Die Erfindung betrifft ein Steiggerät sowie einen Spannmechanismus,
welcher insbesondere am Steiggerät vorgesehen ist.
Aus der EP 1 116 458 A1
ist ein Steiggerät in Form eines Treppenhockers bekannt, der eine rechteckige oder
quadratische Trittfläche mit daran angeordneten Stützfüßen aufweist. Diese Stützfüße
sind ausziehbar ausgebildet und können auf unterschiedliche Höhe eingestellt werden.
Dieser Treppenhocker weist einen Klappmechanismus auf, durch welchen dieser zusammenlegbar
ist.
Dieser Treppenhocker ist für verschiedene Einsatzbereiche, beispielsweise
für Tätigkeiten im Haus, vorgesehen und anpassbar. Hierfür ist auch ein Einsatz
für Treppen oder Wendeltreppenbereiche vorgesehen. Durch die separat ausziehbaren
Stützfüße ist ermöglicht, eine horizontale Standfläche zu schaffen, die zwei oder
drei Trittstufen verbindet.
Ein derartiges Steiggerät weist jedoch den Nachteil auf, dass dieses
Steiggerät in Wendeltreppen oder anderen sehr engen Bereichen nicht einsetzbar ist.
Die Trittfläche und die daran angeordneten Stützfüße sind für große Steigungen und
sehr eng umlaufende und ansteigende Treppen nicht geeignet.
Aus der DE 35 03 269 ist eine
aus Hohlprofilholmen bestehende Stehleiter bekannt, die Teleskopfüße aufweist. Dadurch
ist die Steigleiter dem Grunde nach in Treppenaufgängen einsetzbar. Jedoch weist
diese Stehleiter denselben Nachteil auf wie der zuvor beschriebene Treppenhocker.
Diese Stehleiter ist nur in sehr breiten Treppenaufgängen einsetzbar.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Steiggerät zu
schaffen, das flexibel in unterschiedlichen Bereichen einsetzbar ist und ermöglicht,
dass das Steiggerät auch in engen und schwer zugänglichen Bereichen einsetzbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Steiggerät gemäß dem
Anspruch 1 gelöst. Die weiteren vorteilhaften Ausgestaltungen und Weiterbildungen
sind in den weiteren Ansprüchen 2 bis 11 angegeben.
Das erfindungsgemäße Steiggerät weist den Vorteil auf, dass durch
eine dreieckförmige Trittfläche mit wenigstens drei Teleskopfüßen ein Steiggerät
geschaffen ist, das insbesondere in Wendeltreppenbereichen einsetzbar ist. Durch
die kompakte Ausgestaltung benötigt das Steiggerät eine geringe Standfläche, und
die Flexibilität im Einsatz wird dadurch erhöht.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass die Trittfläche als gleichseitiges Dreieck ausgebildet ist. Bei dieser Trittflächengeometrie
ist der Treppenhocker unabhängig in der Ausrichtung einer Seitenkante beim Einsatz.
Dadurch ist eine einfache Anwendung gegeben.
Nach einer alternativen Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen,
dass die Trittfläche als gleichschenkliges Dreieck ausgebildet ist. Dadurch kann
insbesondere beim Einsatz bei einer Wendeltreppe der Vorteil gegeben sein, dass
die lange Seitenkante parallel zu einer Trittstufe angeordnet ist, wodurch eine
verbesserte Standfestigkeit geschaffen ist.
Die Trittflächen weisen vorteilhafterweise parallel zur Außenkante
zwischen den Teleskopfüßen zumindest eine Sprosse auf. Dadurch wird die Steifigkeit
und somit die Standfähigkeit des Steiggerätes erhöht. Des Weiteren bilden diese
Sprossen eine Steighilfe, um zur Trittfläche zu gelangen. Des Weiteren kann diese
Sprosse die Einnahme einer weiteren Position auf dem Hocker ermöglichen, indem die
Sprosse als Standfläche verwendet wird und mit einem Schienbein eine Abstützung
an einer Seitenkante der Trittfläche ermöglicht wird.
Um die Standposition auf der Sprosse zu erhöhen, ist vorteilhafterweise
an einer Seitenkante der Trittfläche eine Rundung vorgesehen oder ein Dämpfungsmaterial
oder dergleichen. Dieses Dämpfungsmaterial ist beispielsweise durch ein gummielastisches
Material, ein Schaumstoffmaterial oder dergleichen ausgebildet, um eine weiche Anlagefläche
für das Schienbein zu bilden, sofern die Standposition auf einer Sprosse eingenommen
ist.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, dass die durch die Teleskopfüße gebildete Standfläche zumindest geringfügig
größer als die Trittfläche ausgebildet ist. Durch die zumindest geringfügige Schrägstellung
der Teleskopfüße zur Trittfläche wird des Weiteren die Standfestigkeit erhöht.
