Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Luftspitze
mittels Ätzstickerei, wobei die Spitzentextur nach dem Herauslösen des Stickgrunds
gebildet wird und die einzelnen Musterformen über fortlaufende Arbeitsfäden miteinander
verbunden sind, sowie einzelne Abschnitte der Muster oder Musterteile auch nach
dem Entfernen des Stickgrunds einen formstabilen Zustand beibehalten, gemäß Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
Bei der Herstellung einer Stickerei ist in jedem Fall ein Stickboden,
d.h. ein Medium vorhanden, um ein Muster gestalten zu können. Je nach Ausführung
und Sortiment bleibt dieser Stickboden erhalten oder wird ganz bzw. teilweise entfernt.
Stickereien mit Durchbrucheffekten können durch verschiedene technologische
Verfahren gebildet werden. Einerseits gibt es Stickereien, bei denen nach dem Sticken
bestimmte Musterteile herausgeschnitten werden. Auch kann durch Bohren eine gezielte
Ausbildung von Öffnungen oder Löchern im Stoff vorgenommen werden. Der Stickgrund
wird dann beim Sticken zerstört und mit Stichen anschließend versäubert. Bei diesen
Techniken bleibt der Stickgrund im wesentlichen erhalten und wird wie vorerwähnt
nur an bestimmten, zur Musterbildung vorgegebenen Stellen entfernt.
Im Gegensatz hierzu wird der Stickgrund bei der sogenannten Ätzstickerei
vollständig entfernt.
Ein wesentliches Merkmal der Ätzstickerei besteht darin, dass die
Spitzentextur einer Luftspitze nach dem Herauslösen des Stickgrunds entsteht. Zur
Herstellung einer Luftspitze muß allerdings der Stickboden zunächst vorhanden sein.
Dieser Stickboden wird erst mit Hilfe der Ätztechnik zu einem späteren Zeitpunkt
entfernt. Da der Stickboden als Träger der Stickerei beim Ätzen entfernt wird, muss
die Stickerei so ausgeführt werden, dass auch nach dem Ätzen alle Musterteile zusammenhängen
und die Stickerei nicht auseinanderfällt. Dies bedeutet, dass das Muster so anzulegen
ist, dass alle Musterformen mittels fortlaufender Arbeitsfäden miteinander verbunden
werden.
Obwohl grundsätzlich durch eine Vielzahl von Sticharten und Möglichkeiten
der Stichlegung Stickereien in ganz unterschiedlicher Form je nach Anwendungszweck
und ästhetischen Erfordernissen gefertigt werden können, ist es gemäß dem bekannten
Stand der Technik nicht möglich, raumgreifende dreidimensionale Gebilde zu erzeugen,
die in der dritten Dimension Abmessungen aufweisen, die ein Vielfaches der üblichen
Dicke einer Stickerei aufweisen.
Aus dem Vorgenannten ist es daher Aufgabe der Erfindung, ein weiterentwickeltes
Verfahren zur Herstellung einer Luftspitze mittels Ätzstickerei anzugeben, wobei
die Spitzentextur nach dem Herauslösen des Stickgrunds gebildet wird und das gesamte
Muster mit einer einfachen und beherrschbaren Technologie in eine dreidimensionale
Struktur überführt werden kann, so dass sich neben besonderen ästhetischen Wirkungen
auch neue Anwendungsgebiete, z.B. im Bereich der Medizintechnik, des Bauwesens,
als abstandhaltende Strukturen oder Ähnliches ergeben.
Die Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt verfahrensseitig mit
einer Lehre gemäß der Definition nach Patentanspruch 1, wobei Patentanspruch 12
auf ein entsprechend realisiertes Stickprodukt abstellt.
Demnach erfolgt die Herstellung der dreidimensionalen Strukturen,
ob als einzelne Form oder Fläche, nach dem an sich bekannten Prinzip der Ätzstickerei,
deren Ergebnis eine Luftspitze ist. Im Unterschied zur bekannten Sticktechnologie
sind erfindungsgemäß bestimmte Musterteile verformbar, wobei hierfür ein Teil der
gestickten Fläche so angelegt ist, dass diese in eine dritte Dimension überführt
werden kann.
