| Dokumentenidentifikation |
DE102004010895B3 06.10.2005 |
| Titel |
Etagenpresse |
| Anmelder |
Siempelkamp Maschinen- und Anlagenbau GmbH & Co. KG, 47803 Krefeld, DE |
| Erfinder |
Rams, Peter, 47807 Krefeld, DE |
| Vertreter |
Andrejewski, Honke & Sozien, 45127 Essen |
| DE-Anmeldedatum |
06.03.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004010895 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
06.10.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
06.10.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
B27D 3/02
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| IPC-Nebenklasse |
B27N 3/20
B30B 7/02
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| Zusammenfassung |
Es handelt sich um eine Etagenpresse für die Herstellung von Holzwerkstoffplatten, insbesondere Mehretagenpresse, mit einem z. B. aus Pressenrahmen gebildeten Pressengestell und mit übereinander angeordneten, Pressspalte bildenden Pressplatten, wobei im Bereich der Pressspalte zumindest während des Pressvorgangs Abgase entstehen. Die Etagenpresse ist dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Stirnseiten der Presse zumindest eine beweglich gelagerte Stirnwand oder eine aus beweglich gelagerten Wandsegmenten bestehende Stirnwand zugeordnet ist. Diese Stirnwand bildet zumindest in einer ersten Funktionsstellung während des Pressvorgangs mit der Pressstirnseite einen Abgaskanal für die Abgase.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Etagenpresse für die Herstellung von Holzwerkstoffplatten,
insbesondere Mehretagenpresse, mit einem z. B. aus Pressenrahmen gebildeten Pressengestell
und mit übereinander angeordneten, Pressspalte bildenden Pressplatten, wobei im
Bereich der Pressspalte und/oder der Pressplatten zumindest während des Pressvorgangs
Abgase entstehen. – Pressplatten meint im Rahmen der Erfindung insbesondere
beheizbare Pressplatten und folglich Heizplatten. Holzwerkstoffplatten meint insbesondere
Spanplatten, Faserplatten oder dgl. und vorzugsweise OSB-Platten (oriented strand
board) oder MDF-Platten (medium density fiber). Im Zuge der Herstellung der Holzwerkstoffplatten
werden Pressgutmatten über eine Beschickvorrichtung, z. B. auf Beschickblechen,
Beschicksieben oder mittels Bandbeschickung den Pressenetagen der Etagenpresse zugeführt
und anschließend verpresst. Über eine Entleervorrichtung werden die Holzwerkstoffplatten
dann aus der Etagenpresse abgeführt. Im Zuge des Pressvorgangs entstehen Dämpfe
bzw. Abgase, die aus Gründen des Umwelt- und Arbeitsschutzes nicht ohne weiteres
in den Umgebungs- bzw. Arbeitsbereich entweichen sollen. Sie treten z. B. seitlich
und/oder stirnseitig aus den Pressspalten aus. Außerdem können die Heizplatten selbst
ein Entdampfungssystem mit in Längsrichtung und/oder in Querrichtung verlaufenden
Entdampfungskanälen aufweisen.
Es ist bekannt, die gesamte Etagenpresse sowie die Beschickvorrichtung
und gegebenenfalls eine nachgeschaltete Entleervorrichtung mit einer dementsprechend
verhältnismäßig großen Abzugshaube einzuhausen.
Ferner wurde vorgeschlagen, bei einer Etagenpresse zwischen den Pressplatten
randseitig umlaufende Dichtungen vorzusehen, welche die Pressspalte bei geschlossener
Presse abdichten. Dabei weisen die Pressplatten jeweils eine oder mehrere die Pressspalte
verbindende Durchbrechungen auf, welche Abluftkanäle bilden. Auf diese Weise können
die Abgase gezielt abgesaugt und z. B. verbrannt werden. Denn die Abluftleitungen
sind endseitig an die Abluftkanäle angeschlossen, welche sich aus den die Pressspalte
verbindenden Durchbrechungen zusammensetzen (vgl. DE
101 35 055 C1). Die insoweit bekannten Maßnahmen haben sich bewährt.
