| Dokumentenidentifikation |
DE10361104B4 06.10.2005 |
| Titel |
Hitzeschutzkörper |
| Anmelder |
Saint-Gobain IndustrieKeramik Düsseldorf GmbH, 40597 Düsseldorf, DE |
| Erfinder |
Mulch, Stephan, 35510 Butzbach, DE; Schmitz, Jürgen, 40591 Düsseldorf, DE; Metze, Stefan, 42579 Heiligenhaus, DE |
| Vertreter |
COHAUSZ & FLORACK, 40211 Düsseldorf |
| DE-Anmeldedatum |
22.12.2003 |
| DE-Aktenzeichen |
10361104 |
| Offenlegungstag |
28.07.2005 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
06.10.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
06.10.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
F23M 5/08
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| Zusammenfassung |
Hitzeschutzkörper (5) für ein Schutzsystem für eine Ofeninnenwand (1) mit einer Vorderseite (7), einer Rückseite (8) und die Vorderseite (7) mit der Rückseite (7) verbindenden Randseiten (11, 12, 13, 14), wobei der Hitzeschutzkörper (5) in seiner Rückseite (8) wenigstens eine Nut (6) zur Aufnahme eines Halteelementes (4) aufweist und wobei die Nut (6) ein erstes zu einer Randseite (14) offenes stirnseitiges Ende (6a) und ein zweites im Inneren der Rückseite (8) liegendes stirnseitiges Ende (6b) aufweist und wobei die Nut (6) einen sich von der Rückseite (8) in Richtung der Vorderseite (7) erweiternden Querschnitt aufweist.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen Hitzeschutzkörper für ein Schutzsystem
für eine Ofeninnenwand mit einer Vorderseite, einer Rückseite und die Vorderseite
mit der Rückseite verbindenden Randseiten (Anspruch 1) sowie ein Schutzsystem für
eine Kesselrohrwand mit wenigstens einem von der Kesselrohrwand abstehenden Halteelement
und wenigstens einem durch das Halteelement gehaltenen Hitzeschutzkörper (Anspruch
10).
Mithilfe derartiger Hitzeschutzkörper werden üblicherweise die Innenwände
von Öfen ausgekleidet, um diese von materialschädigender Überhitzung zu schützen.
Dabei weisen die meist plattenförmig ausgebildeten Hitzeschutzkörper an ihrer der
Ofenwand zugewandten Rückseite eine Ausnehmung in Form einer Bohrung oder Nut auf,
in die ein an der Ofenwand befestigtes Halteelement eingreift, wodurch die Hitzeschutzkörper
an der Ofenwand verankert werden. Zur Herstellung einer vollflächig wärmeleitenden
Verbindung zwischen den Hitzeschutzkörpern und der Ofenwand sind diese an ihrer
Rückseite mit einem wärmeleitenden Füllmaterial, z.B. Mörtel, bestrichen, wobei
auch die Ausnehmung, in die das Halteelement eingreift, vollständig mit Mörtel gefüllt
ist. Alternativ kann dieser Hohlraum auch beispielsweise mit Beton vergossen werden.
In der US 5,243,801A
ist ein kachelförmiger Hitzeschutzkörper zur feuerfesten Auskleidung eines Ofens,
insbesondere zur Verkleidung eines Wärmetauschers, beschrieben. Zum Zwecke der Aufnahme
eines T-förmigen Halteelementes weist der Körper in seiner der Kesselrohrwand zugewandten
Rückseite eine zu einer Randseite offene Nut auf, wobei die Nut in ihrer Längsrichtung
zwei Abschnitte umfasst, nämlich einen randseitigen Abschnitt mit rechteckigem Querschnitt
sowie einen sich längs daran anschließenden zweiten Abschnitt mit T-förmigen Querschnitt.
