Die Erfindung betrifft einen Kennzeichnungsstempel zum Einsetzen in
eine Form oder ein Prägewerkzeug zur Metall- oder Kunststoffverarbeitung und -bearbeitung
beziehungsweise eine Aufnahmevorrichtung für einen solchen Kennzeichnungsstempel.
Aus dem Stand der Technik sind Kennzeichnungsstempel bekannt, die
im Wesentlichen aus einer zentralen Schraube mit einem anschließenden Ringkörper
aufgebaut sind. Der Kennzeichnungsstempel wird dann durch Einschrauben in ein Formwerkzeug
fixiert. Dabei müssen die Schraube und die Ringeinsätze derart eingestellt sein,
dass aus in den außenliegenden Flächen der Schraube und des Ringeinsatzes vorgesehenen
Markierungen eine gewünschte Kennzeichnung ausgebildet wird.
Das Einstellen der gewünschten Kennzeichnung ist aufgrund von zwischen
der Schraube, dem Ringeinsatz und dem Formwerkzeug auftretenden Reibungskräften
nur gefühlsmäßig durchführbar und erfordert daher auch für geübte Fachkräfte einen
übermäßigen Zeitaufwand.
Die Schrift DE 82 33 634 U1
schlägt als Lösung für dieses Problem Ringkörper vor, die jeweils nur eine Markierung
aufweisen, so dass ein der Kennzeichnung entsprechende Ringkörper verwendet wird.
Dabei ist die Stellung des Ringkörpers zur zentralen Schraube unwesentlich. Allerdings
muss eine der Anzahl der gewünschten Kennzeichnungen entsprechende Anzahl an Ringeinsätzen
vorhanden sein.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, einen Kennzeichnungsstempel mit
mehreren verstellbaren Kennzeichnungselementen zu schaffen, der als Einheit in ein
Be- oder Verarbeitungswerkzeug eingebaut werden und aus diesem wieder entnommen
werden kann.
Die Aufgabe wird durch einen Kennzeichnungsstempel gemäß Anspruch
1 bzw. durch eine Aufnahmevorrichtung für einen Kennzeichnungsstempel nach Anspruch
13 oder 14 gelöst.
Erfindungsgemäß besteht ein Kennzeichnungsstempel zum Ausbilden einer
Kennzeichnung in einem Material aus einem Zentraleinsatz und einem äußersten Ringeinsatz.
Ein Anlageabschnitt des Zentraleinsatzes ist dabei formschlüssig mit einem inneren
Anlageabschnitt des äußersten Ringeinsatzes in Anlage und verhindert ein gegenseitiges
Verdrehen der Einsätze.
Zum Verhindern einer axialen Verschiebung in eine erste Richtung,
die im Folgenden als Richtung nach oben bezeichnet wird, weisen die Einsätze einander
entsprechende Stufenabschnitte auf, die ebenfalls miteinander in Anlage sind. Aufgrund
der Stufenabschnitte ist es lediglich möglich, den Zentraleinsatz in die erste Richtung
nach oben aus dem Ringeinsatz heraus zu verschieben, während eine Verschiebung des
Ringeinsatzes in die erste Richtung durch die Stufenabschnitte verhindert wird.
Bevorzugt ist mindestens ein Zwischenringeinsatz zwischen dem Zentraleinsatz
und dem äußersten Ringeinsatz vorgesehen. Der Zwischenringeinsatz weist sowohl einen
inneren und einen äußeren Anlageabschnitt als auch einen inneren und einen äußeren
Stufenabschnitt auf. Diese jeweiligen Abschnitte sind jeweils mit den entsprechenden
Anlage- und Stufenabschnitten des Zentraleinsatzes bzw. eines außerhalb des Zwischenringeinsatzes
liegenden, weiteren Zwischenringeinsatzes oder des äußersten Ringeinsatzes in Anlage.
Gemäß einer vorteilhaften Ausbildung sind die Anlageabschnitte mit
Verzahnungen ausgebildet, wobei die Verzahnungen der inneren Anlageabschnitte komplementär
zu den Verzahnungen der äußeren Anlageabschnitte sind.
