Die Erfindung betrifft die Herstellung von Produkten, die gefälltes
Calciumcarbonat enthalten. Sie betrifft insbesondere ein Verfahren zur Herstellung
von gefälltem Calciumcarbonat in einem wässrigen Medium, das gegebenenfalls nichtverbrauchende
Feststoffe enthält, die von dem Calciumcarbonat eingefangen und/oder gebunden werden
sollen.
Es gibt die synthetische Herstellung von Calciumcarbonat zur Verwendung
als feinteiliges Pigmentmaterial bei Anwendungen, wie beim Papierfüllen und bei
der Papierbeschichtung.
Aus EP-A-0604095 ist ebenfalls bekannt, dass sich ein feinteiliger
Feststoff, bspw. Abfallmaterial, leichter aus einem wässrigen Medium trennen lässt,
in dem es suspendiert ist, wenn ein Erdalkalimetallcarbonat, und insbesondere Calciumcarbonat,
in der wässrigen Suspension derart gefällt wird, dass das Feinstoffmaterial in den
Kristallen des Erdalkalimetallcarbonat-Niederschlags eingefangen und daran gebunden
wird.
Andere Literaturstellen des Standes der Technik beschreiben die Herstellung
von gefälltem Calciumcarbonat in einem wässrigen Medium, das andere nichtverbrauchende
Feststoffe enthält, bspw. Fasern, wie sie bei der Papierherstellung verwendet werden,
wobei sich das Verbundprodukt dann bei der Papierherstellung eignet.
Es gibt Verfahren zur Herstellung von gefälltem Calciumcarbonat, unabhängig
davon, ob es eingefangene und/oder gebundene nicht-verbrauchende Feststoffe enthält.
Die TAPPI-Monographie-Reihe Nr. 30, "Paper Coating Pigments", S. 34-35,
beschreibt drei kommerzielle Hauptverfahren zur Herstellung von gefälltem Calciumcarbonat,
welches sich besonders zur Verwendung bei der Herstellung von Produkten zur Verwendung
in der Papierindustrie eignet. In allen drei Verfahren wird Kalkstein zuerst gebrannt,
so dass gebrannter Kalk erhalten wird. Der gebrannte Kalk wird dann in Wasser gelöscht,
so dass Calciumhydroxid oder Kalkmilch erhalten wird. In dem ersten Verfahren wird
die Kalkmilch direkt mit Kohlendioxidgas karbonisiert. Dieses Verfahren hat den
Vorteil, dass kein Nebenprodukt entsteht. Die Eigenschaften und die Reinheit des
Calciumcarbonatprodukts lassen sich zudem relativ leicht steuern. In dem zweiten
Verfahren wird die Kalkmilch mit Sodaasche zusammengebracht, so dass durch Doppelzersetzung
ein Niederschlag aus Calciumcarbonat und eine Natriumhydroxidlösung entsteht. Das
Natriumhydroxid muss im wesentlichen vollständig von dem Calciumcarbonat getrennt
werden, wenn sich dieses Verfahren kommerziell lohnen soll. In dem dritten kommerziellen
Hauptverfahren wird die Kalkmilch zuerst mit Ammoniumchlorid zusammengebracht, so
dass eine Calciumchlorid-Lösung und Ammoniakgas erhalten wird. Die Calciumchlorid-Lösung
wird dann mit Sodaasche zusammengebracht, so dass durch Doppelzersetzung gefälltes
Calciumcarbonat und eine Natriumchlorid-Lösung erhalten wird.
Soll das calciumcarbonathaltige Produkt als Füllstoff oder als Beschichtungspigment
in der Papierindustrie verwendet werden, wird im Allgemeinen das vorstehend beschriebene
erste Verfahren bevorzugt verwendet, nämlich die direkte Karbonisierung der Kalkmilch
mit kohlendioxidhaltigem Gas, weil dieses Verfahren keine ungewünschten Nebenprodukte
ergibt, die entfernt werden müssen, bevor das calciumcarbonathaltige Produkt in
der Papierindustrie verwendet werden kann. Das Verfahren zur Karbonisierung der
Kalkmilch erfolgt gewöhnlich auf der Basis von Chargen. Ein Gefäß wird mit einer
Menge Kalkmilch bei einer geeigneten Temperatur und Konzentration beschickt, und
man lässt ein kohlendioxidhaltiges Gas in das Gefäß hinein, gewöhnlich in der Form
feiner Blasen. Mechanische Rührvorrichtungen können bereitgestellt werden, damit
der Gefäßinhalt auf jeden Fall gut gemischt wird, und damit die Bildung und Weiterleitung
kleiner Blasen des kohlendioxidhaltigen Gases gefördert wird. Das Einlassen des
kohlendioxidhaltigen Gases wird gewöhnlich so lange fortgesetzt, bis im Wesentlichen
das gesamte vorhandene Calciumhydroxid in Calciumcarbonat umgewandelt ist. Dies
wird geeigneterweise angezeigt, indem der pH-Wert der Suspension in dem Gefäß überwacht
wird. Fällt der pH-Wert auf etwa 7, wobei bei diesem Wert die Suspension eine im
Wesentlichen neutrale Reaktion zeigt, wird die Reaktion als beendet angesehen. Das
Verfahren kann in zwei oder mehr Stufen mit den vorstehend beschriebenen Gefäßtypen
erfolgen, die in Reihe miteinander verbunden sind, jedoch erfolgt jede Stufe auf
einer Chargen-Basis. Das Chargen-Verfahren hat gewöhnlich den Nachteil, dass es
einen hohen Grad an Überwachung benötigt, und das Produkt variiert von Charge zu
Charge. Es wäre wünschenswert, wenn man das Calciumcarbonat-Fällungsverfahren auf
einer vollständig kontinuierlichen Basis statt auf der Basis von Chargen durchführen
könnte. Die Reaktanten bewegen sich fortlaufend durch die Reaktionszone in einer
kontinuierlichen Reaktion. Man muss eine Prozessanlage bereitstellen, die es ermöglicht,
dass die Reaktanten für eine angemessene Dauer in der Anlage verweilen, damit das
Calciumhydroxid vollständig karbonisiert wird. Die Verweildauer der Reaktanten in
der Anlage ist direkt proportional zur Länge des Wegs, den die Reaktanten durch
die Anlage zurücklegen. Zur Erhöhung der Verweildauer muss man daher die physikalische
Größe der Anlage Vergrößern, was wiederum die Investitionskosten der Anlage vergrößert.
Vom ökonomischen Standpunkt muss die chemische Reaktion der Karbonisierung des Calciumhydroxids
daher so schnell wie möglich stattfinden.