Vorteilhaft an dieser Konstruktion ist, dass sie ein einfaches Einsetzen des Halteelementes
erlaubt. Dabei wird zunächst die Hitzeschutzkachel auf das T-förmige Halteelement
aufgesetzt, so dass dieses in den randseitigen Nutabschnitt mit rechteckigem Querschnitt
eingreift. Anschließend wird die Hitzeschutzkachel relativ zu dem Halteelement bis
zu dem durch das innere Nutende definierten Anschlag verschoben, wobei das Haltelement
in den T-förmigen Nutabschnitt eingreift und die Kachel fest an der Kesselrohrwand
fixiert. Vor der Montage wird die Kachel an ihrer Rückseite mit einem wärmeleitenden
Mörtel bestrichen. Dabei ist zusätzlich auch das von der Nut eingeschlossene Volumen
zur Erzeugung einer möglichst großflächigen Wärmebrücke vollständig mit Mörtel gefüllt.
Dabei ergibt sich regelmäßig das Problem, dass der in der Nut befindliche
Mörtel leicht aus dem nach oben offenen Nutabschnitt mit rechteckigem Querschnitt
herausfallen kann, wodurch sich zwischen der Hitzeschutzkachel und der Kesselrohrwand
Lufteinschlüsse bilden, die zu einer ungleichmäßigen Wärmeabfuhr und damit zu punktuellen
Überhitzungen des keramischen Materials der Kachel führen.
Die WO 00/57106A1 beschreibt ein Hitzeschutzsystem für Kesselrohrwände,
umfassend einen kachelartigen Hitzeschutzkörper, der in seiner Rückseite eine Nut
zur Aufnahme eines Halteelements aufweist. Diese Nut erstreckt sich von einer Randseite
bis zu einem im Innern der Rückseite des Hitzeschutzkörpers liegenden stirnseitigen
Ende und weist einen T-förmigen Querschnitt auf.
CH 336151 beschreibt einen Ofen zur Verbrennung minderwertiger Brennstoffe
wie beispielsweise Hauskehricht. Der Ofen umfasst eine aus einzelnen Hitzeschutzkörpern
zusammengesetzte Auskleidung der Ofeninnenwand. Die Hitzeschutzkörper weisen sich
von der Rückseite zur Vorderseite erweiternde Nuten auf.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Hitzeschutzkörper
anzugeben, der eine einfache Montage an einer auszukleidenden Ofeninnenwand erlaubt
und der so konstruiert ist, dass ein unbeabsichtigtes Austreten des Füllmaterials
wirksam verhindert wird.
Die Aufgabe wird mit einem Hitzeschutzkörper für ein Schutzsystem
für eine Ofeninnenwand mit einer Vorderseite, einer Rückseite und die Vorderseite
mit der Rückseite verbindenden Randseiten gelöst,
- – wobei der Hitzeschutzkörper (5) in seiner Rückseite (8)
wenigstens eine Nut (6) zur Aufnahme eines Halteelementes (4)
aufweist,
- – wobei die Nut (6) ein erstes zu einer Randseite (14)
offenes stirnseitiges Ende (6a) und ein zweites im Inneren der Rückseite
(8) liegendes stirnseitiges Ende (6b) aufweist,
- – wobei die Nut (6) einen sich von der Rückseite (8)
in Richtung der Vorderseite (7) erweiternden Querschnitt aufweist und
- – wobei der Nutquerschnitt sich in Längsrichtung der Nut (6)
von der Randseite (14) nach innen verjüngt.
Der erfindungsgemäße Hitzeschutzkörper weist eine Nut mit sich in
Richtung der Vorderseite erweiterndem Querschnitt auf. Diese Nut dient der Aufnahme
eines mit der Kesselrohrwand verbundenen Halteelementes, welches seinerseits derart
geformt sein sollte, dass es sich der Form des Nutenquerschitts
entsprechend in Richtung seines vorstehenden Endes erweitert, so dass eine spielfreie
Verbindung zwischen dem Hitzeschutzkörper und der Kesselrohrwand entsteht. Die Nut
weist ein erstes zu einer Randseite offenes stirnseitiges Ende und ein zweites im
Inneren der Rückseite liegendes stirnseitiges Ende auf. Im Sinne der Erfindung ist
hierunter zu verstehen, dass das zweite Ende der Nut zu einem der Randseiten des
Hitzeschutzkörpers beliebig beabstandet angeordnet ist, so dass es einen Anschlag
für das einzusetzende Halteelement bilden kann.
