| Dokumentenidentifikation |
DE102004010444A1 29.09.2005 |
| Titel |
Verfahren zur Herstellung einer Innenkontur mit einem auf die Innenwandung eines topfförmigen oder ringförmigen rotationssymmetrischen Werkstücks einwirkenden Innendorn |
| Anmelder |
Bad Düben Profilwalzmaschinen GmbH, 04849 Bad Düben, DE |
| Erfinder |
Tittmann, Uwe, 08141 Reinsdorf, DE; Schulten, Matthias, 04849 Bad Düben, DE; Walther, Manfred, 04849 Bad Düben, DE |
| Vertreter |
Borchard, W., Dipl.-Ing. (FH), Pat.-Anw., 04129 Leipzig |
| DE-Anmeldedatum |
01.03.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004010444 |
| Offenlegungstag |
29.09.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
29.09.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
B21H 5/02
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| Zusammenfassung |
Bei der Herstellung einer Innenkontur mit einem auf die Innenwandung eines topfförmigen oder ringförmigen rotationssymmetrischen Werkstücks einwirkenden Innendorn soll während der Kaltumformung eine Aufweitung und Längenänderung des Werkstücks vermieden werden. Damit sollen mit einer Innenverzahnung versehene Getriebeteile hergestellt werden, die eine größere Symmetrie und höhere Genauigkeit aufweisen. Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein Verfahren gelöst, bei dem ein mit einem Passmaß außen versehenes oder vorgefertigtes Werkstück (1) in die Matrize (6) eingefügt und während der Kaltumformung reibschlüssig sowie drehfest mit dem drehangetriebenen Innendorn (3) an die Innenwandung der Matrize (6) gepresst wird. Nach Abschluss des Walzvorgangs der Profilierung wird das Werkstück (1) mit einem Axialstempel (7) ausgeworfen. Der mit einer Außenprofilierung versehene Innendorn (3) wird fliegend gelagert und während des Walzens in Axialrichtung und Radialrichtung zugestellt. Die Erfindung betrifft die Herstellung von Hohlrädern, Schiebemuffen, Schaltmuffen, Kupplungskörpern oder dergleichen mit einer Innenverzahnung versehenen Getriebeteilen.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Innenkontur
mit einem auf die Innenwandung eines topfförmigen oder ringförmigen rotationssymmetrischen
Werkstücks einwirkenden Innendorn, insbesondere zur Herstellung von Hohlrädern,
Schiebemuffen, Schaltmuffen, Kupplungskörpern oder dergleichen mit einer Innenverzahnung
versehenen Getriebeteilen, die mit einer mit dem Innendorn während der Kaltumformung
zusammenwirkenden Matrize gelagert sind.
Die Herstellung rotationssymmetrischer Werkstücke durch Kaltumformung
ist besonders wirtschaftlich bei hochbeanspruchten Teilen. Hierfür wird in das Formteil
ein Innendorn eingebracht, dessen Umfangsfläche der Innenprofilierung nach der Verformung
entspricht. Dadurch werden einerseits bessere Festigkeitseigenschaften erzielt,
die als Folge der Werkstoffverfestigung und Faserstruktur beim Umformen entstehen.
Andererseits ist die für die Umformung erforderliche Formwandlung relativ gering,
so dass eine ausreichende Zähigkeit des Werkstoffmaterials erhalten bleibt.
Nach der Deutschen Gebrauchsmusteranmeldung DE
295 00 403 U1 ist es bekannt, Konturen in der Wandung eines Rohres mit
einem Innenkonturstück herzustellen, wobei gegenüberliegend dazu außerhalb des Rohres
ein Außenkonturstück angeordnet ist. Die Vorrichtung entspricht im Wesentlichen
dem Aufbau einer Sickenmaschine, bei der ein drehbar angeordnetes Innenkonturstück
und ein drehbar angeordnetes Außenkonturstück vorgesehen sind, wobei die Außendurchmesser
des Innenkonturstückes und des Außenkonturstückes etwa gleich groß sind und beide
jeweils am Außenumfang Konturbereiche aufweisen. Die DE
295 00 403 U1 ist eine Kombination der bekannten Sickenmaschine mit einer
Muffenmaschine, wobei das Außenkonturstück das zu verformende Rohr ringförmig umschließt
und das Außenkonturstück drehbar angeordnet ist. Die Zustellung der Walzen erfolgt
ausschließlich in Radialrichtung, wobei durch Erhöhung des Walzdrucks eine Durchmesseraufweitung
nicht auszuschließen ist.