Bevorzugt können die Verzahnungen dabei polygonförmig beispielsweise
als Sechskant oder keilwellenförmig ausgebildet sein.
An einer Oberseite des Zentraleinsatzes und der jeweiligen Ringeinsätze
sind plan liegende Markierungsflächen ausgebildet. Jede dieser Markierungsflächen
ist mit einer Anzahl von Markierungen versehen. Der jeweils innere Einsatz ist dabei
in einer der Anzahl der Markierungen entsprechenden Anzahl von Positionen zu dem
jeweils äußeren Ringeinsatz in Anlage bringbar ist.
Bevorzugt entspricht dazu die Zahnanzahl der Verzahnung des jeweils
äußeren Anlageabschnitts des jeweiligen Einsatzes der Anzahl der Markierungen des
jeweils äußeren Ringeinsatzes.
Eine unterhalb der Anlageabschnitte liegende Spannscheibe dient zur
Verhinderung einer axialen Verschiebung in eine zweite, untere Richtung. Die Spannscheibe
ist dazu mit einem Abschnitt des Zentraleinsatzes in Eingriff. Die Spannscheibe
verhindert eine Verschiebung des jeweils äußeren Ringeinsatzes in die zweite Richtung
nach unten.
Die an einer Unterseite liegenden Flächen der Ringeinsätze sind bevorzugt
mit der Spannscheibe in Anlage. Dies dient der Verhinderung einer axialen Verschiebung
der jeweils außen liegenden Einsätze in eine zweite Richtung nach unten.
Um die axiale Position der Spannscheibe zu fixieren,
ist in dem Zentraleinsatz unterhalb des Anlageabschnitts eine Ringnut vorgesehen.
Die Spannscheibe ist mit einem Langloch versehen, dessen Breite dem Durchmesser
des Zentraleinsatzes in dem Bereich der Ringnut entspricht, und ist mit der Ringnut
in Eingriff.
Durch die Spannscheibe befinden sich die Einsätze in einer zueinander
unverrückbare Lage, sodass die Handhabung des Kennzeichnungsstempels vor bzw. während
dem Einsetzen in ein den Kennzeichnungsstempel aufnehmendes Teil erleichtert ist.
Anstelle der voranstehend beschriebenen Elemente können auch äquivalente
Mittel eingesetzt werden, um eine Verdrehung der Einsätze gegeneinander bzw. eine
axiale Verschiebung der Einsätze gegeneinander zu unterbinden.
Zum Beispiel ist es möglich, anstatt der Spannscheibe und der Ringnut
eine Bohrung im Zentraleinsatz vorzusehen, durch die ein Stift oder Splint geführt
wird.
Gemäß einem anderen Beispiel ist es möglich, in den Einsätzen selbst
Bohrungen in radialer Richtung vorzusehen, und durch einen in diese Bohrungen eingebrachten
Stift oder Splint sowohl eine Verdrehung als auch eine axiale Verschiebung der Einsätze
zu verhindern. Hiezu sollte die Anzahl der jeweiligen Bohrungen in einem Einsatz
der Anzahl der Markierungen auf der Markierungsfläche des Einsatzes entsprechen.
Bevorzugt ist der Kennzeichnungsstempel mittels einem Gewinde in ein
den Kennzeichnungsstempel aufnehmendes Aufnahmeteil einschraubbar ausgebildet. Als
Aufnahmeteil können beispielsweise ein Zeitraumstempel oder ein Formwerkzeug dienen.
Das Aufnahmeteil wiederum kann in ein Formwerkzeug eingebaut werden.
Der zentrale Ringeinsatz ist vorteilhaft im Wesentlichen als Schraube
ausgebildet. Das Gewinde liegt dabei unterhalb der Ringnut.