WO-A-97/05061 (Unikristall) beschreibt eine Anlage zur kontinuierlichen
Herstellung von gefälltem Calciumcarbonat. Die Anlage umfasst gewöhnlich 10 bis
15 miteinander verbundene Zellen, die jeweils mit einer Einlassleitung für eine
Suspension versehen sind, welche Calciumhydroxid enthält, eine Auslassleitung für
eine Suspension aus teilweise karbonisiertem Calciumhydroxid, eine Propeller-Rührer,
der mit einer Hohlwelle angetrieben wird, durch die kohlendioxidhaltiges Abgas nach
unten geführt wird, wobei die Welle von einer zylindrischen Röhre umgeben ist. Die
Einlassleitung kommuniziert mit dem Raum zwischen der Welle und der zylindrischen
Röhre, und die Auslassleitung gelangt nur durch die äußere Wand der Zelle, und zieht
die Suspension aus dem Teil der Zelle zwischen der zylindrischen Röhre und der Zellwand.
Wird der Rührer angeschaltet, steigt der Pegel der Suspension nahe der Zellwand,
so dass die Suspension durch die Auslassleitung überfließt, und zugleich wird frische
Suspension durch die Einlassleitung eingezogen. Währenddessen wird kohlendioxidhaltiges
Gas durch die Welle nach unten geschickt und durch den Rührer verteilt, und dieses
steigt durch die Suspension in Form feiner Bläschen nach oben. Diese erzeugen eine
große Kontaktoberfläche zwischen der calciumhydroxidhaltigen Suspension und dem
Kohlendioxidgas. Jede Zelle hat einen Wassermantel, mit dem die Temperatur des Zelleninhalts
geregelt wird.
DE-A-2742829 (Shiraishi Kogyo Kaisha) beschreibt eine Anlage für die
kontinuierliche Produktion von gefälltem Calciumcarbonat, wobei in einem dreistufigen
Verfahren Tröpfchen einer Calciumhydroxid-Suspension gegenläufig auf ein Gas gesprüht
werden, das 10 bis 40 Vol.% Kohlendioxid enthält und durch eine Säule nach oben
strömt. Die Größen der Suspensionströpfchen in den drei Stufen sind jeweils 0,2
– 1,0 mm, 1,0 – 2,0 mm bzw. 1,5 – 2,0 mm, und die erzielten Karbonisierungsgrade
in den drei Stufen sind jeweils 5 – 15%, 95 – 98% bzw. 100%. Dieses
Anordnung lässt sich als Fall einer Umkehrphasenreaktion bezeichnen, weil die Tröpfchen
der flüssigen Calciumhydroxidsuspension in einer Gasphase suspendiert sind.
US-A-48888160 (Kosin et al.) beschreibt ein Carbonisierungsverfahren
zur Herstellung von Calciumcarbonat aus von Kalkstein hergeleitetem Calciumhydroxid,
welches eine verbesserte Ausnutzung des bei dem Karbonisierungsverfahren verwendeten
Gases bereitstellt. Ein kohlendioxidhaltiges Gas wird in einen rezirkulierenden
Strom injiziert, der in einem mit einem Reaktionsgefäß kommunizierenden Rezyklier-Rohrsystem
fließt. Das kohlendioxidhaltige Gas wird an einem Verwirbelungspunkt oder einer
Verwirbelungsfläche eingespritzt, die sich in dem Rezyklier-Rohrsystem befindet,
bspw. dort, wo der Strom eine 90°-Biegung durchläuft. Vorzugsweise befindet
sich mindestens ein statischer Inline-Mischer in dem Rezyklierrohrsystem, am stärksten
bevorzugt direkt stromabwärts der Eintrittsstelle für das kohlendioxidhaltige Gas.
Dies ist ein rezirkulierendes und kein "Durchlauf-"System.
Erfindungsgemäß wird ein Verfahren bereitgestellt zur kontinuierlichen
oder halbkontinuierlichen Herstellung eines Produktes, das gefälltes Calciumcarbonat
enthält, in einem wässrigen Medium, umfassend das Durchleiten einer wässrigen Suspension
von Calciumhydroxid durch eine Reihenfolge von mindestens zwei statischen Inline-Mischern,
während an oder vor den Mischern jeweils Kohlendioxid in die Suspension eingebracht
wird, so dass in den Mischern jeweils das Kohlendioxid mit der wässrigen Suspension
eng vermengt wird, und die Umsetzung des Kohlendioxids mit dem in dem wässrigen
Medium gelösten Calciumhydroxid erleichtert ist, wobei das Calciumhydroxid in der
Suspension, die der Reihe von statischen Inline-Mischern zugeführt wird, fortlaufend
verbraucht wird und zu Calciumcarbonat umgewandelt wird, wie die Suspension durch
die Reihe läuft.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren kann die Reihe der statischen
Inline-Mischer mindestens drei, vorzugsweise vier bis sieben, derartige Mischer
umfassen. Die statischen Inline-Mischer weisen jeweils ein Außengehäuse und eine
Anzahl statischer Innenflügel oder Prallflächen auf, welche bewirken, dass die behandelte
wässrige Suspension Richtungsänderungen erfährt, bspw. viele rasche Änderungen.
Die statischen Inline-Mischer ermöglichen jeweils, dass das Kohlendioxid in der
gemischten Suspension gleichmäßig in Form feiner Blasen verteilt wird.
Die Geschwindigkeit der Reaktion bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
hängt unter anderem von der Kontaktfläche zwischen dem kohlendioxidhaltigem Gas
und der wässrigen Suspension von dem Calciumhydroxid ab. Dieser Kontaktbereich kann
erhöht werden, indem gewährleistet wird, dass das kohlendioxidhaltige Gas in Form
kleinstmöglicher Blasen durch die Suspension wandert. Es ist daher wichtig, dass
das Gas in Form kleiner Blasen in die Suspension eintritt, dass die Blasen in der
Suspension gut verteilt sind, und dass die Blasen im Wesentlichen
während ihrer Wanderung durch die Anlage klein bleiben. Die Erfindung ermöglicht,
dass diese Anforderungen erfüllt werden.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren tritt die wässrige Suspension
vorzugsweise bei einem hydraulischen Druck im Bereich von 50 kPa bis 100 kPa in
den ersten der Mischerreihe ein. Der hydraulische Druck der wässrigen Suspension
sinkt mit dem Durchgang durch die Reihe statischer Inline-Mischer praktischerweise
fortlaufend ab. Das Kohlendioxid, das so zugeführt wird, dass es mit der Suspension
in dem ersten Inline-Mischer der Reihe gemischt wird, kann einen Druck im Bereich
von 50 kPa bis 150 kPa aufweisen. Das Kohlendioxid, das so zugeführt wird, dass
es in mindestens zwei aufeinander folgenden Inline-Mischern der Reihe mit der Suspension
gemischt wird, kann Drücke aufweisen, die von Mischer zu Mischer fortlaufend geringer
werden. Das mit der Suspension zu mischende Kohlendioxid wird in den statischen
Inline-Mischern jeweils über eine eigene Leitung dem jeweiligen Gemisch mit der
Suspension zugeführt. Das Kohlendioxid, das über die Leitungen jeweils zugeführt
wird, wird von einer gemeinsamen Kohlendioxidquelle bereitgestellt. Die Leitungen
haben jeweils Vorrichtungen zum unabhängigen Einstellen des Drucks des zugeführten
Kohlendioxids, welches mit der wässrigen Suspension gemischt werden soll.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren enthält die Suspension, in der
das gefällte Calciumcarbonat durch Umsetzung von Calcium- und Carbonationen aus
Kohlendioxid erzeugt werden soll, nicht-verbrauchende Feststoffe, d.h. Feststoffe,
die an der chemischen Reaktion im Wesentlichen nicht teilnehmen und die in den Kristallen
des gefällten Calciumcarbonats im wässrigen Medium eingefangen und/oder daran gebunden
werden. Die nicht-verbrauchenden Feststoffe umfassen Fasern, bspw. Cellulosefasern
der Art, wie sie bei der Papierherstellung verwendet werden, oder in einem Abstrom
eines Papierherstellungsbetriebs vorliegen. Die Fasern in einem Abstrom können zusammen
mit Teilchenmaterial vorkommen, bspw. als Gemisch von Pigment- oder Füllstoffmaterialien.
