| Dokumentenidentifikation |
DE102004013640A1 06.10.2005 |
| Titel |
Werkzeug und Vorrichtung zur Herstellung von Gewindelöchern |
| Anmelder |
Gühring, Jörg, Dr., 72458 Albstadt, DE |
| Erfinder |
Grüner, Josef, 72474 Winterlingen, DE |
| Vertreter |
WINTER, BRANDL, FÜRNISS, HÜBNER, RÖSS, KAISER, POLTE, Partnerschaft, 80336 München |
| DE-Anmeldedatum |
19.03.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004013640 |
| Offenlegungstag |
06.10.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
06.10.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
B23G 7/00
|
| IPC-Nebenklasse |
B21D 31/02
|
| Zusammenfassung |
Beschrieben wird ein Verfahren, ein Werkzeug und eine Vorrichtung zur Herstellung von Gewindelöchern, insbesondere in Werkstücken geringer Materialstärke. Mit einem Reib- und Aufweitungsabschnitt des Werkzeugs wird das Werkstück durch Reibkontakt im wesentlichen durchgängig erwärmt und das erwärmte Material in radialer und axialer Richtung durch das Werkzeug verdrängt. In einem durch die Verdrängung des Materials entstandenen Auge wird unter Verwendung eines Gewindeausbildungsabschnitts desselben Werkzeugs ein Gewinde ausgebildet. Die Vorrichtung ist zum Aufnehmen und Antreiben des Werkzeugs und zur Steuerung gemäß dem Verfahren ausgerüstet.
|
| Beschreibung[de] |
|
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren, ein Werkzeug
und eine Vorrichtung zur Herstellung von Gewindelöchern, insbesondere in Werkstücken
geringer Materialstärke, vorzugsweise in Werkstücken aus einem metallischen Werkstoff.
Es war schon immer ein Problem, in Bauteilen dünnen Querschnitts Löcher
mit einem Innengewinde herzustellen, da die Methode, zunächst mit einem spanabhebenden
Verfahren ein Loch zu bohren und dann ein Gewinde in dieses zu schneiden, wegen
der kurzen Gewindelänge und daher der geringen Zahl von nutzbaren Gewindegängen
oft ungeeignet ist. Die Verwendung von sogenannten Maschinengewindebohrern, die
den Vorgang des Bohrens und Gewindeschneidens in sich vereinigen, stößt bei geringen
Materialstärken auf die gleichen Probleme.
Zur Vergrößerung der Gewindelänge ist es seit langem bekannt, dünne
Werkstücke durch Auflöten oder Aufschweißen von zusätzlichen Materialstärken aufzudoppeln
oder in Bohrlöcher Buchsen einzulöten oder einzuschweißen oder Gewindeniete einzubringen.
Alle diese Verfahren sind energie-, material und zeitaufwendig und verursachen Lärm
und Abfall und sind daher aus wirschaftlicher Sicht nicht optimal.
Für sehr dünne Bleche sind kaltverformende Werkzeuge oder auch selbstschneidende
Schrauben bekannt, die ein Blech perforieren, durch Kaltumformung verdrängen und
in den verdrängten Blechteil ein Gewinde eindrücken. Ein Werkzeug und eine Schraube
dieser Art, wie es beispielsweise in der US 3,429,171
offenbart ist, weist einen Dorn von konischer oder konkaver Kontur mit einer scharfen
Spitze auf, dem sich ein zylindrischer Abschnitt mit einem darauf erhabenen Gewindeformteil
anschließt. Dieses Werkzeug eignet sich jedoch nur für sehr dünne Bleche nicht zu
großer Festigkeit. Auch sind der Standzeit und der Arbeitsgeschwindigkeit aufgrund
eines raschen Abstumpfens der Spitze Grenzen gesetzt.
Um dünnwandige Werkstücke mit Bohrungen ausstatten zu können, die
eine verbesserte Führung für ein darin aufzunehmendes Teil bereitstellen, ist man
schon frühzeitig dazu übergegangen, Werkzeuge zu verwenden, die beim Einbringen
eines Bohrlochs gleichzeitig eine Art Buchse ausbilden.
Aus den Dokumenten DE-OS 23 59 794
und DE-OS 25 52 665 ist ein solches Werkzeug
in Form eines um seine Achse drehbarenDorns bekannt, mit Hilfe dessen ein Loch in
einer metallenen Platte oder der Wand eines metallenen Rohres gebildet werden kann.
Dieses bekannte Werkzeug ist in 8A bis 8D
in der Seitenansicht und in drei Querschnittsvarianten dargestellt. Wie in
8A gezeigt, weist das Werkzeug 910 einen Kegelabschnitt
912 mit einer Zentrierspitze 911 auf. An den Kegelabschnitt
912 schließt sich ein erster Zylinderabschnitt 914 an, dem ein
zweiter Zylinderabschnitt 916 größeren Durchmessers folgt. Darauf folgt
ein ebenfalls zylindrischer Schaftabschnitt 918, der zur Aufnahme in einem
Handbohrwerkzeug oder einer Werkzeugmaschine vorgesehen ist. Der Kegelabschnitt
912 und der erste Zylinderabschnitt 914 weisen gemäß der
DE 23 59 794 einen dreieckigen Querschnitt
auf, wobei die Spitzen des Dreiecks entweder, wie in 8B
gezeigt, durch eine Kreisbahn abgeschnitten oder, wie in 8C
gezeigt, mit einem stumpferen Winkel als den Eckenwinkeln des Dreiecks spitz zugeschliffen
sind. In der DE 25 52 665 wird diese durch
die Grundform eines gleichseitigen Dreiecks definierte Querschnittsform weiterentwickelt,
indem die Dreiecksseiten konvex gekrümmt ausgebildet sind und in ihren Ecken bogenförmig
ineinander übergehen. Mit dieser in 8D in vergrößertem
Maßstab gezeigten Querschnittsform wird das Ziel verfolgt, die Standzeit zu erhöhen
und die Eignung des Werkzeugs zur Bearbeitung harter Materialien wie Eisen und Stahl
zu verbessern.
Der Verfahrensablauf eines Bohrverfahrens mit dem oben genannten Werkzeug
910 nach dem Stand der Technik ist schematisch in 9
gezeigt, die einer Darstellung auf der Internetseite der Kavon CZ s.r.o., CZ, nachempfunden
ist. In der Figur ist auch ein anschließender Gewindeausbildungsschritt angedeutet.
Die Figur zeigt, wiedas Werkzeug 910 in eine ebene Platte
900 eine Bohrung einbringt. Wird das Werkzeug 910 mit seiner Spitze
auf die Oberfläche des Werkstücks 900 aufgesetzt und mit ausgreichender
Drehzahl in Drehung versetzt, erwärmt sich das Material durch die Reibung zwischen
der Werkzeugspitze und der Oberfläche. Bei geeigneter Auswahl der Drehzahl beginnt
das Material alsbald zu fließen und weicht dem Druck der Werkzeugspitze aus, wobei
es sowohl nach unten und radial nach außen zurückgedrängt als auch nach oben und
radial zu Seite aufgeworfen wird, bis das Werkzeug durch die vergleichsweise dünne
Wand hindurchbricht und mit dem zweiten Zylinderabschnitt auf dem wulstartig nach
außen aufgeworfenen Material aufsetzt und dieses dadurch abplattet. Das verdrängte
Material des Werkstücks nimmt dabei insgesamt eine Form eines Kragens oder Auges
bzw. einer Buchse 905 an, der bzw. die sich den Umrissen des Werkzeugs
anschmiegt und nach Entfernen des Werkzeugs erhalten bleibt. Die Länge bzw. Dicke
des entstandenen Kragens oder Auges bzw. der entstandenen Buchse 905 übersteigt
dabei die Dicke des Werkstücks selbst.
Dieses Verfahren, das die Grundlage des sogenannten "Flowdrill"- oder
"Fließformbohr"-Technologie bildet (der Begriff "Flowdrill" ist ein geschütztes
Kennzeichen der Firma Flowdrill B.V., NL), wurde in den folgenden Jahren weiter
entwickelt und verfeinert. So offenbart die Europäische Patentschrift
EP 0 057 039 B1 einen Fließformbohrer
zum Versehen von Blechmaterial mit Löchern, dessen Querschnitt in dem Kegelabschnitt
bzw. dem ersten Zylinderabschnitt eine Polygonform der Eckenzahl 3 oder 4 mit konvexen
Seiten und gerundeten Ecken aufweist, deren Linienverlauf einer bestimmten komplexen
harmonischen Funktion gehorcht. Die EP 0
015 518 A1 offenbart einen Fließformbohrer, dessen Spitze eine kurze Schneidkante
aufweist.
Weitere Sonderformen sind aus den Veröffentlichungen der Flowdrill
B.V., NL, der Frictiondrill Inc., US, und der Kavon CZ s.r.o., CZ bekannt, u.a.
aus deren Internetseiten. In der durch den zweiten Zylinderabschnitt definierten
Stirnfläche kann ein Formabschnitt in der Art einer Nut vorgesehen sein, der dem
niedergedrückten Material eine definierte Form verleiht. Durch die Länge des ersten
Zylinderabschnitts 914 kann die Form des entstehenden Loches gesteuert
werden. Wenn der erste Zylinderabschnitt kurz ist, kann das Loch einen sich in Werkzeugvorschubrichtung
kegelförmig verjüngenden Querschnitt aufweisen. Ist der erste Zylinderabschnitt
dagegen lang, kann damit ein durchgehend zylindrisches Loch hergestellt werden.
Anstelle des zweiten Zylinderabschnitts 914 kann auch ein zweiter Kegelabschnitt
vorgesehen sein, dessen Kegelwinkel spitzer als der des ersten Kegelabschnitts
912 ist. Auch kann anstelle des zweiten Zylinderabschnitts 916
ein Flach- oder Kegelsenkteil vorgesehen sein, um den nach außen aufgeworfenen Materialanteil
zu plattieren und einen gegebenenfalls entstandenen Grat zu entfernen.
Die Vorteile dieses Verfahrens liegen auf der Hand. Das im Bereich
des Loches wegfallende Material wird genutzt, um eine Buchse auszubilden, deren
Länge die Materialstärke erheblich übersteigt. Unter Einwirkung großer Reibungswärme
fließt das Material und verfestigt sich wieder, was zur Endfestigkeit und Formtreue
der ausgebildeten Buchse, besonders im Vergleich mit kaltgeformten Strukturen, beiträgt.
Ein in ein solches Loch eingebrachtes Gewinde weist eine größere nutzbare Länge
auf und bricht nicht so leicht aus wie ein in eine dünne Wand geschnittenes Gewinde.
Zusätzliche energie-, material- und zeitaufwendige Verfahrensschritte wie Löten,
Schweißen oder Nietensetzen entfallen.
