Die Erfindung bezieht sich auf eine Tragvorrichtung aus faltbarem
Flachmaterial für eine Mahlzeit.
Die Luftfahrtgesellschaften verwenden zum Servieren von Menüs, Imbissen
und anderen Mahlzeiten an Bord von Flugzeugen Tabletts aus Kunststoff. Diese können
Ausnehmungen bzw. Separationen aufweisen, um ein Verrutschen von Bestandteilen und
Zubehör einer Mahlzeit, wie Geschirr Eßwerkzeuge, Tütchen mit Soßen, Salz, Zucker
usw. zu verhindern.
Nach Gebrauch werden diese Tabletts eingesammelt, gespült und wiederverwendet.
Dies erfordert einen hohen logistischen Aufwand.
Dies gilt auch für Tabletts, die für die Verteilung fertiger Mahlzeiten
in Kantinen, Altenheimen, Hotels, Tankstellen, Fastfood-Restaurants und dgl. eingesetzt
werden.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, stabile
und ein Verrutschen der Mahlzeiten verhindernde Tragvorrichtungen für die Verteilung
fertiger Mahlzeiten unter verringertem logistischem Aufwand zur Verfügung zu stellen.
Die Aufgabe wird durch eine Tragvorrichtung mit den Merkmalen des
Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Tragvorrichtung sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Die erfindungsgemäße Tragvorrichtung aus faltbarem Flachmaterial für
eine Mahlzeit hat
- – eine Deckwand,
- – eine Bodenwand,
- – Längsseitenwände, welche den Abstand zwischen der Deckwand und der Bodenwand
an den Längsseiten überbrücken,
- – Querseitenwände, welche den Abstand zwischen der Deckwand und der Bodenwand
an den Querseiten überbrücken,
- – mindestens eine zwischen den Längsseitenwänden und den Querseitenwänden
angeordnete Trennwand, welche den Abstand zwischen der Deckwand und der Bodenwand
überbrückt und
- – mindestens eine Ausstanzung und/oder mindestens eine Aufreißperforation
in der Deckwand zur Aufnahme von Bestandteilen einer Mahlzeit.
Die Ausstanzung und/oder eine durch Aufreißen der Aufreißperforation
freigelegt Öffnung nimmt z.B. Zubehör einer Mahlzeit auf. Dabei handelt es sich
z.B. um mindestens eine geschlossene Schale („Tray") für Vorspeise und/oder
Hauptgericht und/oder Salat und/oder Nachtisch oder anderes Geschirr oder um ein
Trinkgefäß (z.B. einen Becher oder eine Tasse) oder anderes Geschirr. Grundsätzlich
können aber auch verpackte oder unverpackte Bestandteile einer Mahlzeit ohne Geschirr
aufgenommen werden. Die Aufnahme und/oder die durch Aufreißen der Aufreißperforation
freigelegte Öffnung in der Deckwand verhindern ein Verrutschen der aufgenommenen
Komponente einer Mahlzeit. Die Trennwand stabilisiert die Verpackung. Bevorzugt
ist sie hierfür mit der Deckwand und der Bodenwand verbunden. Sie begrenzt vorzugsweise
einen im wesentlichen geschlossenen Innenraum der Tragvorrichtung für die Aufnahme
weiterer Bestandteile einer Mahlzeit, z.B. für Eßwerkzeuge, eine Serviette, Tütchen
mit Salz, Pfeffer oder Soße („give aways"). Dem Innenraum ist z.B. in der
Deckwand eine Aufreißperforation zugeordnet. Nach Aufreißen der Aufreißperforation
sind die weiteren Bestandteile bzw. das Zubehör der Mahlzeit entnehmbar. Zusätzlich
oder statt dessen ist mindestens eine Querseitenwand und/oder Längsseitenwand und/oder
die Bodenwand ganz oder teilweise öffenbar.
