Die vorliegende Erfindung betrifft einen Universalverbinder, insbesondere
einen Universalverbinder zur Reinigung von Klimaanlagen für Fahrzeuge, der für alle
Marken geeignet ist und sich bequem und kostengünstig einsetzen lässt.
In Taiwan-Patentantrag Nr. 93208090 wird ein Verbinder zwischen einem
Reinigungssystem und einer Klimaanlage gelehrt, der einen Kegel, ein Verbindungselement
und zwischen diesen ein Einsteckloch von variabler Größe aufweist. Eine Fixiermantelung
fixiert den Verbinder an der Klimaanlage. Dieser Verbinder ist ein Fortschritt gegenüber
früheren Verbindern, ist jedoch noch verbesserungsbedürftig.
Der Verbinder der vorliegenden Erfindung lässt sich an Klimaanlagen
aller Marken einsetzen und unterliegt keinen Einschränkungen bezüglich Raumbedarf,
Position und Größe.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen Universalverbinder
zu schaffen, der einen Anschluss an Klimaanlagen von Fahrzeugen aller Marken erlaubt,
reduzierte Größe und geringeres Gewicht hat, keinen Einschränkungen bezüglich Position
und Raumbedarf unterliegt und Kosten spart, so dass bequeme, schnelle und kostengünstige
Anwendung möglich ist.
Zum Erfüllen dieser Aufgabe weist der Universalverbinder.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
in Verbindung mit den Zeichnungen.
1A ist eine Vorderansicht des Universalverbinders
der vorliegenden Erfindung im ersten Ausführungsbeispiel.
1B ist eine Ansicht von oben des Universalverbinders
der vorliegenden Erfindung im ersten Ausführungsbeispiel.
1C ist eine Vorderansicht des Leckschutzes
der vorliegenden Erfindung.
2A ist eine Vorderansicht des Universalverbinders
der vorliegenden Erfindung im zweiten Ausführungsbeispiel.
2B ist eine Ansicht von oben des Universalverbinders
der vorliegenden Erfindung im zweiten Ausführungsbeispiel.
3 ist eine Vorderansicht des Universalverbinders
der vorliegenden Erfindung im dritten Ausführungsbeispiel.
4A ist eine Vorderansicht des oberen
und unteren Verbindungskopfes der vorliegenden Erfindung im vierten Ausführungsbeispiel.
4B ist eine Vorderansicht des oberen
Verbindungskopfes der vorliegenden Erfindung im fünften Ausführungsbeispiel.
5 ist eine Vorderansicht der Montage
des oberen Verbindungskopfes der vorliegenden Erfindung im vierten Ausführungsbeispiel.
6 ist eine Vorderansicht des unteren
Verbindungskopfes der vorliegenden Erfindung im sechsten Ausführungsbeispiel.
Wie in 1A – 1C
gezeigt, hat der Universalverbinder der vorliegenden Erfindung in einem ersten Ausführungsbeispiel
einen Verbindungskopf 10, der in ein Einsteckloch 26 eines Verbindungsstücks
24 eingesetzt wird. Das Verbindungsstück 24 ist ferner mit einem
Gewindeloch 25 beliebiger Ausführung versehen, in das eine Halteschraube
21 eingeschraubt ist. Zwei Muttern 22, 23 sind ferner
auf die Halteschraube 21 gesetzt und erlauben, die Höhe einer Halteplatte
16 über dem Verbindungsstück 24 einzustellen. Der Verbindungskopf
10 hat einen Kegelabschnitt 11, der in das Einsteckloch
26 parallel und konzentrisch hineinragt. Durch Drehen an einem Sechskantstück
13 auf dem Verbindungskopf 10 wird über einen Gewindeabschnitt
14 auf dem Verbindungskopf 10 eine Vertikalposition des Verbindungskopfes
10 gegenüber der Halteplatte 16 eingestellt und damit Dichtigkeit
von Dichtringen 12 auf dem Kegelabschnitt 11 gegenüber dem Einsteckloch
26 erreicht.
Auf dem Kegelabschnitt 11 ist ferner eine Vielzahl von Flanschen
19 angebracht, die an Peripherien einen kegelförmigen Dichtungsmantel
20 tragen und somit bessere Dichtigkeit gegenüber dem Einsteckloch
26 erlauben.
