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Dokumentenidentifikation DE102004024261B3 29.09.2005
Titel Rückenlehne für einen Fahrzeugsitz
Anmelder DaimlerChrysler AG, 70567 Stuttgart, DE
Erfinder Flory, Gerhard, Dipl.-Ing. (FH), 76855 Annweiler, DE;
Pfahler, Karl, Dr., 70180 Stuttgart, DE;
Renner, Lothar, 71154 Nufringen, DE
DE-Anmeldedatum 15.05.2004
DE-Aktenzeichen 102004024261
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 29.09.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 29.09.2005
IPC-Hauptklasse B60N 2/56
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft eine Rückenlehne für einen Fahrzeugsitz mit einer Rückwand und einer integrierten Vorrichtung zum Zuführen von Warmluft in den Schulter-, Nacken- und Kopfbereich eines Sitzenden, die mindestens einen zu einer Luftausströmöffnung führenden Luftkanal, ein ein Gebläse aufnehmendes, druckseitig an den Luftkanal angeschlossenes Gebläsegehäuse mit einer mit einer Lufteinlassöffnung in der Rückwand in Verbindung stehenden Luftansaugöffnung sowie ein im Luftstrom des Gebläses angeordnetes Heizelement aufweist. Um zu erreichen, dass die Warmluftzufuhrvorrichtung wenig Leerraum in der Rückenlehne beansprucht und einfach und schnell zu montieren ist, sind Luftkanal und Gebläsegehäuse zu einem einstückigen Modul zusammengefasst, der an der Innenfläche der Rückwand angeordnet ist.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Rückenlehne für einen Fahrzeugsitz gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.

Bei einem bekannten Fahrzeugsitz für ein zweisitziges, offenes Fahrzeug mit Windschutzeinrichtung (DE 100 47 754 A1) weist die in der Rückenlehne integrierte Warmluftzuführvorrichtung für den Schulter-, Nacken- und Kopfbereich einer auf dem Sitz platzierten Person eine von den Holmen des Lehnenrahmens getragene Luftverteilereinrichtung mit drei Luftkanälen auf, von denen einer zu einer in der oberen Schmalseite der Rückenlehne eingelassenen Luftausströmöffnung führt. Die drei Luftkanäle fußen in dem gemeinsamen Gebläsegehäuse, in dem das Gebläse aufgenommen ist. Saugseitig des Gebläses ist ein an einer Lufteinlassöffnung in der Rückwand mündender Luftzufuhrstutzen vorgesehen. In jedem Luftkanal ist ein Heizelement angeordnet. Alternativ ist ein einziges Heizelement in dem Gebläsegehäuse integriert.

Bei modernen Fahrzeugsitzen mit motorischen Sitzverstelleinrichtungen, Multikonturfunktionen zur Anpassung der Sitzkontur, Ausstiegshilfen und Sitzbelüftung ist der in der Rückenlehne zwischen Sitzrahmen und Rückwand, auch Lehnenspann- oder Lehnenverkleidungsteil genannt, verbleibende Freiraum nahezu vollständig mit Aggregaten belegt, so dass es konstruktiv schwierig ist, die Warmluftvorrichtung für die Kopfraumbelüftung montagefreundlich am Sitzrahmen zu platzieren.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Rückenlehne für einen Fahrzeugsitz der eingangs genannten Art die Warmluftzufuhrvorrichtung für den Schulter-, Nacken- und Kopfbereich des Sitzenden so in der Rückenlehne zu integrieren, dass sie wenig Leeraum im Rückenlehnenbereich beansprucht und einfach und schnell zu montieren ist.

Die Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.