Außerdem kennt man eine Multilayer-Presse zum Laminieren von Mehrlagenschaltungen,
deren beheizbare Pressplatten von einer vakuumdichten Kammer umgeben ist. Die Belade-
und Entnahmeöffnung der Kammer ist mit einer verschiebbaren Türe verschließbar,
welche an ihrer Innenseite mit einer umlaufenden, aufblasbaren Gummidichtung versehen
ist (vgl. DE 35 39 989 C2).
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Etagenpresse für die
Herstellung von Holzwerkstoffplatten, insbesondere eine Mehretagenpresse, zu schaffen,
bei welcher auf besonders einfache und kostengünstige Weise ein unkontrolliertes
Entweichen der Abgase in die Umgebung verhindert wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe lehrt die Erfindung bei einer gattungsgemäßen
Etagenpresse, insbesondere Mehretagenpresse, dass zumindest einer der Stirnseiten
zumindest eine beweglich gelagerte Stirnwand oder eine aus beweglich gelagerten
Wandsegmenten bestehende Stirnwand zugeordnet ist, welche zumindest in einer (ersten)
Funktionsstellung, z. B. während des Pressvorgangs, mit der Pressenstirnseite einen
Abgaskanal für die Abgase bildet. – Die Erfindung geht dabei von der Erkenntnis
aus, dass in vielen Fällen ein wesentlicher Teil der im Zuge des Pressens entstehenden
Dämpfe bzw. Abgase im Bereich der Stirnseiten aus den Pressspalten und/oder Pressplatten
austritt. Durch thermische Effekte steigen die entstehenden, heißen Gase auf. Durch
die im Rahmen der Erfindung im Bereich der Stirnseiten angeordneten Stirnwände entsteht
eine gerichtete Bewegung, da die Stirnwände gleichsam als Leitwände dienen und einen
thermische Bewegung erzeugenden Kanal bilden. Die Stirnwände bewirken folglich,
dass ein unkontrolliertes Entweichen der Gase in den Umgebungsbereich verhindert
wird. Insofern erfolgt eine gerichtete Abführung der insbesondere stirnseitig austretenden
Gase nach oben. Dabei wird zugleich die Kaminwirkung des von Stirnwand und Pressenstirnseite
gebildeten Abluftkanals ausgenutzt. Folglich sammeln sich die entstehenden Gase
bzw. Dämpfe im Wesentlichen oberhalb der Pressenstirnseiten, wo sie ohne weiteres
gesammelt bzw. abgeführt werden können. Bei den Stirnwänden handelt es sich im Rahmen
der Erfindung um beweglich gelagerte Stirnwände bzw. um solche Stirnwände, die aus
beweglich gelagerten Wandsegmenten bestehen. Beweglich meint hier, dass die Stirnwand
bzw. deren Wandsegmente aus einer ersten Funktionsstellung, in der sie den Abluftkanal
bilden, in eine zweite Funktionsstellung gebracht werden können, in der die Etagenpresse
dann beschickt bzw. entleert werden kann. Das Beschicken bzw. Entleeren wird folglich
durch die erfindungsgemäßen Stirnwände nicht behindert. Die Erfindung geht dabei
von der Erkenntnis aus, dass eine (ständige) Abdichtung der Presse bzw. ein Abführen
von Abgasen im Zuge des Beschickens und Entleerens nicht erforderlich ist. Vielmehr
reicht es aus, wenn die Stirnwand bzw. deren Wandsegmente erst nach dem Beschicken
in ihre den Abluftkanal bildende Funktionsstellung gebracht werden. Denn die belasteten
Dämpfe entstehen im Wesentlichen einerseits im Zuge des Pressvorgangs
und andererseits beim Lüften bzw. Öffnen der Presse.
