Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zu festen Düngemitteln mit wenigstens biologisch abbaubaren Polymerschichten. Diese Düngemittel werden hergestellt, indem wässrige Dispersionen, enthaltend Polymere mit Esterguppen, und Dispersionen, enthaltend Polymere mit Urethan- und/oder Harnstoffgruppen, oberflächig aufgebracht werden.
Beschreibung[de]
Die Erfindung betrifft feste Düngemittel, die mit wenigstens zwei
unterschiedlichen biologisch abbaubaren Polymeren beschichtet sind, ein Verfahren
zur ihrer Herstellung, sowie die Verwendung dieser Düngemittel.
Es ist allgemein bekannt, als Düngemittel Düngemittelgranulate einzusetzen,
die mit einer Polymerschicht umhüllt sind. Durch die Beschichtung wird die Effizienz
dieser Düngemittel gesteigert, weil das beschichtete Düngemittel die den Pflanzen
als Nährstoffe dienenden Stoffe zeitlich verzögert freisetzt und es so über einen
langen Zeitraum seine Wirkung entfalten kann. Derartige Slow-Release-Düngemittel
sind z.B. in Ullmanns Enzyclopedia of Industrial Chemistry, 5. Aufl., 1987, Bd.
A10, S. 363–369 beschrieben, und deren Vorteile sind in Fert. Res. von 1993,
Bd. 35, S. 1–12 zusammengefasst.
In der Vergangenheit wurden zahlreiche mit biologisch abbaubaren Polymeren
beschichtete Düngemittelgranulate beschrieben.
So betrifft die WO 95/03260 A1 ein Düngemittel mit einer aus zwei
Schichten bestehenden Beschichtung. Dieses sowohl im Ackerbau als auch in der Hydrokultur
verwendbare Düngemittel enthält eine innere Schicht, die biologisch abbaubar ist
und aus einem aliphatischen Polyester oder Polyurethan aufgebaut ist, und eine wasserunlösliche
äußere Schicht enthaltend langsam biologisch abbaubare Polymere, wie z.B. biologisch
abbaubare Cellulosederivate, niedermolekulares Polyethylen, niedermolekulares Wachs
und niedermolekulares Paraffin oder ein durch Licht abbaubares Harz. Die als äußere
Schicht verwendeten Polymere weisen jedoch in der Regel eine nicht zu vernachlässigende
Klebrigkeit auf, was sich bei der Anwendung dieser beschichteten Düngemittel als
nachteilig erweist.
Die JP 07-309689 betrifft ein Düngemittel, das mit einer hauptsächlich
aus einem Milchsäure-Polyester bestehenden Beschichtung versehen ist. Dabei wird
angegeben, dass insbesondere ein Milchsäure-Copolymer aus Milchsäure, einer Dicarbonsäure
und einem Diol, das vorzugsweise aus Milchsäure, einer aliphatischen Dicarbonsäure,
einer aromatischen Dicarbonsäure und einem Diol zusammengesetzt ist, eingesetzt
wird. In der Beschreibung wird angegeben, dass der Gehalt an Milchsäure innerhalb
des dort verwendeten Copolymers mindestens 50 Gew.-% beträgt.
Weitere mit biologisch abbaubaren Polymeren beschichtete Düngemittel
sind in den japanischen Patentanmeldungen 08-2989, 07-315976, 08-26875, 07-33577
sowie 05-97561 beschrieben, wobei dort aliphatische Polyester, Poly(hydroxycarbonsäuren),
Cellulose sowie Polymere, die eine dieser Komponenten als Hauptkomponente aufweisen,
als Beschichtung verwendet werden.
Die EP 931 036 B1 beschreibt
die Beschichtung von Düngemittelgranulat mit Dispersionen von Polyestern.
Die EP 1 264 812 A2
betrifft ein Verfahren zur Herstellung von festen Düngemitteln mit wenigstens einer
biologisch abbaubaren Polymerschicht, die hergestellt wird, indem man Dispersionen,
enthaltend Polymere, die Urethan- und/oder Harnstoffgruppen aufweisen, zur oberflächigen
Behandlung von festen, Nährstoffe für Pflanzen enthaltenden Mitteln einsetzt.
Die nach dem Stand der Technik beschriebenen beschichteten Düngemittel
weisen eine Reihe von Nachteilen auf, und bei ihrer Verarbeitung stößt man teilweise
auf erhebliche technologische Schwierigkeiten.
Einige der im Stand der Technik beschriebenen Umhüllungsmaterialien
weisen eine relativ hohe Klebrigkeit bei erhöhter Temperatur auf. Da viele der verwendeten
Polymere als wässrige Dispersionen appliziert werden, muss wegen der leichten Wasserlöslichkeit
der Düngemittelgranulate das Wasser möglichst rasch entfernt werden. Die hierfür
wünschenswerte hohe Prozesstemperatur kann aber wegen der Klebrigkeit der Polymere
oftmals nicht erreicht werden, wodurch die Anlagenkapazität eng begrenzt bleibt.
Die hohe Klebrigkeit an der Oberfläche der polymerbeschichteten Dünger
ist ferner bei der Lagerung des ungeschützten polymerbeschichteten Produktes bei
Raumtemperatur nachteilig. Außerdem müssen beschichtete Düngemittel den mechanischen
Beanspruchungen standhalten können, die bei ihrer Anwendung auf sie einwirken können.
Die Hüllen dürfen hierbei nicht beschädigt werden, da sie sonst unter Umständen ihre
Wirksamkeit verlieren.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es daher feste Düngemittel
in Form von Granulaten und ein Verfahren zu deren Herstellung bereitzustellen, wobei
die Düngemittel mit wenigstens zwei unterschiedlichen biologisch abbaubaren Polymeren
beschichtet sind und die durch den Stand der Technik beschriebenen Nachteile nicht
mehr aufweisen. Darüber hinaus sollen sich die verwendeten Polymere ohne den Einsatz
von organischen Lösungsmitteln aufbringen lassen. Die beschichteten Düngemittel
sollen zugleich eine ausreichende Langzeitwirkung und eine langsame Freisetzung
der Nährstoffe gewährleisten.
Eine bevorzugte Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, dass die
Nährstoffe für Pflanzen langsamer und gleichmäßiger freigesetzt werden, als es durch
den Stand der Technik bekannt ist.
Weiterhin soll die Polymermenge, die zur Beschichtung benötigt wird,
um eine ausreichende Retardwirkung zu erzielen, vorzugsweise möglichst gering sein.
Die beschichteten Düngemittel sollen nicht zum Verkleben neigen, insbesondere bei
Temperaturen, wie sie üblicherweise bei der Lagerung oder dem Transport auftreten,
ohne dass hierzu besondere Vorkehrungen nötig wären.