Durch den Einsatz definierter Sticharten und der Stichlegung ändert
sich die gestickte Fläche nach dem Auslösen des Stickgrunds und Einwirkung mechanischer
oder fluider Kräfte, und zwar von einer zweidimensionalen Fläche hin zu einem dreidimensionalen
Körpergebilde. In dieser Dimension findet demnach eine Variation der Flächengröße
und eine Änderung der Flächendichte statt. Dies führt wiederum zu einer Oberflächenänderung
einschließlich einem geänderten optischen Erscheinungsbild.
Durch die definierte Abfolge von Sticharten und der Stichlegung wird
die Grundlage für die individuelle Änderung der Dichte der Fläche in Abhängigkeit
von der endgültigen Passform gebildet. Hierzu gehört die Entwicklung der notwendigen
Stickvorlage, welche so angelegt ist, dass der Faden, der nach dem Auslösen des
Stickgrunds der dreidimensionalen Größenänderung dient, in die Fläche integriert
wird. Die Stichlegung, also der Weg, den der Faden auf dem Stickgrund zurücklegt,
enthält die notwendige Fadenreserve. Diese Reserve dient nach dem Auslösen des Stickgrunds
der gewünschten und angestrebten Größenänderung der Flächengebilde. Wird in der
Fläche ein Fixieren definierter Stellen ähnlich der klassischen Spitze vorgenommen,
so entstehen Kontraste zwischen offenen und dichteren Strukturen oder Formen, die
zu musterlichen Gestaltungszwecken nutzbar sind.
Die Größe der entstandenen dreidimensionalen Gebilde läßt sich mit
einer entsprechenden Veredelung an die endgültigen Anwendungszwecke
anpassen. Durch die Fixierung der dreidimensionalen Gebilde, z.B. durch Aktivieren
einer Beschichtung oder auf thermischen Wege, bleiben die entstandenen Formen erhalten.
Anwendungsaspekte der Erfindung sind z.B. auch Flächenkonstruktionen,
die sich quasi als Gardine oder Bespannung an die Raum- und Geometrieverhältnisse
anpassen lassen.
Zusammenfassend werden verfahrensseitig Teile der gestickten Flächen
und sich hieraus ergebenden Muster oder Musterteile aus der dicht gestickten zweidimensionalen
in eine offenere dreidimensionale Struktur überführt und anschließend das so entstandene
räumliche Stickgebilde fixiert. Die Umformung erfolgt über eine definierte Fläche
füllende Fädenausbildung, die eine Fadenreserve darstellen und wobei bei der Umformung
die Fäden durch mechanische oder fluide Krafteinwirkung lediglich ihre Lage, nicht
jedoch ihre Länge verändern.
Die sich nach dem Auslösen des Stickgrunds verformenden Strukturen
werden aus einer Kombination von Füllungen, die aus fortlaufenden Linien bestehen,
gebildet. Diese Füllungen können als Steppstichlinien ausgeführt werden.
Zuerst wird erfindungsgemäß eine Füllung der definierten Flächen und
anschließend das Verbinden der Flächen untereinander vorgenommen.
Nach den Flächenfüllungen können als Verbindung über die bereits gestickten
Flächen Plattstichpartien aus Zick-Zack oder Füllungen aus Steppstich gelegt werden,
wobei grundsätzlich die Stichrichtung der verbindenden Teile nicht gegenläufig ausgeführt
wird.
Zur Begrenzung der Dreidimensionalität ist es in Ausgestaltung der
Erfindung möglich, einzelne Strecken in der Fläche, Punkte oder Abschnitte vorzusehen,
deren Stickrichtung bezogen auf die Verbindung in entgegengesetzter Richtung verläuft.
Die die definierte Fläche füllenden Fäden bilden eine erste Stichlage,
wobei diese Fläche durch eine zweite Stichlage verbunden und teilweise überdeckt
wird. Die Stichrichtungsänderung zwischen erster und zweiter Lage soll einen vorbestimmten
Winkel, insbesondere 45° nicht überschreiten.
Es liegt im Sinne der Erfindung, dass die Ausbildung der dreidimensionalen
Form auch erst durch den Endanwender des textilen Gebildes vorgenommen werden kann.
