Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum optischen Aufhellen von synthetischen Fasern oder von synthetischen Fasern in Mischung mit natürlichen Fasern durch Behandlung in einem Behandlungsbad, dem eine Mikroemulsion zugesetzt wurde, das neben Wasser die aufzuhellenden Komponenten beinhaltet. Die Mikroemulsion beinhaltet nichtionogene Tenside, ionische Tenside, organische Lösevermittler und Wasser.
Beschreibung[de]
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum optischen Aufhellen
von synthetischen Fasern oder von synthetischen Fasern in Mischung mit natürlichen
Fasern, wobei die synthetischen Fasern oder Mischungen der synthetischen Fasern
mit natürlichen Fasern in einem Behandlungsbad, enthaltend optische Aufheller, dem
eine Mikroemulsion zugesetzt wurde, behandelt werden.
Zahlreiche Verbindungen, so genannte optische Aufheller, sind für
ihre Eigenschaft bekannt, Textilien oder Kunststoffen eine weiße Farbe zu geben.
Die EP 0 023 026 offenbart
Verbindungen der allgemeinen Formel I
wobei die Reste R1 und R2 beispielsweise H, F, Cl, Phenyl,
CF3, Alkyl oder zahlreiche andere Reste sein können, und wobei V ausgewählt
wird aus
Ein Nachteil bei der Verwendung von Verbindungen der allgemeinen Formel
I als optische Aufheller ist, dass ihrer Ergiebigkeit bei niedriger Temperatur begrenzt
ist, d.h. man benötigt viel Produkt, um den gewünschten Aufhelleffekt zu erzielen.
Des Weiteren ist ein Verfahren zur optischen Aufhellung von Textilien
bekannt, bei dem die Textilien mit Distyrylbenzolverbindungen behandelt werden,
die z.B. aus CH-A 366 512 bekannt sind.
EP-A 0 023 027 und EP-B2 0 032 917, sowie die in EP-B2 0 030 917 zitierte
Literatur offenbaren den Einsatz von Gemischen von zwei oder mehr Dicyanostyrylbenzolverbindungen
zur optischen Aufhellung von Polyestern.
Die DE 102 19 993 A1
betrifft ein Verfahren zum Aufhellen von textilen Materialien, bei dem Verbindungen
der allgemeinen Formel I, eine Dicyanostyrylbenzolverbindung und eine Verbindung
der allgemeinen Formel II,
in der R ausgewählt ist aus C4-10-Alkyl, eingesetzt wird.
Das optische Aufhellen von textilen Materialien erfolgt im Allgemeinen
durch das Auszieh- bzw. das Thermosolverfahren.
Beim Thermosolverfahren wird üblicherweise das aufzuhellende textile
Material mit einer wässrigen Flotte, die die optisch aufhellenden Substanzen, gegebenenfalls
einen blauen oder violetten Nuancierfarbstoff oder Mischungen derselben und gegebenenfalls
Zuschlagstoffe (s.o.) enthält, foulardiert. Die Flottenaufnahme beträgt im Allgemeinen
30 bis 100%. Danach wird das textile Material getrocknet und bei einer Temperatur
von 150 bis 200°C für 5 bis 60 Sekunden fixiert.
Nachteilig am Thermosolverfahren ist, dass die Fixiertemperatur von
150 bis 210°C, insbesondere von 170 bis 190°C einen hohen Energiebedarf
erfordert. Bei diesen hohen Fixiertemperaturen rauchen gegebenenfalls Zusatzstoffe
oder durch vorherige Behandlungsschritte dem Textilgut anhaftende Verunreinigungen
ab und führen zu gasförmigen Emissionen. Trotz der hohen Temperaturen wird im Thermosolverfahren
nur eine Ringaufhellung erreicht, die im Weißgrad dem einer Ausziehfärbung unterlegen
ist. Im Falle von Mischungen der Chemiefasern mit Naturfasern oder mit synthetischen
Cellulosefasern kann es zum Verbräunen der Naturfaser oder synthetischen Cellulosefaser
kommen.
Ein weiteres bekanntes Verfahren ist das Ausziehverfahren, bei dem
in wässriger Flotte meist bei Temperaturen von 90 bis 135°C gearbeitet wird.
Beim Ausziehverfahren wird in der Regel das aufzuhellende textile
Material bei einer Temperatur von 10 bis 50°C in eine wässrige Flotte gebracht,
das die optisch aufhellenden Verbindungen, gegebenenfalls einen blauen oder violetten
Nuancierfarbstoff oder eine Mischung derselben und gegebenenfalls Zuschlagstoffe,
z.B. Dispergiermittel, Carbonsäuren oder Basen, enthält und dessen pH-Wert meist
3 bis 12, vorzugsweise 3 bis 8, beträgt. Das Flottenverhältnis (Gewichtsverhältnis
textiles Material: Flotte) beträgt dabei 1 : 1,5 bis 1 : 40, vorzugsweise 1 : 5
bis 1 : 20. Das Bad wird dann innerhalb von 15 bis 60 Minuten auf eine Temperatur
von 95 bis 135°C erhitzt und 15 bis 60 Minuten bei dieser Temperatur gehalten.
Danach wird das aufgehellte textile Material gespült und getrocknet.
Im Falle des Aufhellens von Polyester oder Polyestermischungen wird
üblicherweise das HT-Verfahren = Hochtemperaturverfahren angewandt. Zur ausreichenden
Überschreitung der Färbeumwandlungstemperatur des Polyesters muss der Aufhellvorgang
um 130°C durchgeführt werden, um einen für die Praxis ausreichenden Aufhelleffekt
zu erreichen. Da die Aufhellung im wässrigen Medium erfolgt, muss in einem Autoklaven,
einem Hochdruckapparat oder einer Hochdruckmaschine gearbeitet werden. Als Nachteile
sind zu nennen, dass ein solches Aggregat teurer ist als ein offenes Aggregat, dass
die Aufheiz- und Abkühlzeit und somit die Maschinenbelegung lange ist und dass die
erforderliche Energiemenge, insbesondere zum Aufheizen auf 130°C sehr hoch ist.