Wie aus der 9 ersichtlich, schließt sich
dem Fließbohrprozeß ein Gewindeausbildungsprozeß an. Dabei erfolgt die Herstellung
des Gewindes mit Hilfe eines separaten Gewindeformwerkzeugs 920, das nicht
durch spanenden Werkstoffabtrag, sondern durch Verdrängen bzw. Fließformen des Werkstoffes
arbeitet ("Flowtapping").
Solche Gewindeformer, auch Gewindefurcher oder Gewindedrücker genannt,
sind in der Technik bekannt. Die Unterschiede in der Geometrie zwischen einem Gewindefurcher
und einem eine spanabhebende Bearbeitung vornehmenden Gewindebohrer sind nachstehend
mit Bezug auf 10A bis 10C
einerseits und 11A bis 11C
andererseits beschrieben. 12 zeigt das Fließverhalten
des Materials bei der Druckumformung durch das Gewindeformen, insbesondere die Wirkungsweise
eines Anlaufes des Gewindeformers. Diese Figuren sind dem Firmenprospekt Nr. 300
087/02123-VIII-15 der Gühring oHG entnommen. Auf diesen Prospekt wird in dieser
Anmeldung vollinhaltlich Bezug genommen, insbesondere in Bezug auf Einzelheiten
der Technologie des Gewindefurchens.
In 10A bis 10C
ist die Werkzeuggeometrie eines Gewindebohrers und die Geometrie eines mit einem
Gewindebohrer hergestellten Gewindes nach dem Stand der Technik dargestellt. Dabei
zeigt 10A einen Querschnitt eines Gewindebohrers
950, 10B einen Längsschnitt eines vorderen
Teils des Gewindebohrers 950, und 10C einen
Längsschnitt durch einige Zähne eines in einem Werkstück 960 mit Hilfe
des Gewindebohrers 950 hergestellten Gewindes. Der Gewindebohrer
950 weist in bekannter Weise eine Mehrzahl von Spannuten 952 auf,
die eine Mehrzahl von Schneidstollen 954 mit jeweils einer Schneidkante
954a definieren. In 10A und 10B
ist mit der Bezugsziffer 956 ein Außendurchmesser des Werkzeugs bezeichnet.
Mit Bezugsziffer 958 ist in 10B die Linie
eines Anschnitts bezeichnet, der zum leichteren Eindrehen des Werkzeugs in das Werkstück
dient, und mit Bezugsziffer 957 ist ein Kerndurchmesser bezeichnet. Wie
aus 10B ersichtlich, ist der Anschnitt 958
durch konisches Abschneiden der Spitzen der ersten Zähne ausgebildet, während der
Kernduchmesser 957 auch im Bereich des Anschnitts unverändert bleibt.
In 11A bis 11C
ist die Werkzeuggeometrie eines Gewindefurchers und die Geometrie eines mit einem
Gewindefurcher hergestellten Gewindes nach dem Stand der Technik dargestellt. Dabei
zeigt 11A einen Querschnitt eines Gewindefurchers
970, 11B einen Längsschnitt eines vorderen
Teils des Gewindefurchers 970, und 11C einen
Längsschnitt durch einige Zähne eines mit Hilfe des Gewindefurchers 970
in einem Werkstück 980 hergestellten Gewindes. Der Gewindefurcher
970 weist in bekannter Weise einen polygonalen Querschnitt auf, der in
seinen erhabenen Teilen eine Mehrzahl von Drückstollen 972 definiert. In
den zurückgenommenen Teilen des polygonalen Querschnitts sind Schmiernuten
974 ausgebildet. In 11A und 11B ist
mit der Bezugsziffer 976 ein Außendurchmesser des Werkzeugs bezeichnet.
Mit Bezugsziffer 978 ist in 11B die Linie
eines Anlaufs bezeichnet, der zum leichteren Eindrehen des Werkzeugs in das Werkstück
dient, und mit Bezugsziffer 977 ist ein Kerndurchmesser bezeichnet. Wie
aus Figur DB ersichtlich, sind im Bereich des Anlaufs 978 die Geometrien
der Zähne vollständig erhalten, und der Kerndurchmesser im Bereich des Anlaufs
978 verjüngt sich parallel zu diesem.
In 10C und 11C
sind die Unterschiede in der Geometrie zwischen einem durch Schneiden hergestellten
Gewinde und einem durch Furchen hergestellten Gewindes zu sehen.
Bei dem durch Schneiden hergestellten Gewinde in dem Werkstück
960 werden durch spanenden Materialabtrag Nuten 962 ausgebildet,
die wiederum Zahnflanken 964 definieren. An einer Stelle 966 gehen
die Zahnflanken in den Zahngrund über. Durch die Schneidwirkung des Gewindeschneiders
950 wird der "Faserverlauf" 968 im Gefüge des Materials des Werkstücks
960 durchtrennt, wodurch die Tragfähigkeit des Gewindes verringert wird,
im Einzelnen durch eine vergrößerte Kerbwirkung an einer Übergangsstelle
966.
Demgegenüber werden beim Furchen des Gewindes in dem Werkstück
980 die Fasern 988 nur gestaucht, aber nicht abgeschnitten. An
einer Übergangsstelle 986 zwischen der Zahnflanke 984 und dem
Zahngrund liegt daher Material in einem verdichteten Zustand vor. Dadurch weist
diese Übergangsstelle eine hohe Zähigkeit auf im Vergleich mit dem geschnittenen
Gewinde. Daher sind die Zähne eines gefurchten Gewindes stabiler und brechen nicht
so leicht aus wie die Zähne eines geschnittenen Gewindes.
Die Einzelheiten der Ausbildung eines Gewindes durch Furchen sind
in 12 dargestellt. Hier ist der vordere Teil des Gewindefurchers
970 im Bereich des Anlaufs dargestellt, und zwar mit seinen ersten drei
Zähnen bzw. Gängen 972a, 972b und 972c. Das Werkzeug
970 wird dabei gedreht und in Richtung eines Pfeils "III" translatorisch
bewegt. Jeder der Gänge 972a, 972b, 972c dringt tiefer
in das Material des Werkstücks 980 ein. Dadurch wird das bearbeitete Material
immer weiter aufgeworfen, bis es in einer Art Wellenbewegung zwischen den beiden
Zahnflanken überschägt und eine Furche 990 bildet. Der Zustand der Ausbildung
der Furche 990 wird im Allgemeinen als Idealzustand eines gefurchten Gewindes
angesehen. Jede weiter gehende Verformung, also etwa eine weitere Verdrängung des
Materials so, daß sich die Furche 990 schließt, verschlechtert die Eigenschaften
des Gewindes.
Allerdings sind die Verfahren eines Einbringens von Gewinden in durch
Fließformbohren hergestellten Durchgangslöchern nicht auf Furchen beschränkt. Vielmehr
können auch Gewindeschneider eingesetzt werden, vorausgesetzt, die Werkstofftemperatur
erlaubt ein solches Verfahren.
Ferner ist das Verfahren des Gewindefräsens bekannt, bei dem das Werkzeug
(der Gewindefräser) eine Geometrie ähnlich einem Gewindeschneider aufweist, der
Außendurchmesser des Werkzeugs aber geringer als der Innendurchmesser des zu bearbeitenden
Loches ist und nicht eine sich wendelförmig über die Länge des Gewindeteils erstreckende
Rillen, sondern eine Mehrzahl von Umfangsrillen auf der Außenfläche des Werkzeugs
ausgebildet sind. 13 und 14
zeigen jeweils den Gewindeteil eines Gewindebohrers und eines Gewindefräsers in
der Seitenansicht, und 15 zeigt einen Verfahrensablauf
beim Gewindefräsen. Diese Figuren sind dem Firmenprospekt Nr. 111 905/0145-IX-06
"VHM-Gewindefräser" der Firma Gühring oHG entnommen bzw. Darstellungen hieraus nachempfunden.
Auf diesen Prospekt wird in dieser Anmeldung vollinhaltlich Bezug genommen, insbesondere
in Bezug auf Einzelheiten der Technologie des Gewindefräsens. Wie in G
gezeigt, wird beim Gewindefräsen der Fräser axial in ein Loch eingeführt, radial
an die Lochwand gefahren, wobei das Werkzeug bereits dreht, und dann wird das Werkzeug
in einem vollständigen Kreisbogen geführt, wobei die Außenkontur des Werkzeugs den
Kerndurchmesser des Gewindes beschreibt und die Vorschubgeschwindigkeit so gewählt
ist, daß das Werkzeug mit Vollendung des kreisförmigen Bogens um genau eine Gewindesteigung
fortschreitet. Schließlich wird das Werkzeug radial von der Wand weg gefahren und
axial aus der Bohrung geführt. Es versteht sich, daß die besondere Kinematik des
Vorgangs einer besonders eingerichtete Werkzeugmaschine bedarf.
Eine dem Gewindefurchen verwandte Technologie nutzt die Kinematik
des Gewindefräsens und kombiniert diese mit dem Prinzip des Gewindefurchens. Dabei
wird ein Werkzeug mit ähnlicher Geometrie wie der eines Gewindefurchers eingesetzt,
bei dem wie beim Gewindefräser die Gewinderillen nicht wendelförmig, sondern in
Umfangsrichtung ausgebildet sind und der Querschnitt des Gewindeteils einen polygonalen
Querschnitt mit mehreren Drückstollen aufweist. Wird nun das Werkzeug durch die
Maschine wie beim Gewindefräsen in einer zirkularen Art geführt, wird das Gewinde
nicht durch Spanabheben, sondern wie beim Gewindefurchen durch plastische Verformung
des Werkstoffs ausgebildet, indem die Drückstollen die Kontur des Gewindes sozusagen
in das Material "hämmern". Diese Art der Gewindeausbildung, die "Chipless Thread
Milling" oder auch "Zirkulargewindefurchen" genannt wird, ist Gegenstand der deutschen
Patentanmeldung Nr. 103 18 203.9 des Anmelders der vorliegenden Erfindung.
Die vorstehende Beschreibung macht deutlich, dass es zur Ausbildung
hochwertiger und hochbelastbarer Gewinde, insbesondere in dünnwandigen Werkstücken
ganz entscheidend darauf ankommt, den das Gewinde ausbildenden Arbeitsgang möglichst
genau auf die zuvor eingebrachte Bohrung abzustimmen. Bislang gelingt dies nur dadurch,
dass verschiedene Werkzeuge sequenziell zum Einsatz kommen, die hinsichtlich ihrer
Geometrie vom Fachpersonal ausgewählt und zusammengestellt sowie im Fertigungsprozess
gesondert positioniert werden müssen. Es hat sich gezeigt, dass dadurch oftmals
die erwünschte Qualität des Gewindes hinsichtlich Genauigkeit und Festigkeit nicht
erzielt werden konnte.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zu Grunde ein besonders wirtschaftliches
Verfahren und eine entsprechende Vorrichtung zur Herstellung hochwertiger Gewinde
in Werkstücke insbesondere geringer Materialstärke bereitzustellen, mit dem bzw.
mit der es gelingt die Genauigkeit und die Qualität des herzustellenden Gewindes
erheblich anzuheben.
