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Dokumentenidentifikation DE102004010895B3 06.10.2005
Titel Etagenpresse
Anmelder Siempelkamp Maschinen- und Anlagenbau GmbH & Co. KG, 47803 Krefeld, DE
Erfinder Rams, Peter, 47807 Krefeld, DE
Vertreter Andrejewski, Honke & Sozien, 45127 Essen
DE-Anmeldedatum 06.03.2004
DE-Aktenzeichen 102004010895
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 06.10.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 06.10.2005
IPC-Hauptklasse B27D 3/02
IPC-Nebenklasse B27N 3/20   B30B 7/02   
Zusammenfassung Es handelt sich um eine Etagenpresse für die Herstellung von Holzwerkstoffplatten, insbesondere Mehretagenpresse, mit einem z. B. aus Pressenrahmen gebildeten Pressengestell und mit übereinander angeordneten, Pressspalte bildenden Pressplatten, wobei im Bereich der Pressspalte zumindest während des Pressvorgangs Abgase entstehen. Die Etagenpresse ist dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Stirnseiten der Presse zumindest eine beweglich gelagerte Stirnwand oder eine aus beweglich gelagerten Wandsegmenten bestehende Stirnwand zugeordnet ist. Diese Stirnwand bildet zumindest in einer ersten Funktionsstellung während des Pressvorgangs mit der Pressstirnseite einen Abgaskanal für die Abgase.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Etagenpresse für die Herstellung von Holzwerkstoffplatten, insbesondere Mehretagenpresse, mit einem z. B. aus Pressenrahmen gebildeten Pressengestell und mit übereinander angeordneten, Pressspalte bildenden Pressplatten, wobei im Bereich der Pressspalte und/oder der Pressplatten zumindest während des Pressvorgangs Abgase entstehen. – Pressplatten meint im Rahmen der Erfindung insbesondere beheizbare Pressplatten und folglich Heizplatten. Holzwerkstoffplatten meint insbesondere Spanplatten, Faserplatten oder dgl. und vorzugsweise OSB-Platten (oriented strand board) oder MDF-Platten (medium density fiber). Im Zuge der Herstellung der Holzwerkstoffplatten werden Pressgutmatten über eine Beschickvorrichtung, z. B. auf Beschickblechen, Beschicksieben oder mittels Bandbeschickung den Pressenetagen der Etagenpresse zugeführt und anschließend verpresst. Über eine Entleervorrichtung werden die Holzwerkstoffplatten dann aus der Etagenpresse abgeführt. Im Zuge des Pressvorgangs entstehen Dämpfe bzw. Abgase, die aus Gründen des Umwelt- und Arbeitsschutzes nicht ohne weiteres in den Umgebungs- bzw. Arbeitsbereich entweichen sollen. Sie treten z. B. seitlich und/oder stirnseitig aus den Pressspalten aus. Außerdem können die Heizplatten selbst ein Entdampfungssystem mit in Längsrichtung und/oder in Querrichtung verlaufenden Entdampfungskanälen aufweisen.

Es ist bekannt, die gesamte Etagenpresse sowie die Beschickvorrichtung und gegebenenfalls eine nachgeschaltete Entleervorrichtung mit einer dementsprechend verhältnismäßig großen Abzugshaube einzuhausen.

Ferner wurde vorgeschlagen, bei einer Etagenpresse zwischen den Pressplatten randseitig umlaufende Dichtungen vorzusehen, welche die Pressspalte bei geschlossener Presse abdichten. Dabei weisen die Pressplatten jeweils eine oder mehrere die Pressspalte verbindende Durchbrechungen auf, welche Abluftkanäle bilden. Auf diese Weise können die Abgase gezielt abgesaugt und z. B. verbrannt werden. Denn die Abluftleitungen sind endseitig an die Abluftkanäle angeschlossen, welche sich aus den die Pressspalte verbindenden Durchbrechungen zusammensetzen (vgl. DE 101 35 055 C1). Die insoweit bekannten Maßnahmen haben sich bewährt.

