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Dokumentenidentifikation DE102004013640A1 06.10.2005
Titel Werkzeug und Vorrichtung zur Herstellung von Gewindelöchern
Anmelder Gühring, Jörg, Dr., 72458 Albstadt, DE
Erfinder Grüner, Josef, 72474 Winterlingen, DE
Vertreter WINTER, BRANDL, FÜRNISS, HÜBNER, RÖSS, KAISER, POLTE, Partnerschaft, 80336 München
DE-Anmeldedatum 19.03.2004
DE-Aktenzeichen 102004013640
Offenlegungstag 06.10.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 06.10.2005
IPC-Hauptklasse B23G 7/00
IPC-Nebenklasse B21D 31/02   
Zusammenfassung Beschrieben wird ein Verfahren, ein Werkzeug und eine Vorrichtung zur Herstellung von Gewindelöchern, insbesondere in Werkstücken geringer Materialstärke. Mit einem Reib- und Aufweitungsabschnitt des Werkzeugs wird das Werkstück durch Reibkontakt im wesentlichen durchgängig erwärmt und das erwärmte Material in radialer und axialer Richtung durch das Werkzeug verdrängt. In einem durch die Verdrängung des Materials entstandenen Auge wird unter Verwendung eines Gewindeausbildungsabschnitts desselben Werkzeugs ein Gewinde ausgebildet. Die Vorrichtung ist zum Aufnehmen und Antreiben des Werkzeugs und zur Steuerung gemäß dem Verfahren ausgerüstet.

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren, ein Werkzeug und eine Vorrichtung zur Herstellung von Gewindelöchern, insbesondere in Werkstücken geringer Materialstärke, vorzugsweise in Werkstücken aus einem metallischen Werkstoff.

Es war schon immer ein Problem, in Bauteilen dünnen Querschnitts Löcher mit einem Innengewinde herzustellen, da die Methode, zunächst mit einem spanabhebenden Verfahren ein Loch zu bohren und dann ein Gewinde in dieses zu schneiden, wegen der kurzen Gewindelänge und daher der geringen Zahl von nutzbaren Gewindegängen oft ungeeignet ist. Die Verwendung von sogenannten Maschinengewindebohrern, die den Vorgang des Bohrens und Gewindeschneidens in sich vereinigen, stößt bei geringen Materialstärken auf die gleichen Probleme.

Zur Vergrößerung der Gewindelänge ist es seit langem bekannt, dünne Werkstücke durch Auflöten oder Aufschweißen von zusätzlichen Materialstärken aufzudoppeln oder in Bohrlöcher Buchsen einzulöten oder einzuschweißen oder Gewindeniete einzubringen. Alle diese Verfahren sind energie-, material und zeitaufwendig und verursachen Lärm und Abfall und sind daher aus wirschaftlicher Sicht nicht optimal.

Für sehr dünne Bleche sind kaltverformende Werkzeuge oder auch selbstschneidende Schrauben bekannt, die ein Blech perforieren, durch Kaltumformung verdrängen und in den verdrängten Blechteil ein Gewinde eindrücken. Ein Werkzeug und eine Schraube dieser Art, wie es beispielsweise in der US 3,429,171 offenbart ist, weist einen Dorn von konischer oder konkaver Kontur mit einer scharfen Spitze auf, dem sich ein zylindrischer Abschnitt mit einem darauf erhabenen Gewindeformteil anschließt. Dieses Werkzeug eignet sich jedoch nur für sehr dünne Bleche nicht zu großer Festigkeit. Auch sind der Standzeit und der Arbeitsgeschwindigkeit aufgrund eines raschen Abstumpfens der Spitze Grenzen gesetzt.

Um dünnwandige Werkstücke mit Bohrungen ausstatten zu können, die eine verbesserte Führung für ein darin aufzunehmendes Teil bereitstellen, ist man schon frühzeitig dazu übergegangen, Werkzeuge zu verwenden, die beim Einbringen eines Bohrlochs gleichzeitig eine Art Buchse ausbilden.

Aus den Dokumenten DE-OS 23 59 794 und DE-OS 25 52 665 ist ein solches Werkzeug in Form eines um seine Achse drehbarenDorns bekannt, mit Hilfe dessen ein Loch in einer metallenen Platte oder der Wand eines metallenen Rohres gebildet werden kann. Dieses bekannte Werkzeug ist in 8A bis 8D in der Seitenansicht und in drei Querschnittsvarianten dargestellt. Wie in 8A gezeigt, weist das Werkzeug 910 einen Kegelabschnitt 912 mit einer Zentrierspitze 911 auf. An den Kegelabschnitt 912 schließt sich ein erster Zylinderabschnitt 914 an, dem ein zweiter Zylinderabschnitt 916 größeren Durchmessers folgt. Darauf folgt ein ebenfalls zylindrischer Schaftabschnitt 918, der zur Aufnahme in einem Handbohrwerkzeug oder einer Werkzeugmaschine vorgesehen ist. Der Kegelabschnitt 912 und der erste Zylinderabschnitt 914 weisen gemäß der DE 23 59 794 einen dreieckigen Querschnitt auf, wobei die Spitzen des Dreiecks entweder, wie in 8B gezeigt, durch eine Kreisbahn abgeschnitten oder, wie in 8C gezeigt, mit einem stumpferen Winkel als den Eckenwinkeln des Dreiecks spitz zugeschliffen sind. In der DE 25 52 665 wird diese durch die Grundform eines gleichseitigen Dreiecks definierte Querschnittsform weiterentwickelt, indem die Dreiecksseiten konvex gekrümmt ausgebildet sind und in ihren Ecken bogenförmig ineinander übergehen. Mit dieser in 8D in vergrößertem Maßstab gezeigten Querschnittsform wird das Ziel verfolgt, die Standzeit zu erhöhen und die Eignung des Werkzeugs zur Bearbeitung harter Materialien wie Eisen und Stahl zu verbessern.

Der Verfahrensablauf eines Bohrverfahrens mit dem oben genannten Werkzeug 910 nach dem Stand der Technik ist schematisch in 9 gezeigt, die einer Darstellung auf der Internetseite der Kavon CZ s.r.o., CZ, nachempfunden ist. In der Figur ist auch ein anschließender Gewindeausbildungsschritt angedeutet.

Die Figur zeigt, wiedas Werkzeug 910 in eine ebene Platte 900 eine Bohrung einbringt. Wird das Werkzeug 910 mit seiner Spitze auf die Oberfläche des Werkstücks 900 aufgesetzt und mit ausgreichender Drehzahl in Drehung versetzt, erwärmt sich das Material durch die Reibung zwischen der Werkzeugspitze und der Oberfläche. Bei geeigneter Auswahl der Drehzahl beginnt das Material alsbald zu fließen und weicht dem Druck der Werkzeugspitze aus, wobei es sowohl nach unten und radial nach außen zurückgedrängt als auch nach oben und radial zu Seite aufgeworfen wird, bis das Werkzeug durch die vergleichsweise dünne Wand hindurchbricht und mit dem zweiten Zylinderabschnitt auf dem wulstartig nach außen aufgeworfenen Material aufsetzt und dieses dadurch abplattet. Das verdrängte Material des Werkstücks nimmt dabei insgesamt eine Form eines Kragens oder Auges bzw. einer Buchse 905 an, der bzw. die sich den Umrissen des Werkzeugs anschmiegt und nach Entfernen des Werkzeugs erhalten bleibt. Die Länge bzw. Dicke des entstandenen Kragens oder Auges bzw. der entstandenen Buchse 905 übersteigt dabei die Dicke des Werkstücks selbst.

Dieses Verfahren, das die Grundlage des sogenannten "Flowdrill"- oder "Fließformbohr"-Technologie bildet (der Begriff "Flowdrill" ist ein geschütztes Kennzeichen der Firma Flowdrill B.V., NL), wurde in den folgenden Jahren weiter entwickelt und verfeinert. So offenbart die Europäische Patentschrift EP 0 057 039 B1 einen Fließformbohrer zum Versehen von Blechmaterial mit Löchern, dessen Querschnitt in dem Kegelabschnitt bzw. dem ersten Zylinderabschnitt eine Polygonform der Eckenzahl 3 oder 4 mit konvexen Seiten und gerundeten Ecken aufweist, deren Linienverlauf einer bestimmten komplexen harmonischen Funktion gehorcht. Die EP 0 015 518 A1 offenbart einen Fließformbohrer, dessen Spitze eine kurze Schneidkante aufweist.

Weitere Sonderformen sind aus den Veröffentlichungen der Flowdrill B.V., NL, der Frictiondrill Inc., US, und der Kavon CZ s.r.o., CZ bekannt, u.a. aus deren Internetseiten. In der durch den zweiten Zylinderabschnitt definierten Stirnfläche kann ein Formabschnitt in der Art einer Nut vorgesehen sein, der dem niedergedrückten Material eine definierte Form verleiht. Durch die Länge des ersten Zylinderabschnitts 914 kann die Form des entstehenden Loches gesteuert werden. Wenn der erste Zylinderabschnitt kurz ist, kann das Loch einen sich in Werkzeugvorschubrichtung kegelförmig verjüngenden Querschnitt aufweisen. Ist der erste Zylinderabschnitt dagegen lang, kann damit ein durchgehend zylindrisches Loch hergestellt werden. Anstelle des zweiten Zylinderabschnitts 914 kann auch ein zweiter Kegelabschnitt vorgesehen sein, dessen Kegelwinkel spitzer als der des ersten Kegelabschnitts 912 ist. Auch kann anstelle des zweiten Zylinderabschnitts 916 ein Flach- oder Kegelsenkteil vorgesehen sein, um den nach außen aufgeworfenen Materialanteil zu plattieren und einen gegebenenfalls entstandenen Grat zu entfernen.

Die Vorteile dieses Verfahrens liegen auf der Hand. Das im Bereich des Loches wegfallende Material wird genutzt, um eine Buchse auszubilden, deren Länge die Materialstärke erheblich übersteigt. Unter Einwirkung großer Reibungswärme fließt das Material und verfestigt sich wieder, was zur Endfestigkeit und Formtreue der ausgebildeten Buchse, besonders im Vergleich mit kaltgeformten Strukturen, beiträgt. Ein in ein solches Loch eingebrachtes Gewinde weist eine größere nutzbare Länge auf und bricht nicht so leicht aus wie ein in eine dünne Wand geschnittenes Gewinde. Zusätzliche energie-, material- und zeitaufwendige Verfahrensschritte wie Löten, Schweißen oder Nietensetzen entfallen.