Vorzugsweise wird die Stirnwand von mehreren, z. B. übereinander angeordneten,
schwenkbar gelagerten Wandsegmenten gebildet. Diese Wandsegmente sind dann beispielsweise
um eine horizontal verlaufende und in vorgegebenem Abstand zu den Pressplatten angeordnete
Schwenkachse schwenkbar. Im Zuge des Pressens werden die Wandsegmente dann in eine
Vertikalstellung unter Bildung der Stirnwand gebracht, die in dieser Funktionsstellung
einen vorgegebenen Abstand zu den Pressplatten aufweist, so dass der Abgaskanal
gebildet ist. In der zweiten Funktionsstellung werden die Wandsegmente beispielsweise
in eine Horizontalstellung gebracht, so dass ein Beschicken und Entleeren der Presse
ohne weiteres möglich ist. In diesem Zusammenhang schlägt die Erfindung vor, dass
die Wandsegmente als zumindest in einer Funktionsstellung bei geöffneter Presse
Beschickbrücken oder Entleerbrücken bildende Klappen ausgebildet sind. Dabei geht
die Erfindung von der Erkenntnis aus, dass die Wandsegmente bzw. Klappen eine Doppelfunktion
erfüllen können. Dazu sind die Klappen zwischen Beschickvorrichtung und Mehretagenpresse
bzw. zwischen Mehretagenpresse und Entleervorrichtung angeordnet. In einer ersten
Funktionsstellung, in der sie die Stirnwand bilden, werden die Klappen in eine Vertikalstellung
gebracht, so wie dies bereits beschrieben wurde. In der zweiten Funktionsstellung,
in der die Klappen in eine Horizontalstellung gebracht werden, bilden die Klappen
zugleich Beschickbrücken bzw. Entleerbrücken. Das bedeutet, dass die Pressgutmatten
aus der Beschickvorrichtung über die Beschickbrücken der Presse zugeführt werden.
Dazu sind diese Beschickbrücken in der entsprechenden Funktionsstellung in der Ebene
der Pressplatten (bei geöffneter Presse) und zugleich in der Ebene der entsprechenden
Beschicktische bzw. Entleertische angeordnet. Es ist zweckmäßig, wenn jeder Pressenetage,
d. h. jeder Pressplatte, eine korrespondierende Klappe zugeordnet ist. Dabei können
die einzelnen Klappen jeweils aus einer Mehrzahl von nebeneinander angeordneten
Klappensegmenten bestehen. Es kann aber auch mit einteiligen, d. h. sich über die
vollständige Pressenbreite erstreckenden Klappen gearbeitet werden. Stets ist es
zweckmäßig, wenn die jeweils übereinander bzw. untereinander angeordneten Klappen
sich in der die Stirnwand bildenden Funktionsstellung um ein vorgegebenes Maß überlappen.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung sind im Bereich zwischen
der Stirnwand und dem der jeweiligen Pressenstirnseite zugeordneten Pressenrahmen
jeweils beidseitig z. B. feste Seitenwände angeordnet, welche den Abgaskanal seitlich
begrenzen. Bei dieser Ausführungsform wird der jeweilige Abgaskanal stirnseitig
von der Stirnwand und in den Seitenbereichen von den Seitenwänden begrenzt, so dass
im Bereich der Pressenstirnseite auch ein seitliches Entweichen der Abgase zuverlässig
verhindert wird. Wegen des beschriebenen Kamineffektes ist eine vollständige seitliche
Abdichtung jedoch nicht erforderlich. Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Seitenwände
in der Draufsicht winkelförmig bzw. L-förmig ausgebildet sind. Dieses ermöglicht
auf einfache Weise, dass sich die Seitenwände im Wesentlichen direkt an die Stirnwand
anschließen.
In alternativer Ausgestaltung schlägt die Erfindung vor, dass die
Stirnwand von zumindest einer in den Bereich der Pressenstirnseite mit vorgegebenem
Abstand dazu einfahrbare Tür gebildet wird. Bei dieser Ausführungsform wird folglich
nicht mit mehreren schwenkbaren Klappen gearbeitet, vielmehr wird eine Tür als Stirnwand
in den Bereich der Pressenstirnseite eingefahren, um den Abgaskanal zu bilden. Eine
solche Tür kann beispielsweise aus zwei verfahrbaren, verschiebbaren oder verschwenkbaren
Türflügeln bestehen, die beispielsweise von jeweils einer Seite in den Stirnseitenbereich
eingefahren werden können. Es versteht sich, dass sich die Tür zumindest über die
gesamte Höhe der Presse in geschlossenem Zustand und folglich von der untersten
Heizplatte bis zur obersten Heizplatte erstrecken sollte. Die Türflügel können dabei
jeweils als im Querschnitt L-förmige oder winkelförmige Türflügel ausgebildet sein.
