| Dokumentenidentifikation |
DE102004010212A1 22.09.2005 |
| Titel |
Schichtsystem zum Korrosionsschutz |
| Anmelder |
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., 80686 München, DE |
| Erfinder |
Dietz, Andreas, Dr., 38304 Wolfenbüttel, DE |
| DE-Anmeldedatum |
02.03.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004010212 |
| Offenlegungstag |
22.09.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
22.09.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
C25D 15/00
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| IPC-Nebenklasse |
C23F 15/00
C23C 28/02
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| Zusammenfassung |
Schichtsystem zum Korrosionsschutz, bestehend aus einem Substrat (1) und einem auf mindestens einer Oberfläche des Substrates galvanisch oder außen stromlos abgeschiedenen Überzug (3), in welchem Partikel (4) enthalten sind, welche aus einer Umhüllung und einem Kern bestehen, wobei das Material des Kerns der Partikel nach seiner Freisetzung aus der Umhüllung eine chemische Umsetzung mit einem weiteren Material erfährt.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Schichtsystem, welches aus einem Substrat
und einem auf mindestens einer Oberfläche des Substrates galvanisch oder außenstromlos
abgeschiedenem Überzug besteht, wobei in dem Überzug Partikel dispergiert sind,
welche aus einer Umhüllung und einem Kern bestehen. Solche Schichtsysteme werden
zum Korrosionsschutz metallischer Bauteile eingesetzt.
Metallische Bauteile unterliegen oftmals in der Anwendung einem Korrosionsangriff
durch chemische Medien. Es ist daher bekannt, solche Bauteile durch Lacke oder galvanisch
aufgebrachte Schichten vor korrosivem Angriff zu schützen. Der gewünschte Korrosionsschutz
entfaltet sich jedoch nur bei unbeschädigten, rissfreien Schichten.
Hochbeanspruchte Bauteile unterliegen häufig unterschiedlichen Belastungen
gleichzeitig, wie beispielsweise Rissbildung durch mechanische Beanspruchung und
Korrosionsangriff durch chemische Medien. Bei mechanischer Beanspruchung des Bauteils
kommt es jedoch häufig zur Beschädigung der Schutzschichten und nachfolgend zur
Unterwanderung der Schicht und zum Korrosionsangriff auf das darunter liegende Material.
Wünschenswert sind daher Korrosionsschutzschichten, die sich im Falle
einer Beschädigung selbst regenerieren.
Eine solche selbstheilende Schutzschicht kann beispielsweise durch
eine Chromatschicht gebildet werden. Chromatierte Bauteile zeigen ein selbsttätiges
Überwachsen von defekten Stellen durch das Korrosionsschutzmedium. Nachteilig an
Chromatschichten ist allerdings, dass diese als kanzerogen eingestuft werden. Daher
ist der Einsatz beispielsweise in der Automobilindustrie ab 2007 nicht mehr zulässig.
Die DE 199 24 687 C2
offenbart ein Schichtsystem zum Schutz von Leichtmetallen, bei welchem flüssige
Rostschutzinhibitoren in mikroverkapselter Form in eine Schutzschicht eingebettet
sind. Bei Beschädigung der Schutzschicht werden auch die Mikrokapseln beschädigt
und der flüssige Inhibitor breitet sich über die Schadstelle aus. Dadurch kann der
Korrosionsangriff auf das Substrat zumindest verzögert werden. Allerdings werden
entstehende Risse auf diese Art nicht abgedichtet, sondern lediglich durch eine
dünne Schicht von Rostschutzinhibitoren abgedeckt. Die verwendeten flüssigen Inhibitoren
können darüber hinaus leicht ausgewaschen werden, wobei der Korrosionsschutz sehr
rasch nachlässt.
Die EP 0323 756 B1
offenbart eine Korrosionsschutzschicht für Stahlbleche, welche aus einer galvanisch
abgeschiedenen Zinkschicht besteht, in welcher Partikel eingebracht sind. Die Partikel
enthalten dabei Stoffe, welche Konversionsschichten bilden. Dies sind beispielsweise
Chromat, Phosphat, oder Molybdat. Die Partikel sind mit einer Polymermembran versehen,
welche einerseits den gleichmäßigen Einbau der Partikel in der Schicht ermöglichen,
andererseits die Abgabe der im Partikel enthaltenen Stoffe verlangsamen. Auf diese
Weise bildet sich eine Konversionsschicht, deren korrosionsschützende Wirkung über
einen längeren Zeitraum anhält. Zusätzlich können in dieser Schicht inerte Partikel
eingelagert sein, welche beispielsweise aus Al2O3, SiO2
oder Cr2O3 bestehen. Diese Partikel ändern das Gefüge der
Schicht und verhindern somit die Rissausbreitung.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht demnach darin, eine
Korrosionsschutzschicht bereitzustellen, welche einen selbstheilenden Effekt aufweist.
