Die Erfindung betrifft einen Magnetpol gemäß der im Oberbegriff des
Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
Magnetpole dieser Art werden bei Magnetschwebefahrzeugen in vielfälter
Form eingesetzt, z. B. als Teile von Trag-, Führ- oder Bremsmagneten. Bisher werden
diese Magnetpole aus einem auf Massepotential liegenden Eisenkern und einer auf
diesen aufgebrachten Wicklung hergestellt, die aus abwechselnd aufeinander folgenden
Lagen eines Leiters und eines Isolators gebildet ist (PCT WO 97/30 504). Die Leiter
und Isolatoren bestehen dabei aus band- bzw. streifenförmigen Materialien, z. B.
Aluminiumbändern und dünnen Isolierfolien. Zwischen der ersten, an den Kern grenzenden
Lage des Leiterbandes und dem Kern ist außerdem in der Regel eine um den Mantel
des Kern gelegte Isolationsschicht vorgesehen.
Aufgrund der im wesentlichen rechteckigen Form des Leiterbandes führen
dessen an den Kern grenzende Längsränder zu einer scharfkantigen Wicklungsgeometrie,
die bei Benutzung des Magnetpols eine Verdichtung der elektrischen Feldstärke und
Spitzenentladungen an diesen Stellen zur Folge haben. Da in diesen Bereichen außerdem
hohe, bis in den Kilovoltbereich führende Spannungen auftreten, können Isolationsschäden,
die den Magnetpol unbrauchbar machen, nicht sicher vermieden werden. Das gilt insbesondere
dann, wenn in Trag- oder Führmagnetsystemen eine Mehrzahl von Magnetpolen in Reihe
geschaltet ist und parasitäre Kapazitäten zusammen mit den Induktivitäten der Magnetpole
zu unerwünschten Resonanzschwingungen führen.
Der Erfindung liegt daher das technische Problem zugrunde, beim Magnetpol
der eingangs bezeichneten Gattung Isolationsstörungen durch an Spitzen od. dgl.
auftretende Feldstärkenverdichtungen zu reduzieren bzw. ganz zu vermeiden.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruchs 1.
Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, daß durch das Zuschneiden
des Leiterbandes eine vorgewählte Wicklungsgeometrie in dem an den Kern grenzenden
Bereich erzwungen wird, aufgrund derer die scharfkantigen seitlichen Ränder der
dem Kern nahen Lagen des Leitungsbandes jeweils von der nächsten, weiter vom Kern
beabstandeten Lage überdeckt und in ihrer Wirkung daher weitgehend unschädlich gemacht
werden.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden
Zeichnungen an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
1 in perspektivischer Darstellung die
Bewicklung eines üblichen, einen Kern und eine einscheibige Wicklung aufweisenden
Magnetpols;
2 schematisch die Wicklungsgeometrie
einer Hälfte des Magnetpols nach 1 in einem an den
Kern grenzenden Bereich als Teilschnitt längs der Linie II–II der
1;
3 einen der 2
entsprechenden, jedoch vergrößerten Teilschnitt durch einen Magnetpol mit einer
erfindungsgemäßen Wicklungsgeometrie;
4 in einem Teilschnitt entsprechend
3 ein weiteres Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Magnetpols; und
5 in einem 3
und 4 entsprechenden Teilschnitt ein drittes
Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Magnetpols.
Ein Magnetpol der hier interessierenden Art enthält nach
1 einen aus einem Blechpaket bestehenden, vorzugsweise
quaderförmigen Eisenkern 1 mit abgerundeten Ecken und eine auf diesen aufgebrachte
Wicklung 2. Die Herstellung des Kerns 1 kann auf viele verschiedene
Arten erfolgen und ist für die vorliegende Erfindung unbedeutend. Außerdem kann
der Kern 1 mit einem umlaufenden, an seiner Mantelfläche anliegenden Isolationsschicht
3 versehen sein, die aus einem z. B. aus Kunststoff hergestellten Isoliermaterial
besteht und auch als Wicklungsträger ausgebildet sein kann, der Montageflansche
4 aufweist, zwischen denen die Wicklung 2 zu liegen kommt. Die
Isolationsschicht 3 dient sowohl zur Montage der Wicklung 2 als
auch zur elektrischen Isolierung der Wicklung 2 gegen den Kern
1 in radialer Richtung, bezogen auf eine Mittel- und Wickelachse
5 des Kerns 1.
Die Wicklung 2 wird z. B. durch abwechselnd aufeinander folgende
Lagen aus einem Leitungsband 6 (z. B. Aluminium) und zwischen diesen angeordneten,
weiteren Isolationsschichten 7 in Form einer Isolierfolie od. dgl. gebildet,
die die Lagen in radialer Richtung elektrisch gegeneinander isolieren. Bei der Herstellung
des Magnetpols 1 werden die Leitungsbänder 6 und die Isolationsschichten
7 z. B. in bekannter Weise von Vorratsspulen 8, 9 abgewickelt
und koaxial um die Mittelachse 5 auf den Kern 1 gewickelt. Die
dadurch erhaltene Wicklung 2 besteht daher aus einer zur Mittelachse
5 koaxialen Scheibe, die in radialer Richtung eine Vielzahl von Lagen aufweist.