Die Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst.
Bevorzugte Ausführungsformen und vorteilhafte Weiterentwicklungen der Erfindung
bilden den Gegenstand der Unteransprüche.
Gemäß einem ersten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung weist
ein Verfahren zur Herstellung eines Gewindes in einem Werkstück vorzugsweise dünner
Materialstärke die Schritte des Anspruchs 1 auf.
Erfindungsgemäß wird das Werkzeug zur Herstellung der "Buchse" im
dünnwandigen Werkstück nach dem sogenannten Fließformbohrverfahren mit dem Gewindeausbildungswerkzeug
zusammengefasst. Dadurch entfallen nicht nur Maschineneinstellschritte, sondern
auch Fehlerquellen bei der Auswahl des Werkzeugs und bei der Positionierung der
Werkzeuge. Denn das erfindungsgemäß modifizierte Werkzeug hat bereits eine optimal
aufeinander abgestimmte Geometrie der verschiedenen Werkzeug-Funktionsabschnitte,
wobei vorteilhafter Weise hinzukommt, dass diese Funktionsabschnitte, d.h. Bohrungsaufweitungsabschnitt
und Gewindeausbildungsabschnitt, automatisch exakt zueinander zentriert sind. Schon
allein dadurch wird die Qualität des Gewindes bei vereinfachtem Verfahren verbessert.
Es kommt hinzu, dass das erfindungsgemäße Verfahren in vorteilhafter
Weise den plastifizierten Zustand des Materials ausnützen kann, weil der Gewindeausbildungsabschnitt
mit geringer zeitlicher Verzögerung in das frisch geformte Loch eingreift. Dies
kann dazu benutzt werden, die Bearbeitungsgeschwindigkeit wesentlich anzuheben,
ohne Qualitätsabstriche zu machen.
Durch die Ausbildung des Gewindes mit dem gleichen Werkzeug wie dem
zur Ausbildung des Durchgangslochs durch Fließformen werden somit die Verfahrensschritte
sowie die Anzahl der benötigten Werkzeuge reduziert, wobei sogar die Fließeigenschaften
des erwärmten Materials – bei Bedarf – vorteilhaft ausgenutzt werden
können.
Der Verfahrensschritt der Ausbildung des Gewindes kann durch alle
bislang bekannten Techniken, wie z.B. durch Furchen, Zirkularfurchen, Schneiden
oder Fräsen erfolgen, wobei die in der Beschreibungseinleitung beschriebenen Werkzeuggeometrien
im Wesentlichen beibehalten werden können. Eine Modifikation der Gewindeausbildungsabschnitte
im Vergleich zur herkömmlichen Ausbildung kann sich allerdings dadurch ergeben,
dass das Einbringen des Gewindes in ein gegebenenfalls noch plastisches Material
erfolgt. In diesem Fall kann beispielsweise ein Gewindeformabschnitt eine im Vergleich
zur herkömmlichen Geometrie eines Gewindeformers größere Materialverdrängung bewirken.
Es hat sich gezeigt, dass durch einfache geometrische Abstimmung der
beiden hauptsächlichen Funktionsabschnitte des erfindungsgemäßen Werkzeug, d.h.
des Bohrungseinbringungsabschnitts und des Gewindeausbildungsabschnitts, der Prozeßablauf
so gesteuert werden kann, dass die Werkstücktemperatur den Bedürfnissen des jeweiligen
Verfahrensschrittes optimal angepaßt ist.
Beim Einsatz eines Gewindefurchers, der in ein durch vorheriges Fließformbohren
hergestelltes Durchgangsloch eingreift, kann der Zustand des zu bearbeitenden Werkstoffs
besonders vorteilhaft zur Anhebung der Wirtschaftlichkeit des Herstellungsverfahren
benutzt werden.
Die Schritte eines Erwärmens und eines Verdrängens werden vorzugsweise
mit einer ersten Drehzahl und einer ersten Vorschubgeschwindigkeit durchgeführt,
die an die Schmelztemperatur und das Fließverhalten des Materials des Werkstücks
angepaßt sind, während der Schritt eines Ausbildens eines Gewindes mit einer zweiten
Drehzahl und einer zweiten Vorschubgeschwindigkeit durchgeführt werden, die zusätzlich
an die Steigung des Gewindes angepaßt sind.
Das Verfahren kann ferner einen Schritt eines Formens des Lochrandes
mit dem gleichen Werkzeug, insbesondere durch Fräsen oder Senken aufweisen sowie
einen Schritt eines Entfernens des Werkzeugs aus dem Bohrloch enthalten. Der Schritt
eines Formens des Lochrandes kann einen Schritt eines Steuerns
der Axialkraft des Werkzeugs beinhalten.
Schließlich kann das Verfahren in allen Schritten einen Schritt eines
Einstellens der Werkzeug- und Werkstücktemperatur aufweisen. Der Schritt einer Temperatureinstellung
kann die Schritte eines Anpassens der Drehzahl und/oder eines Anpassens der Vorschubgeschwindigkeit
und/oder eines Kühlens des Werkzeugs aufweisen. Dabei kann die Temperatureinstellung
so angepaßt sein, daß die für den jeweiligen Verfahrensschritt optimale Werkzeug-
und Werkstücktemperatur erreicht wird.
Die oben genannte Aufgabe wird gemäß einem zweiten Gesichtspunkt der
vorliegenden Erfindung durch ein drehantreibbares Werkzeug gemäß Anspruch 16 gelöst.
Mit einem solchen Werkzeug kann das Verfahren des ersten Gesichtspunkt der vorliegenden
Erfindung durchgeführt werden, ohne dass ein Werkzeugwechsel oder ein Umpositionieren
des Werkstücks und/oder des Werkzeugs erforderlich wird. Bei Einstellen der empirisch
zu ermittelnden optimalen Maschinenparameter wie Drehzahl und Vorschub, liegen automatisch
günstigste Werkzeugeingriffsverhältnisse bei exakter Positionierung der Werkzeug-Funktionsabschnitte
vor, so dass das Werkzeug nicht nur extrem wirtschaftlich, sondern auch mit bislang
nicht erreichbarer Qualität arbeitet.
Vorzugsweise weist der Reib- und Formabschnitt einen Reibungskonzentrationsabschnitt
an seiner Spitze und einen sich daran anschließenden Aufweitungsabschnitt auf. Der
Reibungskonzentrationsabschnitt kann als Zentrierspitze oder auch ballig ausgebildet
sein, inbesondere mit der Ausbildung in der Form einer Zentrierspitze gelingt es
mit hoher Präzision ins volle Material zu bohren.
Der Aufweitungsabschnitt kann eine konische Form aufweisen. Der Konuswinkel
beträgt vorzugsweise zwischen 10° und 60°, insbesondere zwischen 10°
und 30°, in besonders bevorzugter Weise 20° +/– 5°. Es hat sich
gezeigt, daß der Konuswinkel bei der Bearbeitung von Stahlblech vorteilhaft in diesem
Bereich variierbar werden sollte und die besten Ergebnisse hinsichtlich der Aufweitungsfunktion
liefert. Der Konus des Aufweitungsabschnitts kann konvex oder konkav gekrümmt sein,
um eine Anpassung an die besonderen Fließeigenschaften des jeweils zu bearbeitenden
Werkstoffes zu erlauben sowie die Verdrängungsgeschwindigkeit und -richtung zu steuern.
Der Reib- und Formabschnitt kann ferner einen Zylinderformteil aufweisen,
der sich an den Aufweitungsabschnitt anschließt. Der Zylinderformteil kann eine
im wesentlichen zylindrische Gestalt aufweisen. Über die Länge des Zylinderformteils
kann gesteuert werden, in welchem Zustand hinsichtlich Form, Glätte und Temperatur
des Durchgangslochs der sich dem Reib- und Formabschnitt anschließende Gewindeausbildungsabschnitt
in Eingriff kommt.
Vorzugsweise ist der Durchmesser des Zylinderformteils oder der größte
Durchmesser des Aufweitungsabschnitts dem Kerndurchmesser des zu formenden Gewindes
angepaßt.
Die Besonderheit des erfindungsgemäßen Werkzeugs besteht somit darin,
dass der Druchmesser des Zylinderformteils bzw. der größte Durchmesser des Aufweitungsabschnitts
dem für den nachfolgenden Gewindeausbildungsarbeitsschritt jeweils optimal angepassten
Innendurchmesser der Ausgangsbohrung entspricht, wie zum Beispiel beim Fräsen oder
Schneiden. Damit wird für den nachfolgenden Gewindeausbildungsabschnitt eine optimale
Eingriffsituation geschaffen.
Wenn das Gewinde geschnitten oder geformt bzw. gedrückt wird, weist
der Gewindeausbildungsabschnitt des Werkzeugs wenigstens eine sich wendelförmig
über die Länge des Gewindeausbildungsabschnitts erstreckende Rille mit im wesentlichen
kerbförmigem Querschnitt auf. Dabei ist der Querschnitt vorzugsweise von polygonaler
Form, die eine Mehrzahl von Drückstollen definiert. Die Polygonzahl liegt vorzugsweise
zwischen 4 und 12, besonders bevorzugt zwischen 4 und 8. Mit einem solchen Profil
kann das Gewinde in der Art eines herkömmlichen Gewindefurchers hergestellt werden.
In den Flanken der Mehrzahl von Drückstollen können Schmiernuten vorgesehen
sein. Damit ist es möglich, ein Schmiermittel einzubringen, das ein Ansetzen von
Werkstoff auf den Gewindeflanken verhindert.
Der Gewindeausbildungsabschnitt kann in einem Hauptabschnitt eine
zylindrische Kontur und in einem davor angeordneten Anlaufabschnitt eine kegelförmige
Kontur aufweisen. Der Winkel der äußeren Kontur in dem Anlaufabschnitt kann zwischen
1° und 12°, vorzugsweise bei 6° +/– 2° liegen. Der Anlaufabschnitt
erleichtert die Ausbildung der Gewindeform in dem Werkstück.
