Die Erfindung betrifft ein Kassensystem nach dem Oberbegriff des Schutzanspruchs
1.
Es sind im Einzelhandel vielfach Kassensysteme bekannt, die mit Hilfe
einer Scaneinrichtung den Barcode eines zu kaufenden Produktes abtasten und hieraus
den Kaufpreis ermitteln. Dieser Kaufpreis wird in Anzeigemitteln des Kassensystems
für den Kunden und den Kassierer dargestellt. Hierzu weist das Kassensystem eine
elektronische Steuereinheit auf, die beispielsweise eine entsprechende LCD-Anzeige
ansteuert und durch Betätigung von Tasten des Kassensystems durch den Kassierer
eine Kassenschublade freigibt, in der üblicherweise Geldscheine und Münzen gesammelt
sind. Der Kassierer kann dann zur Abwicklung des Kaufgeschäftes die Banknoten bzw.
Münzen vom Kunden in Empfang nehmen und gegebenenfalls Echtheit der Banknoten durch
ein in der Nähe des Kassensystems aufgestellten UV-Lampe überprüfen, bevor die Geldscheine
in die Kassenschublade gelangen und die Kassenschublade wieder in ein Aufbewahrungsgehäuse
des Kassensystems eingeschoben wird.
Nachteilig hieran ist, dass der Kassierer zur Falschgeldüberprüfung
den entsprechenden Schein stets über eine gesonderte UV-Lampe halten muss.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Kassensystem derart
weiterzubilden, dass die Falschgeldüberprüfung bei Kaufgeschäften vereinfacht wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe weist die Erfindung die Merkmale des Schutzanspruchs
1 auf.
Der besondere Vorteil der Erfindung besteht darin, dass eine Falschgeldüberprüfung
automatisch und umfassend erfolgt. Die Falschgeldüberprüfung erfolgt, nachdem die
entsprechenden Geldscheine in die dafür vorgesehenen Fächer des Kassensystems eingelegt
worden sind. Nach Verschließen der Fächer in dem Aufbewahrungsgehäuse erfolgt automatisch
eine Überprüfung der Geldscheine auf Echtheit. Hierzu sind an einer Innenseite des
Aufbewahrungsgehäuses entsprechende Falschgeldprüfungsdetektoren angeordnet. Sobald
Falschgeld erkannt worden ist, kann dies durch ein optisches und/oder akustisches
Warnsignal signalisiert werden. In der Regel hat sich der Kunde dann noch nicht
aus dem Kassenbereich entfernt, so dass er identifizierbar und rechtzeitig vor Verlassen
des Gebäudes festgehalten werden kann. Vorteilhaft ermöglicht die Erfindung, dass
die Falschgeldprüfung unbemerkt erfolgt. Der Falschgeldprüfungsdetektor ist nicht
sichtbar, so dass der Kunde von seiner Existenz erst erfährt, falls er mit Falschgeld
bezahlt hat.
Der Falschgeldprüfungsdetektor kann als handelsübliche UV-Lampe ausgebildet
sein, wobei das Scanverfahren zur Überprüfung der Geldscheine nach Schließen der
Schublade bzw. Schließen des Faches automatisch erfolgt.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen.
Ein Ausführungsbeispiel wird anhand der Figur näher beschrieben.
Eine schematische Teilansicht eines Kassensystems.
Ein Kassensystem 1 zur Abrechnung von Kaufgeschäften in dem
Einzelhandel weist in üblicher Weise Abrechnungsmittel zur Bestimmung des Kaufpreises
auf. Hierzu sind in einem nicht dargestellten Gehäuse eine Steuereinheit, eine Anzeigeeinheit
sowie eine Tastatur vorgesehen.
Nach der Erfindung ist als Aufbewahrungsmittel eine Kassenschublade
2 vorgesehen mit Fächern 3, in denen jeweils Geldscheine
4 bzw. Münzen abgelegt werden können. Die Schublade 2 ist in horizontaler
Richtung verschiebbar gelagert, so dass sie während des Bezahlvorganges mit einem
überwiegenden Bereich außerhalb eines Aufbewahrungsgehäuses 5, das in dem
Kassensystem 1 integriert ist, befindet. Ist der Kaufvorgang abgeschlossen
und die Geldscheine 4 in die Fächer 3 gelegt, wird die Kassenschublade
2 in üblicher Weise durch eine Ausnehmung 6 des Aufbewahrungsgehäuses
5 in die Schließstellung verbracht, in der eine Vorderseite 7
der Schublade 2 bündig zu einer Vorderseite 8 des Aufbewahrungsgehäuses
5 angeordnet ist.
Sobald die Schublade 2 nach dem Bezahlvorgang in das Aufbewahrungsgehäuse
5 eingeschoben worden ist, erfolgt mittels eines Falschgeldprüfungsdetektors
9, der in einer Ebne oberhalb der Schublade 2 und innerhalb des
Aufbewahrungsgehäuses 5 fest angeordnet ist, eine Überprüfung, ob die eingelegten
Scheine echt sind. Beispielsweise kann der Falschgeldprüfungsdetektor
9 als herkömmliche UV-Lampe ausgebildet sein, die die Geldscheine
5 auf optische Sicherheitsmerkmale hin untersucht.
Sobald Falschgeld detektiert worden ist, wird mittels eines Steuerprogramms
eine Ausgabeeinheit angesteuert, die ein optisches und/oder akustisches Warnsignal
abgibt. Auf diese Weise wird der Kassierer sofort und bevor der nächste Bezahlvorgang
eintritt darüber informiert, dass der letzte Kunde mit Falschgeld bezahlt hat.
Nach einer alternativen nicht dargestellten Ausführungsform kann ein
oder mehrere Falschgeldprüfungsdetektoren auch seitlich an den
Fächern 3 angeordnet sein. Dies ist vorteilhaft dann, wenn keine verschiebbaren
Kassetten sondern nur feststehende Geldkassetten vorgesehen sind.
Durch den Falschgeldprüfungsdetektor 9 kann beispielsweise
das Wasserzeichen, die Mikroschrift, der Sicherheitsfaden, der Folienstreifen, der
Stichtiefdruck, taktile Merkmale erkannt werden.