Die Erfindung soll anhand eines Ausführungsbeispiels sowie unter Zuhilfenahme
von Figuren näher erläutert werden.
Hierbei zeigen:
1 eine Punchvorlage für einen Stickverlauf,
wobei das letztendlich hieraus entstehende dreidimensionale Gebilde eine quasi Pyramidenform
aufweist;
2 eine weitere Punchvorlage mit geänderter
Musterstruktur, wobei die Punchvorlage nach 1 vergrößert
dargestellt ist;
3 eine gestickte Fläche vor dem Auslösen
des Stickgrunds;
4 die gestickte Fläche aus
3 nach dem Auslösen des Stickgrunds;
5 eine zeichnerische Darstellung eines
gestickten Flächengebildes nach dem Verformen und Fixieren;
6 eine zeichnerische Darstellung eines
weiteren gestickten Gebildes nach dem Verformen und Fixieren als einzelne gestickte
Form und
7 bis 9
verschiedene Ausführungsformen dreidimensionaler gestickter Strukturen mit deutlich
erkennbaren Verhältnissen zwischen der Flächigkeit und der die dreidimensionale
Gestalt bestimmenden Höhe des jeweiligen Musters.
Wie in den 1 und 2
prinzipiell gezeigt, erfolgt zunächst die Ermittlung einer Stickvorlage und das
Festlegen des Stickverlaufs, wobei Stichzahl, Gatterbewegungen und Rapportgröße
bestimmt werden.
Die Stichlage und der Stickverlauf sind entscheidend für die maßgebliche
Verformung des Gebildes in die dritte Dimension (Höhendimension).
Durch die Kombination von Füllungen, die aus fortlaufenden Linien
bestehen, entstehen Strukturen, die sich nach dem Auslösen des Stickgrunds verformen
lassen. Die Füllungen bestehen gemäß Ausführungsbeispiel aus Steppstichlinien und
füllen eine definierte Fläche, die von Muster zu Muster unterschiedlich sein kann,
aus. Maßgeblich ist, dass zunächst die Flächen gefüllt werden und anschließend diese
Flächen mit weiteren Flächen zu verbinden sind.
Der Faden, der in die Fläche integriert ist und welcher anschließend
zur Verformung dient, bildet eine Fadenreserve. Dieser Faden verändert nicht seine
Länge, aber im Ergebnis der Verformung seine Lage. Es wird also aus einer zweidimensionalen
dicht gestickten Fläche eine dreidimensionale offene Form, wie
dies insbesondere anhand der 5 und 6
sowie 7 bis 9
deutlich wird.
Je dichter die Fadenreserve angelegt wird, umso höher können sich
die dreidimensionalen Formen ausbilden, jedoch ist auch die Stichanzahl entsprechend
zu erhöhen. Die Fadenreserve ist in den definierten Flächen mit Steppstichfüllungen
2, 3 integriert.
Sticktechnisch werden zunächst die Flächenfüllungen mit Steppstich
ausgeführt. Im Anschluss werden als Verbindung über die bereits gestickten Flächen
Plattstichpartien aus Zick-Zack oder auch aus Füllungen aus Steppstich gelegt. Die
Fläche wird hierdurch geschlossen.
Grundsätzlich ist die Stichrichtung der verbindenden Teile nicht gegenläufig,
da ansonsten die Stiche so fixiert werden, dass eine Veränderung der Dreidimensionalität
nicht möglich ist.
Um in der gegebenen Fläche einzelne Strecken bei der Veränderung hin
zur Dreidimensionalität zu begrenzen, können Punkte oder Abschnitte eingebracht
werden, deren Stickrichtung in entgegengesetzter Richtung verläuft.
Gemäß 1 wird auf einem Stickgrund
1 eine definierte Fläche mit Steppstichlinien 2 gestickt.
Anschließend werden die Flächen durch eine zweite Stichlage
3 miteinander verbunden. Maßgeblich für die anschließende Verformung ist,
dass die Stichrichtung 4, in der die Stiche gelegt werden, sich nur um
ca. 45° ändert.
Zur Fixierung der Form wird der Mittelpunkt sowie die Außenkanten
in entgegengesetzter Stichrichtung ausgeführt. Das heißt, die Musterteile, die sich
in ihrer Form nicht verändern sollen, dienen der Stabilisierung des Gesamtgebildes.