Dem Anlaufabschnitt oder, falls kein Anlaufabschnitt vorgesehen ist,
dem Hauptabschnitt vorgelagert kann ein kegelförmiger Zwischenabschnitt vorgesehen
sein. Der Kegelwinkel des Zwischenabschnitts beträgt vorzugsweise 60° +/–
10°. Der Zwischenabschnitt dient einerseits dem leichteren Zugang für ein Werkzeug
zur Ausbildung der Rillen in dem Gewindeausbildungsabschnitt. Andererseits kann
der Zwischenabschnitt so ausgebildet sein, daß das Material des Werkstücks nach
dem Durchlaufen des Zylinderausbildungsabschnitt noch einmal durch Druck
und Reibung erwärmt wird.
Der Gewindeausbildungsabschnitt kann auch einen kreisförmigen Querschnitt
aufweisen. Dies ist möglich, wenn das erwärmte Material nach dem Fließformbohren
noch so flexibel ist, daß es eine Verdrängung ohne den Walkeffekt der Drückstollen
erlaubt. Die so vereinfachte Geometrie des Werkzeugs erlaubt eine kostengünstigere
Herstellung desselben.
Alternativ weist der Gewindeausbildungsabschnitt des Werkzeugs ein
kreisförmiges Querschnittsprofil, eine oder mehrere Spannuten, die sich axial oder
wendelförmig über die Länge des Gewindeausbildungsabschnitt erstrecken und die eine
Schneidkante aufweisen, sowie wenigstens eine sich wendelförmig über die Länge des
Gewindeausbildungsabschnitts erstreckende Rille mit im wesentlichen kerbförmigem
Querschnitt auf. Mit einem solchen Profil kann das Gewinde in der Art eines herkömmlichen
Gewindeschneiders hergestellt werden.
Als eine weitere Alternative weist der Gewindeausbildungsabschnitt
des Werkzeugs ein kreisförmiges Querschnittsprofil von geringerem Durchmesser als
dem des Zylinderausbildungsabschnitts, eine oder mehrere Spannuten, die sich axial
oder wendelförmig über die Länge des Gewindeausbildungsabschnitt erstrecken und
die eine Schneidkante aufweisen, und eine Mehrzahl von sich in Umfangsrichtung erstreckenden
Rillen mit im wesentlichen kerbförmigem Querschnitt auf. Mit einem solchen Profil
kann das Gewinde in der Art eines herkömmlichen Gewindefräsers hergestellt werden.
Schließlich kann der Gewindeausbildungsabschnitt des Werkzeugs ein
polygonales Querschnittsprofil von geringerem Umkreisdurchmesser als dem des Zylinderausbildungsabschnitts,
wobei das polygonale Querschnittsprofil eine Mehrzahl von Drückstollen definiert,
und eine Mehrzahl von sich in Umfangsrichtung erstreckenden Rillen mit im wesentlichen
kerbförmigem Querschnitt aufweisen. Mit einem solchen Werkzeug kann das Gewinde
mit dem Verfahren des Zirkularfurchens hergestellt werden. Die Polygonzahl liegt
vorzugsweise zwischen 4 und 12, besonders bevorzugt zwischen 4 und 8.
Das Werkzeug kann ferner einen oder mehrere Kühlkanäle zum Zuführen
eines Kühlmediums aufweisen. Durch Zuführen des Kühlmediums kann die Temperatur
des Werkzeugs und damit auch die Temperatur des zu bearbeitenden Werkstoffs gesteuert
werden.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann das Werkzeug
mit einer Lochrandformeinrichtung, vorteilhafterweise gemäß Anspruch 43 kombiniert
werden. Damit kann zusätzlich zu der Ausbildung des Gewindes auch noch die Oberseite
des Gewindelochs in gewünschter Form gestaltet werden, und zwar mit ein und dem
selben Werkzeug. Die Lochrandformeinrichtung kann als Stirnfräser, Plansenker, Kegelsenker
oder sonstiger Formfräser ausgebildet sein.
Die Lochrandformeinrichtung kann sich an den Gewindeausbildungsabschnitt
anschließen und mit dem Werkzeug einstückig ausgebildet oder mit diesem fest verbunden
sein. In dieser Form eignet sich die Lochrandformeinrichtung besonders zur Anwendung
im Zusammenhang mit den Werkzeugformen des Gewindefräsers und des Zirkulargewindefurchers.
Andererseits kann das Werkzeug eine Dreharretierungseinrichtung aufweisen
und die Lochrandformeinrichtung ein separat ausgeführtes Lochrandformungsteil mit
einem Dreharretierungsgegenstück aufweisen, das mit der Dreharretierungseinrichtung
des Werkzeugs so zusammenwirkt, daß eine Relativbewegung der Lochrandformungsteils
gegenüber dem Werkzeug in Drehrichtung verhindert wird, während eine Relativbewegung
des Lochrandformungsteils gegenüber dem Werkzeug in Axialrichtung ermöglicht wird.
Dabeikann die Lochrandformeinrichtung ferner ein Lagerteil und ein Federteil aufweisen,
wobei das Lagerteil mit dem Werkzeug einstückig ausgebildet oder mit diesem vorzugsweise
axial einstellbar, aber axialfest verbindbar ist und das Federteil so angeordnet
ist, daß sich die Lochrandformeinrichtung federnd gegen das Lagerteil abstützt.
Durch die axiale Einstellbarkeit des Lagerteils kann die von den Schneiden ausgeübte
Kraft gesteuert werden, ohne Gefahr zu laufen, das Gewinde zu beschädigen. Diese
Ausbildung hat somit auch vorteilhafte Auswirkungen auf die Maschinensteuerung,
weil hierdurch der Vorgang des Gewindeausbildens vom Entgratvorgang entkoppelt werden
kann.
Die Dreharretierungseinrichtung kann eine ebene radiale Abplattung
auf dem Umfang des Werkzeugs sein, wobei das Dreharretierungsgegenstück von einem
Stellelement, vorzugsweise einer Stellschraube, gebildet sein kann, das in dem Lochrandformteil
angeordnet ist und auf einen vorbestimmten Abstand zu der Dreharretierungseinrichtung
einstellbar sein kann.
Alternativ kann die Dreharretierungseinrichtung ein in radialer Richtung
auf wenigstens einer Seite aus dem Umfang des Werkzeugs herausstehender Stift sein
und kann das Dreharretierungsgegenstück eine an dem Lochrandformteil eingebrachte
Nut sein, die beim Aufstecken des Lochrandformteils auf das Werkzeug mit dem Stift
in Eingriff kommt.
Vorteilhafte Weiterbildungen des Lagerteils sind Gegenstand der Ansprüche
46 und 47.
Vorzugsweise besteht das Werkzeug aus einem hochfestem Werkstoff,
wie zum Beispiel Vollhartmetall. Dieser Werkstoff ist in der Lage, die auftretenden
hohen Temperaturen und mechanischen Belastungen zu ertragen. Zur Bearbeitung weicherer
Materialien wie etwa Aluminium, Kupfer, Messing oder auch Kunststoff kann das Werkzeug
auch aus einem weniger widerstandsfähigeren Material wie etwa HSS bestehen. Es können
aber selbstverständlich auch andere hochfeste Werkstoffe wie Cermets, d.h. Sinterwerkstoffe
oder auch Keramik zum Einsatz kommen.
Das Werkzeug kann ferner eine Verschleißschutzschicht und/oder eine
Weichstoffschicht, insbesondere im Bereich des Gewindeteils tragen. Als besonders
wirkungsvolle Schichten kommen die Beschichtungen der Anmelderin nach den Patentanmeldungen
DE 102 12 383.7, DE
103 47 981.3 und EP 03 006 383.8,
auf die hier ausdrücklich Bezug genommen wird und deren Offenbarung Bestandteil
dieser Anmeldung sein soll, in Betracht.
Gemäß einem dritten Gesichtspunkt wird die oben genannte Aufgabe durch
eine Vorrichtung gemäß Anspruch 54 gelöst.
Zur Veranschaulichung der Merkmale, Aufgaben, Wirkungsweise und Vorteile
der vorliegenden Erfindung zeigen die beiliegenden Zeichnungen:
in 1A bis 1E
ein Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung mit einem Werkzeug gemäß einer ersten
bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
in 2 das Werkzeug gemäß der ersten bevorzugten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in einer Gesamtseitenansicht;
in 3A bis 3C
Bauteile einer Fräsaufsatzanordnung zur Verwendung an dem Werkzeug von
2;
in 4 eine Draufsicht des Bauteils von
3A in Richtung eines Pfeils I in 3A;
in 5 eine Vergrößerung des vorderen Bereichs
des Werkzeugs von 2 mit der Fräsaufsatzanordnung aus
3A bis 3C im
zusammengebauten Zustand;
in 6 das Werkzeug der vorliegenden Erfindung
gemäß einer zweiten Ausführungsform derselben;
in 7 das Werkzeug der vorliegenden Erfindung
gemäß einer dritten Ausführungsform derselben;
in 8A bis 8D
ein Werkzeug nach dem Stand der Technik;
in 9 ein Verfahren unter Verwendung des
Werkzeugs nach dem Stand der Technik;
in 10A bis 10C
ein Querschnittsprofil und ein Längsschnittprofil eines herkömmlichen Gewindeschneiders
sowie eine Geometrie eines mit einem solchen Werkzeug hergestellten Gewindes;
in 11A bis 11C
ein Querschnittsprofil und ein Längsschnittprofil eines herkömmlichen Gewindefurchers
sowie eine Geometrie eines mit einem solchen Werkzeug hergestellten Gewindes;
in 12 eine schematische Darstellung des
Gewindeformprozesses mit einem Werkzeug nach 11A und
11B;
in 13 und 14
den Gewindeteil eines herkömmlichen Gewindeschneiders bzw. eines herkömmlichen Gewindefräsers
jeweils in einer Seitenansicht;
in 15 Schritte eines bekannten Gewindeausbildungsprozesses
mit einem herkömmlichen Gewindefräser.
Nachstehend werden bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung
anhand der Zeichnungen erläutert werden. Zunächst werden anhand der 1A
bis 1E Verfahrensschritte des erfindungsgemäßen
Verfahrens erläutert. Es ist darauf hinzuweisen, daß in den 1A
bis 1E zum Zwecke der Übersichtlichkeit auf
Bezugszeichen verzichtet wurde. Die in diesem Abschnitt genannten Bezugszeichen
beziehen sich auf das in 2 bis 5
dargestellte Werkzeug.
Ein Werkzeug wie etwa das in 2, auf die
an dieser Stelle im Vorgriff bereits Bezug genommen wird, gezeigte Werkzeug
100, das in an sich bekannter weise einen Konus 144 mit einer
Reibspitze 142 – beispielsweise in der Form einer Zentrierspitze
– aufweist, wird mit einer bestimmten Drehzahl gedreht und mit einer bestimmten
Vorschubgeschwindigkeit auf ein zu bearbeitendes Werkstück aufgesetzt. Dieser Zustand
ist in 1A dargestellt.
