| Dokumentenidentifikation |
DE102004024092B3 22.09.2005 |
| Titel |
Führungsadapter mit Krallenkontur |
| Anmelder |
Hilti AG, Schaan, LI |
| Erfinder |
Neumeier, Michael, 86989 Steingaden, DE |
| Vertreter |
TER MEER STEINMEISTER & Partner GbR Patentanwälte, 81679 München |
| DE-Anmeldedatum |
14.05.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004024092 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
22.09.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
22.09.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
B27B 19/09
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| Zusammenfassung |
Ein Führungsadapter (18) weist Trägermittel zur trennbaren Festlegung an einem werkzeugseitigen Ende eines Gehäuses (4) einer Säbelsäge (2) und ein Anlegeelement (16) zum Anlegen an einem zu bearbeitenden Werkstück (32) auf, wobei das Anlegeelement (16) eine Krallenkontur zum Festlegen an einer Oberfläche (30) des Werkstückes (32) aufweist. Es ist vorgesehen, dass die Trägermittel eine Einspannkontur zum bewegungsfreien Festspannen am Gehäuse (4) aufweisen und die Krallenkontur gegenüber den Trägermitteln translatorisch festgelegt ist, wobei die Krallenkontur eine Mehrzahl von Zähnen (28) aufweist, die von den Trägermitteln weggerichtet sind.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen Führungsadapter mit Trägermitteln, zur
trennbaren Festlegung an einem werkzeugseitigen Ende eines Gehäuses einer Säbelsäge.
Ferner weist der Führungsadapter ein Anlegeelement zum Anlegen an einem zu bearbeitenden
Werkstück auf, wobei am Anlegeelement eine Krallenkontur zum Festlegen an einer
Oberfläche des Werkstückes vorgesehen ist. Ferner betrifft die Erfindung eine Säbelsäge
mit einem derartigen Führungsadapter.
Derartige Führungsadapter mit Krallenkontur dienen vor allem zur Festlegung
einer Säbelsäge an einem zu bearbeitenden Werkstück aus weicherem Material, in das
die Krallenkontur teilweise eindringen kann, um ein Abrutschen zu vermeiden. Derartige
Werkstücke können beispielsweise Abbruchelemente aus Holz oder Äste von Bäumen sein.
Aus der US 6,484,409 ist eine
Säbelsäge bekannt, an deren Gerätehals ein Führungsadapter gehalten ist. An dem
Führungsadapter ist ein an einem Führungselement verschiebbares Hakenelement angeordnet,
an dem eine Krallenkontur ausgeformt ist. Die Zähne der Krallenkontur ragen dabei
in Schnittrichtung. Beim Ansetzen der Säbelsäge an einem zu schneidenden Ast, wird
dieser zwischen die Krallenkontur und das Führungselement geklemmt. Während dem
Schnittvorgang wird das Hakenelement entlang dem Führungselement entgegen einer
Federkraft verschoben, wodurch das Sägeblatt kontinuierlich zunehmend in den zu
schneidenden Ast eindringt.
Eine derartige Vorgehensweise gewährleistet zwar beim Schneiden von
Werkstücken mit im Wesentlichen rundem Querschnitt eine gute Führung. Für sonstige
Abbrucharbeiten, wie beispielsweise dem Zerkleinern von Holzwänden, ist der bekannte
Führungsadapter wegen des begrenzten Verschiebungsweges des Hakenelementes jedoch
nicht geeignet. Zudem muss beim Sägen in Schnittrichtung ein besonders hoher Druck
aufgebracht werden, da einerseits die am Hakenelement wirkende Federkraft überwunden
und andererseits der für den Vortrieb des Sägeblattes benötigte Druck aufgebracht
werden muss. Zur Erzeugung dieses hohen Druckes wird das vom Sägeblatt abgewandte
Ende der Säbelsäge mit einer ersten Hand nach oben gezogen, während der Gerätehals
mit einer zweiten Hand nach unten gedrückt wird. Aus dem dabei entstehenden Drehmoment
resultiert ein relativ hoher Druck des Sägeblattes gegen das Werkstück.
