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Dokumentenidentifikation DE102005011218A1 29.09.2005
Titel Schusswaffe, insbesondere Sportwaffe
Anmelder Carl Walther GmbH, 89073 Ulm, DE
Vertreter FRITZ Patent- und Rechtsanwälte, 59757 Arnsberg
DE-Anmeldedatum 09.03.2005
DE-Aktenzeichen 102005011218
Offenlegungstag 29.09.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 29.09.2005
IPC-Hauptklasse F41C 27/00
Zusammenfassung Schusswaffe, insbesondere Sportwaffe, umfassend eine Einrichtung zur Ermittlung von Kenndaten der Schusswaffe, insbesondere zur Ermittlung der Anzahl abgegebener Schüsse, wobei die Einrichtung ein Anzeigemittel, insbesondere in Form eines Displays (2), umfasst.

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schusswaffe, insbesondere eine Sportwaffe, umfassend eine Einrichtung zur Ermittlung von Kenndaten der Schusswaffe, insbesondere zur Ermittlung der Anzahl abgegebener Schüsse. Auch betriff die vorliegende Erfindung eine Einrichtung zur Ermittlung von Kenndaten gemäß Anspruch 44.

Eine derartige Schusswaffe ist beispielsweise aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 40 22 038 A1 bekannt. Die darin beschriebene Einrichtung ist in einer Griffschale der Schusswaffe untergebracht, die an dem Griffstück der Schusswaffe befestigt werden kann. Die Einrichtung umfasst ein IC-Element, das als temperaturfester Kunststoffchip ausgebildet ist und einen integrierten Schaltkreis mit drei Impulszählern sowie einen Speicherbereich zur Aufnahme verschiedener Informationen enthält. Das IC-Element kann durch ein externes Auswertegerät abgefragt werden. Als nachteilig hierbei erweist sich, dass der Schütze nur durch das vergleichsweise umständliche Auslesen vermittels eines Auswertegerätes Zugang zu den Kenndaten erhält.

Das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Problem ist die Schaffung einer Schusswaffe der eingangs genannten Art, bei der die Kenndaten für den Schützen einfacher zugänglich sind.

Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass die Einrichtung ein Anzeigemittel, insbesondere in Form eines Displays umfasst. Damit sind die Kenndaten für den Schützen jederzeit einsehbar.

Die Unteransprüche betreffen bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung.

Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen

1 eine Seitenansicht eines Details einer erfindungsgemäßen Schusswaffe;

2 eine Seitenansicht eines Details einer weiteren erfindungsgemäßen Schusswaffe.

Die in 1 und 2 abgebildeten Schusswaffen umfassen ein Griffstück 1, in das eine Einrichtung zur Ermittlung von Kenndaten der Schusswaffe integriert ist. Aus den Figuren ist jeweils ein LCD-Display 2 ersichtlich, in dem die Kenndaten angezeigt werden können. Weiterhin sind unterhalb der Displays 2 Betätigungselemente 3 angeordnet, die beispielsweise über eine Menüsteuerung eine Bedienung der Einrichtung ermöglichen.

Bei dem in 2 abgebildeten Ausführungsbeispiel ist ebenfalls eine Schnittstelle 4 für den Anschluss externer Geräte, wie beispielsweise eines externen Auswertegerätes abgebildet.

Die Steuerung der Einrichtung kann über die vorgenannten Bedienelemente 3 erfolgen, die beispielsweise als Menübedientasten ausgeführt sein können. Hier kann eine Eingabe in Aufwärtsrichtung und in Abwärtsrichtung erfolgen.

Die Schnittstelle 4 kann beispielsweise als serielle Schnittstelle ausgeführt sein und den Anschluss an einen Computer ermöglichen.