Beim Carrier-Verfahren werden der Aufhellflotte Carrier zugesetzt,
die die Färbeumwandlungstemperatur um ca. 30°C herabsetzen.
Carrier sind häufig Formulierungen auf der Basis von Emulgatoren,
manchmal Lösemittel und die aktive Komponente. Aktive Komponenten sind Verbindungen
auf der Basis von flüssigen, halogenierten Benzolderivaten, alkylaromatische Verbindungen,
aromatische Hydroxyverbindungen, aromatische Alkohole, Ketone, Carbonsäuren und
deren Ester, Alkylphthalimide oder substituierte Phenylglykole und deren Ester.
Die wichtigsten aktiven Komponenten sind 1,2-Dichlorbenzol, 1,2,4-Trichlorbenzol,
2-Phenylphenol, Diphenyl, Diphenylether, Methyl-, Butyl- oder Benzylbenzoate, Methylsalicylate,
Dimethylphthalate, Phthalsäure-N-butylimide oder Chlorphenoxyethanol.
Das Carrier-Verfahren bringt hervorragende Weißeffekte in kurzer Aufhellzeit
bei niedrigerer Aufhelltemperatur und somit geringerem Energieverbrauch. Allerdings
können Carrier zur Fleckenbildung führen. Zudem sind Carrier oft krebserregend.
Als Alternative zum Carrier-Verfahren wurde ein Niedertemperaturverfahren
entwickelt. In diesem Verfahren werden anstelle der cancerogenen Carrier Mischungen
von nichtionischen und ionischen Tensiden mit aliphatischen oder aromatischen Dicarbonsäureestern
verwendet. Diese Mischungen sind nicht faseraktiv, erhöhen aber die Löslichkeit
der Aufheller in der Färbeflotte und ermöglichen dadurch die Aufhellung schon bei
98 bis 110°C. Die Mischungen aus nicht-ionischen und ionischen Tensiden mit
aliphatischen oder aromatischen Dicarbonsäureestern werden auch als Diffusionsaccelleratoren
bezeichnet, d.h. sie beschleunigen die Diffusion der Aufheller von der Färbeflotte
in die Faser.
Das Verfahren hat einige Nachteile: Beim Verdünnen durchlaufen die
Diffusionsaccelleratoren eine Quellphase, was die homogene Verteilung im Aufhellbad
beeinträchtigt. Der resultierende Weißgrad ist dem einer Carrier-Aufhellung unterlegen.
Bei Aufhelltemperaturen unter 100°C nimmt der Weißeffekt schnell ab. Werden
bei 98°C noch akzeptable Weißeffekte erreicht, so ist der resultierende Weißgrad
bei 95°C vielen Anforderungen nicht mehr genügend. In der textilveredelnden
Industrie lassen sich in offenen Aggregaten aber oftmals in wässrigem Medium Temperaturen
über 95°C nicht erreichen.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Aufhellverfahren
bereitzustellen, welches in offenen Aggregaten eingesetzt werden kann, welches hervorragende
Weißgrade erzielt, welches frei von toxischen oder cancerogenen Hilfsstoffen ist,
welches Flotteninhomogenitäten (insbesondere durch Quellphasen von Tensiden) vermeidet
und welches bei Temperaturen um 95°C noch hervorragende Weißeffekte erbringt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren zum
optischen Aufhellen von synthetischen Fasern oder von Mischungen von synthetischen
Fasern mit natürlichen Fasern, wobei die synthetischen Fasern oder Mischungen von
synthetischen Fasern mit natürlichen Fasern in einem Behandlungsbad, enthaltend
optische Aufheller, dem eine Mikroemulsion zugesetzt wurde, behandelt werden.
Solche Mikroemulsionen werden bereits beim Färben von Polyester in
textiler Form als Egalisierhilfsmittel eingesetzt. Färbungen von Polyester in textiler
Form werden häufig unegal, ungleichmäßig, fleckig. Solche Unegalitäten können durch
Zusatz von Mikroemulsionen zu den Färbelösungen verhindert oder deutlich verringert
werden. Der Zusatz der Mikroemulsion stabilisiert hierbei die dispersen Farbstoffteilchen
und steuert den molekularen Transportprozess zur Faser und den Löseprozess der Farbstoffmoleküle
in der Polyesterfaser. Eine weitere Aufgabe der Mikroemulsion ist es, den Verdünnungsvorgang
beim Ansetzen der Farbstoffflotte so zu steuern, dass keine hochviskosen Zwischenzustände
erhalten werden.
Beim optischen Aufhellen von synthetischen Textilmaterialien treten
üblicherweise keine Unegalitäten auf bzw. sie können durch die Trägheit des Auges
nicht erkannt werden. Textilhilfsmittel mit Egalisiereffekten sind daher beim optischen
Aufhellen nicht erforderlich und werden in der Praxis auch nicht eingesetzt. Mikroemulsionen
haben zwar beim optischen Aufhellen von synthetischen Fasermaterialien keinen Egalisiereffekt,
sie wirken aber als Diffusionsaccelleratoren, d.h., die erforderliche Fixiertemperatur
z.B. bei Polyester kann um ca. 35°C von ca. 130°C auf ca. 95°C reduziert
werden, ohne dass es dabei zu einer merklichen Reduktion des Weißgrades kommt.
Die erfindungsgemäß einsetzbare Mikroemulsion beinhaltet nichtionogene
Tenside, ionische Tenside, organische Lösevermittler und Wasser.