Die Teleskopfüße des Steiggerätes sind vorteilhafterweise über eine
Linie von wenigstens einer Trittstufe, vorzugsweise zwei Trittstufen, zueinander
beabstandet, Dadurch wird ein flexibler Einsatz bei hoher Standsicherheit gewährleistet.
Zumindest die Trittfläche, die Sprossen oder die Teleskopfüße des Steiggerätes sind
vorteilhafterweise aus Leichtmetall, insbesondere einer Aluminiumlegierung, aus
Kunststoff oder einem Kunststoffverbundmaterial ausgebildet. Dadurch ist ein leichtes
Handling durch ein geringes Eigengewicht gegeben.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Steiggerätes ist
vorgesehen, dass die Trittfläche eine geriffelte, gelochte oder
gerändelte Oberfläche oder einen rutschfesten Belag aufweist. Der Benutzer kann
somit einen sicheren Stand selbst bei Feuchtigkeit einnehmen.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, dass die Trittfläche, die Sprossen und die Teleskopfüße durch lösbare
Steckverbindungen zusammenbaufähig und zerlegbar ist. Somit kann das Steiggerät
ein geringes Transportvolumen aufweisen. Des Weiteren ist für das Steiggerät nur
ein geringer Verstauraum zur Lagerung und Aufbewahrung erforderlich. Insbesondere
auch der Transport und der Vertrieb sind dadurch begünstigt.
Das Steiggerät weist bevorzugt nur drei Teleskopfüße auf, die in den
Eckbereichen der dreieckigen Trittfläche vorgesehen sind. Dadurch ist eine Dreipunktlagerung
gegeben, wodurch eine hohe Standfestigkeit ermöglicht wird.
Nach einer weiteren alternativen Ausgestaltung der Erfindung kann
vorgesehen sein, dass eine fünfeckige Trittfläche mit an jedem Eckpunkt angeordneten
Stützfüßen vorgesehen ist. Durch die Fünfpunktauflage wird die Kippsicherheit des
Steiggerätes erhöht.
Ein erfindungsgemäßer Spannmechanismus, der insbesondere für Teleskopfüße
eines Steiggerätes nach einem der Ansprüche 1 bis 10 einsetzbar ist, umfasst ein
Gehäuse aus einem feststehenden Teil und einem relativ dazu bewegbaren Teil, wobei
in dem Gehäuse ein Spannelement mit einer Keilfläche und zwischen dem bewegbaren
Teil und der Keilfläche des Spannelementes ein zumindest in einer Verschieberichtung
des bewegbaren Teils verschiebbares kugel- oder rollenförmiges Klemmelement vorgesehen
ist, das zumindest in einer Verschieberichtung des bewegbaren Teils selbständig
in eine Klemmposition übergeht. Dadurch ist ermöglicht, dass das bewegbare Teil
in einer Richtung einen Freilauf aufweist und frei verschiebbar ist, jedoch in der
entgegengesetzten Richtung eine selbständige Klemmung des bewegbaren Teils zum Gehäuse
beziehungsweise feststehenden Teils erfolgt. Beispielsweise ist beim Einsatz an
einem Steiggerät ermöglicht, dass der ausziehbare Teil des Teleskopfußes in einfacher
Weise nach unten ausziehbar ist und bei der Belastung der Trittfläche ein selbständiges
Festklemmen durch den erfindungsgemäßen Spannmechanismus erfolgt, wodurch sichergestellt
ist, dass einerseits eine sichere Standposition eingenommen ist und andererseits
eine gleichmäßige horizontale Ausrichtung unmittelbar vor Gebrauch des Steiggeräts
sichergestellt ist. Zusätzlich wird die Unfallgefahr verringert, die durch einen
nicht ordnungsgemäß festgezogenen Spannmechanismus gegeben ist.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Spannmechanismus
ist vorgesehen, dass an einem kugel- oder rollenförmigen Klemmelement ein Federelement
angreift, das entgegen der Verschieberichtung des Klemmelementes zur Einnahme der
Klemmposition wirkt. Dadurch kann ein leichtes Lösen der Klemmvorrichtung bewirkt
werden. Durch das Herausziehen des bewegbaren Teils erfolgt ohne großen Kraftaufwand
und durch Unterstützung des Federelementes ein Lösen des Klemmelementes aus seiner
Klemmposition, wodurch der Freilauf sich einstellt.