Nach der DE 199 10 474 A1
wird eine Nabenhülse durch einen Rollvorgang beziehungsweise durch einen Prägevorgang
hergestellt, bei dem eine Längenänderung des zu rollenden Grundkörpers nicht stattfindet.
Die Verformung beim Rollprägen erfolgt in erster Linie in radialer Richtung. Erforderlich
ist eine Abstimmung des Grundkörpers hinsichtlich seiner Durchmesserverhältnisse
auf das fertige Werkstück, wenn die fertige Nabenhülse inklusive Kugelläufe und
Rändel ohne Verkanten der Walzen des Werkzeuges erfolgen soll.
Für die Herstellung einer Innenverzahnung für Klinkengesperre ist
in das Profil am Innendorn das Negativ der Verzahnung eingearbeitet. Die Anordnung
zeigt eine Außenwalze als Hohlwalze mit einem innen liegenden Profil, innerhalb
derer der Innendorn mit seinem zweiten Profil angeordnet ist, wobei der Grundkörper
durch Zustellen gegen die Außenwalze rollgeprägt wird. Der Vorteil der Anordnung
einer Außenwalze als Hohlwalze mit innen liegendem Innendorn liegt in der stabileren
Abrollkinematik mit einer verlängerten Rollprägestrecke, wodurch sich der Grundkörper
beim Rollprägevorgang stabilisiert und ohne zusätzliche Stabilisierungshilfen gerollt
werden kann.
Eine Umkehrung des Verfahrens findet statt bei der Herstellung von
außen verzahnten Zahnrädern aus einem Pulvermetallrohling nach der EP
1027 179 B1, wobei die Zähne ohne eine Beeinträchtigung der verdichteten
Oberfläche im Eingriffsbereich verdichtet werden. Die Gegenverzahnung ist als Innenverzahnung
ausgebildet und umschließt den Pulvermetallrohling als ringförmiges Drückwerkzeug
mit Hilfe einer am Außenumfang des Drückwerkzeuges abrollenden Andrückrolle. Die
Erfindung macht sich den Umstand zunutze, dass bei einer Innenverzahnung die beim
Zahneingriff auftretenden Gleitgeschwindigkeiten zwischen den Zahnflanken des Pulvermetallrohlings
und des Drückwerkzeuges deutlich geringer ausfallen als beim Zahneingriff zwischen
zwei Stirnrädern.
Eine Ausführungsform der EP
1027 179 B1 beruht auf der Feststellung, dass die mit dem Abwälzen der
Verzahnung verbundene Gleitbewegung zwischen den aufeinander abwälzenden Flanken
umso kleiner wird, je geringer die Differenz der Zähnezahl des Drückwerkzeuges und
des Pulvermetallrohlings ist. Besonders günstige Verhältnisse ergeben sich demnach,
wenn bei gleicher Zähnezahl der Innenverzahnung des Drückwerkzeuges und der Verzahnung
des Pulvermetallrohlings ohne Relativdrehung zwischen Drückwerkzeug und Pulvermetallrohling
gearbeitet wird.
Neben dem Walzen von Verzahnungen ist das Walzen von Innengewinde
bekannt, dass durch Abrollen eines Walzwerkzeuges mit einer Gewinderolle durchgeführt
wird. Nach der DE 40 34 795 C2 erfolgt
die Herstellung von Innengewinden in rohrartigen Werkstücken mit einem Werkzeug
mit schraubenförmiger Wirkfläche. Der Werkstoff wird durch das Formwerkzeug aus
dem Gewindegrund verdrängt. Bei dieser Art der Umformung treten sehr hohe Drücke
und Reibkräfte auf, welche sich mit zunehmender Geschwindigkeit stark vergrößern.