In der Markierungsfläche des Zentraleinsatzes kann eine Eingriffsnut
als Verdrehaufnahme ausgebildet sein, sodass der zentrale Ringeinsatz mit einem
entsprechenden Werkzeug ein- bzw. ausgeschraubt werden kann.
Gemäß einem Gesichtspunkt der Erfindung sind in einer äußeren Seitenfläche
des äußersten Ringeinsatzes Aussparungen ausgebildet, um ein Werkzeug aufzunehmen.
Die Werkzeugaufnahmen dienen dazu, den Kennzeichnungsstempel aus einem Aufnahmeteil
herauszuschrauben, falls die als Verdrehaufnahme ausgebildete Eingriffsnut beschädigt
ist.
Gemäß einer erfindungsgemäßen Aufnahmevorrichtung zur Aufnahme eines
Kennzeichnungsstempels ist das Aufnahmeteil mittels einer Schraube mit einem Formwerkzeug
verbunden.
Gemäß einer weiteren erfindungsgemäßen Aufnahmevorrichtung zur Aufnahme
eines Kennzeichnungsstempels ist das Aufnahmeteil formschlüssig mit einem Formwerkzeug
verbunden. Zweckmäßig ist das Formwerkzeug hiezu mehrteilig ausgeführt.
Der Einbau des Kennzeichnungsstempels in das Aufnahmeteil ist dabei
nicht auf die voranstehend beschriebenen Gewindeverbindungen beschränkt, sondern
kann auch mittels äquivalenter Mittel durchgeführt werden.
Zum Beispiel ist es auch hier möglich, einen Kennzeichnungsstempel
mittels Formschluss in ein Aufnahmeteil einzubauen.
Die Erfindung stellt die Vorteile bereit, dass es im Voraus möglich
ist, einen Kennzeichnungsstempel auf eine gewünschte Markierungskombination einzustellen,
und die jeweiligen Einsätze des Kennzeichnungsstempels danach ihre Positionen zueinander
beibehalten, ohne dass die Gefahr einer Verschiebung der einzelnen Einsätze besteht.
Dies erfolgt dadurch, dass der jeweils innere Einsatz von oben in der gewünschten
Position zu dem jeweils äußeren Einsatz in diesen eingeschoben wird, so dass die
jeweiligen Verzahnungen der Anlageabschnitte und danach die jeweiligen Stufenabschnitte
miteinander in Anlage kommen. Ein gegenseitiges Verdrehen der Einsätze zueinander
ist ausgeschlossen, solange die Einsätze zusammengebaut sind.
Insbesondere ist ein aus den Einsätzen entsprechend der Erfindung
zusammengesetzter Kennzeichnungsstempel deutlich einfacher handhabbar und damit
einfacher in ein entsprechendes, als Aufnahmeteil ausgebildetes Werkzeug einsetzbar.
Durch die Verwendung eines erfindungsgemäßen Kennzeichnungsstempel
wird die zum Einstellen der gewünschten Markierung und zum Einsetzen in das Werkzeug
erforderliche Zeit deutlich verkürzt, wodurch unter anderem eine deutliche Kostenersparnis
ermöglicht wird.
Zum besseren Verständnis der Erfindung dient die folgende Beschreibung
bevorzugter Ausführungsbeispiele. Es zeigt:
1 eine Schnittansicht eines erfindungsgemäßen
Kennzeichnungsstempels gemäß einer ersten Ausführungsform;
2 eine Draufsicht des Kennzeichnungsstempels
der 1;
3 eine Schnittansicht eines erfindungsgemäßen
Kennzeichnungsstempels gemäß einer zweiten Ausführungsform;
4 eine Draufsicht des Kennzeichnungsstempels
der 3;
5 eine Schnittansicht eines erfindungsgemäßen
Kennzeichnungsstempels gemäß einer dritten Ausführungsform in Kombination mit zwei
unterschiedlichen Aufnahmeteilen.
1 und 2
zeigen eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kennzeichnungsstempels
(im Folgenden als "Stempel" bezeichnet). Dabei zeigt 1
eine Schnittansicht und 2 eine Draufsicht des Stempels.
