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Dokumentenidentifikation DE19752556B4 06.10.2005
Titel Verfahren zur Bestimmung der Länge des menschlichen Fußes
Anmelder Schuhhaus Henkel GmbH Ortopädie-Schuhtechnik, 35216 Biedenkopf, DE
Erfinder Henkel, Karl-Georg, 35216 Biedenkopf, DE
Vertreter Pöhner, W., Dipl.-Phys. Dr.rer.nat., Pat.-Anw., 97070 Würzburg
DE-Anmeldedatum 27.11.1997
DE-Aktenzeichen 19752556
Offenlegungstag 02.06.1999
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 06.10.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 06.10.2005
IPC-Hauptklasse A43D 1/02
IPC-Nebenklasse G01B 21/02   A61B 5/107   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung der Länge des menschlichen Fußes zur Ermittlung der Schuhgröße.

Die Bestimmung der Länge des menschlichen Fußes ist seit der Verwendung von Schuhwerk ein schwieriges Problem. Dazu ist zu bemerken, dass die Größe des vom Menschen verwendeten Schuhes einen erheblichen Einfluss auf dessen Wohlbefinden ist.

Die Bestimmung der „richtigen" Schuhgröße war in den verschiedenen menschlichen Kulturen seit jeher von kulturell bedingten ästhetischen Vorstellungen geprägt. Es sei hier nur daran erinnert, dass die Erzielung möglichst kleiner Füße etwa beim weiblichen Geschlecht in China in der Vergangenheit als äußerst erstrebenswert galt. Zu diesem Zwecke wurden Mädchen bereits seit frühester Jugend die Füße durch Abbinden regelrecht verkrüppelt um möglichst kleine und „puppenhafte" schöne Füße zu erzielen.

Ähnliche ästhetische Wertvorstellungen sind auch in der westlich- abendländischen Kultur anzutreffen. Auch hier wurden kleine Füße unter ästhetischen Gesichtspunkten größeren Füßen eindeutig vorgezogen. Darauf folgt, dass eine Ermittlung der korrekten menschlichen Fußlänge seit frühester Jugend bei vielen Menschen oft nicht nach objektiven Kriterien sondern geprägt durch die jeweils kulturell bedingten ästhetischen Vorstellungen in verfälschender Weise erfolgt. Dies kann und wird auch in vielen Fällen dazu führen, dass Eltern, Schuhverkäufer und Schuster bereits bei Kindern zu kleine Schuhe aussuchen, wodurch im Laufe der Zeit bei Kindern und Jugendlichen durch eine regelrechte Deformation der Füße eine den eigentlichen Körperproportionen unangepasst Verzögerung der Behinderung des Längswachstums der Füße erfolgt.

Dadurch erfährt das ganze menschliche Skelett eine Störung der Statik, da die Füße der Teil des menschlichen Körpers sind, die beim Gehen, Laufen und Stehen entstehende Gewichtsbelastung auf den Boden übertragen und letztlich die natürliche Fortbewegung des Menschen Sicherskllen. Kommt es hier zu einer Deformation, sind über eine Fehlstellung der Füße Fehlstellungen der Knie, des Beckens, der Lenden-, Brust- und der Halswirbelsäule gegeben. Diese Störung der Gesamtstatik des menschlichen Skeletts führt im weiteren auch beim europäischen Menschen zu den häufig zu beobachtenden Regenerationserscheinungen, die sich letztlich in Schmerzen im Bereich der Lenden-, Brust-, und Halswirbelsäule äußern. Die durch eine Deformation bzw. Verkrüppelung der Füße gestörte Gesamtstatik des Skeletts äußert sich in Krankheiten wie Bandscheibenvorfällen, Ischias, Rückenschmerzen, Knie- und Hüftgelenksbeschwerden. Da das Skelett wesentlich für das Wohlbefinden des ganzen Menschen ist, kann es in Folge solcher regenerativer Veränderungen am Skelett zu neurologischen Beschwerden bis hin zu chronischen Kopfschmerzen, ja sogar Fehlsichtigkeiten kommen.

Diese Folgen sind gerade unter den Bedingungen der modernen Industriegesellschaft umso mehr zu befürchten, als sich dort der Mensch kaum noch ohne Fußbekleidung oder Schuhwerk bewegt und daher eine natürliche Entwicklung der Füße oft nicht erfolgen kann.