Insbesondere enthält die erfindungsgemäß einsetzbare Mikroemulsion
die folgenden Komponenten:
(a) Als Komponente A 1–40 Gew.-% einer Verbindung, die durch Reaktion
einer Verbindung a1 der allgemeinen Formel III
wobei R1, R2, R3 unabhängig voneinander für einen
aliphatischen, aromatischen oder araliphatischen Rest stehen;
bevorzugt sind R1, R2, R3 verzweigte oder unverzweigte,
gesättigte, aliphatische Reste mit 1–40 Kohlenstoffatomen oder verzweigte
oder unverzweigte, ungesättigte, aliphatische Reste mit 2–40 Kohlenstoffatomen,
die mit gegebenenfalls wenigstens einer funktionellen Gruppe ausgewählt aus der
Gruppe bestehend aus Hydroxy-, Ether-, Amino-, Thio-, Aldehyd-,
Keto-, Carbonsäure-, Ester-, Amidogruppe und Halogen substituiert sein können;
besonders bevorzugt sind die Reste R1, R2, R3 unabhängig
voneinander teilweise ungesättigte, aliphatische Reste mit 10–25 Kohlenstoffatomen,
die gegebenenfalls mit wenigstens einer Hydroxy- und/oder Aminogruppe substituiert
sein können;
ganz besonders bevorzugt sind alle Reste R1, R2, R3
gleich -(CH2)7-CH=CH-CH2-CH(OH)-(CH2)4CH3,
wobei die Doppelbindung bevorzugt in der cis-Konfiguration vorliegt;
R4 steht unabhängig voneinander für Wasserstoff oder einen aliphatischen
Rest mit 1–15 Kohlenstoffatomen, einen aromatischen Rest mit 6–15 Kohlenstoffatomen
oder einen araliphatischen Rest mit 7–15 Kohlenstoffatomen, bevorzugt ist
R4 Wasserstoff oder ein linearer oder verzweigter, gesättigter, aliphatischer
Rest mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen oder ein linearer oder verzweigter, ungesättigter,
aliphatischer Rest mit 2–10 Kohlenstoffatomen, ganz besonders bevorzugt ist
R4 Wasserstoff;
mit einer Verbindung a2 der allgemeinen Formel IV entsteht
wobei R5 unabhängig voneinander Wasserstoff oder aliphatischer Rest mit
1–15 Kohlenstoffatomen, aromatischer Rest mit 6–15 Kohlenstoffatomen
oder araliphatischer Rest mit 7–15 Kohlenstoffatomen bedeutet, bevorzugt ist
R5 Wasserstoff oder ein linearer oder verzweigter, gesättigter, aliphatischer
Rest mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen oder ein linearer oder verzweigter, ungesättigter,
aliphatischer Rest mit 2–10 Kohlenstoffatomen, ganz besonders bevorzugt ist
R5 unabhängig voneinander Wasserstoff, Methyl, Ethyl oder Propyl;
(b) Als Komponente B 1–25 Gew.-% einer Verbindung, die durch Reaktion
einer Verbindung b1 der allgemeinen Formel V
wobei R6 für einen aliphatischen, aromatischen oder araliphatischen Rest
steht;
bevorzugt ist R6 ein verzweigter oder unverzweigter, gesättigter, aliphatischer
Rest mit 1–40 Kohlenstoffatomen oder ein verzweigter oder unverzweigter, ungesättigter,
aliphatischer Rest mit 2–40 Kohlenstoffatomen, der mit gegebenenfalls wenigstens
einer funktionellen Gruppe ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Hydroxy-, Ether-,
Amino-, Thio-, Aldehyd-, Keto-, Carbonsäure-, Ester-, Amidogruppe und Halogen substituiert
sein kann;
besonders bevorzugt ist der Rest R6 ein teilweise ungesättigter, aliphatischer
Rest mit 10–25 Kohlenstoffatomen, der gegebenenfalls mit wenigstens einer
Hydroxy- und/oder Aminogruppe substituiert sein kann;
ganz besonders bevorzugt ist der Rest R6 gleich -(CH2)7-CH=CH-CH2-CH(OH)-(CH2)4CH3,
wobei die Doppelbindung bevorzugt in der cis-Konfiguration vorliegt;
mit einer Verbindung b2 der allgemeinen Formel VI entsteht
wobei R7 unabhängig voneinander Wasserstoff oder aliphatischer Rest mit
1–15 Kohlenstoffatomen, aromatischer Rest mit 6–15 Kohlenstoffatomen
oder araliphatischer Rest mit 7–15 Kohlenstoffatomen bedeutet, bevorzugt ist
R1 Wasserstoff oder ein linearer oder verzweigter, gesättigter, aliphatischer
Rest mit 1–10 Kohlenstoffatomen oder ein linearer oder verzweigter, ungesättigter,
aliphatischer Rest mit 2–10 Kohlenstoffatomen, ganz besonders bevorzugt ist
R7 unabhängig voneinander Wasserstoff, Methyl, Ethyl oder Propyl;
(c) Als Komponente C 1–15 Gew.-% einer Verbindung der allgemeinen Formel
VII
wobei R8 für einen aliphatischen, aromatischen oder araliphatischen Rest
steht;
bevorzugt ist R8 ein verzweigter oder unverzweigter, gesättigter, aliphatischer
Rest mit 1–40 Kohlenstoffatomen oder ein verzweigter oder unverzweigter, ungesättigter,
aliphatischer Rest mit 2–40 Kohlenstoffatomen, der mit gegebenenfalls wenigstens
einer funktionellen Gruppe ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Hydroxy-, Ether-,
Amino-, Thio-, Aldehyd-, Keto-, Carbonsäure-, Ester-, Amidogruppe und Halogen substituiert
sein kann;
besonders bevorzugt ist der Rest R8 ein teilweise ungesättigter, aliphatischer
Rest mit 10–25 Kohlenstoffatomen, die gegebenenfalls mit wenigstens einer
Hydroxy- und/oder Aminogruppe substituiert sein kann;
ganz besonders bevorzugt ist der Rest R8 gleich -(CH2)7-CH=CH-(CH2)7CH3,
wobei die Doppelbindung bevorzugt in der cis-Konfiguration vorliegt;
(d) Als Komponente D 1–40 Gew.-% einer Verbindung der allgemeinen Formel
VIII
wobei R9 für einen aliphatischen, aromatischen oder araliphatischen Rest
steht;
bevorzugt ist R9 ein verzweigter oder unverzweigter, gesättigter, aliphatischer
Rest mit 1–12 Kohlenstoffatomen oder ein verzweigter oder unverzweigter, ungesättigter,
aliphatischer Rest mit 2–12 Kohlenstoffatomen, der mit gegebenenfalls wenigstens
einer funktionellen Gruppe ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Hydroxy-, Ether-,
Amino-, Thio-, Aldehyd-, Keto-, Carbonsäure-, Ester-, Amidogruppe und Halogen substituiert
sein kann;
besonders bevorzugt ist der Rest R9 ein gesättigter, aliphatischer Rest
mit 1–6 Kohlenstoffatomen, der gegebenenfalls mit wenigstens einer Hydroxy-
und/oder Aminogruppe substituiert sein kann;
ganz besonders bevorzugt ist der Rest R9 ausgewählt aus der Gruppe bestehend
aus Ethyl, n-Propyl, n-Butyl und n-Pentyl;
der mittlere Wert für n in der Formel VIII ist eine ganze oder gebrochene positive
Zahl von 1 bis 10, bevorzugt von 1 bis 8, besonders bevorzugt von 1 bis 5; bei Vorliegen
von Mischungen von Verbindungen der allgemeinen Formel VIII kann der mittlere Wert
für n gebrochene Werte annehmen.
