer 120a,
120b und 120c gedrückt. Im Ergebnis erleidet das Flachstück A
manchmal die Entstehung einer unregelmäßigen streifenähnlichen Entwicklung, die
sich in Breitenrichtung des Flachstücks A erstreckt. Aus diesem Grund ist es bevorzugt,
wenn die Mittenabstände der Andrückwalzen 122a, 122b und
122c ungleichmäßig sind.
Als die Einrichtung zum Transferieren des Flachstücks A werden die
paarweisen Transfereinrichtungen 126 verwendet, die benachbart zu der am
weitesten stromaufwärts befindlichen Andrückwalze 122a direkt vor den Plattenheizern
120a, 120b und 120c angeordnet sind. Als die erwähnte
Transfereinrichtung kann auch die Führungswalze 128 die Transferkraft aufbringen.
3 ist eine schematische Ansicht einer
Wärmebehandlungsvorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung. Nach
3 sind im Bereich der Plattenheizer 120a,
120b und 120c Zwischenrollen 127 vorgesehen, um den Flachstücktransfer
zu unterstützen.
4 ist eine schematische Ansicht einer
Wärmebehandlungsvorrichtung nach einer dritten Ausführungsform der Erfindung, die
von einem weiteren Aspekt der Einrichtung zum Transportieren des Flachstücks A Gebrauch
macht. Die Transporteinheit 150 beinhaltet Plattenheizer 120a,
120b und 120c ähnlich denjenigen der vorhergehenden Ausführungsform.
Daher ist nur ein Plattenheizer 120a dargestellt. Die anderen Plattenheizer
120b und 120c haben einen ähnlichen Aufbau.
Ein Transportriemen 156 läuft entlang der Oberfläche einer
Antriebswalze 158 und läuft anschließend entlang der Oberfläche einer Trennwalze
154. An der Stelle der Andrückwalze 152 wird das Flachstück A
zwischen dem Plattenheizer 120a und dem Transportriemen 156 gehalten.
Dabei dient die Transportkraft des Transportriemens 156 zum Transportieren
des Flachstücks A. Der Transportriemen 156 besitzt einen Reibungskoeffizienten
gegenüber dem Flachstück A, der höher ist als derjenige der Oberfläche des Plattenheizers
120a bezüglich des Flachstücks A. Deshalb kann das Flachstück A zuverlässig
transportiert werden, während das Flachstück A auf dem Plattenheizer 120a
gleitet. Bei dem obigen Aufbau sind paarweise Zuführwalzen 126 und paarweise
Austragwalzen 128 ähnlich angeordnet wie bei der in 1
gezeigten Wärmebehandlungsvorrichtung 18. Die Trennwalze 154 veranlaßt
den Transportriemen 156, in Berührung mit der Gesamtfläche des Flachstücks
A zu treten, um eine ungleichmäßige Verteilung des Drucks auf das Flachstück A zu
vermeiden. Damit läßt sich eine ungleichmäßige Erhitzung verhindern.
Die Oberfläche des Transportriemens 156 gegenüber dem Flachstück
läßt sich zu einer bürstenähnlichen Form ausbilden. In diesem Fall läßt sich die
Transportleistung zusätzlich verbessern. Wenn der Transportriemen 156 eine
Permeabilität für Gas besitzt, kann das aufgrund der chemischen Änderung in der
Wärmebehandlungsschicht der Oberfläche des Flachstücks A entstehende Gas abgeleitet
werden. Hierdurch läßt sich das Haften zwischen dem Flachstück A und dem Plattenheizer
verbessern.
Der Grund dafür, daß die Trennwalze 154 vorgesehen ist, besteht
darin, vorab den Transportriemen 156 zu lösen und so zu verhindern, daß
es zu einem ungleichmäßigen Kontakt zwischen dem Flachstück A und dem Plattenheizer
120a in einem Bereich zwischen den Andrückwalzen 152 kommt. Wenn
der Transportriemen 156 für Gas durchlässig ist, kann man die Trennwalze
154 weglassen.
5 ist eine schematische Ansicht des Aufbaus
einer Wärmeentwicklungsvorrichtung gemäß der fünften Ausführungsform der Erfindung
unter Einsatz der in 1 gezeigten Wärmebehandlungsvorrichtung.
Wie in 5 zu sehen ist, besteht die Wärmeentwicklungsvorrichtung
10 vornehmlich aus einem Aufzeichnungsmaterial-Zuführteil 12,
einem Breiten-Ausrichtungsteil 14, einem Bildbelichtungsteil
16 und einem Wärmebehandlungsteil 18, die in dieser Reihenfolge
des Transfers des Wärmeentwicklungs-Photomaterials oder eines photoempfindlichen
und wärmeempfindlichen Aufzeichnungsmaterials (im folgenden als „Flachstück
A" bezeichnet) angeordnet sind.
Obschon die Wärmeentwicklungsvorrichtung 10 von der in
1 gezeigten Wärmebehandlungsvorrichtung Gebrauch macht,
kann irgendeine der Wärmebehandlungsvorrichtungen eingesetzt werden, die in den
1 bis 4 dargestellt
sind.
Der Aufzeichnungsmaterial-Zuführteil 12 nimmt jeweils ein
einzelnes Flachstück A und führt es dem Breiten-Ausrichtungsteil 14 zu,
der sich stromabwärts in Transferrichtung des Flachstücks A befindet. Der Aufzeichnungsmaterial-Zuführteil
12 beinhaltet eine Aufzeichnungsmaterial-Zuführeinrichtung, die Ladeteile
22 und 24 sowie Saugbecher 26 und 28 für die
Ladeteile aufweist, außerdem paarweise Zuführwalzen 30 und 32,
paarweise Transferwalzen 34 und 36 sowie Transferführungen
38, 40 und 42.
Die Ladeteile 20 und 22 sind Teile zum Laden eines
Flachstücke A aufnehmenden Magazins 100 an einer vorbestimmten Stelle.
Im dargestellten Beispiel sind die beiden Ladeteile 22 und 24
vorhanden. Zur Aufnahme von Flachstücken A, die üblicherweise unterschiedliche Größen
aufweisen (beispielsweise Halbschnittgröße für CT oder MRI und Größe B4 für FCR
(Fuji Computed Radiography)) dienende Magazine werden in die beiden Ladeteile geladen.
Die Aufzeichnungsmaterialzuführeinrichtung, die für jeden der Ladeteile
22 und 24 vorhanden ist, enthält Saugbecher 26 und
28 zum Ansaugen und Halten des Flachstücks A. Außerdem werden die Saugbecher
26 und 28 von einer bekannten Bewegungseinrichtung, beispielsweise
einem Gestängemechanismus, derart bewegt, daß das Flachstück A transferiert wird.
Auf diese Weise gelangt das Flachstück A zu den paarweisen Zuführwalzen
30 und 32, die für die Ladeteile 22 und 24 vorhanden
sind.
Das Flachstück A enthält das Wärmeentwicklungs-Photomaterial und das
photoempfindliche und wärmeempfindliche Aufzeichnungsmaterial.
Das Wärmeentwicklungs-Photomaterial ist ein Aufzeichnungsmaterial,
mit dem ein Bild aufgezeichnet (belichtet) wird durch mindestens einen optischen
Strahl, zum Beispiel einen Laserstrahl, woraufhin eine Wärmeentwicklung zur Entwicklung
von Farbe erfolgt.
Das photoempfindliche und wärmeempfindliche Aufzeichnungsmaterial
ist ein Aufzeichnungsmaterial, mit welchem ein Bild mit mindestens einem optischen
Strahl, zum Beispiel einem Laserstrahl, aufgezeichnet (belichtet) wird, woraufhin
eine Entwicklung erfolgt, damit die Farbe entwickelt wird. Als Alternative dazu
wird von einem Wärmemodus (Wärme) oder einem Thermomodus eines Laserstrahls Gebrauch
gemacht, um ein Bild aufzuzeichnen und gleichzeitig eine Farbentwicklung durchzuführen,
woraufhin zur Fixierung des Bilds eine Ausleuchtung erfolgt.
Das Flachstück A wird in eine Blattform gebracht. Darüber hinaus wird
ein Laminat (ein Bündel) in einer Einheit mit 100 Blättern oder dergleichen hergestellt
und anschließend mit einem Beutel oder einem Band verpackt, so daß eine Packung
80 erhalten wird.
Das Wärmeentwicklungs-Photomaterial und das photoempfindliche und
wärmeempfindliche Aufzeichnungsmaterial werden weiter unten noch beschrieben.
Das Flachstück A im Ladeteil 22, das den paarweisen Zuführwalzen
30 zugeleitet wird, wird von den paarweisen Transferwalzen 34
und 36 dem stromabwärts gelegenen Breiten-Ausrichtungsteil 14
zugeleitet, während das Flachstück A von den Transferführungen 38 und
40 geführt wird. Andererseits wird das im Ladeteil 24 den paarweisen
Walzen 32 zugeleitete Flachstück A von paarweisen Walzen 36 dem
stromabwärts gelegenen Breiten-Ausrichtungsteil 14 zugeleitet, während
das Flachstück A von den Transferführungen 40 und 42 geführt wird.
Der Breiten-Ausrichtungsteil 14 richtet den Bogen A in einer
Richtung (im folgenden als „Breitenrichtung" bezeichnet) rechtwinklig zur
Transportrichtung aus. Damit führt der Breiten-Ausrichtungsteil 14 eine
Ausrichtung des Flachstücks A in den stromabwärts gelegenen Bildbelichtungsteil
16 in der Hauptabtastrichtung durch, das heißt eine sogenannte Seitenbegrenzung.
Damit werden die paarweisen Transferwalzen 44 gedreht, um das Flachstück
A zu dem stromabwärts gelegenen Bildbelichtungsteil 16 zu transportieren.
