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Dokumentenidentifikation DE202005008906U1 29.09.2005
Titel Windleitwandanordnung
Anmelder K + G Pneumatik GmbH, 52249 Eschweiler, DE
Vertreter Dannenberg, Schubert, Gudel, 60313 Frankfurt
DE-Aktenzeichen 202005008906
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 29.09.2005
Registration date 25.08.2005
Application date from patent application 06.06.2005
IPC-Hauptklasse F23L 17/02

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Windleitwandanordnung an einer mit einem Deckteil verschließbaren Öffnung, insbesondere eines Rauch- und Wärmeabzugsgeräts (RWA-Gerät), bei dem die Öffnung eines gebäudefesten Aufsatzrahmens durch eine Haube als Deckteil schließbar ist, mit wenigstens einer Windleitführung, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.

Windleitwandanordnungen sind bei bekannten Rauch- und Wärmeabzugsgeräten bzw. -anlagen dazu vorgesehen, den aerodynamischen Wirkungsgrad der Öffnung des jeweils zugeordneten Geräts bei Seitenwind zu erhöhen. Je besser der aerodynamische Wirkungsgrad, um so kleiner kann das zum Rauch- und Wärmeabzug erforderliche Einzelgerät bei gleicher Leistung sein.

Zum Stand der Technik gehören daher Windleitwandanordnungen in Form von Wänden oder Spoilern, die außerhalb der Öffnungen der Geräte bzw. Anlagenteile an diesen ständig befestigt sind.

Im einzelnen umfaßt eine bekannte Windleitwandanordnung Windleitführungen, die jeweils zwei im horizontalen Winkel, insbesondere rechtwinklig zueinander angeordnete vertikale ebene Leitwände aufweisen und die in zwei Eckbereichen eines Aufsatzrahmens, der eine Öffnung eines RWA-Geräts seitlich begrenzt, außerhalb der Öffnung an dem Aufsatzrahmen oder einem von diesem entfernten Bauwerkteil befestigt sind (Prospekt JET RWA-SYSTEME der Firma JET Kunststofftechnik Ulrich Kreft GmbH 32609 Hüllhorst-Tengern, Stand: Juli 1993). Die Windleitführungen sind außerhalb der Öffnung in einem solchen Abstand z.B. zu einem Aufsatzkranz auf dem Aufsatzrahmen angeordnet und befestigt, daß eine Haube als Deckteil zum Verschließen der Öffnung auf den Aufsatzkranz geschwenkt werden kann, ohne durch die Leitwände behindert zu sein.

Generell sollen die Windleitführungen wegen Vereisungsgefahr in einem Abstand von mindestens 80 mm zu beweglichen Teilen, wie dem Deckteil, einhalten. Dies erhöht aber die Gefahr einer Beschädigung, insbesondere durch Sturmeinwirkung. Deswegen ist die erforderliche Befestigung der Windleitführungen aufwendig und mit erheblichen Kosten verbunden. Nicht zuletzt wirken sich die Positionierung und Anbringungsart der Windleitwandanordnung architektonisch unvorteilhaft aus.

Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, unter Vermeidung der obigen Nachteile bekannter Windleitwandanordnungen, diese so auszubilden, daß sie im Bedarfsfall bei Seitenwind entsprechend den aerodynamischen Erfordernissen an die Öffnung möglichst wirksam sind, jedoch gegen äußere Einwirkungen möglichst geschützt sind und vor allem dann nicht störend in Erscheinung treten, wenn ihre aerodynamische Wirkung nicht benötigt wird.

Diese widersprüchlichen Anforderungen werden durch die Windleitwandanordnung mit den in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Somit zeichnet sich die Windleitwandanordnung dadurch aus, daß die Windleitführung innerhalb der Öffnung eines RWA-Geräts oder sonstigen Geräts, das der Luftzufuhr oder Luftabfuhr dient, angeordnet ist und mit einer Positioniereinrichtung in Verbindung steht und zwar so, daß die Windleitführung in geschlossener Stellung des Deckteils durch das Deckteil abgedeckt ist und daß sie mit Öffnen des Deckteils und ggf. Freigabe der Öffnung in eine Stellung positioniert werden kann, in der sie aus der Öffnung zumindest teilweise herausragt. In dem geschlossenen Zustand des Deckteils ist hingegen die Windleitführung in dem Gerät gegenüber dessen Umgebung geschützt untergebracht und tritt somit außen praktisch nicht in Erscheinung. Damit ist die Windleitwandanordnung insbesondere gegen Sturm oder Vereisung geschützt. Erst mit Öffnen des Deckteils wird die Windleitführung in eine Position gebracht, so daß sie eine optimale Wirkung entsprechend den aerodynamischen Erfordernissen zur Erhöhung des aerodynamischen Wirkungsgrads entfaltet. Hierzu kann sie so weit aus der Öffnung herausgefahren werden, daß Seitenwind nach oben umgelenkt wird und daran gehindert wird, von außen in die Öffnung einzudringen, was den aerodynamischen Wirkungsgrad verschlechtern würde.

