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Dokumentenidentifikation DE102004011534A1 29.09.2005
Titel Verfahren zur Verarbeitung von Lebensmitteln
Anmelder RPE Pape Anlagentechnik GmbH & Co. KG, 32457 Porta Westfalica, DE
Vertreter Frohoff, D., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 33602 Bielefeld
DE-Anmeldedatum 08.03.2004
DE-Aktenzeichen 102004011534
Offenlegungstag 29.09.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 29.09.2005
IPC-Hauptklasse A23P 1/00
IPC-Nebenklasse A23L 1/01   B08B 3/12   A23N 7/00   A23N 12/02   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verarbeitung von Lebensmitteln, insbesondere von Gemüse, Obst, Fisch oder Fleisch gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruches.

Es ist bekannt Lebensmittel vor ihrer Verarbeitung zu säubern, insbesondere mit Wasser zu waschen, was etwa in Durchlaufverfahren unter Einsatz von Sprühdüsen mittels kaltem oder warmen Wasser erfolgt. Die nachfolgenden Verarbeitungsschritte bilden dann von der Säuberung jeweils vollkommen unabhängige Verfahrensschritte. Weiterhin ist es bekannt feste Gegenstände, wie etwa Metallspäne, industriell mittels Ultraschall zu reinigen, DE 102 15 799 A1, wobei es sich um ein sehr wirkungsvolles, effektives und umweltschonendes Verfahren handelt.

Aufgabe der Erfindung ist es, ein neuartiges Verfahren zur Verarbeitung von Lebensmitteln zur Verfügung zu stellen, welche zur Verarbeitung möglichst hygienisch sauber vorliegen sollten. Weiterhin soll es sehr wirtschaftlich und effektiv arbeiten, etwa die Produktionsgeschwindigkeit vergrößern und/oder den erforderlichen Energieeinsatz bei der Verarbeitung verringern. Des Weiteren soll die Verarbeitung der Lebensmittel vitamin- und nährstoffschonender erfolgen können.

Die Lösung dieser Aufgabe wird in Verbindung mit den Oberbegriffsmerkmalen erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 angegebene technische Lehre vermittelt.

Dadurch, dass in einem ersten Verfahrensschritt zur Vorbehandlung und Säuberung des Lebensmittels dieses in ein Reinigungsbad gegeben wird, in welchem es mit Ultraschall beaufschlagt wird, wird ein hervorragendes Reinigungsergebnis erzielt, wobei der Reinigungsvorgang zudem höchst schonend ist, da jedenfalls makroskopisch keine direkten mechanischen Kräfte auf die Lebensmittel ausgeübt werden. Ein solches Vorbehandlungsverfahren ist sehr wirtschaftlich, da es sehr gründlich und wenig zeit- und energieaufwändig arbeitet. Zudem begründet es weitere, zum Teil unerwartete Vorteile bei der Weiterverarbeitung der mit Ultraschall gesäuberten Lebensmittel.

Eine besonders gute Eignung zur Reinigung haben etwa solche Lebensmittel mit harten Oberflächen wie Knollen oder Wurzeln, etwa Kartoffeln, Karotten oder Rote Beete. Die benötigte Reinigungsdauer ist stark abhängig von der Menge und der Größe der zu reinigenden Lebensmittel, ebenso wie die Reinigungsdauer von der Form des Reinigungsbeckens und der Leistung des Ultraschallerzeugers abhängig ist.

Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich mit und in Kombination aus den nachfolgenden Unteransprüchen.

Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung des erfinderischen Verfahrens wird zur Herstellung eines gar gekochten Lebensmittels dieses nach dem ersten Verfahrensschritt in einem nachfolgenden Verfahrensschritt auf herkömmliche Art und Weise gegart, etwa im Wasserbad, in Dampf oder unter Dampfdruck, wobei sich zu einem solchen Verfahren insbesondere Kartoffeln zur Herstellung von Pellkartoffeln oder auch Karotten eignen.