Der Magnetpol weist nach 2, die in einem
Teilschnitt einen rechts von der Mittelachse 5 liegenden Wicklungsabschnitt
2a zeigt, eine Vielzahl von Lagen 10 auf, die z. B. einzeln mit
den Bezugszeichen 10a bis 10k bezeichnet sind. Dabei liegt die
Lage 10a unmittelbar am Kern 1 bzw. der Isolationsschicht
3 an. Zwischen den einzelnen Lagen 10 sind jeweils durch Linien
angedeutete Isolationsschichten 11 vorhanden, die die Lagen 10
in radialer Richtung elektrisch gegeneinander isolieren.
Die innerste Lage 10a und die äußerste Lage 10k
sind mit nicht dargestellten, elektrischen Anschlüssen versehen, die dem Anlegen
einer Klemmenspannung dienen.
Der Magnetpol besitzt eine Höhe, die parallel zur Mittelachse
5 und zwischen zwei Längsrändern 14 und 15 des die Lagen
bildenden Leitungsbandes gemessen wird und somit der Breite des Leitungsbandes entspricht.
Ein mittlerer, in 2 mit dem Buchstaben A bezeichneter
Abschnitt des Leitungsbandes ist im Hinblick auf Spitzenfeldstärken vergleichsweise
unkritisch. Dagegen zeichnen sich mit dem Buchstaben B und C versehene Abschnitte,
die sich beidseitig je eines der Längsränderr 14, 15 des Leitungsbandes
erstrecken, durch Kanten und Spitzen aus, die unkrollierbare, hohe Verdichtungen
der elektrischen Feldstärke verursachen können. Ein Grund hierfür sind einerseits
scharfe, an die Längsränder 14, 15 grenzende Schnittkanten des
Leitungsbandes, andererseits Höhentoleranzen und Ungenauigkeiten beim Bewickeln
des Kerns 1. Alles dies kann dazu führen, daß im Bereich der Längsränder
14, 15 mäander- und sägezahnförmige Konturen mit sehr kleinen
Radien vorhanden sind, die in den dem Kern 1 nahen Bereichen zu den beschriebenen
Störungen führen.
Erfindungsgemäß ist der Magnetpol daher z. B. gemäß 3
ausgebildet. Er unterscheidet sich vom Magentpol nach 1
und 2 wesentlich dadurch, daß seine Wicklung
16 aus einem Leitungsband 17 hergestellt ist, das in dem an den
Kern 1 grenzenden Bereich keilförmig und so zugeschnitten ist, daß seine
parallel zur Mittelachse 5 gemessene Breite vom Kern 1 an nach
außen hin allmählich von einem mittleren Wert b1 bis zu einem Höchstwert b2 zunimmt.
Dabei ist in 3 neben dem entsprechend 2
dargestellten Schnittbild eine Draufsicht auf einen den Zuschnitt aufweisenden Teil
des Leitungsbandes 17 dargestellt. Der genannte Höchstwert b2 wird vorzugsweise
nicht erst am freien, radial außen liegenden Ende des Leitungsbandes 17,
sondern, in Richtung einer senkrecht zur Mittelachse 5 verlaufenden Längsachse
18 des Leiterbandes 17 betrachtet, bereits nach einer Länge erreicht,
die einer Anzahl von Lagen 10a, 10b usw. entspricht, die kleiner,
vorzugsweise wesentlich kleiner als die Zahl der insgesamt vorhandenen Lagen
10 ist. Beim Vorhandensein von z. B. 100 bis 300 Lagen 10 kann
der Höchstwert b2 beispielsweise bereits nach maximal etwa zehn Lagen
10 erreicht sein. Beim Ausführungsbeispiel nach 3
ist der Höchstwert b2 bereits nach ca. sechs Lagen, d. h. bei der Lage
10f erreicht. Ab dieser Stelle entspricht die Breite des Leitungsbandes
17 dann konstant dem Wert b2.
Die zunehmende Breite des Leitungsbandes 17 wird durch einen
in 3 längs Geraden 19, 20 verlaufenden
Zuschnitt seiner Längsränder 17a, 17b in einem dem Kern
1 nahen Abschnitt erreicht. Alternativ kann das Zuschneiden der Längsränder
17a, 17b aber auch, wie 4 zeigt,
längs stetig verlaufender Kurven 21, 22 erfolgen, denen jeder
zweckmäßige Verlauf gegeben werden kann.
Das beschriebene Zuschneiden der Seitenränder 17a,
17b unter Bildung dreieckförmiger, in 3 gestrichelt
dargestellter Abfallstücke 23 bzw. entsprechender Aussparungen führt dazu,
daß die Lagen 10a, 10b ... 10k eine allmählich zunehmende
Höhe erhalten. Dabei wird die Steigung der Geraden 19, 20 bzw.
