Die Erfindung betrifft ein Armaturengehäuse der im Oberbegriff des
Hauptanspruches spezifizierten Art, das ein Anschußteil und eine Haube aufweist.
Derartige Armaturengehäuse finden insbesondere für Ventile und Kondensatableiter
Verwendung, die eine selbsttätige, kompakt gestaltete Steuereinheit aufweisen.
Bekannte Armaturengehäuse derartiger Ventile und Kondensatableiter
weisen Hauben mit einem Vierkantflansch als Schraubenlager auf. Die Hauben werden
mit vier Befestigungsschrauben mit dem Anschlußteil verbunden (DE GM 1 948 583,
US PS 3 169 704, DE OS 2 059 798). Diese Verbindung hat sich in der Praxis bewährt.
Bei einer Inspektion oder Reparatur können die Befestigungsschrauben ohne großen
Kraftaufwand gelöst werden. Auf die Rohrleitung, in die das Armaturengehäuse eingebaut
ist, wirken keine verformenden Belastungen ein.
Für die Verbindung mit der Rohrleitung werden die Armaturengehäuse,
je nach Erfordernis, mit unterschiedlichen Anschlußenden ausgestattet, beispielsweise
Schweißmuffen (DE GM 1 948 583), Gewindemuffen (US PS 3 169 704) oder Anschlußflansche
(DE OS 2 059 798). Bekannte Armaturengehäuse weisen zwischen dem Vierkantflansch
für die Haube und den Anschlußflanschen einen relativ geringen Abstand auf. Dies
gilt insbesondere, wenn die Armaturengehäuse in den gebräuchlichen Standardbaulängen
ausgeführt werden. Der geringe Abstand zwischen dem Anschlußflansch und dem Vierkantflansch
ist zur Aufnahme der Schraubenmuttern ausreichend. Allerdings können die Flanschschrauben
nicht von der Seite des Armaturengehäuses aus in die Schraubenlöcher der Anschlußflansche
eingesteckt werden. Bedingt durch die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten lassen
sich aber die Flanschschrauben nicht in jedem Fall von der Seite der Rohrleitung
aus in die Schraubenlöcher einstecken.
Alternativ zur Verbindung von Anschlußteil und Haube mittels Befestigungsschrauben
wurde bei Armaturengehäusen selbsttätiger Ventile und Kondensatableiter eine direkte
Gewindeverbindung von Anschlußteil und Haube vorgeschlagen (DE AS 1 115 065, DE
PS 27 33 610). Der das Einstecken der Flanschschrauben behindernde Vierkantflansch
entfällt hier. Allerdings hat sich die Haube mit Gewinde nur bei thermodynamischen
Kondensatableitern (DE PS 12 38 487) durchgesetzt. Diese weisen als Steuerorgan
eine Scheibe sehr kleinen Durchmessers auf. Entsprechend gering ist auch die Abmessung
der Haube. Demgegenüber sind beispielsweise temperatursensitive Steuereinheiten
trotz kompakter Bauweise größer. Dies gilt dann auch für die Hauben. Das Gewinde
einer solchen Haube erfordert ein entsprechend großes Drehmoment zum Festziehen
oder Lösen. Damit verbunden ist die Gefahr eines Verbiegens der angeschlossenen
Rohrleitung. Die Haube mit Gewinde hat sich deshalb bei Armaturengehäusen für Ventile
und Kondensatableiter mit derartigen Steuereinheiten nicht durchgesetzt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Armaturengehäuse der
eingangs genannten Art zu schaffen, das ein einfaches Befestigen und Lösen der
Haube ermöglicht, ohne schädliche Einflüsse auf die Rohrleitung. Bei Ausführung
des Armaturengehäuses mit Anschlußflanschen sollen die Flanschschrauben von der
Seite des Armaturengehäuses aus in die Schraubenlöcher eingesteckt werden können.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Die Verbindung von Anschlußteil und Haube erfolgt mit zwei Befestigungsschrauben.
Gegenüber der bekannten Ausführung mit vier Befestigungsschrauben reduziert sich
der Montageaufwand entsprechend. Schädliche, zu einem Verbiegen der Rohrleitung
führende Belastungen treten nicht auf. Da sich die zwei an der Haube vorhandenen
Schraubenlager auf der Längsachse der Durchflußkanäle befinden, liegen sie zwischen
den Schraubenlöchern der Anschlußflansche, sofern das Armaturengehäuse mit solchen
versehen ist. Die Flanschschrauben können daher von der Seite des Armaturengehäuses
aus in die Schraubenlöcher der Anschlußflansche eingesteckt werden.