Weiterhin sollen die beschichteten Düngemittel vorzugsweise keine
zu große Härte und Sprödigkeit aufweisen, da die Beschichtung sonst bei mechanischer
Beanspruchung der beschriebenen Mittel, wie sie beispielsweise beim Umfüllen auftritt,
beschädigt werden oder gar abplatzen kann. Schließlich sollen die Mittel vorzugsweise
den zunehmend höheren Anforderungen bezüglicher einfacher und wirtschaftlicher Herstellbarkeit
genügen.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Düngemittel von wenigstens
einer inneren, biologisch abbaubare Polymere enthaltenden und einer äußeren, andere
biologisch abbaubare Polymere enthaltenden Schicht umgeben sind, wobei das eine
Polymer Estergruppen enthält und das andere Polymer Urethan- und/oder Harnstoffgruppen
enthält. Das Polymer mit Urethan- und/oder Harnstoffgruppen kann zusätzlich auch
Estergruppen enthalten. Dabei enthält die wenigstens eine innere, biologisch abbaubare
Polymere enthaltende Schicht Estergruppen und die äußere Polymerschicht Urethan-
und/oder Harnstoffgruppen.
Vorzugsweise liegen auf dem Düngemittel, 1 – 20 Gew.%, besonders
bevorzugt 2 – 10 Gew.%, insbesondere 3 – 7 Gew.% an Polymeren vor, bezogen
auf das beschichtete Düngemittel.
Das Gewichtsverhältnis der beiden unterschiedlichen Polymere beträgt
vorzugsweise 5 : 95 bis 95 : 5, besonders bevorzugt 1 : 9 bis 9 : 1, insbesondere
1 : 4 bis 4 : 1. Beispielsweise kann die Menge an Polyurethan mindestens doppelt
so groß sein wie die Menge an Polyester.
Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung von Düngemitteln,
die mit wenigstens zwei unterschiedlichen biologisch abbaubaren Polymeren beschichtet
sind.
Unter Düngemitteln sind in erster Linie feste Düngemittel zu verstehen;
es können jedoch alternativ oder zusätzlich noch andere Wirkstoffe zum Einsatz kommen,
z.B. herbizid, biozid oder fungizid wirkende Stoffe und/oder Nitrifikationsinhibitoren
und/oder Ureaseinhibitoren.
Es können alle bekannten ammonium- oder harnstoffhaltigen Mineraldüngemittel
eingesetzt werden. Insbesondere zu nennen sind in diesem Zusammenhang die NPK-Dünger,
d.h. Düngemittel, die Stickstoff, Phosphor und Kalium enthalten, Kalkammonsalpeter,
d.h. Düngemittel die noch Ca enthalten, Ammonsulfatsalpeter (enthaltend (NH4)2SO4
und NH4NO3 in untersch. Molverhältnissen), Ammonphosphat,
und Ammonsulfat. Diese Düngemittel sind dem Fachmann allgemein bekannt (siehe z.B.
Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry, 5. Edition, Vol. A 10, 323-431,
Verlagsgesellschaft, Weinheim). Die Düngemittel können auch noch weitere Nährstoffe
enthalten, wie etwa Magnesium, Schwefel oder Spurennährstoffe. Bevorzugte ammoniumhaltige
Düngemittel sind NPK-Düngemittel, Kalkammonsalpeter, Ammonsulfatsalpeter, Ammoniumsulfat
und Ammoniumphosphat.
Auch Harnstoff oder harnstoffhaltige Dünger sind einsetzbar, die ammoniumhaltigen
Düngemittel sind allerdings bevorzugt.
Beispielhaft seien einige harnstoffhaltigen Substanzen genannt, die
als Dünger angewendet werden können. Die drei mit Abstand wichtigsten
sind dabei die Kondensationsprodukte aus Harnstoff und Formaldehyd, Isobutyraldehyd
bzw. Acetaldehyd, die als Methylenharnstoff, Isobutylidenharnstoff (IBDU) und Crotonylidenharnstoff
(CDU) bezeichnet werden.
Ferner können auch andere zur Düngung von Pflanzen befähigten festen
Stoffe oder Zubereitungen gemäß der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden.
Die erfindungsgemäß behandelten Mineraldüngemittel können in Form
von Pulvern, Granulaten, Prills oder Kompaktaten vorliegen. Vorzugsweise liegen
die Mineraldünger als Granulate mit einer mittleren Korngröße im Bereich von 0,1
bis 7,0 mm, besonders bevorzugt 0,5 bis 5,0 mm vor.
Als Polymere, die Estergruppen enthalten, können erfindungsgemäß beliebige
Polyester eingesetzt werden, sofern sie biologisch abbaubar sind. Es können aromatische,
aliphatische und/oder aromatisch-aliphatische Polyester eingesetzt werden.
Als Polymere, die Urethan- und/oder Harnstoffgruppen enthalten, können
beliebige Polyurethane oder Polyharnstoffe eingesetzt werden, sofern sie biologisch
abbaubar sind. Es können aromatische, aliphatische und/oder aromatisch-aliphatische
Polyurethane oder Polyharnstoffe eingesetzt werden.
Die erfindungsgemäß einsetzbaren biologisch abbaubaren Polymere werden
jeweils als Dispersionen aufgetragen. Als Dispersionen sind erfindungsgemäß vorzugsweise
in Wasser dispergierte Polymere zu verstehen, enthaltend 40 – 95 Gew.-% Wasser
und 5 – 60 Gew.-% Polymere. Besonders bevorzugt sind wässrige Dispersionen,
enthaltend 60 – 90 Gew.-% Wasser, und 10 – 40 Gew.-% Polymere.
Die wässrige Dispersion bietet den Vorteil, dass die mit der Verwendung
organischer Lösungsmittel einhergehenden Probleme, wie z.B. Toxizität, Entsorgung
und Explosionsgefahr, vermieden werden können.
So betrifft die vorliegende Erfindung zum einen die Verwendung einer
Polymerdispersion zur Umhüllung von Düngemittelgranulaten enthaltend 40 bis 95 Gew.-%
Wasser und 5 bis 60 Gew.-% eines biologisch abbaubaren Copolyesters (A), enthaltend
Struktureinheiten, die sich von aliphatischen, aromatischen und/oder aromatisch-aliphatischen
Carbonsäure(derivate)n ableiten, erhältlich durch Umsetzung eines Gemisches, das
umfasst:
(a1) ein Gemisch, umfassend:
(a11) 10 bis 95 mol% einer aliphatischen Dicarbonsäure oder einer cycloaliphatischen
Dicarbonsäure oder eines esterbildenden Derivats davon oder eines Gemischs aus zwei
oder mehr davon,
(a12) 5 bis 90 mol% einer aromatischen Dicarbonsäure oder eines esterbildenden Derivats
davon oder eines Gemischs aus zwei oder mehr davon,
(a13) 0 bis 10 mol% einer sulfonatgruppenhaltigen Verbindung oder eines Gemischs
aus zwei oder mehr davon,
wobei die Summe der einzelnen mol%-Angaben 100 beträgt,
(a2) eine Dihydroxyverbindung oder einen Aminoalkohol oder ein Gemisch aus zwei
oder mehr davon, wobei man das Molverhältnis von (a1) zu (a2) im Bereich von 0,4:1
bis 2,5:1 wählt,
(a3) 0 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Gemisch (a1), eines Kettenverlängerungsmittels
oder eines Gemischs aus zwei oder mehr davon, und
(a4) 0 bis 20 Gew.-%, bezogen auf das Gemisch (a1), einer Verbindung mit mindestens
drei zur Esterbildung befähigten Gruppen oder eines Gemisches aus zwei oder mehr
davon,
wobei die von der (cyclo)aliphatischen und aromatischen Carbonsäure(derivate) abgeleiteten
wiederkehrenden Einheiten statistisch oder alternierend verteilt sind, der Copolyester
eine Viskositätszahl im Bereich von 5 bis 450 ml/g (gemessen in o-Dichlorbenzol/Phenol
(Gew.-Verhältnis 50/50) bei einer Konzentration von 0,5 Gew.-% Copolyester bei einer
Temperatur von 25 °C) aufweist, und der Anteil der Komponenten (a13) und (a4)
nicht gleichzeitig Null beträgt.