Dies führt zum raschen Verschleiß der Werkzeuge und zum Ausreißen der Gewindegänge
am Werkstück. Das Rollen von Innengewinde erfordert eine gewisse
Wandstärke und ist für z. B. Bleche ungeeignet.
Bei der Bearbeitung von Werkstücken aus Blech mit einer Innenverzahnung
werden daher in der Hauptsache Drückverfahren angewendet, wobei die Innenkontur
auf einem Drückdorn beziehungsweise die Außenkontur des Werkstücks in einer Matrize
abgebildet ist. Bei der DE 19524089 C1
wird zur Herstellung eines Getriebeteiles mit einer Außenverzahnung ein topfförmiges
Werkzeug eingesetzt. Mit einer Drückrolle wird die in der Matrize rotierende Metallronde
durch Drücken vom Zentrum zum Rand hin in ihrer Dicke verringert und das so gewonnene
Material zu einem von der Nabe vorstehenden zylindrischen Randbereich verformt.
Der sich im Wesentlichen senkrecht zur Nabenfläche erstreckende zylindrische Randbereich
wird auf der Außenseite mit einer Verzahnung versehen.
Bei der Herstellung eines innenverzahnten Getriebeteils mit einer
glatten Außenseite nach der DE 39 31 599
A1 wird ein topfförmiges Rohteil eingesetzt, das entweder auf einer Drückmaschine
oder einer Presse hergestellt wurde. Das Rohteil befindet sich auf einem Drückdorn
mit Verzahnung und mittels einer Drückrolle wird auf das rotierende Werkstück eingewirkt.
Das Werkstück wird in einem ersten Arbeitsgang auf den Außenumfang des mit der Außenverzahnung
versehenen Drückdorns angelegt und in einem zweiten Arbeitsgang wird das rotierende
topfartige Werkstück mittels einer Drückrolle in die Nuten der Verzahnung eingepresst
und dabei gleichzeitig gelängt.
Die nach dem Stand der Technik bekannten Rollprägeverfahren zur Herstellung
einer Innenkontur weisen den Mangel auf, dass die Innenkontur der Matrize größer
als die Außenkontur des Werkstückes ist. Die Dornwalze zum Walzen der Innenkontur
ist wesentlich kleiner als die Innenkontur des Werkstückes. Das Walzen von Innenprofilen
ist daher mit einer Aufweitung des Rohteils verbunden, was für eine exakte Nachbildung
einer Verzahnung nachteilig ist. Wenn der Walzdorn und die Matrize gleichzeitig
angetrieben werden, müssen beide im Kontaktbereich mit dem Werkstück die gleiche
Umfangsgeschwindigkeit aufweisen. Außerdem ist beim Profilwalzen ein Werkstofffluss
in Axialrichtung zu verzeichnen, durch den das Werkstück beim Walzen während des
Walzprozesses entsprechend dem durch das Werkzeugprofil verdrängte Werkstoffvolumens
länger wird. Bei der Herstellung von Ringen mit großen und tiefen Profilen, bei
Getrieberingen oder Schaltmuffen führt dies zu Problemen bei der gewünschten Genauigkeit.
Die Erfindung bezweckt die Vermeidung der Nachteile des Standes der
Technik und ein Verfahren, bei dem während der Kaltumformung eine Aufweitung und
Längenänderung des Werkstücks vermieden wird. Damit sollen mit einer Innenverzahnung
versehene Getriebeteile hergestellt werden, die eine größere Symmetrie und höhere
Genauigkeit aufweisen.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung soll nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert werden. Im Einzelnen zeigt
1 das Walzen der Innenverzahnung eines
Werkstücks mit einem drehangetriebenen Innendorn und
2 das Walzen der Innenverzahnung eines
Werkstücks mit einem drehangetriebenen Innendorn und einer angetriebenen Matrize
in schematischer Darstellung.