Insbesondere soll eine Korrosionsschutzschicht bereitgestellt werden, bei welcher
defekte Stellen selbsttätig durch ein Korrosionsschutzmedium überwachsen. Weiterhin
soll diese Korrosionsschutzschicht auf allen metallischen Werkstoffen, insbesondere
Stahl, einsetzbar sein und keine gesundheitsschädlichen oder kanzerogenen Bestandteile
enthalten.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Schichtsystem, welches
aus einem Substrat und einem auf mindestens einer Oberfläche des Substrates galvanisch
oder außenstromlos abgeschiedenem Überzug besteht, wobei in diesem Überzug Partikel
enthalten sind, welche aus einer Umhüllung und einem Kern bestehen, wobei das Material
des Kerns der Partikel nach seiner Freisetzung aus der Umhüllung eine chemische
Umsetzung mit einem weiteren Material erfährt.
Bei dem genannten Substrat handelt es sich dabei um ein mechanisches
Bauteil, wie beispielsweise eine Maschinenkomponente, eine Einspritzdüse, ein Gehäuse
oder ein Karosserieblech. Erfindungsgemäß wird dieses Substrat vor Korrosionsangriffen,
d.h. vor Rost und Lochfraß durch einen metallischen Überzug geschützt. Dieser Überzug
wird dabei entweder galvanisch oder außenstromlos, d.h. chemisch, auf das Substrat
aufgebracht. Im Abscheidebad sind während der Herstellung des metallischen Überzugs
Partikel dispergiert, welche nachfolgend in das Überzugsmetall eingebaut werden.
Diese Partikel bestehen aus einem Wirkstoff und einer Umhüllung.
Bei mechanischer Beschädigung des metallischen Überzugs
werden notwendigerweise auch die Partikel in unmittelbarer Nähe der Schadstelle
beschädigt. Dadurch wird der darin enthaltene Wirkstoff freigesetzt. Dieser Wirkstoff
reagiert mit einem weiteren Material unter Ausbildung einer Korrosionsschutzschicht
im Bereich der Schadstelle.
Das weitere Material kann dabei eine chemische Verbindung sein oder
ein elementares Material. Das weitere Material kann bereits in der Schicht vorliegen
oder erst zum Schadenzeitpunkt an die Schadstelle zugeführt werden.
Im Gegensatz zu den Korrosionsschutzschichten nach dem Stand der Technik
können die Wirkstoffe in den Partikeln derartig gewählt werden, dass eine Gesundheitsgefahr
von ihnen nicht ausgeht. Darüber hinaus kann das erfindungsgemäße Schichtsystem
auf allen metallischen Werkstoffen, insbesondere auch auf Stahllegierungen angewendet
werden.
Erfindungsgemäß weist der metallische Überzug eine Dicke von etwa
2 &mgr;m bis etwa 50 &mgr;m auf. Es hat sich gezeigt, dass eine Beschichtung von
weniger als 2 &mgr;m den Korrosionsschutz nicht durchgehend sicherstellt, da die
Herstellung einer geschlossenen, porenfreien Schicht mit geringerer Dicke nur mit
erheblichem Aufwand möglich ist. Eine dickere Beschichtung als 50 &mgr;m gefährdet
die Maßhaltigkeit von präzisen Bauteilen und treibt die Kosten der Herstellung unnötig
in die Höhe.
Obgleich jedes galvanisch oder außenstromlos abscheidbare Metall für
die erfindungsgemäße Korrosionsschutzschicht geeignet ist, haben sich Nickel und
Kupfer oder Legierungen, welche Nickel und/oder Kupfer enthalten, als besonders
vorteilhaft erwiesen. Diese Überzüge zeigen einerseits einen einebnenden Effekt,
welcher die Herstellung dekorativer Schichten in besonders einfacher Weise ermöglicht.
Andrerseits ist der Korrosionsschutz insbesondere von Nickelschichten besonders
gut. Darüber hinaus sind diese Überzüge geeignet, mechanische Spannungen durch unterschiedliche
Wärmeausdehnungskoeffizienten zu minimieren.