Wie aus der 9 ersichtlich, schließt sich dem Fließbohrprozeß ein Gewindeausbildungsprozeß an. Dabei erfolgt die Herstellung des Gewindes mit Hilfe eines separaten Gewindeformwerkzeugs 920, das nicht durch spanenden Werkstoffabtrag, sondern durch Verdrängen bzw. Fließformen des Werkstoffes arbeitet ("Flowtapping").

Solche Gewindeformer, auch Gewindefurcher oder Gewindedrücker genannt, sind in der Technik bekannt. Die Unterschiede in der Geometrie zwischen einem Gewindefurcher und einem eine spanabhebende Bearbeitung vornehmenden Gewindebohrer sind nachstehend mit Bezug auf 10A bis 10C einerseits und 11A bis 11C andererseits beschrieben. 12 zeigt das Fließverhalten des Materials bei der Druckumformung durch das Gewindeformen, insbesondere die Wirkungsweise eines Anlaufes des Gewindeformers. Diese Figuren sind dem Firmenprospekt Nr. 300 087/02123-VIII-15 der Gühring oHG entnommen. Auf diesen Prospekt wird in dieser Anmeldung vollinhaltlich Bezug genommen, insbesondere in Bezug auf Einzelheiten der Technologie des Gewindefurchens.

In 10A bis 10C ist die Werkzeuggeometrie eines Gewindebohrers und die Geometrie eines mit einem Gewindebohrer hergestellten Gewindes nach dem Stand der Technik dargestellt. Dabei zeigt 10A einen Querschnitt eines Gewindebohrers 950, 10B einen Längsschnitt eines vorderen Teils des Gewindebohrers 950, und 10C einen Längsschnitt durch einige Zähne eines in einem Werkstück 960 mit Hilfe des Gewindebohrers 950 hergestellten Gewindes. Der Gewindebohrer 950 weist in bekannter Weise eine Mehrzahl von Spannuten 952 auf, die eine Mehrzahl von Schneidstollen 954 mit jeweils einer Schneidkante 954a definieren. In 10A und 10B ist mit der Bezugsziffer 956 ein Außendurchmesser des Werkzeugs bezeichnet. Mit Bezugsziffer 958 ist in 10B die Linie eines Anschnitts bezeichnet, der zum leichteren Eindrehen des Werkzeugs in das Werkstück dient, und mit Bezugsziffer 957 ist ein Kerndurchmesser bezeichnet. Wie aus 10B ersichtlich, ist der Anschnitt 958 durch konisches Abschneiden der Spitzen der ersten Zähne ausgebildet, während der Kernduchmesser 957 auch im Bereich des Anschnitts unverändert bleibt.

In 11A bis 11C ist die Werkzeuggeometrie eines Gewindefurchers und die Geometrie eines mit einem Gewindefurcher hergestellten Gewindes nach dem Stand der Technik dargestellt. Dabei zeigt 11A einen Querschnitt eines Gewindefurchers 970, 11B einen Längsschnitt eines vorderen Teils des Gewindefurchers 970, und 11C einen Längsschnitt durch einige Zähne eines mit Hilfe des Gewindefurchers 970 in einem Werkstück 980 hergestellten Gewindes. Der Gewindefurcher 970 weist in bekannter Weise einen polygonalen Querschnitt auf, der in seinen erhabenen Teilen eine Mehrzahl von Drückstollen 972 definiert. In den zurückgenommenen Teilen des polygonalen Querschnitts sind Schmiernuten 974 ausgebildet. In 11A und 11B ist mit der Bezugsziffer 976 ein Außendurchmesser des Werkzeugs bezeichnet. Mit Bezugsziffer 978 ist in 11B die Linie eines Anlaufs bezeichnet, der zum leichteren Eindrehen des Werkzeugs in das Werkstück dient, und mit Bezugsziffer 977 ist ein Kerndurchmesser bezeichnet. Wie aus Figur DB ersichtlich, sind im Bereich des Anlaufs 978 die Geometrien der Zähne vollständig erhalten, und der Kerndurchmesser im Bereich des Anlaufs 978 verjüngt sich parallel zu diesem.

In 10C und 11C sind die Unterschiede in der Geometrie zwischen einem durch Schneiden hergestellten Gewinde und einem durch Furchen hergestellten Gewindes zu sehen.

Bei dem durch Schneiden hergestellten Gewinde in dem Werkstück 960 werden durch spanenden Materialabtrag Nuten 962 ausgebildet, die wiederum Zahnflanken 964 definieren. An einer Stelle 966 gehen die Zahnflanken in den Zahngrund über. Durch die Schneidwirkung des Gewindeschneiders 950 wird der "Faserverlauf" 968 im Gefüge des Materials des Werkstücks 960 durchtrennt, wodurch die Tragfähigkeit des Gewindes verringert wird, im Einzelnen durch eine vergrößerte Kerbwirkung an einer Übergangsstelle 966.

Demgegenüber werden beim Furchen des Gewindes in dem Werkstück 980 die Fasern 988 nur gestaucht, aber nicht abgeschnitten. An einer Übergangsstelle 986 zwischen der Zahnflanke 984 und dem Zahngrund liegt daher Material in einem verdichteten Zustand vor. Dadurch weist diese Übergangsstelle eine hohe Zähigkeit auf im Vergleich mit dem geschnittenen Gewinde. Daher sind die Zähne eines gefurchten Gewindes stabiler und brechen nicht so leicht aus wie die Zähne eines geschnittenen Gewindes.

Die Einzelheiten der Ausbildung eines Gewindes durch Furchen sind in 12 dargestellt. Hier ist der vordere Teil des Gewindefurchers 970 im Bereich des Anlaufs dargestellt, und zwar mit seinen ersten drei Zähnen bzw. Gängen 972a, 972b und 972c. Das Werkzeug 970 wird dabei gedreht und in Richtung eines Pfeils "III" translatorisch bewegt. Jeder der Gänge 972a, 972b, 972c dringt tiefer in das Material des Werkstücks 980 ein. Dadurch wird das bearbeitete Material immer weiter aufgeworfen, bis es in einer Art Wellenbewegung zwischen den beiden Zahnflanken überschägt und eine Furche 990 bildet. Der Zustand der Ausbildung der Furche 990 wird im Allgemeinen als Idealzustand eines gefurchten Gewindes angesehen. Jede weiter gehende Verformung, also etwa eine weitere Verdrängung des Materials so, daß sich die Furche 990 schließt, verschlechtert die Eigenschaften des Gewindes.

Allerdings sind die Verfahren eines Einbringens von Gewinden in durch Fließformbohren hergestellten Durchgangslöchern nicht auf Furchen beschränkt. Vielmehr können auch Gewindeschneider eingesetzt werden, vorausgesetzt, die Werkstofftemperatur erlaubt ein solches Verfahren.

Ferner ist das Verfahren des Gewindefräsens bekannt, bei dem das Werkzeug (der Gewindefräser) eine Geometrie ähnlich einem Gewindeschneider aufweist, der Außendurchmesser des Werkzeugs aber geringer als der Innendurchmesser des zu bearbeitenden Loches ist und nicht eine sich wendelförmig über die Länge des Gewindeteils erstreckende Rillen, sondern eine Mehrzahl von Umfangsrillen auf der Außenfläche des Werkzeugs ausgebildet sind. 13 und 14 zeigen jeweils den Gewindeteil eines Gewindebohrers und eines Gewindefräsers in der Seitenansicht, und 15 zeigt einen Verfahrensablauf beim Gewindefräsen. Diese Figuren sind dem Firmenprospekt Nr. 111 905/0145-IX-06 "VHM-Gewindefräser" der Firma Gühring oHG entnommen bzw. Darstellungen hieraus nachempfunden. Auf diesen Prospekt wird in dieser Anmeldung vollinhaltlich Bezug genommen, insbesondere in Bezug auf Einzelheiten der Technologie des Gewindefräsens. Wie in G gezeigt, wird beim Gewindefräsen der Fräser axial in ein Loch eingeführt, radial an die Lochwand gefahren, wobei das Werkzeug bereits dreht, und dann wird das Werkzeug in einem vollständigen Kreisbogen geführt, wobei die Außenkontur des Werkzeugs den Kerndurchmesser des Gewindes beschreibt und die Vorschubgeschwindigkeit so gewählt ist, daß das Werkzeug mit Vollendung des kreisförmigen Bogens um genau eine Gewindesteigung fortschreitet. Schließlich wird das Werkzeug radial von der Wand weg gefahren und axial aus der Bohrung geführt. Es versteht sich, daß die besondere Kinematik des Vorgangs einer besonders eingerichtete Werkzeugmaschine bedarf.

Eine dem Gewindefurchen verwandte Technologie nutzt die Kinematik des Gewindefräsens und kombiniert diese mit dem Prinzip des Gewindefurchens. Dabei wird ein Werkzeug mit ähnlicher Geometrie wie der eines Gewindefurchers eingesetzt, bei dem wie beim Gewindefräser die Gewinderillen nicht wendelförmig, sondern in Umfangsrichtung ausgebildet sind und der Querschnitt des Gewindeteils einen polygonalen Querschnitt mit mehreren Drückstollen aufweist. Wird nun das Werkzeug durch die Maschine wie beim Gewindefräsen in einer zirkularen Art geführt, wird das Gewinde nicht durch Spanabheben, sondern wie beim Gewindefurchen durch plastische Verformung des Werkstoffs ausgebildet, indem die Drückstollen die Kontur des Gewindes sozusagen in das Material "hämmern". Diese Art der Gewindeausbildung, die "Chipless Thread Milling" oder auch "Zirkulargewindefurchen" genannt wird, ist Gegenstand der deutschen Patentanmeldung Nr. 103 18 203.9 des Anmelders der vorliegenden Erfindung.

Die vorstehende Beschreibung macht deutlich, dass es zur Ausbildung hochwertiger und hochbelastbarer Gewinde, insbesondere in dünnwandigen Werkstücken ganz entscheidend darauf ankommt, den das Gewinde ausbildenden Arbeitsgang möglichst genau auf die zuvor eingebrachte Bohrung abzustimmen. Bislang gelingt dies nur dadurch, dass verschiedene Werkzeuge sequenziell zum Einsatz kommen, die hinsichtlich ihrer Geometrie vom Fachpersonal ausgewählt und zusammengestellt sowie im Fertigungsprozess gesondert positioniert werden müssen. Es hat sich gezeigt, dass dadurch oftmals die erwünschte Qualität des Gewindes hinsichtlich Genauigkeit und Festigkeit nicht erzielt werden konnte.

Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zu Grunde ein besonders wirtschaftliches Verfahren und eine entsprechende Vorrichtung zur Herstellung hochwertiger Gewinde in Werkstücke insbesondere geringer Materialstärke bereitzustellen, mit dem bzw. mit der es gelingt die Genauigkeit und die Qualität des herzustellenden Gewindes erheblich anzuheben.

Die Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen und vorteilhafte Weiterentwicklungen der Erfindung bilden den Gegenstand der Unteransprüche.

Gemäß einem ersten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung weist ein Verfahren zur Herstellung eines Gewindes in einem Werkstück vorzugsweise dünner Materialstärke die Schritte des Anspruchs 1 auf.

Erfindungsgemäß wird das Werkzeug zur Herstellung der "Buchse" im dünnwandigen Werkstück nach dem sogenannten Fließformbohrverfahren mit dem Gewindeausbildungswerkzeug zusammengefasst. Dadurch entfallen nicht nur Maschineneinstellschritte, sondern auch Fehlerquellen bei der Auswahl des Werkzeugs und bei der Positionierung der Werkzeuge. Denn das erfindungsgemäß modifizierte Werkzeug hat bereits eine optimal aufeinander abgestimmte Geometrie der verschiedenen Werkzeug-Funktionsabschnitte, wobei vorteilhafter Weise hinzukommt, dass diese Funktionsabschnitte, d.h. Bohrungsaufweitungsabschnitt und Gewindeausbildungsabschnitt, automatisch exakt zueinander zentriert sind. Schon allein dadurch wird die Qualität des Gewindes bei vereinfachtem Verfahren verbessert.

Es kommt hinzu, dass das erfindungsgemäße Verfahren in vorteilhafter Weise den plastifizierten Zustand des Materials ausnützen kann, weil der Gewindeausbildungsabschnitt mit geringer zeitlicher Verzögerung in das frisch geformte Loch eingreift. Dies kann dazu benutzt werden, die Bearbeitungsgeschwindigkeit wesentlich anzuheben, ohne Qualitätsabstriche zu machen.

Durch die Ausbildung des Gewindes mit dem gleichen Werkzeug wie dem zur Ausbildung des Durchgangslochs durch Fließformen werden somit die Verfahrensschritte sowie die Anzahl der benötigten Werkzeuge reduziert, wobei sogar die Fließeigenschaften des erwärmten Materials – bei Bedarf – vorteilhaft ausgenutzt werden können.

Der Verfahrensschritt der Ausbildung des Gewindes kann durch alle bislang bekannten Techniken, wie z.B. durch Furchen, Zirkularfurchen, Schneiden oder Fräsen erfolgen, wobei die in der Beschreibungseinleitung beschriebenen Werkzeuggeometrien im Wesentlichen beibehalten werden können. Eine Modifikation der Gewindeausbildungsabschnitte im Vergleich zur herkömmlichen Ausbildung kann sich allerdings dadurch ergeben, dass das Einbringen des Gewindes in ein gegebenenfalls noch plastisches Material erfolgt. In diesem Fall kann beispielsweise ein Gewindeformabschnitt eine im Vergleich zur herkömmlichen Geometrie eines Gewindeformers größere Materialverdrängung bewirken.

Es hat sich gezeigt, dass durch einfache geometrische Abstimmung der beiden hauptsächlichen Funktionsabschnitte des erfindungsgemäßen Werkzeug, d.h. des Bohrungseinbringungsabschnitts und des Gewindeausbildungsabschnitts, der Prozeßablauf so gesteuert werden kann, dass die Werkstücktemperatur den Bedürfnissen des jeweiligen Verfahrensschrittes optimal angepaßt ist.

Beim Einsatz eines Gewindefurchers, der in ein durch vorheriges Fließformbohren hergestelltes Durchgangsloch eingreift, kann der Zustand des zu bearbeitenden Werkstoffs besonders vorteilhaft zur Anhebung der Wirtschaftlichkeit des Herstellungsverfahren benutzt werden.

Die Schritte eines Erwärmens und eines Verdrängens werden vorzugsweise mit einer ersten Drehzahl und einer ersten Vorschubgeschwindigkeit durchgeführt, die an die Schmelztemperatur und das Fließverhalten des Materials des Werkstücks angepaßt sind, während der Schritt eines Ausbildens eines Gewindes mit einer zweiten Drehzahl und einer zweiten Vorschubgeschwindigkeit durchgeführt werden, die zusätzlich an die Steigung des Gewindes angepaßt sind.

Das Verfahren kann ferner einen Schritt eines Formens des Lochrandes mit dem gleichen Werkzeug, insbesondere durch Fräsen oder Senken aufweisen sowie einen Schritt eines Entfernens des Werkzeugs aus dem Bohrloch enthalten. Der Schritt eines Formens des Lochrandes kann einen Schritt eines Steuerns der Axialkraft des Werkzeugs beinhalten.

Schließlich kann das Verfahren in allen Schritten einen Schritt eines Einstellens der Werkzeug- und Werkstücktemperatur aufweisen. Der Schritt einer Temperatureinstellung kann die Schritte eines Anpassens der Drehzahl und/oder eines Anpassens der Vorschubgeschwindigkeit und/oder eines Kühlens des Werkzeugs aufweisen. Dabei kann die Temperatureinstellung so angepaßt sein, daß die für den jeweiligen Verfahrensschritt optimale Werkzeug- und Werkstücktemperatur erreicht wird.

Die oben genannte Aufgabe wird gemäß einem zweiten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung durch ein drehantreibbares Werkzeug gemäß Anspruch 16 gelöst. Mit einem solchen Werkzeug kann das Verfahren des ersten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung durchgeführt werden, ohne dass ein Werkzeugwechsel oder ein Umpositionieren des Werkstücks und/oder des Werkzeugs erforderlich wird. Bei Einstellen der empirisch zu ermittelnden optimalen Maschinenparameter wie Drehzahl und Vorschub, liegen automatisch günstigste Werkzeugeingriffsverhältnisse bei exakter Positionierung der Werkzeug-Funktionsabschnitte vor, so dass das Werkzeug nicht nur extrem wirtschaftlich, sondern auch mit bislang nicht erreichbarer Qualität arbeitet.

Vorzugsweise weist der Reib- und Formabschnitt einen Reibungskonzentrationsabschnitt an seiner Spitze und einen sich daran anschließenden Aufweitungsabschnitt auf. Der Reibungskonzentrationsabschnitt kann als Zentrierspitze oder auch ballig ausgebildet sein, inbesondere mit der Ausbildung in der Form einer Zentrierspitze gelingt es mit hoher Präzision ins volle Material zu bohren.

Der Aufweitungsabschnitt kann eine konische Form aufweisen. Der Konuswinkel beträgt vorzugsweise zwischen 10° und 60°, insbesondere zwischen 10° und 30°, in besonders bevorzugter Weise 20° +/– 5°. Es hat sich gezeigt, daß der Konuswinkel bei der Bearbeitung von Stahlblech vorteilhaft in diesem Bereich variierbar werden sollte und die besten Ergebnisse hinsichtlich der Aufweitungsfunktion liefert. Der Konus des Aufweitungsabschnitts kann konvex oder konkav gekrümmt sein, um eine Anpassung an die besonderen Fließeigenschaften des jeweils zu bearbeitenden Werkstoffes zu erlauben sowie die Verdrängungsgeschwindigkeit und -richtung zu steuern.

Der Reib- und Formabschnitt kann ferner einen Zylinderformteil aufweisen, der sich an den Aufweitungsabschnitt anschließt. Der Zylinderformteil kann eine im wesentlichen zylindrische Gestalt aufweisen. Über die Länge des Zylinderformteils kann gesteuert werden, in welchem Zustand hinsichtlich Form, Glätte und Temperatur des Durchgangslochs der sich dem Reib- und Formabschnitt anschließende Gewindeausbildungsabschnitt in Eingriff kommt.

Vorzugsweise ist der Durchmesser des Zylinderformteils oder der größte Durchmesser des Aufweitungsabschnitts dem Kerndurchmesser des zu formenden Gewindes angepaßt.

Die Besonderheit des erfindungsgemäßen Werkzeugs besteht somit darin, dass der Druchmesser des Zylinderformteils bzw. der größte Durchmesser des Aufweitungsabschnitts dem für den nachfolgenden Gewindeausbildungsarbeitsschritt jeweils optimal angepassten Innendurchmesser der Ausgangsbohrung entspricht, wie zum Beispiel beim Fräsen oder Schneiden. Damit wird für den nachfolgenden Gewindeausbildungsabschnitt eine optimale Eingriffsituation geschaffen.

Wenn das Gewinde geschnitten oder geformt bzw. gedrückt wird, weist der Gewindeausbildungsabschnitt des Werkzeugs wenigstens eine sich wendelförmig über die Länge des Gewindeausbildungsabschnitts erstreckende Rille mit im wesentlichen kerbförmigem Querschnitt auf. Dabei ist der Querschnitt vorzugsweise von polygonaler Form, die eine Mehrzahl von Drückstollen definiert. Die Polygonzahl liegt vorzugsweise zwischen 4 und 12, besonders bevorzugt zwischen 4 und 8. Mit einem solchen Profil kann das Gewinde in der Art eines herkömmlichen Gewindefurchers hergestellt werden.

In den Flanken der Mehrzahl von Drückstollen können Schmiernuten vorgesehen sein. Damit ist es möglich, ein Schmiermittel einzubringen, das ein Ansetzen von Werkstoff auf den Gewindeflanken verhindert.

Der Gewindeausbildungsabschnitt kann in einem Hauptabschnitt eine zylindrische Kontur und in einem davor angeordneten Anlaufabschnitt eine kegelförmige Kontur aufweisen. Der Winkel der äußeren Kontur in dem Anlaufabschnitt kann zwischen 1° und 12°, vorzugsweise bei 6° +/– 2° liegen. Der Anlaufabschnitt erleichtert die Ausbildung der Gewindeform in dem Werkstück.