Die Unteransprüche 2 - 5 haben besonders vorteilhafte Weiterbildungen
der Anordnung der Schraubenlager und der Gestaltung der zugeordneten Abschnitte
des Anschlußteils zum Gegenstand.
Wenngleich das Anschlußteil im Bereich der Durchflußkanäle Mittel
zur Aufnahme der Befestigungsschrauben aufweist, kann mit den Merkmalen des Anspruches
2 dennoch der Boden und damit die Steuereinheit in unmittelbarer Nähe der Durchflußkanäle
vorgesehen werden. Die Bauhöhe des Armaturengehäuses kann daher gering gehalten
werden. Durch den Abstand der Schraubenlager vom offenen Ende der Haube entsteht
außerdem ein besonders formsteifer Abschnitt der Haube, der keiner Verformung durch
die Einwirkung der Befestigungsschrauben auf die Schraubenlager unterworfen ist.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Vorsprünge gibt der
Anspruch 3 an, wonach sie als Befestigungspfosten gestaltet sind. Die Vorsprünge
beschränken sich unmittelbar auf den Bereich der Befestigungsschrauben der Haube.
Das notwendige Materialvolumen ist somit gering und der Boden des Anschlußteils
ist besonders gut zugänglich. Wenn, wie es der Anspruch 4 vorsieht, die Höhe der
Vorsprünge der Einschraublänge der Befestigungsschrauben entspricht, kann die
Wandung der Durchflußkanäle gering gehalten werden. Auch dies trägt vorteilhaft
zu geringer Materialmenge und damit geringem Gewicht bei.
Für Armaturengehäuse mit Anschlußflanschen sind die Merkmale des Anspruches
5 von besonderem Vorteil. Die Schraubenlager befinden sich radial außerhalb des
Bereiches der Schraubenlöcher der Anschlußflansche. Dies ist vorteilhaft für das
Einstecken der Flanschschrauben und außerdem auch für die Zugänglichkeit für Schraubwerkzeuge
zum Festziehen/Lösen der Flanschschrauben.
Die Ausbildung des Bodens des Anschlußteils, der Haube und der Schraubenlager
gemäß Anspruch 6 bietet hohe Formsteifigkeit. Bei vorhandenen Anschlußflanschen
steht besonders viel Freiraum für das Einstecken der Flanschschrauben zur Verfügung.
Überdies ist diese Lösung sehr fertigungsgünstig. Eine bevorzugte Ausgestaltung
der Schraubenlager hat ergänzend der Anspruch 7 zum Gegenstand.
Die Merkmale des Anspruches 8 ermöglichen besonders kleine Außenmaßen
der Haube bezogen auf deren Innenmaße. Die Abmessung der Haube in Längsrichtung
der Durchflußkanäle wird besonders gering, was sich vorteilhaft auf die Baulänge
des Armaturengehäuses auswirkt. Zugleich ist aber auch für das Festziehen und
Lösen der Befestigungsschrauben, die die Haube mit dem Anschlußteil verbinden,
großzügiger Freiraum für die Schraubwerkzeuge vorhanden. Bei alledem weist die
Haube eine hohe Formsteifigkeit sowohl gegen Mediumdruckbelastung als auch gegen
den Einfluß der Schraubenkräfte auf.
Bei bekannten Armaturengehäusen ist die Steuereinheit des Ventils
oder Kondensatableiters zentral in der umgebenden Haube angeordnet. Abweichend
davon sieht der Anspruch 9 eine außermittige Anordnung vor. Die sowohl für die
Unterbringung der Steuereinheit als auch für die Einmündung der Verbindungskanäle
in den Gehäuseinnenraum notwendige Innenabmessung der Haube läßt sich dadurch
besonders gering halten. Der Anspruch 10 gibt dazu ergänzend einen besonders günstigen
Achsversatz zwischen Haube und Steuereinheit an. Die notwendige Innenabmessung
läßt sich durch die Merkmale der Ansprüche 11 und 12 noch weiter reduzieren. Wie
zuvor bereits erwähnt, sind geringe Innenabmessungen und dementsprechend geringe
Außenabmessungen einer geringen Baulänge des Armaturengehäuses und auch dem Einstecken
der Flanschschrauben dienlich.
