Die Erfindung betrifft eine Schmelzsicherung für eine hydrodynamische
Kupplung mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1
Die bekannte hydrodynamische Kupplung, auch Föttinger Kupplung oder
Strömungskupplung genannt, verbindet zwei rotierende Maschinenwellen. Sie überträgt
das Drehmoment von der Antriebswelle zur Antriebswelle über eine in der Kupplung
eingeschlossene Flüssigkeitsfüllung. Die Flüssigkeitsfüllung bildet in den beschaufelten
Rädern der Kupplung eine Kreislaufströmung aus, die mittels Impuls das Drehmoment
vom angetriebenen Pumpenlaufrad zum getriebenen Turbinenlaufrad überträgt.
Zur Ausbildung der Kreislaufströmung ist eine Drehzahldifferenz zwischen
Antriebs- und Abtriebsrad notwendig. Diese Drehzahldifferenz wird allgemein als
Schlupf bezeichnet. Beim Anfahren oder bei kurzzeitigen besonderen Betriebszuständen
kann der Schlupf sehr hoch sein, ohne dass das übertragende Drehmoment unzulässig
hohe Werte annimmt. Der gesamte Antriebstrang kann so auf das maximal übertragbare
Drehmoment der hydrodynamischen Kupplung hin dimensioniert werden.
Die Verlustleistung der Kupplung, die sich aus dem Produkt von Drehmoment
und Schlupf ergibt, entsteht primär als Wärme in der Betriebsflüssigkeit und muss
über das Kupplungsgehäuse abgeführt werden. Die Erwärmung der Kupplung beim Anfahren
oder bei besonderen Betriebszuständen ist zulässig, solange diese Zustände nicht
langandauernd oder in enger zeitlichen Abfolge auftreten. Falls diese besonderen
Betriebszustände jedoch häufig hintereinander oder langandauernd auftreten, kann
die Temperatur der Flüssigkeitsfüllung und die des Kupplungsgehäuses stark ansteigen.
Zur Absicherung dieser Betriebszustände ist die hydrodynamische Kupplung
in der Regel mit mindestens einer sogenannten Schmelzsicherungsschraube ausgeführt.
Die Schmelzsicherungsschraube öffnet bei einer festgelegten Ansprechtemperatur das
Kupplungsgehäuse, so dass die Flüssigkeitsfüllung entweichen kann. Ohne Flüssigkeitsfüllung
kann die hydrodynamische Kupplung kein Drehmoment übertragen, so dass in Folge auch
keine weitere Verlustleistung entstehen kann.
Die bekannten Schmelzsicherungsschrauben bestehen aus einem äußeren
Schraubenkörper, der ein Gewinde und eine Dichtfläche trägt und einem Kern, der
als Schmelzpfropfen ausgeführt ist. Dieser ist aus einem Werkstoff hergestellt,
der beim Überschreiten der Ansprechtemperatur seine Festigkeitseigenschaften ändert,
so dass eine Öffnung des Kupplungsgehäuses zur Umgebung entsteht.
Um eine genügend große Öffnung bereitzustellen, wird der Schmelzpfropfen
mit einem möglichst großen Querschnittsfläche ausgeführt. Um dem Fliehkraftdruck
der Flüssigkeitsfüllung sicher standzuhalten, ist der Schmelzpfropfen in einer ausreichenden
Dicke auszuführen. Damit entsteht ein vergleichsweise großes Kernvolumen, das nur
an einer Stirnfläche den direkten Kontakt zur heißen Betriebsflüssigkeit hat. Die
weiteren Flächen des Schmelzpfropfens bilden Kontaktflächen zur Umgebung oder zum
Schraubenkörper, der in das Kupplungsgehäuse eingeschraubt ist.