Der Stempel besteht aus einem im Wesentlichen als Schraube ausgebildeten
Zentraleinsatz 1, einem Zwischenringeinsatz 3 und einem äußersten
Ringeinsatz 5. Der Zentraleinsatz 1 weist einen mit einem als
Verdrehaufnahme 27 ausgebildeten Schlitz 27 versehen Kopf
11 auf, der auch als Stufenabschnitt dient. Unterhalb des Kopfs
11 befindet sich ein Sechskant 7, der mit einem auf dem Zwischenringeinsatz
3 ausgebildeten Innensechskant in Eingriff ist, um eine gegenseitige Verdrehung
der Ringeinsätze 1, 3 zu unterbinden.
Des Weiteren weist der Zwischenringeinsatz 3 oberhalb des
Innensechskants eine als Stufenabschnitt ausgebildete Aussparung 13 auf,
die als Gegenstück des Kopfs 11 mit diesem in Anlage ist. Somit ist eine
gegenseitige axiale Verschiebung von Zentraleinsatz 1 und Zwischenringeinsatz
3 nur derart möglich, dass der Zentraleinsatz 1 von oben in den
Zwischenringeinsatz 3 einschiebbar ist. Dabei sind aufgrund des Sechskants
7 sechs verschiedene Stellungen des Zentraleinsatzes 1 zu dem
Ringeinsatz 3 möglich.
Der Zwischenringeinsatz 3 weist an seinem äußeren Umfang
einen vorspringenden, gestuften Abschnitt 12 auf. Unterhalb des vorspringenden,
gestuften Abschnitts 12 ist der äußere Umfang des Zwischenringeinsatzes
3 mit zehn Keilen 9 keilwellenartig ausgebildet.
Die Keile 9 sind mit entsprechenden Aussparungen des äußersten
Ringeinsatzes 5 formschlüssig in Eingriff, sodass ein gegenseitiges Verdrehen
von Zwischenringeinsatz 3 und äußerstem Ringeinsatz 5 unterbunden
ist. Oberhalb des mit den Keilen 9 versehenen Abschnitts ist der vorspringende,
gestufte Abschnitt 12 des Zwischenringeinsatzes mit einem entsprechend
ausgesparten, gestuften Abschnitt 14 des äußersten Ringeinsatzes
5 in Anlage. Entsprechend ist auch der Zwischenringeinsatz 3 nur
von oben in den äußersten Ringeinsatz 5 einschiebbar.
Die äußere Umfangsfläche des äußersten Ringeinsatzes 5 entspricht
der äußeren Umfangsfläche eines Drehzylinders.
Die oberen Flächen 21, 23, 25 von Zentral-
1 Zwischenring- 3 bzw. äußerstem Ringeinsatz 5 dienen
als Markierungsflächen. Sie sind plan ausgebildet und weisen Markierungen auf. Dabei
entsprechen die Markierungen auf der oberen Fläche 21 des Zentraleinsatzes
einer Jahreszahl und einem Pfeil, die Markierungen auf dem Zwischenringeinsatz den
Zahlen von 0 bis 5 entsprechend den Zehnerstellen einer Wochennummer, und die Markierungen
auf dem äußersten Ringeinsatz den Zahlen von 0 bis 9 entsprechend den Einserstellen
einer Wochennummer.
Bei dem Zusammenbau des Stempels wird der Zentraleinsatz
1 von oben derart in den Zwischenringeinsatz 3 eingeschoben, dass
die Pfeilmarkierung auf die gewünscht Zahl gerichtet ist, die der Zehnerstelle der
gewünschten Woche entspricht. Danach werden der Zentraleinsatz 1 und der
Zwischenringeinsatz 3 miteinander von oben derart in den äußersten Ringeinsatz
5 eingeschoben, dass die Pfeil- und die Zehnerstellenmarkierung auf die
gewünschte Einserstelle der gewünschten Woche gerichtet ist. Entsprechend der Anzahl
der Keilwellen 9 sind hier zehn verschiedene Positionen möglich, sodass
es gemäß dem Ausführungsbeispiel möglich ist, insgesamt 60 verschiedene Einstellungen
vorzunehmen. 2 zeigt eine der zehnten Kalenderwoche
des Jahres 2005 entsprechende Einstellung.
