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Dokumentenidentifikation DE102004010595A1 22.09.2005
Titel Steiggerät und Spannmechanismus, insbesondere für das Steiggerät
Anmelder Mobilitas Deininger GmbH, 97337 Dettelbach, DE
Erfinder Deininger, Hermann, 97337 Dettelbach, DE
Vertreter Mammel & Maser, 71065 Sindelfingen
DE-Anmeldedatum 02.03.2004
DE-Aktenzeichen 102004010595
Offenlegungstag 22.09.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 22.09.2005
IPC-Hauptklasse E06C 1/00
IPC-Nebenklasse E06C 1/22   E06C 7/06   A47C 12/00   
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft ein Steiggerät (11) sowie einen lösbaren Spannmechanismus (31), welcher insbesondere am Steiggerät (11) vorgesehen ist.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Steiggerät sowie einen Spannmechanismus, welcher insbesondere am Steiggerät vorgesehen ist.

Aus der EP 1 116 458 A1 ist ein Steiggerät in Form eines Treppenhockers bekannt, der eine rechteckige oder quadratische Trittfläche mit daran angeordneten Stützfüßen aufweist. Diese Stützfüße sind ausziehbar ausgebildet und können auf unterschiedliche Höhe eingestellt werden. Dieser Treppenhocker weist einen Klappmechanismus auf, durch welchen dieser zusammenlegbar ist.

Dieser Treppenhocker ist für verschiedene Einsatzbereiche, beispielsweise für Tätigkeiten im Haus, vorgesehen und anpassbar. Hierfür ist auch ein Einsatz für Treppen oder Wendeltreppenbereiche vorgesehen. Durch die separat ausziehbaren Stützfüße ist ermöglicht, eine horizontale Standfläche zu schaffen, die zwei oder drei Trittstufen verbindet.

Ein derartiges Steiggerät weist jedoch den Nachteil auf, dass dieses Steiggerät in Wendeltreppen oder anderen sehr engen Bereichen nicht einsetzbar ist. Die Trittfläche und die daran angeordneten Stützfüße sind für große Steigungen und sehr eng umlaufende und ansteigende Treppen nicht geeignet.

Aus der DE 35 03 269 ist eine aus Hohlprofilholmen bestehende Stehleiter bekannt, die Teleskopfüße aufweist. Dadurch ist die Steigleiter dem Grunde nach in Treppenaufgängen einsetzbar. Jedoch weist diese Stehleiter denselben Nachteil auf wie der zuvor beschriebene Treppenhocker. Diese Stehleiter ist nur in sehr breiten Treppenaufgängen einsetzbar.

Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Steiggerät zu schaffen, das flexibel in unterschiedlichen Bereichen einsetzbar ist und ermöglicht, dass das Steiggerät auch in engen und schwer zugänglichen Bereichen einsetzbar ist.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Steiggerät gemäß dem Anspruch 1 gelöst. Die weiteren vorteilhaften Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind in den weiteren Ansprüchen 2 bis 11 angegeben.

Das erfindungsgemäße Steiggerät weist den Vorteil auf, dass durch eine dreieckförmige Trittfläche mit wenigstens drei Teleskopfüßen ein Steiggerät geschaffen ist, das insbesondere in Wendeltreppenbereichen einsetzbar ist. Durch die kompakte Ausgestaltung benötigt das Steiggerät eine geringe Standfläche, und die Flexibilität im Einsatz wird dadurch erhöht.

Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Trittfläche als gleichseitiges Dreieck ausgebildet ist. Bei dieser Trittflächengeometrie ist der Treppenhocker unabhängig in der Ausrichtung einer Seitenkante beim Einsatz. Dadurch ist eine einfache Anwendung gegeben.

Nach einer alternativen Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Trittfläche als gleichschenkliges Dreieck ausgebildet ist. Dadurch kann insbesondere beim Einsatz bei einer Wendeltreppe der Vorteil gegeben sein, dass die lange Seitenkante parallel zu einer Trittstufe angeordnet ist, wodurch eine verbesserte Standfestigkeit geschaffen ist.