Bei relativ langsamer Erwärmung der Betriebsflüssigkeit ist die Differenztemperatur
zwischen Betriebsflüssigkeit und Kupplungsgehäuse gering, so dass der vorgesehene
Ansprechpunkt der Schmelzsicherung ausreichend genau eingehalten werden kann. Bei
Betriebszuständen, bei denen in relativ kurzer Zeit die Erwärmung der Betriebsflüssigkeit
erfolgt, kann, bedingt durch die Kühlwirkung der Umgebung und des Kupplungsgehäuse
bzw. des Schraubenkörpers, die vorgesehene Ansprechtemperatur nicht eingehalten
werden. Zudem ist das gesamte Kernvolumen aufzuheizen, wozu ein Zeitintervall benötigt
wird. Die Schmelzsicherungsschraube dieser Ausführung spricht daher zu spät, oder
bei einer zu hohen Temperatur der Betriebsflüssigkeit an. Insbesondere vor dem Hintergrund
der Beurteilung der Kupplung für den Einsatz in explosionsfähiger Umgebung muss
dieser Umstand negativ gewertet werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die gattungsgemäße Schmelzsicherung
derart auszuführen, dass auch bei relativ rascher Erwärmung der Betriebsflüssigkeit
der hydrodynamischen Kupplung die vorgesehene Ansprechtemperatur der Schmelzsicherung
eingehalten werden kann.
Die Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Schmelzsicherung durch
die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Durch die Einfügung der Schicht geringerer Wärmeleitfähigkeit wird
die Wärmeleitung zu dem Kupplungsgehäuse behindert, so dass sich der aufschmelzbare
Pfropfen schneller der Temperatur der Betriebsflüssigkeit anpassen kann. Zudem kann
die Masse des aufschmelzenden Pfropfens reduziert werden, wodurch das Verhältnis
zwischen der Kontaktfläche des aufschmelzbaren Pfropfens zu dessen Masse vergrößert
wird. Auf diese Weise wird eine Schmelzsicherung geschaffen, die genauer die Ansprechtemperatur
mit einer sehr viel schnelleren Ansprechzeit erreicht. Insbesondere für den Einsatz
in explosionsgefährdeten Bereichen darf die maximale Oberflächentemperatur der Kupplung
und die Temperatur der austretenden Flüssigkeitsfüllung einen kritischen
Wert nicht überschreiten. Durch die erfindungsgemäße Gestaltung der Schmelzsicherung
wird ein günstiges Ansprechverhalten bei rascher Temperatursteigerung der Flüssigkeitsfüllung
erzielt. Der aufschmelzbare Pfropfen kann daher mit einer relativ hohen Ansprechtemperatur
ausgeführt sein, wodurch ein vorzeitiges Ansprechen bei langsamer Temperatursteigerung
vermieden wird.
Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt
und werden im Folgenden näher erläutert. Es zeigen:
1 den Längsschnitt durch eine hydrodynamische
Kupplung,
2 eine Schmelzsicherung nach dem Stand
der Technik für eine hydrodynamische Kupplung gemäß 1
3 die Draufsicht auf 2
und
4 bis 6
verschiedene Ausführungsformen einer erfindungsgemäßen Schmelzsicherung für eine
hydrodynamische Kupplung gemäß 1,
Die hydrodynamische Kupplung nach 1 besteht
aus einem Pumpen- oder Innenrad 1 und aus einem Turbinen- oder Außenrad
2, die durch einen engen Spalt voneinander getrennt sind. Jedes der beiden
Räder besitzt einen Halbringraum 3 mit radial verlaufenden Schaufeln, die
spiegelbildlich zueinander angeordnet sind. Das Innenrad 1 ist auf einer
Hohlwelle 4 befestigt, die von einem nicht gezeigten Motor angetrieben
ist. Das Außenrad 2 ist mit einem das Innenrad 1 umschließenden
Deckel 5 verbunden und bildet zusammen mit dem Deckel 5 das Kupplungsgehäuse
der hydrodynamische Kupplung. An dem Außenrad 2 ist als Verbindung zu einer
nicht gezeigten Arbeitsmaschine eine elastische Kupplung 6 (oberer Teil
der 1) oder eine Keilriemenscheibe 7 (unterer
Teil der 1) befestigt, die auf einer Verlängerung der
Hohlwelle 4 gelagert ist.
Im Inneren der Kupplung befindet sich Öl oder Wasser als Betriebsflüssigkeit,
die solange in einem durch die Pfeile in 1 angedeuteten
Strömungskreislauf gehalten ist, wie das Innenrad 1 und das Außenrad
2 unterschiedliche Drehzahlen aufweisen. Bei gleicher Drehzahl von Innenrad
1 und Außenrad 2 kommt der Flüssigkeitsstrom zum Stillstand.