Dem Anlaufabschnitt oder, falls kein Anlaufabschnitt vorgesehen ist, dem Hauptabschnitt vorgelagert kann ein kegelförmiger Zwischenabschnitt vorgesehen sein. Der Kegelwinkel des Zwischenabschnitts beträgt vorzugsweise 60° +/– 10°. Der Zwischenabschnitt dient einerseits dem leichteren Zugang für ein Werkzeug zur Ausbildung der Rillen in dem Gewindeausbildungsabschnitt. Andererseits kann der Zwischenabschnitt so ausgebildet sein, daß das Material des Werkstücks nach dem Durchlaufen des Zylinderausbildungsabschnitt noch einmal durch Druck und Reibung erwärmt wird.

Der Gewindeausbildungsabschnitt kann auch einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen. Dies ist möglich, wenn das erwärmte Material nach dem Fließformbohren noch so flexibel ist, daß es eine Verdrängung ohne den Walkeffekt der Drückstollen erlaubt. Die so vereinfachte Geometrie des Werkzeugs erlaubt eine kostengünstigere Herstellung desselben.

Alternativ weist der Gewindeausbildungsabschnitt des Werkzeugs ein kreisförmiges Querschnittsprofil, eine oder mehrere Spannuten, die sich axial oder wendelförmig über die Länge des Gewindeausbildungsabschnitt erstrecken und die eine Schneidkante aufweisen, sowie wenigstens eine sich wendelförmig über die Länge des Gewindeausbildungsabschnitts erstreckende Rille mit im wesentlichen kerbförmigem Querschnitt auf. Mit einem solchen Profil kann das Gewinde in der Art eines herkömmlichen Gewindeschneiders hergestellt werden.

Als eine weitere Alternative weist der Gewindeausbildungsabschnitt des Werkzeugs ein kreisförmiges Querschnittsprofil von geringerem Durchmesser als dem des Zylinderausbildungsabschnitts, eine oder mehrere Spannuten, die sich axial oder wendelförmig über die Länge des Gewindeausbildungsabschnitt erstrecken und die eine Schneidkante aufweisen, und eine Mehrzahl von sich in Umfangsrichtung erstreckenden Rillen mit im wesentlichen kerbförmigem Querschnitt auf. Mit einem solchen Profil kann das Gewinde in der Art eines herkömmlichen Gewindefräsers hergestellt werden.

Schließlich kann der Gewindeausbildungsabschnitt des Werkzeugs ein polygonales Querschnittsprofil von geringerem Umkreisdurchmesser als dem des Zylinderausbildungsabschnitts, wobei das polygonale Querschnittsprofil eine Mehrzahl von Drückstollen definiert, und eine Mehrzahl von sich in Umfangsrichtung erstreckenden Rillen mit im wesentlichen kerbförmigem Querschnitt aufweisen. Mit einem solchen Werkzeug kann das Gewinde mit dem Verfahren des Zirkularfurchens hergestellt werden. Die Polygonzahl liegt vorzugsweise zwischen 4 und 12, besonders bevorzugt zwischen 4 und 8.

Das Werkzeug kann ferner einen oder mehrere Kühlkanäle zum Zuführen eines Kühlmediums aufweisen. Durch Zuführen des Kühlmediums kann die Temperatur des Werkzeugs und damit auch die Temperatur des zu bearbeitenden Werkstoffs gesteuert werden.

Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann das Werkzeug mit einer Lochrandformeinrichtung, vorteilhafterweise gemäß Anspruch 43 kombiniert werden. Damit kann zusätzlich zu der Ausbildung des Gewindes auch noch die Oberseite des Gewindelochs in gewünschter Form gestaltet werden, und zwar mit ein und dem selben Werkzeug. Die Lochrandformeinrichtung kann als Stirnfräser, Plansenker, Kegelsenker oder sonstiger Formfräser ausgebildet sein.

Die Lochrandformeinrichtung kann sich an den Gewindeausbildungsabschnitt anschließen und mit dem Werkzeug einstückig ausgebildet oder mit diesem fest verbunden sein. In dieser Form eignet sich die Lochrandformeinrichtung besonders zur Anwendung im Zusammenhang mit den Werkzeugformen des Gewindefräsers und des Zirkulargewindefurchers.

Andererseits kann das Werkzeug eine Dreharretierungseinrichtung aufweisen und die Lochrandformeinrichtung ein separat ausgeführtes Lochrandformungsteil mit einem Dreharretierungsgegenstück aufweisen, das mit der Dreharretierungseinrichtung des Werkzeugs so zusammenwirkt, daß eine Relativbewegung der Lochrandformungsteils gegenüber dem Werkzeug in Drehrichtung verhindert wird, während eine Relativbewegung des Lochrandformungsteils gegenüber dem Werkzeug in Axialrichtung ermöglicht wird. Dabeikann die Lochrandformeinrichtung ferner ein Lagerteil und ein Federteil aufweisen, wobei das Lagerteil mit dem Werkzeug einstückig ausgebildet oder mit diesem vorzugsweise axial einstellbar, aber axialfest verbindbar ist und das Federteil so angeordnet ist, daß sich die Lochrandformeinrichtung federnd gegen das Lagerteil abstützt. Durch die axiale Einstellbarkeit des Lagerteils kann die von den Schneiden ausgeübte Kraft gesteuert werden, ohne Gefahr zu laufen, das Gewinde zu beschädigen. Diese Ausbildung hat somit auch vorteilhafte Auswirkungen auf die Maschinensteuerung, weil hierdurch der Vorgang des Gewindeausbildens vom Entgratvorgang entkoppelt werden kann.

Die Dreharretierungseinrichtung kann eine ebene radiale Abplattung auf dem Umfang des Werkzeugs sein, wobei das Dreharretierungsgegenstück von einem Stellelement, vorzugsweise einer Stellschraube, gebildet sein kann, das in dem Lochrandformteil angeordnet ist und auf einen vorbestimmten Abstand zu der Dreharretierungseinrichtung einstellbar sein kann.

Alternativ kann die Dreharretierungseinrichtung ein in radialer Richtung auf wenigstens einer Seite aus dem Umfang des Werkzeugs herausstehender Stift sein und kann das Dreharretierungsgegenstück eine an dem Lochrandformteil eingebrachte Nut sein, die beim Aufstecken des Lochrandformteils auf das Werkzeug mit dem Stift in Eingriff kommt.

Vorteilhafte Weiterbildungen des Lagerteils sind Gegenstand der Ansprüche 46 und 47.

Vorzugsweise besteht das Werkzeug aus einem hochfestem Werkstoff, wie zum Beispiel Vollhartmetall. Dieser Werkstoff ist in der Lage, die auftretenden hohen Temperaturen und mechanischen Belastungen zu ertragen. Zur Bearbeitung weicherer Materialien wie etwa Aluminium, Kupfer, Messing oder auch Kunststoff kann das Werkzeug auch aus einem weniger widerstandsfähigeren Material wie etwa HSS bestehen. Es können aber selbstverständlich auch andere hochfeste Werkstoffe wie Cermets, d.h. Sinterwerkstoffe oder auch Keramik zum Einsatz kommen.

Das Werkzeug kann ferner eine Verschleißschutzschicht und/oder eine Weichstoffschicht, insbesondere im Bereich des Gewindeteils tragen. Als besonders wirkungsvolle Schichten kommen die Beschichtungen der Anmelderin nach den Patentanmeldungen DE 102 12 383.7, DE 103 47 981.3 und EP 03 006 383.8, auf die hier ausdrücklich Bezug genommen wird und deren Offenbarung Bestandteil dieser Anmeldung sein soll, in Betracht.

Gemäß einem dritten Gesichtspunkt wird die oben genannte Aufgabe durch eine Vorrichtung gemäß Anspruch 54 gelöst.

Zur Veranschaulichung der Merkmale, Aufgaben, Wirkungsweise und Vorteile der vorliegenden Erfindung zeigen die beiliegenden Zeichnungen:

in 1A bis 1E ein Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung mit einem Werkzeug gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;

in 2 das Werkzeug gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in einer Gesamtseitenansicht;

in 3A bis 3C Bauteile einer Fräsaufsatzanordnung zur Verwendung an dem Werkzeug von 2;

in 4 eine Draufsicht des Bauteils von 3A in Richtung eines Pfeils I in 3A;

in 5 eine Vergrößerung des vorderen Bereichs des Werkzeugs von 2 mit der Fräsaufsatzanordnung aus 3A bis 3C im zusammengebauten Zustand;

in 6 das Werkzeug der vorliegenden Erfindung gemäß einer zweiten Ausführungsform derselben;

in 7 das Werkzeug der vorliegenden Erfindung gemäß einer dritten Ausführungsform derselben;

in 8A bis 8D ein Werkzeug nach dem Stand der Technik;

in 9 ein Verfahren unter Verwendung des Werkzeugs nach dem Stand der Technik;

in 10A bis 10C ein Querschnittsprofil und ein Längsschnittprofil eines herkömmlichen Gewindeschneiders sowie eine Geometrie eines mit einem solchen Werkzeug hergestellten Gewindes;

in 11A bis 11C ein Querschnittsprofil und ein Längsschnittprofil eines herkömmlichen Gewindefurchers sowie eine Geometrie eines mit einem solchen Werkzeug hergestellten Gewindes;

in 12 eine schematische Darstellung des Gewindeformprozesses mit einem Werkzeug nach 11A und 11B;

in 13 und 14 den Gewindeteil eines herkömmlichen Gewindeschneiders bzw. eines herkömmlichen Gewindefräsers jeweils in einer Seitenansicht;

in 15 Schritte eines bekannten Gewindeausbildungsprozesses mit einem herkömmlichen Gewindefräser.

Nachstehend werden bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung anhand der Zeichnungen erläutert werden. Zunächst werden anhand der 1A bis 1E Verfahrensschritte des erfindungsgemäßen Verfahrens erläutert. Es ist darauf hinzuweisen, daß in den 1A bis 1E zum Zwecke der Übersichtlichkeit auf Bezugszeichen verzichtet wurde. Die in diesem Abschnitt genannten Bezugszeichen beziehen sich auf das in 2 bis 5 dargestellte Werkzeug.

Ein Werkzeug wie etwa das in 2, auf die an dieser Stelle im Vorgriff bereits Bezug genommen wird, gezeigte Werkzeug 100, das in an sich bekannter weise einen Konus 144 mit einer Reibspitze 142 – beispielsweise in der Form einer Zentrierspitze – aufweist, wird mit einer bestimmten Drehzahl gedreht und mit einer bestimmten Vorschubgeschwindigkeit auf ein zu bearbeitendes Werkstück aufgesetzt. Dieser Zustand ist in 1A dargestellt.