Kurven 21, 22 mit besonderem Vorteil so gewählt, daß dem Kern
1 bei den ersten Lagen jeweils nur eine Ecke bzw. scharfe Kante (z. B.
24, 25 in 3) zugeordnet ist, die
bereits von der nachfolgenden Lage flächig abgedeckt wird. So wird z. B. die Kante
24 der Lage 10a von der Lage 10b und die Kante
25 der Lage 10b von der Lage 10c abgedeckt usw., wodurch
die schädlichen Spitzenentladungen weitgehend reduziert werden. Dies gilt insbesondere
bei Berücksichtigung des Umstandes, daß die Leitungsbänder 17 vergleichsweise
dünn sind (z. B. 0,2 mm) und daher die hier auftretenden Feldstärkenverdichtungen
bei Kombinationen Platte/Spitze wenigstens etwa dreimal so groß wie bei einer Kombination
Platte/Platte sind. Außerdem kann durch die beschriebene Ausbildung der Zuschnitte
sichergestellt werden, daß die kleinste Breite b1 des Leitungsbandes 17
nur um so viel kleiner als die maximale Breite b2 ist, daß die damit verbundene
Vergrößerung des ohmschen Widerstandes keine wesentlichen Nachteile im Hinblick
auf die Abfuhr der Verlustwärme über den Kern 1 in radialer Richtung zur
Folge hat.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile sind insbesondere aus
4 ersichtlich, in die analog zu 2
Zonen D bis H eingezeichnet sind. Dabei ist die Zone D unkritisch entsprechend der
Zone A in 2. E und F bezeichnen zwei Zonen, die analog
zu den Zonen B und C in 2 sind, aber hier einen Bereich
mit reduzierter Feldstärkebelastung bezeichnen. Die Zonen G und H sind ebenfalls
weitgehend unkritisch, da die Feldstärkenbelastung in ihnen stufenweise abnimmt.
Weitere Vorteile der Erfindung bestehen darin, daß durch die Vermeidung
von Isolationsdurchbrüchen eine höhere Betriebssicherheit, eine Reduzierung von
Alterungseffekten und eine Vergrößerung der Nennwerte für Corona-
und Teilentladungen erhalten werden. Dabei ist klar, daß die Geometrie der aus
3 und 4 ersichtlichen
Abstufungen im Bereich der ersten Lagen 10a bis 10e im Prinzip
beliebig gewählt und weitgehend den magnetischen Bedürfnissen angepaßt werden kann.
Weiter ist es möglich, zwischen der Isolationsschicht 3 des Kerns
1 und der ersten Lage 10a gemäß 5
noch eine über die Höhe des Kerns 1 durchgehende, teilleitfähige Folie
26 vorzusehen, die z. B. aus einem mit Ruß versetzten, organischen Isolierstoff
besteht und dazu geeignet ist, kapazitive Ströme abzuleiten, Betriebsströme dagegen
nicht durchzulassen. Die Folie 26 kann nach dem Bewickeln des Kerns
1 entsprechend 5 gegen die Kanten und Ecken
24, 25 usw. gelegt werden, um dadurch eine Abrundung und Vergleichmäßigung
der abgestufen Bereiche in der Nähe des Kerns 1 zu erhalten und die Gefahr
von Spitzenentladungen weiter zu reduzieren.
Ein besonders wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht schließlich
darin, daß die um den Kern 1 gewickelte Isolationsschicht 3 nicht,
was auch möglich wäre, zur Vermeidung von Isolierungsfehlern dicker als üblich ausgebildet
werden muß. Dies würde zwar Isolationsdurchbrüche ebenfalls vermeiden, aber auch
die Abführung der in der Wicklung 17 erzeugten Verlustwärme über den Kern
1 erschweren.
Die Ränder 17a, 17b des Leitungsbandes
17 können erfindungsgemäß gleich oder unterschiedlich zugeschnitten bzw.
besäumt werden. Mit besonderem Vorteil erfolgt das Zuschneiden der Längsränder
17a, 17b spiegelsymmetrisch zur Längsachse 18 des Leitungsbandes
17.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt, die auf vielfache Weise abgewandelt werden können. Dies gilt insbesondere
für die im Einzelfall gewählte und ggf. durch Optimierungsrechnungen erhaltene Form
der Linien 19, 20 bzw. 21, 22 bzw. der gebildeten
Abfallstücke 23. Weiter ist es möglich, den Magnetpol aus zwei oder mehr,
in Richtung der Mittelachse 5 übereinander liegenden und durch weitere
Isolationsschichten getrennten Scheiben auszubilden, in welchem Fall jede Scheibe
entsprechend 3 bis 5
ausgebildet, d. h. aus in Kernnähe entsprechend zugeschnittenen Leitungsbändern
bestehen würde. Schließlich versteht sich, daß die verschiedenen Merkmale auch in
anderen als den beschriebenen und dargestellten Kombinatinen angewendet werden können.