Außerdem kennt man eine Multilayer-Presse zum Laminieren von Mehrlagenschaltungen, deren beheizbare Pressplatten von einer vakuumdichten Kammer umgeben ist. Die Belade- und Entnahmeöffnung der Kammer ist mit einer verschiebbaren Türe verschließbar, welche an ihrer Innenseite mit einer umlaufenden, aufblasbaren Gummidichtung versehen ist (vgl. DE 35 39 989 C2).

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Etagenpresse für die Herstellung von Holzwerkstoffplatten, insbesondere eine Mehretagenpresse, zu schaffen, bei welcher auf besonders einfache und kostengünstige Weise ein unkontrolliertes Entweichen der Abgase in die Umgebung verhindert wird.

Zur Lösung dieser Aufgabe lehrt die Erfindung bei einer gattungsgemäßen Etagenpresse, insbesondere Mehretagenpresse, dass zumindest einer der Stirnseiten zumindest eine beweglich gelagerte Stirnwand oder eine aus beweglich gelagerten Wandsegmenten bestehende Stirnwand zugeordnet ist, welche zumindest in einer (ersten) Funktionsstellung, z. B. während des Pressvorgangs, mit der Pressenstirnseite einen Abgaskanal für die Abgase bildet. – Die Erfindung geht dabei von der Erkenntnis aus, dass in vielen Fällen ein wesentlicher Teil der im Zuge des Pressens entstehenden Dämpfe bzw. Abgase im Bereich der Stirnseiten aus den Pressspalten und/oder Pressplatten austritt. Durch thermische Effekte steigen die entstehenden, heißen Gase auf. Durch die im Rahmen der Erfindung im Bereich der Stirnseiten angeordneten Stirnwände entsteht eine gerichtete Bewegung, da die Stirnwände gleichsam als Leitwände dienen und einen thermische Bewegung erzeugenden Kanal bilden. Die Stirnwände bewirken folglich, dass ein unkontrolliertes Entweichen der Gase in den Umgebungsbereich verhindert wird. Insofern erfolgt eine gerichtete Abführung der insbesondere stirnseitig austretenden Gase nach oben. Dabei wird zugleich die Kaminwirkung des von Stirnwand und Pressenstirnseite gebildeten Abluftkanals ausgenutzt. Folglich sammeln sich die entstehenden Gase bzw. Dämpfe im Wesentlichen oberhalb der Pressenstirnseiten, wo sie ohne weiteres gesammelt bzw. abgeführt werden können. Bei den Stirnwänden handelt es sich im Rahmen der Erfindung um beweglich gelagerte Stirnwände bzw. um solche Stirnwände, die aus beweglich gelagerten Wandsegmenten bestehen. Beweglich meint hier, dass die Stirnwand bzw. deren Wandsegmente aus einer ersten Funktionsstellung, in der sie den Abluftkanal bilden, in eine zweite Funktionsstellung gebracht werden können, in der die Etagenpresse dann beschickt bzw. entleert werden kann. Das Beschicken bzw. Entleeren wird folglich durch die erfindungsgemäßen Stirnwände nicht behindert. Die Erfindung geht dabei von der Erkenntnis aus, dass eine (ständige) Abdichtung der Presse bzw. ein Abführen von Abgasen im Zuge des Beschickens und Entleerens nicht erforderlich ist. Vielmehr reicht es aus, wenn die Stirnwand bzw. deren Wandsegmente erst nach dem Beschicken in ihre den Abluftkanal bildende Funktionsstellung gebracht werden. Denn die belasteten Dämpfe entstehen im Wesentlichen einerseits im Zuge des Pressvorgangs und andererseits beim Lüften bzw. Öffnen der Presse.