Durch Druck und insbesondere durch Reibung entsteht an der Aufsetzstelle
Wärme, die das Werkstück (und das Werkzeug) erwärmt, bis das Material des Werkstücks
an dieser Stelle zu fließen beginnt und dem Aufsetzdruck des Werkzeugs
100 nachgibt. Das Werkzeug 100 durchstößt das Werkstück, wobei
das Material des Werkstückes nach unten und außen sowie in geringerem Maße nach
oben und außen verdrängt wird.
1B stellt gerade den Zustand dar, in
welchem die Spitze des Werkzeugs nach unten durchbricht. Der obere Bereich des entstandenen
Loches befindet sich bereits mit einem zylindrischen Teil 146 des Werkzeugs
100, der sich in an sich bekannter Weise an den Konus 144 anschließt,
im Eingriff, während sich der untere Bereich des Loches um den Konus 144
des Werkzeugs 100 schmiegt. In diesem Zustand bewegt sich das Werkzeug
mit einer Vorschubgeschwindigkeit, die sich von der Vorschubgeschwindigkeit beim
Aufsetzen des Werkzeugs 100 unterscheiden kann.
In dem in 1C dargestellten Zustand ist
die Ausbildung der zylindrischen Form auch im unteren Teil des Loches abgeschlossen.
Der oberen Bereich des Loches befindet sich jetzt mit einem Gewindeausbildungsabschnitt
160 des Werkzeugs 100 im Eingriff, wodurch in diesem Bereich ein
Innengewinde in das Loch eingebracht wird. Mit Beginn der Gewindeformung werden
die Drehzahl des Werkzeugs und die Vorschubgeschwindigkeit an die Gewindeteilung
angepaßt.
Es ist zu beachten, daß die Ausbildung des Gewindes in dem noch warmen
Material erfolgt. Daher werden mechanische Belastungen des Werkzeugs verringert,
auch wenn eine im Vergleich zu herkömmlichen Gewindeformern quantitativ größere
Materialverschiebung stattfindet. Allerdings ist die thermische Belastung, gerade
auf das feine Zahnprofil des Gewindeausbildungsabschnitts 160, vergleichsweise
hoch. Daher ist auf eine geeignete Werkstoffauswahl für das Werkzeug, gegebenenfalls
verbunden mit einer geeigneten Kühlung, zu achten.
Das in 1 dargestellte Prinzip der Funktionsweise
des Werkzeugs ist nicht auf eine bestimmte Art und Weise der Gewindeherstellung
beschränkt. Wenn der Gewindeausbildungsabschnitt 160 als Gewindefurcher
oder Zirkulargewindefurcher arbeitet, ergibt sich beim Gewindeformungsprozeß eine
weitere Verdrängung bzw. Aufweitung des Loches. Durch einen kurzen, konischen Ansatz
162 nach dem zylindrischen Abschnitt 146 und vor dem eigentlichen
Gewindeformungsteil 164, 166 kann noch einmal eine Erwärmung des
Materials durch Reibung erreicht werden.
Gegen Ende der Vorschubbewegung des Werkzeugs 100 erreicht
ein Schneid- bzw. Fräsaufsatz 200, der an dem Werkzeug 100 in
Drehrichtung fixiert, aber axial nachgiebig angebracht ist, den oberen Rand des
Loches bzw. des nach außen aufgeworfenen Materials. (Die Lagerung des Fräsaufsatzes
wird später genauer beschrieben werden.) Dadurch trägt der Fräsaufsatz den oberen
Rand des Loches ab. Die Nachgiebigkeit des Fräsaufsatzes in axialer Richtung ist
so bemessen, daß zwar ein Materialabtrag möglich ist, der Gewindeformungsteil aber
nicht in dem gerade geformten Gewinde blockiert und dieses dadurch zerstört. Mit
Erreichen der gewünschten Frästiefe (im vorliegenden Fall plan mit der Werkstückoberfläche)
enden sowohl die Vorschub- als auch die Drehbewegung des Werkzeugs 100.
Der Zustand gerade vor Beenden der Bewegung des Werkzeugs ist in 1D
dargestellt.
Anschließend wird die Dreh- und Vorschubbewegung umgekehrt, um das
Werkzeug aus dem fertigen Gewindeloch zu entfernen, wie in 1E
dargestellt.
Es versteht sich, daß die Drehzahl und die Vorschubgeschwindigkeit
in jeder Phase des Verfahrens im Hinblick auf eine möglichst hohe Fertigungsgeschwindigkeit,
eine optimale Steuerung der Fließfähigkeit des Materials des Werkstücks und die
Eigenschaften des verwendeten Werkzeugs abzustimmen sind.
2 zeigt ein Werkzeug 100 gemäß
einer ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Es handelt
sich um ein drehantreibbares Werkzeug 100 von gestreckter, im wesentlichen
rotationssymmetrischer Gestalt.
Ein im wesentlichen zylindrischer Schaftteil 120 ist mit
einem Mitnehmerabschnitt 122 versehen. Der Mitnehmerabschnitt
122 ist hier als Außenvierkant dargestellt. Der Mitnehmerabschnitt kann
jedoch andere Formen annehmen, wie z.B. eine Platte, einen Schlitz, einen Sechskant,
eine oder eine Mehrzahl von Längsnuten, etc. Ein Mitnehmerabschnitt kann auch völlig
fehlen. Auch kann das hintere Ende konisch ausgeführt sein. Der Schaftteil kann
auch insgesamt einen anderen Querschnitt, wie etwa einen Sechskantquerschnitt oder
dergleichen aufweisen.
Nachstehend soll der Schaftteil 120 das hintere Ende des
Werkzeugs in dessen Achsenrichtung definieren. Das gegenüberliegende axiale Ende
ist somit als das vordere Ende des Werkzeugs definiert.
Das vordere Ende des Werkzeugs weist einen Bearbeitungsteil auf, der
in einen Fließbohrteil 140 und einen Gewindeausbildungsteil 160
eingeteilt werden kann. Der Fließbohrteil 140 wird auch als ein Reib- und
Formabschnitt bezeichnet, und der Gewindeausbildungsteil 160 wird auch
als ein Gewindeausbildungsabschnitt bezeichnet.
Der Fließbohrteil 140 weist einen Reibungskonzentrationsabschnitt
142, einen Aufweitungsabschnitt 144 und einen Zylinderformabschnitt
146 auf.
Der Reibungskonzentrationsabschnitt 142 ist,
wie in 2 dargestellt, als Rundschliff ausgeführt. Der
Reibungskonzentrationsabschnitt 142 kann auch eine Körnerspitze sein oder
eine andere Form aufweisen.
Der Aufweitungsabschnitt 144, der sich an den Reibungskonzentrationsabschnitt
anschließt, ist ein Konus. Als besonders vorteilhaft für die derzeit bevorzugten
Anwendungsfälle hat sich ein Konuswinkel WK von 10 bis 30°, von der Mittellinie
LM aus gemessen, herausgestellt. Der Konuswinkel ist von den Prozessparameter, insbesondere
von dem zu bearbeitenden Material abhängig. Auch kann die allgemeine Konusform eine
konvexe oder konkave Krümmung aufweisen. Die Krümmungsrichtung kann sich auch im
Verlauf der axialen Erstreckung des Aufweitungsabschnitts ändern. Damit kann die
Verdrängungsgeschwindigkeit und -richtung in Abhängigkeit von dem bereits erreichten
Durchmesser des zu bildenden Loches gesteuert werden.
Dem Aufweitungsabschnitt 144 folgt ein Zylinderformabschnitt
146. Dieser Abschnitt 146 ist vorzugsweise von im wesentlichen
zylindrischer Kontur. Über die Länge des Zylinderformabschnitts 146 kann
die Glätte der Lochwandung und die Materialtemperatur beim Übergang in einen Gewindeausbildungsteil
160 (siehe unten) gesteuert werden, da sich die Verformungstätigkeit des
Zylinderformabschnitts 146 nur noch auf die Glättung von Unebenheiten beschränkt.
Der Zylinderformabschnitt 146 kann auch völlig fehlen, so daß der Aufweitungsabschnitt
direkt in den Gewindeausbildungsteil 160 übergeht.
Anstelle des Zylinderformabschnitts 146 kann auch ein zweiter
im wesentlichen konischer Aufweitungsabschnitt mit einem geringeren Konuswinkel
als dem des Aufweitungsabschnitts 144 vorgesehen sein.
In der bevorzugten Ausführungsform weisen der Aufweitungsabschnitt
und der Zylinderformabschnitt einen kreisförmigen Querschnitt auf. Allerdings kann
es je nach bearbeitetem Material vorteilhaft sein, einen polygonalen Querschnitt
nach der Art der in der Beschreibungseinleitung zitierten Druckschriften oder ähnlich
vorzusehen.
In jedem Fall ist der größte Umfangsdurchmesser bzw. die größte Weite
des Reib- und Formabschnitts 140 des Werkzeugs optimal an den Kerndurchmesser
des auszubildenen Gewindes angepaßt.
An den Fließbohrteil 140 schließt sich der Gewindeausbildungsteil
160 an. Dieser weist zunächst einen weiteren konischen Zwischenabschnitt
162, einen Anlaufabschnitt 164 sowie einen zylindrischen Hauptabschnitt
166 auf. Der Anlaufabschnitt 164 und der Hauptabschnitt
166 werden zusammen auch als der Gewindeteil des Werkzeugs bezeichnet.
Der Konuswinkel WKZ des Zwischenabschnitts 162 (siehe
5) liegt vozugsweise zwischen 40 und 80°. Der Zwischenabschnitt
162 dient dem Schutz des ersten Gangs des Gewindeteils. Darüberhinaus kann
der Zwischenabschnitt 162 auch die Aufgabe einer nochmaligen Aufweitung
des Lochquerschnitts übernehmen und eine erneute Aufheizung und Erhöhung der Fließwilligkeit
des Materials bewirken.
Der Anlaufabschnitt 164 und der Hauptabschnitt
166 bilden den eigentlichen Gewindeausbildungsteil des Werkzeugs
100 und sind mit einem Gewindefurcherprofil mit an sich bekannter Geometrie.
Auf die Erläuterung der Arbeitsweise eines Gewindefurchers im Einleitungsteil dieser
Anmeldung sowie in dem Firmenprospekt Nr. 300 087/02123-VIII-15 der Gühring oHG
wird an dieser Stelle ausdrücklich Bezug genommen. Insbesondere kann der Gewindeteil
einen polygonalen Querschnitt aufweisen, wobei in den Seitenflächen des Polygons
Schmiernuten eingebracht sein können. Die Polygonzahl kann bei 4 für Gewinde in
der Größenordnung M4 oder M6 beginnen und mit dem Gewindedurchmesser anwachsen.