1 zeigt stark schematisiert ein rotationssymmetrisches
topfförmiges Werkstück 1, bei dem die Innenbohrung mit einer Innenkontur
2 in der Form einer Verzahnung versehen werden soll. Das Werkstück
1 kann desgleichen eine ringförmige Gestalt aufweisen. Bevorzugte Werkstückteile
sind Hohlrädern, Schiebemuffen, Schaltmuffen, Kupplungskörpern oder artgemäße mit
einer Innenverzahnung versehenen Getriebeteile. In dem Ausführungsbeispiel soll
das topfförmige Werkstück 1 mit einer axial sich erstreckenden Innenverzahnung
versehen werden, die einen Schrägungswinkel aufweist. Die Profilgebung erfolgt mit
einem auf die Innenkontur 2 oder Innenbohrung einwirkenden Innendorn
3, der mit einer der Innenverzahnung entsprechenden profilgebenden Außenverzahnung
4 versehenen ist. Der Innendorn 3 weist eine in 2
angedeutete drehangetriebene Dornwelle 5 auf, die mit einer nicht weiter
dargestellten Dornlagerung gelagert ist, wobei der Innendorn 3 radial und
axial verschiebbar angeordnet ist.
Das Werkstück 1 wird in einer mit dem Innendorn
3 während der Kaltumformung zusammenwirkenden rotierenden Matrize
6 als Werkstückträger aufgenommen. Das Werkstück 1 wird mit einem
Passmaß außen vorgefertigt, das einen zu der Innenkontur 2 der Matrize
6 passenden Außendurchmesser aufweist. Mittels einer Längspresspassung
wird das Werkstück 1 in die Matrize 6 eingepresst. Während der
Kaltumformung wird das Werkstück 1 durch den drehangetriebenen
Innendorn 3 an die Innenkontur 2 der Matrize 6 gepresst.
Das Werkstück 1 wird damit reibschlüssig und drehfest in der Matrize
6 fixiert. Zum Auswerfen des Werkstücks 1 nach dem Abschluss des
Walzvorgangs der Profilierung ist in der Matrize 6 ein Axialstempel
7 vorgesehen, durch den das fertig bearbeitete Werkstück 1 in
Achsrichtung ausgeworfen wird.
Das Fixieren des Werkstücks 1 in der Matrize 6 kann
durch eine Längspresspassung erfolgen, wobei ein Aufwand zur Vorfertigung des Außendurchmessers
erforderlich ist. Um das Werkstück 1 in der Matrize 6 zu fixieren,
muss die Passung zwischen dem Außendurchmesser des Werkstücks 1 und dem
Innendurchmesser der Matrize 6 Übermaß haben. Um das Auswerfen nach dem
Umformen mit dem Axialstempel 7 zu ermöglichen, darf das Übermaß der Passung
nicht zu groß gewählt werden. Infolgedessen sind geringe Fertigungstoleranzen erforderlich.
Eine Vereinfachung kann durch die Vorfertigung von Werkstücken 1 erreicht
werden, bei denen der Außendurchmesser mit einem Übermaß hergestellt wird. Das reibschlüssige
Einfügen des Werkstücks 1 in die Matrize 6 kann bei einem mit
Übermaß gefertigten Werkstück 1 durch Anwendung von Wärme oder Kälte erfolgen.
Während der bei der Umformung eintretenden Formveränderung wird der durch das Übermaß
vorhandene Spannungszustand im Verlauf des Werkstoffflusses beseitigt, so dass das
Werkstück 1 ohne weiteres mit dem Axialstempel 7 aus der Matrize
6 ausgeworfen werden kann.
Um ein sicheres Spannen eines außen vorgefertigten Werkstücks
1 zu ermöglichen, kann des Weiteren eine spannzangenähnliche Matrize
6 beziehungsweise eine matrizenähnliche Klemmeinrichtung eingesetzt werden.
