Die Erfindung betrifft eine Windleitwandanordnung an einer mit einem
Deckteil verschließbaren Öffnung, insbesondere eines Rauch- und Wärmeabzugsgeräts
(RWA-Gerät), bei dem die Öffnung eines gebäudefesten Aufsatzrahmens durch eine Haube
als Deckteil schließbar ist, mit wenigstens einer Windleitführung, nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Windleitwandanordnungen sind bei bekannten Rauch- und Wärmeabzugsgeräten
bzw. -anlagen dazu vorgesehen, den aerodynamischen Wirkungsgrad der Öffnung des
jeweils zugeordneten Geräts bei Seitenwind zu erhöhen. Je besser der aerodynamische
Wirkungsgrad, um so kleiner kann das zum Rauch- und Wärmeabzug erforderliche Einzelgerät
bei gleicher Leistung sein.
Zum Stand der Technik gehören daher Windleitwandanordnungen in Form
von Wänden oder Spoilern, die außerhalb der Öffnungen der Geräte bzw. Anlagenteile
an diesen ständig befestigt sind.
Im einzelnen umfaßt eine bekannte Windleitwandanordnung Windleitführungen,
die jeweils zwei im horizontalen Winkel, insbesondere rechtwinklig zueinander angeordnete
vertikale ebene Leitwände aufweisen und die in zwei Eckbereichen eines Aufsatzrahmens,
der eine Öffnung eines RWA-Geräts seitlich begrenzt, außerhalb der Öffnung an dem
Aufsatzrahmen oder einem von diesem entfernten Bauwerkteil befestigt sind (Prospekt
JET RWA-SYSTEME der Firma JET Kunststofftechnik Ulrich Kreft GmbH 32609 Hüllhorst-Tengern,
Stand: Juli 1993). Die Windleitführungen sind außerhalb der Öffnung in einem solchen
Abstand z.B. zu einem Aufsatzkranz auf dem Aufsatzrahmen angeordnet und befestigt,
daß eine Haube als Deckteil zum Verschließen der Öffnung auf den Aufsatzkranz geschwenkt
werden kann, ohne durch die Leitwände behindert zu sein.
Generell sollen die Windleitführungen wegen Vereisungsgefahr in einem
Abstand von mindestens 80 mm zu beweglichen Teilen, wie dem Deckteil, einhalten.
Dies erhöht aber die Gefahr einer Beschädigung, insbesondere durch Sturmeinwirkung.
Deswegen ist die erforderliche Befestigung der Windleitführungen aufwendig und mit
erheblichen Kosten verbunden. Nicht zuletzt wirken sich die Positionierung und Anbringungsart
der Windleitwandanordnung architektonisch unvorteilhaft aus.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, unter Vermeidung
der obigen Nachteile bekannter Windleitwandanordnungen, diese so auszubilden, daß
sie im Bedarfsfall bei Seitenwind entsprechend den aerodynamischen Erfordernissen
an die Öffnung möglichst wirksam sind, jedoch gegen äußere Einwirkungen möglichst
geschützt sind und vor allem dann nicht störend in Erscheinung treten, wenn ihre
aerodynamische Wirkung nicht benötigt wird.
Diese widersprüchlichen Anforderungen werden durch die Windleitwandanordnung
mit den in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Somit zeichnet sich die Windleitwandanordnung
dadurch aus, daß die Windleitführung innerhalb der Öffnung eines RWA-Geräts oder
sonstigen Geräts, das der Luftzufuhr oder Luftabfuhr dient, angeordnet ist und mit
einer Positioniereinrichtung in Verbindung steht und zwar so, daß die Windleitführung
in geschlossener Stellung des Deckteils durch das Deckteil abgedeckt ist und daß
sie mit Öffnen des Deckteils und ggf. Freigabe der Öffnung in eine Stellung positioniert
werden kann, in der sie aus der Öffnung zumindest teilweise herausragt. In dem geschlossenen
Zustand des Deckteils ist hingegen die Windleitführung in dem Gerät gegenüber dessen
Umgebung geschützt untergebracht und tritt somit außen praktisch nicht in Erscheinung.
Damit ist die Windleitwandanordnung insbesondere gegen Sturm oder Vereisung geschützt.
Erst mit Öffnen des Deckteils wird die Windleitführung in eine Position gebracht,
so daß sie eine optimale Wirkung entsprechend den aerodynamischen Erfordernissen
zur Erhöhung des aerodynamischen Wirkungsgrads entfaltet. Hierzu kann sie so weit
aus der Öffnung herausgefahren werden, daß Seitenwind nach oben umgelenkt wird und
daran gehindert wird, von außen in die Öffnung einzudringen, was den aerodynamischen
Wirkungsgrad verschlechtern würde.
Die Vorteile dieser Windleitwandanordnung bestehen insbesondere darin,
daß die Windleitführung und die sie ggf. tragenden und betätigende Positioniereinrichtung
im geschlossenen Zustand der Öffnung nicht der Witterung ausgesetzt sind, woraus
auch niedrige Instandhaltungskosten folgen. Ferner wird die Architektur eines Gebäudes,
welches mit solchen Windleitwandanordnungen versehen ist, nicht beeinträchtigt.
