| Dokumentenidentifikation |
DE102004011826A1 29.09.2005 |
| Titel |
Spitzer für Weichminenstifte, insbesondere für Kosmetikstifte |
| Anmelder |
Möbius & Ruppert, 91056 Erlangen, DE |
| Erfinder |
Fischer, Ernst, 91094 Langensendelbach, DE |
| Vertreter |
LOUIS, PÖHLAU, LOHRENTZ, 90409 Nürnberg |
| DE-Anmeldedatum |
11.03.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004011826 |
| Offenlegungstag |
29.09.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
29.09.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
B43L 23/08
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| Zusammenfassung |
Es wird ein Spitzer (10) für Weichminenstifte, insbesondere für Kosmetikstifte (12), beschrieben, mit einem Spitzergehäuse (18) mit einem Spitzerkanal (20), in den ein Spitzermesser (22) mit seiner Messerschneide (24) definiert hineinsteht und an den rückseitig ein zylindrischer Führungsabschnitt (26) zum spielfreien Führen des Weichminenstiftes (12) anschließt. Das Spitzermesser (22) ist mit dem Spitzergehäuse (18) form- und materialschlüssig fest verbunden. Das Spitzermesser (22) reicht vorderseitig bis zu einer Stirnfläche (34) des Spitzergehäuses (18). Das Spitzergehäuse (18) ist als hülsenartige Schutzkappe (36) für den Weichminenstift, insbesondere Kosmetikstift (12), ausgebildet.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen Spitzer für Weichminenstifte, insbesondere
für Kosmetikstifte, mit einem Spitzergehäuse mit einem Spitzerkanal, in den ein
Spitzermesser mit seiner Messerschneide definiert hineinsteht und an den rückseitig
ein zylindrischer Führungsabschnitt zum Führen des Weichminenstiftes anschließt.
Derartige Spitzer sind in einer Vielzahl unterschiedlicher Ausbildungen
an sich bekannt. So beschreibt beispielsweise die DE-AS 1 268 019 einen solchen
Spitzer mit einem tangential zum Spitzerkanal angestellten Spitzermesser und einem
in den Spitzerkanal hineinstehenden Fassonmesser, das als Streifen mit einer bogenförmigen
Schneide ausgebildet und zum Spitzerkanal quer orientiert ist. Das Spitzermesser
ist bei diesem bekannten Spitzer am Spitzergehäuse mittels einer Befestigungsschraube
fixiert.
Die DE-AS 1 236 374 offenbart einen Spitzer für Weichminenstifte mit
einem tangential zum Spitzerkanal angestellten Spitzermesser und einem als schmaler
Streifen ausgebildeten Fassonmesser, das eine bogenförmige Schneide besitzt und
in den konischen Spitzerkanal hineinsteht. Das Fassonmesser ist bei diesem bekannten
Spitzer als schmaler Metallstreifen ausgebildet, der zum Spitzermesser mindestens
annähernd senkrecht orientiert ist. Das Fassonmesser kann jedoch auch mit dem Spitzergehäuse
materialeinstückig ausgebildet sein. Auch bei diesem bekannten Spitzer ist das Spitzermesser
mit Hilfe einer Befestigungsschraube am Spitzergehäuse fixiert.
Ein Spitzer der eingangs genannten Art ist beispielsweise auch aus
der DE 30 40 256 A1 bekannt. Auch
bei diesem bekannten Spitzer ist das Spitzermesser mit Hilfe einer Befestigungsschraube
am Spitzergehäuse befestigt. Gleiches gilt beispielsweise für den aus der
DE 37 37 863 C1 bekannten Spitzer
für Weichminenstifte, auch bei diesem bekannten Spitzer ist das Spitzermesser mit
Hilfe einer Befestigungsschraube am Spitzergehäuse fixiert.
Ein gattungsgemäßer Spitzer ist z.B. auch aus der DE
198 05 702 A1 oder aus der DE 101
58 767 A1 bekannt. Auch bei diesen bekannten Spitzern für Weichminenstifte
ist das Spitzermesser am Spitzergehäuse mit Hilfe einer Befestigungsschraube befestigt.
