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Dokumentenidentifikation DE102004050097A1 22.09.2005
Titel Verfahren zur Herstellung einer Luftspitze mittels Ätzstickerei
Anmelder Textilforschungsinstitut Thüringen-Vogtland e.V., 07973 Greiz, DE
Erfinder Grawitter, geb. Tantsch, Nora, 07548 Gera, DE;
Roth, Manuela, 08239 Bergen, DE;
Breunung, Rudolf, 08529 Plauen, DE
Vertreter Meissner, Bolte & Partner GbR, 07545 Gera
DE-Anmeldedatum 14.10.2004
DE-Aktenzeichen 102004050097
Offenlegungstag 22.09.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 22.09.2005
IPC-Hauptklasse D05C 17/00
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Luftspitze mittels Ätzstickerei, wobei die Spitzentextur nach dem Herauslösen des Stickgrunds gebildet wird und die einzelnen Musterformen über fortlaufende Arbeitsfäden miteinander verbunden sind sowie einzelne Abschnitte der Muster oder Musterteile auch nach dem Entfernen des Stickgrunds einen formstabilen Zustand beibehalten. Erfindungsgemäß werden Teile der gestickten Flächen und sich hieraus ergebende Muster oder Musterteile aus der dicht gestickten zweidimensionalen in eine offenere dreidimensionale Struktur überführt und anschließend erfolgt ein Fixieren des so entstandenen räumlichen Gebildes, wobei die Umformung über eine definierte Fläche füllende Fäden, die eine Fadenreserve bilden, erfolgt und hierbei die Fäden durch mechanische oder fluide Krafteinwirkung lediglich ihre Lage verändern.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Luftspitze mittels Ätzstickerei, wobei die Spitzentextur nach dem Herauslösen des Stickgrunds gebildet wird und die einzelnen Musterformen über fortlaufende Arbeitsfäden miteinander verbunden sind, sowie einzelne Abschnitte der Muster oder Musterteile auch nach dem Entfernen des Stickgrunds einen formstabilen Zustand beibehalten, gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1.

Bei der Herstellung einer Stickerei ist in jedem Fall ein Stickboden, d.h. ein Medium vorhanden, um ein Muster gestalten zu können. Je nach Ausführung und Sortiment bleibt dieser Stickboden erhalten oder wird ganz bzw. teilweise entfernt.

Stickereien mit Durchbrucheffekten können durch verschiedene technologische Verfahren gebildet werden. Einerseits gibt es Stickereien, bei denen nach dem Sticken bestimmte Musterteile herausgeschnitten werden. Auch kann durch Bohren eine gezielte Ausbildung von Öffnungen oder Löchern im Stoff vorgenommen werden. Der Stickgrund wird dann beim Sticken zerstört und mit Stichen anschließend versäubert. Bei diesen Techniken bleibt der Stickgrund im wesentlichen erhalten und wird wie vorerwähnt nur an bestimmten, zur Musterbildung vorgegebenen Stellen entfernt.

Im Gegensatz hierzu wird der Stickgrund bei der sogenannten Ätzstickerei vollständig entfernt.

Ein wesentliches Merkmal der Ätzstickerei besteht darin, dass die Spitzentextur einer Luftspitze nach dem Herauslösen des Stickgrunds entsteht. Zur Herstellung einer Luftspitze muß allerdings der Stickboden zunächst vorhanden sein. Dieser Stickboden wird erst mit Hilfe der Ätztechnik zu einem späteren Zeitpunkt entfernt. Da der Stickboden als Träger der Stickerei beim Ätzen entfernt wird, muss die Stickerei so ausgeführt werden, dass auch nach dem Ätzen alle Musterteile zusammenhängen und die Stickerei nicht auseinanderfällt. Dies bedeutet, dass das Muster so anzulegen ist, dass alle Musterformen mittels fortlaufender Arbeitsfäden miteinander verbunden werden.