Nach dem Einschieben von Zentraleinsatz 1 bzw. Zwischenringeinsatz
3 in den äußersten Ringeinsatz 5 wird eine Spannscheibe
15 mit einer unterhalb des Sechskants 7 vorgesehenen Ringnut
17 in Eingriff gebracht. Die Spannscheibe 15 weist dazu ein Langloch
auf, dessen Breite dem Durchmesser des Zentraleinsatzes 1 im Bereich der
Ringnut 17 entspricht. Die Spannscheibe ist mit unteren Flächen des Zwischenringeinsatzes
3 und des äußersten Ringeinsatzes 5 in Anlage und verhindert eine
gegenseitige axiale Verschiebung des jeweils außen liegenden Einsatzes
3, 5 nach unten.
Unterhalb der Ringnut 17 ist der Zentraleinsatz mit einem
Gewinde 19 versehen. Über den Schlitz 27 in dem Kopf
11 ist der Zentraleinsatz 1 mittels dem Gewinde 19 in
ein Gewindeloch einschraubbar, das in einem als Aufnahmeteil dienenden Formwerkzeug
2 ausgebildet ist.
Zum Lösen und Umstellen des Stempels ist es lediglich erforderlich,
den Stempel aus dem Formwerkzeug 2 herauszuschrauben,
die Spannscheibe 15 zu entfernen, den Zwischenringeinsatz 3 und
den Zentraleinsatz 1 axial nach oben zu verschieben, entsprechend der gewünschten,
neuen Position zu verdrehen, und wie oben beschrieben wieder zusammenzufügen.
3 und 4
zeigen eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kennzeichnungsstempels.
Gemäß der zweiten Ausführungsform ist ein Aufnahmeteil für den Stempel als aus der
DE 44 15 583 C1 bekannter Zeitraumstempel
ausgebildet.
Gemäß der zweiten Ausführungsform ist ein Zentraleinsatz
1 ebenfalls im Wesentlichen als Schraube ausgebildet. Der Zentraleinsatz
1 ist über einen Sechskant 7 mit einem Innensechskant eines Ringeinsatzes
3 formschlüssig in Anlage. Der Kopf 11 des Zentraleinsatzes
1 ist mit einem ringförmig ausgesparten Abschnitt des Zwischenringeinsatzes
derart in Anlage, dass der Zentraleinsatz 1 nur von oben in den Zwischenringeinsatz
3 einschiebbar ist. Die äußere Umfangsfläche des Zwischenringeinsatzes
3 entspricht gemäß der zweiten Ausführungsform der äußeren Umfangsfläche
eines Drehzylinders.
Der Zusammenbau des Stempels gemäß der zweiten Ausführungsform erfolgt
analog zu dem der ersten Ausführungsform. Allerdings kommt aufgrund der drehzylinderartigen
Außenfläche der Zwischenringabschnitt 3 mit dem äußersten Ringabschnitt
5 nicht formschlüssig sondern reibschlüssig in Anlage. Dabei ist noch zu
erwähnen, dass der äußerste Ringabschnitt als oberstes Teil eines oberen Grundkörperteils
5 ausgebildet ist.
Nach dem Zusammenstecken des Zentraleinsatzes 1 mit dem Zwischenringeinsatz
3 in der gewünschten Stellung wird eine Spannscheibe 15 mit einer
Ringnut 17 des Zentraleinsatzes 1 in Eingriff gebracht. Die derart
entstehende Baugruppe wird dann in ein in einem unteren Grundkörperteil
6 vorgesehenes Halteteil 31 eingeschraubt.