Gleiches gilt für den bspw. aus der DE 38
24 883 A1 bekannten Spitzer für Weichminenstifte.
Bei all diesen bekannten Spitzern für Weichminenstifte ist das Spitzermesser
also mit Hilfe einer Befestigungsschraube am Spitzergehäuse befestigt. Außerdem
sind diese bekannten Spitzer in an sich üblicher Art und Weise mit einem quaderförmigen
Spitzergehäuse ausgebildet. Derartige bekannte Spitzer sind also voluminös und sperrig,
so dass sie sich beispielsweise in einer Damenhandtasche störend bemerkbar machen.
In Kenntnis dieser Gegebenheiten liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
einen Spitzer der eingangs genannten Art zu schaffen, der einfach herstellbar ist
und der kleinvolumig ausgebildet ist.
Diese Aufgabe wird bei einem Spitzer der eingangs genannten Art erfindungsgemäß
dadurch gelöst, dass das Spitzermesser mit dem Spitzergehäuse form- und materialschlüssig
fest verbunden ist, dass das Spitzermesser vorderseitig bis zu einer Stirnfläche
des Spitzergehäuses reicht, und das Spitzergehäuse als hülsenartige Schutzkappe
für den Weichminenstift ausgebildet ist.
Dadurch, dass bei dem erfindungsgemäßen Spitzer das Spitzermesser
mit dem Spitzergehäuse form- und materialschlüssig fest verbunden ist, ergibt sich
der Vorteil, dass auf eine Befestigungsschraube zum Befestigen des Spitzermessers
am Spitzergehäuse verzichtet werden kann. Das ist unter Herstellungs- d.h. Montagegesichtspunkten
vorteilhaft, weil es nicht erforderlich ist, eine relativ kleine Befestigungsschraube
in Kombination mit einem kleinvolumigen Spitzer manipulieren zu müssen. Dadurch,
dass das Spitzermesser vorderseitig bis zu einer Stirnfläche des Spitzergehäuses
reicht, ist es möglich, auch ein relativ kleines d.h. kleinflächiges Spitzermesser
in einem Spritzgießwerkzeug passend zu positionieren, um danach in dem Spritzgusswerkzeug
das Spitzergehäuse herzustellen und mit dem kleinen Spitzermesser form- und materialschlüssig
fest zu verbinden. Dabei ist das Spitzermesser ursprünglich mit einem Befestigungsabschnitt
gestaltet, der dann nach dem Spritzen des Spitzergehäuses an der Stirnfläche desselben
von dem mit dem Spitzergehäuse form- und materialschlüssig kombinierten Spitzermesser
abgetrennt wird.
Bei dem erfindungsgemäßen Spitzer hat es sich als zweckmäßig erwiesen,
wenn das Spitzergehäuse vorderseitig durch einen Stirnabschnitt begrenzt ist, der
die Stirnfläche des Spitzergehäuses aufweist, wobei das Spitzermesser im Stirnabschnitt
des Spitzergehäuses form- und materialschlüssig fixiert ist. Demselben Zwecke, d.h.
einer mechanisch festen Verbindung des relativ kleinflächigen Spitzermessers mit
dem Spitzergehäuse, ist es dienlich, wenn das Spitzermesser mit seinem von der Messerschneide
abgewandten Hinterrand im Spitzergehäuse form- und materialschlüssig fixiert ist.
Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass das Spitzermesser quasi nur mit seiner Messerschneide
aus dem Spritzergehäuse heraus- und in den konischen Spitzerkanal
definiert hineinsteht und im übrigen im Spitzergehäuse form- und materialschlüssig
fixiert ist, so dass sich gute Spitz- d.h. Schneideigenschaften des Spitzers für
Weichminenstifte, insbesondere Kosmetikstifte, ergeben.