(e) Als Komponente E 1–50 Gew.-% einer Verbindung der allgemeinen Formel
IX
wobei R10 für einen aliphatischen, aromatischen oder araliphatischen
Rest steht;
bevorzugt ist R10 ein verzweigter oder unverzweigter, gesättigter, aliphatischer
Rest mit 1–12 Kohlenstoffatomen oder ein verzweigter oder unverzweigter, ungesättigter,
aliphatischer Rest mit 2–12 Kohlenstoffatomen, der mit gegebenenfalls wenigstens
einer funktionellen Gruppe ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Hydroxy-, Ether-,
Amino-, Thio-, Aldehyd-, Keto-, Carbonsäure-, Ester-, Amidogruppe und Halogen substituiert
sein kann;
besonders bevorzugt ist der Rest R10 ein gesättigter, aliphatischer Rest
mit 1–6 Kohlenstoffatomen, der gegebenenfalls mit wenigstens einer Hydroxy-
und/oder Aminogruppe substituiert sein kann;
ganz besonders bevorzugt ist der Rest R10 ausgewählt aus der Gruppe bestehend
aus Ethyl, n-Propyl, n-Butyl und n-Pentyl;
der mittlere Wert für m in der Formel IX ist eine ganze oder gebrochene positive
Zahl von 0 bis 10, bevorzugt von 0 bis 8, besonders bevorzugt von 0 bis 5; bei Vorliegen
von Mischungen von Verbindungen der allgemeinen Formel IX kann der mittlere Wert
für m gebrochene Werte annehmen.
und 1–40 Gew.-% Wasser als Lösungsmittel, wobei die Summe der Gew.-% 100 ergibt.
Die Komponenten A, B, C, D und E liegen in der Mikroemulsion bevorzugt
in den folgenden Anteilen vor:
und 10–30 Gew.-% Wasser als Lösungsmittel, wobei die Summe der Gew.-% 100
Gew.-% ergibt.
Die erfindungsgemäß einsetzbaren Mikroemulsionen können durch Mischen
der entsprechenden Komponenten in beliebiger Reihenfolge hergestellt werden.
Vorteil der erfindungsgemäß eingesetzten Mikroemulsion ist ihre niedrige
Viskosität bei jedem Mischungsverhältnis mit Wasser. Das Produkt kann somit in Dosieranlagen
problemlos eingesetzt werden. Die Mikroemulsion ist absolut transparent. Die neben
der wässrigen Phase enthaltene Ölphase ist in der Mikroemulsion somit so fein verteilt,
dass keine optische Streuung bemerkbar ist.
Die mittlere Größe der Tröpfchen der dispersen Phase der erfindungsgemäß
eingesetzten Mikroemulsion lässt sich nach dem Prinzip der quasielastischen dynamischen
Lichtstreuung bestimmen (der so genannte z-mittlere Tröpfchendurchmesser dz
der unimodalen Analyse der Autokorrelationsfunktion).
Die Tröpfchengröße der erfindungsgemäß eingesetzten Mikroemulsionen
liegen für dz bei ≤ 500 nm. Bevorzugt liegt der Wert für dz
bei 50 nm bis 300 nm, besonders bevorzugt liegt der Wert für dz bei 50
nm bis 200 nm.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren ist es möglich, Polyester, Polyamide
oder Mischungen von Polyestern oder Polyamiden untereinander optisch aufzuhellen,
wobei diese auch mit anderen synthetischen oder natürlichen Fasern gemischt vorliegen
können.
Beispiele für andere synthetische oder natürliche Fasern sind Cellulosefasern,
Polyacrylnitrilfasern, Polyurethanfasern, Acetatfasern oder Wollfasern.
Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich besonders zum optischen
Aufhellen von Polyesterfasern oder von Mischungen von Polyesterfasern.
Unter Polyestern werden Homopolymere, Copolymere, Mischungen und Pfropfungen
von synthetischen langkettigen Polyestern verstanden, die als wesentlichen Bestandteil
wiederkehrend Estergruppen in der Polymer-Hautpkette aufweisen.
In einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens werden die
erfindungsgemäß eingesetzten Polyester aus aromatischen oder aliphatischen Hydroxycarbonsäuren
hergestellt. Die in den erfindungsgemäßen Polyestern eingesetzten aliphatischen
Hydroxycarbonsäuren sind gegebenenfalls mit C1-8-Alkylketten substituierte
C1-12-Carbonsäuren, die neben der COOH-Gruppe auch noch wenigstens eine
OH-Gruppe enthalten. Die genannten C1-8-Alkylketten sind gegebenenfalls
mit weiteren funktionellen Gruppen substituiert. Bevorzugt werden Hydroxycarbonsäuren
ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus 2-Hydroxyessigsäure, 2-Hydroxypropionsäure,
3-Hydroxypropionsäure, 4-Hydroxybutter-säure, 5-Hydroxypentansäure, 6-Hydroxyhexansäure,
Äpfelsäure, Weinsäure und Zitronensäure. Die erfindungsgemäß einsetzbaren aromatischen
oder aliphatischen Hydroxycarbonsäuren beinhalten 7 bis 20 Kohlenstoffatome und
wenigstens eine Hydroxyfunktionalität, bevorzugt werden in den erfindungsgemäß einsetzbaren
Polyestern ortho-, meta- oder para-Hydroxy-Benzoesäure eingesetzt.
In einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
beinhalten die einsetzbaren Polyester Disäuren und Diole.
Die in den erfindungsgemäßen Polyestern enthaltenden Disäuren können
aliphatische oder aromatische Disäuren mit 4 bis 18 Kohlenstoffatomen sein. Bevorzugt
sind Dicarbonsäuren ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Phthalsäure, Terephthalsäure,
Isophthalsäure, Naphthalin-1,4-dicarbonsäure, Naphthalin-2,3-dicarbonsäure, Naphthalin-2,6-dicarbonsäure,
Cyclohexandicarbonsäure, Cyclohexandiessigsäure, Diphenyl-4,4-dicarbonsäure, Bernsteinsäure,
Gluatarsäure, Adipinsäure, Acelainsäure, und Sebacinsäure oder Gemische davon.
Besonders bevorzugt sind die im Polyester enthaltenden Disäuren ausgewählt
aus Terephthalsäure oder Naphthaldisäure oder einem Gemisch davon.
Die in dem erfindungsgemäß einsetzbaren Polyester enthaltenen Diole
können cycloaliphatische Diole mit 6 bis 20 Kohlenstoffatomen oder aliphatische
Diole mit 2 bis 20 Kohlenstoffatomen sein. Bevorzugt ist das im Polyester enthaltene
Diol ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Ethylenglykol, Diethylenglykol, Triethylenglykol,
1,4-Cyclohexandimethanol, Propan-1,3-diol, Butan-1,4-diol, Pentan-1,5-diol, Hexan-1,6-diol,
2-Methylpentan-1,4-diol, 2,2,4-Trimethylpentan-1,3-diol, Hexan-1,3-diol, 2,2-bis-(4-Hydroxycyclohexyl)-propan
und 2,4-Dihydroxy-1,1,3,3-tetramethylcyclobutan oder Gemischen davon.
In einer bevorzugten Ausführungsform beinhaltet der erfindungsgemäß
einsetzbare Polyester Ethylenglykol als Diolkomponente.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
werden als Polyester Homopolymere von Polyethylenterephthalat (PET) oder Gemische
von Polyethylenterephthalat mit weiteren Polyestern eingesetzt.
Das Molekulargewicht der erfindungsgemäß einsetzbaren Polyester liegt
bevorzugt im Bereich von 2000 bis 50000 g/mol. Die erfindungsgemäß einsetzbaren
Polyester können in jeder möglichen Fadenstärke, sowie in jeglicher Form, d.h. als
Flocke, Faser, Garn, Zwirn, Webware, Maschenware oder Nonwoven vorliegen.
Die Herstellung der erfindungsgemäß eingesetzten Polyester geschieht
nach dem Fachmann bekannten Verfahren, siehe dazu Encycl. Polym. Sci. Engng. 12,
1 bis 313 und Houben-Weyl E20/2, 1405 bis 1429, Ullmann (4.) 19, 61 bis 88.
Als optische Aufheller können in das erfindungsgemäße Verfahren solche
Verbindungen eingesetzt werden, die an sich schon bekannt sind, z.B. aus Ullmann's
Encyclopedia of Industrial Chemistry, 5. Auflage, Band A18, Seiten 156 bis 161.
Ganz besonders eignet sich das erfindungsgemäße Verfahren zum optischen
Aufhellen von Polyesterfasern auf Basis von PET oder Mischungen von PET mit anderen
synthetischen oder natürlichen Fasern.
Bevorzugt als optische Aufheller werden in dem erfindungsgemäßen Verfahren
1,4-bis-Dicyanostyrylbenzole der allgemeinen Formel X
oder 1,4-bis-Dicyanostyrylbenzole der allgemeinen Formel X in Mischung untereinander
oder mit anderen optischen Aufhellern, die frei sind von ionischen Gruppen, oder
Verbindungen der allgemeinen Formel I oder Verbindungen der allgemeinen Formel I
in Mischung mit anderen optischen Aufhellern, die frei sind von ionischen Gruppen,
eingesetzt.
Verbindungen der allgemeinen Formel I sind aus der EP
0 023 026 bekannt. Alle darin offenbarten Verbindungen sind in dem erfindungsgemäßen
Verfahren einsetzbare Verbindungen der allgemeinen Formel I.
In das erfindungsgemäße Verfahren können alle möglichen Isomere von
1,4-bis-Dicyanostyrylbenzolen der Formel X eingesetzt werden, wie z.B. ortho-ortho,
ortho-meta, ortho-para, meta-meta, meta-para, para-para oder Mischungen von zwei
oder mehr.