Durch Druck und insbesondere durch Reibung entsteht an der Aufsetzstelle Wärme, die das Werkstück (und das Werkzeug) erwärmt, bis das Material des Werkstücks an dieser Stelle zu fließen beginnt und dem Aufsetzdruck des Werkzeugs 100 nachgibt. Das Werkzeug 100 durchstößt das Werkstück, wobei das Material des Werkstückes nach unten und außen sowie in geringerem Maße nach oben und außen verdrängt wird.

1B stellt gerade den Zustand dar, in welchem die Spitze des Werkzeugs nach unten durchbricht. Der obere Bereich des entstandenen Loches befindet sich bereits mit einem zylindrischen Teil 146 des Werkzeugs 100, der sich in an sich bekannter Weise an den Konus 144 anschließt, im Eingriff, während sich der untere Bereich des Loches um den Konus 144 des Werkzeugs 100 schmiegt. In diesem Zustand bewegt sich das Werkzeug mit einer Vorschubgeschwindigkeit, die sich von der Vorschubgeschwindigkeit beim Aufsetzen des Werkzeugs 100 unterscheiden kann.

In dem in 1C dargestellten Zustand ist die Ausbildung der zylindrischen Form auch im unteren Teil des Loches abgeschlossen. Der oberen Bereich des Loches befindet sich jetzt mit einem Gewindeausbildungsabschnitt 160 des Werkzeugs 100 im Eingriff, wodurch in diesem Bereich ein Innengewinde in das Loch eingebracht wird. Mit Beginn der Gewindeformung werden die Drehzahl des Werkzeugs und die Vorschubgeschwindigkeit an die Gewindeteilung angepaßt.

Es ist zu beachten, daß die Ausbildung des Gewindes in dem noch warmen Material erfolgt. Daher werden mechanische Belastungen des Werkzeugs verringert, auch wenn eine im Vergleich zu herkömmlichen Gewindeformern quantitativ größere Materialverschiebung stattfindet. Allerdings ist die thermische Belastung, gerade auf das feine Zahnprofil des Gewindeausbildungsabschnitts 160, vergleichsweise hoch. Daher ist auf eine geeignete Werkstoffauswahl für das Werkzeug, gegebenenfalls verbunden mit einer geeigneten Kühlung, zu achten.

Das in 1 dargestellte Prinzip der Funktionsweise des Werkzeugs ist nicht auf eine bestimmte Art und Weise der Gewindeherstellung beschränkt. Wenn der Gewindeausbildungsabschnitt 160 als Gewindefurcher oder Zirkulargewindefurcher arbeitet, ergibt sich beim Gewindeformungsprozeß eine weitere Verdrängung bzw. Aufweitung des Loches. Durch einen kurzen, konischen Ansatz 162 nach dem zylindrischen Abschnitt 146 und vor dem eigentlichen Gewindeformungsteil 164, 166 kann noch einmal eine Erwärmung des Materials durch Reibung erreicht werden.

Gegen Ende der Vorschubbewegung des Werkzeugs 100 erreicht ein Schneid- bzw. Fräsaufsatz 200, der an dem Werkzeug 100 in Drehrichtung fixiert, aber axial nachgiebig angebracht ist, den oberen Rand des Loches bzw. des nach außen aufgeworfenen Materials. (Die Lagerung des Fräsaufsatzes wird später genauer beschrieben werden.) Dadurch trägt der Fräsaufsatz den oberen Rand des Loches ab. Die Nachgiebigkeit des Fräsaufsatzes in axialer Richtung ist so bemessen, daß zwar ein Materialabtrag möglich ist, der Gewindeformungsteil aber nicht in dem gerade geformten Gewinde blockiert und dieses dadurch zerstört. Mit Erreichen der gewünschten Frästiefe (im vorliegenden Fall plan mit der Werkstückoberfläche) enden sowohl die Vorschub- als auch die Drehbewegung des Werkzeugs 100. Der Zustand gerade vor Beenden der Bewegung des Werkzeugs ist in 1D dargestellt.

Anschließend wird die Dreh- und Vorschubbewegung umgekehrt, um das Werkzeug aus dem fertigen Gewindeloch zu entfernen, wie in 1E dargestellt.

Es versteht sich, daß die Drehzahl und die Vorschubgeschwindigkeit in jeder Phase des Verfahrens im Hinblick auf eine möglichst hohe Fertigungsgeschwindigkeit, eine optimale Steuerung der Fließfähigkeit des Materials des Werkstücks und die Eigenschaften des verwendeten Werkzeugs abzustimmen sind.

2 zeigt ein Werkzeug 100 gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Es handelt sich um ein drehantreibbares Werkzeug 100 von gestreckter, im wesentlichen rotationssymmetrischer Gestalt.

Ein im wesentlichen zylindrischer Schaftteil 120 ist mit einem Mitnehmerabschnitt 122 versehen. Der Mitnehmerabschnitt 122 ist hier als Außenvierkant dargestellt. Der Mitnehmerabschnitt kann jedoch andere Formen annehmen, wie z.B. eine Platte, einen Schlitz, einen Sechskant, eine oder eine Mehrzahl von Längsnuten, etc. Ein Mitnehmerabschnitt kann auch völlig fehlen. Auch kann das hintere Ende konisch ausgeführt sein. Der Schaftteil kann auch insgesamt einen anderen Querschnitt, wie etwa einen Sechskantquerschnitt oder dergleichen aufweisen.

Nachstehend soll der Schaftteil 120 das hintere Ende des Werkzeugs in dessen Achsenrichtung definieren. Das gegenüberliegende axiale Ende ist somit als das vordere Ende des Werkzeugs definiert.

Das vordere Ende des Werkzeugs weist einen Bearbeitungsteil auf, der in einen Fließbohrteil 140 und einen Gewindeausbildungsteil 160 eingeteilt werden kann. Der Fließbohrteil 140 wird auch als ein Reib- und Formabschnitt bezeichnet, und der Gewindeausbildungsteil 160 wird auch als ein Gewindeausbildungsabschnitt bezeichnet.

Der Fließbohrteil 140 weist einen Reibungskonzentrationsabschnitt 142, einen Aufweitungsabschnitt 144 und einen Zylinderformabschnitt 146 auf.

Der Reibungskonzentrationsabschnitt 142 ist, wie in 2 dargestellt, als Rundschliff ausgeführt. Der Reibungskonzentrationsabschnitt 142 kann auch eine Körnerspitze sein oder eine andere Form aufweisen.

Der Aufweitungsabschnitt 144, der sich an den Reibungskonzentrationsabschnitt anschließt, ist ein Konus. Als besonders vorteilhaft für die derzeit bevorzugten Anwendungsfälle hat sich ein Konuswinkel WK von 10 bis 30°, von der Mittellinie LM aus gemessen, herausgestellt. Der Konuswinkel ist von den Prozessparameter, insbesondere von dem zu bearbeitenden Material abhängig. Auch kann die allgemeine Konusform eine konvexe oder konkave Krümmung aufweisen. Die Krümmungsrichtung kann sich auch im Verlauf der axialen Erstreckung des Aufweitungsabschnitts ändern. Damit kann die Verdrängungsgeschwindigkeit und -richtung in Abhängigkeit von dem bereits erreichten Durchmesser des zu bildenden Loches gesteuert werden.

Dem Aufweitungsabschnitt 144 folgt ein Zylinderformabschnitt 146. Dieser Abschnitt 146 ist vorzugsweise von im wesentlichen zylindrischer Kontur. Über die Länge des Zylinderformabschnitts 146 kann die Glätte der Lochwandung und die Materialtemperatur beim Übergang in einen Gewindeausbildungsteil 160 (siehe unten) gesteuert werden, da sich die Verformungstätigkeit des Zylinderformabschnitts 146 nur noch auf die Glättung von Unebenheiten beschränkt. Der Zylinderformabschnitt 146 kann auch völlig fehlen, so daß der Aufweitungsabschnitt direkt in den Gewindeausbildungsteil 160 übergeht.

Anstelle des Zylinderformabschnitts 146 kann auch ein zweiter im wesentlichen konischer Aufweitungsabschnitt mit einem geringeren Konuswinkel als dem des Aufweitungsabschnitts 144 vorgesehen sein.

In der bevorzugten Ausführungsform weisen der Aufweitungsabschnitt und der Zylinderformabschnitt einen kreisförmigen Querschnitt auf. Allerdings kann es je nach bearbeitetem Material vorteilhaft sein, einen polygonalen Querschnitt nach der Art der in der Beschreibungseinleitung zitierten Druckschriften oder ähnlich vorzusehen.

In jedem Fall ist der größte Umfangsdurchmesser bzw. die größte Weite des Reib- und Formabschnitts 140 des Werkzeugs optimal an den Kerndurchmesser des auszubildenen Gewindes angepaßt.

An den Fließbohrteil 140 schließt sich der Gewindeausbildungsteil 160 an. Dieser weist zunächst einen weiteren konischen Zwischenabschnitt 162, einen Anlaufabschnitt 164 sowie einen zylindrischen Hauptabschnitt 166 auf. Der Anlaufabschnitt 164 und der Hauptabschnitt 166 werden zusammen auch als der Gewindeteil des Werkzeugs bezeichnet.

Der Konuswinkel WKZ des Zwischenabschnitts 162 (siehe 5) liegt vozugsweise zwischen 40 und 80°. Der Zwischenabschnitt 162 dient dem Schutz des ersten Gangs des Gewindeteils. Darüberhinaus kann der Zwischenabschnitt 162 auch die Aufgabe einer nochmaligen Aufweitung des Lochquerschnitts übernehmen und eine erneute Aufheizung und Erhöhung der Fließwilligkeit des Materials bewirken.

Der Anlaufabschnitt 164 und der Hauptabschnitt 166 bilden den eigentlichen Gewindeausbildungsteil des Werkzeugs 100 und sind mit einem Gewindefurcherprofil mit an sich bekannter Geometrie. Auf die Erläuterung der Arbeitsweise eines Gewindefurchers im Einleitungsteil dieser Anmeldung sowie in dem Firmenprospekt Nr. 300 087/02123-VIII-15 der Gühring oHG wird an dieser Stelle ausdrücklich Bezug genommen. Insbesondere kann der Gewindeteil einen polygonalen Querschnitt aufweisen, wobei in den Seitenflächen des Polygons Schmiernuten eingebracht sein können. Die Polygonzahl kann bei 4 für Gewinde in der Größenordnung M4 oder M6 beginnen und mit dem Gewindedurchmesser anwachsen. Allerdings kann der Querschnitt des Gewindeteils auch kreisförmig sein, wenn die Fließwilligkeit des bearbeiteten Materials es erlaubt. Insbesondere bei geringen Gewindedurchmessern kann ohnehin auf einen polygonalen Querschnitt verzichtet werden.

