Die Erfindung bezieht sich auf eine Schale aus einem faltbaren Flachmaterial,
geeignet für die Aufbewahrung und Zubereitung von Nahrungsmitteln in der Mikrowelle
oder im Backofen.
Eine Schale der eingangs erwähnten An dient der Verpackung von Nahrungsmitteln
bzw. Fertiggerichten. In der Schale können die Nahrungsmittel über den Handel an
die Verbraucher abgegeben werden. Das Erhitzen oder Garen der Nahrungsmittel kann
in der Mikrowelle oder im Backofen erfolgen. Die Schale ist auch zum Servieren der
Nahrungsmittel nutzbar.
Aus der WO 90 02 690 A ist eine Schale der eingangs erwähnten An mit
einer entfernbaren Deckwand aus faltbarem Karton bekannt. Bei derartigen Verpackungen
ist es üblich, die Deckwand bereits vor dem Garen in der Mikrowelle abzuziehen,
damit beim Garen entstehende Dämpfe entweichen können. Das Abziehen der in der Regel
feuchten bzw. Nahrungsmittelreste tragenden Deckwand und das Tragen der geöffneten
Schale erschweren die Handhabung. Außerdem ist das Garen der Nahrungsmittel in der
geöffneten Schale energie- bzw. zeitintensiv.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine handhabungsfreundlichere
Schale aus einem faltbaren Flachmaterial geeignet für die Aufbewahrung und Zubereitung
von Nahrungsmitteln in der Mikrowelle oder im Backofen zur Verfügung zu stellen.
Die Aufgabe wird durch eine Schale mit den Merkmalen des Anspruches
1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Schale sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die erfindungsgemäße Schale aus einem faltbaren Flachmaterial geeignet
für die Aufbewahrung und Zubereitung von Nahrungsmitteln in der Mikrowelle oder
im Backofen hat
- – eine Bodenwand,
- – von den Rändern der Bodenwand hochstehende Seitenwände,
- – die Seitenränder der Seitenwände miteinander verbindende, bis zur Bodenwand
erstreckte Ecklaschen,
- – eine Deckwand, die an den oberen Rand einer Seitenwand angelenkt ist,
- – Randlaschen an den oberen Rändern der übrigen Seitenwände, mit denen
Randbereiche der Deckwand lösbar verbunden sind,
- – mindestens eine erste Schwächungslinie, die in der Deckwand in der Nähe
einer Ecke der Deckwand angeordnet ist, die von zwei Seitenrändern der Deckwand
begrenzt ist, wobei sich die erste Schwächungslinie etwa von dem einen Seitenrand
der Deckwand bis etwa zu dem anderen Seitenrand der Deckwand erstreckt, und
- – mindestens eine zweite Schwächungslinie, die sich etwa von derselben
Ecke aus zwischen den diese begrenzenden Seitenrändern bis etwa zur ersten Schwächungslinie
erstreckt.
Bei der erfindungsgemäßen Schale ist die Deckwand im Eckbereich, in
dem sich die ersten und zweiten Schwächungslinien befinden, geschwächt. Hierdurch
ist es unter verhältnismäßig geringem Kraftaufwand möglich, die geschlossene Deckwand
der Schale im Eckbereich etwas in die Schale einzudrücken, so daß die Verbindungen
der Randbereiche der Deckwand mit den Randlaschen im Eckbereich bzw. in seiner Nähe
zumindest teilweise gelöst werden. Im übrigen bleiben die Verbindungen der Randbereiche
der Deckwand mit den Randlaschen erhalten. Infolgedessen bleibt die Schale grundsätzlich
weiterhin geschlossen. Im oder am Eckbereich sind nach dem Eindrücken gasdurchlässige
Spalte vorhanden. Somit kann die Schale weiterhin in geschlossenem Zustand gehandhabt
werden und entfällt die Handhabung der feuchten und Nahrungsmittelreste tragenden
Deckwand. Durch die Spalte zwischen Deckwand und Randlaschen kann der beim Garen
in der Mikrowelle oder im Backofen freigesetzte Dampf entweichen. Da die Dampfabgabe
durch die Spalte gedrosselt wird, ist der Wärmeverlust beim Garen verhältnismäßig
gering. Als vorteilhafter Zusatzeffekt wird hierdurch eine Verminderung des Energieeinsatzes
beim Garen bzw. der Garzeiten erreicht. Nach dem Garen kann die Deckwand entlang
der Randbereiche vollständig von den Randlaschen getrennt und um ihre Anlenkung
weggeklappt werden. Die Innenseite der Deckwand kann weniger von Nahrungsmittelresten
bedeckt sein, als vor dem Garvorgang, weil die heißen Dämpfe beim Garen die Nahrungsmittelreste
von der Innenseite der Deckwand ablösen können.