Obwohl grundsätzlich durch eine Vielzahl von Sticharten und Möglichkeiten der Stichlegung Stickereien in ganz unterschiedlicher Form je nach Anwendungszweck und ästhetischen Erfordernissen gefertigt werden können, ist es gemäß dem bekannten Stand der Technik nicht möglich, raumgreifende dreidimensionale Gebilde zu erzeugen, die in der dritten Dimension Abmessungen aufweisen, die ein Vielfaches der üblichen Dicke einer Stickerei aufweisen.

Aus dem Vorgenannten ist es daher Aufgabe der Erfindung, ein weiterentwickeltes Verfahren zur Herstellung einer Luftspitze mittels Ätzstickerei anzugeben, wobei die Spitzentextur nach dem Herauslösen des Stickgrunds gebildet wird und das gesamte Muster mit einer einfachen und beherrschbaren Technologie in eine dreidimensionale Struktur überführt werden kann, so dass sich neben besonderen ästhetischen Wirkungen auch neue Anwendungsgebiete, z.B. im Bereich der Medizintechnik, des Bauwesens, als abstandhaltende Strukturen oder Ähnliches ergeben.

Die Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt verfahrensseitig mit einer Lehre gemäß der Definition nach Patentanspruch 1, wobei Patentanspruch 12 auf ein entsprechend realisiertes Stickprodukt abstellt.

Demnach erfolgt die Herstellung der dreidimensionalen Strukturen, ob als einzelne Form oder Fläche, nach dem an sich bekannten Prinzip der Ätzstickerei, deren Ergebnis eine Luftspitze ist. Im Unterschied zur bekannten Sticktechnologie sind erfindungsgemäß bestimmte Musterteile verformbar, wobei hierfür ein Teil der gestickten Fläche so angelegt ist, dass diese in eine dritte Dimension überführt werden kann.

Durch den Einsatz definierter Sticharten und der Stichlegung ändert sich die gestickte Fläche nach dem Auslösen des Stickgrunds und Einwirkung mechanischer oder fluider Kräfte, und zwar von einer zweidimensionalen Fläche hin zu einem dreidimensionalen Körpergebilde. In dieser Dimension findet demnach eine Variation der Flächengröße und eine Änderung der Flächendichte statt. Dies führt wiederum zu einer Oberflächenänderung einschließlich einem geänderten optischen Erscheinungsbild.

Durch die definierte Abfolge von Sticharten und der Stichlegung wird die Grundlage für die individuelle Änderung der Dichte der Fläche in Abhängigkeit von der endgültigen Passform gebildet. Hierzu gehört die Entwicklung der notwendigen Stickvorlage, welche so angelegt ist, dass der Faden, der nach dem Auslösen des Stickgrunds der dreidimensionalen Größenänderung dient, in die Fläche integriert wird. Die Stichlegung, also der Weg, den der Faden auf dem Stickgrund zurücklegt, enthält die notwendige Fadenreserve. Diese Reserve dient nach dem Auslösen des Stickgrunds der gewünschten und angestrebten Größenänderung der Flächengebilde. Wird in der Fläche ein Fixieren definierter Stellen ähnlich der klassischen Spitze vorgenommen, so entstehen Kontraste zwischen offenen und dichteren Strukturen oder Formen, die zu musterlichen Gestaltungszwecken nutzbar sind.

Die Größe der entstandenen dreidimensionalen Gebilde läßt sich mit einer entsprechenden Veredelung an die endgültigen Anwendungszwecke anpassen. Durch die Fixierung der dreidimensionalen Gebilde, z.B. durch Aktivieren einer Beschichtung oder auf thermischen Wege, bleiben die entstandenen Formen erhalten.

Anwendungsaspekte der Erfindung sind z.B. auch Flächenkonstruktionen, die sich quasi als Gardine oder Bespannung an die Raum- und Geometrieverhältnisse anpassen lassen.

Zusammenfassend werden verfahrensseitig Teile der gestickten Flächen und sich hieraus ergebenden Muster oder Musterteile aus der dicht gestickten zweidimensionalen in eine offenere dreidimensionale Struktur überführt und anschließend das so entstandene räumliche Stickgebilde fixiert. Die Umformung erfolgt über eine definierte Fläche füllende Fädenausbildung, die eine Fadenreserve darstellen und wobei bei der Umformung die Fäden durch mechanische oder fluide Krafteinwirkung lediglich ihre Lage, nicht jedoch ihre Länge verändern.