In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen
Armaturengehäuses als Kondensatableiter dargestellt. Es zeigt
- Fig. 1
- einen Kondensatableiter mit Anschlußflanschen im Längsschnitt,
- Fig. 2
- den Kondensatableiter aus Fig. 1 in Draufsicht, Details im Schnitt,
- Fig. 3
- den Kondensatableiter aus Fig. 1 in Vorderansicht, Details im Schnitt,
- Fig. 4
- das Anschlußteil des Kondensatableiters aus Fig. 1 in Draufsicht,
- Fig. 5
- das Anschlußteil des Kondensatableiters aus Fig. 1 im Schnitt 5 - 5,
- Fig. 6
- einen Kondensatableiter mit Gewindemuffen im Längsschnitt und
- Fig. 7
- das Anschlußteil des Kondensatableiters aus Fig. 6 im Schnitt 7 - 7.
Das Armaturengehäuse des Kondensatableiters in Fig. 1 weist eine Haube
1 und ein Anschlußteil 2 auf. Letzteres ist mit Durchflußkanälen 3, 4 und an seinen
beiden Anschlußenden mit Anschlußflanschen 5, 6 versehen, die alle miteinander
fluchten. Der Durchflußkanal 3 erstreckt sich vom Anschlußflansch 5 aus in das
Anschlußteil 2 hinein. Das Anschlußteil 2 weist einen schräg zu den Durchflußkanälen
3, 4 angeordneten Stutzen 7 auf, dessen freies Ende mit einem Stopfen 8 verschlossen
ist. Innerhalb des Stutzens 7 befindet sich ein rohrförmiges Schmutzsieb 9, dessen
Innenraum mit dem Durchflußkanal 3 in Verbindung steht. Der Durchflußkanal 4 erstreckt
sich vom Anschlußflansch 6 aus in das Anschlußteil 2.
Das Anschlußteil 2 weist seitlich, parallel zu den Durchflußkanälen
3, 4 einen Boden 10 auf. Er befindet sich auf der dem Stutzen 7 abgewandten Seite
des Anschlußteils 2 und ist als Kreisfläche ausgebildet, die quer zur Längsachse
11 der Durchflußkanäle 3, 4 über den übrigen Teil des Anschlußteils 2 hinausragt
(Fig. 2). Die Haube 1 weist eine im wesentlichen runde Querschnittsform auf. Sie
liegt mit ihrem offenen Ende 12 dichtend auf dem Boden 10 auf und ist mit zwei
seitlich vorkragenden Schraubenlagern 13, 14 versehen. Diese sind diametral gegenüberliegend
auf der Durchflußkanal-Längsachse 11 angeordnet (Fig. 2) und weisen dort Schraubenlöcher
15 auf. Zudem sind die Schraubenlager 13, 14 in einem solchen Abstand zum Anschlußteil
2 und zum offenen Ende 12 der Haube 1 angeordnet, daß sie sich in Längsrichtung
der Haube 1 radial außerhalb der Schraubenlöcher 16 der Anschlußflansche 5, 6 befinden
(Fig. 3). Die Form der Schraubenlager 13, 14 ist im wesentlichen dreieckig. Sie
geht tangential in den Außendurchmesser der Haube 1 über, während sie an ihrem
anderen Ende abgerundet ist (Fig. 2).
Beiderseits neben dem Boden 10 weist das Anschlußteil 2 auf der Durchflußkanal-Längsachse
11 in nächster Nähe zur Haube 1 zwei pfostenartig ausgebildete Vorsprünge 17,
18 auf (Fig. 4). Sie erstrecken sich quer zu den Durchflußkanälen 3, 4 und zugleich
parallel zur Längsachse 19 der Haube 1 (Fig. 1). Die Schraubenlager 13, 14 der
Haube 1 befinden sich mit Abstand vor den Enden der Vorsprünge 17, 18. Die Vorsprünge
17, 18 weisen gleichachsig mit den Schraubenlöchern 15 der Schraubenlager 13, 14
Befestigungsbohrungen 20 mit Gewinde auf. Zwei Befestigungsschrauben 21 ragen durch
die Schraubenlöcher 15 der Schraubenlager 13, 14 hindurch und sind in die Befestigungsbohrungen
20 eingeschraubt. Die Länge der Vorsprünge 17, 18 entspricht im wesentlichen der
Einschraublänge der Befestigungsschrauben 21, die die Haube 1 fest mit dem Anschlußteil
2 verbinden.
