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Dokumentenidentifikation DE102004012934A1 06.10.2005
Titel Treibladungsanzünder
Anmelder Rheinmetall Waffe Munition GmbH, 40880 Ratingen, DE
Erfinder Unterstein, Klaus, 40468 Düsseldorf, DE;
Hahn, Ulf, Dr., 40882 Ratingen, DE
Vertreter Thul Patentanwaltsgesellschaft mbH, 40476 Düsseldorf
DE-Anmeldedatum 17.03.2004
DE-Aktenzeichen 102004012934
Offenlegungstag 06.10.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 06.10.2005
IPC-Hauptklasse F42C 19/08
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft einen Treibladungsanzünder für patronierte Munition mit einem Kopfteil (2) und einem sich an das Kopfteil (2) schließenden Anzündrohr (4), in dem eine Anzündladung (11) angeordnet ist, wobei das Anzündrohr (4) ein Anzündöffnungen (8) aufweisendes Mantelrohr (7) und ein die Anzündladung (11) enthaltendes, in dem Mantelrohr (7) angeordnetes dünnwandiges Schutzrohr (9) umfaßt, dessen Außenwand an der Innenwand des Mantelrohres (7) anliegt und die Anzündöffnungen (8) innenseitig verdeckt.
Um zu erreichen, daß auch bei erhöhter Feuchtelagerung über einen längeren Zeitraum die Anzündladung (11) sicher gegen äußere Umgebungseinflüsse abgedichtet ist, schlägt die Erfindung vor, das Schutzrohr (9) auf seinem dem Kopfteil (2) zugewandten Ende durch eine mit dem Schutzrohr (9) kraftschlüssig verbundene Verschlußkappe (12-12''') gegen Feuchtigkeit abzudichten.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Treibladungsanzünder für patronierte Munition mit einem Kopfteil und einem sich an das Kopfteil anschließendes, Anzündöffnungen aufweisendes Anzündrohr, in dem eine Anzündladung angeordnet ist.

In einem derartigen Treibladungsanzünder (TLAnz) müssen die empfindlichen explosiven Elemente der Anzündkette in geschützter, umhüllter Form vorliegen. Insbesondere ist eine Abdichtung der empfindlichen Anzündladung gegen Umwelteinflüsse erforderlich. So müssen die Anzündöffnungen und Gewindeteile des Anzündrohres zuverlässig abgedichtet sein, um die Funktion des TLAnz zu gewährleisten. Im Hinblick auf die Forderungen der Abnehmer entsprechender Munition muß die Abdichtung der Anzündladung mindestens 10 Jahre in feucht und feuchtaggressiven Klimaten zuverlässig gewährleistet sein, und zwar selbst dann, wenn die entsprechende Patrone nicht vollständig gegen Feuchtigkeit abgedichtet ist.

Es ist bereits vorgeschlagen worden, zum Schutz der Anzündladung gegen äußere Umgebungseinflüsse innerhalb des Mantelrohres ein dünnwandiges Schutzrohr aus einer Kunststoff- oder Metallfolie anzuordnen, welches auf seiner dem Kopfteil abgewandten Seite geschlossen ist und dessen Außenwand an der Innenwand des Mantelrohres anliegt und die Anzündöffnungen innenseitig verdeckt.

Bei Überdruckversuchen hat sich indessen gezeigt, daß das Innere des Schutzrohres nicht vollständig wasserdicht ist, da vermutlich zwischen dem Mantelrohr und dem Schutzrohr Feuchtigkeit kopfteilseitig in das Schutzrohr und damit auch in die Anzündladung gelangt.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Treibladungsanzünder anzugeben, der ein Anzündrohr mit einem innenseitig angeordneten Schutzrohr besitzt, welches auch bei erhöhter Feuchtelagerung über einen längeren Zeitraum die Anzündladung sicher gegen äußere Umgebungseinflüsse abdichtet.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Weitere, besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung offenbaren die Unteransprüche.

Die Erfindung beruht im wesentlichen auf dem Gedanken, das Schutzrohr auf seinem dem Kopfteil zugewandten Ende durch eine mit dem Schutzrohr kraftschlüssig verbundene Verschlußkappe gegen Feuchtigkeit abzudichten.