Mit einer spannzangenähnlichen Matrize 6 kann ein schneller und einfacher
Werkstückwechsel in der Maschine bewerkstelligt und die Werkstückqualität bei einem
außen vorgefertigten oder profilierten Werkstück 1 gewährleistet werden.
Das Verfahren kann auf diese Weise ebenso die Herstellung von Außen und Innen profilierten
Werkstücken 1 ermöglichen.
Gemäß 1 wird bei der Herstellung eines
vorliegenden topfförmigen Werkstücks 1 mit Innenverzahnung beispielsweise
von einem Tiefziehteil, Pressteil oder spanend angefertigten Rohteil ausgegangen,
welches von der Matrize 6 aufgenommen wird, wobei das Werkstück
1 an dem Axialstempel 7 anliegt und bodenseitig gestützt wird.
Der Innendorn 3 und das in der Matrize 6 aufgenommene Werkstück
1 wälzen sich bei parallel angeordneten Achsen an den Berührungsflächen
ab. Durch Verkleinern des Achsabstandes erfolgt die Werkstoffverdrängung. Die Verkleinerung
des Achsabstandes erfolgt durch eine Zustellung in Radialrichtung, während das Einführen
des fliegend gelagerten Innendorns 3 in die Innenbohrung des Werkstücks
1 eine axiale Zustellung erfordert.
Der mit einer Außenverzahnung 4 oder einer Außenprofilierung
versehene Innendorn 3 wird bei Drehung um seine Dornachse 8 während
des Walzens in Axialrichtung in das Werkstück 1 eingeführt und in Radialrichtung
zugestellt. Während der Rotation wird der Innendorn 3 in Radialrichtung
allmählich dem Werkstück 1 genähert und in die Innenkontur 2 eingedrückt,
wobei das dabei verdrängte Materialvolumen in die vorhandenen Zahnlücken des Innendorns
3 fließt, um die Zahnteile der Innenverzahnung zu erzeugen. Beim Walzen
und bei Zustellung des Innendorns 3 in Radialrichtung entsteht durch die
Werkstoffverdrängung eine Werkstoffanhäufung an den Profilflanken des Innendorns
3. Bei der Zustellung des Innendorns 3 in Axialrichtung entsteht
eine Werkstoffverdrängung im Bereich des Kopfteils des Innendorns 3. Infolgedessen
können keine Längenabweichungen auftreten, weil das Werkstück 1 durch die
Matrize 6 eingeschlossen und die Längenausdehnung durch den Axialstempel
7 begrenzt ist. Beim Kaltwalzen wird durch den hohen Druck des Innendorns
3 die Materialverdrängung vollständig auf die Profilform des Werkstücks
1 übertragen. Im Kopfbereich der angeformten Werkstückzähne können Fehlstellen
vermieden werden. Mit dem Verfahren lassen sich damit einfach und wirtschaftlich
Präzisionsteile mit einer Innenverzahnung herstellen. Es wird ein wesentlich besseres
Arbeitsergebnis erzielt, weil trotz der hohen Umformkräfte unerwünschte Formänderungen
des Werkstücks 1 vermieden werden.
Bei dem in 2 beschriebenen Verfahren
erfolgt zunächst die Zustellung des Innendorns 3 in Radialrichtung gegenüber
dem in der Matrize 6 gelagerten Werkstück 1 vor der Formgebung.
Die Formgebung des Innenprofils erfolgt durch Zustellung des Innendorns
3 in Axialrichtung bei Drehung des Innendorns 3 um seine eigene
Dornachse 8. Trotz Zustellung des Innendorns 3 in Axialrichtung
erfolgt die Materialverdrängung in Radialrichtung. Eine Längenänderung des Werkstücks
1 wird vollständig vermieden und die Profilausbildung verbessert sich.
Dementsprechend werden die durch den Innendorn 3 übertragenen Druckkräfte
vollständig für die Profilgebung ausgenutzt. Die Druckkräfte des Innendorns
3 werden auf diese Weise verringert und die Lebensdauer des Innendorns
3 wird verlängert.