Das Verfahren zum Durchführen der seitlichen Begrenzung im Breiten-Ausrichtungsteil
14 ist nicht beschränkt. Beispielsweise kann man von einem Verfahren Gebrauch
machen, welches eine Resistplatte in Berührung mit dem einen in Breitenrichtung
gelegenen Ende des Flachstücks A und eine Drückeinrichtung zum Drücken des Flachstücks
A in Breitenrichtung aufweist, damit das Blatt mit der Endseite an der Begrenzungsplatte
anliegt. Ein weiteres Verfahren sieht die Verwendung einer Regis-Platte und einer
Führungsplatte oder dergleichen vor, wodurch das breitseitige Ende des Flachstücks
A in Transferrichtung eingeschränkt wird, damit das Flachstück A mit der Platte
in Berührung tritt, wobei die Platte in Breitenrichtung bewegbar ist entsprechend
der Größe des Flachstücks A in Breitenrichtung. Somit läßt sich irgendeines von
verschiedenen bekannten Verfahren einsetzen.
Das zu dem Breiten-Ausrichtungsteil 14 geleitete Flachstück
A wird in einer Richtung rechtwinklig zur Transportrichtung ausgerichtet, wie es
oben beschrieben wurde, anschließend wird es von den paarweisen Transferwalzen
44 zu dem stromabwärts gelegenen Bildbelichtungsteil 16 transportiert.
Der Bildbelichtungsteil 16 ist ein Teil zum Durchführen einer
Abtastung und Belichtung mit Hilfe eines Lichtstrahls zum Belichten des Flachstücks
entsprechend dem Bild. Der Bildbelichtungsteil 16 beinhaltet eine Belichtungseinheit
46 und eine Nebenabtasttransfereinrichtung 48.
Die Belichtungseinheit 46 ist eine bekannte Lichtstrahl-Abtasteinheit,
die einen Lichtstrahl L ablenkt, der entsprechend einem aufzuzeichnenden Bild moduliert
wurde, wobei die Abtastung in einer Hauptabtastrichtung (in Breitenrichtung des
Flachstücks A) erfolgt, so daß der Lichtstrahl L auf eine vorbestimmte Aufzeichnungsstelle
X auftrifft. Die Belichtungseinheit ist je nach Bedarf mit verschiedenen Elementen
wie zum Beispiel einer Kollimatorlinse, eines Strahlaufweiters, einer Bildkorrekturoptik
und einem Optikweg-Einstellspiegel ausgestattet, wodurch der Lichtstrahl L aus der
Lichtquelle geformt wird. Diese Elemente entsprechen einer bekannten Lichtstrahlabtasteinheit.
Der Lichtstrahl L, dessen Impulsbreite nach Maßgabe eines aufzuzeichnenden
Bilds moduliert wurde, wird in der Hauptabtastrichtung abgelenkt. Aus diesem Grund
wird das Flachstück A von dem Lichtstrahl zweidimensional abgetastet und belichtet,
wodurch ein latentes Bild aufgezeichnet wird.
Die vorliegende Erfindung ist so aufgebaut, daß die Pulsbreitenmodulation
durch direktes Modulieren der Lichtquelle erfolgt. Die Erfindung kann auf eine andere
Einheit angewendet werden, die eine Pulszahlmodulation durchführt. Die vorliegende
Erfindung kann Anwendung finden in Verbindung mit einer indirekten Modulationseinheit,
die einen externen Modulator aufweist, beispielsweise einen AOM (Akustisch-Optischer
Modulator), wenn die Einheit eine Pulsmodulation durchführt.
Das Verfahren zum Aufzeichnen eines Bilds läßt sich durch analoge
Intensitätsmodulation bewerkstelligen.
Nachdem auf dem Flachstück A durch den Bildbelichtungsteil
16 ein latentes Bild erzeugt wurde, transferieren die Transferwalzen
64 und 66 das Flachstück A zu dem Wärmebehandlungsteil
18. Zu diesem Zeitpunkt wird Staub an der oberen und unteren Seite des
Flachstücks A von einer Staubbeseitigungswalze 136 entfernt.
Wie oben ausgeführt, verwendet der Wärmebehandlungsteil
18 die Wärmebehandlungsvorrichtung nach der ersten Ausführungsform.
Der Wärmebehandlungsteil 18 ist in der oben beschriebenen
Weise aufgebaut. Außerdem ist bevorzugt, wenn das Flachstück A vorab auf eine Temperatur
nicht oberhalb der Entwicklungstemperatur vor dem Transfer des Flachstücks A in
den Wärmebehandlungsteil 18 erwärmt wird. Als Folge davon läßt sich eine
unregelmäßige Entwicklung noch sicherer verhindern.
Das aus dem Wärmebehandlungsteil 18 ausgetragene Flachstück
A wird durch paarweise Transferwalzen 140 zu einer Führungsplatte
142 geleitet und dann von paarweisen Walzen 144 in ein Fach
146 befördert.
Ein elektrischer Teil 55 zum Treiben jedes der oben beschriebenen
Elemente ist in Verbindung mit einem Steuerteil 50 vorgesehen.
Da der Wärmebehandlungsteil 18 von einer hohen Erwärmungstemperatur
Gebrauch macht, muß der Leistungsverbrauch im Normalbetrieb minimiert werden. Aus
diesem Grund ist es bevorzugt, wenn die Steuerung in der Weise durchgeführt wird,
daß ein Vergleich stattfindet zwischen der Soll-Temperatur und der Ist-Temperatur,
um eine oder mehrere Heizeinrichtungen innerhalb der zulässigen elektrischen Leistung
in absteigender Reihenfolge der Temperaturdifferenz zu speisen.
Um die Verarbeitungsgeschwindigkeit zu steigern, muß der Wärmebehandlungsteil
18 auch die Startzeit oder Anlaufzeit verkürzen. Um dies zu erreichen,
ist es bevorzugt, wenn das Verhältnis der elektrischen Kapazität jeder Einrichtung
zum Erhitzen jedes Plattenheizers 120a, 120b und 120c
und die Wärmekapazität der entsprechenden Plattenheizer 120a,
120b und 120c konstant ist.
6 ist eine schematische Ansicht, die
eine Wärmebehandlungsvorrichtung nach einer fünften Ausführungsform der Erfindung
zeigt. Gemäß 6 besitzt diese Ausführungsform einen
Aufbau, bei dem Plattenheizer 240a, 240b und 240c gebogen
ausgebildet sind. Die Plattenheizer 240a, 240b und 240c
sowie Walzen 242a, 242b und 242c sind so angeordnet,
daß eine durchgehende Kreisbogenform gebildet wird.
Insbesondere beinhaltet eine Wärmebehandlungsvorrichtung
258 die Plattenheizer 240a, 240b und 240c. Darüber
hinaus besitzt gemäß Zeichnung die Wärmebehandlungsvorrichtung 258 einen
solchen Aufbau, daß die Plattenheizer 240a, 240b und
240c nach oben weisen. Darüber hinaus ist eine Walze 246 vorhanden,
die als Transfereinrichtung zum relativen Bewegen (Gleiten) des Flachstücks A dient,
während das Flachstück A in Berührung mit den Oberflächen der Plattenheizer
240a, 240b und 240c ist. Darüber hinaus gibt es Andrückwalzen
242a, 242b und 242e, die sich an ausgenommenen Unterseiten
der Andrückwalzen 240 befinden, um Wärme von den Plattenheizern
240a, 240b und 240c auf das Flachstück A zu übertragen.
Damit erfolgt der Transfer in der Weise, daß das vordere Ende des zu transferierenden
Flachstücks A gegen die Andrückwalzen 240 gedrückt wird. Als Folge davon
kann ein Aufwölben des Flachstücks A verhindert werden.
Die Andrückwalzen 242a, 242b und 242c und
die Plattenheizer 240a, 240b und 240c bilden eine Flachstücktransferpassage
244, deren Intervalle kürzer sind, als es der Dicke des Flachstücks A entspricht,
so daß sich ein Zustand realisieren läßt, in welchem das Flachstück A glatt gehalten
werden kann. Damit wird ein Aufwölben des Flachstücks A verhindert. Paarweise Zuführwalzen
246 sowie paarweise Austragwalzen 248 sind als Flachstücktransfereinrichtung
an den beiden Enden der Flachstücktransferpassage 244 angeordnet.
Bei dieser Ausführungsform befindet sich eine Zwischenwalze
247 zum Unterstützen des Flachstücktransfers zwischen
den Plattenheizern 240a, 240 und 240c, ähnlich wie bei
dem Aufbau nach 3. Die Zwischenwalze kann weggelassen
werden.
Bevorzugt sind Wärmeisolierabdeckungen 245a, 245
und 245c zur Wärmeisolierung benachbart zu den Andrückwalzen
242a, 242 und 242c gegenüber den Plattenheizern
240a, 240 und 240c vorgesehen.
7 ist eine teilweise vergrößerte Ansicht,
die den Plattenheizer 240a zeigt. Wie in 7
zu sehen ist, kann die geneigte Oberfläche 241 zum gleitenden Führen des
vorderen Endes des Flachstücks A am Ende des Teils des Plattenheizers
240a angeordnet sein, der zur Aufnahme des Flachstücks A dient, um einen
Stau des Blatts zu vermeiden. Die anderen Plattenheizer 240 und
240c können einen ähnlichen Aufbau haben.
8(a) bis 8(c)
zeigen eine Wärmebehandlungsvorrichtung der sechsten Ausführungsform der Erfindung.