Die innerhalb der erfindungsgemäß verwendeten wässrigen Polyesterdispersion
eingesetzten biologisch abbaubaren Copolyester, die wiederkehrende Einheiten enthalten,
die sich sowohl von aromatischen Carbonsäure(derivate)n als auch von aliphatischen
Carbonsäure(derivate)n ableiten, sind an sich bekannt und in der WO 98/14413,
US 5 446 079 sowie der parallelen internationalen
Anmeldung WO 92/09564, in der DE-A-44 32 161 und in einer Reihe von EP-Patenten
wie z.B. EP 0809 664 B1 oder
EP 0809 666 B2, beschrieben.
Die im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendbaren aliphatischen
Dicarbonsäuren besitzen im Allgemeinen 2 bis 10 Kohlenstoffatome, vorzugsweise 4
bis 6 Kohlenstoffatome. Die im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendbaren cycloaliphatischen
Dicarbonsäuren sind solche mit 7 bis 10 Kohlenstoffatomen und insbesondere solche
mit 8 Kohlenstoffatomen. Prinzipiell können jedoch auch Dicarbonsäuren mit einer
größeren Anzahl an Kohlenstoffatomen, d.h. mit bis zu 30 Kohlenstoffatomen eingesetzt
werden.
Beispielhaft zu nennen sind u.a. Malonsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure,
Adipinsäure, sowie weitere in EP 0 931 036
B1 auf Seite 4, Zeile 12 bis 15 aufgeführte Verbindungen, wobei Adipinsäure
bevorzugt ist.
Als esterbildende Derivate der oben genannten Dicarbonsäuren sind
insbesondere die Di-C1-C6-Alkylester, wie z.B. Dimethyl-,
Diethyl-, Dipropyl-, Dibutyl-, Dipentyl-, Dihexylester zu nennen.
Dabei können die Dicarbonsäuren oder esterbildenden Derivate davon
einzeln oder als Gemisch aus zwei oder mehr davon eingesetzt werden.
Vorzugsweise werden Adipinsäure oder deren esterbildenden Derivate
oder Sebacinsäure oder deren esterbildenden Derivate eingesetzt.
Der Anteil der (cyclo)aliphatischen Dicarbonsäure oder deren esterbildenden
Derivate beträgt im allgemeinen 10 bis 95, vorzugsweise 20 bis 50 und insbesondere
25 bis 35 mol%, jeweils bezogen auf die Gesamtmenge der Komponenten (a11) bis (a13).
Als aromatische Dicarbonsäuren sind im Allgemeinen solche mit 8 bis
12 Kohlenstoffatomen und vorzugsweise solche mit 8 Kohlenstoffatomen zu nennen.
Beispielhaft erwähnt seien Terephthalsäure, Isophthalsäure, 2,6-Naphthalsäure und
1,5-Naphthalsäure sowie esterbildende Derivate davon. Dabei sind insbesondere die
Di-C1-C6-Alkylester, wie z.B. Dimethyl-, Diethyl-, Dipropyl-,
Dibutyl-, Dipentyl- oder Dihexylester zu nennen.
Prinzipiell können jedoch auch aromatische Dicarbonsäuren mit einer
größeren Anzahl von Kohlenstoffatomen eingesetzt werden. Die aromatischen Dicarbonsäuren
oder deren esterbildenden Derivate können einzeln oder als Gemisch aus zwei oder
mehr davon eingesetzt werden.
Der Anteil der aromatischen Dicarbonsäuren oder esterbildenden Derivate
davon beträgt im Allgemeinen 5 bis 90, vorzugsweise 50 bis 80 und insbesondere 65
bis 75 mol%, jeweils bezogen auf die Gesamtmenge der Komponenten (a11) bis (a13).
Als sulfonatgruppenhaltige Verbindung (a13) setzt man im Rahmen der
vorliegenden Erfindung üblicherweise ein Alkali- oder Erdalkalisalz einer sulfonatgruppenhaltigen
Dicarbonsäure oder deren esterbildenden Derivate ein, bevorzugt Alkalimetallsalze
der 5-Sulfoisophthalsäure oder deren Gemische, insbesondere das Natriumsalz. Der
Anteil der sulfonatgruppenhaltigen Verbindung (a13) beträgt 0 bis 10, vorzugsweise
0 bis 5 und insbesondere 3 bis 5 mol%, jeweils bezogen auf den Gesamtgehalt der
Komponenten (a11) bis (a13). Dabei können die sulfonatgruppenhaltigen Verbindungen
einzeln oder als Gemisch aus zweien oder mehreren davon eingesetzt werden.
Als Komponente (a2) werden erfindungsgemäß eine Dihydroxyverbindung
oder ein Aminoalkohol oder ein Gemisch aus zweien oder mehreren davon eingesetzt.
Dabei sind prinzipiell alle bei der Esterherstellung bekannten Diole oder Aminoalkohole
einsetzbar.
Im Allgemeinen werden jedoch (a21) Alkandiole mit 2 bis 12 Kohlenstoffatomen,
vorzugsweise 4 bis 6 Kohlenstoffatomen, oder Cycloalkandiole mit 5 bis 10 Kohlenstoffatomen,
(a22) Polyetherdiole, d.h. Ethergruppen enthaltende Dihydroxyverbindungen, und (a23)
Aminoalkohole mit 2 bis 12 Kohlenstoffatomen, vorzugsweise 2 bis 4 Kohlenstoffatomen,
sowie Aminocycloalkohole mit 5 bis 10 Kohlenstoffatomen eingesetzt.
Beispielhaft zu nennen sind die in EP
0 931 036 B1 auf Seite 4 , Zeile 51 bis Seite 5, Zeile 7 genannten Verbindungen,
vorzugsweise auch Polyethylenglykole mit einem Molekulargewicht von ungefähr 600
bis 3000 g/mol.
Das Molverhältnis von (a1) zu (a2) wird im Allgemeinen im Bereich
von 0,4 : 1 bis 2,5 : 1, vorzugsweise im Bereich von ungefähr 0,5 : 1 bis 1,5 :
1, weiter bevorzugt bei ungefähr 0,5 : 1 bis 1,2 : 1, und insbesondere im Bereich
von 0,5 : 1 bis 1 : 1 gewählt.
Die Molverhältnisse von (a1) zu (a2) im isolierten Copolyester betragen
(ggf. nach dem Entfernen der gewünschten Menge an überschüssiger Komponente (a2))
0,4 : 1 bis 1,5 : 1, vorzugsweise 0,5 : 1 bis 1,2 : 1 und insbesondere 0,5 : 1 bis
1 : 1.