Die nicht-verbrauchenden Feststoffe machen 0,5 bis 20 Gew.% der wässrigen
Suspension der nicht-verbrauchenden Feststoffe in dem wässrigen Medium aus.
Das Verhältnis, bezogen auf das Trockengewicht, von nicht-verbrauchenden
Feststoffen zum zugeführten Calcium-hydroxid, das mit dem Kohlendioxid im ersten
Inline-Mischer gemischt werden soll, ist vorzugsweise im Bereich von 1:10 bis 10:1.
Die nicht-verbrauchenden Feststoffe können aus einem wässrigen Abstrom
eines Industrieverfahrens erhalten werden, bspw. aus einem Papierherstellungs-,
Papierbeschichtungs- oder Papierentfärbungsverfahren.
Enthält die wässrige Suspension bspw. nicht-verbrauchende Feststoffe,
d.h. Feinteilchen aus einem Industrieabstrom, kann das Verfahren wie in EP-A-604095A
oder EP-A-658606 des Anmelders beschrieben durchgeführt werden.
Alternativ können die nicht-verbrauchenden Feststoffe Fasern enthalten,
die nicht aus Abströmen erhalten wurden, und zwar mit oder ohne anorganische Füllstoffteilchen
oder Pigmentmaterial, wie bspw. in EP-0 892 019-A1 des Anmelders. Die nicht-verbrauchenden
Feststoffe können in einer Menge vorliegen, die zu einem Aggregatprodukt führt,
einschließlich gefälltem Calciumcarbonat, das 10 bis 90 Gew.%, bspw. 25 bis 75 Gew.%
nicht verbrauchende Feststoffe, enthält. In einigen Fällen können mindestens 20%
der nicht-verbrauchenden Feststoffe nicht-faserige Pigmentteilchen oder Füllstoffmaterial
umfassen.
Das wässrige Medium kann Leitungswasser umfassen, oder es kann alternativ
eine verdünnte Suspension von nicht-verbrauchenden Feststoffen, bspw. Fasern und/oder
feinteiliges Abfallmaterial, umfassen, wobei sich die Feinteilchen schwer durch
herkömmliche Maßnahmen von dem Wasser trennen lassen. Solche verdünnten Suspensionen
werden bspw. als Weißwasserabstrom eines Verfahrens zur Herstellung von Papierbahnen
in einer Papiermühle erzeugt. Diese Suspensionen umfassen im Allgemeinen Feinstoffe,
die man im Stand der Technik als "Feinteilchen" kennt, und mit denen man solche
Feststoffe meint, die durch ein rundes Loch mit 76 &mgr;m Durchmesser passen. Die
"Feinteilchen" umfassen gewöhnlich Feincellulose und andere Fasern und feine Mineralteilchen,
bspw. Mineralteilchen mit einem Durchmesser in der Größenordnung von 2 &mgr;m oder
weniger.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren ist es möglich, auf kontinuierliche,
und nicht chargen-artige Weise, ein calciumcarbonathaltiges Produkt herzustellen,
worin gegebenenfalls nicht-verbrauchendes Feststoffmaterial, bspw. Fasern und/oder
Feinteilchen, eingefangen und/oder daran gebunden ist, und somit in bekannten
Anwendungen, wie nachstehend beschrieben, nützlich gemacht wird.
Das in dem wässrigen Medium in dem erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzte
Calciumhydroxid kann gesondert hergestellt und zu dem wässrigen Medium gefügt werden,
oder es kann alternativ in situ in dem wässrigen Medium hergestellt werden, bspw.
durch Löschen von Calciumoxid. Umfasst das wässrige Medium durch Löschen erzeugtes
Calciumhydroxid, liegt das Calciumhydroxid in Form einer Suspension vor. Calciumionen
gehen schlecht in Lösung und werden mit fortschreitender Umsetzung mit Kohlendioxid
kontinuierlich verbraucht und ersetzt. Vorzugsweise enthält eine derart hergestellte
Suspension zwischen 0,5 und 3,0 Mol, insbesondere 1,0 bis 2,0 Mol, Calciumhydroxid.
Zum Löschen kann die Temperatur des wässrigen Mediums 0 bis 80°C betragen. Die
Temperatur steigt während des Löschverfahrens, und hat das wässrige Medium nach
dem Löschen nicht die geeignetes Temperatur, kann es vor dem Einbringen des kohlendioxidhaltigen
Gases gekühlt werden.
Eine effiziente Verteilung und Auflösung von Calciumhydroxid kann
durch Bewegen unterstützt werden, bspw. durch Rühren der wässrigen Suspension, so
dass das teilchenförmige Feststoffmaterial, welches das Hydroxid umfasst, gleichmäßig
verteilt wird.
Das wässrige Medium, das die Erdalkalimetallionen enthält, welche
mit Kohlendioxid in dem erfindungsgemäßen Verfahren umgesetzt werden, kann ebenfalls
eine oder mehrere Chemikalien enthalten, die bei der Herstellung des Niederschlags
verwendet werden, bspw. kann es eine Pufferlösung enthalten, die dem Produkt eine
sogenannte Säuretoleranz verleiht, oder ein organisches Additiv, von dem man im
Stand der Technik weiß, dass es die Keimbildung von Niederschlagskristallen erleichtert.
Das in dem erfindungsgemäßen Verfahren verwendete Kohlendioxid kann
im Wesentlichen reines Kohlendioxid sein, wie es bspw. kommerziell in einem Druckgasbehälter
bereitgestellt wird, oder es kann in einem Gemisch mit anderen Gasen vorliegen.
Das zugeführte Kohlendioxid kann alternativ mit anderen Inertgasen verdünnt werden,
bspw. mit Luft, Stickstoff, usw. Das Kohlendioxid kann als Gemisch von verbrauchten
Gasen vorliegen, wie Abgasen, die bspw. aus einer Kalk-Brennanlage erhalten werden,
in der gebrannter Kalk hergestellt wird und in gelöschten Kalk umgewandelt wird
(zur Verwendung in dem Verfahren gemäß dem ersten Aspekt). Das Kohlendioxid in dem
wässrigen Medium ist als Blasen zugegen, vorzugsweise als feine Blasen, und das
Calciumhydroxid, das mit dem Kohlendioxid zusammengebracht wird, kann wie bereits
erwähnt ein wässriges Medium umfassen, das Calcium- und Hydroxylionen enthält, sowie
eine Suspension von festem Calciumhydroxid, das in dem wässrigen Medium gelöst wird,
wenn die Calciumionen durch Umsetzung mit dem Kohlendioxid verbraucht werden.