Die Trittflächen weisen vorteilhafterweise parallel zur Außenkante zwischen den Teleskopfüßen zumindest eine Sprosse auf. Dadurch wird die Steifigkeit und somit die Standfähigkeit des Steiggerätes erhöht. Des Weiteren bilden diese Sprossen eine Steighilfe, um zur Trittfläche zu gelangen. Des Weiteren kann diese Sprosse die Einnahme einer weiteren Position auf dem Hocker ermöglichen, indem die Sprosse als Standfläche verwendet wird und mit einem Schienbein eine Abstützung an einer Seitenkante der Trittfläche ermöglicht wird.

Um die Standposition auf der Sprosse zu erhöhen, ist vorteilhafterweise an einer Seitenkante der Trittfläche eine Rundung vorgesehen oder ein Dämpfungsmaterial oder dergleichen. Dieses Dämpfungsmaterial ist beispielsweise durch ein gummielastisches Material, ein Schaumstoffmaterial oder dergleichen ausgebildet, um eine weiche Anlagefläche für das Schienbein zu bilden, sofern die Standposition auf einer Sprosse eingenommen ist.

Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die durch die Teleskopfüße gebildete Standfläche zumindest geringfügig größer als die Trittfläche ausgebildet ist. Durch die zumindest geringfügige Schrägstellung der Teleskopfüße zur Trittfläche wird des Weiteren die Standfestigkeit erhöht.

Die Teleskopfüße des Steiggerätes sind vorteilhafterweise über eine Linie von wenigstens einer Trittstufe, vorzugsweise zwei Trittstufen, zueinander beabstandet, Dadurch wird ein flexibler Einsatz bei hoher Standsicherheit gewährleistet. Zumindest die Trittfläche, die Sprossen oder die Teleskopfüße des Steiggerätes sind vorteilhafterweise aus Leichtmetall, insbesondere einer Aluminiumlegierung, aus Kunststoff oder einem Kunststoffverbundmaterial ausgebildet. Dadurch ist ein leichtes Handling durch ein geringes Eigengewicht gegeben.

Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Steiggerätes ist vorgesehen, dass die Trittfläche eine geriffelte, gelochte oder gerändelte Oberfläche oder einen rutschfesten Belag aufweist. Der Benutzer kann somit einen sicheren Stand selbst bei Feuchtigkeit einnehmen.

Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Trittfläche, die Sprossen und die Teleskopfüße durch lösbare Steckverbindungen zusammenbaufähig und zerlegbar ist. Somit kann das Steiggerät ein geringes Transportvolumen aufweisen. Des Weiteren ist für das Steiggerät nur ein geringer Verstauraum zur Lagerung und Aufbewahrung erforderlich. Insbesondere auch der Transport und der Vertrieb sind dadurch begünstigt.

Das Steiggerät weist bevorzugt nur drei Teleskopfüße auf, die in den Eckbereichen der dreieckigen Trittfläche vorgesehen sind. Dadurch ist eine Dreipunktlagerung gegeben, wodurch eine hohe Standfestigkeit ermöglicht wird.

Nach einer weiteren alternativen Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass eine fünfeckige Trittfläche mit an jedem Eckpunkt angeordneten Stützfüßen vorgesehen ist. Durch die Fünfpunktauflage wird die Kippsicherheit des Steiggerätes erhöht.