Die Schale ist aus unterschiedlichen faltbaren Flachmaterialien herstellbar.
Sie ist beispielsweise aus einer ein- oder mehrlagigen Kunststoffolie hergestellt.
Gemäß einer Ausgestaltung ist sie aus Karton hergestellt. Gemäß einer bevorzugten
Ausgestaltung, die einer Beanspruchung durch Flüssigkeiten und Dämpfen standhält,
die im Nahrungsmittel enthalten sind bzw. davon freigesetzt werden, ist der Karton
innen und/oder außen mit einer Kunststoffolie beschichtet. Bevorzugt ist die dem
Nahrungsmittel zugewandte Innenseite des Kartons mit Kunststoffolie beschichtet.
Die Kunststoffolie ist wasserabweisend und schützt das Trägermaterial aus Karton
vor einer Aufweichung durch Flüssigkeiten oder Dämpfe. Diese bestehen vielfach im
wesentlichen oder zu einem erheblichen Teil aus Wasser.
Gemäß einer Ausgestaltung weist die Kunststoffolie außen an der Deckwand
und/oder Bodenwand und/oder mindestens einer Seitenwand eine Mehrzahl
paralleler Schlitzlinien auf. Die Schlitzlinien ermöglichen, daß in den Karton eingetretene
Flüssigkeit oder Dampf, wieder entweicht. Eine mögliche Bildung von Blasen zwischen
Kunststoffolie und Karton wird hierdurch unterdrückt. Eine Blasenbildung kann auch
durch geeignet ausgewählte, mit Kunststoffolie beschichtete Kartons vermieden werden.
Die Schwächungslinien sind z.B. von durchlaufenden oder unterbrochenen
Rillinien oder Ritzlinien gebildet. Gemäß einer Ausgestaltung umfassen die ersten
Schwächungslinien eine in die Oberseite der Deckwand eingebrachte erste Ritzlinie
und eine parallel dazu in die Unterseite der Deckwand eingebrachte erste Gegenritzlinie.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung umfassen die zweiten Schwächungslinien eine in
die Oberseite der Deckwand eingebrachte zweite Ritzlinie und eine parallel dazu
in die Unterseite der Deckwand eingebrachte zweite Gegenritzlinie. Die solchermaßen
ausgebildeten Ritzlinien und Gegenritzlinien schwächen das faltbare Flachmaterial
an verschiedenen Stellen, so daß ein Materialversagen nicht zu besorgen ist. Die
Ritzlinien und Gegenritzlinien erstrecken sich z.B. über einen Teil oder über die
gesamte Tiefe der Kunststoffolie, so daß sie den Karton nicht strukturell schwächen.
Die ersten und zweiten Schwächungslinien sind z.B. an einer an die
Anlenkung der Deckwand angrenzenden Ecke der Deckwand angeordnet. Das Eindrücken
der Deckwand ist jedoch im Bereich der Anlenkung erschwert. Gemäß einer Ausgestaltung
sind die ersten und zweiten Schwächungslinien in der Nähe einer von der Anlenkung
entfernten Ecke der Deckwand angeordnet. Durch Eindrücken des Eckbereiches kann
dieser von den beiden angrenzenden Randbereichen gelöst werden, wodurch das Eindrücken
des Eckbereiches erleichtert ist.
Die Verbindung der Randlaschen mit den Randbereichen der Deckwand
kann auf verschiedene Weise erzeugt werden. Gemäß einer Ausgestaltung sind die Randlaschen
mit den Randbereichen der Deckwand verklebt oder verschweißt. Das Verschweißen ist
insbesondere vorteilhaft, wenn das faltbare Flachmaterial eine Kunststoffolie oder
ein Karton ist, der zumindest an der Innenseite mit Kunststoffolie beschichtet ist.
Die Schweißverbindung ist durch bloßes Einbringen von Wärme in die gegeneinander
gedrückten Materialschichten herstellbar.
Gemäß einer Ausgestaltung weist die Deckwand in einem Abstand von
ihrer Anlenkung an die Seitenwand mindestens eine dazu parallele, dritte Schwächungslinie
auf, die ein Abreißen des von der Anlenkung entfernten Abschnittes der Deckwand
ermöglicht. Die Deckwand kann nach dem Garen von der Schale getrennt werden, so
daß sie bei der anschließenden Entnahme der Nahrung nicht stört. Nach dem Abreißen
der Deckwand ist die Schale besonders vorteilhaft als Gefäß zum Servieren des Nahrungsmittels
nutzbar.