Die seitlichen L-Schenkel eines solchen Türflügels bilden folglich zugleich eine
seitliche Abschirmung und verhindern damit ein seitliches Austreten der Abgase im
Bereich der Pressenstirnseite. Auch in diesem Zusammenhang ist es zweckmäßig, wenn
zwischen der Stirnwand und folglich den Türflügeln und dem ersten Pressenrahmen
feste Seitenwände vorgesehen sind, gegen welche der zugeordnete L-Schenkel des Türflügels
dann bei eingefahrener Tür anliegt. Es kann im Übrigen mit horizontal verfahrbaren
Türen wie auch mit vertikal (d. h. von oben/unten) einfahrbaren Türen gearbeitet
werden.
Um auch das unkontrollierte Entweichen von Abgasen in den Seitenbereichen
der Presse zu verhindern, empfiehlt es sich, auch in den Seitenbereichen der Presse
Seitenverkleidungen vorzusehen. Dazu können zwischen jeweils zwei benachbarten Pressenrahmen
Seitenverkleidungen in Form von Seitenwänden bzw. Seitenblechen vorgesehen sein.
Bei den Seitenverkleidungen kann es sich um als im Wesentlichen starre Seitenwände
ausgebildete Seitenverkleidungen, z. B. in Form von Blechen, handeln. Es können
auch Seitenwände vorgesehen sein, welche mehrere Pressenrahmen gemeinsam überspannen.
In solchen Bereichen, in denen bewegliche Teile oder Anbauten zwischen den Pressenrahmen
geführt sind, empfiehlt es sich, bewegliche, mehrteilige und/oder flexible und gegebenenfalls
Durchbrechungen aufweisende Seitenwände zu verwenden. Dieses gilt
beispielsweise dann, wenn feste bzw. starre Wände wegen beweglichen Teilen von z.
B. einer Simultan-Schließvorrichtung nicht einsetzbar sind. In diesen Fällen kann
beispielsweise eine elastische und mit einem Schlitz versehene Wand vorgesehen sein,
die sich selbständig nach Durchfahrt der entsprechenden Stangen wieder schließt.
Möglich ist auch die Verwendung zumindest eines einteiligen oder mehrteiligen Vorhangs.
Es kann auch ein sogenannter "Luftvorhang" vorgesehen sein. Luftvorhang meint gleichsam
eine Luftabschirmung, welche z. B. von einer Vielzahl von Luftstrahlen gebildet
wird. Dazu können z. B. im Bereich der Pressenrahmen eine Vielzahl von Luftdüsen
angeordnet werden, welche z. B. in horizontaler Richtung Luftstrahlen unter Bildung
eines Luftvorhanges erzeugen.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist zumindest an das obere
Ende des Abgaskanals eine Abgashaube und/oder Abgasleitung oder dgl. angeschlossen.
An seinem unteren Ende kann der Abgaskanal offen ausgebildet sein. Eine derartige
Öffnung des Abgaskanals an seinem unteren Ende ermöglicht die Luftzufuhr von unten,
so dass der angesprochene Kamineffekt und folglich die gerichtete Abführung der
Abgase noch verstärkt wird. Dabei muss der Abgaskanal unten selbstverständlich nicht
vollständig offen sein, gegebenenfalls reicht auch eine teilweise Öffnung. Im Bereich
der oberen Abgashauben bzw. -leitungen kann auf eine echte Absaugung mit z. B. Ventilatoren
verzichtet werden, wobei die Abführung der Abgase im Wesentlichen unter Ausnutzung
der thermischen Bewegung bzw. des Kamineffektes erfolgt. Um Verluste in den abzuführenden
Rohrleitungen auszugleichen, kann aber auch mit (geringen) Absaugleistungen gearbeitet
werden.