8(a) ist eine schematische Ansicht, die eine Wärmebehandlungsvorrichtung
zeigt, die ein Beispiel für einen Drehzustand der Andrückwalzen aufweist. Die Drehwalze
230, die mit ihrer Außenfläche eine Hüllkurve für sämtliche Andrückwalzen
322a, 322 und 322c definiert, befindet sich in Berührung
mit jeder dieser Andrückwalzen. Wenn die Drehwalze 230 gedreht wird, können
sämtliche Andrückwalzen 322 drehen. Die Außenseiten der Andrückwalzen
322a, 322b und 322c bilden eine bogenförmige Fläche als
Passage für das Flachstück A, wobei sich auf der gegenüberliegenden Seite des Flachstücks
A in bezug auf die Passage die Plattenheizer 320a, 320 und
320c befinden. Wenn diese ausschließlich aus einem wärmeleitenden Material
bestehen, können die Heizwalzen 210a, 210 und 210c auf
der Rückseite abgewandt von den Andrückwalzen 322a, 322b und
322c angeordnet sein. Die Plattenheizer 320a, 320,
320c können Heizelemente sein oder können so aufgebaut sein, daß sie Plattenelemente
beinhalten, die ihrerseits aus wärmeleitendem Material bestehen und Wärmequellen
zugeordnet sind, die zur Erhitzung des Flachstücks A entgegen den Oberflächen der
Plattenelemente angeordnet sind.
8(b) ist eine auseinandergezogene perspektivische
Ansicht, die die in 8(a) dargestellte Wärmebehandlungsvorrichtung
zeigt. Wie in der Zeichnung zu sehen ist, befinden sich die Plattenheizer
320a, 320 und 320c an einer Stelle, in der sie die Drehwalze
230 und die Andrückwalzen 322a, 322 und 322c
bedecken. Jeder der Plattenheizer 320a, 320 und 320c
bedeckt jede der Andrückwalzen 322a, 322b und 322c, und
jeder der Plattenheizer 320a, 320 und 320c ist unabhängig
voneinander angeordnet.
8(c) ist eine perspektivische Ansicht
von Zuständen der Plattenheizer. Die Oberfläche des Plattenheizers 320a,
die mit dem Flachstück in Berührung steht, ist mit einer Vernickelung ausgestattet.
Der Plattenheizer 320a, der mit elektrischer Leistung von einem Anschluß
220 gespeist wird, besitzt einen Flachstückeinleitbereich mit großer Dicke.
Um das Heizgerät einfach vernickeln zu können, hat die Oberfläche des Plattenheizers
320a, die mit dem Flachstück in Berührung kommt, eine flache Oberfläche.
Die anderen Plattenheizer 320 und 320c haben einen ähnlichen Aufbau.
9 ist eine perspektivische Ansicht eines
weiteren Beispiels des Plattenheizers der in 8(c) gezeigten
Wärmebehandlungsvorrichtung. Der erste Plattenheizer 320a am Einlaßbereich
für das Flachstück A ist mit mindestens drei Gummiheizern 211,
212 und 213 ausgestattet, die erhalten werden durch Aufteilen
in Breitenrichtung in bezug auf die Transportrichtung des Flachstücks A. Auf diese
Weise kann die Temperatur unabhängig für jeden der Gummiheizer 211,
212 und 213 eingestellt werden. Die elektrische Leistungsdichte
kann gleichmäßig gemacht werden. Temperatursensoren 221, 222 und
223, die den Heizern 211, 212 und 213 entsprechen,
befinden sich auf der stromabwärtigen Seite des Plattenheizers 320a, die
mit den Gummiheizern 211, 212 und 213 ausgestattet sind.
Um zu verhindern, daß es an den Grenzen der Heizgeräte zu unregelmäßigen Temperaturen
kommt, sind die Widerstandsleitungen der benachbarten Heizgeräte in Breitenrichtung
in Zickzack-Art verdrahtet.
Im Ergebnis kann die Verteilung der Heizbereiche der Plattenheizer
derart gestaltet werden, daß der Temperaturgradient so ausfällt, daß die Temperaturen
an den beiden Endbereichen höher sind als die Temperatur in anderen Bereichen, um
eine Temperaturabsenkung zu kompensieren, die ihre Ursache hat in der Abstrahlung
an den beiden Endbereichen. Wenn daher Flachstücke mit unterschiedlichen Breiten
mit Hilfe von Wärme in derselben Vorrichtung entwickelt werden, läßt sich eine Verschlechterung
der Temperaturverteilung verhindern.
Die benachbarten Abschnitte unter den Gummiheizern 211,
212 und 213 sind ineinander eingreifend nach An von Kammzähnen
ausgebildet, wobei zwischen den Heizeinrichtungen ein vorgegebener Spalt freigelassen
ist. Im Ergebnis kann die Beeinflussung der Spalte, bei denen es sich um nicht heizende
Bereiche handelt, auf das Flachstück A ausgeschlossen werden. Das heißt, man erzielt
eine gleichmäßige Beheizung.
10 ist eine schematische Ansicht eines
Beispiels für die Arbeitsweise der Andrückwalze der Wärmebehandlungsvorrichtung
gemäß eine siebten Ausführungsform der Erfindung. 10
zeigt den Aufbau der Plattenheizer 360a, 360b und 360c
mit einem ähnlichen Aufbau wie die Plattenheizer 320a, 320b und
320c nach 8(a). Ihre Oberflächen, die mit
dem Flachstück A in Berührung treten, sind gewölbt. Die obigen Plattenheizer
360a, 360b und 360c und die Walzen 362a,
362b und 362c definieren eine Kreisbogenform und sind sequentiell
in dieser Reihenfolge angeordnet. Hierdurch wird ein Flachstück A geleitet.
Da die Plattenheizer 360a, 360b und 360c
ähnlich untereinander sind, wird nur der Plattenheizer 360a beschrieben,
die übrigen Plattenheizer 360b und 360c haben einen ähnlichen
Aufbau.
Im folgenden soll der Aufbau der Wärmebehandlungsvorrichtung
358 näher erläutert werden. Die Passage, durch die das Flachstück A geleitet
wird, bildet einen Kreisbogen mit einem vorspringenden Bereich benachbart zu jedem
Plattenheizer 360a. Das heißt: der Plattenheizer 360a besitzt
eine konkave Form entsprechend der Oberfläche zum Transportieren des Flachstücks
A. Ein Endlostransportriemen 366 ist mit Hilfe einer Spannwalze
368 zwischen den Andrückwalzen 362 angeordnet, die gegen die konkave
Oberfläche des Plattenheizers 360a vorgespannt sind, um das Flachstück
A zu transportieren. An der Stelle der Andrückwalze 362 wird das Flachstück
A zwischen dem Plattenheizer 360a und dem Transportband 366 gehalten.
Anschließend wird beispielsweise die Spannwalze 368 gedreht, um das Transportband
366 zum Weiterleiten des Flachstücks A zu drehen.
Das Transportband 366 besitzt einen Reibungskoeffizienten
bezüglich des Flachstücks A, der größer ist als derjenige der Oberfläche des Plattenheizers
360a bezüglich des Flachstücks A. Daher kann das Flachstück A relativ transportiert
(gleitend bewegt) werden, während es in Berührung ist mit dem Plattenheizer
360a, um so zuverlässig transportiert zu werden. Deshalb wird der Transporteur
366 in Berührung mit der Gesamtfläche des Flachstücks A gebracht, so daß
auf dieses ein Druck mit einer ungleichmäßigen Verteilung verhindert werden kann.
Man kann also eine nicht gleichförmige Erhitzung verhindern.
Als Mittel zum Drehen des Transportbands 366 kann man eine
Drehwalze 230 verwenden, wie sie in 8(a) gezeigt
ist, um das Drehmoment auf die Andrückwalze 362 zu übertragen.
Die Oberfläche des Transportbands 366 gegenüber dem Flachstücks
A kann zu einer bürstenähnlichen Form angehoben sein. Im vorausgehenden Fall kann
die Leistungsfähigkeit des Transports zusätzlich gesteigert werden. Wenn das Transportband
366 gaspermeabel ist, kann das aufgrund der chemischen Änderung der Wärmeentwicklungsschicht
auf der Oberfläche des Flachstücks A entstehende Gas abgeleitet werden. Im Ergebnis
läßt sich das Haften zwischen Flachstück A und Plattenheizer verbessern.
11 ist eine schematische Ansicht des
Aufbaus einer Plattenentwicklungsvorrichtung unter Verwendung der Wärmebehandlungsvorrichtung
nach der achten Ausführungsform der Erfindung. Wie in 8 gezeigt
ist, besteht eine Wärmeentwicklungsvorrichtung 310 hauptsächlich aus einem
Aufzeichnungsmaterialzuführteil 12, einem Breiten-Ausrichtungsteil
14, einem Bildbelichtungsteil 16 und einer Wärmebehandlungsvorrichtung
318, die in einer Reihenfolge entsprechend dem Transport eines Wärmeentwicklungs-Photomaterials
oder eines photoempfindlichen und thermoempfindlichen Aufzeichnungsmaterials (im
folgenden als „Flachstück A" bezeichnet) angeordnet sind.
Diese Ausführungsform unterscheidet sich von der Wärmeentwicklungsvorrichtung
gemäß der in 5 gezeigten Ausführungsform dadurch, daß
die Wärmebehandlungsvorrichtung eine Bogentyp-Wärmebehandlungsvorrichtung
318 ist. Die anderen Strukturelemente außer der Wärmebehandlungsvorrichtung
sind ähnlich wie bei der Wärmeentwicklungsvorrichtung nach der vierten Ausführungsform,
weshalb Aufbau und Arbeitsweise nicht noch einmal beschrieben werden.
Die Wärmebehandlungsvorrichtung 318 dieser Ausführungsform
hat den in 6 gezeigten Aufbau.