Das Kupplungsgehäuse ist mit einem durch eine Einfüllschraube
8 gesicherten Einfüllkanal 9, eine Verschlussschraube
10 und eine Schmelzsicherung 11 versehen. Diese Schmelzsicherung
11 wird im Folgenden an Hand der 2 bis
6 näher beschrieben.
Die Schmelzsicherung 11 besteht aus einem Schraubenkörper
12 mit einem Gewinde 13 und einen sechseckigen Kopf
14 und ist in das Kupplungsgehäuse eingeschraubt. Der Schraubenkörper
12 ist aus einem metallischen Werkstoff gefertigt und weist eine Durchgangsbohrung
15 auf. Der dem Inneren der Kupplung zugewandte Eingangsbereich der Durchgangsbohrung
15 ist einen aufschmelzbaren Pfropfen 16 verschlossen. Zusammen
mit einem Dichtring 17, der unterhalb des Kopfes 14 den Schaft
des Schraubenkörpers 12 umschließt, dichtet der aufschmelzbare Pfropfen
1b das Innere des Kupplungsgehäuses gegenüber der Umgebung ab. Der aufschmelzbarer
Pfropfen 16 ist aus einem Werkstoff gefertigt, der bei einer vorgegebenen
Temperatur schmilzt. Hat die mit dem aufschmelzbarer Pfropfen 16 in Kontakt
kommende Betriebsflüssigkeit diese Ansprechtemperatur erreicht, ändert der aufschmelzbarer
Pfropfen 16 seine Festigkeitseigenschaften und gibt die Durchgangsbohrung
15 des Schraubenkörpers 12 frei, so dass die Bertiebsflüssigkeit
austreten kann. Gemäß dem in 2 gezeigten Stand der
Technik ist der aufschmelzbare Pfropfen 16 direkt in den Schraubenkörper
12 eingesetzt und steht mit diesem in einem gut wärmeleitenden Kontakt.
Gemäß 4 ist der aufschmelzbare Pfropfen
16 als Schmelzplatte 18 ausgebildet, deren in Längsrichtung der
Durchgangsbohrung 15 sich erstreckende Dicke geringer ist als der Durchmesser
der Durchgangsbohrung 15. Die Schmelzplatte 18 weist damit eine
vergleichsweise geringe Höhe bei einer vergleichsweise großen Fläche an dem Kontaktbereich
zur Betriebsflüssigkeit auf. Die Schmelzplatte 18 ist in einen wärmeisolierenden
Werkstoff, das heißt in einen Werkstoff eingebunden, dessen Wärmeleitfähigkeit geringer
ist als die des Schraubenkörpers 12 oder des Kupplungsgehäuses. Als Werkstoff
kommt z. B. Kunststoff zur Anwendung. Aus diesem Werkstoff geringerer Wärmeleitfähigkeit
ist eine Hülse 19 gefertigt, die in die Durchgangsbohrung 15 eingesetzt
und mit dem Schraubenkörper 12 verbunden ist.
Das Einbinden der Schmelzplatte 18 in die Hülse
19 aus dem Werkstoff geringerer Wärmeleitfähigkeit kann durch Kleben oder
andere bekannte Verfahren zur Herstellung einer dauerhaften Verbindung erreicht
werden. Neben dieser Verbindung kann die Hülse 19 mit einer Eindrehung
versehen sein, an der sich die Schmelzplatte 18 abstützt. Da diese formschlüssige
Verbindung die Schmelzplatte 18 sehr viel besser fixiert als die rein stoffschlüssige
Verbindung des aufschmelzbaren Pfropfens 16 und des Schraubenkörpers
12, kann die Höhe der Schmelzplatte 18 sehr viel geringer gewählt
werden als Höhe des aufschmelzbaren Pfropfens 16 gemäß dem Stand der Technik
(2).