Zum Zwecke der Montage des Hitzeschutzkörpers wird dieser im Gegensatz
zum vorstehend beschriebenen Stand der Technik über die an der einen Randseite offene
Stirnseite der Nut auf das freie Ende des Halteelementes bis an den durch das andere
Ende der Nut definierten Anschlag aufgeschoben, wobei das mit der Wand verbundene
Ende des Halteelementes entlang der Öffnungsfläche der Nut geführt wird.
Der besondere Vorteil der erfindungsgemäß gewählten Form des Nutquerschnitts
besteht darin, dass die zur Rückseite des Hitzeschutzkörpers offene Fläche der Nut
sehr schmal, praktisch schlitzförmig, ausgebildet sein kann, so dass das in der
Nut befindliche wärmeleitende Füllmaterial, vorzugsweise Mörtel oder Beton, praktisch
keine Möglichkeit hat, rückseitig aus der Nut herauszufallen bzw. -zufließen. Das
Halteelement seinerseits ist durch den Hitzeschutzkörper vollständig vom Rauchgas
des Ofens geschützt.
Vorzugsweise ist der Hitzeschutzkörper plattenförmig ausgebildet.
Diese Formgebung ermöglicht eine definierte, großflächige Vorder- und Rückseite,
die durch schmal ausgebildete Randseiten miteinander verbunden sind. Dies gewährleistet
einen effektiven Hitzeschutz der Ofenwand und eine lange Lebensdauer der Hitzeschutzkörper.
Bei entsprechender Formgebung der Vorder- bzw. Rückseite, beispielsweise bei rechteckig
oder quadratisch ausgebildeten Hitzeschutzkörpern, lassen auch ausgedehnte Ofenwände
großflächig durch eine Vielzahl von Hitzeschutzkörpern auskleiden.
Der Querschnitt der in der Rückseite des Hitzeschutzkörpers vorgesehenen,
sich in Richtung der Vorderseite erweiternden Nut kann auf verschiedene Weise ausgeführt
sein. So ist es einerseits möglich, dass sich der Nutquerschnitt von der Rückseite
in Richtung der Vorderseite stufenweise erweitert. Hierbei könnte die Nut beispielsweise
einen T-förmigen Querschnitt aufweisen. Ebenso ist es möglich, dass der Nutquerschnitt
sich von der Rückseite in Richtung der Vorderseite stetig erweitert, wobei in diesem
Falle ein trapez- oder schwalbenschwanzförmiger Querschnitt bevorzugt wird.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der Nutquerschnitt sich in Längsrichtung
der Nut von der Randseite nach innen verjüngt. Dies hat insbesondere produktionstechnische
Vorteile, da in diesem Falle ein während der Produktion des Hitzeschutzkörpers in
das Ausgangsmaterial eingebrachter Kern leichter aus dem fertig hergestellten Hitzeschutzkörper
wieder entfernt werden kann. Ferner erleichtert diese Formgebung auch das Einführen
des Halteelementes in die Nut, da dieses an der offenen Stirnseite der Nut noch
relativ viel Spiel hat und im Verlauf des Aufschiebens des Hitzeschutzkörpers auf
das Halteelement allmählich seine definierte Position in der Nut annimmt.
Um eine große Hitzebeständigkeit und lange Lebensdauer des Hitzeschutzkörpers
zu gewährleisten, ist es zweckmäßig, diesen aus einem keramischen Material, vorzugsweise
aus Siliciumcarbid, zu fertigen.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist
wenigstens eine Randseite eine im wesentlichen parallel zur Vorderseite verlaufende
Stufe auf. Beim Einbau der Hitzeschutzkörper an der Ofenwand können somit aneinanderstoßende
Randseiten benachbarter Hitzeschutzkörper über ihre gestuften Seiten ineinandergreifen,
wozu diese Randseiten entsprechend entgegengesetzt zueinander abgestuft sein müssen.
Dadurch wird einerseits eine präzise Platzierung der Hitzeschutzkörper an der Ofenwand
erleichtert. Zudem wird somit ein direkter Durchtritt von Rauchgasen des Ofens zur
abgeschirmten Ofenwand wirksam verhindert.