Im Rahmen der Erfindung wird insgesamt durch Ausnutzung des Kamineffektes
mit einfachen Mitteln ein zuverlässiges und vollständiges Abführen der entstehenden
Gase bzw. Dämpfe erreicht, ohne dass der Beschickvorgang oder der Entleervorgang
negativ beeinflusst werden. Bestehende Pressen können ohne weiteres auch kostengünstig
nach- bzw. umgerüstet werden.
Gegenstand der Erfindung ist auch eine Pressenanlage für die Herstellung
von Holzwerkstoffplatten, mit einer Etagenpresse, insbesondere Mehretagenpresse
der beschriebenen Art und mit einer der Etagenpresse vorgeordneten Beschickvorrichtung
zum Zuführen von Pressgutmatten sowie mit einer der Etagenpresse nachgeordneten
Entleervorrichtung zum Abführen der aus den Pressgutmatten gepressten Holzwerkstoffplatten.
Im Rahmen der Erfindung wird folglich auch die Kombination aus Beschickvorrichtung,
Etagenpresse und Entleervorrichtung als Pressenanlage unter Schutz gestellt, wobei
die Stirnwände dann zwischen Beschickvorrichtung und Etagenpresse einerseits sowie
zwischen Etagenpresse und Entleervorrichtung andererseits angeordnet sind.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
1 ausschnittsweise eine erfindungsgemäße
Mehretagenpresse in einer Seitenansicht in einer ersten Funktionsstellung,
2 den Gegenstand nach 1
in einer zweiten Funktionsstellung,
3 den Gegenstand nach 1
in einer Draufsicht,
4 eine abgewandelte Ausführungsform des
Gegenstandes nach 3.
In den Figuren ist ausschnittsweise eine Mehretagenpresse
1 für die Herstellung von Holzwerkstoffplatten, z. B. OSB-Platten dargestellt.
Die Etagenpresse 1 weist zunächst ein aus mehreren nebeneinander angeordneten
Pressenrahmen 2 bestehendes Pressengestell auf. Innerhalb des Pressengestells
sind die Pressplatten 3 in Form von Heizplatten mit nicht dargestellten
Heizkanälen übereinander angeordnet. Jeweils zwei benachbarte Pressplatten
3 bilden dabei einen Pressspalt 4, in dem die Pressgutmatte
5 zu der Holzwerkstoffplatte verpresst wird. In den Figuren ist ferner
angedeutet, dass der Mehretagenpresse 1 eine Beschickvorrichtung
6 mit einer Mehrzahl von Beschicktischen 7 vorgeordnet ist, wobei
jeder Pressplatte 3 ein korrespondierender Beschicktisch 7 zugeordnet
ist. Der Beschicktisch 7 kann dabei von einer Mehrzahl nebeneinander angeordneter
Beschickstangen gebildet werden. Im Zuge des Pressvorgangs entstehen Abgase und
Dämpfe, die abgeführt werden müssen. Diese entstehen einerseits im Bereich der Pressspalte
4. Andererseits ist in den Figuren angedeutet, dass die Pressplatten
3 eine Vielzahl von in Plattenlängsrichtung verlaufenden Entdampfungsbohrungen
8 aufweisen, welche an den Plattenstirnseiten 9 aus den Pressplatten
3 austreten. Dabei stehen die gleichsam längsgebohrten Entdampfungskanäle
8 über Verbindungsbohrungen o. dgl. mit den Pressspalten 4 in
Verbindung. Diese sind in den Figuren nicht dargestellt. Die Abgase sind durch die
Pfeile A angedeutet.
Erfindungsgemäß ist den Stirnseiten der Presse jeweils eine beweglich
gelagerte Stirnwand 10 bzw. eine aus beweglich gelagerten Wandsegmenten
bestehende Stirnwand 10 zugeordnet. Diese Stirnwand 10 bildet
in einer ersten Funktionsstellung während des Pressvorgangs mit der Pressenstirnseite
einen Abluftkanal bzw. Abgaskanal 12 für die entstehenden Abgase. Der Abluftkanal
ist unten offen. An seinem oberen Ende mündet er in ein nicht dargestelltes Abgassystem.
Die in diesem Abgaskanal entstehende thermische Luftbewegung, die die Abgase nach
oben befördert, ist durch den Pfeil X angedeutet.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach den 1
bis 3 wird die Stirnwand 10 von
mehreren, übereinander angeordneten und schwenkbar gelagerten Wandsegmenten gebildet.