Erfindungsgemäß ist es möglich, dass das Spitzergehäuse rohrzylindrisch
mit einer dem Spitzermesser zugeordneten oberseitigen Auswurföffnung ausgebildet
ist. Das rohrzylindrische Spitzergehäuse bildet hierbei gleichzeitig für den jeweiligen
Weichminenstift bzw. Kosmetikstift eine Abdeckhaube, so dass eine zusätzliche bzw.
eigene Abdeckhaube, wie sie bislang bei solchen Weichminen- bzw. Kosmetikstiften
zur Anwendung gelangen, entbehrlich ist.
Bei dem erfindungsgemäßen Spitzer hat es sich als vorteilhaft erwiesen,
wenn vom Stirnabschnitt des Spitzergehäuses innenseitig materialeinstückig ein Fassonmesser
in den konischen Spitzerkanal freikragend hineinsteht. Das Fassonmesser dient dabei
zum Fassonieren der weichen Mine d.h. der Kosmetikmine.
Bei einem Spitzer der oben genannten Art ist es bevorzugt, wenn der
Stirnabschnitt des Spitzergehäuses eine Freigabeöffnung aufweist, durch die Spitzerabfälle
aus den Spitzerkanal entfernbar sind. Durch eine solche Ausbildung wird ein Verstopfen
des Spitzergehäuse mit Spitzerabfällen verhindert.
Demselben Zweck ist es dienlich, wenn das Spitzergehäuse auf der dem
Schneidmesser gegenüberliegenden Unterseite, an die stirnseitige Freigabeöffnung
anschließend, mit einer Auswurföffnung ausgebildet ist.
Erfindungsgemäß ist es auch möglich bzw. bevorzugt, wenn das als Schutzkappe
ausgebildete Spitzergehäuse vorderseitig mit einer entfernbaren Verschlusskappe
verschließbar ist. Mit Hilfe der Verschlusskappe ist es möglich, den Weichminenstift,
insbesondere Kosmetikstift, gleichsam luftdicht zu verschließen. Die Verschlusskappe
kann dabei gleichzeitig als temporäres Reservoir für Spitzerabfälle dienen.
Bei einem Spitzer der zuletzt genannten Art hat es sich als vorteilhaft
erwiesen, wenn die Verschlusskappe rückseitig einen Verschlussrand aufweist, der
innenseitig mit mindestens einer in Umfangsrichtung orientierten Rastausnehmung
und das Spitzergehäuse mit mindestens einem in Umfangsrichtung orientierten, in
die Rastausnehmung der Verschlusskappe federnd einrastbaren Rastfinger ausgebildet
ist. Dabei kann die Verschlusskappe also z.B. mittels eines Bajonettverschlusses
am Spitzergehäuse loslösbar angebracht sein.
Der mindestens eine Rastfinger ist zweckmäßigerweise im Bereich zwischen
dem Spitzerkanal und dem zylindrischen Führungsabschnitt des Spitzergehäuses vorgesehen.
Der mindestens eine Rastfinger kann dann mittels des in das Spitzergehäuse eingesteckten
Weichminenstiftes, insbesondere Kosmetikstiftes, nach außen d.h. gegen die Verschlusskappe
gezwängt werden, so dass sich zwischen der Verschlusskappe und dem Spitzergehäuse
eine zuverlässige feste temporäre Verbindung ergibt, wenn in das Spitzergehäuse
ein Weichminenstift, insbesondere Kosmetikstift, eingesteckt ist.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung zweier in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele
des erfindungsgemäßen Spitzers für Weichminenstifte, insbesondere Kosmetikstifte.