Allerdings kann der Querschnitt des Gewindeteils auch kreisförmig sein, wenn die
Fließwilligkeit des bearbeiteten Materials es erlaubt. Insbesondere bei geringen
Gewindedurchmessern kann ohnehin auf einen polygonalen Querschnitt verzichtet werden.
Alternativ zu der in 2 und
5 gezeigten Gestaltungen des Werkzeugs kann
sich an den Abschnitt 146 auch direkt der Gewindeformabschnitt
166 mit im Wesentlichen konstantem Außendurchmesser anschließen, der in
einem Übergangsbereich (von beispielsweise einem bis drei Gewindegängen) konisch
abgetragen ist.
Das Werkzeug 100 der bevorzugten Ausführungsform ist auch
mit einer Abplattung 180 im Übergangsbereich zu dem Schaftteil
120 versehen. Diese Abplattung 180 dient als Gegenlager für eine
Stellschraube in einem Bauteil 220, das nachstehend mit Bezug auf
3A bis 3C und
4 beschrieben wird.
In 3A bis 3C
sind die Bauteile einer Fräsaufsatzanordnung 200, die in 5
im Zusammenbau mit dem Werkzeug 100 gezeigt ist, einzeln dargestellt.
3A zeigt im Längsschnitt einen Fräsaufsatz
220, der als im wesentliche drehsymmetrisches Bauteil ausgeführt ist und
ein axiales Durchgangsloch 228 aufweist. Eine Stirnseite trägt mindestens
eine Schneide. Beispielsweise sind in einer Stirnfläche des Fräsaufsatzes
220 eine Mehrzahl von Schneidbacken 222 angeordnet. Die Schneidbacken 222
weisen Schneidkanten 222a auf, wie in der in 4
gezeigten Draufsicht in Richtung eines Pfeiles I in 3A
dargestellt. Das Durchgangsloch 228 ist in seinem Innendurchmesser an den
Außendurchmesser des Gewindeteils so angepaßt, daß sich der Fräsaufsatz leicht,
aber mit nicht zu großem Spiel auf den Gewindeteil schieben läßt. In einer Gewindebohrung,
die sich radial durch eine Flanke des Fräsaufsatzes 220 erstreckt, ist
eine Stellschraube 230 angeordnet. Wenn nun der Gewindeaufsatz
220 auf das Werkzeug 100 geschoben wird, bis er sich im Bereich
der Abplattung 180 befindet, wird die Stellschaube 230 so weit
eingedreht, daß sie in die Bohrung 228 hineinragt und leicht auf der ebenen
Fläche der Abplattung 180 aufsetzt. Dadurch ist der Fräsaufsatz axial verschieblich,
aber in Drehrichtung relativ zu dem Werkzeug 100 gesichert. Der Fräsaufsatz
220 kann ferner Mittel (nicht gezeigt) zum Sichern der Stellschraube aufweisen.
Der Fräsaufsatz 220 weist in der Nähe der zweiten Stirnseite
eine Nut 224 auf, die mit der zweiten Stirnseite einen Kragen
226 definiert. Die Nut 224 ist zur Aufnahme einer Schraubenfeder
240 vorgesehen, die in 3B dargestellt ist.
In 3C ist ein Feststellring
260 dargestellt, der in analoger Weise zu der Nut 224 in dem Fräsaufsatz
220 eine Nut 264 aufweist, die mit einer Stirnseite des Feststellringes
260 eine Kragen 266 definiert. In dieser Nut 264 ist
die nämliche Schraubenfeder 240 einzusetzen, um so den Fräsaufsatz
220 mit dem Feststellring 260 über die Schraubenfeder
240 zu verbinden. Ferner ist in einem Gewindeloch, das sich in radialer
Richtung durch eine Flanke des Feststellringes 260 hindurch erstreckt,
eine Feststellschraube 270 angeordnet.
In 5 ist die gesamte aus dem Fräsaufsatz
220, der Stellschraube 240, der Schraubenfeder 240, dem
Feststellring 260 und der Feststellschraube 270 bestehende Fräsaufsatzanordnung
200 im Zusammbau mit dem Werkzeug 100 dargestellt. Wie in
5 zu sehen, ist die gesamte Fräsaufsatzanordnung
200 so über das Werkzeug 100 geschoben, daß der Fräsaufsatz
220 selbst im Bereiche der Abplattung 180 so zu liegen kommt,
daß letztere der Stellschraube 230 gegenüber liegt. Die Stellschraube
230 wird dabei so weit eingedreht, daß sie locker auf der Abplattung
180 zu liegen kommt, wodurch der Fräsaufsatz gegen Verdrehen gesichert
ist, aber gerade noch leicht axial verschieblich ist. Durch die Schraubenfeder
240 auf Abstand zu dem Fräsaufsatz 220 gehalten, kommt der Feststellring
260 im Bereiche des Schaftteiles 120 zu liegen und wird mit Hilfe
der Feststellschraube 270 fixiert. Somit stützt sich der Fräsaufsatz
220 über die Schraubenfeder 240 federnd an dem Feststellring
260 und damit an dem Werkzeug 100 selbst ab.
Es versteht sich, daß der Feststellring auch einstückig als Lagerabschnitt
(nicht gezeigt) des Werkzeugs ausgebildet sein kann.
Die federnde Lagerung des Fräsaufsatzes 220 ist erforderlich,
um eine Formgebung des Lochrandes in einem Arbeitsgang mit dem Fließformbohr- und
dem Gewindeherstellungsprozeß verwirklichen zu können. Wäre der Fräsaufsatz fest
mit dem Werkzeug 100 verbunden oder mit diesem einstückig ausgeführt, würde
zwischen dem Fräsaufsatz und dem Gewindeformer eine Axialkraft entstehen, die die
Vorwärtsbewegung des Werkzeugs blockieren und schließlich das Gewinde ausreißen
würde. Durch die federnde Lagerung kann jedoch die Axialkraft abgefangen werden
und der Fräsaufsatz dennoch seine Schneidwirkung entfalten, um den Lochrand zu gestalten.
Es versteht sich von selbst, daß die Federkraft der Feder so auf das
zu bearbeitende Material, die Prozeßparameter Drehzahl, Vorschubgeschwindigkeit
und Werkstücktemperatur abzustimmen ist, daß der Fräsaufsatz eine genügend große
Axialkraft erfährt, um seine Aufgabe erfüllen kann, diese Axialkraft jedoch nicht
so groß wird, daß die Integrität des Gewindes gefährdet wird. Zu diesem Zwecke kann
die Steuerung der Maschine auch eine Einkopplung der Axialkraft beinhalten.
In 6 ist mit einem Werkzeug
500 eine zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt.
Das Werkzeug weist einen Schaftabschnitt 520 und einen Reib- und Formabschnitt
540 ähnlich dem Werkzeug 100 auf. Der Gewindeausbildungsabschnitt
560 ist im Gegensatz dazu jedoch in seinem Hauptabschnitt 566
in der Form eines Gewindeschneiders ausgeführt. In 6
sind deutlich die Spannuten 568 erkennbar.
Ferner ist in 6 eine Variante gezeigt,
die auch für die erste Ausführungsform anwendbar ist. Und zwar ist an dem Werkzeug
500 dieser Ausführungsform keine Abplattung vorgesehen. Statt dessen erstreckt
sich ein Stift 585 im Bereich des Schaftteils 520 in radialer
Richtung durch das Werkzeug 500 hindurch. Dieser Stift 585 kommt
in Eingriff mit zwei Längsnuten, die sich in einer Innenbohrung eines gegenüber
der Darstellung in 3A abgewandelten Fräsaufsatzes (nicht
gezeigt) erstrecken. Die Zusammenwirkung des Stiftes 585 mit diesen Längsnuten
verwirklicht die Drehsicherung des Fräsaufsatzes an dem Werkzeug 500, erlaubt
aber eine axiale Verschiebung. Ein solcher abgewandelter Fräsaufsatz würde keine
Gewindebohrung aufweisen, und somit kann auf die Stellschraube in der Fräsaufsatzanordnung
verzichtet werden. Dadurch kann die diffizile, meist manuell vorzunehmende Einstellung
der Einschraubtiefe der Stellschraube 230 aus 3A
und 5 entfallen, was zur Wirtschaftlichkeit
und Sicherheit des Werkzeugs und des Verfahrens beiträgt. Gegebenenfalls
muß der abgewandelte Fräsaufsatz in seiner Länge angepaßt werden. Der Rest der Fräsaufsatzanordnung
mit der Schraubenfeder 240 und dem Feststellring 260 bleibt im
wesentlichen unverändert.
In 7 ist mit einem Werkzeug
300 eine dritte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt.
Bei dem Werkzeug 300 ist der Gewindeausbildungsteil 360 als Zirkularfurcher
ausgebildet. Zur Darstellung des Prinzips und der Ausgestaltungsmöglichkeiten eines
Zirkularfurchers sei an dieser Stelle auf die Ausführungen im Einleitungsteil dieser
Anmeldung sowie auf die bereits dort zitierte deutsche Patentanmeldung
DE 103 18 203.9 des Anmelders der vorliegenden
Anmeldung Bezug genommen. In 7 kann deutlich gesehen
werden, daß der Gewindeteil 366 des Gewindeausbildungsabschnitts
360 in Form von umlaufenden Rillen ausgeführt ist. Ferner ist der Querschnitt
des Gewindeteils als Polygon in bekannter Weise ausgeführt. Die Kenematik bei der
Gewindeausbildung entspricht im Wesentlichen derjenigen des Gewindefräsens, wie
sie in 15 dargestellt ist.
Um nach Ausbildung des Durchgangsloches mit Hilfe des Reib- und Formabschnittes
340 ausreichend Platz zur Durchführung der Zirkularführung des Werkzeugs
zu haben, ist der Umkreisdurchmesser des Gewindeteils 366 kleiner als der
größte Durchmesser des Reib- und Formteils 340. Ferner kann in
7 gesehen werden, daß der Gewindeausbildungsteil
360 über eine Fase 348, die später dem leichteren Ausführen des
Werkzeugs aus dem fertigen Gewindeloch dient, und einen Zwischenabschnitt
362 gegenüber dem Zylinderformungsabschnitt 346 abgesetzt ist.
In 7 ist noch eine weitere Variante gezeigt,
die für die vorliegende sowie für eine weiter unten beschriebene weitere Ausführungsform
anwendbar ist. Und zwar ist es einsichtig, daß, wenn im Falle der Ausführungsform
nach 7 das Gewinde fertig ausgebildet ist und das Werkzeug
300 mittig gestellt worden ist, auf das Gewinde nicht mehr wie im Falle
der ersten und zweiten Ausführungsform Rücksicht genommen werden muß, da sich der
Gewindeteil 366 nicht mehr im Eingriff mit dem Material des Werkstückes
befindet. Daher ist eine federnde Lagerung eines eventuellen Elements zur Bearbeitung
des Lochrandes entbehrlich.