Als besonders vorteilhaft ist hier hervorzuheben, dass die Garzeit auf Grund der Vorbehandlung im ersten Verfahrensschritt gegenüber herkömmlichen Garzeiten deutliche reduziert wird, wobei in ersten Versuchen im Wasserbad eine Zeitersparnis von mehr als 30 % erzielt wurde, die sich bei der Verwendung von leistungsstärkeren Ultraschallquellen noch weiter bis auf 50% oder mehr steigern lässt. Es wird vermutet, dass sich der aus dem Wasser in das Lebensmittel übertragende Körperschall bzw. die von dem Lebensmittel absorbierte Energie entsprechend auf die verminderten Garzeiten auswirkt.

Dies Ergebnis tritt unabhängig davon ein, ob beispielsweise eine Kartoffel vorher geschält wurde oder nicht.

Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung wird die Schale oder Haut erst nach erfolgtem Garkochen des Lebensmittels entfernt, wobei ein weiteres vorteilhaftes Resultat des ersten Verfahrensschrittes ist, dass sich beispielsweise die Schale einer Kartoffel anschließend in einem Stück von der Kartoffel abnehmen lässt, ohne dass die Schale, wie bei Pellkartoffeln ansonsten üblich, aufwändig mit einem Messer von einer auf einer Gabel aufgespießten Kartoffel abgezogen werden müsste. Hierdurch wird erreicht, dass einen Großteil der unmittelbar unter der Schale einer Kartoffel befindlichen Vitamine und Nährstoffe in dem zum Verzehrt bestimmten Teil des Lebensmittels verbleibt und nicht wie üblich mit einer sonst mühsam abgeschälten Schale entsorgt wird, sodass sich auch ein großer Ernährungsphysiologischer Vorteil dieses Verarbeitungsverfahrens einstellt.

Ein weiterer Vorteil des erfinderischen Verfahrens ist die technische Einfachheit seiner Durchführung, da keine mit Schneid- oder Schälmessern ausgerüsteten Vorrichtungen mehr eingesetzt werden müssen. Das Abnehmen der Schale bzw. der Haut kann durch einfaches Abziehen, Abrollen oder Abbürsten großer Schalenbereiche erfolgen, sodass sich das erfinderische Verfahren insgesamt bestens für eine industrielle Anwendung eignet, etwa für die kartoffelverarbeitende Industrie, da es sehr hygienisch und ohne großen maschinentechnischen Aufwand durchführbar ist.

Die gleichen, bzw. entsprechende Vorteile bei der Durchführung des erfinderischen Verfahrens sind bei der Verarbeitung von Obst, Fisch und Fleisch zu erzielen.


Anspruch[de]
  1. Verfahren zur Verarbeitung von Lebensmitteln, insbesondere von Gemüse, Obst, Fleisch oder Fisch, dadurch gekennzeichnet, dass in einem ersten Verfahrensschritt zur Vorbehandlung und Säuberung des Lebensmittels dieses in ein Reinigungsbad gegeben wird, in dem es mit Ultraschall beaufschlagt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung eines gar gekochten Lebensmittels dieses nach dem ersten Verfahrensschritt in einem nachfolgenden Verfahrensschritt gegart wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Garzeit auf Grund der Vorbehandlung im ersten Verfahrensschritt gegenüber herkömmlichen Garzeiten deutlich reduziert ist.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Garzeit um bis zu 50 % reduziert wird.
  5. Verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Zwischenschritt zwischen erstem und nachfolgendem Verfahrensschritt das Lebensmittel von seiner Schale/Haut befreit wird.
  6. Verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass nach der Vorbehandlung und dem nachfolgenden Verfahrensschritt des Garkochens in einem weiteren Verfahrensschritt die Schale/Haut vom Lebensmittel entfernt wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich diese Schale/Haut auf Grund der Vorbehandlung von dem Lebensmittel gelöst hat, woraufhin sie durch messerfreie Verfahren abgenommen wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Abnehmen durch Abziehen, Abrollen oder Abbürsten großer Schalenbereiche erfolgt.
  9. Verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Lebensmittel bevorzugt Kartoffeln verwendet werden.
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