Es zeigen:
1 längsgeschnitten eine erste Ausführungsform
des Spitzers sowie abschnittweise in einer Seitenansicht einen in den Spitzer eingesteckten
Weichminenstift, insbesondere Kosmetikstift,
2 einen Schnitt entlang der Schnittlinie
II-II in 1 – ohne den Weichminenstift, insbesondere
Kosmetikstift,
3 einen Schnitt entlang der Schnittlinie
III-III in 1,
4 eine Ansicht des Spitzers gemäß den
1 bis 3 in Blickrichtung
des Pfeiles IV in 1,
5 eine Vorderansicht des Spitzers in
Blickrichtung des Pfeiles V in 4,
6 eine der 1
ähnliche Längsschnittdarstellung einer zweiten Ausbildung des Spitzers gemeinsam
mit einem abschnittweise gezeichneten Weichminenstift, insbesondere Kosmetikstift,
7 einen Schnitt entlang der Schnittlinie
VII-VII in 6 durch den Spitzer – ohne Weichminenstift,
insbesondere Kosmetikstift,
8 einen Schnitt entlang der Schnittlinie
VIII–VIII in 6,
9 eine der 6
ähnliche Längsschnittdarstellung, wobei außerdem eine Verschlusskappe längsgeschnitten
abschnittweise dargestellt ist,
10 einen Schnitt entlang der Schnittlinie X-X
in 9 durch die Verschlusskappe und durch das als Schutzkappe
ausgebildete Spitzergehäuse, und
11 teilweise aufgeschnitten das als Schutzkappe
ausgebildete Spitzergehäuse in Kombination mit der von diesem entfernbaren Verschlusskappe.
Die 1 bis 5
zeigen eine erste Ausführungsform des Spitzers 10 für einen in
1 abgeschnitten gezeichneten Weichminenstift, insbesondere
Kosmetikstift 12, der eine weiche Mine 14 und einen diese umschließenden
Mantel 16 aufweist.
Der Spitzer 10 weist ein Spitzergehäuse 18 mit einem
Spitzerkanal 20 auf. In den Spitzerkanal 20 steht ein Spitzermesser
22 mit seiner Messerschneide 24 definiert hinein.
An den Spitzerkanal 20 schließt rückseitig ein zylindrischer
Führungsabschnitt 26 des Spitzergehäuses 18 an. Durch den zylindrischen
Führungsabschnitt 26 ist eine zentrale Längsachse 28 des Spitzergehäuses
18 definiert. Die Messerschneide 24 schließt mit der zentralen
Längsachse 28 in einer Ebene einen spitzen Winkel 30 (siehe
1) und in einer anderen Ebene einen kleinen spitzen
Winkel 31 (siehe 3) ein.
Das Spitzermesser 22 ist mit dem Spitzergehäuse
18 form- und materialschlüssig fest verbunden, d.h. auf eine Befestigungsschraube
oder ein ähnliches Befestigungselement wird verzichtet.
Das Spitzergehäuse 18 ist vorderseitig durch eine Stirnabschnitt
32 begrenzt. Der Stirnabschnitt 32 weist eine Stirnfläche
34 auf. Das Spitzermesser 22 reicht bis zur vorderseitigen Stirnfläche
34 des Stirnabschnittes 32 des Spitzergehäuses 18.
Das Spitzergehäuse 18 ist als hülsenartige Schutzkappe
36 für den Weichmineninsbesondere Kosmetikstift 12 ausgebildet.
Der Weichminen- insbesondere Kosmetikstift 12 ist also in das als hülsenartige
Schutzkappe 36 ausgebildete Spitzergehäuse 18 einsteckbar, um
die weiche Mine 14 des Weichmineninsbesondere Kosmetikstiftes
12 gegen Einwirkungen von außen zu schützen.
Das Spitzermesser 22 ist im Stirnabschnitt 32 des
Spitzergehäuses 18 form- und materialschlüssig fixiert, wie beispielsweise
die 5 verdeutlicht. Das Spitzermesser 22 ist
außerdem mit seinem von der Messerschneide 24 abgewandten Hinterrand
38 im Spitzergehäuse 18 form- und materialschlüssig fixiert, wie
beispielsweise die 2 verdeutlicht.
Das rohrzylindrisch als hülsenartige Schutzkappe 36 ausgebildete
Spitzergehäuse 18 ist oberseitig mit einer Auswurföffnung 40 ausgebildet,
die dem Spitzermesser 22 zugeordnet d.h. über diesem vorgesehen ist, wie
insbesondere die 4 verdeutlicht.