Gemäß einer Ausgestaltung umfassen die dritten Schwächungslinien eine
in die Deckwand eingebrachte dritte Ritzlinie und eine parallel dazu in die Unterseite
der Deckwand eingebrachte dritte Gegenritzlinie. Beim Abreißen des Deckwandabschnittes
bedarf es dann im wesentlichen nur des Kraftaufwandes für das Abziehen des Kartons
von der Kunststoffolie, die an der Unterseite der Deckwand zwischen Ritzlinie und
Gegenritzlinie angeordnet ist. Bevorzugt ist die dritte Ritzlinie eine in den Karton
eingebrachte, unterbrochene Ritzlinie und die dritte Gegenritzlinie eine in die
Kunststoffolie eingebrachte, ununterbrochene Ritzlinie. Die dritte Ritzlinie ist
dann von Kartonbrücken überbrückt, die ein unbeabsichtigtes Abreißen des Abschnittes
der Deckwandteile verhindern. Die dritte Gegenritzlinie sitzt dem Abtrennen des
Abschnittes der Deckwand nach Aufbrechen der Kartonbrücken keinen nennenswerten
Widerstand entgegen.
Die Ecklaschen zwischen den Seitenwänden können auf verschiedene Weise
ausgeführt sein. Beispielsweise sind sie Ecklaschen, die an eine Seitenwand angelenkt
und mit der anderen Seitenwand verbunden sind, z.B. durch Verkleben oder Verschweißen.
Gemäß einer Ausgestaltung umfassen die Ecklaschen zwei aneinandergelenkte und an
die Seitenränder der benachbarten Seitenwände angelenkte, dreieckige Faltlaschen.
Da die Ecklaschen dauerhaft an die beiden benachbarten Seitenwände angelenkt sind,
dichten sie die Ecken hermetisch ab. Es versteht sich, daß die Ecklaschen bis zur
Anlenkung der Seitenwände an die Bodenwand erstreckt sind. Die benachbarten Ecklaschen
sind bevorzugt gegeneinander und gegen die Außenseite einer der benachbarten Seitenwände
gefaltet und mit dieser verbunden, z.B. durch Verkleben oder Verschweißen. Infolgedessen
sind die Ecklaschen platzsparend untergebracht und stören das äußere Erscheinungsbild
der Schale nicht.
Gemäß einer Ausgestaltung ist die Schale aus einem einteiligen Zuschnitt
faltbaren Flachmaterials hergestellt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der anliegenden Zeichnungen
eines Ausführungsbeispieles näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
1 einen Zuschnitt der Schale flach ausgebreitet
in der Draufsicht;
2 die fertig konfektionierte Schale in
einer perspektivischen Seitenansicht schräg von oben;
3 dieselbe Schale geöffnet in derselben
Perspektivansicht.
Gemäß 1 umfaßt der einteilige Zuschnitt
1 aus innen mit Kunststoffolie beschichtetem Karton eine rechteckige Bodenwand
2, die an den Längsseiten lange Seitenwände 3, 4 und
an den Querseiten kurze Seitenwände 5, 6 angelenkt hat. Die Seitenwände
3 bis 6 sind trapezförmig ausgeführt, wobei die schmalen Seiten
der Trapeze in die Anlenkungen an die Bodenwand 2 fallen.
Zwischen benachbarten Seitenwänden 3 bis 6 sind
jeweils zwei im wesentlichen dreiecksförmige Ecklaschen 7 bis
14 angeordnet, die aneinandergelenkt sind. Die Ecklaschen 7 bis
14 sind außen an die jeweils angrenzenden Seitenwände 3 bis
6 angelenkt.
An die äußeren Seitenränder der Seitenwände 3,
5, 6 ist jeweils eine Randlasche 15, 16,
17 angelenkt. Die Randlasche 15 steht beidseitig etwa über die
Seitenwand 3 hinaus. Die Randlaschen 16, 17 schließen
beidseitig bündig mit den Seitenwänden 5, 6 ab.
An den äußeren Seitenrand der Seitenwand 4 ist eine Deckwand
18 angelenkt. Die Deckwand 18 hat einen Eckbereich 19,
in dem zwei erste Schwächungslinien 20, 21 vorhanden sind. Die
Schwächungslinie 20 erstreckt sich in der von Kunststoffolie freien Außenseite
der Deckwand von einem den Eckbereich 19 begrenzenden Seitenrand
22 bis zu einem den Eckbereich 19 begrenzenden weiteren Seitenrand
23 der Deckwand 18. Somit grenzen die ersten Schwächungslinien
20, 21 mit den Seitenrändern 22, 23 einen dreiecksförmigen
Eckbereich 19 ab. Die erste Schwächungslinie 20 ist als unterbrochene
Ritzlinie ausgeführt.
