Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruches 1.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art anzugeben, die sich auch bei hohen Einfügekräften durch eine ordnungsgemäße
Abdeckung auszeichnet.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art
erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst.
Dadurch, dass bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung der Abdeckschirm
mit einem gegenüber dem relativ steifen Außenabschnitt verhältnismäßig flexiblen
Verformungsabschnitt ausgebildet ist, werden die Verformungskräfte von dem innenliegenden
Verformungsabschnitt aufgenommen und damit ein Aufstellen des Außenabschnittes im
äußeren Randbereich verhindert.
Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand
der Unteransprüche.
Aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
der Erfindung unter Bezug auf die Figuren der Zeichnung ergeben sich weitere zweckmäßige
Ausgestaltungen und Vorteile. Es zeigen:
1 in einer perspektivischen Ansicht ein
Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
2 das Ausführungsbeispiel gemäß
1 in einer Seitenansicht vor dem Eingriff mit einem
Trägerteil und
3 das Ausführungsbeispiel gemäß
1 und 2 im Schnitt im Eingriff
mit dem Trägerteil.
1 zeigt in einer perspektivischen Ansicht
ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, das über einen länglichen
Schaft 1 verfügt. An einem Fußende 2 des Schaftes 1 sind
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel zwei federnde Seitenarme 3,
4 einer Rastanordnung angesetzt, die sich beidseitig des Schaftes
1 und in einem seitlichen Abstand von diesem von dem Fußende
2 wegweisend in Richtung eines Kopfendes 5 des Schaftes
1 erstrecken.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist weiterhin mit einem trichterartigen
Abdeckschirm 6 ausgebildet, der bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
im Bereich des Kopfendes 5 mit dem Schaft 1 verbunden ist. Der
Abdeckschirm 6 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel rundlich ausgebildet
und in Richtung des Fußendes 2 geöffnet.
2 zeigt das Ausführungsbeispiel gemäß
1 in einer Seitenansicht. In der Anordnung gemäß
2 ist der Schaft 1 der Vorrichtung in eine
Ausnehmung 7 eines Trägerteiles 8 eingefügt, und die Seitenarme
3, 4 stehen vor dem Eingriff mit einem Trägerteil 8.
Aus 2 ist ersichtlich, dass der Abdeckschirm
6 über einen umlaufenden, den Abdeckschirm 6 radial außenseitig
abschließenden Außenabschnitt 9 verfügt, an dem am Außenrand eine verdickte
Randwulst 10 ausgebildet ist, die in der Anordnung gemäß 2
in einem Auflagebereich an einer Auflageseite 11 des Trägerteiles
8 aufliegt.
Aus 2 lässt sich entnehmen, dass sich
an den Außenabschnitt 9 ein umlaufender Verformungsabschnitt
12 anschließt, der sich von einer den Außenabschnitt 9 radial
innenseitig begrenzenden äußeren Umfangslinie 13 bis zu einer den Verformungsabschnitt
12 radial innenseitig begrenzenden inneren Umfangslinie 14 erstreckt.
In dem unbelasteten Zustand gemäß 2 erstreckt sich
der Verformungsabschnitt 12 im Bereich der äußeren Umfangslinie
13 gegenüber dem Außenabschnitt 9 und Ausbilden eines Absatzes
mit einem kleineren Winkel in Richtung der Längsrichtung des Schaftes
1 als der Außenabschnitt 9, wobei dieser Winkel mit radial zunehmenden
Abstand von der äußeren Umfangslinie 13 wieder zunimmt.
Weiterhin ist der Abdeckschirm 6 mit einem tellerartigen
Innenabschnitt 15 ausgebildet, der innenseitig der inneren Umfangslinie
14 angeordnet und mit dem Schaft 1 verbunden ist. In diesem unbelasteten
Zustand steht der Innenabschnitt 15 axial über den Außenabschnitt
9 über. Dadurch lässt sich der Schaft 1 bei Ausüben einer axial
in Richtung des Trägerteiles 8 wirkenden Einfügekraft in axialer Richtung
über einen verhältnismäßig großen Verschiebeweg bewegen.
Der Außenabschnitt 9 des Abdeckschirmes 6 ist verhältnismäßig
steif ausgebildet. Der Verformungsabschnitt 12 hingegen weist eine gegenüber
dem Außenabschnitt 9 geringere Steifigkeit auf, während der Innenabschnitt
15 wiederum über eine gegenüber dem Verformungsabschnitt 12 höhere
Steifigkeit verfügt. Dabei ist die erfindungsgemäße Vorrichtung vorzugsweise insgesamt,
wenigstens jedoch der Abdeckschirm 6, aus einem einheitlichen Kunststoffmaterial
hergestellt.
3 zeigt das Ausführungsbeispiel gemäß
1 und 2 im Schnitt im Eingriff
der Seitenarme 3, 4 mit dem Trägerteil 8. Aus
3 ist ersichtlich, dass bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
die Materialstärke des Verformungsabschnittes 12 wenigstens abschnittsweise
geringer ist als die des Außenabschnittes 9 und auch als die des Innenabschnittes
15. Weiterhin lässt sich 3 entnehmen, dass
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel die Materialstärke von der äußeren Umfangslinie
13 bis zu der Randwulst 10 kontinuierlich zunimmt, so dass die
Steifigkeit des Außenabschnittes 9 außenseitig am größten ist.
Nachdem somit ausgehend von der in 2
dargestellten unbelasteten Anordnung auf den Innenabschnitt 15 eine axial
in Richtung des Trägerteiles 8 wirkende Einfügekraft ausgeübt worden ist,
bis die Seitenarme 3, 4 das Trägerteil 8 hintergreifen,
ist in dieser belasteten Anordnung der gegenüber dem Außenabschnitt 9 weniger
steife und damit leichter deformierbare Verformungsabschnitt 12 gegenüber
der 2 dargestellten Anordnung radial nach innen umgebogen,
so dass der Innenabschnitt 15 zwischen der äußeren Umfangslinie
13 und der Randwulst 10 angeordnet ist.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Abdeckschirmes
6 erfolgt die Verformung des Abdeckschirmes 6 bei Ausüben auch
verhältnismäßig hoher Einfügekräfte, wie dies beispielsweise bei verhältnismäßig
dicken Trägerteilen 8 der Fall ist, definiert in dem relativ leicht verformbaren,
flexiblen Verformungsabschnitt 12, während der hierzu relativ steife Außenabschnitt
9 nicht oder nur sehr wenig verformt und weiterhin eine sprunghafte Änderung
seiner trichterartigen Gestalt mit einem Umbiegen und Abstehen der Randwulst
10 von der Auflageseite 11 verhindert ist.