Die Verwendung einer derartigen Verschlußkappe ermöglicht es außerdem, auf einfache Weise ein gekapseltes Schutzrohr mit Anzündladung vorzufertigen und diese Einheit auf Wasserdichtigkeit z.B. durch eine visuelle Überprüfung und eine Gewichtskontrolle zu prüfen.

Die Verschlußkappe kann beispielsweise als ebene Platte ausgebildet sein und mit dem dem Kopfteil zugewandten vorderen Rand des Schutzrohres verklebt oder verschweißt sein.

Möglich ist es ferner, die Verschlußkappe hutförmig mit und ohne randseitige Krempe auszubilden.

Um ein sicheres Zünden der Anzündladung zu gewährleisten, hat es sich ferner als zweckmäßig erwiesen, wenn die der Anzündladung zugewandte Seite des Bodens der Verschlußkappe mit Sollbruchstellen bildenden Vertiefungen versehen ist.

Schließlich ergibt sich ein weiterer Schutz gegen Feuchtigkeit, wenn die Anzündöffnungen des Mantelrohres mit stopfen- oder klipsartigen Elementen verschlossen werden, weil selbst im Fall einer nachträglichen Beschädigung des relativ dünnen Schutzrohres keine Feuchtigkeit durch diese Öffnungen in das Schutzrohr gelangen kann.

Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den folgenden anhand von Figuren erläuterten Ausführungsbeispielen. Es zeigen:

1 den Längsschnitt eines erfindungsgemäßen Treibladungsanzünders mit einem durch eine Verschlußkappe verschlossenen Schutzrohr;

2 und 3 zwei mögliche Anordnungen plattenförmiger Verschlußkappen an dem Schutzrohr;

4 und 5 zwei mögliche Anordnungen hutförmiger Verschlußkappen an dem Schutzrohr;

6 den Längsschnitt einer hutförmigen Verschlußkappe mit im Bodenbereich Sollbruchstellen bildenden Vertiefungen;

7 eine Draufsicht auf den Boden der in 6 dargestellten Verschlußkappe und

8 eine 7 entsprechende Draufsicht auf den Boden der in 6 dargestellten Verschlußkappe mit unterschiedlich ausgebildeten Vertiefungen.

In 1 ist mit 1 ein Treibladungsanzünder für großkalibrige patronierte Panzermunition bezeichnet, der im wesentlichen aus einem Kopfteil 2 und einem sich daran in Richtung der Längsachse 3 des Anzünders 1 anschließenden Anzündrohr 4 besteht. Das Kopfteil 2, welches ein nicht dargestelltes Anzündhütchen sowie eine Verstärkerladung 5 enthält, ist mit einem Außengewinde 6 zum Einschrauben des Treibladungsanzünders 1 in den Boden der entsprechenden Patrone (nicht dargestellt) versehen.

Das Anzündrohr 4 setzt sich aus einem Mantelrohr 7 aus Stahl mit Anzündöffnungen 8 und einer innenseitig angeordneten Abdichtung in Form eines vorderseitig geschlossenen Schutzrohres 9 (z.B. aus einer Kunststoff- oder Metallfolie) zusammen.

Um zu vermeiden, daß Feuchtigkeit von außen durch die Anzündöffnungen 8 eindringen kann, sind die Anzündöffnungen 8 durch Stopfen 10 aus einem entsprechenden feuchtigkeitsundurchlässigen Material verschlossen. Das Schutzrohr 9 ist mit einer pulver- oder stangenförmigen Anzündladung 11 gefüllt und deckt die Anzündöffnungen 8 innenseitig ab.

Auf seinem dem Kopfteil 2 zugewandten Ende ist das Schutzrohr 9 erfindungsgemäß durch eine z.B. hutförmige Verschlußkappe 12 derart dicht verschlossen, daß keine Feuchtigkeit in diesem Bereich in das Innere des Schutzrohres 9 eindringen kann.

Die 2-6 zeigen unterschiedliche Ausgestaltungen derartiger Verschlußkappen.