Diese Wandsegmente sind als Klappen 11 ausgebildet. In der ersten Funktionsstellung
gemäß 2 bilden die Klappen 11 die beschriebene
Stirnwand 10, welche den Abgaskanal 12 begrenzt. In der zweiten,
in 1 dargestellten Funktionsstellung, bilden die Klappen
11 Beschickbrücken, über welche das Pressgut von den Beschicktischen
7 an die Pressplatten 3 abgegeben wird. In 1
ist erkennbar, dass die Klappen 11 jeweils um eine horizontal verlaufende
Achse 13 schwenkbar gelagert sind. Die Schwenkachsen 13 verlaufen
dabei im Wesentlichen parallel zu den Stirnflächen 9 der Pressplatten.
Ferner ist erkennbar, dass die Schwenkachsen 13 in vorgegebenem Abstand
zu den Stirnseiten 9 der Pressplatten 3 angeordnet sind. Dieser
Abstand entspricht im Wesentlichen der Tiefe T des Abgaskanals. In 1
ist zudem erkennbar, dass die Beschickbrücken bildenden Klappen 11 in der
dargestellten Funktionsstellung bei geöffneter Presse mit ihrer Oberfläche im Wesentlichen
mit einerseits den Beschicktischen 7 und andererseits den Pressplattenoberflächen
fluchten, so dass eine einwandfreie Zuführung der Pressgutmatten 5 erfolgen
kann.
2 zeigt, dass die jeweils übereinander
bzw. untereinander angeordneten Klappen 11 in ihrer die Stirnwand bildenden
Funktionsstellung bei beispielsweise geschlossener Presse um ein vorgegebenes Maß
überlappen, so dass eine vollständige Abdichtung im Bereich der Stirnwände erfolgt.
Die jeweils obere Klappe kragt dabei außenseitig um ein vorgegebenes Maß über die
darunter angeordnete Klappe vor.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach den 1
bis 3 ist zwischen der Stirnwand
10 und dem der jeweiligen Pressenstirnseite zugeordneten Pressenrahmen
2 jeweils beidseitig eine feste Seitenwand 14 angeordnet, welche
den Abgaskanal 12 seitlich begrenzt. Diese Seitenwand 14 ist in
der Draufsicht winkelförmig bzw. L-förmig ausgebildet. Die Breite B des Abgaskanals
12 ist in den Figuren ebenfalls erkennbar.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach 4 wird
die Stirnwand 10 von einer im Bereich der Pressenstirnseite mit vorgegebenem
Abstand dazu einfahrbaren Tür gebildet. Die Tür besteht aus zwei verfahrbaren bzw.
verschiebbaren Türflügeln 11'. Diese Türflügel 11' sind jeweils
in Querschnitt L-förmig bzw. winkelförmig ausgebildet. In der in 4
dargestellten ersten Funktionsstellung ist die Presse geschlossen und die Türflügel
11' sind eingefahren, so dass der Abgaskanal 12 gebildet ist.
Die zweite, geöffnete Funktionsstellung, in der ein Beschicken bzw. Entleeren der
Presse erfolgen kann, ist strichpunktiert angedeutet.
Ferner sind bei der Ausführungsform nach 4
Seitenverkleidungen 15, 16 vorgesehen. Dabei kann es sich um zwischen
jeweils zwei benachbarten Pressenrahmen 2 angeordnete starre bzw. feste
und vollständig geschlossene Seitenwände 15 in Form von Blechen handeln.
Darüber hinaus sind aber auch mehrteilige bzw. flexible Seitenwände 16
vorgesehen, und zwar in den Bereichen, in denen beispielsweise bewegliche Stangen
17 der Simultan-Schließvorrichtung geführt sind. Diese beweglichen Stangen
17 der Simultan-Schließvorrichtung sind in den Figuren ebenfalls angedeutet.
In diesen Bereichen kann beispielsweise mit einem Luftvorhang 16 als gleichsam
Seitenwand gearbeitet werden. Dazu können im Bereich der Pressenrahmen eine Vielzahl
von nicht dargestellten Luftdüsen angeordnet sein, welche z. B. horizontale Luftstrahlen
erzeugen.