Eine Spiralfeder 27, die zwischen einem inneren Absatz des
oberen Grundkörperteils 5 und dem Halteteil 31 vorgesehen ist,
und in deren Achsenrichtung ein Gewindeschaft 19 des Zentraleinsatzes
1 durchgeführt ist, wird durch das Einschrauben des Gewindes
19 in das Halteteil 31 unter Vorspannung gebracht. Dadurch ist
es möglich, einfach eine reibschlüssige Verbindung zwischen der aus Zentraleinsatz
1 und Zwischenringeinsatz 3 bestehenden Baugruppe und dem oberen
Grundkörperteil 5 zu erreichen, sodass eine eingestellte Stellung der Baugruppe
zu dem oberen Grundkörperteil konstant bleibt.
Nach dem Einschrauben des Zentraleinsatzes 1 in das Grundkörperteil
5, 6 und nach dem Vornehmen der gewünschten Einstellung, kann
das Grundkörperteil 5, 6 mittels einem Gewinde 29 mit
einem Formteil verbunden werden.
Wie aus 4 ersichtlich ist, sind die einzelnen
Einsätze 1, 3 bzw. der als äußerster Ringeinsatz 5 dienende
Abschnitt des oberen Grundkörperteils 5 an ihren oberen Flächen (Markierungsflächen)
ebenfalls mit Markierungen versehen, die denen der ersten Ausführungsform entsprechen.
Somit ist es auch mit dem Stempel der zweiten Ausführungsform möglich, 60 verschiedene
Einstellungen vorzunehmen.
5 zeigt Kennzeichnungsstempel einer dritten
Ausführungsform. Der Stempel selbst entspricht dabei im Wesentlichen dem der ersten
Ausführungsform, sodass eine genaue Beschreibung des Stempels an dieser Stelle nicht
gegeben wird. Es werden lediglich die Unterschiede zu der ersten Ausführungsform
beschrieben.
Gemäß der dritten Ausführungsform weist der äußerste Ringeinsatz
5 in seiner äußeren Umfangsfläche Vertiefungen 8 auf. Diese Vertiefungen
8 dienen als Eingriffspunkte für ein Werkzeug, um die aus Zentral- und
Ringeinsätzen 1, 3, 5 bestehende Baugruppe aus einem
Aufnahmeteil 33, 35 herausschrauben zu können, falls der als Verdrehaufnahme
ausgebildete Schlitz 27 wegen Verschleißes oder sonstiger Gründe dazu nicht
mehr geeignet ist.
Zu diesem Zweck sind die Aufnahmeteile 33, 35 im
Wesentlichen zylinderförmig ausgebildet und weisen einen dem Außendurchmesser des
äußersten Ringeinsatzes 5 entsprechenden Durchmesser auf. Gemäß der dritten
Ausführungsform ist es also möglich, den Stempel gemeinsam mit dem Aufnahmeteil
33, 35 aus einem Formteil 2 zu entfernen.
Hierbei gibt es verschiedene Varianten das Aufnahmeteil
33, 35 auszubilden. Gemäß einer ersten Variante weist das Aufnahmeteil
in seiner Bodenfläche eine Gewindebohrung 37 auf und ist somit mittels
einer Schraubverbindung mit dem Formteil 2 verbindbar.
Gemäß einer zweiten Variante ist das Aufnahmeteil in dem Bereich seines
Bodenabschnitts mit einem Bodenvorsprung 36 versehen, mittels dem es mit
dem Formteil 2 in formschlüssiger Verbindung ist. Hiezu besteht das Formteil
2 aus einem oberen 2a und einem unteren 2b Formteilabschnitt.
Falls der Schlitz 27 in dem Zentraleinsatz 1 des
Stempels nach längerer Einsatzdauer derart verschlissen ist, dass ein zufriedenstellendes
Einschrauben bzw. Ausschrauben des Stempels über den Schlitz nicht mehr möglich
ist, kann derselbe Zentraleinsatz weiterhin verwendet werden. Hiezu
wird der Vorgang des Zusammensteckens lediglich um den Schritt erweitert, das Aufnahmeteil
in das Formteil einzubauen.