Als Kettenverlängerungsmittel (a3) können im Allgemeinen alle bei
der Herstellung von Polyestern gebräuchlichen Kettenverlängerungsmittel eingesetzt
werden. Deren Anteil liegt, sofern sie verwendet werden, bei ungefähr 0,01 bis 10,
vorzugsweise bei 0,05 bis 5, weiter bevorzugt bei 0,07 bis 3, und insbesondere bei
ungefähr 0,1 bis 1 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gemisch (a1).
Unter den hier eingesetzten Kettenverlängerungsmitteln sind u.a. Diisocyanate
oder Divinylether, wie sie in EP 0931036,
Seite 5, Zeile 18 – 38 im Einzelnen beschrieben werden. Dabei können die Kettenverlängerungsmittel
(a3) auch als Gemisch aus zweien oder mehreren davon eingesetzt werden.
Des Weiteren kann eine Verbindung mit mindestens drei zur Esterbildung
befähigten Gruppen (a4) oder ein Gemisch aus zwei oder mehr davon eingesetzt werden,
und zwar, sofern sie vorhanden sind, in einer Menge von ungefähr 0,01 bis ungefähr
20, vorzugsweise von ungefähr 1 bis ungefähr 10, besonders bevorzugt von ungefähr
3 bis ungefähr 7, und insbesondere von ungefähr 3 bis ungefähr 5 Gew.-%, jeweils
bezogen auf das Gemisch (a1).
Die als Verbindungen (a4) eingesetzten Verbindungen enthalten vorzugsweise
3 bis 10 funktionelle Gruppen, welche zur Ausbildung von Esterbindungen befähigt
sind. Besonders bevorzugte Verbindungen (a4) besitzen 3 bis 6 funktionelle Gruppen
dieser Art im Molekül, insbesondere 3 bis 6 Hydroxylgruppen und/oder Carboxylgruppen.
Insbesondere bevorzugt werden tri- und/oder tetrafunktionelle Carbonsäuren oder
Derivate sowie Polyole davon eingesetzt. Beispielhaft seien genannt: Weinsäure,
Zitronensäure, Äpfelsäure, Trimesinsäure, Trimellitsäure, -anhydrid, Pyromellitsäure,
-dianhydrid und Hydroxyisophthalsäure, sowie Trimethylolpropan, Trimethylolethan,
Pentaerythrit, Polyethertriole und Glycerin.
Durch Zusatz der Kettenverlängerungsmittel (a3) und/oder Verbindungen
(a4) kann man beispielsweise die Schmelzviskosität, die Grenzviskositätszahl bzw.
das Molekulargewicht in gewünschter Weise verändern, d. h. verglichen mit Polyestern,
denen keine der Kettenverlängerungsmittel (a3) und/oder Verbindungen (a4) zugesetzt
wurden, die Grenzviskositätszahl und das Molekulargewicht entsprechend erhöhen und
so die mechanischen Eigenschaften der Polyester entsprechend der jeweiligen Anwendung
variieren. Dabei ist zu beachten, dass erfindungsgemäß stets mindestens eine Komponente
(a13) und/oder Verbindungen (a4) vorhanden sein muss, damit der Copolyester über
freie Säuregruppen verfügt.
In einer weiteren Ausführungsform betrifft die vorliegende Erfindung
die Verwendung einer Polyesterdispersion zur Umhüllung von Düngemittelgranulaten,
enthaltend 40 bis 95 Gew.-% Wasser und 5 bis 60 Gew.-% eines biologisch abbaubaren
Copolyesters (B), enthaltend Struktureinheiten, die sich von aliphatischen und/oder
aromatischen Carbonsäure(derivate)n ableiten, erhältlich durch Umsetzung eines Gemisches,
das umfasst:
(a1) ein Gemisch, umfassend
(a11) 10 bis 95 mol-% einer aliphatischen Dicarbonsäure oder einer cycloaliphatischen
Dicarbonsäure oder eines esterbildenden Derivats davon oder eines Gemisches aus
zweien oder mehreren davon,
(a12) 5 bis 90 mol-% einer aromatischen Dicarbonsäure oder eines esterbildenden
Derivats davon oder eines Gemisches aus zweien oder mehreren davon,
(a13) 0 bis 10 mol-% einer sulfonatgruppenhaltigen Verbindung oder eines Gemisches
aus zweien oder mehreren davon,
wobei die Summe der einzelnen Mol%-Angaben 100 beträgt,
(a2) eine Dihydroxyverbindung oder einen Aminoalkohol oder ein Gemisch aus zweien
oder mehreren davon, wobei man das Molverhältnis von (a1) zu (a2) im Bereich von
0,4 : 1 bis 2,5 : 1 wählt,
(a3) 0 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Gemisch (a1), eines Ketterverlängerungsmittels
oder eines Gemisches aus zweien oder mehreren davon,
(a4) 0 bis 20 Gew.-%, bezogen auf das Gemisch (a1), einer Verbindung mit mindestens
drei zur Esterbildung befähigten Gruppen oder eines Gemisches aus zweien oder mehreren
davon,
b1) 0,01 bis unter 50 Gew.-%, bezogen auf das Gemisch ((a1), einer Hydroxycarbonsäure
(B1), die durch die folgenden Formeln IIa oder IIb definiert ist
in denen p eine ganze Zahl von 1 bis 1500 und n = 1, 2, 3 oder 4 bedeuten, und G
für eine Phenylen-, -(CH2)m-, wobei m eine ganze Zahl von
1, 2, 3, 4 oder 5 bedeutet, eine -C(R)H- oder eine -C(R)HCH2-Gruppe steht,
wobei R = Methyl oder Ethyl ist, oder eines Gemisches aus zweien oder mehreren davon,
wobei die von der (cyclo)aliphatischen und aromatischen Carbonsäurederivaten abgeleiteten
wiederkehrenden Einheiten statistisch verteilt sind, der Copolyester (B) eine Viskositätszahl
im Bereich von 5 bis 450 ml/g (gemessen in o-Dichlorbenzol/Phenol (Gew.-Verhältnis
50/50) bei einer Konzentration von 0,5 Gew.-% Copolyester bei einer Temperatur von
25 °C) aufweist, und der Anteil der Komponente (a3) und (a4) nicht gleichzeitig
jeweils Null beträgt.
In obiger Formel IIa beträgt p vorzugsweise 1 bis ungefähr 1000; in
Formel IIb bedeutet n vorzugsweise 1 oder 2; und m bedeutet vorzugsweise 1 oder
5.
Vorzugsweise beträgt der Gehalt an Hydroxycarbonsäure (B1) im zur
Umsetzung gebrachten Gemisch ungefähr 0,1 bis 30 Gew.-%, bezogen auf das Gemisch
(a1).