Die erfindungsgemäße Selbstheilung des korrosionsschützenden Überzuges
tritt insbesondere dann auf, wenn der Anteil der Partikel etwa 5 bis etwa 50 Vol-%
vom Überzugsmaterial beträgt. Bei geringeren Belegungsdichten kann es vorkommen,
dass bei Beschädigung des Überzugs nur eine geringe Anzahl an Partikeln im Bereich
der Schadstelle liegt, so dass ein sicheres Verschließen der Schadstelle nicht gewährleistet
werden kann. Ein Partikelanteil von mehr als 50 Vol-% kann sich dahingehend nachteilig
auswirken, dass die Schicht keine geschlossene Oberfläche mehr aufweist und dadurch
der anfängliche Korrosionsschutz zu gering ausfällt.
Die Umhüllung der Partikel muss das Material des Kerns der Partikel
sicher umschließen, so dass eine vorzeitige Reaktion des Materials mit dem Elektrolyten
ausgeschlossen ist. Es hat sich gezeigt, dass diese Eigenschaften vorzugsweise mit
einem Polymer, besonders bevorzugt mit einem Melamin-Formaldehydharz erreichbar
sind.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird für das Material
des Kerns der Partikel ein Feststoff verwendet. Auf diese Weise wird ein Auswaschen
der Wirksubstanz oder ein zu rasches Forttragen, ehe die Reaktion abgeschlossen
ist, vermieden.
Ein besonders effektiver Schutz des Substrates wird erreicht, wenn
das Material des Kerns der Partikel bei der chemischen Umsetzung eine Volumenvergrößerung
erfährt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Schadstelle im Überzugsmaterial
vollständig abgedichtet wird und keine korrosiven Medien in den Spalt zwischen Füllmaterial
und Überzugsmetall eindringen können. Diese Anforderungen werden beispielsweise
von Polyurethan oder Calciumhydroxid erfüllt.
Dabei reagiert Polyurethan mit Wasser, welches entweder aus der umgebenden
Atmosphäre geliefert wird oder in weiteren Partikeln eingeschlossen ist. Somit wird
sichergestellt, dass bei Beschädigung der Schicht in jedem Fall der Reaktionspartner
zur Verfügung steht. Falls der Kern der Partikel Calciumhydroxid enthält, bildet
dieses zusammen mit CO2 aus der umgebenden Atmosphäre Calciumcarbonat
CaCO3, welches die beschädigte Stelle abdichtet und somit weitere Korrosion
verhindert.
Fallweise kann das erfindungsgemäße Schichtsystem in ästhetischer
Hinsicht verbessert werden, indem eine dekorativ wirkende Glanznickel-/Glanzchromschicht
auf der Oberfläche des Überzugs aufgebracht wird. Diese stellt gleichzeitig einen
weiteren Schutz vor Beschädigung und Korrosion dar.
Der Korrosionsschutz des erfindungsgemäßen Schichtsystems kann weiter
verbessert werden, indem zwischen dem Substrat und dem Überzug mindestens eine Zwischenschicht
vorgesehen ist. Eine solche Zwischenschicht kann beispielsweise aus Nickel oder
Zink bestehen. Auf diese Weise wird bei Beschädigung des Überzugs zunächst die Zwischensicht
angegriffen. Erst bei deren Versagen erfolgt der korrosive Angriff auf das Substrat.
Der Korrosionsschutz ist demnach wunschgemäß erhöht.
Nachfolgend soll die Erfindung zweier Ausführungsbeispiele weiter
erläutert werden:
Beispiel 1
Auf ein Karosserieblech (1) wird galvanisch eine dünne Nickelschicht
(2) aufgebracht. Auf diese Nickelschicht wird galvanisch eine Nickel-Dispersionsschicht
(3) als selbstheilende Korrosionsschutzschicht mit einer Dicke von 20 &mgr;m
abgeschieden. Die Schicht enthält 20 Vol-% Mikrokapseln (4), welche einen
Durchmesser von etwa 0.5 &mgr;m bis etwa 2.0 &mgr;m aufweisen. Die Kapseln (4)
enthalten Calciumhydroxid Ca(OH)2, welches von einer Polymermembran umschlossen
wird. Auf diese Dispersionsschicht wird eine weitere Nickelschicht (5)
in einer Dicke von 10 &mgr;m aufgebracht.
