Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verarbeitung von Lebensmitteln,
insbesondere von Gemüse, Obst, Fisch oder Fleisch gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruches.
Es ist bekannt Lebensmittel vor ihrer Verarbeitung zu säubern, insbesondere
mit Wasser zu waschen, was etwa in Durchlaufverfahren unter Einsatz von Sprühdüsen
mittels kaltem oder warmen Wasser erfolgt. Die nachfolgenden Verarbeitungsschritte
bilden dann von der Säuberung jeweils vollkommen unabhängige Verfahrensschritte.
Weiterhin ist es bekannt feste Gegenstände, wie etwa Metallspäne, industriell mittels
Ultraschall zu reinigen, DE 102 15 799 A1,
wobei es sich um ein sehr wirkungsvolles, effektives und umweltschonendes Verfahren
handelt.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein neuartiges Verfahren zur Verarbeitung
von Lebensmitteln zur Verfügung zu stellen, welche zur Verarbeitung möglichst hygienisch
sauber vorliegen sollten. Weiterhin soll es sehr wirtschaftlich und effektiv arbeiten,
etwa die Produktionsgeschwindigkeit vergrößern und/oder den erforderlichen Energieeinsatz
bei der Verarbeitung verringern. Des Weiteren soll die Verarbeitung der Lebensmittel
vitamin- und nährstoffschonender erfolgen können.
Die Lösung dieser Aufgabe wird in Verbindung mit den Oberbegriffsmerkmalen
erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 angegebene
technische Lehre vermittelt.
Dadurch, dass in einem ersten Verfahrensschritt zur Vorbehandlung
und Säuberung des Lebensmittels dieses in ein Reinigungsbad gegeben wird, in welchem
es mit Ultraschall beaufschlagt wird, wird ein hervorragendes Reinigungsergebnis
erzielt, wobei der Reinigungsvorgang zudem höchst schonend ist, da jedenfalls makroskopisch
keine direkten mechanischen Kräfte auf die Lebensmittel ausgeübt werden. Ein solches
Vorbehandlungsverfahren ist sehr wirtschaftlich, da es sehr gründlich und wenig
zeit- und energieaufwändig arbeitet. Zudem begründet es weitere, zum Teil unerwartete
Vorteile bei der Weiterverarbeitung der mit Ultraschall gesäuberten Lebensmittel.
Eine besonders gute Eignung zur Reinigung haben etwa solche Lebensmittel
mit harten Oberflächen wie Knollen oder Wurzeln, etwa Kartoffeln, Karotten oder
Rote Beete. Die benötigte Reinigungsdauer ist stark abhängig von der Menge und der
Größe der zu reinigenden Lebensmittel, ebenso wie die Reinigungsdauer von der Form
des Reinigungsbeckens und der Leistung des Ultraschallerzeugers abhängig ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung
ergeben sich mit und in Kombination aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung des erfinderischen Verfahrens
wird zur Herstellung eines gar gekochten Lebensmittels dieses nach dem ersten Verfahrensschritt
in einem nachfolgenden Verfahrensschritt auf herkömmliche Art und Weise gegart,
etwa im Wasserbad, in Dampf oder unter Dampfdruck, wobei sich zu einem solchen Verfahren
insbesondere Kartoffeln zur Herstellung von Pellkartoffeln oder auch Karotten eignen.
Als besonders vorteilhaft ist hier hervorzuheben, dass die Garzeit
auf Grund der Vorbehandlung im ersten Verfahrensschritt gegenüber herkömmlichen
Garzeiten deutliche reduziert wird, wobei in ersten Versuchen im Wasserbad eine
Zeitersparnis von mehr als 30 % erzielt wurde, die sich bei der Verwendung von leistungsstärkeren
Ultraschallquellen noch weiter bis auf 50% oder mehr steigern lässt. Es wird vermutet,
dass sich der aus dem Wasser in das Lebensmittel übertragende Körperschall bzw.
die von dem Lebensmittel absorbierte Energie entsprechend auf die verminderten Garzeiten
auswirkt.
Dies Ergebnis tritt unabhängig davon ein, ob beispielsweise eine Kartoffel
vorher geschält wurde oder nicht.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung
wird die Schale oder Haut erst nach erfolgtem Garkochen des Lebensmittels entfernt,
wobei ein weiteres vorteilhaftes Resultat des ersten Verfahrensschrittes ist, dass
sich beispielsweise die Schale einer Kartoffel anschließend in einem Stück von der
Kartoffel abnehmen lässt, ohne dass die Schale, wie bei Pellkartoffeln ansonsten
üblich, aufwändig mit einem Messer von einer auf einer Gabel aufgespießten Kartoffel
abgezogen werden müsste. Hierdurch wird erreicht, dass einen Großteil der unmittelbar
unter der Schale einer Kartoffel befindlichen Vitamine und Nährstoffe in dem zum
Verzehrt bestimmten Teil des Lebensmittels verbleibt und nicht wie üblich mit einer
sonst mühsam abgeschälten Schale entsorgt wird, sodass sich auch ein großer Ernährungsphysiologischer
Vorteil dieses Verarbeitungsverfahrens einstellt.
Ein weiterer Vorteil des erfinderischen Verfahrens ist die technische
Einfachheit seiner Durchführung, da keine mit Schneid- oder Schälmessern ausgerüsteten
Vorrichtungen mehr eingesetzt werden müssen. Das Abnehmen der Schale bzw. der Haut
kann durch einfaches Abziehen, Abrollen oder Abbürsten großer Schalenbereiche erfolgen,
sodass sich das erfinderische Verfahren insgesamt bestens für eine industrielle
Anwendung eignet, etwa für die kartoffelverarbeitende Industrie,
da es sehr hygienisch und ohne großen maschinentechnischen Aufwand durchführbar
ist.
Die gleichen, bzw. entsprechende Vorteile bei der Durchführung des
erfinderischen Verfahrens sind bei der Verarbeitung von Obst, Fisch und Fleisch
zu erzielen.