Ein erfindungsgemäßer Spannmechanismus, der insbesondere für Teleskopfüße eines Steiggerätes nach einem der Ansprüche 1 bis 10 einsetzbar ist, umfasst ein Gehäuse aus einem feststehenden Teil und einem relativ dazu bewegbaren Teil, wobei in dem Gehäuse ein Spannelement mit einer Keilfläche und zwischen dem bewegbaren Teil und der Keilfläche des Spannelementes ein zumindest in einer Verschieberichtung des bewegbaren Teils verschiebbares kugel- oder rollenförmiges Klemmelement vorgesehen ist, das zumindest in einer Verschieberichtung des bewegbaren Teils selbständig in eine Klemmposition übergeht. Dadurch ist ermöglicht, dass das bewegbare Teil in einer Richtung einen Freilauf aufweist und frei verschiebbar ist, jedoch in der entgegengesetzten Richtung eine selbständige Klemmung des bewegbaren Teils zum Gehäuse beziehungsweise feststehenden Teils erfolgt. Beispielsweise ist beim Einsatz an einem Steiggerät ermöglicht, dass der ausziehbare Teil des Teleskopfußes in einfacher Weise nach unten ausziehbar ist und bei der Belastung der Trittfläche ein selbständiges Festklemmen durch den erfindungsgemäßen Spannmechanismus erfolgt, wodurch sichergestellt ist, dass einerseits eine sichere Standposition eingenommen ist und andererseits eine gleichmäßige horizontale Ausrichtung unmittelbar vor Gebrauch des Steiggeräts sichergestellt ist. Zusätzlich wird die Unfallgefahr verringert, die durch einen nicht ordnungsgemäß festgezogenen Spannmechanismus gegeben ist.

Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Spannmechanismus ist vorgesehen, dass an einem kugel- oder rollenförmigen Klemmelement ein Federelement angreift, das entgegen der Verschieberichtung des Klemmelementes zur Einnahme der Klemmposition wirkt. Dadurch kann ein leichtes Lösen der Klemmvorrichtung bewirkt werden. Durch das Herausziehen des bewegbaren Teils erfolgt ohne großen Kraftaufwand und durch Unterstützung des Federelementes ein Lösen des Klemmelementes aus seiner Klemmposition, wodurch der Freilauf sich einstellt.

Vorteilhafterweise ist vorgesehen, dass das die Keilfläche aufweisende Spannelement an einer Einstelleinrichtung vorgesehen ist und der Verschiebeweg zwischen einem Freilauf und einer Klemmposition des kugelförmigen Klemmelementes einstellbar ist. Diese Einstelleinrichtung kann beispielsweise durch ein Schraubgewinde ausgebildet sein. Hierbei kann es sich um ein übliches metrisches Gewinde oder ein Feingewinde handeln. Durch die Zustellbewegung der Einstellvorrichtung wird das Spannelement derart zum Klemmelement verschoben, dass der Verschiebeweg des Klemmelementes zur Einnahme der Klemmposition verringert oder vergrößert wird. Zusätzlich kann diese Einstellvorrichtung nach der Einnahme der festgespannten Position des bewegbaren Teils betätigt werden, so dass das bewegbare Teil weder in die eine noch in die andere Richtung verschiebbar ist. Des Weiteren kann durch eine manuelle Betätigung der Einstellvorrichtung die Überführung aus der Klemmposition in den Freilauf ermöglicht sein.

Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Spannmechanismus ist vorgesehen, dass dem Spannelement ein Gegenhalteelement mit einer Keilfläche zugeordnet ist, die dem Klemmelement gegenüberliegend in dem Gehäuse vorgesehen ist. Dieses Gegenhalteelement dient als Stützelement, um zusätzlich in dem Gehäuse die Spannkräfte aufzunehmen. Sofern die Einstellvorrichtung eine entsprechend stabile und feste Lagerung in dem Gehäuse aufweist, können die Stützkräfte über diese Lagerung aufgenommen werden. Ein Gegenhalteelement wäre nicht erforderlich.

Nach einer alternativen Ausgestaltung des Spannmechanismus ist vorgesehen, dass an einem das Spannelement aufnehmenden Gehäuseabschnitt eine Stützfläche ausgebildet ist, die in der Neigung an die Keilfläche des Spannelementes angepasst ist. Dadurch kann eine Verringerung der Bauteilkomponenten erzielt werden.