Bei dem Werkzeug 300 weist der Schaftteil direkt im Anschluß
an den Gewindeausbildungsteil 360 einen Übergangsabschnitt 326
auf, der einen Durchmesser von maximal dem Umkreisdurchmesser des Hauptabschnitts
366 aufweist. Daran schließt sich ein Lochrandformungsabschnitt
324, der in seiner unteren Stirnseite eine Mehrzahl von Schneidelementen
324a aufweist. Damit wird ein Stirnfräselement verwirklicht, das es erlaubt,
nach Ausbildung des Gewindes den Rand des Gewindeloches zu plattieren oder zu entgraten.
An den Lochrandformungsabschnitt 324 schließt sich ein Werkzeugaufnahmeabschnitt
328 an, dessen Durchmesser an eine Werkzeugaufnahme angepaßt ist.
Anstelle des Lochrandformungsabschnitts 324 kann auch ein
separater Fräsaufsatz verwendet werden, der in dem Bereich des Schaftteils
320 festgestellt wird. In diesem Fall ist es vorteilhaft, wenn der gesamte
Schaftteil 320 einen Durchmesser aufweist, der den Umkreisaußendurchmesser
des Hauptabschnitts 366 des Gewindeausbildungsteils 366 nicht
überschreitet.
Ohne Darstellung in einer Figur wird nun noch eine vierte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erläutert. Diese vierte Ausführungsform unterscheidet
sich von der dritten Ausführungsform dadurch, daß der Gewindeausbildungsabschnitt
360 das Profil eines herkömmlichen Gewindefräsers trägt. In Bezug auf das
Wirkprinzip des Gewindefräsens wird an dieser Stelle auf die Ausführungen im Einleitungsteil
dieser Anmeldung sowie auf den dort bereits zitieren Firmenkatalog Nr. 111 905/0145-IX-06
"VHM-Gewindefräser" der Gühring oHG verwiesen. Die sonstige Ausgestaltung des Werkzeugs
folgt der dritten Ausführungsform.
Daneben werden für den Fachmann weitere Modifikationen ersichtlich
sein, die sich aus Randbedingungen wie Werkstoff, Maschinenumgebung, Einspannbedingungen
etc. ergeben.
In dem Verfahren wurde der Rand des Gewindeloches mit Hilfe eines
Stirnfräsers entgratet bzw. plattiert. Es versteht sich, daß ein derartiger Vorgang
optional ist. Es kann durchaus Anwendungsfälle geben, in denen keine Entgratung
oder Plattierung des Gewindeloches erforderlich ist. In einem solchen Fall wird
das Werkzeug ohne den Fräsaufsatz verwendet bzw. wird ein Werkzeug ohne Formabschnitt
verwendet, und der Rand des Loches bleibt erhalten.
Natürlich sind neben einer Plattierung auch andere Endbearbeitungen
des Lochrandes möglich, wie etwa eine konische oder zylindrische Einsenkung. Letztere
kann bei Rohren mit unebener Außenkontur erforderlich sein, um etwa einer Schraube
oder Mutter eine entsprechende Auflagefläche zu verschaffen.
Ebenso versteht es sich, daß zur Steuerung des Temperaturverlaufs
und des Werkstoffverhaltens Kühlkanäle und/oder Schmierstoffkanäle (nicht gezeigt)
je nach Bedarf in den oben beschriebenen Werkzeugen vorgesehen sind. Die Versorgung
von Gewindewerkzeugen mit Kühl- und Schmierkanälen ist in der
Technik wohlbekannt und kann beispielsweise den oben bereits genannten Firmenprospekten
der Gühring oHG entnommen werden. Bei den Werkzeugen der vorliegenden Erfindung
können sich insbesondere Kühlkanäle auch in den Bereich des Reib- und Formteils
erstrecken, um beispielsweise eine schnelle Abkühlung vor einem nachfolgenden spanabhebenden
Gewindeformungsprozeß zu erreichen, wo dies erforderlich ist.
Für die Bearbeitung von dünnem Stahlblech mit einer Wandstärke von
3 mm wurde folgendes Werkzeug entwickelt und getestet: Vollhartmetallwerkzeug in
der Ausbildung entsprechend 5. mit Gewindeformteil
zur Ausbildung eines Gewindes M8 6HX. Der Gewindeformteil mit neun Gängen und der
Polygonzahl 4 geht über einen Konus mit dem Konuswinkel von 60° in einen zylindrischen
Abschnitt (146) der axialen Länge von 3 mm über. An diesen Abschnitt schließt
sich ein konischer Aufweitungsabschnitt (144) variabler Länge von 3 bis
8 mm an, mit einer Zentrierspitze mit maximalem Durchmesser 2 mm.
100- Werkzeug gemäß der ersten Ausführungsform
120- Schaftteil
122- Mitnehmerabschnitt
140- Fließbohrteil oder Reib- und Formteil
142- Reibungskonzentrationsabschnitt
144- Aufweitungsabschnitt
146- Zylinderformabschnitt
160- Gewindeausbildungsteil oder -abschnitt
162- Zwischenabschnitt
164- Anlaufabschnitt
166- Hauptabschnitt
180- Abplattung
200- Fräsaufsatzanordnung
220- Fräsaufsatz
222- Schneidbacken
222a- Schneidkante
224- Nut
226- Kragen
228- Bohrung
230- Schraube
240- Schraubenfeder
260- Feststellelement
264- Nut
266- Kragen
268- Bohrung
270- Schraube
300- Werkzeug gemäß der dritten Ausführungsform
320- Schaftteil
324- Lochrandformungsabschnitt
324a- Schneidelement
326- Übergangsabschnitt
328- Werkzeugaufnahmeabschnitt
340- Fließformteil oder Reib- und Formteil
346- Zylinderformungsabschnitt
348- Fase
360- Gewindeausbildungsteil oder -abschnitt
362- Zwischenabschnitt
366- Hauptabschnitt des Gewindeausbildungsteils
500- Werkzeug gemäß der zweiten Ausführungsform
520- Schaftteil
540- Fließformteil oder Reib- und Formteil
560- Gewindeausbildungsteil oder -abschnitt
566- Gewindeteil
568- Spannut
585- Stift
900- Werkstück
905- Auge
910- Fließformbohrer nach dem Stand der Technik
920- Gewindeformer nach dem Stand der Technik
950- Gewindeschneider nach dem Stand der Technik
952- Spannut
954- Schneidstollen
954a- Schneidkante
956- Außendurchmesserlinie
958- Anschnittlinie
960- Werkstück
962- Zahnnut
964- Zahnflanke
966- Übergang von Zahnflanke zu Zahngrund
970- Gewindefurcher nach dem Stand der Technik
972- Drückstollen
972a- erster Zahn oder Gewindegang
972b- zweiter Zahn oder Gewindegang
972c- dritter Zahn oder Gewindegang
974- Schmiernut
976- Außendurchmesserlinie
978- Anlauflinie
980- Werkstück
982- Zahnnut
984- Zahnflanke
986- Übergangsstelle von Zahnflanke in Zahngrund
990- Furche
|
| Anspruch[de] |
- Verfahren zur Herstellung eines Gewindes in einem Werkstück vorzugsweise
dünner Materialstärke mit den Schritten:
im wesentlichen durchgängiges Erwärmen eines Bereichs des Werkstücks durch Reibkontakt
mit einem drehantreibbaren Werkzeug (100; 300; 500);
Verdrängen des erwärmten Materials in radialer und axialer Richtung durch das Werkzeug;
und
Ausbilden eines Gewindes in einem durch die Verdrängung des Materials entstandenen
Auge unter Verwendung des selben Werkzeugs.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt
der Ausbildung des Gewindes einen Schritt eines Gewindefurchens aufweist.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt
der Ausbildung des Gewindes einen Schritt eines Zirkulargewindefurchens aufweist.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt
der Ausbildung des Gewindes einen Schritt eines Gewindeschneidens aufweist.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt
der Ausbildung des Gewindes einen Schritt eines Gewindefräsens aufweist.
- Verfahren gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schritte eines Erwärmens und eines Verdrängens mit einer ersten Drehzahl
und einer ersten Vorschubgeschwindigkeit durchgeführt werden, die an die Schmelztemperatur
und/oder das Fließverhalten des Materials des Werkstücks angepaßt sind, und der
Schritt eines Ausbildens eines Gewindes mit einer zweiten Drehzahl und einer zweiten
Vorschubgeschwindigkeit durchgeführt werden, die zusätzlich an die Steigung des
Gewindes angepaßt sind.
- Verfahren gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, weiter gekennzeichnet
durch einen Schritt eines Formens des Lochrandes mit dem gleichen Werkzeug, insbesondere
durch Fräsen oder Senken.
- Verfahren gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt
eines Formens des Lochrandes während des Schrittes eines Ausbildens des Gewindes
durchgeführt wird.
- Verfahren gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt
eines Formens des Lochrandes einen Schritt eines Steuerns der Axialkraft des Werkzeugs
beinhaltet.
- Verfahren gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt
eines Formens des Lochrandes nach dem Schritt eines Ausbildens des Gewindes durchgeführt
wird.
- Verfahren gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, weiter gekennzeichnet
durch einen Schritt eines Entfernens des Werkzeugs aus dem Gewindeloch.
- Verfahren gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schritt eines Entfernens des Werkzeugs aus dem Gewindeloch mit einer dritten
Drehzahl durchgeführt wird, deren Richtung jener der zweiten Drehzahl entgegengesetzt
ist.
- Verfahren gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, weiter gekennzeichnet
durch einen Schritt eines Einstellens der Werkzeug- und Werkstücktemperatur.
- Verfahren gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt
einer Temperatureinstellung die Schritte eines Anpassens der Drehzahl und/oder eines
Anpassens der Vorschubgeschwindigkeit und/oder eines Kühlens des Werkzeugs aufweist.
- Verfahren gemäß einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schritt der Temperatureinstellung die jeweils optimale Werkzeug- und Werkstücktemperatur
in Abhängigkeit von dem jeweiligen Verfahrensschritt einstellt.
- Werkzeug (100; 300; 500) zur Herstellung
eines Gewindes in einem Werkstück vorzugsweise dünner Materialstärke, wobei das
Werkzeug drehantreibbar ist und aufweist:
einen im Bereich eines hinteren Endes vorgesehenen Schaftabschnitt (120;
320; 520);
einen im Bereich eines vorderen Endes vorgesehenen Reib- und Formabschnitt (140;
340; 540); und
einen sich daran anschließenden Gewindeausbildungsabschnitt (160;
360; 560).