Wie oben beschrieben wurde, ist das Flachstück A ein Wärmeentwicklungs-Photomaterial
oder ein photoempfindliches und wärmeempfindliches Aufzeichnungsmaterial. Wenn die
Wärmeentwicklung jedes der Materialien erfolgt, besitzt jedes Material eine Temperatur,
bei der der Entwicklungsvorgang einsetzt. Der aktuelle Entwicklungsprozeß wird bei
einer Temperatur in Gang gesetzt, die wesentlich höher ist als die vorstehend genannte
Temperatur.
Deshalb ist es bevorzugt, möglichst rasch die Temperatur soweit anzuheben,
daß die Entwicklung einsetzt. Wenn der Transfer in der Weise erfolgt, daß die Temperatur
auf die Entwicklungsstarttemperatur etwa am Ende des Heizvorgangs
ansteigt, der von dem Plattenheizer 320a ausgeführt wird, bleibt die Heiztemperatur
auf etwa der Entwicklungsstarttemperatur oder sinkt geringfügig ab, bis das Flachstück
A zum nächsten Plattenheizer 320b transportiert wird. Daher dispergiert
der Transferdruck etwas. Im Ergebnis streut die Zeit, zu der der Entwicklungsvorgang
eingeleitet wird, an jeder Stelle des Flachstücks, was abträglichen Einfluß auf
ein Bild hat (es kommt zu einer unregelmäßigen Dichte).
Aus diesem Grund wird der Transfervorgang so eingerichtet, daß die
Temperatur an dem ersten Plattenheizer 320a nicht auf die Entwicklungsstarttemperatur
angehoben wird. Darüber hinaus wird die Temperatur beim nächsten Plattenheizer
320b auf die Entwicklungsstarttemperatur angehoben. Damit läßt sich der
Prozeß der Entwicklung noch exakter steuern.
Dabei ist es bevorzugt, wenn die Temperatur des Flachstücks an der
ersten Lücke zwischen den Heizvorrichtungen geringer ist als der Entwicklungsstartpegel,
noch mehr bevorzugt erfüllt die Temperatur die Bedingung, daß sie in einem Bereich
zwischen einem Pegel oberhalb der Zimmertemperatur von +40° und um –1°C
unterhalb der Entwicklungsstarttemperatur liegt. Obschon das obige Verfahren zu
einer etwas längeren Entwicklungszeit führt, läßt sich mit den Maßnahmen eine unregelmäßige
Wärmeentwicklung vermeiden.
Eine Wärmebehandlungsvorrichtung nach einer neunten Ausführungsform
der Erfindung sowie eine Wärmeentwicklungsvorrichtung gemäß der zehnten Ausführungsform
unter Einsatz der neunten Ausführungsform wird im folgenden anhand der Zeichnungen
erläutert. 12 ist eine perspektivische Ansicht, die
die Form der Wärmebehandlungsvorrichtung nach der neunten Ausführungsform der Erfindung
zeigt.
Eine Wärmebehandlungsvorrichtung 400 ist aufgeteilt in einen
Wärmebehandlungsteil 410 und einen Kühlteil 450. Ein Paar Außenabdeckungen
404 sind an einem Rahmen 402 des Wärmebehandlungsteils
410 an solchen Stellen befestigt, die den beiden seitlichen Enden des Flachstücks
A entsprechen, welches transportiert werden soll. Darüber hinaus befinden sich Wärmeelementabdeckungen
412A, 412B, 412C und 412D an den paarweisen
Abdeckungen 404 im Bereich der Außenstellen des Wärmebehandlungsteils
410. Die Außenabdeckungen 404 und die Heizelementabdeckungen
412A, 412B, 412C und 412D schützen die inneren
Elemente (die weiter unten noch beschrieben werden) einer Heizeinheit, die weiter
unten erläutert wird, außerdem den Wärmebehandlungsteil 410, und sie isolieren
die Wärme der internen Elemente. Die Oberflächen jeder der Heizelementabdekkungen
412A, 412B, 412C und 412D kann mit einer Füllung
ausgestattet sein, um die Bedienungsperson oder andere Personen vor Verbrennungen
durch Berührung zu schützen. Das Füllmaterial muß ein haarähnliches Material mit
einem Wärmewiderstand bei etwa 150°C haben, beispielsweise kann man 6-Nylon
oder 66-Nylon verwenden. Darüber hinaus ist der Kühlteil 450 mit dem stromabwärtigen
Bereich des Wärmebehandlungsteils 410 gekoppelt. Darüber hinaus dient eine
Abdeckung 452 zur Wärmeisolierung und zur Sicherheit.
13 ist eine schematische Ansicht, die
den internen Aufbau und eine Transferpassage der in 12
gezeigten Wärmebehandlungsvorrichtung zeigt. Die Erwärmungs- und Transferstrukturen
in dem Wärmebehandlungsteil 410 sind im wesentlichen die gleichen wie bei
der in 6 gezeigten Wärmebehandlungsvorrichtung. Das
bedeutet: mit Plattenheizern 417A, 417B, 417C und
417D, die gebogene Flächen 424A, 424B, 424C
und 424D aufweisen, ausgestattete Heizeinheiten 420A,
420B, 420C und 420D befinden sich sequentiell unterhalb
den Heizelementabdeckungen 412A, 412B, 412C und
412D bei Betrachtung von Stellen stromaufwärts. Die Heizeinheiten
420A, 420B, 420C und 420D sind entlang den gebogenen
Flächen 424A, 424B, 424C und 424D mit mehreren
Druckwalzen 422A, 422B, 422C und 422D ausgestattet,
so daß der gesamte Körper eine sequentielle Kreisbogenform definiert.
Mitläuferzahnräder 423A, 423B, 423C und
423D befinden sich an den axialen Enden der Andruckwalzen 422A,
422B, 422C und 422D. Ein Andrückwalzen-Antriebszahnrad
408 wird von dem Rahmen 402 an einer Stelle gelagert, an der das
Andrückwalzen-Antriebszahnrad 408 in die Andruckwalzen 422A,
422B, 422C und 422D eingreift, so daß die Achse des Andrückwalzen-Antriebszahnrads
408 die Mitte der Kreisbogenkonfiguration der Andrückwalzen 422A,
422B, 422C und 422D ist. Das Andrückwalzen-Antriebszahnrad
408 ist über ein Mitläuferzahnrad 406 in Dreheingriff mit einem
Hauptantriebszahnrad 440, welches sich unterhalb des Wärmebehandlungsteils
410 an dem Rahmen 402 abstützt.
Paarweise Zuführwalzen 416 befinden sich stromaufwärts bezüglich
der Heizeinheit 420A, um das Flachstück A zuverlässig in den Wärmebehandlungsteil
410 einzuleiten.
Das Andrückwalzen-Antriebszahnrad 408 kann so aufgebaut sein,
daß es die paarweisen Zuführwalzen 416 ebenfalls dreht.
Da das Andrückwalzen-Antriebszahnrad 408 die paarweisen Zuführwalzen
416 und die Andrückwalzen 422A, 422B, 422C und
422D dreht, läßt sich der Transport des aufgeheizten Flachstücks A glatt
abwickeln.
Wenn die Wärmeleitfähigkeit des Andrückwalzen-Antriebszahnrads
408 groß ist, kommt es zu einer starken Wärmeabstrahlung seitens des Wärmebehandlungsteils
410, so daß vorzugsweise ein Material wie beispielsweise ein Harzmaterial
(zum Beispiel eine Bakelit-Platte) mit hoher Wärmekapazität verwendet wird. Die
glatten Abschnitte können aus Metall oder Glasfasermaterial bestehen, so daß sie
eine zufriedenstellende Haltbarkeit aufweisen.
Das Hauptantriebszahnrad 440 überträgt Drehmoment auf das
Antriebskraft-Übertragungszahnrad 442A und überträgt ein Drehmoment auf
einen Antriebsriemen 444, der unter den Antriebskraft-Übertragungsrädern
442B, 442C, 442D, 442E und 442F angeordnet
ist. Auf diese Weise werden die Antriebswalzen und eine Lieferwalze 446
einer Blatteinführwalze 414 sowie der Kühlteil 450 gedreht. Man
beachte, daß individuelle Antriebsquellen verwendet werden können.
Paarweise Wärmebehandlungsteil-Austragwalzen 418 sind an
stromaufwärtigen Stellen bezüglich der Heizeinheit 420D angeordnet. Der
Kühlteil 450 befindet sich in der Nachbarschaft der paarweisen Wärmebehandlungsteil-Austragwalzen
418. Das Flachstück A wird durch eine Blatttransferpassage A1 im Kühlteil
450 transportiert. Anschließend trägt eine Austragwalze 446 das
Flachstück A aus, dessen Temperatur auf einen Wert abgesenkt wurde, der nicht höher
ist als der der Entwicklung vorausgehende Temperaturwert.
Befindet sich der Wärmebehandlungsteil 410 im Bereitschaftszustand,
so werden die drehenden Teile langsam gedreht, um eine Wärmeabweichung unter den
Teilen zu vermeiden.
Die Spannungsversorgung, mit der die Heizeinheit versorgt werden kann,
läßt sich überwachen, um den Heizwert so zu berechnen, daß man die Versorgungsspannung
oder das Erreger/Enterregersystem so einstellen kann, daß der gesamte Heizwert gesteuert
werden kann.
14 ist eine perspektivische Ansicht des
Aufbaus der Heizeinheit 420B von Heizeinheiten der in 12
gezeigten Wärmebehandlungsvorrichtung. Da der Aufbau der Heizeinheiten
420A, 420B, 420C und 420D im wesentlichen der
gleiche ist, soll im folgenden nur die Heizeinheit 420B beschrieben werden.