Zur Erleichterung des Einführens des Innendorns 3 und zur
weiteren Verbesserung der Profilumformung weist der Innendorn 3 an seinem
in das Werkstück 1 einzuführenden stirnseitigen Ende einen abgeschrägten
Anschnitt 9 mit einem Eingriffswinkel auf. Die auf das Werkstück
1 wirkenden Kräfte sind bei einem Innendorn 3 mit einem Eingriffswinkel
geringer. Im Bereich dieses Anschnittes 9 wird das Verzahnungsprofil bei
der axialen Zustellung allmählich auf die erforderliche Tiefe gebracht,
weil durch den Anschnitt 9 vor der bestimmungsgemäßen Ausbildung des Innenprofils
eine Vorverformung erfolgt und das Profil allmählich in seine endgültige Form gebracht
wird. Damit werden die Randzonen der Dornwerkzeuge geschont.
Die Herstellung der Innenprofilierung durch eine im Wesentlichen in
Axialrichtung fortschreitende Umformung hat den Vorteil, dass der Werkstoff unmittelbar
mit dem Eingriff des ersten Profilzahnes veranlasst wird, im Bereich des Profilgrundes
zu fließen, wobei das Innenprofil leicht in seine endgültige Form gebracht wird.
Dies bietet den Vorteil geringerer Radialdrücke. Es besteht nicht die Gefahr, dass
das Material bei Beginn der Verformung im Profilgrund verfestigt und durch die zunehmende
Verfestigung beim Walzen versprödet wird. Das entstehende Werkstückprofil besitzt
dadurch eine höhere Tragfähigkeit.
Bei dem Verfahren nach 1 ist der Innendorn
3 drehangetrieben. Der Innendorn 3 treibt das Werkstück
1 und die nichtangetriebene Matrize 6 mit dem fest eingespannten
Werkstück 1 wird durch das Werkstück 1 mitgenommen. Der Innendorn
3 und das Werkstück 1 wälzen in der Kontaktzone aufeinander ab.
Damit ist eine kontinuierliche Bearbeitung in Umfangsrichtung gewährleistet. Um
beim Walzen einer Verzahnung zu verhindern, dass die während des Walzvorganges anfangs
gewalzten Zähne überwalzt werden, ist eine Synchronisation des Walzvorganges erforderlich,
damit am Schluss die gewünschte Teilung vorhanden ist.
Zur Synchronisierung des Eingriffs der Innenprofilierung mit der Außenverzahnung
4 des Innendorns 3 ist vor der Matrize 6 eine das Verzahnungsprofil
aufweisende Synchronscheibe 10 angeordnet. Der Gleichlauf wird durch den
formschlüssigen Eingriff des Innendorns 3 mit der Synchronscheibe
10 gewährleistet, bis die erforderliche Profiltiefe zur Führung des Innendorns
3 erreicht ist. Die Synchronscheibe 10 ist mit einer innenliegenden
Verzahnung 11 versehen. Auf diese Weise werden Teilungsfehler vermieden.
Bei dem Verfahren nach 2 weisen die Matrize
6 und der Innendorn 3 voneinander unabhängige durch Drehrichtungspfeil
12 angedeutete Antriebsvorrichtungen auf, die miteinander zur Synchronisierung
des Gleichlaufs zur Aufrechterhaltung der Eingriffsverhältnisse zwischen dem Innendorn
3 und dem Werkstück 1 in der Zustellperiode steuerungstechnisch
gekoppelt werden. Vorzugsweise umfassen die Antriebsvorrichtungen elektromotorische
CNC gesteuerte Antriebe, die durch eine elektronische Synchronisationseinrichtung
synchronisiert sind. Auf diese Weise werden Teilungsfehler vermieden. Für den Einzelantrieb
der Matrize 6 und des Innendorns 3 können drehzahlregelbare Drehstrom
-Synchronmotoren eingesetzt werden, die mit Regelkreisen versehen, analog oder digital
gesteuert durch den ständigen Vergleich der Soll – und Istwerte des Stroms
und der Drehzahl dafür sorgen, dass der Antrieb auch bei wechselnder Belastung den
gewünschten Bewegungsablauf exakt einhält. Durch Einsatz einer entsprechenden CNC
– Steuerung zur exakten Synchronisation der Antriebe der Matrize
6 und des Innendorns 3 können die Werkstücke 1 mit einer
exakten Teilung der Verzahnung hergestellt werden.