Nach einer alternativen Ausführungsform des Spannmechanismus ist vorgesehen, dass zwischen dem Spannelement und dem Klemmelement ein Druckstück vorgesehen ist, das zum Spannelement weisend eine Keilfläche und zum Klemmelement weisend eine zweifache Keilfläche aufweist. Diese Ausführungsform ermöglicht in zwei entgegengesetzten Verschieberichtungen eine selbständige Klemmung. Dennoch ist ein leichtes Lösen ermöglicht, indem das Klemmelement in eine mittlere Position übergeführt wird, in der die Keilflächen zusammenlaufen, wodurch der Freilauf gegeben ist. Bei dieser Ausführungsform greift das Federeiement vorteilhafterweise an zwei einander gegenüberliegenden Positionen an dem Klemmelement an, um zu bewirken, dass das Klemmelement selbständig in einer mittleren Position gehalten oder wieder zurückgeführt wird, in welcher die beiden Keilflächen zusammenlaufen. Dadurch wird das Lösen des Spannmechanismus nach einer nur geringfügigen Betätigung des bewegbaren Teils erheblich erleichtert.

Nach einer weiteren alternativen Ausführungsform des Spannmechanismus ist vorgesehen, dass das Spannelement einen Aufnahmeabschnitt für das Klemmelement aufweist, in dem das Klemmelement verschiebbar gelagert ist und einer Keilfläche in dem Aufnahmeabschnitt zugeordnet ist. Das Klemmelement kann durch den Aufnahmeabschnitt zusätzlich geführt sein.

Das kugel- oder rollenförmige Klemmelement ist vorteilhafterweise massiv oder hohl ausgebildet. In Abhängigkeit der Ausbildung des bewegbaren Teils wird die Gestaltung des kugelförmigen Klemmelementes vorgenommen, um einerseits eine hinreichende Klemmkraft zu übertragen und andererseits eine Beschädigung des bewegbaren Teils zu vermeiden. Durch die Ausgestaltung des hohlen Teils kann ein größerer Bereich einer elastischen Verformung gegeben sein, der wiederum die Klemmkraft erhöht.

Des Weiteren ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass die zum Klemmelement weisende Keilfläche des Spannelementes eine Neigung umfasst, die im Bereich der Selbsthemmung liegt. Dadurch wird erzielt, dass nach der Einnahme der Klemmposition beim Tragen des Steiggerätes das bewegbare Teil sich nicht selbständig löst und die geklemmte Position ohne zusätzliche Betätigung der Einstellvorrichtung beibehält.

Das Spannelement des erfindungsgemäßen Spannmechanismus ist vorteilhafterweise kegelstumpfförmig oder pyramidenstumpfförmig ausgebildet. Diese Ausführungsformen sind einfach in der Herstellung und ermöglichen eine hohe Eigensteifigkeit.

Die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen derselben werden im Folgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten Beispiele näher beschrieben und erläutert. Die der Beschreibung und den Zeichnungen zu entnehmenden Merkmale können einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt werden. Es zeigen:

1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Steiggerätes auf einer Wendeltreppe,

2 eine perspektivische Draufsicht auf das erfindungsgemäße Steiggerät,

3 eine schematische Schnittdarstellung eines erfindungsgemäßen Spannmechanismus,

4 eine schematische Schnittdarstellung einer alternativen Ausführungsform eines Spannmechanismus und

5 eine weitere alternative Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Spannmechanismus.

In 1 ist das erfindungsgemäße Steiggerät 11 auf Trittstufen 12 einer Wendeltreppe 14 dargestellt. Das Steiggerät 11 weist eine Trittfläche 16 auf, die dreiecksförmig ausgebildet ist. In jedem Eckbereich 17 der Trittfläche 16 sind Teleskopfüße 18 angeordnet. Die Teleskopfüße 18 sind durch horizontal verlaufende Sprossen 21 miteinander verbunden. Durch die Sprossen werden die Teleskopfüße 18 zueinander ausgesteift.