Auf der dem Anschlußteil 2 abgewandten Seite, jenseits der Schraubenlager
13, 14 ist die Haube 1 im Bereich der Befestigungsschrauben 21 mit radialen Einbuchtungen
22, 23 versehen. Sie erstrecken sich von den Schraubenlagern 13, 14 zum geschlossenen,
freien Ende der Haube 1 und bieten so hinreichend Freiraum für Schraubwerkzeuge
- beispielsweise Steckschlüssel - zum Festziehen/Lösen der Befestigungsschrauben
21. Da nur zwei Befestigungsschrauben 21 vorhanden sind, erfordert das Anbringen
oder Entfernen der Haube 1 nur geringen Aufwand. Durch die Einbuchtungen 22, 23
läßt sich außerdem das Baumaß der Haube in Richtung der Durchflußkanal-Längsachse
11 gering halten, was sich günstig auf die Baulänge des Anschlußteils 2 und mithin
des Armaturengehäuses auswirkt. Von ihrem offenen Ende 12 bis zu den Schraubenlagern
13, 14 weist die Haube 1 einen durchgängig kreisringförmigen Querschnitt und damit
eine hohe Formstabilität auf. Die von den beiden Befestigungsschrauben 21 über
die Schraubenlager 13, 14 auf die Haube 1 ausgeübten Haltekräfte bewirken daher
eine zuverlässige Abdichtung zwischen Haube 1 und Boden 10.
Die Haube 1 und der Boden 10 des Anschlußteils 2 bilden einen Gehäuseinnenraum
24, in dem sich eine selbsttätige Steuereinheit 25 zur Steuerung des Mediumdurchflusses
befindet. Da sich der Boden 10, im Gegensatz zu den Schraubenlagern 13, 14, in
nächster Nähe zu den Durchflußkanälen 3, 4 befindet, kann auch die Steuereinheit
25 nahe zu ihnen angeordnet werden. Die Gesamtbauhöhe von Haube 1 und Anschlußteil
2 wird dadurch minimiert.
Die Steuereinheit 25 weist eine Ventilsitzbuchse 26, ein damit zusammenwirkendes
Verschlußteil 27 mit einem Verschlußteilschaft 28 und ein Bimetall-Steuerorgan
29 auf. Das Bimetall-Steuerorgan 29 besteht aus aufeinandergeschichteten Bimetallscheiben,
die sich bei Erwärmung durchwölben. Es stützt sich mit seinem einen Ende auf der
Ventilsitzbuchse 26 ab, während sein anderes Ende in Hubrichtung auf den Verschlußteilschaff
28 einwirkt. Die Ventilsitzbuchse 26 ist in einen Verbindungskanal 30 eingeschraubt,
der sich zwischen dem Gehäuseinnenraum 24 und dem für den Mediumabfluß vorgesehenen
Durchflußkanal 4 erstreckt. Die gemeinsame Längsachse 31 von Verbindungskanal 30
und Steuereinheit 25 ist gegen die Hauben-Längsachse 19 in Richtung zum Anschlußflansch
6 hin versetzt.
Mit anderen Worten: Die Steuereinheit-Längsachse 31 ist in Richtung
zum Anschlußende des mit dem Verbindungskanal 30 verbundenen Durchflußkanals 4
versetzt. Der Achsversatz ist so groß, daß sich die Steuereinheit 25 mit ihrem
in Richtung der Durchflußkanal-Längsachse 11 ausladensten Teil - dies ist das
Bimetall-Steuerorgan 29 - in unmittelbarer Nähe der Haube 1 befindet. Zwischen
Haube 1 und Steuereinheit 25 ist dort nur ein minimaler seitlicher Freiraum vorhanden.