Vorteilhafterweise ist vorgesehen, dass das die Keilfläche aufweisende
Spannelement an einer Einstelleinrichtung vorgesehen ist und der Verschiebeweg zwischen
einem Freilauf und einer Klemmposition des kugelförmigen Klemmelementes einstellbar
ist. Diese Einstelleinrichtung kann beispielsweise durch ein Schraubgewinde ausgebildet
sein. Hierbei kann es sich um ein übliches metrisches Gewinde oder ein Feingewinde
handeln. Durch die Zustellbewegung der Einstellvorrichtung wird das Spannelement
derart zum Klemmelement verschoben, dass der Verschiebeweg des Klemmelementes zur
Einnahme der Klemmposition verringert oder vergrößert wird. Zusätzlich kann diese
Einstellvorrichtung nach der Einnahme der festgespannten Position des bewegbaren
Teils betätigt werden, so dass das bewegbare Teil weder in die eine noch in die
andere Richtung verschiebbar ist. Des Weiteren kann durch eine manuelle Betätigung
der Einstellvorrichtung die Überführung aus der Klemmposition in den Freilauf ermöglicht
sein.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Spannmechanismus
ist vorgesehen, dass dem Spannelement ein Gegenhalteelement mit einer Keilfläche
zugeordnet ist, die dem Klemmelement gegenüberliegend in dem Gehäuse vorgesehen
ist. Dieses Gegenhalteelement dient als Stützelement, um zusätzlich in dem Gehäuse
die Spannkräfte aufzunehmen. Sofern die Einstellvorrichtung eine entsprechend stabile
und feste Lagerung in dem Gehäuse aufweist, können die Stützkräfte über diese Lagerung
aufgenommen werden. Ein Gegenhalteelement wäre nicht erforderlich.
Nach einer alternativen Ausgestaltung des Spannmechanismus ist vorgesehen,
dass an einem das Spannelement aufnehmenden Gehäuseabschnitt eine Stützfläche ausgebildet
ist, die in der Neigung an die Keilfläche des Spannelementes angepasst ist. Dadurch
kann eine Verringerung der Bauteilkomponenten erzielt werden.
Nach einer alternativen Ausführungsform des Spannmechanismus ist vorgesehen,
dass zwischen dem Spannelement und dem Klemmelement ein Druckstück vorgesehen ist,
das zum Spannelement weisend eine Keilfläche und zum Klemmelement
weisend eine zweifache Keilfläche aufweist. Diese Ausführungsform ermöglicht in
zwei entgegengesetzten Verschieberichtungen eine selbständige Klemmung. Dennoch
ist ein leichtes Lösen ermöglicht, indem das Klemmelement in eine mittlere Position
übergeführt wird, in der die Keilflächen zusammenlaufen, wodurch der Freilauf gegeben
ist. Bei dieser Ausführungsform greift das Federeiement vorteilhafterweise an zwei
einander gegenüberliegenden Positionen an dem Klemmelement an, um zu bewirken, dass
das Klemmelement selbständig in einer mittleren Position gehalten oder wieder zurückgeführt
wird, in welcher die beiden Keilflächen zusammenlaufen. Dadurch wird das Lösen des
Spannmechanismus nach einer nur geringfügigen Betätigung des bewegbaren Teils erheblich
erleichtert.
Nach einer weiteren alternativen Ausführungsform des Spannmechanismus
ist vorgesehen, dass das Spannelement einen Aufnahmeabschnitt für das Klemmelement
aufweist, in dem das Klemmelement verschiebbar gelagert ist und einer Keilfläche
in dem Aufnahmeabschnitt zugeordnet ist. Das Klemmelement kann durch den Aufnahmeabschnitt
zusätzlich geführt sein.
Das kugel- oder rollenförmige Klemmelement ist vorteilhafterweise
massiv oder hohl ausgebildet. In Abhängigkeit der Ausbildung des bewegbaren Teils
wird die Gestaltung des kugelförmigen Klemmelementes vorgenommen, um einerseits
eine hinreichende Klemmkraft zu übertragen und andererseits eine Beschädigung des
bewegbaren Teils zu vermeiden. Durch die Ausgestaltung des hohlen Teils kann ein
größerer Bereich einer elastischen Verformung gegeben sein, der wiederum die Klemmkraft
erhöht.