An den Teleskopfüßen ist ein erfindungsgemäßer Spannmechanismus 31 vorgesehen, der eine Einstellung des Teleskopfußes 18 auf die jeweilige Höhe am Einsatzort ermöglicht.

Im Ausführungsbeispiel ist jeder Teleskopfuß auf ein unterschiedliches Niveau des Einsatzortes ausgefahren und angepasst. Durch die dreieckförmige Ausgestaltung der Trittfläche 16 und den drei dazu angeordneten Teleskopfüßen 18 ist eine hohe Standsicherheit gegeben. Des Weiteren ist auch bei sehr engen Wendeltreppen ein Einsatz möglich.

Die Trittfläche 16 weist eine umlaufende Außenkante 26 auf, die gleichzeitig als Abstützfläche für ein Schienbein dient, sobald eine Standposition auf einer Sprosse 21 eingenommen ist.

In 2 ist perspektivisch eine Draufsicht auf das Steiggerät 11 dargestellt. Die Trittfläche 16 ist als gleichschenkliges Dreieck ausgebildet. Die darunter angeordneten Sprossen 21 laufen parallel zur Außenkante 26. Die Oberfläche der Trittfläche 16 ist rutschfest ausgebildet. Dies kann durch ein sogenanntes Riffelblech, gelochtes Blech oder dergleichen als auch durch eine rutschfeste Beschichtung gegeben sein. Ebenfalls kann eine aufgeraute Oberfläche durch Erodieren, Sandstrahlen, Kugelstrahlen oder dergleichen geschaffen sein.

In 3 ist ein erfindungsgemäßer Spannmechanismus 31 dargestellt. Ein Gehäuse 32 ist an einem feststehenden Teil 33, wie beispielsweise einem Rohrabschnitt, angeordnet. In dem Gehäuse 32 ist ein bewegbares Teil 34, wie beispielsweise eine Fußstütze, gemäß Pfeilrichtung bewegbar. Der Spannmechanismus 31 umfasst ein Spannelement 36, das Keilflächen 37 aufweist. Das Spannelement 36 ist über eine Einstellvorrichtung, wie beispielsweise einem Gewinde, einstellbar, wodurch das Spannelement gemäß Pfeilrichtung innerhalb dem Gehäuse 32 bewegbar ist. In dem Gehäuse 32 ist des Weiteren ein Gegenhalteelement 39 vorgesehen, das eine Keilfläche 37 umfasst und als Abstützung in dem Gehäuse zum Spannelement 36 dient.

Zwischen den Spannelementen 36 und dem bewegbaren Teil 34 ist ein kugel- oder rollenförmiges Klemmelement 41 angeordnet, das durch ein Federelement 42 in der dargestellten Position im Gehäuse 32 angeordnet ist.

In der in 3 dargestellten Position des Klemmelementes 41 ist das bewegbare Teil 34 verschiebbar. Bei einer Verschieberichtung a ist ein ungehindertes Verschieben möglich. Bei der Verschieberichtung b erfolgt beispielsweise durch Reibung zwischen dem bewegbare Teil 34 und dem Klemmelement 41 eine Mitnahme des Klemmelementes 41 in Richtung b. Dadurch erfolgt ein selbständiges Spannen des Spannmechanismus 31, in dem das Klemmelement 41 über die Keilfläche 37 des Spannelementes 36 zum bewegbaren Teil 34 festgeklemmt wird.

Diese Spannposition ist selbsthaltend. Zum Lösen der Spannposition genügt eine kurze Bewegung des bewegbaren Teils 34 in Richtung a, wodurch das Klemmelement 41 unterstützt durch das Federelement 42 in eine Position übergeführt wird, in der ein Freilauf für das bewegbare Teil 34 besteht. Die geklemmte Position kann zusätzlich durch die Einstellvorrichtung 38 fixiert werden. Ebenso kann in Abhängigkeit der Position des Spannelementes 36 innerhalb des Gehäuses 32 der Verschiebeweg des Klemmelementes 41 bestimmt werden.