Dient der Hitzeschutzkörper nicht nur einer hitzebeständigen Auskleidung
einer Ofeninnenwand, sondern darüber hinaus auch der Wärmeabfuhr in einen Wärmetauscher,
wie beispielsweise im Falle eines Kesselrohrwand, so ist ein möglichst optimaler
Wärmeübergang vom Hitzeschutzkörper in die rückseitige Wand anzustreben. Dazu sollte
der Hitzeschutzkörper an der Wand möglichst dicht anliegen bzw. ein ggf. vorhandener
Spalt zwischen dem Hitzeschutzkörper und der Wand möglichst schmal ausgeführt sein.
Dies kann dadurch erreicht werden, dass die Rückseite an die Außenkontur der Ofenwand
angepasst ist.
Der Erfindung liegt weiterhin die Aufgabe zugrunde, ein Schutzsystem
für eine Kesselrohrwand vorzusehen, welches einfach zu installieren ist und einen
wirksamen Schutz der Kesselrohrwand bei gleichzeitig größtmöglicher Wärmeabfuhr
in die Kesselrohrwand ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Schutzsystem für eine
Kesselrohrwand mit wenigstens einem von der Kesselrohrwand abstehenden
Halteelement und wenigstens einem durch das Halteelement gehaltenen Hitzeschutzkörper
nach einem der Ansprüche 1 bis 7 gelöst, wobei das Halteelement ein zum Querschnitt
der Nut korrespondierendes freies Ende aufweist.
Wie bereits vorstehend erwähnt, ist insbesondere dann ein effektiver
Wärmeübergang vom Ofeninneren in die Kesselrohrwand möglich, wenn der Hitzeschutzkörper
möglichst spalt- und spielfrei an der Kesselrohrwand anliegt. Dabei kommt es entscheidend
auf die Abstimmung der Geometrien des Nutquerschnittes und des Halteelementes an.
Erfindungsgemäß weist das Halteelement ein zum Querschnitt der Nut korrespondierendes
freies Ende auf. Dies bedeutet konkret, dass beispielsweise im Falle einer als T-Nut
ausgebildeten Nut das Halteelement entsprechend als T-Anker ausgebildet.
Das Halteelement ist bevorzugt an Rohrflossen angebracht, die zwischen
den Rohren der Kesselrohrwand angeordnet sind. Insbesondere ist die Längsachse des
Halteelements senkrecht zur Oberfläche der Kesselrohrwand, insbesondere der Rohrflosse,
angeordnet.
Die Vorteile der Erfindung werden bei Schutzsystemen erreicht, die
nur einen Hitzeschutzkörper aufweisen. In der Regel wird eine Kesselrohrwand jedoch
durch eine Wand von übereinander und nebeneinander angeordneten Hitzeschutzkörpern
geschützt. Hier werden die erfindungsgemäßen Vorteile besonders dann erzielt, wenn
alle Hitzeschutzkörper des Schutzsystems nach dem erfindungsgemäßen Prinzip an der
Kesselrohrwand befestigt werden. Die Hitzeschutzkörper können direkt, ohne wesentlichen
Spalt auf- und nebeneinander gesetzt sein. Sie können aber auch mit Spalt gesetzt
sein. Der Spalt zwischen den Hitzeschutzkörpern und der Spalt zwischen jedem Hitzeschutzkörper
und der Kesselrohrwand sind dabei zur Optimierung des Wärmeübergangs und zur Verbesserung
des Schutzes vor Rauchgas sinnvollerweise mit einem Füllmaterial, insbesondere Mörtel
und Dehnfugenmaterial, gefüllt.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
1: ein Schutzsystem für eine Kesselrohrwand,
bei dem Kesselrohrwand teilweise mit Hitzeschutzkörpern ausgekleidet ist in perspektivischer
Ansicht,
2: ein vergrößerter Ausschnitt aus
1 entsprechend der Linie II aus 1,
3 einen Hitzeschutzkörper des Schutzsystems
aus 1 in persepktivischer Ansicht der Rückseite des
Körpers,
4 die Rückseite des Hitzeschutzkörpers
des Schutzsystems aus 1 in Aufsicht,
5 eine seitliche Schnittansicht des Hitzeschutzkörpers
des Schutzsystems aus 1 entlang der Linie V-V aus
3,
6 eine um 90° gedrehte seitliche
Schnittansicht des Hitzeschutzkörpers des Schutzsystems aus 1
entlang der Linie IV-IV aus 3.