Vorzugsweise setzt man als Hydroxycarbonsäure (B1) Glykolsäure, D-Milchsäure,
L-Milchsäure, D/L-Milchsäure, 6-Hydroxyhexansäure, deren cyclische Derivate sowie
cyclische Diester wie Glycolid (1,4-Dioxan-2,5-dion), D-Dilactid, L-Dilactid (3,6-Dimethyl-1,4-dioxan-2,5-dion),
p-Hydroxybenzoesäure sowie deren Oligomere und Polymere wie 3-Polyhydroxybuttersäure,
Polyhydroxyvaleriansäure, Polylactid (beispielsweise als EcoPLA®
von Cargill erhältlich) sowie ein Gemisch aus 3-Polyhydroxybuttersäure und Polyhydroxyvaleriansäure
(letzteres ist unter dem Namen Biopol® von Zeneca erhältlich) ein,
wobei die oben definierten niedermolekularen und cyclischen Derivate eingesetzt
werden. Selbstverständlich kann man auch Gemische aus zweien oder mehreren der oben
definierten Hydroxycarbonsäuren einsetzen.
In einer weiteren Ausführungsform werden unter Verwendung der cyclischen
Derivate der oben beschriebenen Hydroxycarbonsäuren (B1) bei der Umsetzung mit dem
erfindungsgemäß verwendeten biologisch abbaubaren Copolyester durch eine so genannte
„ringöffnende Polymerisation" in an sich bekannter Weise Copolyester der
oben definierten Art erhalten, die Blockstrukturen bestehend aus dem erfindungsgemäß
verwendeten biologisch abbaubaren Copolyester (B), die über jeweils mindestens eine
Hydroxycarbonsäure-Einheit (B1) miteinander verbunden sind, enthalten.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung besonders bevorzugt verwendete
Copolyester weisen die folgende Zusammensetzung bezüglich der Komponenten (a11),
(a12) und (a2) auf, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Copolyester sowohl
Sulfonsäuregruppen aufweisen können als auch die als Komponenten (a3) und (a4) definierten
Kettenverlängerungsmittel und/oder Verbindungen enthalten. Die nach der jeweiligen
Komponente in Klammern gesetzten Werte entsprechen dem Anteil der Komponenten, ausgedrückt
in Mol-%.Terephthalsäure (75) – Adipinsäure (25) – Neopentylglykol (100),
Terephthalsäure (70) – Adipinsäure (30) – Butandiol (100),
Terephthalsäure (70) – Adipinsäure (25) – Isophthalsäure (5) –
Neopentylglykol (100).
Die erfindungsgemäß verwendeten Copolyester (A) bzw. (B) sind durch
die folgenden Merkmale charakterisiert:
Sie weisen eine Viskositätszahl im Bereich von ungefähr 5 bis 450 ml/g, vorzugsweise
ungefähr 50 bis ungefähr 350 ml/g, weiter bevorzugt ungefähr 100 bis ungefähr 350
ml/g und insbesondere ungefähr 200 bis ungefähr 350 ml/g, jeweils gemessen im o-Dichlorbenzol/Phenol
(Gew.-Verhältnis 50/50) bei einer Konzentration von 0,5 Gew.-% Copolyester bei einer
Temperatur von 25 °C, auf.
Ferner besitzt der erfindungsgemäß verwendete Copolyester (B) sowohl
Hydroxyl- als auch Carboxylendgruppen.
Die Hydroxylzahl der erfindungsgemäß verwendeten Copolyester (B) beträgt
0 bis ungefähr 30, vorzugsweise 0 bis ungefähr 20 und insbesondere 0 bis ungefähr
10.
Bezüglich weiterer Details über die im Rahmen der vorliegenden Erfindung
verwendbaren (cyclo)alipahtischen Dicarbonsäuren, aromatischen Dicarbonsäuren, Diole
und/oder Aminoalkohole sowie der weiteren Komponenten (a3), (a4) und (b1) wird auf
die eingangs bei der Diskussion des Standes der Technik genannten Patentanmeldungen
der Anmelderin sowie die US 5 446 079 und
die Anmeldung WO 92/09564 verwiesen.
Die Herstellung von Polyestern ist grundsätzlich bekannt (Sorensen
und Campbell, „Preparative Methods of Polymer Chemistry", Interscience Publishers,
Inc., New York, 1961, S. 111–127; Kunststoffhandbuch, Bd. 3/1, Carl Hanser
Verlag, München, 1992, S. 15–23 (Herstellung von Polyestern) sowie in den
vorstehend erwähnten Patentanmeldungen. Auch die Herstellung von Polyesterdispersionen
ist an sich bekannt und ist u. a. in der US 3 546
008, EP-A-0 332 980 sowie der EP-0 498 156 B1, beschrieben.
Die erfindungsgemäß verwendete Polyesterdispersion enthält 5 bis 60
Gew.-%, vorzugsweise 10 bis 40 Gew.% Feststoff, d.h. den verwendeten Copolyester
(A) bzw. (B).
Die erfindungsgemäß verwendete wässrige Polyesterdispersion wird wie
oben ausführlich diskutiert hergestellt und anschließend der erhaltene erfindungsgemäß
verwendete Copolyester (A) bzw. (B) in einem wässrigen Medium unter Verwendung eines
geeigneten Neutralisationsmittels neutralisiert und dispergiert.
Das mit einem Polyesterpolymer beschichtete Düngemittel ist mit wenigstens
einer weiteren Schicht, enthaltend wenigstens ein Polymer, das Urethan- und/oder
Harnstoffgruppen enthält, beschichtet.
Diese Polymere werden als Dispersionen auf die festen Düngemittel
aufgebracht. Zum Dispergieren des Urethan- und/oder Harnstoffgruppen enthaltenden
Polymeren kann vorzugsweise weitgehend oder vollständig auf organische Lösungsmittel
verzichtet werden, so dass bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Dispersionen
enthaltend Polymere, die Urethan- und/oder Harnstoffgruppen enthalten, die mit der
Verwendung organischer Lösungsmittel einhergehender Probleme vermieden werden können.
Erfindungsgemäß werden Dispersionen von Polymeren, die Urethan- und/oder
Harnstoffgruppen enthalten, eingesetzt, die zu 40 bis 95 Gew.-% Wasser und 5 bis
60 Gew.-% Polymer enthalten.
Als Dispersionen, die Polymere mit Harnstoff und/oder Urethangruppen
aufweisen, kommen erfindungsgemäß vorzugsweise solche in Betracht, die auf Seite
2, Zeile 43 bis Seite 5, Zeile 63 der DE
198 254 53 A1 beschrieben sind.
Bevorzugt sind erfindungsgemäß Polymer-Dispersionen auf der Basis
von Polyesterpolyolen und Isocyanaten. Besonders bevorzugt sind Polymer-Dispersionen
auf der Basis aliphatischer Isocyanate.
Höchst bevorzugt sind Polyurethandispersionen, die hergestellt werden,
indem
a) aus Makroolen, ionischen oder potentiell ionischen Polyolen und überschüssigen
Polyisocyanaten ein NCO-terminiertes Prepolymer hergestellt wird
b) dieses Prepolymer mit Verbindungen, die mindestens 2 gegenüber Isocyanat
reaktive Aminogruppen aufweisen, in einem Verhältnis NCO-Gruppen/NH-Gruppen von
≤ 1 : 1 umgesetzt
c) neutralisiert und
d) mit Wasser dispergiert wird.
