Die Erfindung betrifft ein Heizelement, eine Sitzheizung, einen Sitz
sowie ein Lenkrad.
Zum Beheizen von Sitzen insbesondere in Personenkraftwagen werden
hauptsächlich verzinnte oder versilberte Kupferleiter eingesetzt. Diese Heizleiter
zeigen trotz dieser Beschichtung in Abhängigkeit von den Umgebungsbedingungen Korrosionserscheinungen,
die durch Feuchtigkeit und Salzeinfluß induziert werden. Aufgrund dieser Korrosionserscheinungen
kommt es zu die Heizleiter schädigenden Querschnittsreduzierungen, folglich zu lokalen
Überhitzungen und schließlich zu einem Bruch des Heizleiters, was in einer verkürzten
Lebensdauer des Heizleiters resultiert. Desweiteren kann die Beschichtung mit Silber
oder Zinn oder auch anderen Metallen die Reibung der Einzelfilamente des Heizleiters
untereinander so weit erhöhen, daß der Heizleiter aufgrund seiner erhöhten Steifigkeit
abknicken und somit stark beschädigt werden kann. Ein weiterer Nachteil einer metallischen
Beschichtung der einzelnen Heizleiterfilamente liegt in dem stark unterschiedlichen
Redoxpotential der Beschichtungsmetalle gegenüber dem eigentlichen Drahtmaterial.
Für den Fall, daß die Beschichtung nicht porenfrei ist und Fehlstellen vorhanden
sind, setzt unter Einfluß eines aus Wasser und Salz gebildeten Elektrolyten Korrosion
und damit die Auflösung des unedleren Metalls ein, was wiederum eine Beschädigung
des Heizleiters darstellt. Schließlich sind die mechanischen Anforderungen in Sitzen
an solche Leiter sehr hoch, die in vielen Fällen nicht zufriedenstellend gelöst
werden.
In DE 38 32 342 C1
wird ein Manteldraht mit einem Mantel aus Platin, der einen Kern aus einer Legierung
aus 1 bis 5 Gewichts-% Wolfram, Rest Palladium, einhüllt, offenbart. Dieser Manteldraht
wird vorzugsweise als Zuleitungsdraht für Widerstandsthermometer mit einem Meßwiderstand
aus Platin verwendet.
DE 31 25 980 A1 offenbart
ein drahtförmiges Halbzeug für einen eletrischen Leiterdraht mit einem bestimmten
maximalen Durchmesser, der wenigstens im Bereich seiner freien Oberfläche im wesentlichen
aus Platin besteht, wobei die Oberfläche mit einer Gold-Schicht bedeckt ist, wobei
der Kern des Leiterdrahtes aus Nickel bestehen kann.
Nachteilig hierbei ist unter anderem der Einsatz von schwer zu verarbeitenden
Werkstoffen bzw. deren Hochpreisigkeit.
Es ergibt sich somit das Problem, ein elektrisches Heizelement bereitzustellen,
das die oben genannten Nachteile vermeidet, insbesondere das den hohen mechanischen
Beanspruchungen einer elektrischen Sitzheizung in einem Sitz, insbesondere in einem
Kfz-Sitz, standhält und gleichzeitig eine hervorragende elektrische Leitfähigkeit,
gepaart mit einer geringen Korrosionssanfälligkeit bei relativ geringen Herstellungskosten
aufweist.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch ein Heizelement nach Anspruch
1, eine Sitzheizung nach Anspruch 12, einen Sitz nach Anspruch 13 sowie durch ein
Lenkrad nach Anspruch 15 gelöst.
Das erfindungsgemäße elektrische Heizelement weist mindestens eine
Litze mit mindestens einem Kern-Mantel-Draht auf, wobei der Mantel aus einem Stahl
und der Kern aus Kupfer oder einer Kupferlegierung oder der Mantel aus Kupfer oder
einer Kupferlegierung und der Kern aus einem Stahl besteht wobei der Drahtdurchmesser
0,01-0,5 mm beträgt und die Litze in und/oder an einem Trägermaterial befestigt
ist. Es ist von Vorteil, wenn es sich bei dem Stahl um einen kohlenstoffhaltigen
Stahl handelt, da sich dies in der Praxis bewährt hat.
Im Erfindungskontext besteht eine Litze aus mindestens einem Litzenstrang,
der wiederum aus mindestens einen Draht, vorteilhafterweise jedoch aus mindestens
zwei Drähten besteht.
Durch die spezielle Auswahl der Materialien und den spezifischen mechanischen
Aufbau weist der erfindungsgemäße Draht die oben aufgeführten notwendigen Eigenschaften
in besonderem Maße auf. Die Litze kann als Heizleiter und/oder als Kontaktleiter
(zur Kontaktierung der Heizleiter insbesondere in Gewirken, siehe hierzu:
DE 41 36 425 und DE
100 14 819) fungieren. Insbesondere bei der Ausgestaltung als Heizleiter
oder Kontaktleiter wird eine besonders kostengünstige und sichere Ausführungsform
bereitgestellt.
Die nachfolgenden Ausführungsformen haben sich in der Praxis als vorteilhaft
herausgestellt.
