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Dokumentenidentifikation DE102004024092B3 22.09.2005
Titel Führungsadapter mit Krallenkontur
Anmelder Hilti AG, Schaan, LI
Erfinder Neumeier, Michael, 86989 Steingaden, DE
Vertreter TER MEER STEINMEISTER & Partner GbR Patentanwälte, 81679 München
DE-Anmeldedatum 14.05.2004
DE-Aktenzeichen 102004024092
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 22.09.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 22.09.2005
IPC-Hauptklasse B27B 19/09
Zusammenfassung Ein Führungsadapter (18) weist Trägermittel zur trennbaren Festlegung an einem werkzeugseitigen Ende eines Gehäuses (4) einer Säbelsäge (2) und ein Anlegeelement (16) zum Anlegen an einem zu bearbeitenden Werkstück (32) auf, wobei das Anlegeelement (16) eine Krallenkontur zum Festlegen an einer Oberfläche (30) des Werkstückes (32) aufweist. Es ist vorgesehen, dass die Trägermittel eine Einspannkontur zum bewegungsfreien Festspannen am Gehäuse (4) aufweisen und die Krallenkontur gegenüber den Trägermitteln translatorisch festgelegt ist, wobei die Krallenkontur eine Mehrzahl von Zähnen (28) aufweist, die von den Trägermitteln weggerichtet sind.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Führungsadapter mit Trägermitteln, zur trennbaren Festlegung an einem werkzeugseitigen Ende eines Gehäuses einer Säbelsäge. Ferner weist der Führungsadapter ein Anlegeelement zum Anlegen an einem zu bearbeitenden Werkstück auf, wobei am Anlegeelement eine Krallenkontur zum Festlegen an einer Oberfläche des Werkstückes vorgesehen ist. Ferner betrifft die Erfindung eine Säbelsäge mit einem derartigen Führungsadapter.

Derartige Führungsadapter mit Krallenkontur dienen vor allem zur Festlegung einer Säbelsäge an einem zu bearbeitenden Werkstück aus weicherem Material, in das die Krallenkontur teilweise eindringen kann, um ein Abrutschen zu vermeiden. Derartige Werkstücke können beispielsweise Abbruchelemente aus Holz oder Äste von Bäumen sein.

Aus der US 6,484,409 ist eine Säbelsäge bekannt, an deren Gerätehals ein Führungsadapter gehalten ist. An dem Führungsadapter ist ein an einem Führungselement verschiebbares Hakenelement angeordnet, an dem eine Krallenkontur ausgeformt ist. Die Zähne der Krallenkontur ragen dabei in Schnittrichtung. Beim Ansetzen der Säbelsäge an einem zu schneidenden Ast, wird dieser zwischen die Krallenkontur und das Führungselement geklemmt. Während dem Schnittvorgang wird das Hakenelement entlang dem Führungselement entgegen einer Federkraft verschoben, wodurch das Sägeblatt kontinuierlich zunehmend in den zu schneidenden Ast eindringt.

Eine derartige Vorgehensweise gewährleistet zwar beim Schneiden von Werkstücken mit im Wesentlichen rundem Querschnitt eine gute Führung. Für sonstige Abbrucharbeiten, wie beispielsweise dem Zerkleinern von Holzwänden, ist der bekannte Führungsadapter wegen des begrenzten Verschiebungsweges des Hakenelementes jedoch nicht geeignet. Zudem muss beim Sägen in Schnittrichtung ein besonders hoher Druck aufgebracht werden, da einerseits die am Hakenelement wirkende Federkraft überwunden und andererseits der für den Vortrieb des Sägeblattes benötigte Druck aufgebracht werden muss. Zur Erzeugung dieses hohen Druckes wird das vom Sägeblatt abgewandte Ende der Säbelsäge mit einer ersten Hand nach oben gezogen, während der Gerätehals mit einer zweiten Hand nach unten gedrückt wird. Aus dem dabei entstehenden Drehmoment resultiert ein relativ hoher Druck des Sägeblattes gegen das Werkstück.