Als Makroole werden solche Verbindungen eingesetzt, die ein Molekulargewicht
von 500 bis 5000, vorzugsweise von 800 bis 4500, höchst bevorzugt von 800 bis 3000
aufweisen. Besonders bevorzugt ist der Einsatz von Makrodiolen.
Bei den Makroolen handelt es sich insbesondere um Polyesterpolyole,
die z. B. aus Ullmanns Encyklopädie der technischen Chemie, 4. Auflage, 1980, Band
19, S. 62 – 65 bekannt sind. Bevorzugt werden Polyesterpolyole eingesetzt,
die durch Umsetzung von zweiwertigen Alkoholen mit zweiwertigen Carbonsäuren erhalten
werden. Anstelle der freien Polycarbonsäuren können auch die entsprechenden Polycarbonsäureanhydride
oder entsprechende Polycarbonsäureester von niederen Alkoholen oder deren Gemisch
zur Herstellung der Polyesterpolyole verwendet werden. Die Polycarbonsäuren können
aliphatisch, cycloaliphatisch, araliphatisch, aromatisch oder heterocyclisch sein
und ggf., z. B. durch Halogenatome substituiert und/oder ungesättigt sein. Beispiele
sind in EP 1264812A2 genannt. Bevorzugt sind Dicarbonsäuren der allgemeinen Formel
HOOC-(CH2)y-COOH, wobei y eine Zahl von 1 bis 20, bevorzugt
eine gerade Zahl von 2 bis 20 ist, z. B. Bernsteinsäure, Adipinsäure, Dodecandicarbonsäure
und Sebacinsäure.
Als Diole kommen die in EP
1264812 A2, Seite 3, ab Zeile 52 genannten in Betracht. Bevorzugt sind
Alkohole der allgemeinen Formel HO-(CH2)x-OH, wobei x eine
Zahl von 1 bis 20, bevorzugt eine gerade Zahl von 2 bis 20 ist. Beispiele hierfür
sind Ethylenglykol, Butan-1,4-diol, Hexan-1,6-diol, Octan-1,8-diol und Dodecan-1,12-diol.
Weiterhin bevorzugt sind Neopentylglykol und Pentandiol-1,5.
Ferner kommen auch Polycarbonat-Diole, wie sie z.B. durch Umsetzung
von Phosgen mit einem Überschuss von den als Aufbaukomponenten für die Polyesterpolyole
genannten niedermolekularen Alkohole erhalten werden können, in Betracht.
Geeignet sind auch Polyesterdiole auf Lacton-Basis, wobei es sich
um Homo- oder Mischpolymerisate von Lactonen, bevorzugt und endständige Hydroxylgruppen
aufweisende Anlagerungsprodukte von Lactonen an geeignete difunktionelle Startermoleküle
handelt. Als Lactone kommen bevorzugt solche in Betracht, die sich von Verbindungen
der allgemeinen Formel HO-(CH2)2-COOH ableiten, wobei z eine
Zahl von 1 bis 20 ist und ein H-Atom einer Methyleneinheit auch durch einen C1-
bis C4-Alkylrest substituiert sein kann. Beispiele sind ☐-Caprolacton,
&bgr;-Propionlacton, &ggr;-Butyrolacton und/oder Methyl-☐-caprolacton sowie
deren Gemische. Geeignete Starterkomponenten sind z. B. die vorstehend als Aufbaukomponenten
für die Polyesterpolyole genannten niedermolekularen zweiwertigen Alkohole. Die
entsprechenden Polymerisate des &egr;-Caprolactons sind besonders bevorzugt. Auch
niedere Polyesterdiole oder Polyetherdiole können als Starter zur Herstellung der
Lacton-Polymerisate eingesetzt sein. Anstelle der Polymerisate von Lactonen können
auch die chemisch äquivalenten Polykondensate der den Lactonen entsprechenden Hydroxycarbonsäuren,
eingesetzt werden.
Daneben kommen als Monomere Polyetherole in Betracht. Sie sind besonders
durch Polymerisation von Propylenoxid, Butylenoxid, Tetrahydrofuran, Styroloxid
oder Epichlorhydrin mit sich selbst, z.B. in Gegenwart von BF3 oder durch
Anlagerung dieser Verbindungen ggf. im Gemisch oder nacheinander, an Startkomponenten
mit reaktionsfähigen Wasserstoffatomen, wie Alkohole oder Amine, z.B. Wasser, Ethylenglykol,
Propan-1,2-diol, 2,2-Bis-(4-hydroxyphenyl)-propan oder Anilin erhältlich. Besonders
bevorzugt ist Polytetrahydrofuran eines Molekulargewichts von 500 bis 4500.
Ebenfalls geeignet sind Polyhydroxyolefine, bevorzugt solche mit 2
endständigen Hydroxylgruppen, z. B. &agr;-&ohgr;-Dihydroxypolybutadien, &agr;-&ohgr;-Dihydroxypolyacrylester
als Monomere. Solche Verbindungen sind beispielsweise aus der EP-A-0 622 378 bekannt.
Weitere geeignete Polyole sind Polyacetale, Polysiloxane und Alkydharze.
Neben den genannten Makroolen können ggf. auch kurzkettige Polyole
zugesetzt werden. Hierbei kommen beispielsweise kurzkettige Diole mit einem Molekulargewicht
von 62 bis 500, insbesondere 62 bis 200 g/mol in Betracht. Als kurzkettige Diole
werden vor allem als Aufbaukomponenten die für die Herstellung von Polyesterpolyolen
genannten kurzkettigen Alkandiole eingesetzt, wobei die unverzweigte Diole mit 2
bis 12 C-Atomen und einer gradzahligen Anzahl von C-Atomen sowie Pentan-1,5-diol
bevorzugt werden. Außerdem kommen Phenole, aromatische Dihydroxy-Verbin-dungen oder
Bisphenol A oder F als Diole in Betracht.
Als ionische oder potentiell ionische Polyole kommen erfindungsgemäß
2,2-Di-(hydroxymethyl)-alkanmonocarbonsäuren mit insgesamt bis zu 10 Kohlenstoffatomen
in Betracht. Als Monomere mit (potentiell) anionischen Gruppen kommen üblicherweise
aliphatische, cycloaliphatische, aralkylische oder aromatische Carbonsäuren und
Sulfonsäuren in Betracht, die mindestens eine alkoholische Hydroxylgruppe oder mindestens
eine primäre oder sekundäre Aminogruppe tragen, vor allem mit 3 bis 10 Kohlenstoffatomen,
wie sie auch in der US-A 3 412 054 beschrieben sind. Insbesondere sind Verbindungen
der allgemeinen Formel
in welcher R1 und R2 für eine C1- bis C4-Alkandiyl-Einheit
und R3 für eine C1- bis C4-Alkyl-Einheit steht,
geeignet. Besonders bevorzugt ist Dimethylolpropionsäure.
Als Polyisocyanate kommen erfindungsgemäß vorzugsweise die in der
Polyurethanchemie üblicherweise eingesetzten Diisocyanate in Betracht.