Das Schutzsystem der 1 umfasst eine Kesselrohrwand
1, welche ofenseitig mit Hitzeschutzkörpern 5 ausgekleidet ist,
wobei die Kesselrohrwand 1 im vorliegenden Fall aus Gründen der Übersichtlichkeit
nur teilweise mit Hitzeschutzkröpern 5 ausgekleidet ist. Die Kesselrohrwand
1 selbst besteht aus parallelen Rohren 2 und die Rohre paarweise
stegartig verbindenden Rohrflossen 3. Die Hitzeschutzkörper 5
sind jeweils über auf die Rohrflossen 3 aufgeschweißte T-förmige Halteelemente
4 an der Kesselrohrwand 1 befestigt, wie unten im Detail noch
erläutert wird.
Jeder Hitzeschutzkörper 5 ist als quaderförmige Platte ausgebildet
und umfasst eine Vorderseite 7, eine der Vorderseite 7 gegenüber
liegende Rückseite 8 sowie die Vorderseite 7 mit der Rückseite
8 verbindende, senkrecht zu diesen stehende Randseiten 11,
12, 13, 14. Ebenso sind weitere Geometrien möglich, so
z.B. regelmäßige Sechsecke, durch welche die Wand wabenartig ausgekleidet werden
kann. Der Hitzeschutzkörper 5 besteht zumindest an seiner den Rauchgasen
des Ofens zugewandten Vorderseite 7 aus einem hitzebeständigen keramischen
Material, vorzugsweise Siliciumcarbid. In seiner Rückseite 8 weist der
Hitzeschutzkörper 5 eine Nut 6 zur Aufnahme des Halteelementes
4 auf, wobei die Nut 6 ein erstes zu der Randseite 14
offenes stirnseitiges Ende 6a und ein zweites im Inneren der Rückseite
8 liegendes stirnseitiges Ende 6b umfasst. Weiterhin weist die
Nut 6 einen sich in Richtung der Vorderseite 7 erweiternden Querschnitt
auf. Vorliegend ist sie T-förmig ausgebildet, so dass ein optimaler Sitz des T-förmigen
Halteelements 4 in der Nut 6 gewährleistet ist. Ebensogut kann
die Nut auch einen sich in Richtung der Vorderseite stetig erweiternden Querschnitt,
beispielsweise in Form eines Trapez, aufweisen, wobei in diesem Fall das Halteelement
eine entsprechende Form aufweist.
Die Rückseite 8 des Hitzeschutzkörpers 5 ist, wie
in 3 dargestellt, an die Form der Kesselrohrwand
1 angepasst. Sie weist somit für die Rohre 2 halbzylinderförmige
Bereiche 9 sowie eine dazwischen liegende ebene Fläche 10 auf,
die im befestigten Zustand des Hitzeschutzkörpers 5 der
zwischen den Rohren 2 angeordneten Rohrflosse 3 gegenüberliegt.
Zum Zwecke der Montage des Hitzeschutzkörpers 5 an der Kesselrohrwand
1 wird das T-förmige Halteelement 4 über das offene Ende
6a der Nut 6 in diese eingeführt und im Anschluss daran der Hitzeschutzkörper
5 soweit relativ zu dem ortsfesten Halteelement 4 verschoben,
bis dieses an dem im Inneren der Rückseite 7 liegenden stirnseitige Ende
6b der Nut 6 anschlägt. Das Einführen des Halteelementes
4 in die Nut 6 wird auch dadurch erleichtert, dass der Nutquerschnitt
sich in Längsrichtung der Nut 6 von dem offenen Ende 6a in Richtung
des inneren Endes 6b verjüngt. Vorliegend ist dies derart realisiert, dass
die die Längsseiten der Querstrebe 4a (s. 2)
des T-förmigen Halteelementes 4 begrenzenden Nutinnenflächen
6c schräg zueinander verlaufen (s. 5). Beim
Einführen in die Nut 6 hat das Halteelement 4 somit an der offenen
Stirnseite 6a der Nut 6 noch relativ viel Spiel, wobei es im Verlauf
des Aufschiebens des Hitzeschutzkörpers 5 allmählich eine definierte Position
in der Nut 6 quer zu deren Verlauf annimmt.