US 5,421,091 beschreibt einen Führungsadapter einer Säbelsäge, der einen Führungsschuh zum Positionieren der Säge gegenüber einem Werkstück und zum Festlegen einer Schnitttiefe aufweist. Der Führungsschuh ist hierzu verschwenkbar an einem Trägerblech gehalten. Zum Einstellen verschiedener Schnitttiefen ist dieses Trägerblech am Gehäuse der Säbelsäge in verschiedenen Positionen festlegbar.

US 2,813,556 zeigt eine Kettensäge, die auf beiden Seiten einer Führungsschiene jeweils eine Krallenkontur aufweist. Beide Krallenkonturen sind entlang der Führungsschiene in verschiedenen Positionen festlegbar, um die Kettensäge an verschieden grosse Stämme und Äste anzupassen. Die Krallenkonturen wirken dabei als Anlegeelemente, um einerseits ein Hineinziehen oder Herausschleudern der Kettensäge durch die Kräfte der umlaufenden Kette zu vermeiden und um andererseits eine Eintauchtiefe der Kettensäge festlegen zu können.

Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die genannten Nachteile zu vermeiden und mit einer Säbelsäge bequemere Abbrucharbeiten zu ermöglichen.

Erfindungsgemäss wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass die Trägermittel zwei parallel angeordnete Stangen zum Einschieben in entsprechend geformte Aufnahmen der Säbelsäge sowie eine Einspannkontur zum bewegungsfreien Festspannen am Gehäuse aufweisen und die Krallenkontur gegenüber den Trägermitteln translatorisch festgelegt ist, wobei die Krallenkontur eine Mehrzahl von Zähnen aufweist, die an der freien Stirnseite des Anlegeelementes von den Trägermitteln weg gerichtet sind. Durch diese Ausbildung des Führungsadapters wird der beim Schnittvorgang nutzbare Hebelarm der Säbelsäge deutlich verlängert, da sich dieser nun vom hinteren Ende der Säbelsäge, das vom Sägeblatt abgewandt ist, über das Gehäuse und die Trägermittel bis zum Anlegeelement erstreckt. Gleichzeitig wird der Drehpunkt, um den der verlängerte Hebelarm wirkt, durch das Anlegeelement festgelegt, das mit Hilfe der Krallenkontur selbsttätig am Werkstück gehalten ist. Auf diese Weise kann der zur Erzeugung des Drehmomentes erforderliche Gegendruck allein durch den Eingriff der Krallenkontur am Werkstück erzeugt werden. Der für den Vortrieb des Sägeblattes benötigte Druck kann dabei allein durch Anheben des hinteren Endes der Säbelsäge erzeugt werden. Somit ist es nun möglich den für den Schnittvorgang erforderlichen Druck des Sägeblattes auf das Werkstück mit nur einer Hand zu erzeugen.

Vorteilhafterweise sind die Zähne in zwei parallelen Reihen angeordnet, wodurch einerseits der Halt der Zahnkontur an der Oberfläche des Werkstückes verbessert wird und andererseits eine verbesserte Führung des Sägeblattes erfolgt.

Bevorzugterweise ist das Anlegeelement bewegungssteif an den Trägermitteln festgelegt. Hierdurch erhält man eine maximale Länge des nutzbaren Hebelarmes, der nun vom hinteren Ende der Säbelsäge über deren Gehäuse, die Trägermittel und das Anlegeelement bis hin zur Krallenkontur reicht. Der Drehpunkt, um den dieser maximale Hebelarm wirkt, ist dabei durch die Spitzen der Zähne definiert, die in die Oberfläche des betreffenden Werkstückes greifen. Hierdurch lässt sich in besonders bequemer Weise ein hoher Anpressdruck des Sägeblattes gegen das Werkstück erzielen.

Dabei sind die Zähne vorteilhafterweise entlang einer bogenförmigen Bahn angeordnet, wodurch beim Erzeugen des Drehmomentes um die Zahnkontur ein gewisses Abrollen der Zähne am Werkstück erzeugt wird. Dieses Abrollen der Zahnkontur gewährleistet während dem Schnittvorgang jederzeit einen ausreichenden Halt des Anlegeelementes am Werkstück.

