Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung der Länge des
menschlichen Fußes zur Ermittlung der Schuhgröße.
Die Bestimmung der Länge des menschlichen Fußes ist seit der Verwendung
von Schuhwerk ein schwieriges Problem. Dazu ist zu bemerken, dass die Größe des
vom Menschen verwendeten Schuhes einen erheblichen Einfluss auf dessen Wohlbefinden
ist.
Die Bestimmung der „richtigen" Schuhgröße war in den verschiedenen
menschlichen Kulturen seit jeher von kulturell bedingten ästhetischen Vorstellungen
geprägt. Es sei hier nur daran erinnert, dass die Erzielung möglichst kleiner Füße
etwa beim weiblichen Geschlecht in China in der Vergangenheit als äußerst erstrebenswert
galt. Zu diesem Zwecke wurden Mädchen bereits seit frühester Jugend die Füße durch
Abbinden regelrecht verkrüppelt um möglichst kleine und „puppenhafte" schöne
Füße zu erzielen.
Ähnliche ästhetische Wertvorstellungen sind auch in der westlich-
abendländischen Kultur anzutreffen. Auch hier wurden kleine Füße unter ästhetischen
Gesichtspunkten größeren Füßen eindeutig vorgezogen. Darauf folgt, dass eine Ermittlung
der korrekten menschlichen Fußlänge seit frühester Jugend bei vielen Menschen oft
nicht nach objektiven Kriterien sondern geprägt durch die jeweils kulturell bedingten
ästhetischen Vorstellungen in verfälschender Weise erfolgt. Dies kann und wird auch
in vielen Fällen dazu führen, dass Eltern, Schuhverkäufer und Schuster bereits bei
Kindern zu kleine Schuhe aussuchen, wodurch im Laufe der Zeit bei Kindern und Jugendlichen
durch eine regelrechte Deformation der Füße eine den eigentlichen Körperproportionen
unangepasst Verzögerung der Behinderung des Längswachstums der Füße erfolgt.
Dadurch erfährt das ganze menschliche Skelett eine Störung der Statik,
da die Füße der Teil des menschlichen Körpers sind, die beim Gehen, Laufen und Stehen
entstehende Gewichtsbelastung auf den Boden übertragen und letztlich die natürliche
Fortbewegung des Menschen Sicherskllen. Kommt es hier zu einer Deformation, sind
über eine Fehlstellung der Füße Fehlstellungen der Knie, des Beckens, der Lenden-,
Brust- und der Halswirbelsäule gegeben. Diese Störung der Gesamtstatik des menschlichen
Skeletts führt im weiteren auch beim europäischen Menschen zu den häufig zu beobachtenden
Regenerationserscheinungen, die sich letztlich in Schmerzen im Bereich der Lenden-,
Brust-, und Halswirbelsäule äußern. Die durch eine Deformation bzw. Verkrüppelung
der Füße gestörte Gesamtstatik des Skeletts äußert sich in Krankheiten wie Bandscheibenvorfällen,
Ischias, Rückenschmerzen, Knie- und Hüftgelenksbeschwerden. Da das Skelett wesentlich
für das Wohlbefinden des ganzen Menschen ist, kann es in Folge solcher regenerativer
Veränderungen am Skelett zu neurologischen Beschwerden bis hin zu chronischen Kopfschmerzen,
ja sogar Fehlsichtigkeiten kommen.
Diese Folgen sind gerade unter den Bedingungen der modernen Industriegesellschaft
umso mehr zu befürchten, als sich dort der Mensch kaum noch ohne Fußbekleidung oder
Schuhwerk bewegt und daher eine natürliche Entwicklung der Füße oft nicht erfolgen
kann.
Auf der anderen Seite zeigt die Erfahrung in den modernen Industriegesellschaften,
dass die beschriebenen Erkrankungen und Leiden weit verbreitet sind. Gerade die
aus den degenerativen Veränderungen des Skelettsystems herrührenden Beschwerden
sind die Ursache für eine erhebliche Minderung der Arbeitskraft bei zahlreichen
Menschen und damit für volkswirtschaftlich erheblich relevante Produktionsausfälle.
Bisher erfolgt die Bestimmung der geeigneten Schuhgröße – d.h.
die Messung der Fußlänge – entweder einfach durch Messung des Fußes oder durch
Anprobieren von Schuhen verschiedener Größe. Wie sich jedoch bereits aus den vorangegangenen
Ausführungen ergibt, führt dieses Verfahren oft deshalb nicht zu korrekten Ergebnissen,
weil die entsprechenden Bestimmungen durch die kulturell-ästhetisch geprägten Wunschvorstellungen
von möglichst kleinen Füßen („Puppeneffekt") verfälscht werden. Es soll darauf
vermutet werden, dass in zahlreichen Fällen bereits Eltern bei der Auswahl geeigneter
Schuhe für ihre Kinder aus den beschriebenen ästhetischkulturellen Vorstellungen
heraus eher kleinere Schuhgrößen bevorzugen und so einer Deformation der Füße ihrer
Kinder von frühester Jugend an Vorschub leisten.
Unter diesem Gesichtspunkt wird klar, dass hier die Gefahr besteht,
dass vom Kleinkinderalter an Deformationen entstehen, die sich in den späteren Lebensphasen
eines Menschen fortsetzen und verstärken. Die Messung der Fußlänge entweder durch
einfaches Ausmessen oder durch Anprobieren von Schuhen ist deswegen weder im Kleinkinderalter
noch in späteren Lebensphasen ein geeignetes, d.h. objektives, Verfahren.