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| Anspruch[de] |
- Verfahren zur Herstellung einer Innenkontur mit einem auf die Innenseite
eines topfförmigen oder ringförmigen rotationssymmetrischen Werkstücks einwirkenden
Innendorn, insbesondere zur Herstellung von Hohlrädern, Schiebemuffen, Schaltmuffen,
Kupplungskörpern oder dergleichen mit einer Innenverzahnung versehenen Getriebeteilen,
die in einer mit dem Innendorn während der Kaltumformung zusammenwirkenden rotierenden
Matrize als Werkstückträger gelagert sind, dadurch gekennzeichnet, dass ein
mit einem Passmaß außen versehenes oder vorgefertigtes Werkstück (1) in
die Matrize (6) eingefügt und während der Kaltumformung reibschlüssig sowie
drehfest mit dem drehangetriebenen Innendorn (3) an die Innenwandung der
Matrize (6) gepresst und nach Abschluss des Walzvorgangs der Profilierung
mit einem Axialstempel (7) ausgeworfen wird, wobei der mit einer Außenprofilierung
versehene Innendorn (3) fliegend gelagert und während des Walzens in Axialrichtung
und Radialrichtung zugestellt wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das im Außendurchmesser
mit einem Passmaß vorgefertigte Werkstück (1) mittels einer Längspresspassung
in die Matrize (6) eingefügt und während der Kaltumformung reibschlüssig
sowie drehfest mit dem drehangetriebenen Innendorn (3) an die Innenwandung
der Matrize (6) gepresst und nach Abschluss des Walzvorgangs der Profilierung
mit dem Axialstempel (7) ausgeworfen wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein im Außendurchmesser
mit Übermaß vorgefertigtes Werkstück (1) gegebenenfalls unter Anwendung
von Wärme oder Kälte in die Matrize (6) eingefügt und während der Kaltumformung
reibschlüssig sowie drehfest mit dem drehangetriebenen Innendorn (3) an
die Innenwandung der Matrize (6) gepresst und nach Abschluss des Walzvorgangs
der Profilierung mit dem Axialstempel (7) ausgeworfen wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein außen vorgefertigtes
Werkstück (1) in eine spannzangenähnliche Matrize (6)
eingefügt und während der Kaltumformung kraftschlüssig sowie drehfest mit dem drehangetriebenen
Innendorn (3) an die Innenwandung der Matrize (6) gepresst und
nach Abschluss des Walzvorgangs der Profilierung durch Öffnen der Matrize (6)
ausgeworfen wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Zustellung des Innendorns (3) gegenüber dem in der Matrize (6)
gelagerten Werkstück (1) in Radialrichtung vor der Formgebung erfolgt und
die Formgebung des Innenprofils durch Zustellung des Innendorns (3) in
Axialrichtung erfolgt.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet,
dass für die Herstellung einer Innenverzahnung der Innendorn (3) an seinem
in das Werkstück (1) einzuführenden stirnseitigen Ende mit einem abgeschrägten
Anschnitt (9) mit einem Eingriffswinkel versehen wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet,
dass der drehangetriebene Innendorn (3) mit der rotierend gelagerten Matrize
(6) durch eine das Verzahnungsprofil aufweisende Synchronscheibe (10)
synchronisiert wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Matrize (6) und der Innendorn (3) voneinander unabhängige
Antriebsvorrichtungen (12) aufweisen, die zur Synchronisierung des Gleichlaufs
und zur Aufrechterhaltung der Eingriffsverhältnisse zwischen dem Innendorn (3)
und dem Werkstück (1) steuerungstechnisch durch eine elektronische Synchronisationseinrichtung
gekoppelt werden.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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