Die Temperatur des wässrigen Mediums ist bei der Zugabe des kohlendioxidhaltigen
Gases vorzugsweise im Bereich von 10 bis 80°C, insbesondere 20 bis 60°C.
Das calciumcarbonathaltige gefällte Produkt, das in dem Verfahren
gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung hergestellt wird, lässt sich weiter verarbeiten,
bspw. durch Entwässern und/oder durch Unterwerfen der Suspension, die den Niederschlag
enthält, einer Zerkleinerung, bspw. durch Reibmahlen mit einem Reibmahlmedium, wie
bspw. in der Parallelanmeldung EP 96307320.0
des Anmelders beschrieben.
Das durch das erfindungsgemäße Verfahren hergestellte gefällte Produkt,
kann unabhängig davon, ob es aus im Wesentlichen reinen gefällten Calciumcarbonat-Kristallen
hergestellt wurde, oder in Form eines Niederschlag enthaltenden Verbundstoffs vorliegt,
in Anwendungen eingesetzt werden, in denen teilchenförmige Niederschläge von entstandenem
Calciumcarbonat bekanntlich nutzbringend sind.
Das gefällte Produkt kann bspw. als teilchenförmiger Füllstoff, Pigment,
Streckmittel oder als Eigenschaftsmodifikator auf bekannte Weise in Zusammensetzungen
zur Herstellung von Papier, Farben, Polymeren, Kunststoffen, Zementen, und Keramiken
und den daraus hergestellten Gegenständen verwendet werden. Das gefällte Produkt
kann Eigenschaften haben, die für die jeweilige Anwendung ausgewählt werden. Das
Produkt kann durch bekannte chemische oder physikalische Verfahren nach der Produktion
behandelt werden, damit es sich für die jeweilige Anwendung eignet.
Eine bevorzugte Form des gefällten Produktes zur Verwendung als feines
Pigment in einer Papierbeschichtungszusammensetzung hat eine derartige Teilchengrößenverteilung,
dass mindestens 70 Gew.% und wünschenswerterweise mindestens 90 Gew.% der gefällten
Teilchen einen Kugeläquivalentdurchmesser (wie gemessen durch Sedimentation) von
weniger als 5 &mgr;m aufweisen. Bei einer bevorzugten Produkt-Teilchengrößenverteilung
für das gefällte Produkt ist die Teilchengrößenverteilung derart, dass der Prozentsatz,
bezogen auf das Gewicht, der Teilchen mit einem (durch Sedimentation
gemessenen) Kugeläquivalentdurchmesser von weniger als 2 &mgr;m, 50 Gew.% oder größer
ist. Die Teilchengrößenverteilung wird durch die Endverbrauchsanwendung des gefällten
Produktes bestimmt.
Das gefällte Produkt umfasst gewöhnlich entweder rhomboedrische oder
skalenoedrische Varianten der Calcit-Kristallform von Calciumcarbonat oder die Aragonitkristallform
oder ein Gemisch dieser Formen. Die Kristallform, in der das Calciumcarbonat gefällt
wird, hängt von den Reaktionsbedingungen ab.
Wie in EP 963073 der Anmelder
beschrieben können die Bedingungen, bei denen das Verfahren gemäß dem ersten Aspekt
erfolgt, so ausgewählt werden, dass vorwiegend eine bestimmte Kristallform des gefällten
Produktes entsteht. Die Verfahrensbedingungen während des Fällungsprozesses, die
erforderlich sind, damit gewöhnlich überwiegend eine bevorzugte Kristallform erhalten
wird, sind dem Fachmann bekannt. Die praktisch erzielte pcc-Kristallform macht auf
jeden Fall eher nicht 100% einer ausgewählten Form aus. Es ist ziemlich gewöhnlich,
dass eine Kristallform, selbst wenn sie überwiegt, mit anderen Formen gemischt ist.
Diese gemischten Formen ergeben gewöhnlich geeignete Produkteigenschaften.
Das gefällte Produkt in Form einer wässrigen Suspension hat vorzugsweise
eine Viskosität von nicht mehr als 500 mPa·s (wie gemessen mit einem Brookfield-Viskosimeter
mit einer Spindelgeschwindigkeit von 100 U/min.) und ist vorzugsweise eine pump-
und fließfähige Aufschlämmung.
Das gefällte Produkt, das durch das erfindungsgemäße Verfahren hergestellt
wird, kann mit anderen teilchenförmigen Materialien gemischt werden, die es für
die Verwendung bei Anwendungen für das Produkt gibt, wie sie bspw. vorstehend genannt
sind.
Soll bspw. das gefällte Produkt als Pigmentmaterial zur Papierbeschichtung
eingesetzt werden, kann es mit einem oder mehreren anderen Pigmentmaterialien gemischt
werden, bspw. bekannten Materialien, ausgewählt aus Titandioxid, Talk, Calciumsulfat,
Kaolinton, gebranntem Kaolin und gefälltem oder gemahlenem Calciumcarbonat. Ein
Papierbeschichtungspigmentgemisch enthält vorteilhafterweise ein Gemisch von dem
gefällten Produkt und einem Kaolinton. Ein solches Pigmentgemisch kann 5 bis 99%,
insbesondere 20 bis 70%, bezogen auf das Gewicht, gefälltes Produkt umfassen. Für
Papierbeschichtungsanwendungen eignet sich besonders bevorzugt tafelförmiger Kaolinton
zur Herstellung des Pigmentgemischs mit dem gefällten Produkt gegebenenfalls zusammen
mit anderen Pigmentinhaltsstoffen. "Tafelförmiger" Kaolinton ist ein Kaolinton mit
einem Seitenverhältnis von mindestens 20:1, vorzugsweise mindestens 30:1.
Ein Pigmentgemisch kann durch Mischen von wässrigen Suspensionen der
jeweiligen erforderlichen Pigmente hergestellt werden, so dass eine wässrige Suspension
erhalten wird, die das Pigmentgemisch enthält. Eine solche wässrige Suspension kann
eine dispergierte wässrige Suspension sein, und die einzelnen wässrigen Suspensionen
der Pigmente, die zur Herstellung des Gemischs eingesetzt werden, können jeweils
ein Dispersionsmittel enthalten. Die Dispersionsmittel, die zur Dispersion der Pigmente
in den jeweils zusammen gemischten wässrigen Suspensionen verwendet werden, und
die Konzentrationen dieser Suspensionen, können gleich oder verschieden sein.