Besonders bevorzugt können das ortho-para-Isomere, das ortho-meta-Isomere
oder das meta-para-Isomere oder Mischungen zweier oder dreier oder aller Isomere
untereinander oder Mischungen eines, zweier oder aller drei Isomere mit den ortho-ortho-Isomeren
oder mit einer Verbindung der allgemeinen Formel I in das erfindungsgemäße Verfahren
eingesetzt werden.
In das erfindungsgemäße Verfahren werden optische Aufheller und Nuancierfarbstoffe
in der Regel als wässrige Zubereitungen zur Anwendung gebracht.
Solche Zubereitungen enthalten in der Regel Wasser und jeweils bezogen
auf das Gewicht der Zubereitung, 1 bis 40 Gew.-%, bevorzugt 2 bis 25 Gew.-%, besonders
bevorzugt 3 bis 10 Gew.-%, der oben näher bezeichneten Mischung aus Aufheller und
Nuancierfarbstoff sowie 1 bis 60 Gew.-%, bevorzugt 3 bis 56 Gew.-%, besonders bevorzugt
5 bis 52 Gew.-% an Hilfsmitteln.
Geeignete Hilfsmittel sind z.B. anionische oder nicht-ionische Dispergiermittel,
aus der Klasse der Ethylenoxidaddukte mit Fettalkoholen, höheren Fettsäuren oder
Alkylphenolen oder Ethylendiamin-Ethylenoxid-Propylenoxidaddukte, oder Dispergiermittel,
wie in der DE-A-2 745 449 beschrieben, Copolymerisate von N-Vinylpyrolidon mit 3-Vinylpropionsäure,
Wasserrückhaltemittel wie Ethylenglykol, Glycerin oder Sorbit oder Biozide.
In einer bevorzugten Verfahrensweise verwendet man eine Aufhellerzubereitung
enthaltend neben Wasser, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zubereitung, 1 bis
40 Gew.-%, bevorzugt 2 bis 25 Gew.-%, besonders bevorzugt 3 bis 10 Gew.-%, der oben
näher bezeichneten Mischung aus Aufheller und Nuancierfarbstoff, 1 bis 30 Gew.-%,
bevorzugt 2 bis 20 Gew.-%, besonders bevorzugt 3 bis 12 Gew.-% anionisches oder
nicht-ionisches Dispergiermittel und 1 bis 50 Gew.-%, bevorzugt 1 bis 35 Gew.-%,
besonders bevorzugt 1 bis 25 Gew.-% weitere Hilfsmittel (z.B. Wasserrückhaltemittel
oder Biozide).
Das Behandlungsbad, enthaltend optische Aufheller, kann Nuancierfarbstoffe
enthalten.
Erfindungsgemäß geeignete Nuancierfarbstoffe stammen in der Regel
aus der Klasse der Dispersions-, Säure- oder Küpenfarbstoffe. Dies sind gebräuchliche
Bezeichnungen. Im Colourindex sind solche Farbstoffe z.B. unter der Bezeichnung
Disperse Blue oder Disperse Violet oder Acid Blue oder Acid Violet oder Vat Blue
oder Vat Violet aufgeführt.
Besonders geeignet sind blaue Farbstoffe aus der Klasse der Anthrachinone,
Azofarbstoffe, Methinfarbstoffe, Violanthrone oder Indanthrone.
In dem erfindungsgemäßen Verfahren wird ein wässriges Behandlungsbad,
enthaltend optische Aufheller, eingesetzt, welches die folgenden Inhaltsstoffe aufweist:
– 0.001 bis 1.00 Gew.-%, bevorzugt 0.01 bis 0.75 Gew.-%, besonders bevorzugt
0.01 bis 0.50 Gew.-% der beschriebenen Aufhellerzubereitung und
– 0.1 bis 5 g/l, bevorzugt 0.3 bis 3 g/l, besonders bevorzugt 0.5 bis
1.5 g/l der beschriebenen Mikroemulsion.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird bei einer Temperatur von 80 bis
120°C, bevorzugt von 90 bis 110°C, besonders bevorzugt von 95 bis 100°C
durchgeführt.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird über eine Dauer von 10 bis 300
min, bevorzugt über eine Dauer von 20 bis 200 min, besonders bevorzugt über eine
Dauer von 30 bis 120 min durchgeführt.
Ferner betrifft die vorliegende Erfindung die Verwendung des erfindungsgemäßen
Behandlungsbads, enthaltend optische Aufheller, zum optischen Aufhellen von synthetischen
Fasern oder von Mischungen von synthetischen Fasern mit natürlichen Fasern.
Die vorliegende Erfindung betrifft auch ein Behandlungsbad, dem eine
erfindungsgemäße Mikroemulsion zugesetzt wurde, für synthetische
Fasern oder für synthetische Fasern in Mischung mit natürlichen Fasern enthaltend
Wasser, optische Aufheller und gegebenenfalls Nuancierfarbstoffe.
Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung die Verwendung der
erfindungsgemäßen Mikroemulsion in Behandlungsbädern, enthaltend optische Aufheller,
für synthetische Fasern oder synthetische Fasern in Mischung mit natürlichen Fasern.
Beispiel 1
In einem Autoklaven wurden 10 g Polyestergewebe bei 25°C in 100
ml eines Aufhellbades eingebracht, welches 0,04 g einer Aufhellerdispersion enthält.
Die Aufhellerdispersion enthält die folgenden optischen Aufheller
in den Gewichtsanteilen m,p' 4%, p,o' 4%, o,o' 2%, zusätzlich Dispergiermittel für
die optischen Aufheller und Wasser. Die einzelnen Aufhellerkomponenten wurden hierzu
zunächst getrennt dispergierf („gefinisht") und anschließend gemischt. Das
Bad wurde dann innerhalb von 30 min auf 95°C erhitzt und noch 30 min bei dieser
Temperatur gehalten. In dieser Zeit wird die Flotte gerührt. Danach wurde das Gewebe
aus dem Bad genommen, gespült und getrocknet. Zur Analyse wurden die optischen Weißgrade
nach CIE bestimmt.
