Die Erfindung betrifft einen Treibladungsanzünder für patronierte
Munition mit einem Kopfteil und einem sich an das Kopfteil anschließendes, Anzündöffnungen
aufweisendes Anzündrohr, in dem eine Anzündladung angeordnet ist.
In einem derartigen Treibladungsanzünder (TLAnz) müssen die empfindlichen
explosiven Elemente der Anzündkette in geschützter, umhüllter Form vorliegen. Insbesondere
ist eine Abdichtung der empfindlichen Anzündladung gegen Umwelteinflüsse erforderlich.
So müssen die Anzündöffnungen und Gewindeteile des Anzündrohres zuverlässig abgedichtet
sein, um die Funktion des TLAnz zu gewährleisten. Im Hinblick auf die Forderungen
der Abnehmer entsprechender Munition muß die Abdichtung der Anzündladung mindestens
10 Jahre in feucht und feuchtaggressiven Klimaten zuverlässig gewährleistet sein,
und zwar selbst dann, wenn die entsprechende Patrone nicht vollständig gegen Feuchtigkeit
abgedichtet ist.
Es ist bereits vorgeschlagen worden, zum Schutz der Anzündladung gegen
äußere Umgebungseinflüsse innerhalb des Mantelrohres ein dünnwandiges Schutzrohr
aus einer Kunststoff- oder Metallfolie anzuordnen, welches auf seiner dem Kopfteil
abgewandten Seite geschlossen ist und dessen Außenwand an der Innenwand des Mantelrohres
anliegt und die Anzündöffnungen innenseitig verdeckt.
Bei Überdruckversuchen hat sich indessen gezeigt, daß das Innere des
Schutzrohres nicht vollständig wasserdicht ist, da vermutlich zwischen dem Mantelrohr
und dem Schutzrohr Feuchtigkeit kopfteilseitig in das Schutzrohr und damit auch
in die Anzündladung gelangt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Treibladungsanzünder
anzugeben, der ein Anzündrohr mit einem innenseitig angeordneten Schutzrohr besitzt,
welches auch bei erhöhter Feuchtelagerung über einen längeren Zeitraum die Anzündladung
sicher gegen äußere Umgebungseinflüsse abdichtet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs
1 gelöst. Weitere, besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung offenbaren
die Unteransprüche.
Die Erfindung beruht im wesentlichen auf dem Gedanken, das Schutzrohr
auf seinem dem Kopfteil zugewandten Ende durch eine mit dem Schutzrohr kraftschlüssig
verbundene Verschlußkappe gegen Feuchtigkeit abzudichten.
Die Verwendung einer derartigen Verschlußkappe ermöglicht es außerdem,
auf einfache Weise ein gekapseltes Schutzrohr mit Anzündladung vorzufertigen und
diese Einheit auf Wasserdichtigkeit z.B. durch eine visuelle Überprüfung und eine
Gewichtskontrolle zu prüfen.
Die Verschlußkappe kann beispielsweise als ebene Platte ausgebildet
sein und mit dem dem Kopfteil zugewandten vorderen Rand des Schutzrohres verklebt
oder verschweißt sein.
Möglich ist es ferner, die Verschlußkappe hutförmig mit und ohne randseitige
Krempe auszubilden.
Um ein sicheres Zünden der Anzündladung zu gewährleisten, hat es sich
ferner als zweckmäßig erwiesen, wenn die der Anzündladung zugewandte Seite des Bodens
der Verschlußkappe mit Sollbruchstellen bildenden Vertiefungen versehen ist.