Die erfindungsgemäße Rückenlehne hat den Vorteil, dass durch die Ausbildung der Warmluftzufuhrvorrichtung als kompletter, auf der Innenfläche der Rückwand angeordneter Warmluftmodul die Montage der Komponenten des Warmluftmoduls getrennt von der Rückenlehne vorgenommen werden kann und nicht von den in der Rückenlehne vorhandenen anderen Aggregaten behindert wird. Das an der Rückwand endmontierte Warmluftmodul wird dann durch Ansetzen der die Rückseite der Rückenlehne kaschierenden Rückwand in die Rückenlehne eingefügt. Durch eine entsprechende Formung der Rückwand kann der Platzbedarf des Warmluftmoduls im Innenraum der Rückenlehne minimiert werden. Durch Austausch der Rückwand ist ein problemloses Nachrüsten eines Fahrzeugsitzes mit einer Warmluftbelüftung des Kopfraums möglich. Ebenso ist der Zeitaufwand für die Demontage gering, so dass die Kosten für eine evtl. Reparatur des Warmluftmoduls niedrig bleiben.

Vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Rückenlehne mit zweckmäßigen Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren Patentansprüchen angegeben.

Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die in der Rückwand ausgebildete, mit der Luftansaugöffnung des Warmluftmoduls in Verbindung stehende Lufteinlassöffnung nahe dem unteren Ende der Rückwand angeordnet. Dies hat den Vorteil, dass von dem Gebläse bereits Warmluft aus dem Fußbereich des Fahrzeuginnenraums angesaugt wird, die bei einem klimatisierten Innenraum die höhere Temperatur aufweist, so dass insbesondere beim Offenfahren in kalter Umgebung der Schulter-, Nacken- und Kopfbereich des Sitzenden sehr viel schneller mit Warmluft versorgt wird.

Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:

1 eine Seitenansicht einer Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes mit einer Kopfstütze und einem Warmluftmodul zum Zuführen von Warmluft in den Schulter-, Nacken- und Kopfbereich eines Sitzenden,

2 eine verkleinerte Rückansicht der Rückenlehne in 1 bei abgenommener Kopfstütze,

3 eine vergrößerte Darstellung des Ausschnitts III in 1 einer Rückenlehne mit modifiziertem Warmluftmodul,

4 einen Schnitt längs der Linie IV – IV in 1 einer Rückenlehne mit modifiziertem Warmluftmodul.

Die in 1 schematisiert in Seitenansicht und teilweise geschnitten dargestellte Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes weist in bekannter und hier nicht dargestellter Weise einen Lehnenrahmen, in dem ein Polsterträger aufgespannt ist, und ein auf dem Polsterträger aufliegendes Lehnenpolster auf. Das Lehnenpolster ist von einem Polsterbezug überzogen, der an dem Lehnenrahmen oder an einem am Lehnenrahmen gehaltenen Funktionsrahmen festgespannt ist. Von dem Funktionsrahmen ist in 1 lediglich ein unterer Abschnitt 12 und ein oberer Abschnitt 13 dargestellt. Eine Kopfstütze 14 besteht in bekannter Weise aus einem U-förmigen Tragbügel 15 mit zwei parallelen Tragstangen 151 und einem die beiden Tragstangen 151 verbindenden Quersteg sowie einem am Quersteg angeordneten Kopfpolster 16. Die Tragstangen 151 sind zur Höhenverstellung der Kopfstütze 14 innerhalb der Rückenlehne in Führungsrohren 17 axial verschieblich aufgenommen, die an dem Funktionsrahmen befestigt sind. Die Rückseite der Rückenlehne ist mit einer Rückwand 18 kaschiert, die an dem Funktionsrahmen – bzw. bei fehlendem Funktionsrahmen an dem Lehnenrahmen – befestigt ist.