Ein Vorteil dieser Tragvorrichtung ist die Möglichkeit der Zusammenfassung
von kompletten Mahlzeiten mit Speisen, Geschirr, Eßwerkzeug und weiterem Zubehör
in einer kompakten Einheit. Die Tragvorrichtung ermöglicht eine weitgehende Automatisierung
der Zusammenstellung aller Komponenten in einem manuellen, halbautomatischen oder
automatischen Prozeß. Sie ermöglicht auch bei manueller Aufrichtung eine schnelle
Konfektionierung. Sie begünstigt die Automatisierung der Vorbereitung der Mahlzeiten
bei deren Hersteller. Hinzu kommt ein gesicherter, platzsparender Transport bis
zum Ort des Verzehrs. Die Verteilung kann durch einen auf die Tragvorrichtung aufgebrachten
Code (z.B. Barcode) unterstützt sein. Die Tragvorrichtung ist insbesondere für den
Transport von Mahlzeiten bis ins Flugzeug geeignet, aber auch für den Transport
in Kantinen, Altenheimen, Hotels, Tankstellen, Fastfood-Restaurants und anderen
Einrichtungen. Der Fluggast oder Verbraucher erhält die mit den Komponenten und
Zubehör der Mahlzeit gefüllte Verpackung fertig serviert bzw. geliefert. Der beim
Verzehr anfallende Abfall kann direkt in dem Innenraum entsorgt werden, der vorher
das Besteck und anderes Zubehör aufgenommen hat. Abschließend wird die Tragvorrichtung
vollständig entsorgt. Der Rücktransport und das Spülen von Tabletts entfällt.
Gemäß einer Ausgestaltung ist die Tragvorrichtung aus einem Zuschnitt
faltbaren Flachmaterials gebildet, der längsseitig aneinandergelenkt einen Bodenwandabschnitt
mit einem Überlappungsbereich, eine Längsseitenwand, eine Deckwand, eine weitere
Längsseitenwand, einen weiteren Bodenwandabschnitt mit einem weiteren Überlappungsbereich,
eine Trennwand und eine Trennwandverbindungslasche aufweist, der an den Querseiten
der Deckwand, der Längsseitenwände und der Bodenwandabschnitte
angelenkte Querseitenwandabschnitte aufweist, der so gefaltet ist, daß die Längsseitenwände
quer zu der Deckwand und den Bodenwandabschnitten ausgerichtet sind, die Überlappungsbereiche
der Bodenwandabschnitte einander überlappen und miteinander zu einer Bodenwand verbunden
sind, die Trennwand quer zur Bodenwand und der Deckwand gefaltet ist und die Trennwand-Verbindungslasche
parallel zur Deckwand gefaltet und mit dieser verbunden ist und die Querseitenwandabschnitte
in einander überlappende Beziehung gefaltet und miteinander verbunden sind. Bevorzugt
ist die Tragvorrichtung aus einem einteiligen Zuschnitt faltbaren Flachmaterials
hergestellt. Das Flachmaterial ist z.B. eine verhältnismäßig steife Kunststoffolie
oder Pappe. Bevorzugt ist die Tragvorrichtung aus Karton.
Gemäß einer Ausgestaltung sind die Verbindungen Klebeverbindungen
und/oder Steckverbindungen. Die Verbindungen der Bodenwandabschnitte sind bevorzugt
Klebeverbindungen. Die Faltschachtel kann an den Bodenwandabschnitten vorgeklebt
flachliegend zum Hersteller der Mahlzeiten geliefert werden. Dieser kann die Querseitenwandabschnitte
beim Aufrichten der Tragvorrichtung miteinander verkleben. Falls die Querseitenwandabschnitte
eine Steckverbindung aufweisen, ist ein Aufrichten ohne zusätzliche Verklebung möglich.
Steckverbindungen der Querseitenwandabschnitte können auch zur einfachen Entnahme
eines Besteckes oder eines anderen Zubehörs der Mahlzeit und/oder zum Verschließen
der Tragvorrichtung Aufnahmen nach Einfüllen von Abfällen vorhanden sein.
Gemäß einer Ausgestaltung sind an die Deckwand angelenkte Querseitenwandabschnitte
von außen gegen die an die Seitenwände und die Bodenwände gelenkten Querseitenwandabschnitte
gefaltet und mit diesen verbunden. Bei Betrachtung von oben sind dann keine Überlappungsbereiche
bzw. Spalte sichtbar. Hierzu weisen gemäß einer weiteren Ausgestaltung die an die
Deckwand angelenkten Querseitenwandabschnitt im wesentlichen die Abmessungen der
Querseitenwände auf.