Vom Stirnabschnitt 32 des Spitzergehäuses 18 steht
innenseitig materialeinstückig ein Fassonmesser 42 freikragend in den Spitzerkanal
hinein. Das Fassonmesser 42 weist eine bogenförmige Fassonmesserschneide
44 auf, die zum Fassonieren der weichen Mine 14 des Weichminen-
insbesondere Kosmetikstiftes 12 dient.
Um Spitzerabfälle aus dem Spitzerkanal 20 des Spitzergehäuses
18 entfernen zu können, ist der Stirnabschnitt 32 des Spitzergehäuses
18 mit einer Freigabeöffnung 46 ausgebildet. Wie aus
5 ersichtlich ist, grenzt die Freigabeöffnung
46 an den Stirnabschnitt 32 an, wobei das Spitzermesser
22 bis zur Stirnfläche 34 des Stirnabschnittes 32 reicht,
wie bereits ausgeführt worden ist.
Gleiche Einzelheiten sind in den 1 bis
5 jeweils mit denselben Bezugsziffern bezeichnet,
so dass es sich erübrigt, in Verbindung mit den 1 bis
5 alle Einzelheiten jeweils detailliert zu
beschreiben.
Die 6 bis 11
verdeutlichen eine zweite Ausführungsform des Spitzers 10, wobei das Spitzergehäuse
18 des Spitzers 10 für den Weichminenstift, insbesondere Kosmetikstift
12, eine Schutzkappe 36 bildet, die mit einer entfernbaren Verschlusskappe
48 temporär kombinierbar ist. Die Verschlusskappe 48 weist rückseitig
einen Verschlussrand 50 auf, der innenseitig mit zwei in Umfangsrichtung
orientierten Rastausnehmungen 52 ausgebildet ist, wie insbesondere die
10 verdeutlicht. Das Spitzergehäuse 18 ist
mit zwei in Umfangsrichtung orientierten federnden Rastfingern 54 ausgebildet,
die in die Rastausnehmungen 52 der Verschlusskappe 48 einrastbar
sind. Die Rastausnehmungen 52 und die Rastfinger 54 sind jeweils
diametral gegenüberliegend vorgesehen. Die Rastfinger 54 sind im Bereich
zwischen dem Spitzerkanal 20 und dem zylindrischen Führungsabschnitt
26 ausgebildet.
Ein weiterer Unterschied zwischen dem Spitzergehäuse 18 des
Spitzers 10 gemäß den 1 bis 5
und dem Spitzergehäuse 18 des Spitzers 10 gemäß den
6 bis 11 besteht
darin, dass das Spitzergehäuse 18 auf der dem Spitzermesser 22
gegenüberliegenden Unterseite mit einer Auswurföffnung 56 ausgebildet ist,
die an die stirnseitige Freigabeöffnung 46 anschließt, wie insbesondere
die 6 und 9
verdeutlichen. Im übrigen sind die Spitzer 10 gemäß den 1
bis 5 und gemäß den 6
bis 11 prinzipiell ähnlich gestaltet, so
dass es sich erübrigt, in Verbindung mit den 6 bis 11
alle diese Einzelheiten noch einmal detailliert zu beschreiben, die in den
6 bis 11 mit
denselben Bezugsziffern wie in den 1 bis
5 bezeichnet sind.
Ein weiterer Unterschied besteht bei dem Spitzer 10 gemäß
den 6 bis 11
darin, dass das Fassonmesser 42 auf der dem Spitzermesser 22 gegenüberliegenden
Seite vom Stirnabschnitt 32 des Spitzergehäuses 18 materialeinstückig
wegsteht und in den Spitzerkanal 20 hineinkragt.