Wie in der Zeichnung dargestellt ist, werden der Plattenheizer
417B und jede Andrückwalze 422B zwischen paarweisen Heizelement-Seitenplatten
421B gehalten. Ein Folgerzahnrad 423B an dem axialen Ende der
Andrückwalze 422B befindet sich außerhalb der Heizelement-Seitenplatte
421B. Haltestifte 428B zum Sichern der Heizeinheit 420B
an dem Rahmen 402 sind in dem Bereich, in dem sich das Folgerzahnrad
423B befindet, für jede Heizelement-Seitenplatte 421B vorgesehen.
Die Andrückwalze 422B ist benachbart zu dem Plattenheizer 417B
durch ein Lager 429B gehalten, um gegenüber der Heizelement-Seitenplatte
421B drehbar zu sein. Das Lager 429B wird von einem Belastungselement
426B, das durch die Heizelement-Seitenplatte 421B mit einem Halteelement
427B gehalten wird, in Richtung einer gewölbten Oberfläche 424B
des Plattenheizer 417B vorgespannt. Obschon das Halteelement
427B an der Heizelement-Seitenplatte 421B in der Zeichnung mit
Schrauben befestigt ist, kann man auch von einer Schweißung oder einem Klebstoff
Gebrauch machen.
Das Material für jede Andrückwalze 422A, 422B,
422C und 422D ist Silicium, um eine zufriedenstellende Übertragung
und eine zufriedenstellende Wärmeisolierung zu erreichen. Schmiermittel des Lagers
429B besitzt eine Hitzebeständigkeit bis etwa 150°C.
15 ist ein Diagramm der Wärmeentwicklungsvorrichtung
nach 13, betrachtet entlang der Linie X-X.
Wie in 13 zu sehen ist, ist die Andrückwalze
422B durch das Lager 429B des Trägerelements 425B, das
von der Heizelement-Seitenplatte 421B gesichert wird, drehbar gelagert.
Der durch das Trägerelement 425B und das Lager 429B gebildete
Aufbau ermöglicht, daß die Welle der Andrückwalze 422B in einer Richtung
zu dem Plattenheizer 417B über eine vorbestimmte Distanz bewegt werden
kann. Wenn das Flachstück A zu einer Stelle transportiert wurde, die sich zwischen
der Andrückwalze 422B und dem Plattenheizer 417B befindet, wird
die vorerwähnte Lücke vergrößert. Da das Lager 429B von dem Belastungselement
426B in Richtung des Plattenheizers 417B gedrängt wird, wird auf
das Flachstück A ein erforderlicher Druck in der Weise aufgebracht, daß das Flachstück
ohne Lücke in Berührung mit dem Plattenheizer 417B gebracht wird.
In einem Zustand, in welchem das Flachstück A nicht eingeführt ist,
befinden sich das Andrückwalzen-Antriebszahnrad 408 und das Folgerzahnrad
423B in enger Nachbarschaft ohne gegenseitigen Eingriff. Nach dem Einleiten
des Flachstücks A wird die Lücke zwischen der Andrückwalze 422B und dem
Plattenheizer 417B vergrößert, wie oben ausgeführt wurde. In diesem Fall
wirkt das Folgerzahnrad 423B mit einem Teilkreis des Andrückwalzen-Antriebszahnrads
408 zusammen, und als Ergebnis dieser Anordnung drehen sich die Andrückwalzen,
die gerade das Flachstück A nicht halten, nicht. Folglich läßt sich eine Belastung,
die zum Drehen des Andrückwalzen-Antriebszahnrads 408 aufzubringen ist,
verringern.
Die Lücke zwischen der Andrückwalze 422B und dem Plattenheizer
417B, die in einem Zustand gehalten wird, in welchem das Flachstück A nicht
eingeleitet wird, ist etwas kürzer als die Dicke des Flachstücks A. Wenn die Dicke
des Flachstücks A 0,2 mm beträgt, ist eine geeignete Lücke etwa 0,15 mm breit. Im
obigen Fall ist es bevorzugt, wenn der Abstand, über den die Welle der Andrückwalze
422B bewegt werden kann, etwa 0,05 mm bis 0,65 mm beträgt. Da die Differenz
zwischen dem Durchmesser der Andrückwalze 422B und demjenigen des Lagers
429B konstant ist, wird dieser Umstand dazu genutzt, die Genauigkeit der
Lücke zwischen der Andrückwalze 422B und dem Plattenheizer 417B
zu verbessern.
Der Heizteil des Plattenheizer 417B ist derart ausgebildet,
daß eine Platte gegenüber der Andrückwalze 422B vorgesehen ist und eine
Silikonkautschuk-Heizvorrichtung mit einem Schichtaufbau mit eingelegtem Heizdrahtmuster
an der Rückseite gegenüber der Andrückwalze 422B angebracht ist. Zu diesem
Anbringen werden die Metallplatte und die Silikonkautschuk-Heizvorrichtung, die
noch nicht vulkanisiert ist, integral miteinander geformt. Auf diese Weise werden
in einem Hub die Vulkanisierung der Silikonkautschuk-Heizvorrichtung und das Anbringen
der Metallplatte erreicht. Als Ergebnis des oben geschilderten Prozesses werden
die Silikonkautschuk-Heizvorrichtung und die Metallplatte in innige Berührung ohne
jegliche Lücke miteinander gebracht. Hierdurch läßt sich eine nicht normale Aufheizung
vermeiden, die ein Anschmelzen oder Verbrennen des Silikonkautschuks zur Folge hat
aufgrund des Entstehens einer Lücke.
16 ist eine Horizontalschnittansicht
und zeigt einen Heizeinheitenteil der in 12 gezeigten
Wärmebehandlungsvorrichtung.
14 zeigt den Zusammenhang der Andrückwalzen
422A, 422B, 422C und 422D unter den Heizeinheiten
420A, 420B, 420C und 420D. Wie oben beschrieben,
wird jede der Andrückwalzen durch Belastungselemente 426A, 426B,
426C und 426D, die an Halteelementen 427A,
427B, 427C und 427D befestigt sind, in eine vorbestimmte
Position in Richtung der Plattenheizer 417A, 417B, 417C
und 417D gedrängt. Jedes der Belastungselemente 426A,
426B, 426C und 426D ist so aufgebaut, daß es eine Feder
aufnimmt und mit einem nicht gezeigten Anschlag zusammenwirkt, der für jedes der
Halteelemente 427A, 427B, 427C und 427D vorhanden
ist. Auf diese Weise wird jede Andrückwalze vorgespannt.
Die Plattenheizer 417A, 417B, 417C und
417D sind mit Anschlüssen 415A, 415B, 415C und
415D zum Zuspeisen elektrischer Leistung versehen.
Eine Neigung jeder der Heizeinheiten 420A, 420B,
420C und 420D bewirkt, daß Einflüsse der gewichteten Andrückwalzen
422A, 422B, 422C und 422D auf die Belastungselemente
426A, 426B, 426C und 426D in unerwünschter Weise
voneinander abweichen. Um die Anpreßkraft, die auf das Flachstück A einwirkt, konstant
zu machen, muß die Vorspannkraft jedes der Belastungselemente für jede Heizeinheit
geändert werden. Deshalb werden die Federn in den Belastungselementen, die gleiche
Federkonstante haben, und die Positionen der Anschläge für die Halteelemente
427A, 427B, 427C und 427D derart variiert, daß
die erforderliche Vorspannkraft erzielt wird. Bei dem in 14
gezeigten Aufbau befinden sich die Anschläge in ausgeschnittenen Bodenbereichen
436A, 436B, 436C und 436D der Halteelemente
427A, 427B, 427C und 427D. Die Halteelemente
an verschiedenen eingeschnittenen Bodenbereichen 436A, 436B,
436C und 436D dienen zur Justierung der Vorspannkraft jedes der
Belastungselemente.
17 ist eine teilperspektivische Ansicht
und zeigt die in 12 dargestellte Wärmebehandlungsvorrichtung
in einem Zustand, in welchem die äußere Abdeckung und die Heizelementabdeckung entfernt
sind.
Ausschnitte 432A, 432B, 432C und
432D zum Halten der Heizeinheiten befinden sich an Stellen der Oberfläche
des Rahmens 402, an denen die Heizeinheiten angeordnet sind. Damit werden
paarweise Trägerstifte 428A, 428B, 428C und
428D für die Heizeinheiten aufgenommen. Feste Platten 430A,
430B, 430C und 430D sind an den jeweils einen paarweisen
Trägerstiften vereint. Die festen Platten 430A, 430B,
430C und 430D sind an dem Rahmen 402 derart befestigt,
daß die Heizeinheiten an vorbestimmten Stellen festgelegt sind.
In der in der Zeichnung dargestellten Struktur ist jede der festen Platten mit einer
Fixierschraube gesichert. Die Teile der Trägerzapfen 428A, 428B,
428C und 428D, die Berührung mit dem Rahmen 402 haben,
sind aus einem Material mit geringer Wärmeleitfähigkeit gefertigt. Deshalb läßt
sich eine unerwünschte Wärmeabstrahlung von den Heizeinheiten verhindern.
Im Ergebnis läßt sich das Anbringen und das Abnehmen der Heizeinheiten
an bzw. von dem Rahmen in einfacher Weise durchführen.
Man beachte, daß an das Folgerzahnrad 406 direkt ein Handgriff
406A angebracht ist, damit die Andrückwalze von Hand gedreht werden kann,
sollte es zu einem Stau des Flachstücks A kommen.
18 ist eine vergrößerte Ansicht, die
den Kühlteil der in 13 gezeigten Wärmebehandlungsvorrichtung
veranschaulicht.