Für die Kopfraumbelüftung mit Warmluft, insbesondere zur Erwärmung des Schulter-, Nacken- und Kopfbereichs eines Sitzenden beim Offenfahren in kalter Umgebung, ist an der Innenfläche der Rückwand 18 ein Warmluftmodul 20 mit einem Modulgehäuse 19 angeordnet, in dem ein Luftkanal 21 und ein mit diesem einstückiges Gebläsegehäuse 22 ausgebildet ist. Im Ausführungsbeispiel der 1 ist das Modulgehäuse 19 einstückig mit der Rückwand 18, wobei das Modulgehäuse 19 beim Herstellen der Rückwand 18 als Kunststoffspritzteil mit angeformt wird. Das Modulgehäuse 19 weist im Bereich des Gebläsegehäuses 22 eine Luftansaugöffnung 23 für ein im Gebläsegehäuse 22 angeordnetes Gebläse 24 auf. Das Gebläsegehäuse 22 geht auf der Druckseite des Gebläses 24 in den Luftkanal 21 über. Das Modulgehäuse 19 steht mit seinem luftkanalseitigen Ende über die Oberseite 25 der Rückenlehne vor und läuft in einen Krümmer 191 aus, der endseitig eine Luftausströmöffnung 26 aufweist, die zu der Vorderseite der Rückenlehne hin gerichtet ist und im Bereich zwischen der Oberseite 25 der Rückenlehne und der Unterkante des Kopfpolsters 16 liegt. Im Luftkanal 21 ist nahe des Gebläsegehäuses 22 ein elektrisches Heizelement 27 angeordnet, das die von dem Gebläse 24 in den Luftkanal 21 eingeblasene Luft erwärmt. Das Modulgehäuse 19 überdeckt mit seinem gebläsegehäuseseitigen Bereich eine nahe dem unteren Ende der Rückenlehne angeordnete Lufteinlassöffnung 28, die in der Rückwand 18 ausgebildet und mit einem Ziergitter 29 abgedeckt ist (2). Im Ausführungsbeispiel der 1 und 2 ist die Luftansaugöffnung 23 im Modulgehäuse 19 des Warmluftmoduls 20 so angeordnet, dass sie mit der Lufteinlassöffnung 28 deckungsgleich ist. Die Lufteinlassöffnung 28 kann alternativ auch von einem perforierten Bereich der Rückwand 18 gebildet werden.

Im Ausführungsbeispiel der 4 ist die Luftansaugöffnung 23 im Modulgehäuse 19 des Warmluftmoduls 20 so angeordnet, dass sie von der Rückwand 18 abgekehrt ist. Die Lufteinlassöffnung 28 in der Rückwand 18 ist auf mehrere Einlasslöcher 30 aufgeteilt, die in der Rückwand 18 in unmittelbarer Umgebung des Warmluftmoduls 20 nahe dessen Luftansaugöffnung 23 angeordnet sind. In dem Ausführungsbeispiel der 4 ist des weiteren das Modulgehäuse 19 des Warmluftmoduls 20 nicht einstückig mit der Rückwand 18 ausgebildet, sondern der Warmluftmodul 20 als separates Bauteil an die Rückwand 18 angesetzt und mit dieser fest verbunden. In 4 ist zusätzlich der Lehnenrahmen mit seinen Seitenholmen 31 sowie das Lehnenpolster 32 und der das Lehnenpolster 32 überspannende Polsterbezug 11 schematisch dargestellt.

Im Ausführungsbeispiel der 3 ist eine bevorzugte Ausführung der Befestigung des als separates Bauteil ausgeführten Warmluftmoduls 20 an der Rückwand 18 dargestellt. Dabei entspricht die Darstellung in 3 dem Ausschnitt III in 1, wobei lediglich der Warmluftmodul 20 insoweit modifiziert ist, als er ein von der Rückwand 18 getrenntes, separates Bauteil und mit dieser durch einen zusätzlichen Montagevorgang fest verbunden ist. Das Modulgehäuse 19 des Warmluftmoduls 20 überdeckt wiederum mit seinem das Gebläsegehäuse 22 bildenden Teil die in der Rückwand 18 angeordnete, von einem Ziergitter 29 abgedeckte Luftausströmöffnung 26 derart, dass die Luftansaugöffnung 23 des Warmluftmoduls 20 kongruent mit der Lufteinlassöffnung 28 in der Rückwand 18 ist. In der Rückwand 18 sind Befestigungselemente 33 vorgesehen, auf denen das Warmluftmodul 20 unter Zwischenlage einer Gummimanschette 34 festgespannt ist. Im Ausführungsbeispiel der 3 ist die Gummimanschette 34 in einen Aufnahmering 35 eingesetzt, der in einem an dem gebläsegehäuseseitigen Teil des Modulgehäuse 19 ausgebildeten Flansch 36 eingeklipst ist. Durch die Gummimanschette 34 im Aufnahmering 35 ist eine Kopfschraube 37 hindurchgeführt, die in dem Befestigungselement 33 verschraubt ist. Bei Ausführung des Warmluftmoduls 20 als von der Rückwand 18 lösbares, separates Bauteil ist die Rückwand 18 an ihrem oberen Ende so ausgeformt, dass das obere Ende des Modulgehäuses 19 mit dem über die Rückenlehne überstehenden Krümmer 191 aus der am Funktionsrahmen oder Lehnenrahmen befestigten Rückwand 18 herausgeführt werden kann.