US 5,421,091 beschreibt einen
Führungsadapter einer Säbelsäge, der einen Führungsschuh zum Positionieren der Säge
gegenüber einem Werkstück und zum Festlegen einer Schnitttiefe aufweist. Der Führungsschuh
ist hierzu verschwenkbar an einem Trägerblech gehalten. Zum Einstellen verschiedener
Schnitttiefen ist dieses Trägerblech am Gehäuse der Säbelsäge in verschiedenen Positionen
festlegbar.
US 2,813,556 zeigt eine Kettensäge,
die auf beiden Seiten einer Führungsschiene jeweils eine Krallenkontur aufweist.
Beide Krallenkonturen sind entlang der Führungsschiene in verschiedenen Positionen
festlegbar, um die Kettensäge an verschieden grosse Stämme und Äste anzupassen.
Die Krallenkonturen wirken dabei als Anlegeelemente, um einerseits ein Hineinziehen
oder Herausschleudern der Kettensäge durch die Kräfte der umlaufenden Kette zu vermeiden
und um andererseits eine Eintauchtiefe der Kettensäge festlegen zu können.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die genannten
Nachteile zu vermeiden und mit einer Säbelsäge bequemere Abbrucharbeiten zu ermöglichen.
Erfindungsgemäss wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass die Trägermittel
zwei parallel angeordnete Stangen zum Einschieben in entsprechend geformte Aufnahmen
der Säbelsäge sowie eine Einspannkontur zum bewegungsfreien Festspannen am Gehäuse
aufweisen und die Krallenkontur gegenüber den Trägermitteln translatorisch festgelegt
ist, wobei die Krallenkontur eine Mehrzahl von Zähnen aufweist, die an der freien
Stirnseite des Anlegeelementes von den Trägermitteln weg gerichtet sind. Durch diese
Ausbildung des Führungsadapters wird der beim Schnittvorgang nutzbare Hebelarm der
Säbelsäge deutlich verlängert, da sich dieser nun vom hinteren Ende der Säbelsäge,
das vom Sägeblatt abgewandt ist, über das Gehäuse und die Trägermittel bis zum Anlegeelement
erstreckt. Gleichzeitig wird der Drehpunkt, um den der verlängerte Hebelarm wirkt,
durch das Anlegeelement festgelegt, das mit Hilfe der Krallenkontur selbsttätig
am Werkstück gehalten ist. Auf diese Weise kann der zur Erzeugung des Drehmomentes
erforderliche Gegendruck allein durch den Eingriff der Krallenkontur am Werkstück
erzeugt werden. Der für den Vortrieb des Sägeblattes benötigte Druck kann dabei
allein durch Anheben des hinteren Endes der Säbelsäge erzeugt werden. Somit ist
es nun möglich den für den Schnittvorgang erforderlichen Druck des Sägeblattes auf
das Werkstück mit nur einer Hand zu erzeugen.
Vorteilhafterweise sind die Zähne in zwei parallelen Reihen angeordnet,
wodurch einerseits der Halt der Zahnkontur an der Oberfläche des Werkstückes verbessert
wird und andererseits eine verbesserte Führung des Sägeblattes
erfolgt.
Bevorzugterweise ist das Anlegeelement bewegungssteif an den Trägermitteln
festgelegt. Hierdurch erhält man eine maximale Länge des nutzbaren Hebelarmes, der
nun vom hinteren Ende der Säbelsäge über deren Gehäuse, die Trägermittel und das
Anlegeelement bis hin zur Krallenkontur reicht. Der Drehpunkt, um den dieser maximale
Hebelarm wirkt, ist dabei durch die Spitzen der Zähne definiert, die in die Oberfläche
des betreffenden Werkstückes greifen. Hierdurch lässt sich in besonders bequemer
Weise ein hoher Anpressdruck des Sägeblattes gegen das Werkstück erzielen.
Dabei sind die Zähne vorteilhafterweise entlang einer bogenförmigen
Bahn angeordnet, wodurch beim Erzeugen des Drehmomentes um die Zahnkontur ein gewisses
Abrollen der Zähne am Werkstück erzeugt wird. Dieses Abrollen der Zahnkontur gewährleistet
während dem Schnittvorgang jederzeit einen ausreichenden Halt des Anlegeelementes
am Werkstück.