Vorzugsweise wird die Stirnwand von mehreren, z. B. übereinander angeordneten, schwenkbar gelagerten Wandsegmenten gebildet. Diese Wandsegmente sind dann beispielsweise um eine horizontal verlaufende und in vorgegebenem Abstand zu den Pressplatten angeordnete Schwenkachse schwenkbar. Im Zuge des Pressens werden die Wandsegmente dann in eine Vertikalstellung unter Bildung der Stirnwand gebracht, die in dieser Funktionsstellung einen vorgegebenen Abstand zu den Pressplatten aufweist, so dass der Abgaskanal gebildet ist. In der zweiten Funktionsstellung werden die Wandsegmente beispielsweise in eine Horizontalstellung gebracht, so dass ein Beschicken und Entleeren der Presse ohne weiteres möglich ist. In diesem Zusammenhang schlägt die Erfindung vor, dass die Wandsegmente als zumindest in einer Funktionsstellung bei geöffneter Presse Beschickbrücken oder Entleerbrücken bildende Klappen ausgebildet sind. Dabei geht die Erfindung von der Erkenntnis aus, dass die Wandsegmente bzw. Klappen eine Doppelfunktion erfüllen können. Dazu sind die Klappen zwischen Beschickvorrichtung und Mehretagenpresse bzw. zwischen Mehretagenpresse und Entleervorrichtung angeordnet. In einer ersten Funktionsstellung, in der sie die Stirnwand bilden, werden die Klappen in eine Vertikalstellung gebracht, so wie dies bereits beschrieben wurde. In der zweiten Funktionsstellung, in der die Klappen in eine Horizontalstellung gebracht werden, bilden die Klappen zugleich Beschickbrücken bzw. Entleerbrücken. Das bedeutet, dass die Pressgutmatten aus der Beschickvorrichtung über die Beschickbrücken der Presse zugeführt werden. Dazu sind diese Beschickbrücken in der entsprechenden Funktionsstellung in der Ebene der Pressplatten (bei geöffneter Presse) und zugleich in der Ebene der entsprechenden Beschicktische bzw. Entleertische angeordnet. Es ist zweckmäßig, wenn jeder Pressenetage, d. h. jeder Pressplatte, eine korrespondierende Klappe zugeordnet ist. Dabei können die einzelnen Klappen jeweils aus einer Mehrzahl von nebeneinander angeordneten Klappensegmenten bestehen. Es kann aber auch mit einteiligen, d. h. sich über die vollständige Pressenbreite erstreckenden Klappen gearbeitet werden. Stets ist es zweckmäßig, wenn die jeweils übereinander bzw. untereinander angeordneten Klappen sich in der die Stirnwand bildenden Funktionsstellung um ein vorgegebenes Maß überlappen.

Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung sind im Bereich zwischen der Stirnwand und dem der jeweiligen Pressenstirnseite zugeordneten Pressenrahmen jeweils beidseitig z. B. feste Seitenwände angeordnet, welche den Abgaskanal seitlich begrenzen. Bei dieser Ausführungsform wird der jeweilige Abgaskanal stirnseitig von der Stirnwand und in den Seitenbereichen von den Seitenwänden begrenzt, so dass im Bereich der Pressenstirnseite auch ein seitliches Entweichen der Abgase zuverlässig verhindert wird. Wegen des beschriebenen Kamineffektes ist eine vollständige seitliche Abdichtung jedoch nicht erforderlich. Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Seitenwände in der Draufsicht winkelförmig bzw. L-förmig ausgebildet sind. Dieses ermöglicht auf einfache Weise, dass sich die Seitenwände im Wesentlichen direkt an die Stirnwand anschließen.

In alternativer Ausgestaltung schlägt die Erfindung vor, dass die Stirnwand von zumindest einer in den Bereich der Pressenstirnseite mit vorgegebenem Abstand dazu einfahrbare Tür gebildet wird. Bei dieser Ausführungsform wird folglich nicht mit mehreren schwenkbaren Klappen gearbeitet, vielmehr wird eine Tür als Stirnwand in den Bereich der Pressenstirnseite eingefahren, um den Abgaskanal zu bilden. Eine solche Tür kann beispielsweise aus zwei verfahrbaren, verschiebbaren oder verschwenkbaren Türflügeln bestehen, die beispielsweise von jeweils einer Seite in den Stirnseitenbereich eingefahren werden können. Es versteht sich, dass sich die Tür zumindest über die gesamte Höhe der Presse in geschlossenem Zustand und folglich von der untersten Heizplatte bis zur obersten Heizplatte erstrecken sollte. Die Türflügel können dabei jeweils als im Querschnitt L-förmige oder winkelförmige Türflügel ausgebildet sein. Die seitlichen L-Schenkel eines solchen Türflügels bilden folglich zugleich eine seitliche Abschirmung und verhindern damit ein seitliches Austreten der Abgase im Bereich der Pressenstirnseite. Auch in diesem Zusammenhang ist es zweckmäßig, wenn zwischen der Stirnwand und folglich den Türflügeln und dem ersten Pressenrahmen feste Seitenwände vorgesehen sind, gegen welche der zugeordnete L-Schenkel des Türflügels dann bei eingefahrener Tür anliegt. Es kann im Übrigen mit horizontal verfahrbaren Türen wie auch mit vertikal (d. h. von oben/unten) einfahrbaren Türen gearbeitet werden.