Auf der diametral gegenüberliegenden Seite ist der seitliche Freiraum deutlich
größer. In den Gehäuseinnenraum 24 gelangendes Medium kann so das Bimetall-Steuerorgan
29 intensiv umströmen und beaufschlagen. Durch den Achsversatz weist auf besagter
Seite der Boden 10 seine größte radiale Breite zwischen dem Verbindungskanal 30
und der Haube 1 auf. In diesem Bereich ist beiderseits der Durchflußkanal-Längsachse
11 im Anschlußteil 2 je ein Verbindungskanal 32, 33 vorgesehen (Fig. 4, 5). Beide
Verbindungskanäle 32, 33 führen in den Stutzen 7. Der Durchflußkanal 3 steht folglich
via Stutzen 7 und Verbindungskanäle 32, 33 mit dem Gehäuseinnenraum 24 in Verbindung.
Der Achsversatz und die beiden parallelgeschalteten Verbindungskanäle 32, 33 ermöglichen
bei gutem Mediumzufluß eine Haube 1 mit kleinem Durchmesser.
Beim Einbau des Kondensatableiters in eine Rohrleitung, aus der Kondensat
abzuleiten ist, (nicht dargestellt) werden die Anschlußflansche 5, 6 des Anschlußteils
2 mit Anschlußflanschen der Kondensatleitung (nicht dargestellt) mittels Flanschschrauben
34 verbunden. Wie die Fig. 2 und 3 am Beispiel einzelner Flanschschrauben 34 zeigen
(strichpunktiert dargestellt), lassen sich diese von der dem Anschlußteil 2 zugewandten
Seite aus problemlos in die Schraubenlöcher 16 des Anschlußflansches 5 einstecken.
Weder die Haube 1 noch ihre Schraubenlager 13, 14 noch die Vorsprünge 17, 18 des
Anschlußteil 2 behindern das Einstecken der Flanschschrauben 34. Ein kleiner Durchmesser
der Haube 1 erweist sich herbei als vorteilhaft. Auch ist für Schraubwerkzeuge
zum Festziehen bzw. Lösen der Flanschschrauben 34 hinreichend Freiraum vorhanden.
Dies gilt für beide Anschlußflansch 5, 6.
Medium strömt durch den Flansch 5 in den Durchflußkanal 3 des Kondensatableiters
und von dort in das Schmutzsieb 9 (Fig. 1). Aus diesem tritt es radial nach außen
in den umgebenden Stutzen 7, wobei eventuell im Kondensat enthaltene Schmutzpartikel
durch das Schmutzsieb 9 zurückgehalten werden. - Der Stopfen 8 ermöglicht bei Bedarf
ein Reinigen des Schmutzsiebes 9. - Aus dem Stutzen 7 strömt das Medium parallel
durch die beiden Verbindungskanäle 32, 33 (Fig. 5) in den Gehäuseinnenraum 24 und
beaufschlagt dort das Bimetall-Steuerorgan 29.
Handelt es sich um abzuleitendes Kondensat, dann liegt die Temperatur
unterhalb einer vorbestimmten Schließtemperatur und das Verschlußteil 27 befindet
sich in Offenstellung (Fig. 1). Das Kondensat kann aus dem Gehäuseinnenraum 24
durch die Ventilsitzbuchse 26 hindurch in den Verbindungskanal 30 und von dort
in den Durchflußkanal 4 weiterfließen und durch den Anschlußflansch 6 aus dem
Kondensatableiter austreten. Strömt nach Ableiten des Kondensates Dampf in den
Gehäuseinnenraum 24, übersteigt dort die Temperatur die Schließtemperatur der Steuereinheit.
Die Bimetallscheiben des Bimetall-Steuerorgans 29 wölben sich entsprechend durch
und bewegen das Verschlußteil 27 in Schließrichtung, bis es dichtend auf der Ventilsitzbuchse
26 zur Auflage kommt. Dampf kann nicht aus dem Gehäuseinnenraum 24 abströmen.
Das Anschlußteil 35 des Kondensatableiters nach Fig. 6 weist an den
Anschlußenden seiner Durchflußkanäle 3, 4 Gewindemuffen für den Anschluß an eine
Rohrleitung auf. Beiderseits der Durchflußkanal-Längsachse 11 ist im Anschlußteil
35 je ein Verbindungskanal 36, 37 vorgesehen (Fig. 7). Die zwei Verbindungskanäle
36, 37 stellen eine direkte Verbindung zwischen dem Durchflußkanal 3 und dem Gehäuseinnenraum
24 her. Die im Gehäuseinnenraum 24 vorgesehene Steuereinheit 38 weist eine Ventilsitzbuchse
39 auf, an der eine Membrankapsel 40 mit einem Verschlußteil 41 angeordnet ist.
