| Dokumentenidentifikation |
DE102005011218A1 29.09.2005 |
| Titel |
Schusswaffe, insbesondere Sportwaffe |
| Anmelder |
Carl Walther GmbH, 89073 Ulm, DE |
| Vertreter |
FRITZ Patent- und Rechtsanwälte, 59757 Arnsberg |
| DE-Anmeldedatum |
09.03.2005 |
| DE-Aktenzeichen |
102005011218 |
| Offenlegungstag |
29.09.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
29.09.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
F41C 27/00
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| Zusammenfassung |
Schusswaffe, insbesondere Sportwaffe, umfassend eine Einrichtung zur Ermittlung von Kenndaten der Schusswaffe, insbesondere zur Ermittlung der Anzahl abgegebener Schüsse, wobei die Einrichtung ein Anzeigemittel, insbesondere in Form eines Displays (2), umfasst.
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| Beschreibung[de] |
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schusswaffe, insbesondere
eine Sportwaffe, umfassend eine Einrichtung zur Ermittlung von Kenndaten der Schusswaffe,
insbesondere zur Ermittlung der Anzahl abgegebener Schüsse. Auch betriff die vorliegende
Erfindung eine Einrichtung zur Ermittlung von Kenndaten gemäß Anspruch 44.
Eine derartige Schusswaffe ist beispielsweise aus der deutschen Offenlegungsschrift
DE 40 22 038 A1 bekannt. Die darin
beschriebene Einrichtung ist in einer Griffschale der Schusswaffe untergebracht,
die an dem Griffstück der Schusswaffe befestigt werden kann. Die Einrichtung umfasst
ein IC-Element, das als temperaturfester Kunststoffchip ausgebildet ist und einen
integrierten Schaltkreis mit drei Impulszählern sowie einen Speicherbereich zur
Aufnahme verschiedener Informationen enthält. Das IC-Element kann durch ein externes
Auswertegerät abgefragt werden. Als nachteilig hierbei erweist sich, dass der Schütze
nur durch das vergleichsweise umständliche Auslesen vermittels eines Auswertegerätes
Zugang zu den Kenndaten erhält.
Das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Problem ist die Schaffung
einer Schusswaffe der eingangs genannten Art, bei der die Kenndaten für den Schützen
einfacher zugänglich sind.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass die Einrichtung ein
Anzeigemittel, insbesondere in Form eines Displays umfasst. Damit sind die Kenndaten
für den Schützen jederzeit einsehbar.
Die Unteransprüche betreffen bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung.
Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich
anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme
auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
1 eine Seitenansicht eines Details einer
erfindungsgemäßen Schusswaffe;
2 eine Seitenansicht eines Details einer
weiteren erfindungsgemäßen Schusswaffe.
Die in 1 und 2
abgebildeten Schusswaffen umfassen ein Griffstück 1, in das eine Einrichtung
zur Ermittlung von Kenndaten der Schusswaffe integriert ist. Aus den Figuren ist
jeweils ein LCD-Display 2 ersichtlich, in dem die Kenndaten angezeigt werden
können. Weiterhin sind unterhalb der Displays 2 Betätigungselemente
3 angeordnet, die beispielsweise über eine Menüsteuerung eine Bedienung
der Einrichtung ermöglichen.
Bei dem in 2 abgebildeten Ausführungsbeispiel
ist ebenfalls eine Schnittstelle 4 für den Anschluss externer Geräte, wie
beispielsweise eines externen Auswertegerätes abgebildet.
Die Steuerung der Einrichtung kann über die vorgenannten Bedienelemente
3 erfolgen, die beispielsweise als Menübedientasten ausgeführt sein können.
Hier kann eine Eingabe in Aufwärtsrichtung und in Abwärtsrichtung erfolgen.
Die Schnittstelle 4 kann beispielsweise als serielle Schnittstelle
ausgeführt sein und den Anschluss an einen Computer ermöglichen.