Insbesondere zu nennen sind Diisocyanate X(NCO)2 wobei
X für einen aliphatischen Kohlenwasserstoffrest mit 4 bis 12 Kohlenstoffatomen,
einen cycloaliphatischen oder aromatischen Kohlenwasserstoffrest mit 6 bis 15 Kohlenstoffatomen
oder einen aralkylischen Kohlenwasserstoffrest mit 7 bis 15 Kohlenstoffatomen steht.
Beispiele derartiger Diisocyanate sind Tetamethylendiisocyanat, Hexamethylendiisocyanat
(HDI), sowie weitere in EP 1264812 A2,
Seite 4 und 5 benannte.
Als Gemische dieser Isocyanate sind besonders die Mischungen der jeweiligen
Strukturisomeren von Diisocyanatotoluol und Diisocyanatodiphenylmethan von Bedeutung,
insbesondere ist die Mischung aus 80 mol-% 2,4-Diisocyanatotoluol und 20 mol-% 2,6-Diisocyanatotoluol
geeignet. Weiterhin sind die Mischungen von aromatischen Isocyanaten wie 2,4-Diisocyanatotoluol
und/oder 2,6-Diisocyanatotoluol mit aliphatischen oder cycloaliphatischen Isocyanaten
wie Hexamethylendiisocyanat (HDI) oder IPDI besonders vorteilhaft, wobei das bevorzugte
Mischungsverhältnis der aliphatischen zu aromatischen Isocyanate 4 : 1 beträgt.
Ganz besonders bevorzugt werden Isocyanate verwendet, die ausschließlich aliphatisch
gebundene NCO-Gruppen tragen.
Als Polyisocyanate kann man auch Isocyanate einsetzen, die neben freien
NCO-Gruppen weitere, von NCO-Gruppen abgeleitete Gruppen, wie z. B. Isocyanurat-,
Biuret-, Harnstoff-, Allophanat-, Uretdion- oder Carbodiimidgruppen tragen.
Die Herstellung der einsetzbaren Dispersionen von Polymeren enthaltend
Urethan- und/ oder Harnstoffgruppen wird in der EP
1264812 A2 beschrieben.
Ferner können die eingesetzten Polyharnstoff-Polyurethan-Dispersionen
auch hydrophobe Hilfsmittel, andere Dispersionen oder andere Hilfsmittel enthalten.
Hierfür kommen insbesondere die auf den Seiten 5, Zeile 64 bis Seite 7, Zeile 8
der DE 198 254 53 A1 beschriebenen
Stoffe in Betracht. Vorzugsweise werden jedoch die Polyharnstoff-Polyurethan-Dispersionen
ohne Zusatz weiterer Polymerdispersionen eingesetzt.
Die Polyharnstoff-Polyurethan-Dispersionen können auch Spurenelemente
enthalten. Hierfür kommen insbesondere die auf der Seite 2, Zeile 34 bis Zeile 36
der EP-380193 A2 beschriebenen Elemente in Betracht.
Ferner können die eingesetzten Polyharnstoff-Polyurethan-Dispersionen
auch Wirkstoffe enthalten. Vorzugsweise kommen hierbei solche in Betracht, die auf
Seite 3, Zeile 17 bis 39 der EP-380193 A2 beschrieben sind.
In dem erfindungsgemäßen Verfahren können auf die Düngemittel zwei
oder mehrere Schichten aufgebracht werden. In einer Ausführungsform können die beiden
Polymerschichten das Düngemittelgranulat zu unterschiedlichen Anteilen umhüllen,
wobei das eine Polymer Estergruppen enthält, und das andere Polymer Urethan- und/oder
Harnstoffgruppen enthält.
Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur
Herstellung der erfindungsgemäßen festen Düngemittel, wobei wenigstens eine Dispersion
eines Polymers, dass Estergruppen enthält und wenigstens eine Dispersion, enthaltend
wenigstens ein Polymer, das Urethan- und/oder Harnstoffgruppen aufweist, auf die
festen Düngemittel aufgebracht werden. Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren wird
zuerst eine Dispersion, enthaltend wenigstens ein Polymer, dass Estergruppen enthält
und danach wenigstens eine weitere Dispersion, enthaltend ein Polymer, dass Urethan-
und/oder Harnstoffgruppen enthält aufgebracht.
Als weitere Schicht können in einer Variante der Erfindung prinzipiell
alle für Beschichtungen von Düngemittel verwendbaren Substanzen, die verschieden
von den erfindungsgemäß verwendeten Polyurethan-, Polyharnstoff- und Polyester-Dispersionen
sind, eingesetzt werden.
Das Aufbringen der Dispersionen erfolgt zweckmäßigerweise durch Aufsprühen.
Die erfindungsgemäß verwendeten Dispersionen können für Beschichtungsverfahren bei
erhöhten Prozesstemperaturen eingesetzt werden. Die bei höheren Temperaturen wesentlich
höheren Wasserdampfdrücke steigern die Kapazität einer Beschichtungsanlage erheblich.
Vorzugsweise erfolgt das Beschichten bei einer Temperatur von 10 bis 110 °C,
vorzugsweise 30 bis 70 °C.
Um zu vermeiden, dass die erfindungsgemäßen festen Düngemittel beim
Aufbringen der wässrigen Dispersionen angelöst werden, bringt man pro Zeiteinheit
nur eine begrenzte Menge der Dispersionen auf und sorgt dafür, dass das Wasser rasch
verdunsten kann.
Dies wird zweckmäßigerweise dadurch erreicht, dass man eine Wirbelschicht,
die durch Aufwirbeln des Ausgangsdüngemittelgranulats mit einem Wirbelgas erzeugt
wird, bei einer Temperatur von 10 bis 110 °C, vorzugsweise 30 bis 70 °C,
mit den Dispersionen besprüht. Nach dem Aufsprühen der Lösungen bzw. Dispersionen
wird die Wirbelschicht solange aufrechterhalten, bis das Dispergiermedium verdunstet
ist.
Derartige Wirbelschicht-Auftragsverfahren sind allgemein bekannt und
für die Herstellung von beschichteten Düngemittelgranulaten in der US-A-5 211 985
beschrieben. Mit diesem Verfahren lassen sich besonders gleichmäßige und dünne Beschichtungen
erzeugen, die im Allgemeinen eine Dicke von 10 bis 150 &mgr;m, vorzugsweise 10 bis
100 und insbesondere 20 bis 80 &mgr;m aufweisen.
Die erfindungsgemäß einsetzbaren Dispersionen können auch weitere
Feststoffe wie z.B. Talkum, SiO2, Al2O3 oder TiO2
enthalten. Diese Feststoffe werden auf die erfindungsgemäßen festen Düngemittel
aufgebracht, um die Neigung der beschichteten Mittel zum Verkleben und Verbacken
zusätzlich zu verringern.
Die erfindungsgemäß beschichteten Düngemittel werden ggf. zusammen
mit Nitrifikationsinhibitoren oder Wachstumsregulatoren nach üblichen Methoden auf
den Boden gebracht, wo sie die Nährstoffe über einen längeren Zeitraum hinweg freisetzen.