Die sich nach dem Auslösen des Stickgrunds verformenden Strukturen werden aus einer Kombination von Füllungen, die aus fortlaufenden Linien bestehen, gebildet. Diese Füllungen können als Steppstichlinien ausgeführt werden.

Zuerst wird erfindungsgemäß eine Füllung der definierten Flächen und anschließend das Verbinden der Flächen untereinander vorgenommen.

Nach den Flächenfüllungen können als Verbindung über die bereits gestickten Flächen Plattstichpartien aus Zick-Zack oder Füllungen aus Steppstich gelegt werden, wobei grundsätzlich die Stichrichtung der verbindenden Teile nicht gegenläufig ausgeführt wird.

Zur Begrenzung der Dreidimensionalität ist es in Ausgestaltung der Erfindung möglich, einzelne Strecken in der Fläche, Punkte oder Abschnitte vorzusehen, deren Stickrichtung bezogen auf die Verbindung in entgegengesetzter Richtung verläuft.

Die die definierte Fläche füllenden Fäden bilden eine erste Stichlage, wobei diese Fläche durch eine zweite Stichlage verbunden und teilweise überdeckt wird. Die Stichrichtungsänderung zwischen erster und zweiter Lage soll einen vorbestimmten Winkel, insbesondere 45° nicht überschreiten.

Es liegt im Sinne der Erfindung, dass die Ausbildung der dreidimensionalen Form auch erst durch den Endanwender des textilen Gebildes vorgenommen werden kann.

Die Erfindung soll anhand eines Ausführungsbeispiels sowie unter Zuhilfenahme von Figuren näher erläutert werden.

Hierbei zeigen:

1 eine Punchvorlage für einen Stickverlauf, wobei das letztendlich hieraus entstehende dreidimensionale Gebilde eine quasi Pyramidenform aufweist;

2 eine weitere Punchvorlage mit geänderter Musterstruktur, wobei die Punchvorlage nach 1 vergrößert dargestellt ist;

3 eine gestickte Fläche vor dem Auslösen des Stickgrunds;

4 die gestickte Fläche aus 3 nach dem Auslösen des Stickgrunds;

5 eine zeichnerische Darstellung eines gestickten Flächengebildes nach dem Verformen und Fixieren;

6 eine zeichnerische Darstellung eines weiteren gestickten Gebildes nach dem Verformen und Fixieren als einzelne gestickte Form und

7 bis 9 verschiedene Ausführungsformen dreidimensionaler gestickter Strukturen mit deutlich erkennbaren Verhältnissen zwischen der Flächigkeit und der die dreidimensionale Gestalt bestimmenden Höhe des jeweiligen Musters.

Wie in den 1 und 2 prinzipiell gezeigt, erfolgt zunächst die Ermittlung einer Stickvorlage und das Festlegen des Stickverlaufs, wobei Stichzahl, Gatterbewegungen und Rapportgröße bestimmt werden.

Die Stichlage und der Stickverlauf sind entscheidend für die maßgebliche Verformung des Gebildes in die dritte Dimension (Höhendimension).

Durch die Kombination von Füllungen, die aus fortlaufenden Linien bestehen, entstehen Strukturen, die sich nach dem Auslösen des Stickgrunds verformen lassen. Die Füllungen bestehen gemäß Ausführungsbeispiel aus Steppstichlinien und füllen eine definierte Fläche, die von Muster zu Muster unterschiedlich sein kann, aus. Maßgeblich ist, dass zunächst die Flächen gefüllt werden und anschließend diese Flächen mit weiteren Flächen zu verbinden sind.

Der Faden, der in die Fläche integriert ist und welcher anschließend zur Verformung dient, bildet eine Fadenreserve. Dieser Faden verändert nicht seine Länge, aber im Ergebnis der Verformung seine Lage. Es wird also aus einer zweidimensionalen dicht gestickten Fläche eine dreidimensionale offene Form, wie dies insbesondere anhand der 5 und 6 sowie 7 bis 9 deutlich wird.