Das LCD-Display 2 kann beispielsweise das Datum und die Uhrzeit
anzeigen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Einrichtung mit mindestens
einem, vorzugsweise einer ganzen Reihe von Messmitteln und Sensoren ausgestattet
ist. Hierzu können Schusszähler gehören. Diese Schusszähler können so ausgebildet
sein, dass beispielsweise für Servicefunktionen die gesamte Anzahl der abgegebenen
Schüsse ermittelt werden kann. Weiterhin kann die Erfassung und Anzeige der an einem
Tag abgegebenen Schüsse ermöglicht werden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit,
dass die Schusszeit ermittelt wird, wobei insbesondere auch die Abstände zwischen
einzelnen nacheinander abgegebenen Schüssen ermittelt werden können.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass ein Temperatursensor vorgesehen
ist. Dieser könnte in die Einrichtung integriert sein. Weiterhin besteht die Möglichkeit,
dass der Temperatursensor an anderen Stellen in der Schusswaffe integriert ist.
Dementsprechend müsste eine Verbindung zwischen der Einrichtung und extern außerhalb
der Einrichtung befindlichen Sensoren ermöglicht werden.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Geschossgeschwindigkeit
ermittelt werden kann. Dazu könnte an der Schusswaffe ein Zusatzgerät, beispielsweise
eine Lichtschranke oder dergleichen angebracht werden, das dann entsprechend mit
der Einrichtung verbunden werden kann.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Einrichtung einen Datenspeicher
umfasst. In diesem Datenspeicher können die ermittelten Messwerte gespeichert werden,
wobei die Messwerte über die Schnittstelle 4 aus diesem Speicher ausgelesen
werden können. Weiterhin können auch die in dem Speicher befindlichen Messwerte
auf dem LCD-Display 2 angezeigt werden.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Sensoren vorhanden sind,
die unterschiedliche Drücke ermitteln, wie beispielsweise den Druck in der Kartusche,
wenn es sich um eine Gasdruckwaffe handelt, sowie den Druck im
Bereich des Druckminderers. Diese Drücke können über das LCD-Display 2
ausgegeben werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass bei einem von einem Sollwert
abweichenden Messwert ein Warnsignal ausgegeben wird. Bei diesem Warnsignal kann
es sich beispielsweise um ein über eine LED ausgegebenes optisches Warnsignal oder
um ein akustisches Warnsignal handeln.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass ein Sensor vorhanden ist,
der die Kräfte am Abzugshebel misst, die von dem Schützen überwunden werden müssen.
Durch eine derartige Messung kann die Weg-Kraft-Charakteristik des Abzugs geprüft
werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass ein Sensor vorhanden ist,
der die Öffnungszeit des Systemventils, wenn es sich um eine Gasdruckwaffe handelt,
misst. Insbesondere kann die Öffnungszeit bei Verwendung eines elektronisch gesteuerten
Ventils gemessen werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Schusswaffe einen Rückstoßdämpfer
umfasst, bei dem ein Massestück bei Abgabe des Schusses entgegen der Schussrichtung
beschleunigt wird. Es kann ein Sensor vorhanden sein, der die Beschleunigung dieses
Rückstoßdämpfers ermittelt.
Die Verbindung mit den vorgenannten externen Sensoren kann über eine
Schnittstelle, beispielsweise auch über die in 2 abgebildete
Schnittstelle 4 erfolgen.
Die Stromversorgung der Einrichtung kann beispielsweise über eine
Lithiumprimärzelle gewährleistet werden. Alternativ oder zusätzlich dazu kann die
Stromversorgung auch über eine Solarzelle erfolgen.
Als erfindungsgemäße Schusswaffe kommt jede Schusswaffe, insbesondere
jedoch eine Sportwaffe in Betracht. Es kann sich hierbei um eine Pistole oder um
ein Gewehr handeln. Insbesondere kommen Gasdruckwaffen in Betracht.
Die erfindungsgemäße Einrichtung kann wie in 1
und 2 gezeigt in den Griff 1 der Schusswaffe
integriert sein. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Einrichtung in einer
kompakten, separaten Einheit beispielsweise aus Kunststoff vorzusehen, die an der
Waffe angebracht und von dieser abgenommen werden kann, so dass ein modularer Aufbau
entsteht.
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| Anspruch[de] |
- Schusswaffe, insbesondere Sportwaffe, umfassend eine Einrichtung zur
Ermittlung von Kenndaten der Schusswaffe, insbesondere zur Ermittlung der Anzahl
abgegebener Schüsse, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung ein Anzeigemittel,
insbesondere in Form eines Displays (2) umfasst.
- Schusswaffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schusswaffe
Bedienelemente (3) umfasst, die eine Menüsteuerung über das Display (2)
ermöglichen.
- Schusswaffe nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einrichtung in den Griff (1) der Schusswaffe integriert ist.
- Schusswaffe nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einrichtung in einer separaten Einheit vorgesehen ist, die abnehmbar an
der Schusswaffe angebracht werden kann.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einrichtung mit einer Schnittstelle (4) ausgestattet ist.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Bedienelemente (3) als Menübedientasten ausgestaltet sind.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schnittstelle (4) als serielle Schnittstelle zum Anschluss an
einen Computer ausgestaltet ist.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das Display (2) zur Anzeige von Datum und Uhrzeit eingerichtet ist.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass es sich bei dem Display (2) um ein LCD-Display handelt.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einrichtung mit einem als Schusszähler ausgestaltetem Sensor ausgestattet
ist.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einrichtung zur Ermittlung der Gesamtanzahl der abgegebenen Schüsse der
Schusswaffe eingerichtet ist.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einrichtung zur Erfassung der an einem Tag abgegebenen Schüsse eingerichtet
ist.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einrichtung zur Ermittlung der Schusszeit, insbesondere zur Ermittlung
der Abstände zwischen einzelnen nacheinander abgegebenen Schüssen eingerichtet ist.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einrichtung mit einem Temperatursensor ausgestattet ist.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Temperatursensor in die Schusswaffe integriert ist.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Temperatursensor in die Einrichtung integriert ist.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Temperatursensor außerhalb der Einrichtung innerhalb der Schusswaffe angebracht
ist.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einrichtung zur Ermittlung der Geschossgeschwindigkeit eingerichtet ist.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einrichtung eine Lichtschranke, insbesondere zur Ermittlung der Geschossgeschwindigkeit
umfasst.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einrichtung einen Datenspeicher zur Speicherung der ermittelten Messwerte
umfasst.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Datenspeicher dazu eingerichtet ist über die Schnittstelle (4)
ausgelesen zu werden.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das Display (2) zur Anzeige der in dem Datenspeicher befindlichen
Messwerte eingerichtet ist.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einrichtung mit einem Drucksensor ausgestattet ist.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Drucksensor wahlweise dazu eingerichtet ist, den Druck in einer Druckluftkartusche
und/oder im Bereich eines Druckminderers zu messen.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einrichtung mit einem Signalgeber ausgestattet ist.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass es sich bei dem Signalgeber um eine LED handelt.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass es sich bei dem Signalgeber um einen akustischen Signalgeber handelt.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einrichtung mit einem Sensor zur Messung der Kräfte an einem Abzughebel
ausgestattet ist.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einrichtung mit einem Sensor zur Messung der Öffnungszeit eines Systemventils
ausgestattet ist.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass es sich bei dem Systemventil um ein elektronisch gesteuertes Ventil handelt.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schusswaffe einen Rückstoßdämpfer umfasst, bei dem ein Massestück bei Abgabe
des Schusses entgegen der Schussrichtung beschleunigt wird.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einrichtung mit einem Sensor zur Ermittlung der Beschleunigung des Rückstoßdämpfers
ausgestattet ist.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet,
dass die zuvor genannten Sensoren als externe Sensoren ausgebildet sind.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die externen Sensoren über die Schnittstelle (4) angeschlossen sind.
- Schusswaffe nach eine der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einrichtung mit einer Stromversorgung ausgestattet ist.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Stromversorgung als Lithiumprimärzelle ausgestaltet ist.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Stromversorgung als Solarzelle ausgestaltet ist.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass es sich bei der Schusswaffe um eine Sportwaffe handelt.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass es sich bei der Schusswaffe um eine Pistole handelt.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass es sich bei der Schusswaffe um ein Gewehr handelt.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass es sich bei der Schusswaffe um eine Gasdruckwaffe handelt.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einrichtung in den Griff einer Schusswaffe integriert ist.
- Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einrichtung als separate Einheit ausgestaltet ist, die wahlweise mit der
Schusswaffe verbindbar ist.
- Einrichtung zur Ermittlung von Kenndaten einer Schusswaffe, gekennzeichnet
durch die die Einrichtung betreffenden Merkmale eines der Ansprüche 1 bis 43.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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