Die Vorteile dieser Windleitwandanordnung bestehen insbesondere darin, daß die Windleitführung und die sie ggf. tragenden und betätigende Positioniereinrichtung im geschlossenen Zustand der Öffnung nicht der Witterung ausgesetzt sind, woraus auch niedrige Instandhaltungskosten folgen. Ferner wird die Architektur eines Gebäudes, welches mit solchen Windleitwandanordnungen versehen ist, nicht beeinträchtigt.

Die Windleitwandanordnung eignet sich besonders für Rauch- und Wärmeabzugsgeräte, aber auch für andere Geräte, die der Luftströmung dienen. Als Deckteile, welche Öffnungen dieser Geräte schließen, kommen z.B. außer Hauben Rauch- und Wärmeabzugsklappen, Lüftungsklappen, Lichtklappen, Lichtkuppeln in Betracht.

Wegen der Unterbringung der Windleitführung innerhalb der Öffnung und somit innerhalb eines Geräts durch das Deckteil abgeschlossen, eignen sich zur Ausführung der Windleitführung, insbesondere Wände, welche den Seitenwind ablenken, vielfältige Materialien.

Vorteilhaft kann gemäß Anspruch 2 die Windleitführung im wesentlichen aus faserverstärktem, insbesondere glasfaserverstärktem Gewebe bestehen, welches wenig elastisch und somit schwingungsgünstig ist, um durch die Luftströmung nicht angeregt zu werden. Da dieses auch bei der Positionierung, d.h. dem Ein- und Ausfahren, kaum vibriert, ruft es keine Geräuschbelästigung hervor und schont die Positioniereinrichtung.

Da das glasfaserverstärkte Gewebe aufwickelbar ist, eignet es sich besonders in Verbindung mit einer Aufwickelvorrichtung gemäß Anspruch 3, die im wesentlichen innerhalb des Gehäuses angeordnet ist und eine Positioniereinrichtung darstellen bzw. beinhalten kann. Das Gewebe ist vollständig auf der Aufwickelvorrichtung aufgewickelt, wenn das Deckteil, z.B. eine Haube, die Öffnung des RWA-Geräts oder dergleichen verschließt. Andererseits kann das Gewebe nach Öffnung des Geräts und Freigabe seiner Öffnung aus dieser herausgefahren werden, um durch Abrollen des Gewebes die Windleitwand insbesondere außerhalb der Öffnung zu bilden.

Alternativ kann die Windleitführung auch aus formstabilem Material bestehen, wobei die gesamte Windleitführung durch die Positioniereinrichtung im offenen Zustand des Geräts in dieses eingefahren werden kann, um das Deckteil zu schließen, oder in geöffnetem Zustand des Geräts aus der Öffnung herausgefahren werden kann, um aerodynamisch voll wirksam zu sein.

In der Ausführung aus formstabilem Material kann die Windleitführung gemäß Anspruch 5 zwei im horizontalen Winkel, insbesondere rechtwinklig zueinander angeordnete vertikale ebene Leitwände aufweisen, wobei die beiden Leitwände einstückig zusammengefaßt sein können. Diese Windleitführung wird innerhalb der Öffnung in jeweils einem Eckbereich der Öffnung angeordnet und kann mittels der Positioniereinrichtung vorzugsweise durch Anheben bzw. Absenken positioniert werden.

Als alternative Windleitführung kann innerhalb der Öffnung des Geräts auch ein Spoiler in einem Randbereich der Öffnung angeordnet werden, wobei der Spoiler ebenfalls durch Anheben bzw. Absenken positioniert werden kann. Der Spoiler weist insbesondere eine gekrümmte Leitwand auf.