Des Weiteren ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass die zum Klemmelement
weisende Keilfläche des Spannelementes eine Neigung umfasst, die im Bereich der
Selbsthemmung liegt. Dadurch wird erzielt, dass nach der Einnahme der Klemmposition
beim Tragen des Steiggerätes das bewegbare Teil sich nicht selbständig löst und
die geklemmte Position ohne zusätzliche Betätigung der Einstellvorrichtung beibehält.
Das Spannelement des erfindungsgemäßen Spannmechanismus ist vorteilhafterweise
kegelstumpfförmig oder pyramidenstumpfförmig ausgebildet. Diese Ausführungsformen
sind einfach in der Herstellung und ermöglichen eine hohe Eigensteifigkeit.
Die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen
derselben werden im Folgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten Beispiele
näher beschrieben und erläutert. Die der Beschreibung und den Zeichnungen zu entnehmenden
Merkmale können einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß
angewandt werden. Es zeigen:
1 eine schematische Darstellung eines
erfindungsgemäßen Steiggerätes auf einer Wendeltreppe,
2 eine perspektivische Draufsicht auf
das erfindungsgemäße Steiggerät,
3 eine schematische Schnittdarstellung
eines erfindungsgemäßen Spannmechanismus,
4 eine schematische Schnittdarstellung
einer alternativen Ausführungsform eines Spannmechanismus und
5 eine weitere alternative Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Spannmechanismus.
In 1 ist das erfindungsgemäße Steiggerät
11 auf Trittstufen 12 einer Wendeltreppe 14 dargestellt.
Das Steiggerät 11 weist eine Trittfläche 16 auf, die dreiecksförmig
ausgebildet ist. In jedem Eckbereich 17 der Trittfläche 16 sind
Teleskopfüße 18 angeordnet. Die Teleskopfüße 18 sind durch horizontal
verlaufende Sprossen 21 miteinander verbunden. Durch die Sprossen werden
die Teleskopfüße 18 zueinander ausgesteift.
An den Teleskopfüßen ist ein erfindungsgemäßer Spannmechanismus
31 vorgesehen, der eine Einstellung des Teleskopfußes 18 auf die
jeweilige Höhe am Einsatzort ermöglicht.
Im Ausführungsbeispiel ist jeder Teleskopfuß auf ein unterschiedliches
Niveau des Einsatzortes ausgefahren und angepasst. Durch die dreieckförmige Ausgestaltung
der Trittfläche 16 und den drei dazu angeordneten Teleskopfüßen
18 ist eine hohe Standsicherheit gegeben. Des Weiteren ist auch bei sehr
engen Wendeltreppen ein Einsatz möglich.
Die Trittfläche 16 weist eine umlaufende Außenkante
26 auf, die gleichzeitig als Abstützfläche für ein Schienbein dient, sobald
eine Standposition auf einer Sprosse 21 eingenommen ist.
In 2 ist perspektivisch eine Draufsicht
auf das Steiggerät 11 dargestellt. Die Trittfläche 16 ist als
gleichschenkliges Dreieck ausgebildet. Die darunter angeordneten Sprossen
21 laufen parallel zur Außenkante 26. Die Oberfläche der Trittfläche
16 ist rutschfest ausgebildet. Dies kann durch ein sogenanntes Riffelblech,
gelochtes Blech oder dergleichen als auch durch eine rutschfeste Beschichtung gegeben
sein. Ebenfalls kann eine aufgeraute Oberfläche durch Erodieren, Sandstrahlen, Kugelstrahlen oder
dergleichen geschaffen sein.
In 3 ist ein erfindungsgemäßer Spannmechanismus
31 dargestellt. Ein Gehäuse 32 ist an einem feststehenden Teil
33, wie beispielsweise einem Rohrabschnitt, angeordnet. In dem Gehäuse
32 ist ein bewegbares Teil 34, wie beispielsweise eine Fußstütze,
gemäß Pfeilrichtung bewegbar. Der Spannmechanismus 31 umfasst ein Spannelement
36, das Keilflächen 37 aufweist. Das Spannelement 36
ist über eine Einstellvorrichtung, wie beispielsweise einem Gewinde, einstellbar,
wodurch das Spannelement gemäß Pfeilrichtung innerhalb dem Gehäuse 32 bewegbar
ist. In dem Gehäuse 32 ist des Weiteren ein Gegenhalteelement
39 vorgesehen, das eine Keilfläche 37 umfasst und als Abstützung
in dem Gehäuse zum Spannelement 36 dient.