Die Bauhöhe der Membrankapsel 40 ist gering und die Haube 42 dementsprechend niedrig.
Eine sich an der Haube 42 abstützende Haltefeder 43 fixiert die Membrankapsel 40
in ihrer Einbauposition.
Derartige Membrankapseln 40 sind hinlänglich bekannt. Sie weisen eine
mit einem Ausdehnungsmedium oder einem Verdampfungsmedium gefüllte Kammer mit einer
auf das Verschlußteil 41 hubbewegend einwirkenden Membran auf (nicht dargestellt).
Ist die vorgesehene Schließtemperatur erreicht, wird die Membran durch den dann
in der Kammer herrschenden Überdruck des Ausdehnungs-/Verdampfungsmediums durchgewölbt
und das Verschlußteil 41 auf der Ventilsitzbuchse dichtend zur Auflage gebracht.
Wird die Schließtemperatur unterschritten, überwiegt der die Membrankapsel 40 umgebende
Druck und das Verschlußteil 41 nimmt seine Offenstellung ein.
Im übrigen gleicht der Kondensatableiter nach den Fig. 6 und 7 in
Gestaltung und Funktion jenem nach den Fig. 1 - 5.
In Fig. 1 sind die Anschlußflanschen 5, 6 als Teile dargestellt, die
mit dem Anschlußteil 2 durch Schweißen verbunden sind. Diese dreiteilige Ausführung
bietet den Vorteil, das gleiche Anschlußrohteil für Armaturengehäuse mit Flanschanschluß
und solche mit Muffenanschluß (Gewindemuffen, Schweißmuffen) verwenden zu können.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, ein einteiliges Anschlußteil mit integrierten
Anschlußflanschen vorzusehen. Sowohl die Ausführung mit Schmutzsieb als auch die
ohne kann gleichermaßen für alle Anschlußausführungen (Anschlußflanschen, Muffen)
realisiert werden. Wenngleich in den Zeichnungen Kondensatableiter mit temperatursensitiver
Steuereinheit dargestellt sind, ist das Armaturengehäuse gleichermaßen für Kondensatableiter
mit anderer kompakt gestalteter Steuereinheit verwendbar, beispielsweise solche
mit thermodynamischer Steuereinheit. Im übrigen ist das Armaturengehäuse auch für
Ventile mit kompakt gestalteter, selbsttätiger Steuereinheit geeignet, z. B. für
thermisch gesteuerte oder für druckgesteuerte Ventile. Der Durchfluß durch das
Armaturengehäuse kann im Bedarfsfall so gewählt werden, daß sich die Steuereinheit
abströmseitig hinter der von Ventilsitzbuchse und Verschlußteil gebildeten Absperrstelle
befindet. Die Befestigungsschrauben für die Haube können alternativ zu den gezeigten
Schrauben mit Kopf beispielsweise als Stiftschrauben mit Mutter ausgeführt werden.
Bezugszeichenliste
- 1
- Haube
- 2
- Anschlußteil
- 3, 4
- Durchflußkanal
- 5, 6
- Anschlußflansch
- 7
- Stutzen
- 8
- Stopfen
- 9
- Schmutzsieb
- 10
- Boden
- 11
- Durchflußkanal-Längsachse
- 12
- offenes Ende
- 13, 14
- Schraubenlager
- 15, 16
- Schraubenloch
- 17, 18
- Vorsprünge
- 19
- Hauben-Längsachse
- 20
- Befestigungsbohrung
- 21
- Befestigungsschraube
- 22, 23
- Einbuchtung
- 24
- Gehäuseinnenraum
- 25
- Steuereinheit
- 26
- Ventilsitzbuchse
- 27
- Verschlußteil
- 28
- Verschlußteilschaft
- 29
- Bimetall-Steuerorgan
- 30
- Verbindungskanal
- 31
- Steuerorgan-Längsachse
- 32, 33
- Verbindungskanal
- 34
- Flanschschraube
- 35
- Anschlußteil
- 36, 37
- Verbindungskanal
- 38
- Steuereinheit
- 39
- Ventilsitzbuchse
- 40
- Membrankapsel
- 41
- Verschlußteil
- 42
- Haube
- 43
- Haltefeder