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Dokumentenidentifikation DE202005008742U1 29.09.2005
Titel Formschlüssige Streckvorrichtung von Geweben in Längsrichtung
Anmelder Tekampe, Manfred, Dipl.-Ing., 32049 Herford, DE;
Tekampe, Marcus, Dipl.-Ing., 32049 Herford, DE
DE-Aktenzeichen 202005008742
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 29.09.2005
Registration date 25.08.2005
Application date from patent application 04.06.2005
IPC-Hauptklasse D03J 1/06

Beschreibung[de]

Die heute eingesetzten Maschinen oder Vorrichtungen zum Langziehen von Geweben verfügen über eine kraftschlüssige Verfahrensweise, die das Gewebe zwischen Walzenkombinationen mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten durch Friktion solange lang zieht, bis ein Teil der Einwebung – der Kettfäden – aus der Längsrichtung in die Querrichtung gewechselt hat, wobei sich dabei das Gewebe längt. Dabei kommt es zu keiner „Streckung" im Sinne dieser Erfindung, sondern ausschließlich zu einem Langziehen der Kettfäden aus der Auslenkung (Einwebung) heraus.

Gleichzeitig muss die Einwebung des Schussmaterials sich erhöhen, was zwangsläufig zu einer Reduzierung der Gewebebreite führt. Gleichzeitig verdichten sich hauptsächlich in beiden Randbereichen der Gewebe die Anzahl Kettfäden pro Einheit.

Während des Langziehens reduziert sich die tatsächliche Prozessbreite aber um mindestens bis zu 15% der eingesetzten Breite und wird im Verlaufe des Prozesses, vor dem Trocknen, wieder breit gezogen auf eine danach erforderliche neue Weiterverarbeitungsbreite.

Die größte mechanische Bewegung spielt sich in den Randzonen beider Seiten der Gewebebahn ab, wodurch etwa 25% je Seite – damit sind die mechanisch physikalischen Grenzen der Volumendichte erreicht – der Gewebebreite betroffen sind und dieses wird durch breit ziehen wieder korrigiert. Hauptsächlich müssen die Kettfäden in den Randzonen immer umgekehrt reagieren. Dadurch verlieren die Seiten der Gewebebahnen zum Teil erheblich ihre Dimensionsstabilität, d. h. Überdehnung und Stauchvorgang der Kett- wie auch der Schussfäden, sowie eine Verdickung der Randbereiche. Zu bemerken ist, dass dadurch eine erhebliche qualitative Differenz zwischen den Seiten und der Mitte der bearbeiteten Gewebebahn entsteht, die sich bei der Weiterverarbeitung und Endanwendung entsprechend negativ bemerkbar macht.

Für nachfolgende Beschichtungsvorgänge eine erhebliche Erschwernis, weil voluminösere Teile mehr Chemikalien aufnehmen und dadurch die Flächenuniformität leidet.

Dadurch ergeben sich die in der Literatur bekannten Flatterkanten, die eine enorme Qualitätseinbusse darstellen und das Handling während z. B. Beschichtungsvorgängen erschweren, schlussendlich eine höhere Verlustquote nach sich ziehen.

Zusätzlich zu den negativen qualitativen Eigenschaften, ist diese Methode auch noch teuer, weil durch das Langziehen die nutzbare Breite sich um bis zu mindestens 10% reduziert und dieser Breitenverlust muss beim Kauf des Gewebes berücksichtigt werden.

Die in den Schutzansprüchen 1 bis 4 aufgeführte Vorrichtung der Walzenpaare mit den Haken-Zahnreihen löst die vorangeschilderte Problematik komplett.

Die geforderte Eigenschaft einer gezielten minimalen Dehnung des Gewebes in Längsrichtung wird durch die Form und die Anordnung der hakenförmigen Zahnreihen erreicht, die es erlaubt, das Gewebe bzw. die Garne in kleinsten Bereichen zu strecken, weil Abstände und Zuordnung der hakenförmigen Zähne so gewählt sind, dass die Ansatzpunkte der streckenden Kräfte, unterhalb der Faserlänge liegen und somit gezielt auch die Fasern in den Streckprozess einbezogen sind, wodurch eine irreversible Streckung der Längsrichtung des Gewebes erzielt wird.

Das Strecken von Geweben muss im nassen Zustand erfolgen.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in Schutzanspruch 1 bis 4 dargestellt.

Es zeigt ein Gewebe im Eingriff zwischen den Zahnreihen Z1, Z2 sowie Z3, Z4 und den Angriffspunkten A–C–B. Es ist ersichtlich, dass aus der geraden Strecke A–B, durch den Eingriff der Haken-Zähnreihen die Strecke A–C–B wird. Diese Streckung läuft ab in einem Bruchteil einer Sekunden, quasi explosionsartig, und zwingt die Kettfäden über die gesamte Breite des Gewebes in den Streckvorgang, wodurch die irreversible Streckung erzielt wird.

Ein weiterer entscheidender Vorteil den diese Erfindung ergibt ist, dass das Gewebe beim Strecken in voller Breite erfasst ist und keinerlei Kräfte auf die Schussfäden ausgeübt werden und somit die Ausgangsbreite, ohne Verluste, bestehen bleibt.

Ein weiterer aber ebenfalls herausragender Vorteil den diese Erfindung bringt, ist die absolute Dimensionsstabilität über die Breite und voller Länge des Gewebes. Es ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal.

Damit ist das Ziel durch diese Erfindung erreicht, dass im Gewebe eine ganz geringe, eine fast an der Bruchgrenze liegende geringe Dehnung erzielt werden kann, sogar die Reißkraft sich noch erhöht, die ursprüngliche Gewebebreite und auch die Dimensionsstabilität der Fläche voll erhalten bleibt.


Anspruch[de]
  1. Zwei übereinander horizontal angeordnete Walzen jeweils mit Haken-Zahnreihen in entgegen gesetzter Richtung besetzt, dadurch gekennzeichnet, dass die Haken-Zahnreihen der jeweils sich gegenüber liegenden Walzen beim ineinander und auseinander gleiten sich nicht berühren.
  2. Walzen mit Haken-Zahnreihen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Zahnreihen (Z1, Z2 und Z3, Z4) aus einer bestimmten geraden Strecke A–B eine Streckbereich A–C–B entsteht.
  3. Walzen mit Haken-Zahnreihen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hakenzähne eine bestimmte Form und Kleinheit haben um flächige Gewebe Strecken zu können.
  4. Walzen mit Haken-Zahnreihen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei völligem Eingriff der Haken-Zahnreihen, die Abstände zwischen den Flanken der jeweiligen Zahnreihen und den jeweiligen Zahnreihenkopf und dem gegenüberliegenden Zahnkreisfuße mindestens ein Abstand vom vierfachen des zu dehnenden Gewebes besteht und durch ein entsprechendes Getriebe die Abstände der Haken-Zahnflanken garantiert sind.
  5. Walzen mit Haken-Zahnreihen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der vertikale Schnittpunkt der oberen gegenüber der unteren Walze radial geringfügig verschoben werden kann.
  6. Walzen mit Haken-Zahnreihen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Walze mit den Haken-Zahnreihen kraftschlüssig gelagert ist.
  7. Walzen mit Haken-Zahnreihen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das die Walzen mit den Haken-Zahnreihen, mindestens die Breite des zu streckenden Gewebes haben.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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