Um auch das unkontrollierte Entweichen von Abgasen in den Seitenbereichen der Presse zu verhindern, empfiehlt es sich, auch in den Seitenbereichen der Presse Seitenverkleidungen vorzusehen. Dazu können zwischen jeweils zwei benachbarten Pressenrahmen Seitenverkleidungen in Form von Seitenwänden bzw. Seitenblechen vorgesehen sein. Bei den Seitenverkleidungen kann es sich um als im Wesentlichen starre Seitenwände ausgebildete Seitenverkleidungen, z. B. in Form von Blechen, handeln. Es können auch Seitenwände vorgesehen sein, welche mehrere Pressenrahmen gemeinsam überspannen. In solchen Bereichen, in denen bewegliche Teile oder Anbauten zwischen den Pressenrahmen geführt sind, empfiehlt es sich, bewegliche, mehrteilige und/oder flexible und gegebenenfalls Durchbrechungen aufweisende Seitenwände zu verwenden. Dieses gilt beispielsweise dann, wenn feste bzw. starre Wände wegen beweglichen Teilen von z. B. einer Simultan-Schließvorrichtung nicht einsetzbar sind. In diesen Fällen kann beispielsweise eine elastische und mit einem Schlitz versehene Wand vorgesehen sein, die sich selbständig nach Durchfahrt der entsprechenden Stangen wieder schließt. Möglich ist auch die Verwendung zumindest eines einteiligen oder mehrteiligen Vorhangs. Es kann auch ein sogenannter "Luftvorhang" vorgesehen sein. Luftvorhang meint gleichsam eine Luftabschirmung, welche z. B. von einer Vielzahl von Luftstrahlen gebildet wird. Dazu können z. B. im Bereich der Pressenrahmen eine Vielzahl von Luftdüsen angeordnet werden, welche z. B. in horizontaler Richtung Luftstrahlen unter Bildung eines Luftvorhanges erzeugen.

Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist zumindest an das obere Ende des Abgaskanals eine Abgashaube und/oder Abgasleitung oder dgl. angeschlossen. An seinem unteren Ende kann der Abgaskanal offen ausgebildet sein. Eine derartige Öffnung des Abgaskanals an seinem unteren Ende ermöglicht die Luftzufuhr von unten, so dass der angesprochene Kamineffekt und folglich die gerichtete Abführung der Abgase noch verstärkt wird. Dabei muss der Abgaskanal unten selbstverständlich nicht vollständig offen sein, gegebenenfalls reicht auch eine teilweise Öffnung. Im Bereich der oberen Abgashauben bzw. -leitungen kann auf eine echte Absaugung mit z. B. Ventilatoren verzichtet werden, wobei die Abführung der Abgase im Wesentlichen unter Ausnutzung der thermischen Bewegung bzw. des Kamineffektes erfolgt. Um Verluste in den abzuführenden Rohrleitungen auszugleichen, kann aber auch mit (geringen) Absaugleistungen gearbeitet werden.

Im Rahmen der Erfindung wird insgesamt durch Ausnutzung des Kamineffektes mit einfachen Mitteln ein zuverlässiges und vollständiges Abführen der entstehenden Gase bzw. Dämpfe erreicht, ohne dass der Beschickvorgang oder der Entleervorgang negativ beeinflusst werden. Bestehende Pressen können ohne weiteres auch kostengünstig nach- bzw. umgerüstet werden.