Anspruch[de]
  1. Rückenlehne für einen Fahrzeugsitz mit einer Rückwand (18) und einer integrierten Vorrichtung zum Zuführen von Warmluft in den Schulter-, Nacken- und Kopfbereich eines Sitzenden, die mindestens einen zu einer Luftausströmöffnung (26) führenden Luftkanal (22), ein druckseitig an den Luftkanal (21) angeschlossenes Gebläse (24) innerhalb eines Gebläsegehäuses (22), das über eine Luftansaugöffnung (23) mit einer Lufteinlassöffnung (28) in der Rückwand (18) in Verbindung steht, sowie ein im Luftstrom des Gebläses (24) angeordnetes Heizelement (27) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Warmluftzuführvorrichtung unter Zusammenfassung von Luftkanal (21) und Gebläsegehäuse (22) zu einem einstückigen Modulgehäuse (19) als kompletter Warmluftmodul (20) ausgebildet ist, der an der Innenfläche der Rückwand (18) angeordnet ist.
  2. Rückenlehne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Modulgehäuse (19) über die Oberseite (25) der Rückenlehne vorsteht und in einen die zur Lehnenvorderseite weisende Luftausströmöffnung (26) umschließenden Krümmer (191) ausläuft.
  3. Rückenlehne nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lufteinlassöffnung (28) nahe dem unterem Ende der Rückwand (18) angeordnet ist.
  4. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 1 – 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftansaugöffnung (23) des Warmluftmoduls (20) in unmittelbarer Umgebung der in der Rückwand (18) vorhandenen Lufteinlassöffnung (28) angeordnet ist.
  5. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 1 – 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Lufteinlassöffnung (28) mit einem Ziergitter (29) überdeckt ist.
  6. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 1 – 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Lufteinlassöffnung (26) von einer perforierten Zone in der Rückwand (18) gebildet ist.
  7. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 4 – 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Modulgehäuse (19) des Warmluftmoduls (20) die Lufteinlassöffnung (28) so überdeckt, dass seine Luftansaugöffnung (23) kongruent mit der Lufteinlassöffnung (28) ist.
  8. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 4 – 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftansaugöffnung (23) des Warmluftmoduls (20) auf der von der Rückwand (18) abgekehrten Seite des Modulgehäuses (19) angeordnet ist und die in der Rückwand (18) vorhandene Lufteinlassöffnung (28) in mehrere Einlasslöcher (30) aufgeteilt ist, die in unmittelbarer Umgebung des Warmluftmoduls (20) nahe dessen Luftansaugöffnung (23) in der Rückwand (18) angeordnet sind.
  9. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 1 – 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Warmluftmodul (20) an der Rückwand (18) befestigt ist.
  10. Rückenlehne nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass in der Rückwand (18) Befestigungselemente (33) eingelassen sind, auf denen das Warmluftmodul (20) vorzugsweise über Gummimanschetten (34) festgespannt ist.
  11. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 1 – 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Modulgehäuse (19) des Warmluftmoduls (20) einstückig mit der Rückwand (18) ausgebildet ist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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