Alternativ zu der in 2 und 5 gezeigten Gestaltungen des Werkzeugs kann sich an den Abschnitt 146 auch direkt der Gewindeformabschnitt 166 mit im Wesentlichen konstantem Außendurchmesser anschließen, der in einem Übergangsbereich (von beispielsweise einem bis drei Gewindegängen) konisch abgetragen ist.

Das Werkzeug 100 der bevorzugten Ausführungsform ist auch mit einer Abplattung 180 im Übergangsbereich zu dem Schaftteil 120 versehen. Diese Abplattung 180 dient als Gegenlager für eine Stellschraube in einem Bauteil 220, das nachstehend mit Bezug auf 3A bis 3C und 4 beschrieben wird.

In 3A bis 3C sind die Bauteile einer Fräsaufsatzanordnung 200, die in 5 im Zusammenbau mit dem Werkzeug 100 gezeigt ist, einzeln dargestellt.

3A zeigt im Längsschnitt einen Fräsaufsatz 220, der als im wesentliche drehsymmetrisches Bauteil ausgeführt ist und ein axiales Durchgangsloch 228 aufweist. Eine Stirnseite trägt mindestens eine Schneide. Beispielsweise sind in einer Stirnfläche des Fräsaufsatzes 220 eine Mehrzahl von Schneidbacken 222 angeordnet. Die Schneidbacken 222 weisen Schneidkanten 222a auf, wie in der in 4 gezeigten Draufsicht in Richtung eines Pfeiles I in 3A dargestellt. Das Durchgangsloch 228 ist in seinem Innendurchmesser an den Außendurchmesser des Gewindeteils so angepaßt, daß sich der Fräsaufsatz leicht, aber mit nicht zu großem Spiel auf den Gewindeteil schieben läßt. In einer Gewindebohrung, die sich radial durch eine Flanke des Fräsaufsatzes 220 erstreckt, ist eine Stellschraube 230 angeordnet. Wenn nun der Gewindeaufsatz 220 auf das Werkzeug 100 geschoben wird, bis er sich im Bereich der Abplattung 180 befindet, wird die Stellschaube 230 so weit eingedreht, daß sie in die Bohrung 228 hineinragt und leicht auf der ebenen Fläche der Abplattung 180 aufsetzt. Dadurch ist der Fräsaufsatz axial verschieblich, aber in Drehrichtung relativ zu dem Werkzeug 100 gesichert. Der Fräsaufsatz 220 kann ferner Mittel (nicht gezeigt) zum Sichern der Stellschraube aufweisen.

Der Fräsaufsatz 220 weist in der Nähe der zweiten Stirnseite eine Nut 224 auf, die mit der zweiten Stirnseite einen Kragen 226 definiert. Die Nut 224 ist zur Aufnahme einer Schraubenfeder 240 vorgesehen, die in 3B dargestellt ist.

In 3C ist ein Feststellring 260 dargestellt, der in analoger Weise zu der Nut 224 in dem Fräsaufsatz 220 eine Nut 264 aufweist, die mit einer Stirnseite des Feststellringes 260 eine Kragen 266 definiert. In dieser Nut 264 ist die nämliche Schraubenfeder 240 einzusetzen, um so den Fräsaufsatz 220 mit dem Feststellring 260 über die Schraubenfeder 240 zu verbinden. Ferner ist in einem Gewindeloch, das sich in radialer Richtung durch eine Flanke des Feststellringes 260 hindurch erstreckt, eine Feststellschraube 270 angeordnet.

In 5 ist die gesamte aus dem Fräsaufsatz 220, der Stellschraube 240, der Schraubenfeder 240, dem Feststellring 260 und der Feststellschraube 270 bestehende Fräsaufsatzanordnung 200 im Zusammbau mit dem Werkzeug 100 dargestellt. Wie in 5 zu sehen, ist die gesamte Fräsaufsatzanordnung 200 so über das Werkzeug 100 geschoben, daß der Fräsaufsatz 220 selbst im Bereiche der Abplattung 180 so zu liegen kommt, daß letztere der Stellschraube 230 gegenüber liegt. Die Stellschraube 230 wird dabei so weit eingedreht, daß sie locker auf der Abplattung 180 zu liegen kommt, wodurch der Fräsaufsatz gegen Verdrehen gesichert ist, aber gerade noch leicht axial verschieblich ist. Durch die Schraubenfeder 240 auf Abstand zu dem Fräsaufsatz 220 gehalten, kommt der Feststellring 260 im Bereiche des Schaftteiles 120 zu liegen und wird mit Hilfe der Feststellschraube 270 fixiert. Somit stützt sich der Fräsaufsatz 220 über die Schraubenfeder 240 federnd an dem Feststellring 260 und damit an dem Werkzeug 100 selbst ab.

Es versteht sich, daß der Feststellring auch einstückig als Lagerabschnitt (nicht gezeigt) des Werkzeugs ausgebildet sein kann.

Die federnde Lagerung des Fräsaufsatzes 220 ist erforderlich, um eine Formgebung des Lochrandes in einem Arbeitsgang mit dem Fließformbohr- und dem Gewindeherstellungsprozeß verwirklichen zu können. Wäre der Fräsaufsatz fest mit dem Werkzeug 100 verbunden oder mit diesem einstückig ausgeführt, würde zwischen dem Fräsaufsatz und dem Gewindeformer eine Axialkraft entstehen, die die Vorwärtsbewegung des Werkzeugs blockieren und schließlich das Gewinde ausreißen würde. Durch die federnde Lagerung kann jedoch die Axialkraft abgefangen werden und der Fräsaufsatz dennoch seine Schneidwirkung entfalten, um den Lochrand zu gestalten.

Es versteht sich von selbst, daß die Federkraft der Feder so auf das zu bearbeitende Material, die Prozeßparameter Drehzahl, Vorschubgeschwindigkeit und Werkstücktemperatur abzustimmen ist, daß der Fräsaufsatz eine genügend große Axialkraft erfährt, um seine Aufgabe erfüllen kann, diese Axialkraft jedoch nicht so groß wird, daß die Integrität des Gewindes gefährdet wird. Zu diesem Zwecke kann die Steuerung der Maschine auch eine Einkopplung der Axialkraft beinhalten.

In 6 ist mit einem Werkzeug 500 eine zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt. Das Werkzeug weist einen Schaftabschnitt 520 und einen Reib- und Formabschnitt 540 ähnlich dem Werkzeug 100 auf. Der Gewindeausbildungsabschnitt 560 ist im Gegensatz dazu jedoch in seinem Hauptabschnitt 566 in der Form eines Gewindeschneiders ausgeführt. In 6 sind deutlich die Spannuten 568 erkennbar.

Ferner ist in 6 eine Variante gezeigt, die auch für die erste Ausführungsform anwendbar ist. Und zwar ist an dem Werkzeug 500 dieser Ausführungsform keine Abplattung vorgesehen. Statt dessen erstreckt sich ein Stift 585 im Bereich des Schaftteils 520 in radialer Richtung durch das Werkzeug 500 hindurch. Dieser Stift 585 kommt in Eingriff mit zwei Längsnuten, die sich in einer Innenbohrung eines gegenüber der Darstellung in 3A abgewandelten Fräsaufsatzes (nicht gezeigt) erstrecken. Die Zusammenwirkung des Stiftes 585 mit diesen Längsnuten verwirklicht die Drehsicherung des Fräsaufsatzes an dem Werkzeug 500, erlaubt aber eine axiale Verschiebung. Ein solcher abgewandelter Fräsaufsatz würde keine Gewindebohrung aufweisen, und somit kann auf die Stellschraube in der Fräsaufsatzanordnung verzichtet werden. Dadurch kann die diffizile, meist manuell vorzunehmende Einstellung der Einschraubtiefe der Stellschraube 230 aus 3A und 5 entfallen, was zur Wirtschaftlichkeit und Sicherheit des Werkzeugs und des Verfahrens beiträgt. Gegebenenfalls muß der abgewandelte Fräsaufsatz in seiner Länge angepaßt werden. Der Rest der Fräsaufsatzanordnung mit der Schraubenfeder 240 und dem Feststellring 260 bleibt im wesentlichen unverändert.

In 7 ist mit einem Werkzeug 300 eine dritte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt. Bei dem Werkzeug 300 ist der Gewindeausbildungsteil 360 als Zirkularfurcher ausgebildet. Zur Darstellung des Prinzips und der Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Zirkularfurchers sei an dieser Stelle auf die Ausführungen im Einleitungsteil dieser Anmeldung sowie auf die bereits dort zitierte deutsche Patentanmeldung DE 103 18 203.9 des Anmelders der vorliegenden Anmeldung Bezug genommen. In 7 kann deutlich gesehen werden, daß der Gewindeteil 366 des Gewindeausbildungsabschnitts 360 in Form von umlaufenden Rillen ausgeführt ist. Ferner ist der Querschnitt des Gewindeteils als Polygon in bekannter Weise ausgeführt. Die Kenematik bei der Gewindeausbildung entspricht im Wesentlichen derjenigen des Gewindefräsens, wie sie in 15 dargestellt ist.

Um nach Ausbildung des Durchgangsloches mit Hilfe des Reib- und Formabschnittes 340 ausreichend Platz zur Durchführung der Zirkularführung des Werkzeugs zu haben, ist der Umkreisdurchmesser des Gewindeteils 366 kleiner als der größte Durchmesser des Reib- und Formteils 340. Ferner kann in 7 gesehen werden, daß der Gewindeausbildungsteil 360 über eine Fase 348, die später dem leichteren Ausführen des Werkzeugs aus dem fertigen Gewindeloch dient, und einen Zwischenabschnitt 362 gegenüber dem Zylinderformungsabschnitt 346 abgesetzt ist.