Je dichter die Fadenreserve angelegt wird, umso höher können sich die dreidimensionalen Formen ausbilden, jedoch ist auch die Stichanzahl entsprechend zu erhöhen. Die Fadenreserve ist in den definierten Flächen mit Steppstichfüllungen 2, 3 integriert.

Sticktechnisch werden zunächst die Flächenfüllungen mit Steppstich ausgeführt. Im Anschluss werden als Verbindung über die bereits gestickten Flächen Plattstichpartien aus Zick-Zack oder auch aus Füllungen aus Steppstich gelegt. Die Fläche wird hierdurch geschlossen.

Grundsätzlich ist die Stichrichtung der verbindenden Teile nicht gegenläufig, da ansonsten die Stiche so fixiert werden, dass eine Veränderung der Dreidimensionalität nicht möglich ist.

Um in der gegebenen Fläche einzelne Strecken bei der Veränderung hin zur Dreidimensionalität zu begrenzen, können Punkte oder Abschnitte eingebracht werden, deren Stickrichtung in entgegengesetzter Richtung verläuft.

Gemäß 1 wird auf einem Stickgrund 1 eine definierte Fläche mit Steppstichlinien 2 gestickt.

Anschließend werden die Flächen durch eine zweite Stichlage 3 miteinander verbunden. Maßgeblich für die anschließende Verformung ist, dass die Stichrichtung 4, in der die Stiche gelegt werden, sich nur um ca. 45° ändert.

Zur Fixierung der Form wird der Mittelpunkt sowie die Außenkanten in entgegengesetzter Stichrichtung ausgeführt. Das heißt, die Musterteile, die sich in ihrer Form nicht verändern sollen, dienen der Stabilisierung des Gesamtgebildes.

Die Stichdichte 6 der Füllung ist für die Höhe der dritten Dimension und die Dichte der Struktur ausschlaggebend. Durch die Erhöhung der Stichdichte erhöht sich auch die Stichzahl.

Die Veränderung von der zweidimensionalen Fläche hin zu einem dreidimensionalen Stick-Körpergebilde erfolgt zunächst durch das Auslösen des Stickgrunds. Dieser besteht aus einem Trägerstoff, z.B. Vlies oder Gewebe aus Polyvinylalkohol, der durch Behandlung mit Wasser auflösbar ist. Im Ergebnis dieses Auflöseprozesses wird der Stickgrund vollständig entfernt. Nach dem Auslösen des Stickgrunds wird durch eine mechanische oder fluide Behandlung ein Verformen der Fläche hin zum dreidimensionalen Körper vorgenommen. Im Anschluss erfolgte eine Fixierung, um den Körper in seiner gegebenen Struktur permanent zu erhalten.

Die entstandenen dreidimensionalen Formen oder Flächengebilde bestehen aus Fadenmaterial ohne Hilfsmittel zur Stabilisierung. Durch die Anordnung der Stichfolgen und der Stichrichtung erfolgt die Verformung. Die nach der Herausbildung zu dreidimensionalen Körpern entstandenen Formen werden einem Fixierprozess unterzogen, wobei dieses Fixieren z.B. über Wärmeeinwirkung, d.h. thermisch ausführbar ist. Die optimale Fixiertemperatur wird durch die Materialeigenschaften bestimmt. Beim gegebenen Beispiel, bei dem mit einem Polyestergarn gestickt wurde, beträgt die Fixiertemperatur ca. 210°C.

Eine weitere Möglichkeit der Fixierung besteht in einer Beschichtung, d.h. dem Auftragen bestimmter Substanzen auf die Stickfläche.

Um die Oberfläche zu verändern sowie um eine geänderte Optik oder Haptik zu erzeugen oder aber auch zum Aufbringen einer zusätzlichen Stabilisierung, können verschiedene Beschichtungen, z.B. in Schaumform aufgetragen werden.

Es hat sich bei verschiedenen Versuchen herausgestellt, dass auch mehrere, unterschiedliche Varianten zur Fixierung auf einem einzigen Substrat angewendet werden können.

Grundsätzlich wird der Stickgrund vor dem Beschichten herausgelöst. Alternativ ist es aber auch möglich, den Stickgrund erst nach dem Beschichten zu entfernen.