Das LCD-Display 2 kann beispielsweise das Datum und die Uhrzeit anzeigen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Einrichtung mit mindestens einem, vorzugsweise einer ganzen Reihe von Messmitteln und Sensoren ausgestattet ist. Hierzu können Schusszähler gehören. Diese Schusszähler können so ausgebildet sein, dass beispielsweise für Servicefunktionen die gesamte Anzahl der abgegebenen Schüsse ermittelt werden kann. Weiterhin kann die Erfassung und Anzeige der an einem Tag abgegebenen Schüsse ermöglicht werden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Schusszeit ermittelt wird, wobei insbesondere auch die Abstände zwischen einzelnen nacheinander abgegebenen Schüssen ermittelt werden können.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass ein Temperatursensor vorgesehen ist. Dieser könnte in die Einrichtung integriert sein. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass der Temperatursensor an anderen Stellen in der Schusswaffe integriert ist. Dementsprechend müsste eine Verbindung zwischen der Einrichtung und extern außerhalb der Einrichtung befindlichen Sensoren ermöglicht werden.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Geschossgeschwindigkeit ermittelt werden kann. Dazu könnte an der Schusswaffe ein Zusatzgerät, beispielsweise eine Lichtschranke oder dergleichen angebracht werden, das dann entsprechend mit der Einrichtung verbunden werden kann.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Einrichtung einen Datenspeicher umfasst. In diesem Datenspeicher können die ermittelten Messwerte gespeichert werden, wobei die Messwerte über die Schnittstelle 4 aus diesem Speicher ausgelesen werden können. Weiterhin können auch die in dem Speicher befindlichen Messwerte auf dem LCD-Display 2 angezeigt werden.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Sensoren vorhanden sind, die unterschiedliche Drücke ermitteln, wie beispielsweise den Druck in der Kartusche, wenn es sich um eine Gasdruckwaffe handelt, sowie den Druck im Bereich des Druckminderers. Diese Drücke können über das LCD-Display 2 ausgegeben werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass bei einem von einem Sollwert abweichenden Messwert ein Warnsignal ausgegeben wird. Bei diesem Warnsignal kann es sich beispielsweise um ein über eine LED ausgegebenes optisches Warnsignal oder um ein akustisches Warnsignal handeln.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass ein Sensor vorhanden ist, der die Kräfte am Abzugshebel misst, die von dem Schützen überwunden werden müssen. Durch eine derartige Messung kann die Weg-Kraft-Charakteristik des Abzugs geprüft werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass ein Sensor vorhanden ist, der die Öffnungszeit des Systemventils, wenn es sich um eine Gasdruckwaffe handelt, misst. Insbesondere kann die Öffnungszeit bei Verwendung eines elektronisch gesteuerten Ventils gemessen werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Schusswaffe einen Rückstoßdämpfer umfasst, bei dem ein Massestück bei Abgabe des Schusses entgegen der Schussrichtung beschleunigt wird. Es kann ein Sensor vorhanden sein, der die Beschleunigung dieses Rückstoßdämpfers ermittelt.

Die Verbindung mit den vorgenannten externen Sensoren kann über eine Schnittstelle, beispielsweise auch über die in 2 abgebildete Schnittstelle 4 erfolgen.

Die Stromversorgung der Einrichtung kann beispielsweise über eine Lithiumprimärzelle gewährleistet werden. Alternativ oder zusätzlich dazu kann die Stromversorgung auch über eine Solarzelle erfolgen.

Als erfindungsgemäße Schusswaffe kommt jede Schusswaffe, insbesondere jedoch eine Sportwaffe in Betracht. Es kann sich hierbei um eine Pistole oder um ein Gewehr handeln. Insbesondere kommen Gasdruckwaffen in Betracht.

Die erfindungsgemäße Einrichtung kann wie in 1 und 2 gezeigt in den Griff 1 der Schusswaffe integriert sein. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Einrichtung in einer kompakten, separaten Einheit beispielsweise aus Kunststoff vorzusehen, die an der Waffe angebracht und von dieser abgenommen werden kann, so dass ein modularer Aufbau entsteht.