Auf der anderen Seite zeigt die Erfahrung in den modernen Industriegesellschaften, dass die beschriebenen Erkrankungen und Leiden weit verbreitet sind. Gerade die aus den degenerativen Veränderungen des Skelettsystems herrührenden Beschwerden sind die Ursache für eine erhebliche Minderung der Arbeitskraft bei zahlreichen Menschen und damit für volkswirtschaftlich erheblich relevante Produktionsausfälle.

Bisher erfolgt die Bestimmung der geeigneten Schuhgröße – d.h. die Messung der Fußlänge – entweder einfach durch Messung des Fußes oder durch Anprobieren von Schuhen verschiedener Größe. Wie sich jedoch bereits aus den vorangegangenen Ausführungen ergibt, führt dieses Verfahren oft deshalb nicht zu korrekten Ergebnissen, weil die entsprechenden Bestimmungen durch die kulturell-ästhetisch geprägten Wunschvorstellungen von möglichst kleinen Füßen („Puppeneffekt") verfälscht werden. Es soll darauf vermutet werden, dass in zahlreichen Fällen bereits Eltern bei der Auswahl geeigneter Schuhe für ihre Kinder aus den beschriebenen ästhetischkulturellen Vorstellungen heraus eher kleinere Schuhgrößen bevorzugen und so einer Deformation der Füße ihrer Kinder von frühester Jugend an Vorschub leisten.

Unter diesem Gesichtspunkt wird klar, dass hier die Gefahr besteht, dass vom Kleinkinderalter an Deformationen entstehen, die sich in den späteren Lebensphasen eines Menschen fortsetzen und verstärken. Die Messung der Fußlänge entweder durch einfaches Ausmessen oder durch Anprobieren von Schuhen ist deswegen weder im Kleinkinderalter noch in späteren Lebensphasen ein geeignetes, d.h. objektives, Verfahren.

Aus der DE 244 74 74 A1 ist ein Apparat zur Messung der Fußgröße bekannt, bei dem unter Verwendung von unmittelbar am Fuß zur Anlage zu bringenden Messschiebern die Fußgröße ermittelt wird. Die Anwendung dieses Apparates ist umständlich, denn Sie setzt das Freilegen des Fußes und das Bewegen der verschiedenen Messschieber voraus, bevor die gesuchte Größe abgelesen werden kann.

Hiervon ausgehend hat sich die Erfindung die Bereitstellung eines Verfahrens zur Aufgabe gemacht, mit dem die Schuhgröße einer bestimmten Person ermittelt werden kann, ohne dass eine Messung der Fußlänge oder ein Anprobieren von Schuhen verschiedener Größen erforderlich ist.

Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale.

Das erfindungsgemäße Verfahren zur Bestimmung der Schuhinnenlänge orientiert sich dagegen an der Bestimmung der Länge der Elle, d.h. der Länge des menschlichen Unterarmes, gemessen vom Scheitelpunkt des Knöchels bis zum Ellenbogen bei rechtwinklig zum Oberarm angewinkeltem Unterarm. Dabei bestimmt sich der im Bereich des Ellenbogens befindliche Messpunkt durch Verlängerung der äußeren Begrenzung des Oberarmes auf die (Verlängerung der) Messstrecke. Dieses Verfahren hat den entscheidenden Vorteil, dass es in jeder Lebensphase – und auch bei bereits eingetretener Deformation der Füße – den korrekten Wert für die Fußlänge und damit die dem menschlichen Skelettsystem angemessene Schuhgröße ergibt. Denn die so gemessene Länge der Elle ergibt – was die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über das menschliche Skelettsystem beweisen – stets die korrekte, d. h. vor Eintritt irgendwelcher Deformationen anzunehmende Fußlänge.

Wenn beispielsweise die Fußlänge eines erwachsenen Menschen, dessen Füße durch das ständige Tragen zu kurzen Schuhwerks bereits deformiert sind, nach dem erfindungsgemäßen Verfahren bestimmt wird, wird sich die von ihm bei Zugrundelegung der korrekten biomechanischen Prinzipien zu bevorzugende Schuhgröße ergeben. Bereits eingetretene Deformationen können dann durch Verwendung geeigneten Schuhwerkes, das für den konkreten Fuß durchaus einige Nummern "zu groß" sein mag, korrigiert werden. Denn der Fuß vermag sich auch durchaus noch beim erwachsenen Menschen in gewissen Grenzen dem neuen "Freiraum" anzupassen und so die in der Vergangenheit eingetretenen Deformationen auszugleichen. Auch für Kinder ergibt jedoch das erfindungsgemäße Verfahren eine korrekte Bestimmung der Fußlänge, die von kulturell-ästhetischen Wertvorstellungen unabhängig ist.