Hierbei sind die Zähne bevorzugterweise entlang einer Kreisbahn angeordnet,
deren Radius in einem Bereich von 10 bis 30 cm insbesondere 20 cm liegt, wodurch
das Drehmoment um die Zahnkontur in besonders komfortabler Weise erzeugt werden
kann.
In einer alternativen Ausführungsform ist das Anlegeelement an den
Trägermitteln um eine Schwenkachse verschwenkbar gelagert. Hierdurch kann während
eines Schnittvorganges zumindest der Grossteil der Zähne permanent am Werkstück
anliegen. Hierdurch lässt sich bei annähernd maximaler Länge des nutzbaren Hebelarmes
eine besonders sichere Festlegung des Anlegeelementes an der Oberfläche des Werkstückes
erzielen.
Ferner ist vorteilhafterweise an den Stangen jeweils mindestens eine
Eingriffausnehmung zur teilweisen Aufnahme eines Verriegelungselementes ausgebildet,
das zur axialen Sicherung der Stangen in den Aufnahmen dient.
Dabei ist es besonders günstig, wenn die Stangen in axialer Richtung
mindestens zwei Eingriffausnehmungen aufweisen. Auf diese Weise kann der Abstand
des Anlegeelementes zur Säbelsäge und damit die Länge des nutzbaren Hebelarmes an
einen vorgesehenen Schnittvorgang angepasst werden.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles
näher erläutert. Es zeigen:
1 eine Ansicht einer Säbelsäge mit einem
erfindungsgemässen Führungsadapter,
2 eine perspektivische Ansicht des Führungsadapters
nach 1 und
3 eine perspektivische Ansicht eines
alternativen Führungsadapters.
1 zeigt eine Säbelsäge 2 mit
einem Gehäuse 4, an dessen hinterem Ende ein Hauptgriff 6 ausgeformt
ist. An einem vom hinteren Ende abgewandten werkzeugseitigen Ende formt das Gehäuse
4 einen Gerätehals 8 aus, der als weiterer Handgriff dient.
Am freien Ende des Gerätehalses 8 ragt ein Sägeblatt
10 vom Gehäuse 4 ab, das über eine Werkzeugaufnahme
12 an einer Werkzeugspindel 14 der Säbelsäge 2 befestigt
ist. Das Sägeblatt 10 durchgreift dabei ein Anlegeelement 16 eines
insgesamt mit 18 bezeichneten Führungsadapters, der in 2
in getrenntem Zustand von der Säbelsäge 2 dargestellt ist.
Der Führungsadapter 18 ist über Trägermittel in Form zweier
parallel zueinander angeordneter Stangen 20 mit rundem Querschnitt an dem
Gerätehals 8 der Säbelsäge 2 festlegbar. Zur Festlegung werden
die Stangen 20 in zylindrische Aufnahmen 22 am Gerätehals
8 eingeschoben. Die zylindrischen Aufnahmen 22 bilden dabei einen
freien Querschnitt, der im Wesentlichen dem runden Querschnitt der Stangen
20 entspricht.
Zur axialen Festlegung in den zylindrischen Aufnahmen 22
sind an jeder Stange 20 zwei Eingriffausnehmungen 24 in Form von
Einschnürungen ausgeformt. In eine dieser Eingriffausnehmungen 24 greift
ein schematisch dargestelltes, bewegliches Verriegelungselement 26. Je
nachdem, mit welcher der beiden Eingriffausnehmungen 24 das Verriegelungselement
26 in Eingriff gebracht wird, ist das Anlegeelement 16 mehr oder
weniger vom Gehäuse 4 entfernt festgelegt.
Der runde Querschnitt der Stangen 20 sowie die Eingriffausnehmungen
24 bilden somit eine Einspannkontur der Trägermittel, die deren Einspannen
am Gerätehals 8 ermöglichen.