Zwischen den Spannelementen 36 und dem bewegbaren Teil
34 ist ein kugel- oder rollenförmiges Klemmelement 41 angeordnet,
das durch ein Federelement 42 in der dargestellten Position im Gehäuse
32 angeordnet ist.
In der in 3 dargestellten Position des
Klemmelementes 41 ist das bewegbare Teil 34 verschiebbar. Bei
einer Verschieberichtung a ist ein ungehindertes Verschieben möglich. Bei der Verschieberichtung
b erfolgt beispielsweise durch Reibung zwischen dem bewegbare Teil 34 und
dem Klemmelement 41 eine Mitnahme des Klemmelementes 41 in Richtung
b. Dadurch erfolgt ein selbständiges Spannen des Spannmechanismus 31, in
dem das Klemmelement 41 über die Keilfläche 37 des Spannelementes
36 zum bewegbaren Teil 34 festgeklemmt wird.
Diese Spannposition ist selbsthaltend. Zum Lösen der Spannposition
genügt eine kurze Bewegung des bewegbaren Teils 34 in Richtung a, wodurch
das Klemmelement 41 unterstützt durch das Federelement 42 in eine
Position übergeführt wird, in der ein Freilauf für das bewegbare Teil
34 besteht. Die geklemmte Position kann zusätzlich durch die Einstellvorrichtung
38 fixiert werden. Ebenso kann in Abhängigkeit der Position des Spannelementes
36 innerhalb des Gehäuses 32 der Verschiebeweg des Klemmelementes
41 bestimmt werden.
In 4 ist eine alternative Ausführungsform
eines Spannmechanismus 31 zu 3 dargestellt.
Bei dieser Ausführungsform ist anstelle eines Gegenhalteelementes 39 ein
Druckstück 44 vorgesehen. Dieses Druckstück 44 weist eine Keilfläche
37 auf, die der Keilfläche 37 des Spannelementes 36 gegenüberliegt.
Zum Klemmelement 41 weisend sind zwei Keilflächen 37 vorgesehen.
Das Klemmelement 41 weist gemäß der dargestellten Ausführungsform ein Federelement
auf, das das Klemmelement durchdringt und das Klemmelement 41 in einer
mittleren Position hält, wie dies in 4 dargestellt
ist. In dieser Position ist ein Freilauf für das bewegbare Teil zum feststehenden
Teil 33 gegeben. Alternativ zu dem in 4 dargestellten
Federelement 42 können auch zwei Federelemente vorgesehen sein, die jeweils
gegenüberliegend an dem Klemmelement 41 angreifen.
Das Druckstück 44 des Spannmechanismus 31 gemäß
4 ermöglicht, dass in Verschieberichtung a und b eine
selbständige Klemmung des bewegbaren Teils 34 über das Klemmelement
41 zum Gehäuse 32 erfolgt. Das Lösen der Klemmposition erfolgt
analog zum Spannmechanismus gemäß 3.
In 5 ist eine weitere alternative Ausführungsform
eines Spannmechanismus 31 dargestellt. Das Spannelement 36 weist
einen Aufnahmeabschnitt 47 auf, der das Klemmelement 41 und das
Federelement 42 aufnimmt. In dem Aufnahmeabschnitt 47 ist eine
Keilfläche 37 vorgesehen, die die Funktion der vorbeschriebenen Keilflächen
gemäß den Ausführungsformen in den 3 und
4 übernimmt. Durch den Halteabschnitt
48 am Aufnahmeabschnitt 47 ist ermöglicht, dass das Klemmelement
41 über die Einstellvorrichtung 38 bewegbar ist. Dadurch kann
ein Lösen und Klemmen des bewegbaren Teils 34 unterstützt werden.
Das Spannelement 36 gemäß 5
weist eine zweite Keilfläche 37 auf, die sich an einer parallel verlaufenden
Stückfläche des Gehäuses 32 abstützt. Es kann beispielsweise vorgesehen
sein, dass die Keilfläche 37 des Aufnahmeabschnitts 47 eine Neigung
von 13° aufweist und die Keilfläche 37 des Spannelementes
36, das zum Gehäuse 32 weist, eine Neigung von 15° umfasst.
Trotz dieser geringen Neigungen ist ein einfaches Lösen der bewegbaren Teile
34 aus der Klemmposition gegeben.