Es versteht sich von selbst, daß bei der Bestimmung der geeigneten Schuhgröße bei Kindern eine bestimmte Zuwachslänge zugegeben werden mag. Aber auch bei Erwachsenen ist aufgrund der Abwinkelbewegung des Fußes am Boden während des Gehens gegenüber dem gemessenen Wert eine größere Schuhgröße von vorzugsweise 4 – 6 % von Vorteil. Wie bereits oben festgestellt, wird jedoch im Laufe der Zeit eine Anpassung des Fußes an die neue – im Regelfall größere – Schuhgröße eintreten.

Die Bestimmung der Fußlänge durch bildgebende Verfahren trägt dem Stand der Technik zur Vermessung des menschlichen Skelettsystems Rechnung. Eine Bestimmung der Länge der Elle kann selbstredend nicht nur durch einfache Messung am Unterarm vom Ellenbogen bei im rechten Winkel zum Oberarm angewinkelten Unterarm, sondern durch die in der Weiterbildung enthaltenen technischen bildgebenden Verfahren zur Abbildung des menschlichen Skelettsystems erfolgen. Der Vorteil bei derartigen bildgebenden Verfahren liegt ohne Zweifel in einer erhöhten Exaktheit bei der Vermessung des für die Bestimmung der Fußlänge entscheidenden Skelettbereiches, d. h. der Elle. Hier bieten sich neben dem klassischen Verfahren des Röntgens – das den Nachteil einer gewissen Strahlenbelastung aufweist – auch die moderneren Verfahren der Ultraschalldurchleuchtung, der Magnet- und Kernspintomographie an, die nicht mit einer Strahlenbelastung des menschlichen Körpers verbunden sind und daher keine negativen biologischen Folgen zu befürchten geben.

In dem nachfolgenden Beschreibungsteil wird anhand der Zeichnungen das Prinzip der Erfindung näher erläutert. Es zeigen:

1: das erfindungsgemäße Meßprinzip

2: die Durchführung einer Messung

Die 1 zeigt die schematische Darstellung eines Menschen, wobei in der Zeichnung deutlich wird, daß die Länge des menschlichen Fußes (1) mit der Länge der Elle (2) korrespondiert. Hierbei wird in der Zeichnung auch deutlich, daß die Länge der Elle (2) vom Scheitelpunkt des Knöchels (3) bis zum Ellenbogen (4) zu messen ist, wobei zu beachten ist, daß dabei eine rechtwinklige Stellung vom Oberarm (5) zum Unterarm (6) einzuhalten ist.

2 zeigt die entscheidende Längenmessung der Elle (2) anhand eines skelettierten menschlichen Unterarmes. Hierbei wird deutlich, daß die Messung entsprechend dem erfindungsgemäßen Verfahren vom Scheitelpunkt des Knöchels (3) bis zum Ellenbogen (4) zu erfolgen hat.


Anspruch[de]
  1. Verfahren zur Bestimmung der Länge des menschlichen Fußes zur Ermittlung des Schuhgröße, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Elle (2), vom Scheitelpunkt des Knöchels (3) der Elle (2) am Handgelenk bis zum Ellenbogen (4) bei rechtwinklig zum Oberarm (5) angewinkelten Unterarm (6) gemessen wird, wobei sich der Messpunkt im Bereich des Ellenbogens (4) durch Verlängerung der äußeren Begrenzung des Oberarmes auf die Messstrecke festgelegt, und die so ermittelte Länge der Elle (2) die Fußlänge ergibt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Messung der Ellenlänge (2) durch bildgebende Verfahren, wie Röntgen und/oder Ultraschall und/oder Magnet- und/oder Kernspintomographie und/oder Laserscanner erfolgt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass für Erwachsene die tatsächliche Schuhgröße 4 – 6 % über dem gemessenen Wert der Ellenlänge liegt.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass für Kinder oder Heranwachsende die Schuhgröße um mehr als 4 % und bis zu 8 % über dem gemessenen Wert der Ellenlänge liegt.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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