Grundsätzlich ist es möglich, daß die Tragvorrichtung nur auf einer
Seite der Trennwand mindestens eine Ausstanzung und/oder Aufreißperforation aufweist.
Die andere Seite der Trennwand kann dann als Innenraum zur Aufnahme von Menübestandteilen
und/oder Zubehör dienen. Gemäß einer Ausgestaltung weist sie auf beiden Seiten der
Trennwand zumindest eine Ausstanzung und/oder Aufreißperforation auf. Beide Seiten
können dann der rutschsicheren Aufbewahrung von Bestandteilen der Mahlzeit und/oder
Zubehör dienen.
Gemäß einer Ausgestaltung weist die Deckwand zumindest auf einer Seite
der Trennwand mehrere Ausstanzungen und/oder Aufreißperforationen auf. Dies ermöglicht
die Aufbewahrung von mehreren Bestandteilen einer Mahlzeit auf dieser Seite der
Trennwand.
Gemäß einer Ausgestaltung weist die Deckwand zumindest auf einer Seite
der Trennwand ausschließlich eine oder mehrere Aufreißperforationen auf. Auf dieser
Seite der Trennwand ist bevorzugt ein im wesentlichen geschlossener Innenraum der
Tragvorrichtung vorhanden.
Gemäß einer Ausgestaltung ist zumindest eine kreisringförmige Ausstanzung
und/oder Aufreißperforation und/oder zumindest eine im wesentlichen rechteckige
Ausstanzung und/oder Aufreißperforation und/oder zumindest eine im wesentlichen
flaschenförmige Ausstanzung und/oder Aufreißperforation vorhanden. Diese Ausstanzungen
und/oder Aufreißperforationen können der Aufnahme verschieden geformter Bestandteile
der Mahlzeit dienen.
Gemäß einer Ausgestaltung weist zumindest eine Aufreißperforation
eine Eingriffsöffnung zum Aufreißen der Aufreißperforation auf. Dies erleichtert
das Aufreißen der Aufreißperforation.
Gemäß einer Ausgestaltung ist die Trennwand parallel zu den Längsseitenwänden
ausgerichtet. Dies kommt in der Unterbringung länglicher Gegenstände und der Stabilität
der Transportvorrichtung zugute.
Gemäß einer Ausgestaltung weist die Tragvorrichtung in Richtung der
Längsseitenwände eine größere Erstreckung als in Richtung der Querseitenwände auf.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist die Tragvorrichtung in Richtung
der Längsseitenwände etwa 270 mm und/oder in Richtung der Querseitenwände etwa 186
mm lang.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist die Tragvorrichtung etwa 42
mm hoch.
Folgende weitere Vorteile kommen der erfindungsgemäßen Tragvorrichtung
bzw. ihren Ausgestaltungen zu:
Der Tragvorrichtung ein individuelles und variables Design verliehen
werden kann. Das Design kann gestalterisch und/oder produktbezogen gewählt werden.
Die Tragvorrichtung ist ein- oder beidseitig bedruckbar. Sie kann einen hohen Wiedererkennungswert
aufweisen. Sämtliche bestückten Tragvorrichtungen sehen gleich aus.
Ferner kann die Tragvorrichtung tiefkühlstabil ausgeführt sein. Sie
ist für Kühl- und Tiefkühlkost einsetzbar.
In der stabilen Tragvorrichtung werden die vom Kunden definierten
Produkte an den vorgesehenen Positionen fest und transportsicher gehalten. Es kann
nichts herausfallen. Dies begünstigt eine einfache und sichere Handhabung beim Service
insbesondere an Bord von Flugzeugen.
Die Tragvorrichtung kann den Normgrößen (Atlas-Normgröße) im Airline-Bereich
entsprechend gefertigt werden. Dadurch ist sie modulfähig.
Die komplette Einheit wird nach dem Verzehr der Mahlzeit entsorgt.
Eine aufwendige Trennung von Abfällen und Tabletts entfällt.
Die Tragvorrichtung ist universell einsetzbar in allen Bereichen der
Transport- und Reiseverpflegung, sowie in der Systemgastronomie.