Zur Positionierung der Windleitführung kann diese in einer Ausführungsform vorteilhaft gemäß Anspruch 7 über Verbindungselemente mit dem Deckteil, mit dem die Öffnung des Geräts verschließbar ist, gekoppelt sein. Dies kann eine rationelle doppelte Nutzung von Antriebsorganen des Deckteils ermöglichen. Außerdem ist durch die mechanische Kopplung des Deckteils mit der Windleitführung ohne weiteres, d.h. ohne zusätzliche Überwachungsorgane, wie Sensoren, sichergestellt, daß die Windleitführung nur bei geeigneter Einstellung des Deckteils positioniert wird. – Die obigen Verbindungselemente stellen somit Teile der Positioniereinrichtung dar.

Es ist statt dessen aber auch möglich, einen von dem Deckteil kinematisch getrennten Antrieb der Windleitführung mit getrennten Antriebsorganen gemäß Anspruch 8 vorzusehen. Die Abstimmung der Positionierung der Windleitführung mit dem Öffnungs- oder Schließzustand des Deckteils bzw. dessen Bewegung kann in diesem Falls mit einer vorzugsweise elektrischen Steuerung erfolgen.

Generell ist eine Steuerungseinrichtung des Antriebs der Windleitführung Gegenstand des Anspruchs 9.

Insoweit die Positionierung der Windleitführung nicht durch mechanische Kopplung mit den Antriebsorganen des Deckteils erfolgt, ist zur Freigabe der Öffnung, d.h. zur Kontrolle deren Öffnungszustands zweckmäßig eine Sensoranordnung vorgesehen, die z.B. einen Endschalter oder sonstigen Stellungsgeber aufweisen kann und an ihrem Ausgang mit der Steuereinrichtung des Antriebs der Windleitführung bzw. deren Positioniereinrichtung in Verbindung steht. Damit wird sichergestellt, daß keine Teile der Windleitführung, der Positioniereinrichtung oder des Deckteils beschädigt wird, weil sich das Deckteil nicht in einer zur jeweiligen Positionierung der Windleitführung geeigneten Stellung befindet.


Anspruch[de]
  1. Windleitwandanordnung an einer mit einem Deckteil verschließbaren Öffnung, insbesondere eines Rauch- und Wärmeabzuggeräts (RWA-Gerät), bei der die Öffnung eines gebäudefesten Aufsatzrahmens durch eine Haube als Deckteil verschließbar ist, mit wenigstens einer Windleitführung, dadurch gekennzeichnet, daß die Windleitführung innerhalb der Öffnung angeordnet ist und mit einer Positioniereinrichtung in Verbindung steht, dergestalt, daß sie in geschlossener Stellung des Deckteils durch das Deckteil abgedeckt ist daß sie mit Öffnen des Deckteils aus der Öffnung zumindest teilweise herausragend positionierbar ist.
  2. Windleitwandanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Windleitführung im wesentlichen aus faserverstärktem Gewebe besteht.
  3. Windleitwandanordnung nach den Ansprüchen 1 und 2, gekennzeichnet durch eine Aufwickelvorrichtung des Gewebes, die im wesentlichen innerhalb der Öffnung angeordnet ist.
  4. Windleitwandanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Windleitführung im wesentlichen aus formstabilem Material besteht.
  5. Windleitwandanordnung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Windleitführung zwei im horizontalen Winkel zueinander angeordnete vertikale ebene Leitwände aufweist und in jeweils einem Eckbereich der Öffnung, vorzugsweise durch Anheben bzw. Absenken, positionierbar ist.
  6. Windleitwandanordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Windleitführung einen Spoiler umfaßt, der in einem Randbereich der Öffnung, vorzugsweise durch Anheben bzw. Absenken, positionierbar ist.
  7. Windleitwandanordnung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Windleitführung mit dem Deckteil über Verbindungselemente verstellbar verbunden ist.
  8. Windleitwandordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch einen von dem Deckteil kinematisch getrennten Antrieb der Windleitführung.
  9. Windleitwandanordnung nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch eine Steuereinrichtung des Antriebs der Windleitführung und eines Antriebs des Deckteils, mit der diese beiden Antriebe im wesentlichen synchron aktivierbar sind.
  10. Windleitwandanordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine Sensoranordnung vorgesehen ist, mit der zumindest eine Stellung des Deckteils erfaßbar ist und die mit der Steuereinrichtung des Antriebs der Windleitführung in Verbindung steht.
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