Eine Papierbeschichtungszusammensetzung, umfassend eine wässrige Suspension
von einem gefällten Produkt, das durch das erfindungsgemäße Verfahren hergestellt
wurde, wird mit einem hydrophilen Klebstoff gemischt. Das in der Zusammensetzung
eingesetzte gefällte Produkt kann mit einem oder mehreren Pigmenten, wie vorstehend
beschrieben gemischt werden. Der Klebstoff kann 4 bis 40 Gew.%, bezogen auf das
Gesamt-Trockengewicht des oder der vorhandenen Pigmente ausmachen. Der Klebstoff
kann einer der im Stand der Technik eingesetzten bekannten Klebstoffe sein, und
ist bspw. ausgewählt aus Stärken, proteinhaltigen Klebern, wie Kasein, und Latizes,
bspw. Styrol-Butadien-Kautschuken und Acryl-Polymeren.
Die mit dem gefällten Produkt hergestellte Papierbeschichtungs-Zusammensetzung
kann ebenfalls eine oder mehrere wahlfreie Additive enthalten, die herkömmlicherweise
in Papierbeschichtungen verwendet werden, z.B. ein Verdickungsmittel, bspw. in einer
Menge von bis zu 2 Gew.%, bezogen auf das Gesamt-Trockengewicht des oder der vorhandenen
Pigmente. Das Verdickungsmittel kann ein oder mehrere Substanzen umfassen, die im
Stand der Technik bekanntlich als Verdicker eingesetzt werden, bspw. Natriumcarboxymethyl-Cellulose
oder synthetische Acrylverdicker.
Die Papierbeschichtungs-Zusammensetzung kann hergestellt werden durch
Vermengen einer wässrigen dispergierten Suspension, die das gefällte Produkt enthält,
gegebenenfalls mit einem oder mehreren weiteren wässrigen dispergierten Suspensionen,
die andere Pigmente enthalten, mit dem Klebstoff und jeglichen anderen
wahlfreien Bestandteilen, bspw. Verdicker, auf eine Weise, die dem Fachmann bekannt
ist.
Die wässrige Suspension, die das in dem erfindungsgemäßen Verfahren
gebildete gefällte Produkt enthält, kann so behandelt werden, dass das wässrige
Wirtsmedium teilweise oder vollständig von den gefällten Produktfeststoffen getrennt
wird, wobei ein oder mehrere gegebenenfalls bekannte Trennverfahren verwendet werden
können. Verfahren, wie Filtration, Sedimentation, Zentrifugation oder Verdampfung,
lassen sich bspw. verwenden: Filtration mit einer Filterpresse ist bevorzugt. Das
abgetrennte wässrige Medium, bspw. Wasser, kann gegebenenfalls unter weiterer Reinigung
oder Klärung durch ein oder mehrere chemische, biochemische oder mechanische Verfahren,
die an sich bekannt sein können, zur Wiederverwendung rezykliert werden, bspw. in
einer Papiermühle, bspw. zur Verwendung bei der Verdünnung des Ausgangsmaterials
zur Papierherstellung oder zur Verwendung als Berieselung für die Waschanlagen.
Die getrennten Feststoffe können einer Qualitätskontrolle unterworfen werden, und
zwar durch Messungen, die an Proben vorgenommen werden, und anschließend zu einem
Speicherbehälter geleitet werden, wonach sie nötigenfalls zur Verwendung in einer
Verbraucheranwendung weitergeleitet werden, wie bspw. vorstehend beschrieben.
Die feststoffhaltige Suspension kann zur Verwendung in der Verbraucheranlage
neuerlich verdünnt werden.
Es ist nicht nötig, dass eine wässrige Suspension, die ein gefälltes
Produkt enthält, das durch das erfindungsgemäße Verfahren hergestellt wurde, vor
der Weiterleitung zur Verwendung in einer Verbraucheranwendung entwässert wird,
bspw. zur Verwendung in einer Papiermühle. Die wässrige Suspension oder Aufschlämmung
kann einem Speicherbehälter oder direkt der Verbraucheranlage ohne wesentliches
Entwässern zugeführt werden.
Soll das gefällte Produkt als Füllstoff in einer Papierherstellungs-Zusammen
setzung verwendet werden, kann das gefällte Produkt in einer von verschiedenen Konzentrationen
in Wasser der Mühle zugeführt werden. Die Konzentration kann von verdünnter Suspensionsform
bis hin zu trockenen Feststoffteilchen reichen. Das gefällte Produkt nach der Bildung
in dem erfindungsgemäßen Verfahren kann geeignetenfalls behandelt werden oder nicht,
bspw. durch Entwässern oder nicht, so dass es in der erforderlichen Konzentration
der Verbraucheranlage, bspw. der Papierherstellungsmühle, zugeführt wird.
Das Ausmaß der Verdünnung oder Konzentration der Form, in der das
gefällte Produkt der Verbraucher-Zusammensetzung, bspw. Papierherstellungs-Zusammensetzung,
zugeführt wird, beeinflusst die Eigenschaften des resultierenden Produktes, bspw.
der Papierbahn, nicht entscheidend. Es kann jedoch aus ökonomischen und praktischen
Gründen besser sein, das Produkt in Form einer konzentrierten pumpfähigen wässrigen
Aufschlämmung zuzuführen. Wird das Produkt zur Verwendung in einem Verfahren andernorts
bereitgestellt, wird das Produkt vorzugsweise vor dem Transport getrocknet. Wurde
das Produkt vor dem Versand konzentriert oder getrocknet und anschließend vor der
Wiederverwendung in reinem Wasser dispergiert oder verdünnt, beeinträchtigen die
Konzentrations- und Verdünnungsschritte den Verbrauchswert des Produktes nicht sonderlich.
Soll das gefällte Produkt in einem beliebigen Fall als Füllstoffmaterial
bei der Papierherstellung verwendet werden, kann das gefällte Produkt, wie der Fachmann
auf dem Gebiet der Papierherstellung eindeutig weiß, in verschiedenen Verhältnissen
mit herkömmlichen Füllstoffmaterialien, bspw. gefälltem oder natürlichem, bspw.
gemahlenem Calciumcarbonat, Kaolin oder anderem Ton, Metakaolin, Talk, Calciumsulfat,
usw. gemischt werden, wobei die Inhaltsstoffe und die Zusammensetzung sowie die
Wirtsfasern entsprechend der Qualität des herzustellenden Papiers ausgesucht werden.
Diese Materialien sind wahrscheinlich in Schlammform, wenn sie gemischt werden.
Der Papierhersteller wählt gewöhnlich die Konzentration des gefällten
Produktes (erfindungsgemäß hergestellt) in wässriger Suspension und die Zufuhrrate
der Suspension an der Zugabestelle zur Papierherstellungs-Zusammensetzung, bspw.
der Beschichtung. Dies kann wie bereits erwähnt eine neuerliche Verdünnung einer
Suspension erfordern, die der Papiermühle in konzentrierter Form zugeführt wird.
Die zugeführte Suspension kann gewöhnlich ein gefälltes Produkt hervorbringen, das
gegebenenfalls mit anderen teilchenförmigen Füllstoffen bis zu 30 Gew.% des Feststoffgehaltes
der Papierherstellungs-Zusammensetzung ausmacht.