Jede Kühlwalze 460 des Kühlteils 450 ist so angeordnet,
daß der Flachstücktransportpassage A1 für das Flachstück A eine vorbestimmte Krümmung
R verliehen wird. Damit wird das Flachstück A mit der vorbestimmten Krümmung R soweit
transportiert, bis das Flachstück A auf eine Glasübergangstemperatur des Materials
des Flachstücks A abgekühlt ist. Da die Krümmung dem Flachstück A mit Absicht aufgeprägt
wird, läßt sich eine unerwünschte Kräuselung des Flachstücks A verhindern, bevor
dieses auf die Glasübergangstemperatur abgekühlt ist.
Wenn die Temperatur auf einen Wert gesenkt ist, der nicht höher als
die Glasübergangstemperatur ist, läßt sich die Ausbildung einer neuerlichen Kräuselung
verhindern. Damit läßt sich die Streuung sich ausbildende Kräuselungen verhindern.
Um eine unerwünschte Änderung der Dichte zu vermeiden, indem die Zeit
konstant gemacht wird, bei der die Temperatur auf einen Wert abgesenkt ist, der
nicht größer ist als der der Entwicklung vorausgehende Wert, ist es zu bevorzugen,
wenn folgender Prozeß durchgeführt wird:
Die Temperatur der Innenatmosphäre jeder der Kühlwalzen 460 und des Kühlteils
450 kann eingestellt werden. Die vorausgehende Einstellung der Temperatur
ermöglicht, daß der Zustand unmittelbar nach Beginn des Betriebs der Wärmebehandlungsvorrichtung
und ein Zustand, der nach einer ausreichenden Betriebszeit gegeben ist, im wesentlichen
gleich sind. Hierdurch läßt sich eine Dichteänderung einschränken.
Wie ebenfalls aus 12 entnehmbar ist,
sind für die Kühlabdeckung 452 Öffnungen vorgesehen, wobei die Anzahl dieser
Öffnungen in stromabwärtiger Richtung erhöht ist. Damit ist keine Steuereinheit
erforderlich, um das Abkühlen entsprechend einer akzeptierbaren Temperaturabsinkkurve
durchzuführen. Wenn die Kühlwalze 460 in Form eines Rohrs mit zwei Enden
aus einem Material geringer Wärmeleitfähigkeit verwendet wird, läßt sich die Wärmekapazität
verringern. Darüber hinaus läßt sich die Differenz der Temperatur zwischen dem Zustand
unmittelbar nach Beginn des Betriebs der Wärmebehandlungsvorrichtung und einem Zustand
nach ausreichend langer Betriebszeit verringern.
Über die Oberfläche der Kühlwalze 460 ist spiralförmig ein
textiler Filz gewickelt. Als Ergebnis dieser Struktur ist ein andauernder Kontakt
des Saums des Filzes mit der gleichen Stelle des Flachstücks A möglich. Deshalb
verbleibt keinerlei Markierung von dem Saum.
19 ist eine schematische Strukturansicht
und zeigt den Innenaufbau und die Transportpassage der Wärmebehandlungsvorrichtung
gemäß einer weiteren Ausführungsform der in 12 gezeigten
Wärmebehandlungsvorrichtung. Gleiche Elemente der Wärmebehandlungsvorrichtung
470 wie bei der Vorrichtung nach 13 tragen
gleiche Bezugszeichen.
In einem von den Heizelementabdeckungen 412A, 412B,
412C und 412D gebildeten Innenbereich besitzen Heizeinheiten
420A, 420B, 420C und 420D, die Plattenheizer
417A, 417B, 417C und 417D enthalten, jeweils
eine gebogene Oberfläche und sind sequentiell ausgehend von einer stromaufwärtigen
Stelle angeordnet. Darüber hinaus sind die Heizeinheiten 420A,
420B, 420C und 420D mit mehreren Andrückwalzen
422A, 422B, 422C und 422D ausgestattet, die
entlang den gekrümmten Oberflächen 424A, 424B, 424C und
424D angeordnet sind. Damit ist die Gesamtform eine Kreisbogenform.
Die Heizeinheiten 420A, 420B, 420C und
420D sind derart aufgebaut, daß Endlostransportbänder 476A,
476B, 476C und 476D, die zwischen den Andrückwalzen
422A, 422B, 422C und 422D angeordnet sind, zwischen
den Plattenheizern 417A, 417B, 417C und 417D
und den Andrückwalzen 422A, 422B, 422C und 422D
angeordnet sind. Ähnlich wie bei den Andrückwalzen 422A, 422B,
422C und 422D, üben Spannwalzen 467A, 467B,
467C und 467D, die von Heizelement-Seitenplatten 421A,
421B, 421C und 421D getragen werden, Spannung auf die
Endlostransportbänder 476A, 476B, 476C und
476D aus.
Als Ergebnis der oben geschilderten Struktur wird das Flachstück A
unter den Plattenheizern 417A, 417B, 417C und
417D und den Transportriemen 476A, 476B, 476C
und 476D an der Stelle jeder der Andrückwalzen 422A,
422B, 422C und 422D gehalten. Zum Transport des Flachstücks
A werden die Transportriemen 476A, 476B, 476C und
476D gedreht.
Als Drehsystem zum Drehen der Transportriemen 476A,
476B, 476C und 476D kann von einer ähnlichen Struktur
Gebrauch gemacht werden, wie sie für die in 13 gezeigte
Wärmebehandlungsvorrichtung vorgesehen ist, wobei ein Walzendrehzahnrad
408, das drehbar von einem Rahmen 402 gelagert ist, mit den Folgerzahnrädern
423A, 423B, 423C und 423D kämmt, die an dem
axialen Ende der Andrückwalzen 422A, 422B, 422C und
422D angeordnet sind. Es kann von einer anderen Struktur Gebrauch gemacht
werden, bei der ein Zahnrad ähnlich dem Walzen-Drehantriebszahnrad 408
mit den Spannwalzen 467A, 467B, 467C und 467D
zusammenwirkt.
Jeder der Transportriemen 476A, 476B,
476C und 476D besitzt in bezug auf das Flachstück A einen Reibungskoeffizienten,
der größer ist als derjenige der Oberfläche jedes der Plattenheizer 417A,
417B, 417C und 417D in bezug auf das Flachstück A. Daher
kann das Flachstück A relativ hierzu bewegt (verschoben) werden, so daß es zuverlässig
transportiert wird, während das Flachstück Berührung mit der Oberfläche der Plattenheizer
417A, 417B, 417C und 417D hat. Aus diesem Grund
werden die Transportriemen 476A, 476B, 476C und
476D in Berührung mit der Gesamtfläche des Flachstücks A gebracht. Im Ergebnis
läßt sich eine ungleichmäßige Aufheizung vermeiden.
Die Oberflächen der Transportriemen 476A, 476B,
476C und 476D gegenüber dem Flachstück A können bürstenähnlich
erhaben ausgebildet sein. Im obigen Fall läßt sich die Transportleistung noch weiter
steigern. Wenn die Transportriemen 476A, 476B, 476C und
476D variabel sind, wird Gas abgeleitet, welches aufgrund einer chemischen
Änderung in der Wärmebehandlungsschicht der Oberfläche des Flachstücks A entsteht.
Im Ergebnis läßt sich das Haften zwischen dem Flachstück A und dem Plattenheizer
zusätzlich verbessern.
20 ist eine schematische Ansicht des
Aufbaus einer Wärmeentwicklungsvorrichtung mit der in 12
gezeigten Wärmebehandlungsvorrichtung gemäß der zehnten Ausführungsform der Erfindung.
Deshalb besteht so wie in 11 die Wärmeentwicklungsvorrichtung
500 hauptsächlich aus einem Aufzeichnungsmaterial-Zuführteil
522, 524, einem Breitenausrichtungsteil 514, einem Bildbelichtungsteil
516 und der Wärmebehandlungsvorrichtung 400, die in der Reihenfolge
des Transports eines Wärmeentwicklungs-Photomaterials oder eines photoempfindlichen
oder thermoempfindlichen Aufzeichnungsmaterials (im folgenden „Flachstück
A") angeordnet sind. Der Aufzeichnungsmaterial-Zuführteil 522,
524 entspricht dem Aufzeichnungsmaterial-Zuführteil 22,
24. Der Breitenausrichtungsteil 514 entspricht dem Breitenausrichtungsteil
14. Der Bildbelichtungsteil 516 entspricht dem Bildbelichtungsteil
16. Die Wärmebehandlungsvorrichtung 400 entspricht der Wärmebehandlungsvorrichtung
18. Das „Flachstück A" wird der Flachstücktransportwalze
414 der Wärmebehandlungsvorrichtung mit Hilfe der Transportwalzen
564 und 566 zugeleitet, nachdem es im Bildbelichtungsteil
516 belichtet wurde. Eine Elektroenergiequelle 555 und ein Steuerteil
550 befinden sich unterhalb der Wärmeentwicklungsvorrichtung.
Die Wärmebehandlungsvorrichtung 400 nach dieser Ausführungsform
ist in der in den 12 bis 18
dargestellten Weise angeordnet und ausgebildet. Die übrigen Teile außer der Wärmebehandlungsvorrichtung
sind ähnlich jenen der Wärmeentwicklungsvorrichtung nach der ersten Ausführungsform,
so daß die Beschreibung der Strukturmerkmale und der Arbeitsweise dieser Teile entfällt.
[Beispiel 1]
Die in 8 dargestellte Wärmebehandlungsvorrichtung
diente für einen Vergleich zwischen einem Aufbau, bei dem das plattenähnliche Heizelement
in drei Abschnitte unterteilt ist (erste Ausführungsform) und einer Struktur, bei
der ein Einplatten-Heizelement verwendet wird (Vergleichsbeispiel 1).