In 4 ist eine alternative Ausführungsform eines Spannmechanismus 31 zu 3 dargestellt. Bei dieser Ausführungsform ist anstelle eines Gegenhalteelementes 39 ein Druckstück 44 vorgesehen. Dieses Druckstück 44 weist eine Keilfläche 37 auf, die der Keilfläche 37 des Spannelementes 36 gegenüberliegt. Zum Klemmelement 41 weisend sind zwei Keilflächen 37 vorgesehen. Das Klemmelement 41 weist gemäß der dargestellten Ausführungsform ein Federelement auf, das das Klemmelement durchdringt und das Klemmelement 41 in einer mittleren Position hält, wie dies in 4 dargestellt ist. In dieser Position ist ein Freilauf für das bewegbare Teil zum feststehenden Teil 33 gegeben. Alternativ zu dem in 4 dargestellten Federelement 42 können auch zwei Federelemente vorgesehen sein, die jeweils gegenüberliegend an dem Klemmelement 41 angreifen.

Das Druckstück 44 des Spannmechanismus 31 gemäß 4 ermöglicht, dass in Verschieberichtung a und b eine selbständige Klemmung des bewegbaren Teils 34 über das Klemmelement 41 zum Gehäuse 32 erfolgt. Das Lösen der Klemmposition erfolgt analog zum Spannmechanismus gemäß 3.

In 5 ist eine weitere alternative Ausführungsform eines Spannmechanismus 31 dargestellt. Das Spannelement 36 weist einen Aufnahmeabschnitt 47 auf, der das Klemmelement 41 und das Federelement 42 aufnimmt. In dem Aufnahmeabschnitt 47 ist eine Keilfläche 37 vorgesehen, die die Funktion der vorbeschriebenen Keilflächen gemäß den Ausführungsformen in den 3 und 4 übernimmt. Durch den Halteabschnitt 48 am Aufnahmeabschnitt 47 ist ermöglicht, dass das Klemmelement 41 über die Einstellvorrichtung 38 bewegbar ist. Dadurch kann ein Lösen und Klemmen des bewegbaren Teils 34 unterstützt werden.

Das Spannelement 36 gemäß 5 weist eine zweite Keilfläche 37 auf, die sich an einer parallel verlaufenden Stückfläche des Gehäuses 32 abstützt. Es kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Keilfläche 37 des Aufnahmeabschnitts 47 eine Neigung von 13° aufweist und die Keilfläche 37 des Spannelementes 36, das zum Gehäuse 32 weist, eine Neigung von 15° umfasst. Trotz dieser geringen Neigungen ist ein einfaches Lösen der bewegbaren Teile 34 aus der Klemmposition gegeben.