Eine erfindungsgemäße Ausführungsform wird nachstehend anhand der
beigefügten Zeichnungen beispielhaft beschrieben. Es zeigt:
1 eine schematische Darstellung des Fließschemas
einer Anlage zur kontinuierlichen Fällung von Calciumcarbonat in einer wässrigen
Suspension, die ein feines nicht-verbrauchendes teilchenförmiges Material enthält.
Der 1 zufolge wird eine Suspension von
einem feinen festen Material, das bspw. von dem Abwassergewinnungssystem einer Papiermühle,
dem sogenannten 'Weißwasser", stammt, in einem Behälter 1 gespeichert.
Die Suspension hat einen Gesamtfeststoffgehalt, der gewöhnlich im Bereich von etwa
0,5 bis etwa 8 Gew.% Feststoffe, bezogen auf das Trockengewicht, liegt, und die
Feststoffe umfassen gewöhnlich ein Gemisch aus kurzen Cellulosefasern, die durch
ein rundes Loch mit 76 &mgr;m Durchmesser passen würden, und aus feinen Mineralfüllstoffteilchen,
die gewöhnlich jeweils einen Kugeläquivalentdurchmesser kleiner als 1 &mgr;m aufweisen.
Die Suspension wird mit einer Pumpe 2 durch ein Durchflussmessgerät
3 bei einem hydraulischen Druck im Bereich von 5 bis 10 bar (50 kPa bis
100 kPa) in eine Leitung 4 gepumpt. Die Pumpe ist geeigneterweise eine
Einzelrotorschnecken-Pumpe, bspw. des Typs Moyno oder "MONO"TM. Eine
derartige Pumpe umfasst einen Metallrotor, der sich innerhalb von und koaxial mit
einem elastomeren Stator dreht, wobei Rotor und Stator derart ausgelegt sind, dass
die Flüssigkeit, die durch den Raum dazwischen gelangt, einem im wesentlichen gewundenen
Weg folgen muss. Derartige Pumpen können Flüssigkeiten bei Drücken bis zu etwa 200
bar oder mehr zuführen. Eine Suspension von Calciumhydroxid, die einen Feststoffgehalt
im Bereich von etwa 5% bis etwa 40 Gew.% haben kann, wird in einem Behälter
5 hergestellt, und wird mit einer Pumpe 6, die am besten der gleiche
Pumpentyp wie Pumpe 2 ist, durch ein kombiniertes Fluss- und Dichtemessgerät
7 und ein Drosselventil 8 zu Leitung 4 geschickt, wo
sich die Kalksuspension mit der Suspension des festen Abfallmaterials mischt. Ein
Teil des mit der Pumpe 6 zugeführten Calciumhydroxids kann durch ein Drosselventil
9 zurück zum Behälter 9 abgezweigt werden. Der Anteil der Calciumhydroxidsuspension
und der festen Abfallmaterialsuspension in dem Gemisch in Leitung 4 lässt
sich durch Einstellen der Ventile 8 und 9 bestimmen. Die gemischte
Suspension wird unter Druck, der durch ein Druckmessgerät 10 überwacht
wird, zu einem statischen Inline-Mischer 11 geleitet, welcher ein sorgfältiges
Mischen des Calciumhydroxids mit dem festen Abfallmaterial gewährleistet. Der statische
Inline-Mischer umfasst geeigneterweise ein zylindrisches Außengehäuse und eine große
Anzahl statischer Innenflügel oder Prallflächen, welche bewirken, dass die gemischte
Suspension viele plötzliche Richtungsänderungen erfährt. Auf diese Weise wird die
Suspension, die in Leitung 4 strömt, stärker verwirbelt, und es erfolgt
ein effizientes Mischen.
Die gemischte Suspension, die den Inline-Mischer 11 verlässt,
gelangt durch eine Reihe von 6 weiteren Inline-Mischern 12, 13,
14, 15, 16, bzw. 17, die jeweils ein ähnliches
allgemeines Design aufweisen wie Inline-Mischer 11. Kohlendioxidgas unter
einem Druck von 10 bar wird von der Zufuhrvorrichtung 18 durch eine Leitung
19 zu einem Verteilersystem befördert, und der Druck des Gases in Leitung
19 wird durch ein Druckmessgerät 20 überwacht. Kohlendioxidgas
wird jeweils zum stromaufwärts gelegenen Ende der Inline-Mischer 12 bis
17 durch Drosselventile 21, 22, 23,
24, 25 bzw. 26 befördert, die jeweilige Fließgeschwindigkeit
des Gases zu den Inline-Mischern 12 bis 17 wird durch die Durchflussmessgeräte
27, 28, 29, 30, 31 bzw. 32
überwacht. Der hydraulische Druck der gemischten Suspension, die in die Inline-Mischer
13, 14, 15, 16 bzw. 17 gelangt, wird
durch die Druckmessgeräte 33, 34, 35, 36 bzw.
37 überwacht. Der hydraulische Druck der gemischten Suspension sinkt wie
die Suspension jeweils durch die aufeinander folgenden Inline-Mischer gelangt, und
das in der Suspension vorhandene Calciumhydroxid wird durch Kontakt mit dem Kohlendioxidgas
fortlaufend in Calciumcarbonat umgewandelt, bis die Suspension, die den letzten
Inline-Mischer 17 verlässt, im wesentlichen kein nicht-umgewandeltes Calciumhydroxid
enthält. Das Design der Inline-Mischer ist derart, dass das Kohlendioxidgas gleichmäßig
in der gemischten Suspension in Form von äußerst feinen Bläschen verteilt wird.
Dies gewährleistet, dass es eine sehr große Kontaktfläche zwischen dem Gas und der
Suspension gibt, so dass die Karbonisierungsreaktion rasch fortschreiten kann und
sie im wesentlichen in der Zeit beendet wird, die die Suspension zum Durchlaufen
der Inline-Mischerreihe benötigt.
Die Suspension, die gefälltes Calciumcarbonat enthält, verlässt den
letzten Inline-Mischer 17 durch ein Drosselventil 38, und der
pH-Wert dieser Produktsuspension wird durch ein pH-Meter 39 überwacht.
Beispiele für Verfahren, die mit einer Anlage gemäß 1
durchgeführt werden, sind wie folgt.