Schließlich ergibt sich ein weiterer Schutz gegen Feuchtigkeit, wenn
die Anzündöffnungen des Mantelrohres mit stopfen- oder klipsartigen Elementen verschlossen
werden, weil selbst im Fall einer nachträglichen Beschädigung des relativ dünnen
Schutzrohres keine Feuchtigkeit durch diese Öffnungen in das Schutzrohr gelangen
kann.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den
folgenden anhand von Figuren erläuterten Ausführungsbeispielen. Es zeigen:
1 den Längsschnitt eines erfindungsgemäßen
Treibladungsanzünders mit einem durch eine Verschlußkappe verschlossenen Schutzrohr;
2 und 3
zwei mögliche Anordnungen plattenförmiger Verschlußkappen an dem Schutzrohr;
4 und 5
zwei mögliche Anordnungen hutförmiger Verschlußkappen an dem Schutzrohr;
6 den Längsschnitt einer hutförmigen
Verschlußkappe mit im Bodenbereich Sollbruchstellen bildenden Vertiefungen;
7 eine Draufsicht auf den Boden der in
6 dargestellten Verschlußkappe und
8 eine 7
entsprechende Draufsicht auf den Boden der in 6 dargestellten
Verschlußkappe mit unterschiedlich ausgebildeten Vertiefungen.
In 1 ist mit 1 ein Treibladungsanzünder
für großkalibrige patronierte Panzermunition bezeichnet, der im wesentlichen aus
einem Kopfteil 2 und einem sich daran in Richtung der Längsachse
3 des Anzünders 1 anschließenden Anzündrohr 4 besteht.
Das Kopfteil 2, welches ein nicht dargestelltes Anzündhütchen sowie eine
Verstärkerladung 5 enthält, ist mit einem Außengewinde 6 zum Einschrauben
des Treibladungsanzünders 1 in den Boden der entsprechenden Patrone (nicht
dargestellt) versehen.
Das Anzündrohr 4 setzt sich aus einem Mantelrohr
7 aus Stahl mit Anzündöffnungen 8 und einer innenseitig angeordneten
Abdichtung in Form eines vorderseitig geschlossenen Schutzrohres 9 (z.B.
aus einer Kunststoff- oder Metallfolie) zusammen.
Um zu vermeiden, daß Feuchtigkeit von außen durch die Anzündöffnungen
8 eindringen kann, sind die Anzündöffnungen 8 durch Stopfen
10 aus einem entsprechenden feuchtigkeitsundurchlässigen Material verschlossen.
Das Schutzrohr 9 ist mit einer pulver- oder stangenförmigen Anzündladung
11 gefüllt und deckt die Anzündöffnungen 8 innenseitig ab.
Auf seinem dem Kopfteil 2 zugewandten Ende ist das Schutzrohr
9 erfindungsgemäß durch eine z.B. hutförmige Verschlußkappe 12
derart dicht verschlossen, daß keine Feuchtigkeit in diesem Bereich in das Innere
des Schutzrohres 9 eindringen kann.
Die 2-6
zeigen unterschiedliche Ausgestaltungen derartiger Verschlußkappen.
Dabei zeigen die 2 und 3
Verschlußkappen 12', die plattenförmig ausgebildet sind und mit dem dem
Kopfteil 2 des TLAnz zugewandten Randbereich 13 des Schutzrohres
9 verklebt oder verschweißt sind. Die Verschlußkappe 12' kann
direkt stirnseitig mit dem Schutzrohr 9 verbunden sein (2)
oder sie wird von dem umgeschlagenen Randbereich 13 des Schutzrohres
9 umschlossen (3).
Die 4 und 5
zeigen hutförmig ausgebildete Verschlußkappen 12 und 12''. Im
Falle der 5 ist die Verschlußkappe 12 mit einer
Krempe 14 versehen, die von dem umgeschlagenen Randbereich 13
des Schutzrohres 9 umschlossen ist.
In 6 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer hutförmigen Verschlußkappe 12''' dargestellt, die auf ihrer der Anzündladung
11 zugewandten Seite des Bodens 15 mit Sollbruchstellen bildenden
kreisförmigen Vertiefungen 16 versehen ist.
Wie 7 entnehmbar ist, müssen die Vertiefungen
nicht zwingend kreisförmig ausgebildet sein, sondern können auch eine andere Form,
z.B. eine kreisabschnittsförmig Gestalt, aufweisen.
1- Treibladungsanzünder
2- Kopfteil
3- Längsachse
4- Anzündrohr
5- Verstärkerladung
6- Außengewinde
7- Mantelrohr
8- Anzündöffnung
9- Schutzrohr
10- Stopfen, Element
11- Anzündladung
12-12'''- Verschlußkappen
13- Randbereich
14- Krempe
15- Boden
16,16'- Vertiefungen