Die Tragvorrichtung hat geringe Transportkosten, da sie platzsparend
flachliegend aufbewahrt werden kann und erst zum Befüllen aufgerichtet werden maß.
Außerdem sind die Transportkosten aufgrund des geringen Gewichtes der Tragvorrichtung
niedrig. Aufgrund des geringen Transport- und Lageraufwandes ist die Tragvorrichtung
umweltfreundlich.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der anliegenden Zeichnungen
eines Ausführungsbeispieles näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
1 einen Zuschnitt der Tragvorrichtung
flach ausgebreitet in der Draufsicht;
2 die Tragvorrichtung aufgerichtet in
einer perspektivischen Seitenansicht.
Gemäß 1 umfaßt der Zuschnitt
1 aus Karton längsseitig aneinandergelenkt einen Bodenwandabschnitt
2 mit einem Überlappungsbereich 3, eine Längsseitenwand
4, eine Deckwand 5, eine weitere Längsseitenwand 6, einen
weiteren Bodenwandabschnitt 7 mit einem weiteren Überlappungsbereich
8, eine Trennwand 9 und eine Trennwandverbindungslasche
10.
An der Querseiten umfaßt der Zuschnitt 1 an die Deckwand
5, die Längsseitenwände 4, 6 und die Bodenwandabschnitte
2, 7 angelenkte Querseitenwandabschnitte 11 bis
20.
In der Deckwand 5 hat der Zuschnitt 1 eine kreisringförmige
Ausstanzung 21 und eine etwa rechteckförmige Ausstanzung 22 mit
abgerundeten Ecken 23. Daneben hat er in Längsrichtung hintereinander angeordnet
eine kreisringförmige Aufreißperforation 24 und eine etwa flaschenförmige
Aufreißperforation 25 mit einer Eingriffsöffnung 26.
Der Zuschnitt 1 wird aufgerichtet, indem die Längsseitenwände
4, 6 quer zur Deckwand 5 und die Bodenwandabschnitte
2, 7 quer zu den Längsseitenwänden 4, 6 gefaltet
und mit ihren Überlappungsbereichen 3, 8 in überlappender Beziehung
miteinander verklebt werden. Ferner wird die Trennwand 9 quer zum Bodenwandabschnitt
7 gefaltet. Die Trennwandverbindungslasche 10 wird wiederum quer
zur Trennwand 9 gefaltet und mit der Unterseite der Deckwand
5 verklebt.
Die Querseitenwandabschnitte 13 bis 16 werden quer
zu den Längsseitenwänden 4, 6 aufeinander zu gefaltet. Ferner
werden die Querseitenwandabschnitte 17 bis 20 quer zur Bodenwand
2, 7 über die Querseitenwandabschnitte 13 bis
16 gefaltet. Schließlich werden die Querseitenwandabschnitte
11, 12 über die Querseitenwandabschnitte 17 bis
20 gefaltet und mit diesen verklebt.
Dann ist die Tragvorrichtung 27 aufgerichtet.
Gemäß 2 resultiert eine Tragvorrichtung
mit Kastenquerschnitt, die durch die Trennwand 10 auf der Längsmittelachse
stabilisiert ist. Zwischen Trennwand 9, Längsseitenwand 4, Bodenwandabschnitt
2 und dem darüber befindlichen Teil der Deckwand 5 sowie den Querseitenwandabschnitten
11, 12 ist ein im wesentlichen geschlossener Innenraum
28 zur Aufnahme von Besteck usw. gebildet. Das Besteck wird vor dem Verkleben
der Querseitenwandabschnitt in den Innenraum 28 eingefüllt. Es ist nach
Aufreißen der Aufreißperforation 25 aus der dann freigemachten, flaschenförmigen
Öffnung entnehmbar.
In die Ausstanzungen 21, 22 ist ein Trinkgefäß und
ein Tray für Nahrungsmittel einsetzbar. Nach Aufreißen der Aufreißperforation
24 ist in die freigemachte Öffnung z.B. eine Flasche einsetzbar. Nach Beendigung
der Mahlzeit werden Abfälle in die Ausstanzungen bzw. freigemachten Öffnungen eingefüllt
und die gesamte Verpackung entsorgt.