Die große Kontaktfläche der Schmelzplatte 18
zur Betriebsflüssigkeit der hydrodynamischen Kupplung zusammen mit der vergleichsweise
geringen Masse der Schmelzplatte 18 führen in der beschriebenen wärmeisolierten
Ausführung zu einer Schmelzsicherung 11 mit einer sehr viel schnellerer
Ansprechzeit.
Der Schraubenkörper 12 selbst kann alternativ aus einem wärmeisolierenden
Werkstoff, das heißt aus einem Werkstoff hergestellt sein, dessen Wärmeleitfähigkeit
geringer ist als die des Kupplungsgehäuses. In diesem Fall ist die Schmelzplatte
18 direkt in den gegenüber dem Kupplungsgehäuse wärmeisolierten Schraubenkörper
12 eingebracht.
Gemäß 5 besteht der die Durchgangsbohrung
15 verschließbare Pfropfen 16 aus einem Kern 20 in Verbindung
mit einer stoffschlüssigen Verbindungsschicht 21, über die der Kern
20 auf die nachfolgend beschriebene Weise mit dem Schraubenkörper
12 verbunden wird. Diese Verbindungsschicht 21 besteht aus Schmelzlot
und stellt den eigentlichen aufschmelzbaren Pfropfen 16 dar. Der Kern
20 besteht aus einem gut wärmeleitenden Material mit unveränderten Festigkeitseigenschaften
über den hier betrachteten Temperaturbereich, z. B. wie das Kupplungsgehäuse aus
einem metallischen Werkstoff. Die Wärmeleitfähigkeit des Kernes 20 entspricht
der des Kupplungsgehäuses. Der Kern 20 ist gemäß 5
als stirnseitig geschlossener Hohlzylinder 22 ausgebildet, dessen Außendurchmesser
geringer ist als der Innendurchmesser der Durchgangsbohrung 15 und dessen
geschlossene Stirnseite 23 auf der dem Inneren der Kupplung zugewandten
Seite mit dem Schraubenkörper 12 abschließt. Dieser Kern 20 ist
über die als aufschmelzbarer Pfropfen 16 dienende Verbindungsschicht
21 aus Schmelzlot mit einer zylindrischen Buchse 24 verbunden.
Die Buchse 24 ist in die Hülse 19 aus dem Werkstoff geringerer
Wärmeleitfähigkeit eingebunden. Alternativ kann der Kern 20 über die Verbindungsschicht
21 direkt mit dem Schraubenkörper 12 werden, falls der Schraubenkörper
12 aus einem Werkstoff gefertigt ist, dessen Wärmeleitfähigkeit geringer
ist als die des Kupplungsgehäuses.
Die in 6 gezeigte Schmelzsicherung
11 entspricht weitgehend der Schmelzsicherung gemäß 5.
Es ist lediglich der Kern 20 anders ausgebildet und besteht aus einem Kugelabschnitt
mit einer mit dem Eingangsbereich der Durchgangsbohrung 15 abschließenden,
runden Grundfläche 25, mit einer zu der Grundfläche 25 parallelen,
runden Deckfläche 26 und mit einer einer Kugelfläche folgenden Seitenfläche
27. Die sich über die Höhe ändernden Spaltbreite zwischen dem als Kugelabschnitt
ausgebildeten Kern 20 und der ihn umgebenden zylindrischen Buchse
24 lässt sich eine verbesserte Verbindungsschicht 21 aus Schmelzlot
herstellen. In einer derartigen Ausführung kann die Schmelzsicherung 11
auch druckbegrenzend wirken, um z. B. das Bersten des Kupplungsgehäuses aufgrund
eines zu hohen Innendrucks zu verhindern. Die mechanische Festigkeit der stoffschlüssigen,
als aufschmelzbarer Pfropfen 16 dienenden Verbindungsschicht
21 aus Schmelzlot ist dann gerade so groß gewählt, dass für den vorgesehenen
Zustand mit zulässigem Druck und zulässiger Temperatur die Schmelzsicherung
11 zuverlässig abdichtet und erst beim Überschreiten der Ansprechtemperatur
oder des Ansprechdrucks die Durchgangsbohrung 15 des Schraubenkörpers
12 durch Versagen der Verbindungsschicht 21 der Schmelzsicherung
11 freigegeben wird.