Gegenstand der Erfindung ist auch eine Pressenanlage für die Herstellung von Holzwerkstoffplatten, mit einer Etagenpresse, insbesondere Mehretagenpresse der beschriebenen Art und mit einer der Etagenpresse vorgeordneten Beschickvorrichtung zum Zuführen von Pressgutmatten sowie mit einer der Etagenpresse nachgeordneten Entleervorrichtung zum Abführen der aus den Pressgutmatten gepressten Holzwerkstoffplatten. Im Rahmen der Erfindung wird folglich auch die Kombination aus Beschickvorrichtung, Etagenpresse und Entleervorrichtung als Pressenanlage unter Schutz gestellt, wobei die Stirnwände dann zwischen Beschickvorrichtung und Etagenpresse einerseits sowie zwischen Etagenpresse und Entleervorrichtung andererseits angeordnet sind.

Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen

1 ausschnittsweise eine erfindungsgemäße Mehretagenpresse in einer Seitenansicht in einer ersten Funktionsstellung,

2 den Gegenstand nach 1 in einer zweiten Funktionsstellung,

3 den Gegenstand nach 1 in einer Draufsicht,

4 eine abgewandelte Ausführungsform des Gegenstandes nach 3.

In den Figuren ist ausschnittsweise eine Mehretagenpresse 1 für die Herstellung von Holzwerkstoffplatten, z. B. OSB-Platten dargestellt. Die Etagenpresse 1 weist zunächst ein aus mehreren nebeneinander angeordneten Pressenrahmen 2 bestehendes Pressengestell auf. Innerhalb des Pressengestells sind die Pressplatten 3 in Form von Heizplatten mit nicht dargestellten Heizkanälen übereinander angeordnet. Jeweils zwei benachbarte Pressplatten 3 bilden dabei einen Pressspalt 4, in dem die Pressgutmatte 5 zu der Holzwerkstoffplatte verpresst wird. In den Figuren ist ferner angedeutet, dass der Mehretagenpresse 1 eine Beschickvorrichtung 6 mit einer Mehrzahl von Beschicktischen 7 vorgeordnet ist, wobei jeder Pressplatte 3 ein korrespondierender Beschicktisch 7 zugeordnet ist. Der Beschicktisch 7 kann dabei von einer Mehrzahl nebeneinander angeordneter Beschickstangen gebildet werden. Im Zuge des Pressvorgangs entstehen Abgase und Dämpfe, die abgeführt werden müssen. Diese entstehen einerseits im Bereich der Pressspalte 4. Andererseits ist in den Figuren angedeutet, dass die Pressplatten 3 eine Vielzahl von in Plattenlängsrichtung verlaufenden Entdampfungsbohrungen 8 aufweisen, welche an den Plattenstirnseiten 9 aus den Pressplatten 3 austreten. Dabei stehen die gleichsam längsgebohrten Entdampfungskanäle 8 über Verbindungsbohrungen o. dgl. mit den Pressspalten 4 in Verbindung. Diese sind in den Figuren nicht dargestellt. Die Abgase sind durch die Pfeile A angedeutet.

Erfindungsgemäß ist den Stirnseiten der Presse jeweils eine beweglich gelagerte Stirnwand 10 bzw. eine aus beweglich gelagerten Wandsegmenten bestehende Stirnwand 10 zugeordnet. Diese Stirnwand 10 bildet in einer ersten Funktionsstellung während des Pressvorgangs mit der Pressenstirnseite einen Abluftkanal bzw. Abgaskanal 12 für die entstehenden Abgase. Der Abluftkanal ist unten offen. An seinem oberen Ende mündet er in ein nicht dargestelltes Abgassystem. Die in diesem Abgaskanal entstehende thermische Luftbewegung, die die Abgase nach oben befördert, ist durch den Pfeil X angedeutet.