Die Wärmebehandlungsvorrichtung nach 6
beinhaltet die Plattenheizer 320a, 320b und 320c, die
jeweils eine Oberfläche haben, die in Berührung mit dem Flachstück steht und mit
einem Nickelüberzug versehen ist. Um die Dicke jedes der Plattenheizer
320a, 320b und 320c in den Flachstückeinleitbereichen
zu vergrößern und ein einfaches Binden der Heizvorrichtung zu
erreichen, wird die rückwärtige Seite abgewandt von der Fläche, die in Berührung
mit dem Flachstück steht, als flaches Teil ausgebildet. Eine Heizvorrichtung
210 ist eine Gummiheizvorrichtung zum Realisieren einer gleichmäßigen elektrischen
Leistungsdichte von 5 kw/m2 ohne lokale Streuung.
Die Temperatur der Platte wurde auf 120°C eingestellt. Als die
Temperatur auf das vorausgehende Niveau angestiegen war, wurden 20 Halbschnitt-Flachstücke
A sukzessive in Abständen von 8 Sekunden zugeführt, damit sie einer Wärmebehandlung
ausgesetzt wurden.
Wie aus der Tabelle 1 entnehmbar ist, ermöglichte das Aufteilen der
Platte, die Differenz der Temperatur während der Wärmebehandlung im Vergleich zu
dem herkömmlichen Aufbau zu reduzieren. Damit ließ sich die Qualität verbessern,
die durch die Wärmebehandlung erreicht wurde.
[Tabelle 1][Beispiel 2]
Die in 8 gezeigte Wärmebehandlungsvorrichtung wurde
dazu benutzt, einen Vergleich zwischen der Struktur, in der das plattenähnliche
Heizelement in drei Abschnitte aufgeteilt war (erste Ausführungsform) und eine Struktur
zu machen, bei der ein Einplatten-Heizelement verwendet wurde (Vergleichsbeispiel
1).
Die Temperatur der Platte wurde auf 120°C eingestellt. Als die
Temperatur auf den vorhergehenden Wert angestiegen war, wurden sukzessive 20 Halbschnitt-Flachstücke
A in Intervallen von 8 Sekunden zugeführt, damit sie einer Wärmebehandlung unterzogen
wurden. Die Entwicklungsdauer für das Flachstück betrug 20 Sekunden.
Wie aus Tabelle 2 entnehmbar ist, ermöglichte das Aufteilen der Platte,
die Dichtedifferenz als Ergebnis der Wärmeentwicklung zu reduzieren im Vergleich
zu der herkömmlichen Struktur. Damit ließ sich die Qualität der Wärmebehandlung
verbessern.
[Tabelle 2][Beispiel 3]
Die in 6 dargestellte Wärmebehandlungsvorrichtung
wurde hergenommen für einen Vergleich zwischen einer Struktur, bei der das plattenähnliche
Heizelement in drei Abschnitte unterteilt war (erste Ausführungsform) und einer
Struktur, in der ein Einplatten-Heizelement verwendet wurde (Vergleichsbeispiel
1).
Die Temperatur der Platte wurde eingestellt. Als die Temperatur auf
den vorhergehenden Wert angestiegen war, wurden 20 Halbschnitt-Flachstücke A sukzessive
in Intervallen von 8 Sekunden zugeführt, damit sie einer Wärmebehandlung unterzogen
wurden.
Wie sich aus der Tabelle 3 ergibt, ermöglichte die Aufteilung der
Platte, die sich als Ergebnis der Wärmeentwicklung einstellende Dichtedifferenz
im Vergleich zur herkömmlichen Struktur zu verringern. Damit wurde die Qualität
der Wärmebehandlung verbessert.
[Tabelle 3][Beispiel 4]
Die vierte Ausführungsform der Plattenheizer der in 9
gezeigten Wärmebehandlungsvorrichtung wurde zum Durchführen einer Wärmeentwicklung
eingesetzt. Temperatursensoren 221, 222 und 223 entsprechend
den Heizgeräten 211, 212 und 213 befinden sich an den
hinteren Enden der Platten. Um das Auftreten einer unregelmäßigen Temperatur an
den Grenzen zwischen den Heizgeräten zu vermeiden, sind die Widerstandsdrähte der
benachbarten Heizgeräte in Breitenrichtung zickzackförmig angelegt. Die Temperatur
der Platte wurde auf 120°C eingestellt. Als die Temperatur auf den vorhergehenden
Wert gestiegen war, wurden 20 Halbschnitt-Flachstücke A in Intervallen von 8 Sekunden
für eine Wärmebehandlung zugeführt. Die Wärmebehandlungsdauer betrug 20 Sekunden.
Das Flachstück A besaß eine Halbschnittgröße (14'' × 17") (35,56 × 43,18
cm) oder acht mal zehn (8'' × 10'') (20,32 × 25,40 cm).
Wie sich aus der Tabelle 4 ergibt, wurde die Heizeinrichtung benachbart
zum Flachstückeinlaßbereich in drei Abschnitte unterteilt, bei denen es sich um
die Heizgeräte 211, 212 und 213 handelt, und zwar in
Breitenrichtung. Damit verringerte sich die aus der Wärmeentwicklung resultierende
Dichtedifferenz, falls das Flachstück eine andere Breite hatte. Die Qualität der
Entwicklung wurde hierdurch verbessert.
[Tabelle 4]
Im folgenden wird das Flachstück A beschrieben. Das photographische
photoempfindliche Material enthält ein photoempfindliches Material zur Verwendung
beim Naßentwicklungsverfahren, bei dem von einer Verarbeitungslösung Gebrauch gemacht
wird, die eine Entwicklerlösung und eine Fixierlösung enthält, um ein auf einem
photoempfindlichen Material gebildetes latentes Bild in ein sichtbares Bild umzuwandeln.
Darüber hinaus enthält das photoempfindliche Material ein Material zur Verwendung
bei einem Trockenentwicklungsverfahren, welches von keiner Verarbeitungslösung Gebrauch
macht.
Beispiele für die Trockenentwicklung beinhalten folgende Verfahren:
(1) Ein Verfahren, bei dem ein entsprechend einem Bild belichtetes photoempfindliches
Material mit einem Bildaufnahmematerial laminiert wird und das Laminat dann erhitzt
wird (und gegebenenfalls mit Druck beaufschlagt wird), damit ein dem auf dem photoempfindlichen
Material durch die Belichtung erzeugten latenten Bild entsprechendes Bild auf ein
Bildaufnahmematerial übertragen wird (beispielsweise Verfahren gemäß den japanischen
Patent-Offenlegungsschriften Nr. 5-113629, Nr. 9-258404, Nr. 9-61978, Nr. 8-62803,
Nr. 10-71740, Nr. 9-152705, der japanischen Patentanmeldung Nr. 10-90181, der japanischen
Patentanmeldung Nr. 10-13326 und der japanischen Patentanmeldung Nr. 10-18172).
(2) Ein Verfahren, bei dem ein photoempfindliches, entsprechend einem Bild belichtetes
Material mit einem Material laminiert wird, welches verarbeitet werden muß, und
das Laminat dann erhitzt wird, so daß ein Bild, welches einem durch die Belichtung
auf dem photoempfindlichen Material entstandenen latenten Bild entspricht, auf dem
photoempfindlichen Material entsteht (beispielsweise Verfahren nach der japanischen
Patent-Offenlegungsschrift Nr. 9-274295 und der japanischen Patentanmeldung Nr.
10-17192).
(3) Ein Verfahren, bei dem ein photoempfindliches Material mit einer photoempfindlichen
Schicht, in der Silberhalogenid als Photokatalysator dient, Silbersalz als bilderzeugende
Substanz dient und ein Reduziermittel für Silberionen in einem Bindemittel dispergiert
ist, mit einem Bild belichtet wird, woraufhin das photoempfindliche Material auf
eine vorbestimmte Temperatur erwärmt wird, so daß ein durch die Belichtung entstandenes
latentes Bild zu einem sichtbaren Bild wird (beispielsweise Verfahren, die offenbart
sind in „Thermally Processed Silver Systems" (Imaging Processes and Materials)
Neblette, Vol. 8, Sturge, V. Walworth and A shepp, S. 2, 1996, Research Disclosure
17029 (1978), EP80376A1,
EP803765A1 und japanische Patent-Offenlegungsschrift
Nr. 8-211521).
(4) Ein Verfahren unter Verwendung eines photoempfindlichen und wärmeempfindlichen
Aufzeichnungsmaterials, derart angeordnet und ausgebildet, daß eine photoempfindliche
und wärmeempfindliche Aufzeichnungsschicht ein Aufzeichnungsmaterial enthält, welches
einen durch Elektronen freisetzbaren farblosen Farbstoff enthält, der in auf Wärme
ansprechenden Mikrokapseln eingekapselt ist, eine Verbindung, die im selben Molekül
eine Elektronenaufnahmestelle besitzt, außerdem einen polymerisierbaren Vinylmonomer-Teil
und einen Licht-Polymerisationsinitiator an der Außenseite der Mikrokapseln (beispielsweise
ein Verfahren nach der japanischen Patent-Offenlegungsschrift Nr. 4-249251). Als
Alternative hierzu beinhaltet ein Verfahren, bei dem eine photoempfindliche und
Wärmeempfindliche Aufzeichnungsschicht ein Aufzeichnungsmaterial enthält, welches
einen durch Elektronen freisetzbaren farblosen Farbstoff enthält, eingekapselt in
eine auf Wärme ansprechende Mikrokapsel, außerdem eine Elektronenaufnahmeverbindung,
ein polymerisierbares Vinylpolymer und einen Licht-Polymerisationsinitiator auf
der Außenseite der Mikrokapsel (zum Beispiel ein Verfahren nach der japanischen
Patent-Offenlegungsschrift Nr. 4-211252).