Im Falle einer Korrosion wird nicht nur die metallische Schutzschicht,
sondern auch die Mikrokapsel beschädigt. Das freigesetzte Calciumhydroxid reagiert
mit dem Kohlendioxid der Umgebungsluft. Dabei entsteht Calciumkarbonat (6),
welches die beschädigte Stelle abdichtet und somit weitere Korrosion verhindert.
Da das Volumen des entstandenen Calciumkarbonat größer ist als das Volumen des Calciumhydroxid
wird die Schadstelle sehr effizient aufgefüllt und vollständig abgedichtet.
Beispiel 2
Auf ein Bauteil aus hochfestem Stahl(1), beispielsweise eine
Einspritzdüse zur Verwendung in einem Pkw-Dieselmotor, wird wiederum ein Schichtsystem
abgeschieden, welches im Aufbau dem oben beschriebenen entspricht. Die Mikrokapseln
(4) weisen in diesem Fall einen Durchmesser von etwa 3 &mgr;m bis etwa
4 &mgr;m auf und enthalten zur Hälfte einen Einkomponenten-Polyurethanlack, zur
anderen Hälfte Wasser. Die beiden Substanzen sind wiederum von einer dünnen Polymermembran
umschlossen. Bei Rissbildung in der Schicht werden sowohl Wasser enthaltende Kapseln
als auch Polyurethanlack enthaltende Kapseln beschädigt. Somit vereinigen sich beide
Komponenten an der Schadstelle und es entsteht eine Polyurethanverbindung, welche
den entstandenen Riss (6) abdeckt. Dadurch wird weitere Korrosion wunschgemäß
verhindert.
Solange die Schicht jedoch unbeschädigt bleibt, sind beide Komponenten
sicher voneinander getrennt und bleiben auch nach längerem Zeitraum reaktionsfähig.
Die selbstheilenden Eigenschaften der Schicht gehen somit auch durch längere Lagerung
oder durch längeren Gebrauch des Bauteils nicht verloren.
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| Anspruch[de] |
- Schichtsystem, bestehend aus einem Substrat (1) und einem
auf einer Oberfläche des Substrates galvanisch oder außenstromlos abgeschiedenen
Überzug (3) in welchem Partikel (4) enthalten sind, welche aus
einer Umhüllung und einem Kern bestehen, dadurch gekennzeichnet, dass das
Material des Kerns der Partikel nach seiner Freisetzung aus der Umhüllung eine chemische
Umsetzung mit einem weiteren Material erfährt.
- Schichtsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Substrat
(1) ausgewählt ist aus Stahl oder einer Stahllegierung.
- Schichtsystem nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass der Überzug (3) eine Dicke von etwa 2 &mgr;m bis etwa 50 &mgr;m aufweist.
- Schichtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet,
dass der Überzug (3) aus Kupfer oder Nickel oder deren Legierungen besteht.
- Schichtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Partikel (4) einen Durchmesser von etwa 0.1 &mgr;m bis etwa 7
&mgr;m aufweisen.
- Schichtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Partikel (4) einen Anteil von etwa 5 bis etwa 50 Volumen-% am
Überzug haben.
- Schichtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Umhüllung der Partikel aus einem Polymer besteht.
- Schichtsystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Umhüllung
der Partikel ein Melamin-Formaldehydharz enthält.
- Schichtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass das weitere Material aus der Umgebung des Partikels, insbesondere der umgebenden
Atmosphäre, zugeführt wird.
- Schichtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass das weitere Material aus einem weiteren Partikel zugeführt wird.
- Schichtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
dass das weitere Material Wasser oder Kohlendioxid enthält
- Schichtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
dass das Material des Kerns der Partikel bei der chemischen Umsetzung eine Volumenvergrößerung
erfährt.
- Schichtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
dass das Material des Kerns der Partikel ein Feststoff ist.
- Schichtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
dass das Material des Kerns der Partikel Polyurethan oder Wasser oder Calciumhydroxid
enthält.
- Schichtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
dass zwischen Substrat und Überzug eine Zwischenschicht (2) vorgesehen
ist.
- Schichtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
dass auf der Oberfläche des Überzugs eine weitere Schicht (5) vorgesehen
ist.
- Schichtsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
dass auf der Oberfläche des Überzugs eine Glanzchromschicht aufgebracht ist.
- Verwendung eines Schichtsystems nach einem der vorhergehenden Ansprüche
in der Automobilindustrie.
- Verwendung eines Schichtsystems nach einem der vorhergehenden Ansprüche
in einer Brennkraftmaschine.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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