Hierbei sind die Zähne bevorzugterweise entlang einer Kreisbahn angeordnet, deren Radius in einem Bereich von 10 bis 30 cm insbesondere 20 cm liegt, wodurch das Drehmoment um die Zahnkontur in besonders komfortabler Weise erzeugt werden kann.

In einer alternativen Ausführungsform ist das Anlegeelement an den Trägermitteln um eine Schwenkachse verschwenkbar gelagert. Hierdurch kann während eines Schnittvorganges zumindest der Grossteil der Zähne permanent am Werkstück anliegen. Hierdurch lässt sich bei annähernd maximaler Länge des nutzbaren Hebelarmes eine besonders sichere Festlegung des Anlegeelementes an der Oberfläche des Werkstückes erzielen.

Ferner ist vorteilhafterweise an den Stangen jeweils mindestens eine Eingriffausnehmung zur teilweisen Aufnahme eines Verriegelungselementes ausgebildet, das zur axialen Sicherung der Stangen in den Aufnahmen dient.

Dabei ist es besonders günstig, wenn die Stangen in axialer Richtung mindestens zwei Eingriffausnehmungen aufweisen. Auf diese Weise kann der Abstand des Anlegeelementes zur Säbelsäge und damit die Länge des nutzbaren Hebelarmes an einen vorgesehenen Schnittvorgang angepasst werden.

Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:

1 eine Ansicht einer Säbelsäge mit einem erfindungsgemässen Führungsadapter,

2 eine perspektivische Ansicht des Führungsadapters nach 1 und

3 eine perspektivische Ansicht eines alternativen Führungsadapters.

1 zeigt eine Säbelsäge 2 mit einem Gehäuse 4, an dessen hinterem Ende ein Hauptgriff 6 ausgeformt ist. An einem vom hinteren Ende abgewandten werkzeugseitigen Ende formt das Gehäuse 4 einen Gerätehals 8 aus, der als weiterer Handgriff dient.

Am freien Ende des Gerätehalses 8 ragt ein Sägeblatt 10 vom Gehäuse 4 ab, das über eine Werkzeugaufnahme 12 an einer Werkzeugspindel 14 der Säbelsäge 2 befestigt ist. Das Sägeblatt 10 durchgreift dabei ein Anlegeelement 16 eines insgesamt mit 18 bezeichneten Führungsadapters, der in 2 in getrenntem Zustand von der Säbelsäge 2 dargestellt ist.

Der Führungsadapter 18 ist über Trägermittel in Form zweier parallel zueinander angeordneter Stangen 20 mit rundem Querschnitt an dem Gerätehals 8 der Säbelsäge 2 festlegbar. Zur Festlegung werden die Stangen 20 in zylindrische Aufnahmen 22 am Gerätehals 8 eingeschoben. Die zylindrischen Aufnahmen 22 bilden dabei einen freien Querschnitt, der im Wesentlichen dem runden Querschnitt der Stangen 20 entspricht.

Zur axialen Festlegung in den zylindrischen Aufnahmen 22 sind an jeder Stange 20 zwei Eingriffausnehmungen 24 in Form von Einschnürungen ausgeformt. In eine dieser Eingriffausnehmungen 24 greift ein schematisch dargestelltes, bewegliches Verriegelungselement 26. Je nachdem, mit welcher der beiden Eingriffausnehmungen 24 das Verriegelungselement 26 in Eingriff gebracht wird, ist das Anlegeelement 16 mehr oder weniger vom Gehäuse 4 entfernt festgelegt.

Der runde Querschnitt der Stangen 20 sowie die Eingriffausnehmungen 24 bilden somit eine Einspannkontur der Trägermittel, die deren Einspannen am Gerätehals 8 ermöglichen.

Wie ferner aus den 1 und 2 zu entnehmen ist, weist das Anlegeelement 16 eine Krallenkontur mit einer Mehrzahl von Zähnen 28 auf. Die Zähne 28 sind stirnseitig an dem Anlegeelement 16 angeordnet, d.h. sie sind in axialer Richtung der Stangen 20 von diesen und im angebrachten Zustand auch von der Säbelsäge 2 weg gerichtet. Die Spitzen der Zähne 28 sind in zwei parallelen Reihen jeweils entlang eines virtuellen Kreisbogens mit einem Radius R angeordnet, der im Bereich von 10 bis 30 cm liegt und insbesondere 20 cm beträgt.