Im 1. Versuch wurden keine weiteren Hilfsstoffe zugesetzt.
Im 2. Versuch wurde ein gängiger Diffusionsbeschleuniger 1 mit 0,7
g/l zugegeben.
Im 3. Versuch wurde ein weiterer gängiger Diffusionsbeschleuniger
2 ebenfalls mit 0,7 g/l zugegeben.
Im 4. Versuch wurde 0,7 g/l einer erfindungsgemäßen Mikroemulsion
zugegeben, die nachstehend beschrieben ist.
Diffusionsbeschleuniger 1 ist eine Mischung aus einem Ölsäureethoxylat
mit 5 EO-Einheiten (50 Gew.-%) und Bernsteinsäure-n-butylester (50 Gew.-%).
Diffusionsbeschleuniger 2 ist eine Mischung aus einem Ölsäureethoxylat
mit 5 EO-Einheiten (45 Gew.-%), Phthalsäure-di-n-butylester (30 %) und einem Ölsäureethoxylat
mit 12 EO-Einheiten.
Beide Diffusionsbeschleuniger sind niederviskose Flüssigkeiten, welche
bei Verdünnung mit Wasser hochviskose Zustände ausbilden. Diese Produkte sind damit
für moderne Dosiersysteme nicht geeignet.
Zusammensetzung der erfindungsgemäß eingesetzten Mikroemulsion (in
Gew.-%):
Rizinusöl ethoxyliert mit 40 EO20Ölsäure ethoxyliert mit 5 EO10Ölsäure5Butyldiglykol20Glutarsäure-di-n-butylester25Wasser20
Die erfindungsgemäß eingesetzte Mikroemulsion wird hergestellt, indem
die Komponenten in den entsprechenden Mengen vermischt werden, wobei die Reihenfolge
der Zugabe der einzelnen Komponenten keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Mikroemulsion
hat.
Die resultierenden Weißgrade sind wie folgt:
Ohne Hilfsmittel128Diffusionsbeschleuniger 1128,5Diffusionsbeschleuniger 2128Mikroemulsion133
CIE-Weißgraddifferenzen ab 3 Einheiten sind visuell sichtbar und somit
als technischer Vorteil zu werten.
Beispiel 2
In einem Autoklaven wurden 10 g Polyester-Maschenware bei 25°C
in 100 ml eines Aufhellbades eingebracht, welches 0,04 g einer Aufhellerdispersion
enthält. Die Aufhellerdispersion enthält die in Beispiel 1 aufgeführten optischen
Aufheller in den Gewichtsanteilen m,p' 4%, p,o' 4%, o,o' 2%. Der Rest sind Dispergiermittel
und Wasser.
Die einzelnen Aufhellerkomponenten wurden hierzu zunächst getrennt
dispergierf („gefinisht") und anschließend gemischt. Das Bad wurde dann innerhalb
von 30 min auf 90°C erhitzt und noch 30 min bei dieser Temperatur gehalten.
In dieser Zeit wird die Flotte gerührt. Danach wurde die Maschenware aus dem Bad
genommen, gespült und getrocknet. Zur Analyse wurden die optischen Weißgrade nach
CIE bestimmt.
Die resultierenden Weißgrade sind wie folgt:
Ohne Hilfsmittel 130Diffusionsbeschleuniger 1 132
Diffusionsbeschleuniger 2133Mikroemulsion136
Beispiel 3
In einem Autoklaven wurden 10 g Polyester-Stapelfasergarn bei 25°C
in 100 ml eines Aufhellbades eingebracht, welches 0,04 g einer Aufhellerdispersion
enthält. Die Aufhellerdispersion enthält die folgenden optischen Aufheller
wie Bsp. 1
in den Gewichtsanteilen p,o' 6%, o,o' 4%. Der Rest sind Dispergiermittel und Wasser.
Die einzelnen Aufhellerkomponenten wurden hierzu zunächst getrennt dispergiert („gefinisht")
und anschließend gemischt. Das Bad wurde dann innerhalb von 30 min auf 95°C
erhitzt und noch 30 min bei dieser Temperatur gehalten. In dieser Zeit wird die
Flotte gerührt. Danach wurde das Stapelfasergarn aus dem Bad genommen, gespült und
getrocknet. Zur Analyse wurden die optischen Weißgrade nach CIE bestimmt.
Die resultierenden Weißgrade sind wie folgt:
Ohne Hilfsmittel131Diffusionsbeschleuniger 1134Diffusionsbeschleuniger 2134Mikroemulsion137
Beispiel 4
In einem Autoklaven wurden 10 g Polyester/Viskose Maschenware (Mischungsverhältnis
50% Polyester und 50% Viskose) bei 25°C in 100 ml eines Aufhellbades eingebracht,
welches 0,04 g einer Aufhellerdispersion enthält. Die Aufhellerdispersion enthält
die folgenden optischen Aufheller.
wie Bsp. 1
in den Gewichtsanteilen m,p' 10%. Der Rest sind Dispergiermittel und Wasser. Die
einzelnen Aufhellerkomponenten wurden hierzu zunächst getrennt dispergiert („gefinisht")
und anschließend gemischt. Das Bad wurde dann innerhalb von 30 min auf 98°C
erhitzt und noch 30 min bei dieser Temperatur gehalten. In dieser Zeit wird die
Flotte gerührt. Danach wurde die Maschenware aus dem Bad genommen, gespült und getrocknet.
Zur Analyse wurden die optischen Weißgrade nach CIE bestimmt.