Die Kupferlegierung enthält Kupfer und Nickel und/oder bei beim Stahl
handelt es sich um einen Edelstahl gemäß DIN 4401. Bei dieser Stahlsorte konnten
überraschenderweise besonders hohe Standzeiten von vielen tausenden Stunden erreicht
werden.
Die Kupferlegierung besteht aus 90 – 10 Gewichts-% Kupfer und
10 – 90 Gewichts-% Nickel.
Kern und Mantel weisen Querschnittsflächen im Verhältnis 1:3 bis 3:1
auf.
Kern und Mantel weisen zumindest annähernd gleich große Querschnittsflächen
auf.
Um einen hohen Korrosionsschutz vor äußeren Einflüssen
bereitzustellen, weist der Draht eine äußere elektrische Isolierung auf.
Diese besteht vorteilhafterweise aus PTFE (Polytetrafluorethylen),
FEP (Copolymere aus Tetrafluormethylen und Hexafluorpropylen), MFA (Perfluoroalkoxy-Polymer)
oder Polyurethanlack.
Die Litze enthält mindestens einen links- und mindestens einen rechtsdrehenden
Litzenstrang, um die Torsionsneigung möglichst gering zu halten und die Litze entsprechend
den Anforderungen ohne axiales Aufwickeln verlegen zu können.
Dies gilt insbesondere bei mehreren Litzensträngen, wenn die Anzahl
der links- und der rechtsdrehenden Litzenstränge gleich ist.
Die erfindungsgemäß verwendeten Litzen weisen üblicherweise 1 Litzenstrang
bis ca. 100 Litzenstränge auf, wobei die Litzenstränge üblicherweise 1 Draht bis
ca. 100 Drähte aufweisen.
Die Litze ist in und/oder an einem Trägermaterial insbesondere an
einem Schaumkörper und/oder einem Gewirke insbesondere mittels Teil- oder Kurzschuß
(im textilwirktechnischen Sinne) befestigt. An dieser Stelle sei erwähnt, daß die
Über- und Aufnähbarkeit der Litze (im textilwirktechnischen Sinne) sich als ausgezeichnet
herausgestellt hat.
Die oben aufgeführten Vorteile gelten in analogem Sinne auch für eine
ein erfindungsgemäßes Heizelement enthaltende Sitzheizung, einen Sitz, insbesondere
Kfz-Sitz, sowie ein entsprechendes Lenkrad.
Ein weiterer Aspekt ist die Verwendung einer Litze gemäß dem erfindungsgemäßen
Heizelement zur elektrischen Verbindung von durch einen Abspanngraben eines Sitzes
geteilten elektrischen Heizelementen von Sitzteilen. Mindestens eine solche Litze
fungiert in diesem Fall als Brückenlitze (also eine hochflexible Litze zwischen
den beiden Sitzteilen, die quasi als "Brücke" fungiert), die normalerweise an die
einzelnen Heizelemente der Sitzteile elektrisch verbindend gelötet werden.
Unter dem Begriff "Abspanngraben" ist der Bereich eines gepolsterten
Sitzes zu verstehen, an dem ein äußerer Sitzbezug "nach innen" gezogen und mit einem
inneren Trägerrahmen befestigt wird. Es entsteht quasi ein "Graben", der wiederum
von zwei benachbarten Polsterwulsten umgeben ist. Das Abspannen des Sitzbezuges
dient in erster Linie dazu, bei nicht-profilierter Sitzoberfläche eventuelle auftretende
Verwerfungen des Sitzbezuges zu vermeiden.
Unter der Bezeichnung "Abspanngraben" ist somit der auf dem Gebiet
der Polsterung von Sitzen übliche Begriff mit seinem entsprechend semantischen Inhalt
gemeint.
Das nachfolgende Beispiel dient zur näheren Erläuterung der Erfindung.
In den Zeichnungen zeigen:
1 – eine skizzenhafte Draufsicht
einer bestimmten Ausführungsform des erfindungsgemäß verwendeten Heizelementes.
In 1 ist skizzenhaft eine Draufsicht
einer bestimmten Ausführungsform des erfindungsgemäß verwendeten Heizelementes gezeigt.
Das Heizelement weist im wesentlichen eine Vielzahl von parallel laufenden
Maschenfäden 2 auf, in die ein Heizleiter 1 sinusförmig eingelegt
ist. Jeweils drei parallel verlaufende stromzuführende Kontaktleiter 3
bilden eine Kontaktleiste 4. Der Heizleiter 1 verläuft über eine
Teilstrecke S parallel zu einem Kontaktleiter 3, kreuzt dann den benachbarten
Kontaktleiter 3, um schließlich wieder parallel dazu zu verlaufen; Heizleiter
1 und Kontaktleiter 3 sind elektrisch miteinander verbunden.
Heizleiter 1 und Kontaktleiter 3 bestehen aus mehreren
Litzensträngen, die wiederum aus jeweils sieben Kern-Mantel-Drähten bestehen. Die
Drähte weisen einen Kern aus einem Edelstahl gemäß DIN 4401 und einen Mantel aus
Kupfer auf, wobei Kern- und Mantelquerschnittsfläche die gleiche Größe aufweisen.