Die Düngemittel zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie selbst bei erhöhter
Temperatur vergleichsweise wenig zum Verkleben und Verbacken neigen und ihre Hülle
unempfindlich gegen mechanische Beanspruchungen ist, wie sie typischerweise beim
Umfüllen oder beim Transport oder bei der Anwendung auftreten.
Nitrifikationsinhibitoren sind Verbindungen, die die oxidative Umwandlung
von Ammonium in Nitrate oder Nitrite im Boden verhindern können. Diese Hinderung
ist erstrebenswert, da der Nitrat- bzw. Nitritstickstoff wegen seiner großen Beweglichkeit
ständig von Verlusten durch Auswaschung bedroht ist und dann nicht mehr den Pflanzen
zur Verfügung steht. In der vorliegenden Erfindung können als Nitrifiktionsinhibitoren
bereits beschriebene Verbindungen wie Dicyandiamid oder Pyrazolverbindungen eingesetzt
werden. Geeignete Pyrazolverbindungen sind beispielsweise in DE-A-41 28 828 und
DE-A-196 31 764 beschrieben. Besonders bevorzugt sind 3,4-Dimethyl-pyrazol, 4-Chlor-3-methylpyrazol,
N-Hydroxymethyl-3,4-dimethylpyrazol, N-Hydroxy-methyl-4-Chlor-3-methylpyrazol sowie
Säureadditionssalze davon, insbesondere in mineralsaurer Lösung. Beispielsweise
kann 3,4-Dimethylpyrazol in einer konzentrierten Phosphorsäurelösung eingesetzt
werden, wobei es dann als 3,4-Dimethylpyrazolphosphat (3,4-DMPP) vorliegt. Es können
jedoch auch Nitrate, Chloride, Sulfate, Salze organischer Säuren wie z.B. Acetate,
Oxalate und Polysulfonate aufgebracht werden. Die Nitrifikationsinhibitoren können
im Gemisch mit den Düngemitteln vorliegen.
Die Erfindung wird durch die nachfolgenden Beispiele näher erläutert:
Nachfolgend sind Daten über die Nährstofffreisetzung unter Laborbedingungen und
die retardierende Wirkung im pflanzenbaulichen Test mit Chinakohl angegeben. Zur
Charakterisierung der Nährstofffreisetzung wurden die beschichteten Düngemittelgranulate
einem Auslaugtest unterzogen. Hierbei wurde eine Probe des zu untersuchenden beschichteten
Düngemittelgranulats (50 g) in eine U-förmige Glasvorrichtung gegeben und diese
anschließend täglich mit 1500 ml destilliertem Wasser bei 20 °C gleichmäßig
durchspült. Die aufgefangene Spülflüssigkeit wurde täglich auf ihren Nährstoffgehalt
(meist nur Stickstoff) untersucht, das Ergebnis zu der im Düngemittelausgangsgranulat
vorhandenen Nährstoffmenge ins Verhältnis gesetzt und als Prozentzahl ausgedrückt.
Die Ergebnisse der über mehrere Tage hinweg durchgeführten Untersuchungen sind zusammen
mit einigen Vergleichswerten im oberen Teil der Tabelle zusammengefasst.
Beschichtete Düngemittel sollen eine Langzeitwirkung und eine langsame
Freisetzung der Nährstoffe gewährleisten. Im Pflanzenversuch lässt sich darstellen,
wie sich eine Retardierung in Abhängigkeit der aufgebrachten Beschichtungsmenge
verhält. Diese Langzeitwirkung kann beispielsweise gezeigt werden, indem Kulturpflanzen,
wie z.B. Chinakohl, zu Kulturbeginn gedüngt werden und dann aufwachsen. Nach Ende
der Wachstumsperiode werden sie geschnitten, und das Frischgewicht wird bestimmt.
Geringes Frischgewicht bedeutet eine stärkere Retardierung des eingesetzten Düngemittels.
Da die Langzeitwirkung bei guten beschichteten Düngemitteln länger als die Kulturzeit
des Chinakohls ist, wird in das gleiche Gefäß ohne Nachdüngung nach Ernte der ersten
Pflanze eine zweite eingesetzt. Auch sie kann mit den vorhandenen Düngemitteln wachsen.
Durch diese Wiederholung wird die Freisetzungscharakteristik geprüft über einen
Zeitraum, der einer sehr langen Kulturzeit entsprechen kann. Die Ergebnisse dieser
Versuche sind im unteren Teil der Tabelle zusammengefasst und zeigen die verbesserte
Retardwirkung der erfindungsgemäßen Düngemittel.
Die N-Freisetzung im Labor ist bei gleicher Gesamtpolymermenge auf
dem Düngemittel bei den erfindungsgemäßen Varianten deutlich stärker retardiert
als bei den Vergleichsbeispielen (vgl. Bsp.1, 2 mit 6; 3 mit 4). Die Chinakohlerträge
sind über die ersten beiden Schnitte (entsprechen 8–10 Wochen Kulturzeit)
wesentlich gleichmäßiger verteilt, als bei den ersten Vergleichsbeispielen. Außerdem
sind die Erträge des ersten Schnittes deutlich reduziert, was für eine gute Retardierung
des Düngers spricht. Vergleicht man Beispiel 2 mit 4 so erkennt man, dass ein besseres
Ertragsergebnis mit insgesamt weniger Hüllmaterial erzielt werden kann. In Beispiel
5 wird bei dem schichtweisen Aufbau mit 4 % Gesamtmenge Polymer stärker retardiert
als bei Beispiel 3 (ohne Schichtaufbau) mit 5% Polymer.
D.h. es ist weniger Polymer erforderlich um die gleiche Retardierung
zu erhalten.
Anspruch[de]
Feste Düngemittel, die wenigstens von einer inneren, biologisch abbaubare
Polymere enthaltenden und einer äußeren, andere biologisch abbaubare Polymere enthaltenden
Schicht umgeben sind, dadurch gekennzeichnet, dass ein Polymer Estergruppen
und ein anderes Polymer Urethan- und/oder Harnstoffgruppen enthält, und die wenigstens
eine innere, biologisch abbaubare Polymere enthaltende Schicht, Estergruppen enthält.
Feste Düngemittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
äußere, biologisch abbaubare Polymere enthaltende Schicht, Urethan- und/oder Harnstoffgruppen
enthält.
Verfahren zur Herstellung von festen Düngemitteln nach Anspruch 1 und
2, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Dispersion, enthaltend
ein Polymer, das Estergruppen enthält und wenigstens eine weitere Dispersion, enthaltend
ein anderes Polymer, dass Urethan- und/oder Harnstoffgruppen enthält, aufgebracht
werden, wobei zunächst die Dispersion, enthaltend das Polymer mit Estergruppen,
aufgebracht wird.
Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass wässrige Dispersionen
eingesetzt werden, die jeweils 40 bis 95 Gew.-% Wasser und 5 bis 60 Gew.-% Polymer
enthalten.
Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die wässrigen
Dispersionen weitere Feststoffe, ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Talkum,
SiO2, Al2O3 und TiO2 enthalten.
Verwendung der festen Düngemittel gemäß Anspruch 1 zur retardierenden
Freisetzung der Wirkstoffe für Pflanzen.