Die resultierenden Weißgrade sind wie folgt:
Ohne Hilfsmittel132Diffusionsbeschleuniger 1134Diffusionsbeschleuniger 2135Mikroemulsion138
Beispiel 5
In einem Autoklaven wurden 10 g Polyester-Stapelfasergarn bei 25°C
in 100 ml eines Aufhellbades eingebracht, welches 0,25 g einer Aufhellerdispersion
enthält. Die Aufhellerdispersion enthält die folgenden optischen Aufheller
wie Bsp. 1
In den Gewichtsanteilen o,o' 10%. Der Rest sind Dispergiermittel und
Wasser. Die einzelnen Aufhellerkomponenten wurden hierzu zunächst getrennt dispergiert
(„gefinisht") und anschließend gemischt. Das Bad wurde dann innerhalb von
45 min auf 100°C erhitzt und noch 30 min bei dieser Temperatur gehalten. In
dieser Zeit wird die Flotte gerührt. Danach wurde das Stapelfasergarn aus dem Bad
genommen, gespült und getrocknet. Zur Analyse wurden die optischen Weißgrade nach
CIE bestimmt.
Die resultierenden Weißgrade sind wie folgt:
Ohne Hilfsmittel123Diffusionsbeschleuniger 1124Diffusionsbeschleuniger 2124Mikroemulsion132
Anspruch[de]
Verfahren zum optischen Aufhellen von synthetischen Fasern oder von
Mischungen von synthetischen Fasern mit natürlichen Fasern, dadurch gekennzeichnet,
dass die synthetischen Fasern oder Mischungen der synthetischen Fasern mit natürlichen
Fasern in einem Behandlungsbad, enthaltend optische Aufheller, dem eine Mikroemulsion
zugesetzt wurde, behandelt werden.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren
bei einer Temperatur von 80 bis 120°C durchgeführt wird.
Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass Polyester,
Polyamide oder Mischungen von Polyestern oder Polyamiden untereinander oder mit
anderen synthetischen oder natürlichen Fasern optisch aufgehellt werden.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Mikroemulsion nichtionogene Tenside, ionische Tenside, organische Lösevermittler
und Wasser beinhaltet.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Mikroemulsion die folgenden Komponenten enthält:
(a) Als Komponente A 1–40 Gew.-% einer Verbindung, die durch Reaktion einer
Verbindung a1 der allgemeinen Formel III
wobei R1, R2, R3 unabhängig voneinander für einen
aliphatischen, aromatischen oder araliphatischen Rest stehen, der durch wenigstens
eine funktionelle Gruppe ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Hydroxy-, Ether-,
Amino-, Thio-, Aldehyd-, Keto-, Carbonsäure-, Ester-, Amidogruppe und Halogen substituiert
sein kann,
und R4 unabhängig voneinander für Wasserstoff oder einen aliphatischen
Rest mit 1–15 Kohlenstoffatomen, einen aromatischen Rest mit 6–15 Kohlenstoffatomen
oder einen araliphatischen Rest mit 7–15 Kohlenstoffatomen steht,
mit einer Verbindung a2 der allgemeinen Formel IV entsteht,
wobei R5 unabhängig voneinander Wasserstoff oder aliphatischer Rest mit
1–15 Kohlenstoffatomen, aromatischer Rest mit 6–15 Kohlenstoffatomen
oder araliphatischer Rest mit 7–15 Kohlenstoffatomen bedeutet;
(b) Als Komponente B 1–25 Gew.-% einer Verbindung, die durch Reaktion einer
Verbindung b1 der allgemeinen Formel V
wobei R6 für einen aliphatischen, aromatischen oder araliphatischen Rest
steht, der durch wenigstens eine funktionelle Gruppe ausgewählt aus der Gruppe bestehend
aus Hydroxy-, Ether-, Amino-, Thio-, Aldehyd-, Keto-, Carbonsäure-, Ester-, Amidogruppe
und Halogen substituiert sein kann;
mit einer Verbindung b2 der allgemeinen Formel VI entsteht,
wobei R7 unabhängig voneinander Wasserstoff oder aliphatischer Rest mit
1–15 Kohlenstoffatomen, aromatischer Rest mit 6–15 Kohlenstoffatomen
oder araliphatischer Rest mit 7–15 Kohlenstoffatomen bedeutet;
(c) Als Komponente C 1–15 Gew.-% einer Verbindung der allgemeinen Formel VII
wobei R8 für einen aliphatischen, aromatischen oder araliphatischen Rest
steht;
(d) Als Komponente D 1–40 Gew.-% einer Verbindung der allgemeinen Formel VIII
wobei R9 für einen aliphatischen, aromatischen oder araliphatischen Rest
steht, und der mittlere Wert für n eine ganze oder gebrochene positive Zahl von
1–10 ist;
(e) Als Komponente E 1–50 Gew.-% einer Verbindung der allgemeinen Formel IX
wobei R10 für einen aliphatischen, aromatischen oder araliphatischen
Rest steht, und der mittlere Wert für m eine ganze oder gebrochene positive Zahl
von 0 bis 10 ist;
und Wasser als Lösungsmittel, wobei die Summe der Gew.-% der Komponenten A, B, C,
D und E sowie Wasser als Lösungsmittel 100 Gew.-% ergibt.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass das Behandlungsbad, enthaltend optische Aufheller, Nuancierfarbstoffe enthält.
Verwendung eines Behandlungsbads, enthaltend optische Aufheller, wie
es in einem der Ansprüche 1 bis 6 definiert ist, zum optischen Aufhellen von synthetischen
Fasern oder von Mischungen von synthetischen Fasern mit natürlichen Fasern.
Behandlungsbad, dem eine Mikroemulsion gemäß Anspruch 4 oder 5 zugesetzt
wurde, für synthetische Fasern oder für synthetische Fasern in Mischung mit natürlichen
Fasern enthaltend Wasser, optische Aufheller und gegebenenfalls Nuancierfarbstoffe.
Verwendung einer Mikroemulsion, wie sie in einem der Ansprüche 4 oder
5 definiert ist, in Behandlungsbädern, enthaltend optische Aufheller, für synthetische
Fasern oder für synthetische Fasern in Mischung mit natürlichen Fasern.