Die erste Schwächungslinie 21 ist parallel zur Schwächungslinie
20 in die mit Kunststoffolie (z.B. PET) beschichtete Innenseite der Deckwand
18 eingebracht. Sie ist seitlich gegenüber der ersten Schwächungslinie
20 versetzt. Sie als durchlaufende oder unterbrochene Gegenritzlinie ausgeführt.
Sie endet in kleinen Abstanden von den Seitenrändern 22, 23.
Im Eckbereich 19 sind zweite Schwächungslinien
24 und 25 angeordnet. Die zweite Schwächungslinie 24
erstreckt sich in der Außenseite der Deckwand 18 senkrecht von der ersten
Schwächungslinie 20 weg zu der Ecke 26, in der die Seitenränder
22, 23 zusammentreffen, wobei sie in einem Abstand von dieser
Ecke 26 endet. Die zweite Schwächungslinie 25 erstreckt sich in
der Innenseite der Deckwand 18 senkrecht von der ersten Schwächungslinie
21 weg parallel zur zweiten Schwächungslinie 24 zu derselben Ecke
26 hin, wobei sie ebenfalls in einem Abstand davon endet.
Ferner hat die Deckwand 18 parallel zu ihrer Anlenkung an
die Seitenwand 4 dritte Schwächungslinien 27, 28. Die
Schwächungslinie 27 ist von in die Außenseite der Deckwand 18
eingebrachten, unterbrochenen, das Kartonmaterial durchschneidenden Stanzlinien
gebildet. Die dazu seitlich versetzte dritte Schwächungslinie 28 ist von
einer in die Innenseite der Deckwand 18 eingebrachten, ununterbrochenen
Ritzlinie gebildet, welche die Kunststoffolie durchschneidet. Die dritte Schwächungslinie
27 hat an den Seitenrändern 22 und 29 der Deckwand in
den Bereichen 27' und 27" einen von der Anlenkung der Deckwand
18 an die Seitenwand 4 schräg weggerichteten Verlauf. In den äußersten
Abschnitten dieser Bereiche 27', 27" ist auch das darunterliegende
Folienmaterial bei 28', 28" geschlitzt.
In die Außenseiten der Bodenwand 2 und der Deckwand
18 sind eine Vielzahl paralleler Ritzlinien 30, 31 eingebracht.
Im zu einer Schale 32 aufgerichteten Zustand des Zuschnittes
1, der in 2 gezeigt ist, sind die Seitenwände
3 bis 6 bezüglich der Bodenwand 2 hochgeklappt. Ferner
sind die benachbarten Ecklaschen 7, 8 und 9,
10 und 11, 12 und 13, 14 jeweils gegeneinander
und gegen die Außenseiten der Seitenwände 5 und 6 geklappt und
mit diesen verbunden. Hierzu stehen die äußeren Randbereiche der Ecklaschen
7, 10, 11, 14 gegenüber den äußeren Randbereichen
der benachbarten Ecklaschen 8, 9, 12, 13 jeweils
etwas vor und sind die Kunststoffolien an den Innenseiten der vorstehenden Bereiche
mit den darunterliegenden Außenseiten der Seitenwände 5, 6 verschweißt.
Die Randlaschen 15, 16, 17 sind nach außen
gefaltet, etwa parallel zur Bodenwand 2. Die Deckwand 18 ist gegen
die Randlaschen 15, 16, 17 geklappt und die dort aufeinanderliegenden
Kunststoffolien sind miteinander verschweißt.
Auf diese Weise ist ein in die Schale 32 vor dem Verschließen
der Deckwand 18 eingebrachtes Nahrungsmittelprodukt nach außen hermetisch
abgedichtet.
Vor dem Garprozeß wird gemäß 2 der Eckbereich
19 mit einem Finger in Pfeilrichtung F eingedrückt. Hierdurch werden im
Eckbereich 19 die Verbindungen der Deckwand 18 mit den Randlaschen
15, 16 aufgetrennt und es entstehen dort Spalte 33,
34. Beim Garen in der Mikrowelle kann durch diese Spalte Dampf entweichen.
Nach dem Garen wird gemäß 3 für die Entnahme
des Nahrungsmittelerzeugnisses die Deckwand 18 von den Randbereichen
15, 16, 17 im wesentlichen abgezogen,
vom Eckbereich 19 abgetrennt und hochgeklappt. Die Deckwand 18
kann entlang der dritten Aufreißlinien 27, 28 teilweise abgetrennt
werden.