Bei dem Ausführungsbeispiel nach den 1 bis 3 wird die Stirnwand 10 von mehreren, übereinander angeordneten und schwenkbar gelagerten Wandsegmenten gebildet. Diese Wandsegmente sind als Klappen 11 ausgebildet. In der ersten Funktionsstellung gemäß 2 bilden die Klappen 11 die beschriebene Stirnwand 10, welche den Abgaskanal 12 begrenzt. In der zweiten, in 1 dargestellten Funktionsstellung, bilden die Klappen 11 Beschickbrücken, über welche das Pressgut von den Beschicktischen 7 an die Pressplatten 3 abgegeben wird. In 1 ist erkennbar, dass die Klappen 11 jeweils um eine horizontal verlaufende Achse 13 schwenkbar gelagert sind. Die Schwenkachsen 13 verlaufen dabei im Wesentlichen parallel zu den Stirnflächen 9 der Pressplatten. Ferner ist erkennbar, dass die Schwenkachsen 13 in vorgegebenem Abstand zu den Stirnseiten 9 der Pressplatten 3 angeordnet sind. Dieser Abstand entspricht im Wesentlichen der Tiefe T des Abgaskanals. In 1 ist zudem erkennbar, dass die Beschickbrücken bildenden Klappen 11 in der dargestellten Funktionsstellung bei geöffneter Presse mit ihrer Oberfläche im Wesentlichen mit einerseits den Beschicktischen 7 und andererseits den Pressplattenoberflächen fluchten, so dass eine einwandfreie Zuführung der Pressgutmatten 5 erfolgen kann.

2 zeigt, dass die jeweils übereinander bzw. untereinander angeordneten Klappen 11 in ihrer die Stirnwand bildenden Funktionsstellung bei beispielsweise geschlossener Presse um ein vorgegebenes Maß überlappen, so dass eine vollständige Abdichtung im Bereich der Stirnwände erfolgt. Die jeweils obere Klappe kragt dabei außenseitig um ein vorgegebenes Maß über die darunter angeordnete Klappe vor.

Bei dem Ausführungsbeispiel nach den 1 bis 3 ist zwischen der Stirnwand 10 und dem der jeweiligen Pressenstirnseite zugeordneten Pressenrahmen 2 jeweils beidseitig eine feste Seitenwand 14 angeordnet, welche den Abgaskanal 12 seitlich begrenzt. Diese Seitenwand 14 ist in der Draufsicht winkelförmig bzw. L-förmig ausgebildet. Die Breite B des Abgaskanals 12 ist in den Figuren ebenfalls erkennbar.

Bei dem Ausführungsbeispiel nach 4 wird die Stirnwand 10 von einer im Bereich der Pressenstirnseite mit vorgegebenem Abstand dazu einfahrbaren Tür gebildet. Die Tür besteht aus zwei verfahrbaren bzw. verschiebbaren Türflügeln 11'. Diese Türflügel 11' sind jeweils in Querschnitt L-förmig bzw. winkelförmig ausgebildet. In der in 4 dargestellten ersten Funktionsstellung ist die Presse geschlossen und die Türflügel 11' sind eingefahren, so dass der Abgaskanal 12 gebildet ist. Die zweite, geöffnete Funktionsstellung, in der ein Beschicken bzw. Entleeren der Presse erfolgen kann, ist strichpunktiert angedeutet.

Ferner sind bei der Ausführungsform nach 4 Seitenverkleidungen 15, 16 vorgesehen. Dabei kann es sich um zwischen jeweils zwei benachbarten Pressenrahmen 2 angeordnete starre bzw. feste und vollständig geschlossene Seitenwände 15 in Form von Blechen handeln. Darüber hinaus sind aber auch mehrteilige bzw. flexible Seitenwände 16 vorgesehen, und zwar in den Bereichen, in denen beispielsweise bewegliche Stangen 17 der Simultan-Schließvorrichtung geführt sind. Diese beweglichen Stangen 17 der Simultan-Schließvorrichtung sind in den Figuren ebenfalls angedeutet. In diesen Bereichen kann beispielsweise mit einem Luftvorhang 16 als gleichsam Seitenwand gearbeitet werden. Dazu können im Bereich der Pressenrahmen eine Vielzahl von nicht dargestellten Luftdüsen angeordnet sein, welche z. B. horizontale Luftstrahlen erzeugen.