In den Figuren ist lediglich der eintrittsseitige Bereich der Mehretagenpresse
1 mit der angedeuteten Beschickvorrichtung 6 dargestellt. Die
Arbeitsrichtung der Anlage ist durch den Pfeil Y angedeutet. Die sich endseitig
an die Mehretagenpresse anschließende Entleervorrichtung ist nicht gezeigt. Grundsätzlich
können im Entleerbereich aber identische oder ähnliche Konstruktionen verwendet
werden. Insbesondere können die beschriebenen Stirnwände und/oder Verkleidungen
in identischer Form auch im Entleerbereich der Mehretagenpresse angeordnet sein.
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| Anspruch[de] |
- Etagenpresse (1) für die Herstellung von Holzwerkstoffplatten,
insbesondere Mehretagenpresse,
mit einem z. B. aus Pressenrahmen (2) gebildeten Pressengestell,
und mit übereinander angeordneten, Pressspalte (4) bildenden Pressplatten
(3),
wobei im Bereich der Pressspalte (4) und/oder der Pressplatten (3)
zumindest während des Pressvorgangs Abgase entstehen, dadurch gekennzeichnet,
dass
zumindest einer der Stirnseiten der Presse zumindest eine beweglich gelagerte Stirnwand
(10) oder eine aus beweglich gelagerten Wandsegmenten bestehende Stirnwand
(10) zugeordnet ist, welche zumindest in einer Funktionsstellung während
des Pressvorgangs mit der Pressenstirnseite einen Abgaskanal (12)
für die Abgase bildet.
- Etagenpresse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnwand
(10) von mehreren, z. B. übereinander angeordneten, schwenkbar gelagerten
Wandsegmenten gebildet wird.
- Etagenpresse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandsegmente
als zumindest in einer Funktionsstellung bei geöffneter Presse Beschickbrücken oder
Entleerbrücken bildende Klappen (11) ausgebildet sind.
- Etagenpresse nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
Klappen (11) aus einer Mehrzahl von nebeneinander angeordneten Klappensegmenten
bestehen.
- Etagenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die jeweils übereinander angeordneten Wandsegmente bzw. Klappen (11)
um ein vorgegebenes Maß überlappen.
- Etagenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass in dem Bereich zwischen der Stirnwand (10) und dem der jeweiligen
Stirnwand (10) zugeordneten Pressenrahmen (2) eine (feste) Seitenwand
(14) angeordnet ist, welche den Abgaskanal (12) seitlich begrenzt.
- Etagenpresse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwand
(14) im Querschnitt winkelförmig bzw. L-förmig ausgebildet ist.
- Etagenpresse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnwand
(10) von zumindest einer in den Bereich der Pressenstirnseite mit vorgegebenem
Abstand dazu einfahrbaren Tür gebildet wird.
- Etagenpresse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür
zumindest zwei verfahrbare, verschiebbare oder schwenkbare Türflügel (11')
aufweist.
- Etagenpresse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Türflügel
(11') jeweils als im Querschnitt L-förmige oder winkelförmige Türflügel
ausgebildet sind.
- Etagenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
dass zwischen jeweils zwei benachbarten Pressenrahmen (2) Seitenverkleidungen
(15, 16) angeordnet sind.
- Etagenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest an das obere Ende des Abgaskanals (12) eine Abgashaube,
Abgasleitung oder dgl. angeschlossen ist.
- Etagenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
dass der Abgaskanal (12) an seinem unteren Ende offen ausgebildet ist.
- Pressenanlage für die Herstellung von Holzwerkstoffplatten mit einer
Etagenpresse (1), insbesondere Mehretagenpresse, nach einem der Ansprüche
1 bis 13,
mit einer der Etagenpresse (1) vorgeordneten Beschickvorrichtung (6)
zum Zuführen von Pressgutmatten und
mit einer der Etagenpresse nachgeordneten Entleervorrichtung zum Abführen der aus
den Pressgutmatten verpressten Holzwerkstoffplatten.
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen
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