- Werkzeug gemäß Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Reib-
und Formabschnitt (140; 340; 540) einen Reibungskonzentrationsabschnitt
(142) an seiner Spitze und einen sich daran anschließenden Aufweitungsabschnitt
(144) aufweist.
- Werkzeug gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Reibungskonzentrationsabschnitt
(142) als Zentrierspitze ausgebildet ist.
- Werkzeug gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Reibungskonzentrationsabschnitt
(142) ballig ausgebildet ist.
- Werkzeug gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufweitungsabschnitt
(144) eine konische Form aufweist.
- Werkzeug gemäß Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Konuswinkel
des Aufweitungsabschnitts (144) zwischen 10° und 60°, insbesondere
zwischen 10° und 30°, vorzugsweise bei 20° +/– 5° liegt.
- Werkzeug gemäß Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß der
Konus des Aufweitungsabschnitts (144) konvex gekrümmt ist.
- Werkzeug gemäß Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß der
Konus des Aufweitungsabschnitts (144) konkav gekrümmt ist.
- Werkzeug gemäß Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß der
Konus des Aufweitungsabschnitts (144) einen oder mehrere konvex und/oder
konkav gekrümmte Abschnitte aufweist.
- Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 17 bis 24, dadurch gekennzeichnet,
daß der Reib- und Formabschnitt (140; 340; 540) wenigstens
einen zweiten Aufweitungsabschnitt mit einem kleineren Konuswinkel als dem des ersten
Aufweitungsabschnitts (144) aufweist.
- Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 16 bis 25, dadurch gekennzeichnet,
daß der Reib- und Formabschnitt (140; 340; 540) einen
Zylinderformteil (146) aufweist, der sich an den Aufweitungsabschnitt (144)
anschließt.
- Werkzeug gemäß Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Zylinderformteil
(146) eine im wesentlichen zylindrische Gestalt aufweist.
- Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 16 bis 28, dadurch gekennzeichnet,
daß der Reib- und Formabschnitt (140; 340; 540) einem
im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt aufweist.
- Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 16 bis 28, dadurch gekennzeichnet,
daß der Reib- und Formabschnitt (140; 340; 540) wenigstens
in einem Abschnitt einen Querschnitt aufweist, der einer im wesentlichen polygonalen
Linie folgt, wobei die Polygonzahl zwischen 3 und 12, vorzugsweise zwischen 4 und
8 liegt.
- Werkzeug gemäß Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die polygonale
Linie im wesentlichen konvexe Seiten aufweist.
- Werkzeug gemäß Anspruch 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, daß die
Spitzen der polygonalen Linie gerundet sind.
- Werkzeug gemäß Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Rundung
der Spitzen der polygonalen Linie glatt in die Seiten der polygonalen Linie übergeht.
- Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 16 bis 32, dadurch gekennzeichnet,
daß der größte Durchmesser des Reib- und Formabschnitts (140;
340; 540) dem Kerndurchmesser des zu formenden Gewindes angepaßt
ist.
- Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 16 bis 33, dadurch gekennzeichnet,
daß der Gewindeausbildungsabschnitt (160; 360; 560) des
Werkzeugs wenigstens eine sich wendelförmig über die Länge des Gewindeausbildungsabschnitts
(160; 360; 560) erstreckende Rille mit im wesentlichen
kerbförmigem Querschnitt aufweist
- Werkzeug gemäß Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewindeausbildungsabschnitt
(160; 360; 560) in einem Hauptabschnitt (166;
366; 566) eine zylindrische Form und in einem davor angeordneten
Anlaufabschnitt (164) eine konische Form aufweist, wobei sich die wendelförmige
Rille in dem Anlaufabschnitt fortsetzt und wobei der Konuswinkel des Anlaufabschnitts
(164) vorzugsweise zwischen 1° und 12°, besonders bevorzugt bei
6° +/– 2° liegt.
- Werkzeug gemäß Anspruch 34 oder 35, dadurch gekennzeichnet, daß dem
Anlaufabschnitt (164) bzw., falls kein Anlaufabschnitt vorgesehen ist,
dem Hauptabschnitt (166) vorgelagert ein konusförmiger Zwischenabschnitt
(162) vorgesehen ist, wobei der Konuswinkel des Zwischenabschnitts vorzugsweise
60° +/– 10° beträgt.
- Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 34 bis 36, dadurch gekennzeichnet,
daß der Gewindeausbildungsabschnitt (160; 360; 560) einen
kreisförmigen Querschnitt aufweist.
- Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 34 bis 36, dadurch gekennzeichnet,
daß der Querschnitt des Gewindeausbildungsabschnitts (160; 360;
560) einer im wesentlichen polygonaler Linie folgt, die eine Mehrzahl von
Drückstollen definiert, wobei die Polygonzahl vorzugsweise zwischen 4 und 12, besonders
bevorzugt zwischen 4 und 8 liegt.
- Werkzeug gemäß Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß in den Flanken
der Drückstollen Schmiernuten vorgesehen sind, wobei im Inneren des Werkzeugs vorzugsweise
Schmiermittelkanäle angeordnet sind, die sich in wenigstens einer, vorzugsweise
allen, der Schmiernuten öffnen.
- Werkzeug gemäß Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewindeausbildungsabschnitt
(160; 360; 560) des Werkzeugs einen kreisförmigen Querschnitt
und eine oder mehrere Spannuten (568) aufweist, die sich axial oder wendelförmig
über die Länge des Gewindeausbildungsabschnitt erstrecken und die eine Schneidkante
aufweisen.
- Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 34 bis 40, dadurch gekennzeichnet,
daß der größte Umkreisdurchmesser des Gewindeausbildungsabschnitts
(160; 360; 560) kleiner als der größte Umkreisdurchmesser
des Reib- und Formabschnitts (140; 340; 540) ist.
- Werkzeug gemäß Anspruch 41, weiter gekennzeichnet durch eine Lochrandformeinrichtung
(324), die sich an den Gewindeausbildungsabschnitt (160;
360; 560) anschließt und mit dem Werkzeug einstückig ausgebildet
oder mit diesem fest aber lösbar verbunden ist, zum Formen des Randes eines mit
Hilfe des Werkzeugs hergestellten Gewindelochs.
- Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 16 bis 39, weiter gekennzeichnet
durch eine Lochrandformeinrichtung (200) zum Formen des Randes eines mit
Hilfe des Werkzeugs hergestellten Gewindelochs, wobei das Werkzeug ferner eine Dreharretierungseinrichtung
(180; 585) aufweist und die Lochrandformeinrichtung (200)
ein separat ausgeführtes Lochrandformungsteil (220) mit einem Dreharretierungsgegenstück
(230), das mit der Dreharretierungseinrichtung des Werkzeugs so zusammenwirkt,
daß eine Relativbewegung der Lochrandformungsteils (220) gegenüber dem
Werkzeug in Drehrichtung verhindert wird, während eine Relativbewegung des Lochrandformungsteils
(220) gegenüber dem Werkzeug in Axialrichtung ermöglicht wird, ein mit
dem Werkzeug einstückig ausgebildetes oder mit diesem fest aber lösbar verbundenes
Lagerteil (260) sowie ein Federteil (240) aufweist, wobei sich
das Lochrandformungsteil (220) über das Federteil (240) in axialer
Richtung federnd gegen das Lagerteil (260) abstützt.
- Werkzeug gemäß Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, daß die Dreharretierungseinrichtung
eine ebene radiale Abplattung (180) in dem Umfang des Werkzeugs ist und
das Dreharretierungsgegenstück ein Stellelement, vorzugsweise eine Stellschraube
(230), ist, das in dem Lochrandformungsteil (220) angeordnet ist
und auf einen vorbestimmten Abstand zu der Abplattung (180) einstellbar
ist.
- Werkzeug gemäß Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, daß die Dreharretierungseinrichtung
ein in radialer Richtung auf wenigstens einer Seite aus dem Umfang des Werkzeugs
herausstehender Stift (585) ist und das Dreharretierungsgegenstück eine
an dem Lochrandformteil eingebrachte Nut ist, die beim Aufstecken des Lochrandformungsteils
auf das Werkzeug mit dem Stift (585) in Eingriff kommt.
- Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 43 bis 45, dadurch gekennzeichnet,
daß das Lagerteil ein Feststellring (260) mit einem Feststellelement, insbesondere
einer Feststellschraube (270), ist, und das Federteil eine zwischen dem
Lagerteil (260) und dem Lochrandformungsteil (220) angeordnete
Schraubenfeder (240) ist.
- Werkzeug gemäß Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, daß das Lagerteil
(260) und das Lochrandformungsteil (220) so ausgebildet sind,
daß die Schraubenfeder (240) sowohl in Druck- als auch in Zugrichtung daran
festgehalten wird, vorzugsweise durch eine jeweilige Nut (224,
264), in welche die Schraubenfeder (240) eingerastet wird.
- Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 42 bis 47, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Bearbeitungsteil der Lochrandformeinrichtung (200; 524)
als Stirnfräser, Plansenker, Kegelsenker oder Formfräser ausgebildet ist.
- Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 16 bis 48, weiter gekennzeichnet
durch einen oder mehrere Kühlkanäle zum Zuführen eines Kühlmediums, die sich wenigstens
in den Bereich des Gewindeausbildungsabschnitts (160; 360;
560) erstrecken.
- Werkzeug gemäß Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Kühlkanäle
in den Bereich des Reib- und Formteils (140; 340; 560),
vorzugsweise wenigstens in den Bereich eines Zylinderformungsabschnitt (146)
desselben erstrecken.
- Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 16 bis 50, dadurch gekennzeichnet,
daß das Werkzeug aus Vollhartmetall besteht.
- Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 16 bis 50, dadurch gekennzeichnet,
daß das Werkzeug aus Stahl, insbesondere Werkzeugstahl, besonders bevorzugt aus
HSS besteht.
- Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 16 bis 51, weiter gekennzeichnet
durch eine Verschleißschutzschicht und/oder eine Weichstoffschicht, insbesondere
im Bereich des Gewindeteils.
- Vorrichtung zur Herstellung eines Gewindes in einem Werkstück vorzugsweise
dünner Materialstärke, welches aufweist:
eine Werkzeugaufnahme zur Aufnahme eines drehantreibbaren Werkzeugs (100;
300; 500);
eine Antriebseinheit zum Antreiben des in der Werkzeugaufnahme aufgenommenen Werkzeugs
(100; 300; 500) in Drehrichtung und Vorschubrichtung;
und
eine Steuerungseinheit zur Durchführung der Schritte des Verfahrens gemäß einem
der Ansprüche 1 bis 13.
Es folgen 10 Blatt Zeichnungen
|
|
|