Die Windleitwandanordnung eignet sich besonders für Rauch- und Wärmeabzugsgeräte,
aber auch für andere Geräte, die der Luftströmung dienen. Als Deckteile, welche
Öffnungen dieser Geräte schließen, kommen z.B. außer Hauben Rauch- und Wärmeabzugsklappen,
Lüftungsklappen, Lichtklappen, Lichtkuppeln in Betracht.
Wegen der Unterbringung der Windleitführung innerhalb der Öffnung
und somit innerhalb eines Geräts durch das Deckteil abgeschlossen, eignen sich zur
Ausführung der Windleitführung, insbesondere Wände, welche den Seitenwind ablenken,
vielfältige Materialien.
Vorteilhaft kann gemäß Anspruch 2 die Windleitführung
im wesentlichen aus faserverstärktem, insbesondere glasfaserverstärktem Gewebe bestehen,
welches wenig elastisch und somit schwingungsgünstig ist, um durch die Luftströmung
nicht angeregt zu werden. Da dieses auch bei der Positionierung, d.h. dem Ein- und
Ausfahren, kaum vibriert, ruft es keine Geräuschbelästigung hervor und schont die
Positioniereinrichtung.
Da das glasfaserverstärkte Gewebe aufwickelbar ist, eignet es sich
besonders in Verbindung mit einer Aufwickelvorrichtung gemäß Anspruch 3, die im
wesentlichen innerhalb des Gehäuses angeordnet ist und eine Positioniereinrichtung
darstellen bzw. beinhalten kann. Das Gewebe ist vollständig auf der Aufwickelvorrichtung
aufgewickelt, wenn das Deckteil, z.B. eine Haube, die Öffnung des RWA-Geräts oder
dergleichen verschließt. Andererseits kann das Gewebe nach Öffnung des Geräts und
Freigabe seiner Öffnung aus dieser herausgefahren werden, um durch Abrollen des
Gewebes die Windleitwand insbesondere außerhalb der Öffnung zu bilden.
Alternativ kann die Windleitführung auch aus formstabilem Material
bestehen, wobei die gesamte Windleitführung durch die Positioniereinrichtung im
offenen Zustand des Geräts in dieses eingefahren werden kann, um das Deckteil zu
schließen, oder in geöffnetem Zustand des Geräts aus der Öffnung herausgefahren
werden kann, um aerodynamisch voll wirksam zu sein.
In der Ausführung aus formstabilem Material kann die Windleitführung
gemäß Anspruch 5 zwei im horizontalen Winkel, insbesondere rechtwinklig zueinander
angeordnete vertikale ebene Leitwände aufweisen, wobei die beiden Leitwände einstückig
zusammengefaßt sein können. Diese Windleitführung wird innerhalb der Öffnung in
jeweils einem Eckbereich der Öffnung angeordnet und kann mittels der Positioniereinrichtung
vorzugsweise durch Anheben bzw. Absenken positioniert werden.
Als alternative Windleitführung kann innerhalb der Öffnung des Geräts
auch ein Spoiler in einem Randbereich der Öffnung angeordnet werden, wobei der Spoiler
ebenfalls durch Anheben bzw. Absenken positioniert werden kann. Der Spoiler weist
insbesondere eine gekrümmte Leitwand auf.
Zur Positionierung der Windleitführung kann diese in einer Ausführungsform
vorteilhaft gemäß Anspruch 7 über Verbindungselemente mit dem Deckteil, mit dem
die Öffnung des Geräts verschließbar ist, gekoppelt sein. Dies kann eine rationelle
doppelte Nutzung von Antriebsorganen des Deckteils ermöglichen. Außerdem ist durch
die mechanische Kopplung des Deckteils mit der Windleitführung ohne weiteres, d.h.
ohne zusätzliche Überwachungsorgane, wie Sensoren, sichergestellt, daß die Windleitführung
nur bei geeigneter Einstellung des Deckteils positioniert wird. – Die obigen
Verbindungselemente stellen somit Teile der Positioniereinrichtung dar.
Es ist statt dessen aber auch möglich, einen von dem Deckteil kinematisch
getrennten Antrieb der Windleitführung mit getrennten Antriebsorganen gemäß Anspruch
8 vorzusehen. Die Abstimmung der Positionierung der Windleitführung mit dem Öffnungs-
oder Schließzustand des Deckteils bzw. dessen Bewegung kann in diesem Falls mit
einer vorzugsweise elektrischen Steuerung erfolgen.
Generell ist eine Steuerungseinrichtung des Antriebs der Windleitführung
Gegenstand des Anspruchs 9.
Insoweit die Positionierung der Windleitführung nicht durch mechanische
Kopplung mit den Antriebsorganen des Deckteils erfolgt, ist zur Freigabe der Öffnung,
d.h. zur Kontrolle deren Öffnungszustands zweckmäßig eine Sensoranordnung vorgesehen,
die z.B. einen Endschalter oder sonstigen Stellungsgeber aufweisen kann und an ihrem
Ausgang mit der Steuereinrichtung des Antriebs der Windleitführung bzw. deren Positioniereinrichtung
in Verbindung steht. Damit wird sichergestellt, daß keine Teile der Windleitführung,
der Positioniereinrichtung oder des Deckteils beschädigt wird, weil sich das Deckteil
nicht in einer zur jeweiligen Positionierung der Windleitführung geeigneten Stellung
befindet.