Die Stichdichte 6 der Füllung ist für die Höhe der dritten
Dimension und die Dichte der Struktur ausschlaggebend. Durch die Erhöhung der Stichdichte
erhöht sich auch die Stichzahl.
Die Veränderung von der zweidimensionalen Fläche hin zu einem dreidimensionalen
Stick-Körpergebilde erfolgt zunächst durch das Auslösen des Stickgrunds. Dieser
besteht aus einem Trägerstoff, z.B. Vlies oder Gewebe aus Polyvinylalkohol, der
durch Behandlung mit Wasser auflösbar ist. Im Ergebnis dieses Auflöseprozesses wird
der Stickgrund vollständig entfernt. Nach dem Auslösen des Stickgrunds wird durch
eine mechanische oder fluide Behandlung ein Verformen der Fläche hin zum dreidimensionalen
Körper vorgenommen. Im Anschluss erfolgte eine Fixierung, um den Körper in seiner
gegebenen Struktur permanent zu erhalten.
Die entstandenen dreidimensionalen Formen oder Flächengebilde bestehen
aus Fadenmaterial ohne Hilfsmittel zur Stabilisierung. Durch die Anordnung der Stichfolgen
und der Stichrichtung erfolgt die Verformung. Die nach der Herausbildung zu dreidimensionalen
Körpern entstandenen Formen werden einem Fixierprozess unterzogen, wobei dieses
Fixieren z.B. über Wärmeeinwirkung, d.h. thermisch ausführbar ist. Die optimale
Fixiertemperatur wird durch die Materialeigenschaften bestimmt. Beim gegebenen Beispiel,
bei dem mit einem Polyestergarn gestickt wurde, beträgt die Fixiertemperatur ca.
210°C.
Eine weitere Möglichkeit der Fixierung besteht in einer Beschichtung,
d.h. dem Auftragen bestimmter Substanzen auf die Stickfläche.
Um die Oberfläche zu verändern sowie um eine geänderte Optik oder
Haptik zu erzeugen oder aber auch zum Aufbringen einer zusätzlichen Stabilisierung,
können verschiedene Beschichtungen, z.B. in Schaumform aufgetragen werden.
Es hat sich bei verschiedenen Versuchen herausgestellt, dass auch
mehrere, unterschiedliche Varianten zur Fixierung auf einem einzigen Substrat angewendet
werden können.
Grundsätzlich wird der Stickgrund vor dem Beschichten herausgelöst.
Alternativ ist es aber auch möglich, den Stickgrund erst nach dem Beschichten zu
entfernen.
Durch das Auftragen von Beschichtungen wird die erhaltene Fläche bzw.
der Körper formstabil, lässt sich aber in gewissem Maße noch verbiegen, so dass
eine gewisse Druckelastizität gegeben ist, die einer Berührung entgegenwirkt.
In dieser Weise entstandene dreidimensionale Gebilde können zu Massagezwecken
genutzt werden.
Mittels der Erfindung ist es möglich, die Gesticke als einzelne Gebilde
oder aber auch als größere Flächen auszuführen, wobei das Prinzip der dreidimensionalen
Verformung bei entsprechender Anwendung der beschriebenen Vorgehensweise, dem entsprechenden
Einsatz von Sticharten und Stichlegungen auch auf andere von den bildlichen Darstellungen
abweichende Muster übertragbar ist. Derartige Gebilde können auf Groß- oder Mehrkopfstickmaschinen
industriell hergestellt werden.
Die Möglichkeit der Ausbildung der dreidimensionalen Form durch den
Endverbraucher des textilen Gebildes ergibt sich dadurch, dass nach dem Auslösen
des Stickgrunds die Fläche in ihrer zweidimensionalen Form besteht und dass das
Gesticke dann individuell durch entsprechende Krafteinwirkung verformbar ist, und
zwar in der Ausprägung, wie es für den jeweiligen Einsatzzweck optimal ist.
1- Stickgrund
2- Steppstichlinien
3- zweite Stichlage
4- Stichrichtung
5- entgegengesetzte Stichrichtung
6- Stichdichte