Wie ferner aus den 1 und 2
zu entnehmen ist, weist das Anlegeelement 16 eine Krallenkontur mit einer
Mehrzahl von Zähnen 28 auf. Die Zähne 28 sind stirnseitig an dem
Anlegeelement 16 angeordnet, d.h. sie sind in axialer Richtung der Stangen
20 von diesen und im angebrachten Zustand auch von der Säbelsäge
2 weg gerichtet. Die Spitzen der Zähne 28 sind in zwei parallelen
Reihen jeweils entlang eines virtuellen Kreisbogens mit einem Radius
R angeordnet, der im Bereich von 10 bis 30 cm liegt und insbesondere 20 cm beträgt.
Beim Schnittvorgang wird das Anlegeelement 16 stirnseitige
an ein zu bearbeitendes Werkstück 32 angelegt. Dabei dringen die Zähne
28, wie in 1 dargestellt, teilweise in eine
Oberfläche 30 des Werkstückes 32 ein und legen dadurch den Führungsadapter
18 an dem Werkstück 32 entgegen der Arbeitsrichtung A fest. Durch
Anheben des hinteren Endes der Säbelsäge 2 in Hubrichtung H kann mit einem
maximalen Hebelarm HA, der von den Spitzen der in das Werkstück 32 eingedrungenen
Zähnen 28 bis zum hinteren Ende der Säbelsäge 2 reicht, ein relativ
grosses Moment M um die eingedrungenen Spitzen herum erzeugt werden. Aus diesem
Moment M resultiert wiederum ein hoher Anpressdruck des Sägeblattes 10
gegen das Werkstück 32 in Arbeitsrichtung A.
Wie aus 2 zu entnehmen ist, ist das Anlegeelement
16 mit Hilfe von Befestigungsmitteln 34 an den beiden Stangen
20 befestigt. Alternativ hierzu können das Anlegeelement 16 und
die Trägermittel auch einteilig ausgeformt sein.
3 zeigt eine alternative Ausführungsform
des Führungsadapters 18, bei der das Anlegeelement 16 um eine
Schwenkachse S verschwenkbar an den Stangen 20 gehalten ist. Hierzu ist
das Anlegeelement 16 über ein Zwischenelement 36 und die Befestigungsmittel
34 mit den Stangen 20 verbunden, wobei das Anlegeelement
16 über Stifte 38 verschwenkbar an dem Zwischenelement
36 gelagert ist.
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| Anspruch[de] |
- Führungsadapter (18)
mit Trägermitteln, zur trennbaren Festlegung an einem werkzeugseitigen Ende eines
Gehäuses (4) einer Säbelsäge (2),
und einem Anlegeelement (16) zum Anlegen an einem zu bearbeitenden Werkstück
(32),
wobei das Anlegeelement (16) eine Krallenkontur zum Festlegen an einer
Oberfläche (30) des Werkstückes (32) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass die Trägermittel zwei parallel angeordnete Stangen
(20) zum Einschieben in entsprechend geformte Aufnahmen (22) der
Säbelsäge (2) und eine Einspannkontur zum bewegungsfreien Festspannen am
Gehäuse (4) aufweisen und die Krallenkontur gegenüber den Trägermitteln
translatorisch festgelegt ist, wobei die Krallenkontur eine Mehrzahl von Zähnen
(28) aufweist, die von den Trägermitteln weg gerichtet sind.
- Führungsadapter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zähne
(28) in zwei parallelen Reihen angeordnet sind.
- Führungsadapter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
das Anlegeelement (16) bewegungssteif an den Trägermitteln festgelegt ist.
- Führungsadapter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zähne
(28) entlang einer bogenförmigen Bahn angeordnet sind.
- Führungsadapter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Zähne
entlang einer Kreisbahn angeordnet sind, deren Radius (R) in einem Bereich von 10
bis 30 cm insbesondere 20 cm liegt.
- Führungsadapter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
das Anlegeelement (16) an den Trägermitteln um eine Schwenkachse (S) verschwenkbar
gelagert ist.
- Führungsadapter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass, an den Stangen (20) jeweils eine Eingriffausnehmung (24)
zur teilweisen Aufnahme eines Verriegelungselementes (26) ausgebildet ist.
- Führungsadapter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Stangen
(20) in axialer Richtung mindestens zwei Eingriffausnehmungen (22)
aufweisen.
- Säbelsäge (2) mit einem Führungsadapter (18) nach
einem der Ansprüche 1 bis 8.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen
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