In den Figuren ist lediglich der eintrittsseitige Bereich der Mehretagenpresse 1 mit der angedeuteten Beschickvorrichtung 6 dargestellt. Die Arbeitsrichtung der Anlage ist durch den Pfeil Y angedeutet. Die sich endseitig an die Mehretagenpresse anschließende Entleervorrichtung ist nicht gezeigt. Grundsätzlich können im Entleerbereich aber identische oder ähnliche Konstruktionen verwendet werden. Insbesondere können die beschriebenen Stirnwände und/oder Verkleidungen in identischer Form auch im Entleerbereich der Mehretagenpresse angeordnet sein.


Anspruch[de]
  1. Etagenpresse (1) für die Herstellung von Holzwerkstoffplatten, insbesondere Mehretagenpresse,

    mit einem z. B. aus Pressenrahmen (2) gebildeten Pressengestell,

    und mit übereinander angeordneten, Pressspalte (4) bildenden Pressplatten (3),

    wobei im Bereich der Pressspalte (4) und/oder der Pressplatten (3) zumindest während des Pressvorgangs Abgase entstehen, dadurch gekennzeichnet, dass

    zumindest einer der Stirnseiten der Presse zumindest eine beweglich gelagerte Stirnwand (10) oder eine aus beweglich gelagerten Wandsegmenten bestehende Stirnwand (10) zugeordnet ist, welche zumindest in einer Funktionsstellung während des Pressvorgangs mit der Pressenstirnseite einen Abgaskanal (12) für die Abgase bildet.
  2. Etagenpresse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnwand (10) von mehreren, z. B. übereinander angeordneten, schwenkbar gelagerten Wandsegmenten gebildet wird.
  3. Etagenpresse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandsegmente als zumindest in einer Funktionsstellung bei geöffneter Presse Beschickbrücken oder Entleerbrücken bildende Klappen (11) ausgebildet sind.
  4. Etagenpresse nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappen (11) aus einer Mehrzahl von nebeneinander angeordneten Klappensegmenten bestehen.
  5. Etagenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweils übereinander angeordneten Wandsegmente bzw. Klappen (11) um ein vorgegebenes Maß überlappen.
  6. Etagenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Bereich zwischen der Stirnwand (10) und dem der jeweiligen Stirnwand (10) zugeordneten Pressenrahmen (2) eine (feste) Seitenwand (14) angeordnet ist, welche den Abgaskanal (12) seitlich begrenzt.
  7. Etagenpresse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwand (14) im Querschnitt winkelförmig bzw. L-förmig ausgebildet ist.
  8. Etagenpresse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnwand (10) von zumindest einer in den Bereich der Pressenstirnseite mit vorgegebenem Abstand dazu einfahrbaren Tür gebildet wird.
  9. Etagenpresse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür zumindest zwei verfahrbare, verschiebbare oder schwenkbare Türflügel (11') aufweist.
  10. Etagenpresse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Türflügel (11') jeweils als im Querschnitt L-förmige oder winkelförmige Türflügel ausgebildet sind.
  11. Etagenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen jeweils zwei benachbarten Pressenrahmen (2) Seitenverkleidungen (15, 16) angeordnet sind.
  12. Etagenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest an das obere Ende des Abgaskanals (12) eine Abgashaube, Abgasleitung oder dgl. angeschlossen ist.
  13. Etagenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Abgaskanal (12) an seinem unteren Ende offen ausgebildet ist.
  14. Pressenanlage für die Herstellung von Holzwerkstoffplatten mit einer Etagenpresse (1), insbesondere Mehretagenpresse, nach einem der Ansprüche 1 bis 13,

    mit einer der Etagenpresse (1) vorgeordneten Beschickvorrichtung (6) zum Zuführen von Pressgutmatten und

    mit einer der Etagenpresse nachgeordneten Entleervorrichtung zum Abführen der aus den Pressgutmatten verpressten Holzwerkstoffplatten.
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen






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