BEISPIEL 1
Eine Weißwassersuspension aus einer Papiermühle enthielt 8 Gew.% eines
Gemischs von Feststoffen, die kurze Cellulosefasern und feine Mineralfüllstoffteilchen
umfassten. Verdünnerwasser wurde dieser Suspension in ausreichender Menge zugeführt,
damit die Feststoffkonzentration auf 2,25 Gew.% gesenkt wurde. Die verdünnte Suspension
wurde mit einer Moyno-Pumpe mit einer Geschwindigkeit von etwa 27 kg·min–1
durch einen statischen Inline-Mischer gepumpt, so dass Homogenität gewährleistet
wurde. Eine Suspension, die 20 Gew.% Calciumhydroxid enthielt,
wurde gesondert hergestellt. Diese Suspension wurde mit einer Moyno-Pumpe mit einer
Geschwindigkeit von 2,22 kg·min–1 gepumpt, damit sie mit
der Abfallsuspension vereinigt wurde. Die vereinigte Suspension gelangte mit einer
Geschwindigkeit von etwa 29 kg·min–1 durch einen statischen
Inline-Mischer, und wurde so auf jeden Fall sorgfältig gemischt. Die gemischte Suspension
gelangte in eine Reihe von statischen Inline-Mischern, wie sie vorstehend anhand
von 1 beschrieben sind, jedoch enthielt die Anlage
fünf statt sechs Inline-Mischer. Die gemischte Suspension gelangte unter einem hydraulischen
Druck von 6 bar in den ersten Inline-Mischer.
Kohlendioxidgas unter Druck wurde in die gemischte Suspension eingebracht,
wie sie jeweils in die 5 Inline-Mischer unter den in der nachstehenden Tabelle 1
gezeigten Bedingungen gelangte.
TABELLE 1
Die Gesamt-Zufuhrgeschwindigkeit des Kohlendioxidgases, d.h. etwa
18 kg Std.–1, war etwas größer als die stöchiometrische Geschwindigkeit
von etwa 16 kg Std.–1, mit der berechnet wurde, dass das in der
gemischten Suspension bereitgestellte Calciumhydroxid vollständig karbonisiert wurde.
Das aus dem letzten Inline-Mischer erhaltene gefällte Produkt war
eine Suspension, in der die festen Abfall-Feinteilchen in einem etwa gleichen Gewicht
von gefälltem Calciumcarbonat mit guter Kristallform eingefangen oder daran gebunden
waren. Das Produkt hatte eine gute weiße Farbe und Lichtstreuungseigenschaften,
und war ein sehr geeignetes Material zum Mischen mit Cellulosefasern und anderen
Inhaltsstoffen eines feuchten Ausgangsmaterials zum Beschicken des Stoffauflaufkastens
einer Papierherstellungsmaschine in der früher beschriebenen Weise.
Beispiel 2
Gefälltes Calciumcarbonat wurde durch ein kontinuierliches Verfahren
mit der vorstehend anhand von 1 beschriebenen Vorrichtung
hergestellt. Eine Calciumhydroxid-Suspension, die 13,9 Gew.%, bezogen auf das Trockengewicht,
Calciumhydroxid enthielt, wurde mit einer Fließgeschwindigkeit von 102 Liter·Std.–1
zusammen mit 1980 Liter·Std.–1 Wasser in den ersten einer
Reihe von 6 statischen Inline-Mischern unter einem hydraulischen Druck von 7,3 bar
gepumpt. Kohlendioxidgas wurde in die Calciumhydroxidsuspension am stromaufwärts
gelegenen Ende der jeweiligen Inline-Mischer eingebracht, und wurde durch die Suspension
in den jeweiligen Mischern in Form von sehr feinen Blasen verteilt. In den Mischern
erfolgte jeweils die Umwandlung von Calciumhydroxid zu Calciumcarbonat, so dass
die Suspension, die den letzten Inline-Mischer verließ, im Wesentlichen kein nicht-umgewandeltes
Calciumhydroxid enthielt. Die Gesamt-Zufuhrgeschwindigkeit des Kohlendioxids betrug
18,5 kg·Std.–1. Die Fließgeschwindigkeiten der Calciumhydroxid-Suspension
und des Kohlendioxid-Gases entsprechen den Geschwindigkeiten von 210 Mol Calciumhydroxid
pro Std. und 420 Mol Kohlendioxid pro Std. Das Gemisch aus Gas und Suspension floss
gleichmäßig durch jede Stufe des Verfahrens, ohne dass sich Gasstopfen bildeten.
Dies zeigte, dass das Gas, das jeweils an der stromaufwärts gelegenen Seite der
Inline-Mischer zugeführt wurde, gut von dem Calciumhydroxid in der Suspension in
diesem Mischer absorbiert wurde.
Das gefällte Produkt war gefälltes Calciumcarbonat mit einer überwiegend
rhomboedrischen Kristallform. Die Teilchengrößenverteilung von Calciumcarbonat war
derart, dass 86 Gew.% aus Teilchen mit einem Kugeläquivalentdurchmesser von weniger
als 5 &mgr;m bestanden und 50 Gew. aus Teilchen mit einem Kugeläquivalentdurchmesser
von weniger als 2 &mgr;m bestanden. Die Farbe und Leuchtkraft des Calciumcarbonats
war derart, dass die Rückstrahlung gegenüber Licht mit einer Wellenlänge
von 452 nm 92,8% betrug und die Rückstrahlung gegenüber Licht mit einer Wellenlänge
von 570 nm 95,1 % betrug. Die Rückstrahlungstests erfolgten gemäß dem Internationalen
Standard Nr. ISO 2470.
BEISPIEL 3
Calciumcarbonat wurde in einer Suspension aus einem feinteiligen Abfallmaterial
durch ein kontinuierliches Verfahren mit der oben anhand der 1
beschriebenen Vorrichtung gefällt. Eine Suspension aus dem Abfallmaterial wurde
aus der Weißwasser-Gewinnungsleitung einer Papiermühle hergeleitet. Sie wurde zusammen
mit einer Calciumhydroxid-Suspension, die 13,9%, bezogen auf das Trockengewicht,
Calciumhydroxid enthielt, durch einen statischen Inline-Mischer gepumpt. Die Suspension
des Abfallmaterials enthielt 2,45 Gew.% trockenes feines teilchenförmiges Abfallmaterial,
das ein Gemisch aus kurzen Cellulosefasern und feinem Mineralfüllstoffmaterial,
d.h. "Feinteilchen", enthielt, und sie wurde mit einer Geschwindigkeit von etwa
2000 kg·Std.–1 gepumpt. Die Calciumhydroxid-Suspension wurde
mit einer Geschwindigkeit von etwa 200 kg·Std.–1 gepumpt,
so dass die gemischte Suspension bei einer Fließgeschwindigkeit von etwa 2200 kg·Std.–1
unter einem hydraulischen Druck von 7,7 bar in den ersten einer Reihe von sechs
statischen Inline-Mischern gelangte. Kohlendioxidgas wurde in die gemischte Suspension
am stromaufwärts gelegenen Ende der Inline-Mischer jeweils eingebracht und wurde
in den Mischern jeweils in Form sehr feiner Blasen in der Suspension verteilt. In
den Mischern erfolgte jeweils eine Umwandlung von Calciumhydroxid in Calciumcarbonat,
so dass die Suspension, die den letzten Inline-Mischer verließ, im Wesentlichen
kein nicht-umgewandeltes Calciumhydroxid enthielt. Die Gesamt-Zufuhrgeschwindigkeit
des Kohlendioxidgases betrug etwa 17 kg·Std.–1. Die Fließgeschwindigkeiten
der Calciumhydroxidsuspension und von dem Kohlendioxidgas entsprechen den Geschwindigkeiten
von 366 Mol Calciumhydroxid pro Std. und 377 Mol Kohlendioxid pro Std. Wiederum
floss das Gemisch von Gas und Suspension gleichmäßig durch jede Stufe des Verfahrens,
ohne dass sich Gasstopfen bildeten.