Anspruch[de]
  1. Schusswaffe, insbesondere Sportwaffe, umfassend eine Einrichtung zur Ermittlung von Kenndaten der Schusswaffe, insbesondere zur Ermittlung der Anzahl abgegebener Schüsse, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung ein Anzeigemittel, insbesondere in Form eines Displays (2) umfasst.
  2. Schusswaffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schusswaffe Bedienelemente (3) umfasst, die eine Menüsteuerung über das Display (2) ermöglichen.
  3. Schusswaffe nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung in den Griff (1) der Schusswaffe integriert ist.
  4. Schusswaffe nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung in einer separaten Einheit vorgesehen ist, die abnehmbar an der Schusswaffe angebracht werden kann.
  5. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung mit einer Schnittstelle (4) ausgestattet ist.
  6. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedienelemente (3) als Menübedientasten ausgestaltet sind.
  7. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnittstelle (4) als serielle Schnittstelle zum Anschluss an einen Computer ausgestaltet ist.
  8. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Display (2) zur Anzeige von Datum und Uhrzeit eingerichtet ist.
  9. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Display (2) um ein LCD-Display handelt.
  10. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung mit einem als Schusszähler ausgestaltetem Sensor ausgestattet ist.
  11. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Ermittlung der Gesamtanzahl der abgegebenen Schüsse der Schusswaffe eingerichtet ist.
  12. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Erfassung der an einem Tag abgegebenen Schüsse eingerichtet ist.
  13. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Ermittlung der Schusszeit, insbesondere zur Ermittlung der Abstände zwischen einzelnen nacheinander abgegebenen Schüssen eingerichtet ist.
  14. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung mit einem Temperatursensor ausgestattet ist.
  15. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Temperatursensor in die Schusswaffe integriert ist.
  16. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Temperatursensor in die Einrichtung integriert ist.
  17. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Temperatursensor außerhalb der Einrichtung innerhalb der Schusswaffe angebracht ist.
  18. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Ermittlung der Geschossgeschwindigkeit eingerichtet ist.
  19. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung eine Lichtschranke, insbesondere zur Ermittlung der Geschossgeschwindigkeit umfasst.
  20. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung einen Datenspeicher zur Speicherung der ermittelten Messwerte umfasst.
  21. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenspeicher dazu eingerichtet ist über die Schnittstelle (4) ausgelesen zu werden.
  22. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Display (2) zur Anzeige der in dem Datenspeicher befindlichen Messwerte eingerichtet ist.
  23. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung mit einem Drucksensor ausgestattet ist.
  24. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Drucksensor wahlweise dazu eingerichtet ist, den Druck in einer Druckluftkartusche und/oder im Bereich eines Druckminderers zu messen.
  25. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung mit einem Signalgeber ausgestattet ist.
  26. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Signalgeber um eine LED handelt.
  27. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Signalgeber um einen akustischen Signalgeber handelt.
  28. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung mit einem Sensor zur Messung der Kräfte an einem Abzughebel ausgestattet ist.
  29. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung mit einem Sensor zur Messung der Öffnungszeit eines Systemventils ausgestattet ist.
  30. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Systemventil um ein elektronisch gesteuertes Ventil handelt.
  31. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schusswaffe einen Rückstoßdämpfer umfasst, bei dem ein Massestück bei Abgabe des Schusses entgegen der Schussrichtung beschleunigt wird.
  32. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung mit einem Sensor zur Ermittlung der Beschleunigung des Rückstoßdämpfers ausgestattet ist.
  33. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die zuvor genannten Sensoren als externe Sensoren ausgebildet sind.
  34. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die externen Sensoren über die Schnittstelle (4) angeschlossen sind.
  35. Schusswaffe nach eine der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung mit einer Stromversorgung ausgestattet ist.
  36. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromversorgung als Lithiumprimärzelle ausgestaltet ist.
  37. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromversorgung als Solarzelle ausgestaltet ist.
  38. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Schusswaffe um eine Sportwaffe handelt.
  39. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Schusswaffe um eine Pistole handelt.
  40. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Schusswaffe um ein Gewehr handelt.
  41. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Schusswaffe um eine Gasdruckwaffe handelt.
  42. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung in den Griff einer Schusswaffe integriert ist.
  43. Schusswaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung als separate Einheit ausgestaltet ist, die wahlweise mit der Schusswaffe verbindbar ist.
  44. Einrichtung zur Ermittlung von Kenndaten einer Schusswaffe, gekennzeichnet durch die die Einrichtung betreffenden Merkmale eines der Ansprüche 1 bis 43.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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