Wie in 2A und 2B
gezeigt, weist der Universalverbinder der vorliegenden Erfindung in einem zweiten
Ausführungsbeispiel ein Verbindungsstück 24 auf, das kein direktes Einschrauben
einer Halteschraube erlaubt. Stattdessen wird das Verbindungsstück 24 von
einer Klammereinfassung 27 gehalten, die durch eine Halteschraube
28 und eine Mutter 29 an einer Lochplatte 30 befestigt
ist. Die Lochplatte 30 ist mit mehreren Haltelöchern 31 versehen,
von denen eines von der Halteschraube 21 durchzogen ist. Die Halteplatte
16 ist durch die Muttern 22, 23 an der Halteschraube
21 befestigt und erlaubt, den Verbindungskopf 10 dicht auf das
Verbindungsstück 24 zu setzen.
Wie in 3 gezeigt, weist der Universalverbinder
der vorliegenden Erfindung in einem dritten Ausführungsbeispiel ein Verbindungsstück
24 auf, das kein Befestigen einer Halteschraube erlaubt. Stattdessen wird
dafür ein unabhängiges Fixierstück 32 verwendet, das über eine mit einer
Schraube 31 angebrachten Zwischenplatte 31 an der Halteschraube
21 befestigt ist. Die Halteplatte 16 ist durch die Muttern
22, 23 an der Halteschraube befestigt.
Wie in 4A – 4B
gezeigt, weist der Universalverbinder der vorliegenden Erfindung in einem vierten
Ausführungsbeispiel für Anwendungen mit begrenztem Raum einen oberen Verbindungskopf
40 und einen unteren Verbindungskopf 44 auf. Der obere Verbindungskopf
40 ist an einem oberen Ende mit einem Gewinde 41 versehen und
hat an einem unteren Ende einen Einsteckabschnitt 42, um den ein Dichtring
43 gelegt ist. Der untere Verbinder 44 hat ein Verbindungsloch
45, in den der Einsteckabschnitt 42 gesteckt wird. Alternativ
erlauben untere Verbindungsköpfe 48 mit je einem Verbindungsloch
49 das Montieren eines Verbindungskopfes mit unterschiedlichen Dimensionen.
Ebenso lässt sich in einem fünften Ausführungsbeispiel ein verschiedener Verbindungskopf
einsetzen. Ein oberer Verbindungskopf 46 hat eine abgewinkelte Form und
im Innern einen Kanal 470 mit einem horizontalen Abschnitt, der mit einem
Gewinde 47 versehen ist, um einen seitlichen Anschluss einer Reinigungsmaschine
zu erlauben.
Wie in 4B und 5
gezeigt, weist der obere Verbindungskopf 46 ferner eine Positioniereinsenkung
471 auf. Ein Bolzen 50 mit Spitze 51, mit dem die Halteplatte
16 verbunden ist, drückt von oben gegen die Positioniereinsenkung
471. Die Halteplatte 16 ist über die Muttern 22,
23 an der Halteschraube 21 befestigt. Dadurch lassen sich ein
Druck des Verbindungskopfes auf das Verbindungsstück einstellen und Dichtigkeit
erreichen.
Wie in 6 gezeigt, weist der Universalverbinder
der vorliegenden Erfindung in einem sechsten Ausführungsbeispiel zur dichten Verbindung
mit weiteren Ausführungen von Verbindungsstücken einen unteren Verbinder
52 mit einem konischen Loch 53 sowie einen Dichtungsmantel
20 auf, wodurch, ähnlich wie in 1C dargestellt,
eine dichten Verbindung mit dem Verbindungsstück erreicht wird. Der untere Verbindungskopf
52 ist mit dem oberen Verbindungskopf 40 verbunden und bildet
nicht einen Verbindungskopf.
Die vorangegangene Erläuterung der vorliegenden Erfindung ist, obwohl
sie die Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung an Hand einer detaillierten
Struktur- und Funktionsbeschreibung erklärt, nur illustrativ zu verstehen. Änderungen
im Detail, insbesondere bezüglich Größe, Form und Anordnung von Teilen sind durchführbar
in dem Rahmen, der durch die folgenden Patentansprüche abgesteckt ist.