Die Erfindung betrifft eine Verbesserung einer Reinigungseinrichtung
für Feuerungen mit verschmutzten Abgasen. Bei diesen Feuerungen werden die Heizflächen
durch Ablagerungen verschmutzt. Durch diese Verschmutzung verringert sich der Wärmetransport.
Die Tauscherflächen müssen daher regelmäßig gereinigt werden. Als Nachfolger der
händischen Reinigung sind heute Maschinen im Einsatz. Diese Maschinen reinigen mittels
eines Reinigungsmediums die Heizflächen. Das Reinigungsmedium wird z.B. mittels
einer Düse auf die Heizflächen gespritzt. Die Bewegung wird durch zwei Stellmotore
erreicht, die in dem Patent DE 100 09 818
A1 beschrieben sind.
Der Nachteil ist, dass ein Motor auf der Achse des ersten Antriebes
ist. Dadurch ist der Einsatz von beweglichen Kabeln notwendig. Durch die Konstruktion
eines Spindelantriebes ist ein Eindringen von Schmutz in die Antriebseinheit unvermeidlich.
Auch ist der Verschleiß in besonders heißen Bereichen, z.B. Wand eines mit Kohle
befeuerten Kessels, sehr hoch.
Diese Erfindung stellt jetzt eine Weiterentwicklung der bekannten
Maschinen dar. Das Blasrohr (1) besitzt zwei Gelenke (2) für die
beiden Antriebe (3 und 4). Bei den Antrieben handelt es sich um
zwei Schwenkantriebe. Aus den Schwenkantrieben tritt eine Welle aus und dieser ist
somit gegen Verschmutzungen geschützt. Von den Schwenkantrieben wird durch eine
Gelenkstange (7) das Blasrohr (1) bewegt. Durch die Anordnung
der zwei Schwenkantriebe ist es möglich, den gesamten Bereich (5) der zu
reinigenden Kesselwand gesteuert abzufahren (6).
Als Beispiel sind drei beliebige Positionen dargestellt. Pos. 1, Pos.
2 und Pos. 3.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispielen erläutert.
Es zeigt die
1 : Vorderansicht: zwei Antriebe, Gelenkstangen,
Fahrweg
2 : Sicht von oben, ein Antrieb, drei
mögliche Positionen
3 : Vorderansicht, drei mögliche Positionen