In der vorliegenden Beschreibung werden die photoempfindlichen Materialien
und die Aufzeichnungsmaterialien zur Verwendung bei der Trockenentwicklung kollektiv
als „Wärmeentwicklungs-Photomaterial" oder ähnlich bezeichnet. Bei den Trockenentwicklungsverfahren
(1) und (2) muß Wasser in geringer Menge eingesetzt werden, um die Entwicklung und
Bildentstehung zu begünstigen.
Wie oben beschrieben wurde, sind die Wärmebehandlungsvorrichtung mit
dem oben beschriebenen Aufbau und gemäß der Erfindung sowie die Wärmeentwicklungsvorrichtung,
die davon Gebrauch macht, derart ausgebildet, daß das Heizelement in der Richtung
unterteilt ist, in der ein Wärmeentwicklungs-Photomaterial-Flachstück oder das photoempfindliche
und wärmeempfindliche Aufzeichnungsmaterialflachstück transportiert wird, wobei
die Temperaturen der entsprechenden Heizelemente unabhängig eingestellt und gesteuert
werden. Damit läßt sich die Differenz der Temperatur in dem Flachstück verringern.
Darüber hinaus kann eine unregelmäßige Entwicklung verhindert werden, die aufgrund
einer Wärmebeeinträchtigung bei Verwendung des Endlosbands entsteht. Außerdem läßt
sich eine gleichmäßige Erhitzung erreichen. Im Ergebnis läßt sich ein hochqualitatives
Bild frei von Entwicklungs-Unregelmäßigkeiten erhalten.
Anspruch[de]
Wärmebehandlungsvorrichtung (10; 400; 470;
500), mit der ein Flachstück (A) einer Wärmebehandlung unterzogen wird,
indem das Flachstück (A) entlang einer Oberfläche eines Heizelements (120a–c;
240a–c; 322a–c; 360a–c; 412A–D)
transferiert wird, wobei die Wärmebehandlungsvorrichtung (10;
400; 470; 500) aufweist:
mindestens zwei Heizelemente (120a–c; 240a–c;
322a–c; 360a–c; 412A–D), die in einer
Richtung, in der das Flachstück (A) transferiert wird, fest ausgerichtet und derart
angeordnet sind, daß das Flachstück (A) einer bei einer vorbestimmten Temperatur
vorgenommenen Wärmebehandlung unterzogen wird;
eine Transfereinrichtung (126–128; 246–248;
326–328; 416–418) zum gleitenden
Transferieren des Flachstücks (A) entlang der Oberfläche jedes der Heizelemente
(120a–c; 240a–c; 322a–c;
360a–c; 412A–D); und eine Andrückeinrichtung (122a–c; 152;
242a–c; 322a–c; 362a–c; 422A–D)
zum Andrücken zumindest eines Abschnitts des Flachstücks (A) gegen die Oberflächen
der Heizelemente (120a–c; 240a–c; 322a–c;
360a–c; 412A–D),
wobei die Temperatur jedes Heizelements unabhängig gesteuert wird, dadurch gekennzeichnet,
daß die Andrückeinrichtung (122a–c; 152; 242a–c;
322a–c; 362a–c; 422A–D) sich aus mehreren
Andrückwalzen (122a–c; 152; 242a–c;
322a–c; 362a–c; 422A–D) zusammensetzt,
die gegen die Oberflächen der Heizelemente (120a–c; 240a–c;
322a–c; 360a–c; 412A–D) gedrängt werden,
wobei die Andrückwalzen mit einer Dreheinrichtung (158; 230;
408) gekoppelt sind, die als die Transfereinrichtung arbeitet, und daß
sich an einer am weitesten stromabwärtigen Stelle jedes Heizelements ein Temperatursensor
befindet.
Vorrichtung (10; 400; 470; 500)
nach Anspruch 1, bei der der Abstand zwischen den Heizelementen 50 mm oder weniger
beträgt.
Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Wärmekapazität des Heizelements
(120a; 240a; 322a; 360a; 412A), das
in einem stromaufwärtigen Einlaßabschnitt in Richtung, in welcher das der Wärmebehandlung
unterzogene Flachstück (A) transferiert wird, größer ist als die Wärmekapazität
des stromabwärts angeordneten Heizelements (120b, c; ... 412B,
C, D).
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der jedes Heizelement
(120a–c; 240a–b) eine geneigte Gleitfläche (121,
241) aufweist, um das vorlaufende Ende des der Wärmebehandlung zu unterziehenden
Flachstücks an einem stromaufwärtigen Ende in Transferrichtung des Flachstücks (A)
gleitend zu führen.
Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Andrückwalzen (122a–c;
152; 242a–c; 322a–c; 362a–c;
422A–D) mit gleicher Umfangsgeschwindigkeit gedreht werden.
Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Intervalle der Andrückwalzen
(122a; 152; 242a; 322a; 362a;
422A) für jedes der Heizelemente in dem stromaufwärtigen Einlaßbereich
in der Richtung, in der das Flachstück transferiert wird, enger gemacht sind als
die Intervalle der Andrückwalzen (122b, c; 152; 242b,
c; 322b, c; 362b, c; 422B–D) der anderen Heizelemente.
Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Welle jeder Andrückwalze in
der Lage ist, näher an die Oberfläche des Heizelements zu rücken und von der Fläche
abzurücken, und von einer Feder (426B) belastet wird.
Vorrichtung nach Anspruch 7, weiterhin umfassend ein Element zum Halten
der Feder (426B), um die Last der Feder (426B) so einzustellen,
daß der Druck jeder Andrückwalze, der auf das Flachstück (A) einwirkt, gleich groß
ist.
Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der der Abstand, innerhalb dessen
sich jede Andrückwalze nach vorne und zurück bewegen kann, im Bereich von 0,05 mm
bis 0,65 mm liegt.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, bei der die Transfereinrichtung
einen Transportriemen (156, 366) aufweist, der beweglich zwischen
den Andrückwalzen (152) und den Heizelementen (120a) angeordnet
sind und eine Oberflächenreibungskraft aufweist, mit der das Flachstück (A) zu dessen
Transport auf der Oberfläche jedes Heizelements zum Gleiten gebracht werden kann.
Vorrichtung nach Anspruch 10, bei der der Transportriemen einen Reibungskoeffizienten
bezüglich des Flachstücks aufweist, der höher ist als derjenige der Oberfläche jedes
Heizelements.
Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, bei der die Oberfläche des Transportbands
(156) gegenüber dem Flachstück saugfähig ist.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, bei der der Transportriemen
(156) Gasdurchlässigkeit aufweist.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, weiterhin umfassend
eine zwischen den Heizelementen (120a–c) angeordnete Hilfswalze (127),
die dazu angeordnet ist, den Transfer des Flachstücks (A) zu unterstützen.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, bei der die Heizelemente
flach auf einer flachen Platte ausgerichtet sind oder so ausgerichtet
sind, daß sie auf einer in Transferrichtung verzogenen Platte einen Kreisbogen bilden.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, bei der zumindest ein
Teil jedes Heizelements aus wärmeleitfähigem Gummi besteht.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, bei der die Oberfläche
jedes Heizelements, die das Flachstück berührt, mit Fluorharz beschichtet ist oder
aus einem aus Fluorharz bestehenden verarbeiteten Flachstück gebildet ist.
Vorrichtung zum Erzeugen eines sichtbaren Bilds durch Transferieren
eines photoempfindlichen Flachstücks (A) oder eines photoempfindlichen und wärmeempfindlichen
Aufzeichnungsmaterialflachstücks, auf dem ein latentes Bild erzeugt wurde, und welches
einer Wärmebehandlung zu unterziehen ist durch Berührung mit einer Heizeinrichtung,
wobei die Wärmeentwicklungsvorrichtung eine Wärmebehandlungsvorrichtung nach einem
der Ansprüche 1 bis 17 aufweist.
Vorrichtung nach Anspruch 18, bei der die Transfereinrichtung mit
einer Transfergeschwindigkeit arbeitet, bei der das durch die Stelle eines Spalts
zwischen den Heizelementen in Transferrichtung laufende Flachstück vor dem Ansteigen
der Flachstücktemperatur bis auf eine Temperatur ansteigt, bei der die Entwicklung
einsetzt.
Vorrichtung nach Anspruch 19, bei der die Transfergeschwindigkeit
so festgelegt wird, daß die Flachstücktemperatur an einer Stelle des Spalts zwischen
den Heizelementen in Transferrichtung in einem Bereich (Zimmertemperatur + 40°C)
< (Flachstücktemperatur) < (Entwicklungstemperatur – 1°C) liegt.
Vorrichtung nach Anspruch 18 in Verbindung mit Anspruch 1, bei der
ein oder mehr Heizelemente mit vorgegebener elektrischer Leistung in absteigender
Reihenfolge der Temperaturdifferenz in Bezug auf eine eingestellte Entwicklungstemperatur
aktiviert werden.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 21, bei der in jedem der
Heizelemente ein konstantes Verhältnis von elektrischer Kapazität und Wärmekapazität
herrscht.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 22, bei der zumindest
eines der Heizelemente, die in einem stromaufwärtigen Einlaßbereich in Transferrichtung
des photoempfindlichen und thermoempfindlichen Aufzeichnungsmaterialflachstücks
aufgeteilt ist in mindestens drei Abschnitte in Breitenrichtung des Flachstücks,
wobei die Temperatur jedes Heizelements unabhängig einstellbar ist.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 23, bei der die benachbarten
Heizelemente voneinander mit einem vorbestimmten Abstand in einem Zustand angeordnet
sind, in welchem die benachbarten Heizelemente kammartig ineinandergreifend angeordnet
sind.