Aus der DE 244 74 74 A1
ist ein Apparat zur Messung der Fußgröße bekannt, bei dem unter Verwendung von unmittelbar
am Fuß zur Anlage zu bringenden Messschiebern die Fußgröße ermittelt wird. Die Anwendung
dieses Apparates ist umständlich, denn Sie setzt das Freilegen des Fußes und das
Bewegen der verschiedenen Messschieber voraus, bevor die gesuchte
Größe abgelesen werden kann.
Hiervon ausgehend hat sich die Erfindung die Bereitstellung eines
Verfahrens zur Aufgabe gemacht, mit dem die Schuhgröße einer bestimmten Person ermittelt
werden kann, ohne dass eine Messung der Fußlänge oder ein Anprobieren von Schuhen
verschiedener Größen erforderlich ist.
Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen
des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Bestimmung der Schuhinnenlänge
orientiert sich dagegen an der Bestimmung der Länge der Elle, d.h. der Länge des
menschlichen Unterarmes, gemessen vom Scheitelpunkt des Knöchels bis zum Ellenbogen
bei rechtwinklig zum Oberarm angewinkeltem Unterarm. Dabei bestimmt sich der im
Bereich des Ellenbogens befindliche Messpunkt durch Verlängerung der äußeren Begrenzung
des Oberarmes auf die (Verlängerung der) Messstrecke. Dieses Verfahren hat den entscheidenden
Vorteil, dass es in jeder Lebensphase – und auch bei bereits eingetretener
Deformation der Füße – den korrekten Wert für die Fußlänge und damit die dem
menschlichen Skelettsystem angemessene Schuhgröße ergibt. Denn die so gemessene
Länge der Elle ergibt – was die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft
über das menschliche Skelettsystem beweisen – stets die korrekte, d. h. vor
Eintritt irgendwelcher Deformationen anzunehmende Fußlänge.
Wenn beispielsweise die Fußlänge eines erwachsenen Menschen, dessen
Füße durch das ständige Tragen zu kurzen Schuhwerks bereits deformiert sind, nach
dem erfindungsgemäßen Verfahren bestimmt wird, wird sich die von ihm bei Zugrundelegung
der korrekten biomechanischen Prinzipien zu bevorzugende Schuhgröße ergeben. Bereits
eingetretene Deformationen können dann durch Verwendung geeigneten Schuhwerkes,
das für den konkreten Fuß durchaus einige Nummern "zu groß" sein mag, korrigiert
werden. Denn der Fuß vermag sich auch durchaus noch beim erwachsenen Menschen in
gewissen Grenzen dem neuen "Freiraum" anzupassen und so die in der Vergangenheit
eingetretenen Deformationen auszugleichen. Auch für Kinder ergibt jedoch das erfindungsgemäße
Verfahren eine korrekte Bestimmung der Fußlänge, die von kulturell-ästhetischen
Wertvorstellungen unabhängig ist.
Es versteht sich von selbst, daß bei der Bestimmung der geeigneten
Schuhgröße bei Kindern eine bestimmte Zuwachslänge zugegeben werden mag. Aber auch
bei Erwachsenen ist aufgrund der Abwinkelbewegung des Fußes am Boden während des
Gehens gegenüber dem gemessenen Wert eine größere Schuhgröße von vorzugsweise 4
– 6 % von Vorteil. Wie bereits oben festgestellt, wird jedoch im Laufe der
Zeit eine Anpassung des Fußes an die neue – im Regelfall größere – Schuhgröße
eintreten.
Die Bestimmung der Fußlänge durch bildgebende Verfahren trägt dem
Stand der Technik zur Vermessung des menschlichen Skelettsystems Rechnung. Eine
Bestimmung der Länge der Elle kann selbstredend nicht nur durch einfache Messung
am Unterarm vom Ellenbogen bei im rechten Winkel zum Oberarm angewinkelten Unterarm,
sondern durch die in der Weiterbildung enthaltenen technischen bildgebenden Verfahren
zur Abbildung des menschlichen Skelettsystems erfolgen. Der Vorteil bei derartigen
bildgebenden Verfahren liegt ohne Zweifel in einer erhöhten Exaktheit bei der Vermessung
des für die Bestimmung der Fußlänge entscheidenden Skelettbereiches, d. h. der Elle.
Hier bieten sich neben dem klassischen Verfahren des Röntgens – das den Nachteil
einer gewissen Strahlenbelastung aufweist – auch die moderneren Verfahren
der Ultraschalldurchleuchtung, der Magnet- und Kernspintomographie an, die nicht
mit einer Strahlenbelastung des menschlichen Körpers verbunden sind und daher keine
negativen biologischen Folgen zu befürchten geben.
In dem nachfolgenden Beschreibungsteil wird anhand der Zeichnungen
das Prinzip der Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
1: das erfindungsgemäße Meßprinzip
2: die Durchführung einer Messung
Die 1 zeigt die schematische Darstellung
eines Menschen, wobei in der Zeichnung deutlich wird, daß die Länge des menschlichen
Fußes (1) mit der Länge der Elle (2) korrespondiert. Hierbei wird
in der Zeichnung auch deutlich, daß die Länge der Elle (2) vom Scheitelpunkt
des Knöchels (3) bis zum Ellenbogen (4) zu messen ist, wobei zu
beachten ist, daß dabei eine rechtwinklige Stellung vom Oberarm (5) zum
Unterarm (6) einzuhalten ist.
2 zeigt die entscheidende Längenmessung
der Elle (2) anhand eines skelettierten menschlichen Unterarmes. Hierbei
wird deutlich, daß die Messung entsprechend dem erfindungsgemäßen Verfahren vom
Scheitelpunkt des Knöchels (3) bis zum Ellenbogen (4) zu erfolgen
hat.