Zur Optimierung des Wärmeübergangs in die Kesselrohrwand und zur Verbesserung
des Schutzes der Kesselrohrwand 1 vor Rauchgasen sind die engen Spalte
zwischen den einzelnen Hitzeschutzkörpern 5 und der Kesselrohrwand
1 sowie die Spalte zwischen den einzelnen Hitzeschutzkörpern
5 mit einem Füllmaterial, insbesondere mit Mörtel, Beton und/oder Dehnfugenmaterial,
gefüllt. Ebenso ist das von der Nut 6 eingeschlossene Volumen in jedem
Hitzeschutzkörper 5 vollständig mit dem Füllmaterial gefüllt, wobei die
Mörtelschicht in den 1 und 2
aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt ist. Der besondere Vorteil der
erfindungsgemäßen Hitzeschutzkörper 5 besteht hierbei darin, dass aufgrund
der sehr kleinen, praktisch schlitzförmigen, Öffnungsfläche der Nut 6 der
in der Nut 6 befindliche Mörtel praktisch keine Möglichkeit hat, rückseitig
aus der Nut herauszufallen, wobei sich Lufteinschlüsse bilden würden, die ihrerseits
zu einer lokalen Überhitzung des Materials führen würden. Auch durch das randseitige
offene Ende 6a der Nut 6 kann das Füllmaterial nur schwer austreten.
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| Anspruch[de] |
- Hitzeschutzkörper (5) für ein Schutzsystem für eine Ofeninnenwand
(1) mit einer Vorderseite (7), einer Rückseite (8) und
die Vorderseite (7) mit der Rückseite (7) verbindenden Randseiten
(11, 12, 13, 14)
– wobei der Hitzeschutzkörper (5) in seiner Rückseite (8)
wenigstens eine Nut (6) zur Aufnahme eines Halteelementes (4)
aufweist,
– wobei die Nut (6) ein erstes zu einer Randseite (14) offenes
stirnseitiges Ende (6a) und ein zweites im Inneren der Rückseite (8)
liegendes stirnseitiges Ende (6b) aufweist,
– wobei die Nut (6) einen sich von der Rückseite (8) in
Richtung der Vorderseite (7) erweiternden Querschnitt aufweist und
– wobei der Nutquerschnitt sich in Längsrichtung der Nut (6) von
der Randseite (14) nach innen verjüngt.
- Hitzeschutzkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der
Hitzeschutzkörper (5) plattenförmig ausgebildet ist.
- Hitzeschutzkörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
der Nutquerschnitt sich von der Rückseite (8) in Richtung der Vorderseite
(7) stufenweise erweitert.
- Hitzeschutzkörper nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
Nut (6) einen T-förmigen Querschnitt aufweist.
- Hitzeschutzkörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
der Nutquerschnitt sich von der Rückseite (8) in Richtung der Vorderseite
(7) stetig erweitert.
- Hitzeschutzkörper nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die
Nut (6) einen trapezförmigen Querschnitt aufweist.
- Hitzeschutzkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass der Hitzeschutzkörper (5) aus einem keramischen Material, vorzugsweise
Siliciumcarbid, gefertigt ist.
- Hitzeschutzkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass wenigstens eine Randseite (11, 12, 13,
14) eine im wesentlichen parallel zur Vorderseite (8) verlaufende
Stufe aufweist.
- Hitzeschutzkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass die Rückseite (7) an die Außenkontur der Ofenwand (1) angepasst
ist.
- Schutzsystem für eine Kesselrohrwand (1) mit wenigstens einem
von der Kesselrohrwand (1) abstehenden Halteelement (4) und wenigstens
einem durch das Halteelement (4) gehaltenen Hitzeschutzkörper (5)
nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei das Halteelement (4) ein zum Querschnitt
der Nut (6) korrespondierendes freies Ende (4a) aufweist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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