Beim Schnittvorgang wird das Anlegeelement 16 stirnseitige an ein zu bearbeitendes Werkstück 32 angelegt. Dabei dringen die Zähne 28, wie in 1 dargestellt, teilweise in eine Oberfläche 30 des Werkstückes 32 ein und legen dadurch den Führungsadapter 18 an dem Werkstück 32 entgegen der Arbeitsrichtung A fest. Durch Anheben des hinteren Endes der Säbelsäge 2 in Hubrichtung H kann mit einem maximalen Hebelarm HA, der von den Spitzen der in das Werkstück 32 eingedrungenen Zähnen 28 bis zum hinteren Ende der Säbelsäge 2 reicht, ein relativ grosses Moment M um die eingedrungenen Spitzen herum erzeugt werden. Aus diesem Moment M resultiert wiederum ein hoher Anpressdruck des Sägeblattes 10 gegen das Werkstück 32 in Arbeitsrichtung A.

Wie aus 2 zu entnehmen ist, ist das Anlegeelement 16 mit Hilfe von Befestigungsmitteln 34 an den beiden Stangen 20 befestigt. Alternativ hierzu können das Anlegeelement 16 und die Trägermittel auch einteilig ausgeformt sein.

3 zeigt eine alternative Ausführungsform des Führungsadapters 18, bei der das Anlegeelement 16 um eine Schwenkachse S verschwenkbar an den Stangen 20 gehalten ist. Hierzu ist das Anlegeelement 16 über ein Zwischenelement 36 und die Befestigungsmittel 34 mit den Stangen 20 verbunden, wobei das Anlegeelement 16 über Stifte 38 verschwenkbar an dem Zwischenelement 36 gelagert ist.


Anspruch[de]
  1. Führungsadapter (18)

    mit Trägermitteln, zur trennbaren Festlegung an einem werkzeugseitigen Ende eines Gehäuses (4) einer Säbelsäge (2),

    und einem Anlegeelement (16) zum Anlegen an einem zu bearbeitenden Werkstück (32),

    wobei das Anlegeelement (16) eine Krallenkontur zum Festlegen an einer Oberfläche (30) des Werkstückes (32) aufweist,

    dadurch gekennzeichnet, dass die Trägermittel zwei parallel angeordnete Stangen (20) zum Einschieben in entsprechend geformte Aufnahmen (22) der Säbelsäge (2) und eine Einspannkontur zum bewegungsfreien Festspannen am Gehäuse (4) aufweisen und die Krallenkontur gegenüber den Trägermitteln translatorisch festgelegt ist, wobei die Krallenkontur eine Mehrzahl von Zähnen (28) aufweist, die von den Trägermitteln weg gerichtet sind.
  2. Führungsadapter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zähne (28) in zwei parallelen Reihen angeordnet sind.
  3. Führungsadapter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Anlegeelement (16) bewegungssteif an den Trägermitteln festgelegt ist.
  4. Führungsadapter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zähne (28) entlang einer bogenförmigen Bahn angeordnet sind.
  5. Führungsadapter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Zähne entlang einer Kreisbahn angeordnet sind, deren Radius (R) in einem Bereich von 10 bis 30 cm insbesondere 20 cm liegt.
  6. Führungsadapter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Anlegeelement (16) an den Trägermitteln um eine Schwenkachse (S) verschwenkbar gelagert ist.
  7. Führungsadapter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass, an den Stangen (20) jeweils eine Eingriffausnehmung (24) zur teilweisen Aufnahme eines Verriegelungselementes (26) ausgebildet ist.
  8. Führungsadapter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Stangen (20) in axialer Richtung mindestens zwei Eingriffausnehmungen (22) aufweisen.
  9. Säbelsäge (2) mit einem Führungsadapter (18) nach einem der Ansprüche 1 bis 8.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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