Anspruch[de]
  1. Steiggerät mit zumindest drei Teleskopfüßen (18), die durch einen Spannmechanismus (31) in Abhängigkeit des Einsatzortes jeweils in der Länge einstellbar sind, mit einer Trittfläche (16), die durch die Teleskopfüße (18) getragen ist, wobei die Trittfläche (16) zumindest eine dreieckförmige Geometrie aufweist und die Teleskopfüße (18) zumindest im Eckbereich (17) der Trittfläche (16) positioniert sind.
  2. Steiggerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trittfläche (16) eine Geometrie eines gleichseitigen Dreiecks aufweist.
  3. Steiggerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trittfläche (16) eine Geometrie eines gleichschenkligen Dreiecks aufweist.
  4. Steiggerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass parallel zur Außenkante (26) der Trittfläche (16) zwischen den Teleskopfüßen (18) zumindest eine Sprosse (21) vorgesehen ist.
  5. Steiggerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenkante (26) der Trittfläche (16) eine Rundung oder einen Flächenabschnitt aufweist, der vorzugsweise mit einem Dämpfungsmaterial versehen ist.
  6. Steiggerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die durch die Teleskopfüße (18) gebildete Standfläche zumindest geringfügig größer als die Trittfläche (16) ausgebildet ist.
  7. Steiggerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Verbindungslinie zwischen zwei Teleskopfüßen (18) einen Abstand aufweist, der die Breite von wenigstens einer, vorzugsweise zwei, Trittstufen umfasst.
  8. Steiggerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Trittfläche (16), die Sprossen (21) oder die Teleskopfüße (18) aus Leichtmetall, Kunststoff oder einem Kunststoffverbundmaterial ausgebildet sind.
  9. Steiggerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trittfläche (16) eine geriffelte, gelochte oder gerändelte Oberfläche oder eine rutschfesten Belag aufweist.
  10. Steiggerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trittfläche (16), die Sprossen (21) und die Teleskopfüße (18) durch lösbare Steckverbindungen zusammenbau- und zerlegbar sind.
  11. Steiggerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trittfläche (16) fünfeckig ausgebildet ist und in jedem Eckbereich (17) ein Teleskopfuß (18) angeordnet ist.
  12. Spannmechanismus, insbesondere für Teleskopfüße (18) eines Steiggerätes (11) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Gehäuse (32) ein feststehendes Teil (33) angeordnet und ein relativ dazu bewegbares Teil (34) geführt ist, das in dem Gehäuse (32) ein Spannelement (36) mit einer Keilfläche (37) und zwischen dem bewegbaren Teil (34) und der Keilfläche (37) des Spannelementes (36) eine zumindest in einer Verschieberichtung des bewegbaren Teil (34) verschiebbares Klemmelement (41) vorgesehen ist, welches zumindest in einer Verschieberichtung des bewegbaren Teils (34) selbständig in eine Klemmposition übergeht.
  13. Spannmechanismus nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Klemmelement (41) ein Federelement (42) angreift, welches entgegen der Verschieberichtung des bewegbaren Teils (34) zur Einnahme der Klemmposition wirkt.
  14. Spannmechanismus nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das die Keilfläche (37) aufweisende Spannelement (36) von einer Einstellvorrichtung (38) aufgenommen ist und der Verschiebeweg zwischen einem Freilauf und einer Klemmposition des Klemmelementes (41) einstellbar ist.
  15. Spannmechanismus nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannelement (36) einem Gegenhalteelement (39) mit einer Keilfläche (37) zugeordnet ist, welches dem Klemmelement (41) gegenüberliegend in dem Gehäuse (32) angeordnet ist.
  16. Spannmechanismus nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannelement (36) dem Klemmelement (41) gegenüberliegend eine Keilfläche aufweist, die an einer Stützfläche am Gehäuse (32) angreift.
  17. Spannmechanismus nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Spannelement (36) und dem Klemmelement (41) ein Druckstück (44) vorgesehen ist, welches zum Spannelement (36) weisend eine Keilfläche (37) und zum Klemmelement (41) weisend eine zweifache Keilfläche (37) aufweist.
  18. Spannmechanismus nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die zweifache Keilfläche (37) eine Klemmposition des Klemmelementes (41) in zwei entgegengesetzte Verschieberichtungen bewirkt.
  19. Spannmechanismus nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannelement (36) einen Aufnahmeabschnitt (47) für das Klemmelement (41) aufweist, in dem das Klemmelement (41) verschiebbar gelagert ist und einer Keilfläche (37) im Aufnahmeabschnitt (44) zugeordnet ist.
  20. Spannmechanismus nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (41) kugelförmig ausgebildet ist.
  21. Spannmechanismus nach einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (41) massiv oder hohl ausgebildet ist.
  22. Spannmechanismus nach einem der Ansprüche 12 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die zum Klemmelement (41) weisende Keilfläche (37) eine Neigung umfasst, die im Bereich der Selbsthemmung liegt.
  23. Spannmechanismus nach einem der Ansprüche 12 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannelement (36) pyramidenstumpfförmig oder kegelstumpfförmig ausgebildet ist.
  24. Spannmechanismus nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (41) keilförmig ausgebildet ist.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen






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