10- Spitzer (für 12)
12- Weichminen-/Kosmetikstift
14- weiche Mine (von 12)
16- Mantel (von 12 für 14)
18- Spitzergehäuse (von 10)
20- Spitzerkanal (in 18)
22- Spitzermesser (von 10)
24- Messerschneide (von 22)
26- zylindrischer Führungsabschnitt (in 18 für
12)
28- zentrale Längsachse (von 10 bzw. 12)
30- spitzer Winkel (zwischen 24 und 28)
31- spitzer Winkel (zwischen 24 und 28)
32- Stirnabschnitt (von 18)
34- Stirnfläche (von 32)
36- hülsenartige Schutzkappe (von 18 für 12)
38- Hinterrand (von 22)
40- oberseitige Auswurföffnung (in 18)
42- Fassonmesser (für 14)
44- Fassonmesserschneide (von 42)
46- Freigabeöffnung (bei 32)
48- Verschlusskappe (von 10)
50- Verschlussrand (von 48)
52- Rastausnehmung (bei 50)
54- Rastfinger (von 18)
56- Auswurföffnung (von 18)
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| Anspruch[de] |
- Spitzer für Weichminenstifte, insbesondere für Kosmetikstifte (12),
mit einem Spitzergehäuse (18) mit einem Spitzerkanal (20), in
den ein Spitzermesser (22) mit seiner Messerschneide (24) definiert
hineinsteht, und an den rückseitig ein zylindrischer Führungsabschnitt (26)
zum Führen des Weichminenstiftes (12) anschließt, dadurch gekennzeichnet,
dass das Spitzermesser (22) mit dem Spitzergehäuse (18) form-
und materialschlüssig fest verbunden ist, dass das Spitzermesser (22) vorderseitig
bis zu einer Stirnfläche (34) des Spitzergehäuses (18) reicht,
und dass das Spitzergehäuse (18) als hülsenartige Schutzkappe (36)
für den Weichminenstift (12) ausgebildet ist.
- Spitzer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Spitzergehäuse
(18) vorderseitig durch einen Stirnabschnitt (32) begrenzt ist,
der die Stirnfläche (34) des Spitzergehäuse (18) aufweist, wobei
das Spitzermesser (22) im Stirnabschnitt (32) des Spitzergehäuses
(18) form- und materialschlüssig fixiert ist.
- Spitzer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Spitzermesser
(22) mit seinem von der Messerschneide (24) abgewandten Hinterrand
(38) im Spitzergehäuse (18) form- und materialschlüssig fixiert
ist.
- Spitzer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass
das Spitzergehäuse (18) rohrzylindrisch mit einer dem Spitzermesser (22)
zugeordneten oberseitigen Auswurföffnung (40) ausgebildet ist.
- Spitzer nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass
vom Stirnabschnitt (32) des Spitzergehäuses (18) innenseitig materialeinstückig
ein Fassonmesser (42) in den Spitzerkanal (20) freikragend hineinsteht.
- Spitzer nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass
der Stirnabschnitt (32) des Spitzergehäuses (18) eine Freigabeöffnung
(46) aufweist, durch die Spitzerabfälle aus dem Spitzerkanal (20)
entfernbar sind.
- Spitzer nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Spitzergehäuse
(18) auf der dem Spitzermesser (22) gegenüberliegenden Unterseite,
an die stirnseitige Freigabeöffnung (46) anschließend, mit einer Auswurföffnung
(56) ausgebildet ist.
- Spitzer nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass
das als Schutzkappe (36) ausgebildete Spitzergehäuse (18) vorderseitig
mit einer entfernbaren Verschlusskappe (48) verschließbar ist.
- Spitzer nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskappe
(48) rückseitig einen Verschlussrand (50) aufweist, der innenseitig
mit mindestens einer in Umfangsrichtung orientierten Rastausnehmung (52)
und das Spitzergehäuse (18) mit mindestens einem in Umfangsrichtung orientierten,
in die Rastausnehmung (52) der Verschlusskappe (48) einrastbaren
Rastfinger (54) ausgebildet ist.
- Spitzer nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens
eine Rastfinger (54) im Bereich zwischen dem Spitzerkanal (20)
und dem zylindrischen Führungsabschnitt (26) vorgesehen ist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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