In 7 ist noch eine weitere Variante gezeigt, die für die vorliegende sowie für eine weiter unten beschriebene weitere Ausführungsform anwendbar ist. Und zwar ist es einsichtig, daß, wenn im Falle der Ausführungsform nach 7 das Gewinde fertig ausgebildet ist und das Werkzeug 300 mittig gestellt worden ist, auf das Gewinde nicht mehr wie im Falle der ersten und zweiten Ausführungsform Rücksicht genommen werden muß, da sich der Gewindeteil 366 nicht mehr im Eingriff mit dem Material des Werkstückes befindet. Daher ist eine federnde Lagerung eines eventuellen Elements zur Bearbeitung des Lochrandes entbehrlich.

Bei dem Werkzeug 300 weist der Schaftteil direkt im Anschluß an den Gewindeausbildungsteil 360 einen Übergangsabschnitt 326 auf, der einen Durchmesser von maximal dem Umkreisdurchmesser des Hauptabschnitts 366 aufweist. Daran schließt sich ein Lochrandformungsabschnitt 324, der in seiner unteren Stirnseite eine Mehrzahl von Schneidelementen 324a aufweist. Damit wird ein Stirnfräselement verwirklicht, das es erlaubt, nach Ausbildung des Gewindes den Rand des Gewindeloches zu plattieren oder zu entgraten. An den Lochrandformungsabschnitt 324 schließt sich ein Werkzeugaufnahmeabschnitt 328 an, dessen Durchmesser an eine Werkzeugaufnahme angepaßt ist.

Anstelle des Lochrandformungsabschnitts 324 kann auch ein separater Fräsaufsatz verwendet werden, der in dem Bereich des Schaftteils 320 festgestellt wird. In diesem Fall ist es vorteilhaft, wenn der gesamte Schaftteil 320 einen Durchmesser aufweist, der den Umkreisaußendurchmesser des Hauptabschnitts 366 des Gewindeausbildungsteils 366 nicht überschreitet.

Ohne Darstellung in einer Figur wird nun noch eine vierte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erläutert. Diese vierte Ausführungsform unterscheidet sich von der dritten Ausführungsform dadurch, daß der Gewindeausbildungsabschnitt 360 das Profil eines herkömmlichen Gewindefräsers trägt. In Bezug auf das Wirkprinzip des Gewindefräsens wird an dieser Stelle auf die Ausführungen im Einleitungsteil dieser Anmeldung sowie auf den dort bereits zitieren Firmenkatalog Nr. 111 905/0145-IX-06 "VHM-Gewindefräser" der Gühring oHG verwiesen. Die sonstige Ausgestaltung des Werkzeugs folgt der dritten Ausführungsform.

Daneben werden für den Fachmann weitere Modifikationen ersichtlich sein, die sich aus Randbedingungen wie Werkstoff, Maschinenumgebung, Einspannbedingungen etc. ergeben.

In dem Verfahren wurde der Rand des Gewindeloches mit Hilfe eines Stirnfräsers entgratet bzw. plattiert. Es versteht sich, daß ein derartiger Vorgang optional ist. Es kann durchaus Anwendungsfälle geben, in denen keine Entgratung oder Plattierung des Gewindeloches erforderlich ist. In einem solchen Fall wird das Werkzeug ohne den Fräsaufsatz verwendet bzw. wird ein Werkzeug ohne Formabschnitt verwendet, und der Rand des Loches bleibt erhalten.

Natürlich sind neben einer Plattierung auch andere Endbearbeitungen des Lochrandes möglich, wie etwa eine konische oder zylindrische Einsenkung. Letztere kann bei Rohren mit unebener Außenkontur erforderlich sein, um etwa einer Schraube oder Mutter eine entsprechende Auflagefläche zu verschaffen.

Ebenso versteht es sich, daß zur Steuerung des Temperaturverlaufs und des Werkstoffverhaltens Kühlkanäle und/oder Schmierstoffkanäle (nicht gezeigt) je nach Bedarf in den oben beschriebenen Werkzeugen vorgesehen sind. Die Versorgung von Gewindewerkzeugen mit Kühl- und Schmierkanälen ist in der Technik wohlbekannt und kann beispielsweise den oben bereits genannten Firmenprospekten der Gühring oHG entnommen werden. Bei den Werkzeugen der vorliegenden Erfindung können sich insbesondere Kühlkanäle auch in den Bereich des Reib- und Formteils erstrecken, um beispielsweise eine schnelle Abkühlung vor einem nachfolgenden spanabhebenden Gewindeformungsprozeß zu erreichen, wo dies erforderlich ist.

Für die Bearbeitung von dünnem Stahlblech mit einer Wandstärke von 3 mm wurde folgendes Werkzeug entwickelt und getestet: Vollhartmetallwerkzeug in der Ausbildung entsprechend 5. mit Gewindeformteil zur Ausbildung eines Gewindes M8 6HX. Der Gewindeformteil mit neun Gängen und der Polygonzahl 4 geht über einen Konus mit dem Konuswinkel von 60° in einen zylindrischen Abschnitt (146) der axialen Länge von 3 mm über. An diesen Abschnitt schließt sich ein konischer Aufweitungsabschnitt (144) variabler Länge von 3 bis 8 mm an, mit einer Zentrierspitze mit maximalem Durchmesser 2 mm.

100Werkzeug gemäß der ersten Ausführungsform 120Schaftteil 122Mitnehmerabschnitt 140Fließbohrteil oder Reib- und Formteil 142Reibungskonzentrationsabschnitt 144Aufweitungsabschnitt 146Zylinderformabschnitt 160Gewindeausbildungsteil oder -abschnitt 162Zwischenabschnitt 164Anlaufabschnitt 166Hauptabschnitt 180Abplattung 200Fräsaufsatzanordnung 220Fräsaufsatz 222Schneidbacken 222aSchneidkante 224Nut 226Kragen 228Bohrung 230Schraube 240Schraubenfeder 260Feststellelement 264Nut 266Kragen 268Bohrung 270Schraube 300Werkzeug gemäß der dritten Ausführungsform 320Schaftteil 324Lochrandformungsabschnitt 324aSchneidelement 326Übergangsabschnitt 328Werkzeugaufnahmeabschnitt 340Fließformteil oder Reib- und Formteil 346Zylinderformungsabschnitt 348Fase 360Gewindeausbildungsteil oder -abschnitt 362Zwischenabschnitt 366Hauptabschnitt des Gewindeausbildungsteils 500Werkzeug gemäß der zweiten Ausführungsform 520Schaftteil 540Fließformteil oder Reib- und Formteil 560Gewindeausbildungsteil oder -abschnitt 566Gewindeteil 568Spannut 585Stift 900Werkstück 905Auge 910Fließformbohrer nach dem Stand der Technik 920Gewindeformer nach dem Stand der Technik 950Gewindeschneider nach dem Stand der Technik 952Spannut 954Schneidstollen 954aSchneidkante 956Außendurchmesserlinie 958Anschnittlinie 960Werkstück 962Zahnnut 964Zahnflanke 966Übergang von Zahnflanke zu Zahngrund 970Gewindefurcher nach dem Stand der Technik 972Drückstollen 972aerster Zahn oder Gewindegang 972bzweiter Zahn oder Gewindegang 972cdritter Zahn oder Gewindegang 974Schmiernut 976Außendurchmesserlinie 978Anlauflinie 980Werkstück 982Zahnnut 984Zahnflanke 986Übergangsstelle von Zahnflanke in Zahngrund 990Furche

Anspruch[de]
  1. Verfahren zur Herstellung eines Gewindes in einem Werkstück vorzugsweise dünner Materialstärke mit den Schritten:

    im wesentlichen durchgängiges Erwärmen eines Bereichs des Werkstücks durch Reibkontakt mit einem drehantreibbaren Werkzeug (100; 300; 500);

    Verdrängen des erwärmten Materials in radialer und axialer Richtung durch das Werkzeug; und

    Ausbilden eines Gewindes in einem durch die Verdrängung des Materials entstandenen Auge unter Verwendung des selben Werkzeugs.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt der Ausbildung des Gewindes einen Schritt eines Gewindefurchens aufweist.
  3. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt der Ausbildung des Gewindes einen Schritt eines Zirkulargewindefurchens aufweist.
  4. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt der Ausbildung des Gewindes einen Schritt eines Gewindeschneidens aufweist.
  5. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt der Ausbildung des Gewindes einen Schritt eines Gewindefräsens aufweist.
  6. Verfahren gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schritte eines Erwärmens und eines Verdrängens mit einer ersten Drehzahl und einer ersten Vorschubgeschwindigkeit durchgeführt werden, die an die Schmelztemperatur und/oder das Fließverhalten des Materials des Werkstücks angepaßt sind, und der Schritt eines Ausbildens eines Gewindes mit einer zweiten Drehzahl und einer zweiten Vorschubgeschwindigkeit durchgeführt werden, die zusätzlich an die Steigung des Gewindes angepaßt sind.
  7. Verfahren gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, weiter gekennzeichnet durch einen Schritt eines Formens des Lochrandes mit dem gleichen Werkzeug, insbesondere durch Fräsen oder Senken.
  8. Verfahren gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt eines Formens des Lochrandes während des Schrittes eines Ausbildens des Gewindes durchgeführt wird.
  9. Verfahren gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt eines Formens des Lochrandes einen Schritt eines Steuerns der Axialkraft des Werkzeugs beinhaltet.
  10. Verfahren gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt eines Formens des Lochrandes nach dem Schritt eines Ausbildens des Gewindes durchgeführt wird.
  11. Verfahren gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, weiter gekennzeichnet durch einen Schritt eines Entfernens des Werkzeugs aus dem Gewindeloch.
  12. Verfahren gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt eines Entfernens des Werkzeugs aus dem Gewindeloch mit einer dritten Drehzahl durchgeführt wird, deren Richtung jener der zweiten Drehzahl entgegengesetzt ist.
  13. Verfahren gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, weiter gekennzeichnet durch einen Schritt eines Einstellens der Werkzeug- und Werkstücktemperatur.
  14. Verfahren gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt einer Temperatureinstellung die Schritte eines Anpassens der Drehzahl und/oder eines Anpassens der Vorschubgeschwindigkeit und/oder eines Kühlens des Werkzeugs aufweist.
  15. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt der Temperatureinstellung die jeweils optimale Werkzeug- und Werkstücktemperatur in Abhängigkeit von dem jeweiligen Verfahrensschritt einstellt.
  16. Werkzeug (100; 300; 500) zur Herstellung eines Gewindes in einem Werkstück vorzugsweise dünner Materialstärke, wobei das Werkzeug drehantreibbar ist und aufweist:

    einen im Bereich eines hinteren Endes vorgesehenen Schaftabschnitt (120; 320; 520);

    einen im Bereich eines vorderen Endes vorgesehenen Reib- und Formabschnitt (140; 340; 540); und

    einen sich daran anschließenden Gewindeausbildungsabschnitt (160; 360; 560).
  17. Werkzeug gemäß Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Reib- und Formabschnitt (140; 340; 540) einen Reibungskonzentrationsabschnitt (142) an seiner Spitze und einen sich daran anschließenden Aufweitungsabschnitt (144) aufweist.
  18. Werkzeug gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Reibungskonzentrationsabschnitt (142) als Zentrierspitze ausgebildet ist.
  19. Werkzeug gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Reibungskonzentrationsabschnitt (142) ballig ausgebildet ist.
  20. Werkzeug gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufweitungsabschnitt (144) eine konische Form aufweist.
  21. Werkzeug gemäß Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Konuswinkel des Aufweitungsabschnitts (144) zwischen 10° und 60°, insbesondere zwischen 10° und 30°, vorzugsweise bei 20° +/– 5° liegt.
  22. Werkzeug gemäß Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Konus des Aufweitungsabschnitts (144) konvex gekrümmt ist.
  23. Werkzeug gemäß Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Konus des Aufweitungsabschnitts (144) konkav gekrümmt ist.
  24. Werkzeug gemäß Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Konus des Aufweitungsabschnitts (144) einen oder mehrere konvex und/oder konkav gekrümmte Abschnitte aufweist.
  25. Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 17 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Reib- und Formabschnitt (140; 340; 540) wenigstens einen zweiten Aufweitungsabschnitt mit einem kleineren Konuswinkel als dem des ersten Aufweitungsabschnitts (144) aufweist.
  26. Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 16 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Reib- und Formabschnitt (140; 340; 540) einen Zylinderformteil (146) aufweist, der sich an den Aufweitungsabschnitt (144) anschließt.
  27. Werkzeug gemäß Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Zylinderformteil (146) eine im wesentlichen zylindrische Gestalt aufweist.
  28. Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 16 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Reib- und Formabschnitt (140; 340; 540) einem im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt aufweist.
  29. Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 16 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Reib- und Formabschnitt (140; 340; 540) wenigstens in einem Abschnitt einen Querschnitt aufweist, der einer im wesentlichen polygonalen Linie folgt, wobei die Polygonzahl zwischen 3 und 12, vorzugsweise zwischen 4 und 8 liegt.
  30. Werkzeug gemäß Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die polygonale Linie im wesentlichen konvexe Seiten aufweist.
  31. Werkzeug gemäß Anspruch 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitzen der polygonalen Linie gerundet sind.
  32. Werkzeug gemäß Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Rundung der Spitzen der polygonalen Linie glatt in die Seiten der polygonalen Linie übergeht.
  33. Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 16 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß der größte Durchmesser des Reib- und Formabschnitts (140; 340; 540) dem Kerndurchmesser des zu formenden Gewindes angepaßt ist.
  34. Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 16 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewindeausbildungsabschnitt (160; 360; 560) des Werkzeugs wenigstens eine sich wendelförmig über die Länge des Gewindeausbildungsabschnitts (160; 360; 560) erstreckende Rille mit im wesentlichen kerbförmigem Querschnitt aufweist
  35. Werkzeug gemäß Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewindeausbildungsabschnitt (160; 360; 560) in einem Hauptabschnitt (166; 366; 566) eine zylindrische Form und in einem davor angeordneten Anlaufabschnitt (164) eine konische Form aufweist, wobei sich die wendelförmige Rille in dem Anlaufabschnitt fortsetzt und wobei der Konuswinkel des Anlaufabschnitts (164) vorzugsweise zwischen 1° und 12°, besonders bevorzugt bei 6° +/– 2° liegt.
  36. Werkzeug gemäß Anspruch 34 oder 35, dadurch gekennzeichnet, daß dem Anlaufabschnitt (164) bzw., falls kein Anlaufabschnitt vorgesehen ist, dem Hauptabschnitt (166) vorgelagert ein konusförmiger Zwischenabschnitt (162) vorgesehen ist, wobei der Konuswinkel des Zwischenabschnitts vorzugsweise 60° +/– 10° beträgt.
  37. Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 34 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewindeausbildungsabschnitt (160; 360; 560) einen kreisförmigen Querschnitt aufweist.
  38. Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 34 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt des Gewindeausbildungsabschnitts (160; 360; 560) einer im wesentlichen polygonaler Linie folgt, die eine Mehrzahl von Drückstollen definiert, wobei die Polygonzahl vorzugsweise zwischen 4 und 12, besonders bevorzugt zwischen 4 und 8 liegt.
  39. Werkzeug gemäß Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß in den Flanken der Drückstollen Schmiernuten vorgesehen sind, wobei im Inneren des Werkzeugs vorzugsweise Schmiermittelkanäle angeordnet sind, die sich in wenigstens einer, vorzugsweise allen, der Schmiernuten öffnen.
  40. Werkzeug gemäß Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewindeausbildungsabschnitt (160; 360; 560) des Werkzeugs einen kreisförmigen Querschnitt und eine oder mehrere Spannuten (568) aufweist, die sich axial oder wendelförmig über die Länge des Gewindeausbildungsabschnitt erstrecken und die eine Schneidkante aufweisen.
  41. Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 34 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß der größte Umkreisdurchmesser des Gewindeausbildungsabschnitts (160; 360; 560) kleiner als der größte Umkreisdurchmesser des Reib- und Formabschnitts (140; 340; 540) ist.
  42. Werkzeug gemäß Anspruch 41, weiter gekennzeichnet durch eine Lochrandformeinrichtung (324), die sich an den Gewindeausbildungsabschnitt (160; 360; 560) anschließt und mit dem Werkzeug einstückig ausgebildet oder mit diesem fest aber lösbar verbunden ist, zum Formen des Randes eines mit Hilfe des Werkzeugs hergestellten Gewindelochs.
  43. Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 16 bis 39, weiter gekennzeichnet durch eine Lochrandformeinrichtung (200) zum Formen des Randes eines mit Hilfe des Werkzeugs hergestellten Gewindelochs, wobei das Werkzeug ferner eine Dreharretierungseinrichtung (180; 585) aufweist und die Lochrandformeinrichtung (200) ein separat ausgeführtes Lochrandformungsteil (220) mit einem Dreharretierungsgegenstück (230), das mit der Dreharretierungseinrichtung des Werkzeugs so zusammenwirkt, daß eine Relativbewegung der Lochrandformungsteils (220) gegenüber dem Werkzeug in Drehrichtung verhindert wird, während eine Relativbewegung des Lochrandformungsteils (220) gegenüber dem Werkzeug in Axialrichtung ermöglicht wird, ein mit dem Werkzeug einstückig ausgebildetes oder mit diesem fest aber lösbar verbundenes Lagerteil (260) sowie ein Federteil (240) aufweist, wobei sich das Lochrandformungsteil (220) über das Federteil (240) in axialer Richtung federnd gegen das Lagerteil (260) abstützt.
  44. Werkzeug gemäß Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, daß die Dreharretierungseinrichtung eine ebene radiale Abplattung (180) in dem Umfang des Werkzeugs ist und das Dreharretierungsgegenstück ein Stellelement, vorzugsweise eine Stellschraube (230), ist, das in dem Lochrandformungsteil (220) angeordnet ist und auf einen vorbestimmten Abstand zu der Abplattung (180) einstellbar ist.
  45. Werkzeug gemäß Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, daß die Dreharretierungseinrichtung ein in radialer Richtung auf wenigstens einer Seite aus dem Umfang des Werkzeugs herausstehender Stift (585) ist und das Dreharretierungsgegenstück eine an dem Lochrandformteil eingebrachte Nut ist, die beim Aufstecken des Lochrandformungsteils auf das Werkzeug mit dem Stift (585) in Eingriff kommt.
  46. Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 43 bis 45, dadurch gekennzeichnet, daß das Lagerteil ein Feststellring (260) mit einem Feststellelement, insbesondere einer Feststellschraube (270), ist, und das Federteil eine zwischen dem Lagerteil (260) und dem Lochrandformungsteil (220) angeordnete Schraubenfeder (240) ist.
  47. Werkzeug gemäß Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, daß das Lagerteil (260) und das Lochrandformungsteil (220) so ausgebildet sind, daß die Schraubenfeder (240) sowohl in Druck- als auch in Zugrichtung daran festgehalten wird, vorzugsweise durch eine jeweilige Nut (224, 264), in welche die Schraubenfeder (240) eingerastet wird.
  48. Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 42 bis 47, dadurch gekennzeichnet, daß ein Bearbeitungsteil der Lochrandformeinrichtung (200; 524) als Stirnfräser, Plansenker, Kegelsenker oder Formfräser ausgebildet ist.
  49. Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 16 bis 48, weiter gekennzeichnet durch einen oder mehrere Kühlkanäle zum Zuführen eines Kühlmediums, die sich wenigstens in den Bereich des Gewindeausbildungsabschnitts (160; 360; 560) erstrecken.
  50. Werkzeug gemäß Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Kühlkanäle in den Bereich des Reib- und Formteils (140; 340; 560), vorzugsweise wenigstens in den Bereich eines Zylinderformungsabschnitt (146) desselben erstrecken.
  51. Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 16 bis 50, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug aus Vollhartmetall besteht.
  52. Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 16 bis 50, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug aus Stahl, insbesondere Werkzeugstahl, besonders bevorzugt aus HSS besteht.
  53. Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 16 bis 51, weiter gekennzeichnet durch eine Verschleißschutzschicht und/oder eine Weichstoffschicht, insbesondere im Bereich des Gewindeteils.
  54. Vorrichtung zur Herstellung eines Gewindes in einem Werkstück vorzugsweise dünner Materialstärke, welches aufweist:

    eine Werkzeugaufnahme zur Aufnahme eines drehantreibbaren Werkzeugs (100; 300; 500);

    eine Antriebseinheit zum Antreiben des in der Werkzeugaufnahme aufgenommenen Werkzeugs (100; 300; 500) in Drehrichtung und Vorschubrichtung; und

    eine Steuerungseinheit zur Durchführung der Schritte des Verfahrens gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13.
Es folgen 10 Blatt Zeichnungen






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