Durch das Auftragen von Beschichtungen wird die erhaltene Fläche bzw. der Körper formstabil, lässt sich aber in gewissem Maße noch verbiegen, so dass eine gewisse Druckelastizität gegeben ist, die einer Berührung entgegenwirkt.

In dieser Weise entstandene dreidimensionale Gebilde können zu Massagezwecken genutzt werden.

Mittels der Erfindung ist es möglich, die Gesticke als einzelne Gebilde oder aber auch als größere Flächen auszuführen, wobei das Prinzip der dreidimensionalen Verformung bei entsprechender Anwendung der beschriebenen Vorgehensweise, dem entsprechenden Einsatz von Sticharten und Stichlegungen auch auf andere von den bildlichen Darstellungen abweichende Muster übertragbar ist. Derartige Gebilde können auf Groß- oder Mehrkopfstickmaschinen industriell hergestellt werden.

Die Möglichkeit der Ausbildung der dreidimensionalen Form durch den Endverbraucher des textilen Gebildes ergibt sich dadurch, dass nach dem Auslösen des Stickgrunds die Fläche in ihrer zweidimensionalen Form besteht und dass das Gesticke dann individuell durch entsprechende Krafteinwirkung verformbar ist, und zwar in der Ausprägung, wie es für den jeweiligen Einsatzzweck optimal ist.

1Stickgrund 2Steppstichlinien 3zweite Stichlage 4Stichrichtung 5entgegengesetzte Stichrichtung 6Stichdichte

Anspruch[de]
  1. Verfahren zur Herstellung einer Luftspitze mittels Ätzstickerei, wobei die Spitzentextur nach dem Herauslösen des Stickgrunds gebildet wird und die einzelnen Musterformen über fortlaufende Arbeitsfäden miteinander verbunden sind sowie einzelne Abschnitte der Muster oder Musterteile auch nach dem Entfernen des Stickgrunds einen formstabilen Zustand beibehalten, dadurch gekennzeichnet, dass Teile der gestickten Flächen und sich hieraus ergebende Muster oder Musterteile aus der dicht gestickten zweidimensionalen in eine offenere dreidimensionale Struktur überführt werden und anschließend das so entstandene räumliche Stickgebilde fixiert wird, wobei die Umformung über eine definierte Fläche füllende Fäden, die eine Fadenreserve bilden, erfolgt und hierbei die Fäden durch mechanische oder fluide Krafteinwirkung lediglich ihre Lage verändern.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die nach dem Auslösen des Stickgrunds sich verformenden Strukturen aus einer Kombination von Füllungen, die aus fortlaufenden Linien bestehen, gebildet werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllungen aus Steppstichlinien bestehen.
  4. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zuerst eine Füllung der definierten Flächen und anschließend das Verbinden der Flächen untereinander erfolgt.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass nach den Flächenfüllungen als Verbindung über die bereits gestickten Flächen Plattstichpartien aus Zick-Zack oder Füllungen aus Steppstichen gelegt werden, wobei grundsätzlich die Stichrichtung der verbindenden Teile nicht gegenläufig ausgeführt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zur Begrenzung der Dreidimensionalität einzelner Strecken in der Fläche Punkte oder Abschnitte vorgesehen sind, deren Stichrichtung bezogen auf die Verbindung in entgegengesetzter Richtung verläuft.
  7. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die die definierte Fläche füllenden Fäden eine erste Stichlage bilden, wobei diese Fläche durch eine zweite Stichlage verbunden und teilweise überdeckt wird und die Stichrichtungsänderung zwischen erster und zweiter Lage einen bestimmten Winkel nicht überschreitet.
  8. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierung des erhaltenen Gebildes thermisch vorgenommen wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierung über das Aufbringen einer Beschichtung erfolgt.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Herauslösen des Stickgrunds nach dem Auftragen der Beschichtung vorgenommen wird.
  11. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausbildung der dreidimensionalen Form durch den Endanwender des textilen Gebildes erfolgt.
  12. Dreidimensionale Stickstruktur, hergestellt nach einem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10.
Es folgen 9 Blatt Zeichnungen






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