Dabei zeigen die 2 und 3 Verschlußkappen 12', die plattenförmig ausgebildet sind und mit dem dem Kopfteil 2 des TLAnz zugewandten Randbereich 13 des Schutzrohres 9 verklebt oder verschweißt sind. Die Verschlußkappe 12' kann direkt stirnseitig mit dem Schutzrohr 9 verbunden sein (2) oder sie wird von dem umgeschlagenen Randbereich 13 des Schutzrohres 9 umschlossen (3).

Die 4 und 5 zeigen hutförmig ausgebildete Verschlußkappen 12 und 12''. Im Falle der 5 ist die Verschlußkappe 12 mit einer Krempe 14 versehen, die von dem umgeschlagenen Randbereich 13 des Schutzrohres 9 umschlossen ist.

In 6 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer hutförmigen Verschlußkappe 12''' dargestellt, die auf ihrer der Anzündladung 11 zugewandten Seite des Bodens 15 mit Sollbruchstellen bildenden kreisförmigen Vertiefungen 16 versehen ist.

Wie 7 entnehmbar ist, müssen die Vertiefungen nicht zwingend kreisförmig ausgebildet sein, sondern können auch eine andere Form, z.B. eine kreisabschnittsförmig Gestalt, aufweisen.

1Treibladungsanzünder 2Kopfteil 3Längsachse 4Anzündrohr 5Verstärkerladung 6Außengewinde 7Mantelrohr 8Anzündöffnung 9Schutzrohr 10Stopfen, Element 11Anzündladung 12-12'''Verschlußkappen 13Randbereich 14Krempe 15Boden 16,16'Vertiefungen

Anspruch[de]
  1. Treibladungsanzünder für patronierte Munition mit einem Kopfteil (2) und einem sich an das Kopfteil (2) anschließendes Anzündrohr (4), in dem eine Anzündladung (11) angeordnet ist, mit den Merkmalen:

    a) das Anzündrohr (4) umfaßt ein Anzündöffnungen (8) aufweisendes Mantelrohr (7) und ein die Anzündladung (11) enthaltendes, in dem Mantelrohr (7) angeordnetes dünnwandiges Schutzrohr (9), dessen Außenwand an der Innenwand des Mantelrohres (7) anliegt und die Anzündöffnungen (8) innenseitig verdeckt;

    b) das Schutzrohr (9) ist auf seinem dem Kopfteil (2) zugewandten Ende durch eine mit dem Schutzrohr (9) kraftschlüssig verbundene Verschlußkappe (12-12''') gegen Feuchtigkeit abgedichtet.
  2. Treibladungsanzünder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußkappe (12') als ebene Platte ausgebildet und mit dem dem Kopfteil (2) zugewandten vorderen Randbereich (13) des Schutzrohres (9) verbunden ist.
  3. Treibladungsanzünder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußkappe (12; 12''') hutförmig ausgebildet ist, wobei der Boden (15) der Verschlußkappe (12; 12''') an die Anzündladung (11) angrenzt und die Seitenwände der Verschlußkappe (12; 12''') sich bis zum stirnseitigen Randbereich (13) des Schutzrohres (9) erstrecken.
  4. Treibladungsanzünder nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die hutförmige Verschlußkappe (12;12''') randseitig mit einer Krempe (14) versehen ist, welche entweder auf dem stirnseitigen Randbereich (13) des Schutzrohres (9) aufliegt oder welche von dem umgeschlagenen Randbereich (13) des Schutzrohres (9) umschlossen ist.
  5. Treibladungsanzünder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußkappe (12'') hutförmig ausgebildet ist, wobei der Boden kopfteilseitig angeordnet ist und die Seitenwände der Verschlußkappe (12'') sich bis in den Bereich der Anzündladung (11) erstrecken.
  6. Treibladungsanzünder nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die der Anzündladung (11) zugewandte Seite der Verschlußkappe (12''') mit Sollbruchstellen bildenden Vertiefungen (16, 16') versehen ist.
  7. Treibladungsanzünder nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzündöffnungen (8) des Mantelrohres (7) mit stopfen- oder klipsartigen Elementen (10) verschlossen sind.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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