Das gefällte Produkt war eine Suspension von Verbundstoffteilchen
von Feinteilchen, die in den Kristallen aus gefälltem Calciumcarbonat mit einer
guten weißen Farbe und Kristallform eingefangen waren und daran gebunden waren.
Die in der Suspension enthaltenen Verbundstoffteilchen wurden durch Filtration entwässert,
und der Prozentsatz der Rückstrahlung gegenüber Licht mit Wellenlängen von 457 bzw.
570 nm wurden gemäß dem ISO-Standard Nr. 2470 gemessen. Die Filtrationsgeschwindigkeit
wurde ebenfalls gemäß dem in EP-A-0604095 beschriebenen Verfahren bestimmt. Die
Ergebnisse sind in der nachstehenden Tabelle 2 aufgeführt. Die gleichen Tests wurden
ebenfalls an einer entwässerten Probe der ursprünglichen Suspension des feinteiligen
Abfallmaterials durchgeführt, und die Ergebnisse sind auch in der nachstehenden
Tabelle 2 zum Vergleich angegeben.
TABELLE 2
Diese Ergebnisse zeigen, dass das durch ein erfindungsgemäßes Verfahren
erhaltene gefällte Produkt eine wünschenswerte Weiße und Leuchtkraft aufweist. Es
ist daher ein sehr geeignetes Material zum Mischen mit Cellulosefasern und anderen
Inhaltsstoffen eines feuchten Ausgangsmaterials zum Beschicken des Stoffauflaufkastens
einer Papierherstellungsmaschine zur Verwendung als Füllstoff auf die früher beschriebene
Weise. Die Filtrationsrate einer Suspension, die das feste Material enthielt, wurde
ebenfalls um einen Faktor von etwa 10 erhöht, so dass dieses sich viel leichter
aus einem wässrigen Medium, in dem es suspendiert ist, trennen lässt.
Anspruch[de]
Verfahren zur kontinuierlichen oder halbkontinuierlichen Herstellung
eines festen Produkts, das gefälltes Calciumcarbonat enthält, in einem wässrigen
Medium, umfassend das Durchleiten einer wässrigen Suspension von Calciumhydroxid
durch eine Reihenfolge von mindestens zwei statischen Inline-Mischern, während an
oder vor den Mischern jeweils Kohlendioxid in die Suspension eingebracht wird, so
dass in den Mischern jeweils das Kohlendioxid mit der wässrigen Suspension eng vermengt
wird und die Umsetzung des Kohlendioxids mit dem in dem wässrigen Medium gelösten
Calciumhydroxid erleichtert ist, wobei das Calciumhydroxid in der Suspension, die
der Reihe von statischen Inline-Mischern zugeführt wird, fortlaufend verbraucht
und zu Calciumcarbonat umgewandelt wird, wie die Suspension durch die Reihe läuft.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Reihe der statischen Inline-Mischer
mindestens drei derartige Mischer umfasst.
Verfahren nach Anspruch 2, wobei die Reihe der statischen Inline-Mischer
vier bis sieben derartige Mischer umfasst.
Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, wobei die statischen Inline-Mischer
jeweils ein Außengehäuse und eine Anzahl statischer Innenflügeln oder Prallflächen
aufweisen, welche bewirken, dass die Suspension Richtungsänderungen erfährt.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die statischen
Inline-Mischer jeweils ermöglichen, dass das Kohlendioxid in der gemischten Suspension
gleichmäßig in Form feiner Blasen verteilt wird.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die wässrige
Suspension unter einem hydraulichen Druck im Bereich von 50 kPa bis 100 kPa in den
ersten Mischer der Mischerreihe gelangt.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der hydraulische
Druck der wässrigen Suspension mit dem Durchgang durch die Reihe statischer Inline-Mischer
fortlaufend absinkt.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Kohlendioxid
so zugeführt wird, dass es in dem ersten Inline-Mischer der Reihe unter einem Druck
im Bereich von 50 kPa bis 150 kPa mit der Suspension gemischt wird.
Verfahren nach Anspruch 8, wobei das Kohlendioxid so zugeführt wird,
dass es in mindestens zwei aufeinander folgenden Inline-Mischern der Reihe mit der
Suspension unter Drucken gemischt wird, die von Mischer zu Mischer fortlaufend geringer
werden.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das mit der
Suspension zu mischende Kohlendioxid in den statischen Inline-Mischern jeweils über
eine eigene Leitung dem jeweiligen Gemisch mit der Suspension zugeführt wird.
Verfahren nach Anspruch 10, wobei das Kohlendioxid, das über die Leitungen
jeweils zugeführt wird, von einer gemeinsamen Quelle bereitgestellt wird.
Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, wobei die Leitungen jeweils Vorrichtungen
zum unabhängigen Einstellen des Drucks des zugeführten Kohlendioxids aufweisen,
das mit der wässrigen Suspension gemischt werden soll.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die wässrige
Suspension nicht-verbrauchende Feststoffe enthält, die von dem in dem wässrigen
Medium erzeugten gefällten Calciumcarbonat eingefangen und/oder gebunden werden.
Verfahren nach Anspruch 13, wobei die nicht-verbrauchenden Feststoffe
Fasern und/oder Teilchen umfassen.
Verfahren nach Anspruch 13, wobei die nicht-verbrauchenden Feststoffe
Cellulose-Fasern und/oder anorganische Pigmentteilchen umfassen.
Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, wobei die nicht-verbrauchenden
Feststoffe Feinteilchen umfassen.
Verfahren nach Anspruch 16, wobei die Feinteilchen aus einem wässrigen
Abstrom eines Industrieverfahrens erhalten sind.
Verfahren nach Anspruch 17, wobei die Feinteilchen aus einem wässrigen
Abstrom eines Papierherstellungs- oder Papierbeschichtungs-Verfahren erhalten sind.
Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 18, wobei die nichtverbrauchenden
Feststoffe 0,5 bis 20 Gew.% der wässrigen Suspension der nicht-verbrauchenden Feststoffe
in dem wässrigen Medium ausmachen.
Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 19, wobei das Verhältnis
zwischen dem Trockengewicht der nicht-verbrauchenden Feststoffe und dem Calciumhydroxid,
das für eine Mischen mit dem Kohlendioxid dem ersten statischen Inline-Mischer zugeführt
wird, im Bereich von 1:10 bis 10:1 liegt.
Verfahren nach Anspruch 20, wobei eine wässrige Suspension der nichtverbrauchenden
Feststoffe und eine wässrige Calciumhydroxid-Suspension in einem statischen Inline-Mischer
zusammen gemischt werden, so dass man eine wässrige Suspension erhält, die dem ersten
statischen Inline-Mischer zugeführt werden kann.