| Dokumentenidentifikation |
DE60105806T2 06.10.2005 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0001289373 |
| Titel |
VERFAHREN UND VORRICHTUNG ZUM BETÄUBEN UND SCHLACHTEN VON WASSERTIEREN |
| Anmelder |
Nederlands Instituut voor Visserijonderzoek (RIVO), Ijmuiden, NL |
| Erfinder |
ROBB, Henry, David, Bristol BS8 3AH, GB; KESTIN, Steven Charles, Langford, Bristol North BS40 5EU, GB; TEJADA YABAR, Margarita, E-28008 Madrid, ES; HUIDOBRO PEREZ-VILLAMIL, Almudena, E-28036 Madrid, ES; KUHLMANN, Holmer, 22397 Hamburg, DE; NESVADBA, Paul, Aberdeen AB15 6AR, GB; SORENSEN, Kristian, Nils, N-9009 Tromso, NO; KLOOSTERBOER, Johanna, Rika, NL-1951 XZ Velsen-Noord, NL; VAN DE VIS, Wilhelmus, Johannes, NL-3524 RE Utrecht, NL; SCHELVIS-SMIT, Anna, Adriana, NL-1991 BL Velserbroek, NL; OTTERAA, Haakon, N-5096 Bergen, NO; BYRNE, Hazel Joyce Foster, Grandhome Estate, Aberdeen AB22 8AS, GB; AKSE, Jorgen, Leif, N-9018 Tromso, NO; VANCOILLE, Godelieve, Caroline, NL-5705 CJ Helmond, NL; VAN RIJSINGEN, Cornelis, Johannes, NL-5708 BZ Helmond, NL; PIETERSE, Cornelis, NL-3822 VB Amersfoort, NL; LAMBOOIJ, Elbert, NL-8212 EG Lelystad, NL; MUNKNER, Werner, 22767 Hamburg, DE; OEHLENSCHLÄGER, Jörg, 21244 Buchholz, DE |
| Vertreter |
Blumbach Zinngrebe, 65187 Wiesbaden |
| DE-Aktenzeichen |
60105806 |
| Vertragsstaaten |
AT, BE, CH, CY, DE, DK, ES, FI, FR, GB, GR, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, SE, TR |
| Sprache des Dokument |
EN |
| EP-Anmeldetag |
28.05.2001 |
| EP-Aktenzeichen |
019412998 |
| WO-Anmeldetag |
28.05.2001 |
| PCT-Aktenzeichen |
PCT/NL01/00412 |
| WO-Veröffentlichungsnummer |
0001095732 |
| WO-Veröffentlichungsdatum |
20.12.2001 |
| EP-Offenlegungsdatum |
12.03.2003 |
| EP date of grant |
22.09.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
06.10.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
A22B 3/08
|
| IPC-Nebenklasse |
A22B 3/06
|
| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betäuben und Schlachten eines
Wassertieres. Es betrifft insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Fisch, wie z.B.
Aal und anderen eßbaren Fisch. Schellfisch sowie Hummer, Krabbe, Garnele, Muschel
und dergleichen können ebenfalls in geeigneter Weise mit der vorliegenden Erfindung
betäubt und geschlachtet werden.
DE-U-29811877 stellt eine Vorrichtung zum Betäuben und Schlachten
von Fischen dar, die einen Wasserbehälter und eine elektrische Energiequelle umfaßt,
die in der Lage ist, einen elektrischen Strom zwischen in dem Wasserbehälter angeordneten
Elektroden zu erzeugen. Die Vorrichtung weist eine Steuereinheit zum Steuern der
Stromstärke in Abhängigkeit von der Leitfähigkeit des Wassers auf.
Es ist üblich und entspricht der relevanten Gesetzgebung, daß Landtiere,
insbesondere Schlachttiere in einer solchen Weise geschlachtet werden, daß kein
vermeidbarer Streß, Schmerz oder Leiden auftritt. Zu diesem Zweck wird das Lebewesen
betäubt und geschlachtet, bevor der schmerzlose Zustand abgelaufen ist.
Die Erfindung hat nun als Aufgabe, ein Verfahren bereitzustellen,
mit welchem ein Wassertier in einer solchen Weise geschlachtet werden kann. Diese
Aufgabe wird gemäß der Erfindung mit dem in Anspruch 1 definierten Verfahren und
mit der in Anspruch 11 definierten Vorrichtung gelöst.
Bevorzugte Merkmale der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen
ausgeführt.
Wegen des relativ hohen elektrischen Stromes während der ersten kurzen
Periode treten ein sofortiger Verlust des Bewußtseins und eine Starre in dem Wassertier
auf. Die Gehirnaktivität wird effektiv deaktiviert.
Während der zweiten Periode wird oder bleibt die Herzaktivität minimiert
oder deaktiviert. Gleichzeitig verhindert die Aufbereitung des Wassers eine Erholung
des Tieres, wobei die an der Atmung beteiligten Muskeln entweder nicht oder nur
unzureichend arbeiten können, so daß ein Sauerstoffmangel in dem Körper des Tieres
auftritt, welcher letztlich zum Gehirntod, d.h. zum Tod des Tieres führt.
Eine geeignete Ausführungsform des Verfahrens gemäß der Erfindung
ist in Anspruch 1 charakterisiert. Die Stromstärke, welche während der zweiten Periode,
der längeren Periode, erzeugt wird, und welche optional intermittierend sein kann,
verhindert eine Erholung des Tiers.
Die Maßnahme nach Anspruch 3 wird bevorzugt angewendet. Diese Maßnahme
ist insbesondere wichtig, wenn das Wassertier Hautatmung nutzt. Die Hautatmung wird
effektiv durch die Anwendung von sauerstofffreiem Wasser deaktiviert, wodurch die
Gesamtdauer des Vorgangs begrenzt werden kann.
Das Wasser wird in vorteilhafter Weise durch Einführen eines Sauerstoff-austreibenden
Gases sauerstofffrei gemacht. Dieses Sauerstoff-austreibende Gas ist bevorzugt Stickstoff.
Stickstoffgas ist ein Gas, welches zur Anwendung beim Schlachten von Tieren zugelassen
ist, so daß es auch in diesem Fall ein geeigneter Gastyp ist, welcher darüber hinaus
zu einer raschen Austreibung des Sauerstoffs aus dem Wasser führt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens wird
das Tier im kalten Wasser bei maximal 0° C wenigstens während der zweiten Periode
untergebracht. Das Tier bleibt dadurch in einem betäubten Zustand bis der Tod eintritt.
Um das Verfahren leicht handhabbar zu machen, wird bevorzugt die Maßnahme
nach Anspruch 7 angewendet. Wegen der Fixierung wird das Tier fest in einer vorbestimmten
Position gehalten, so daß die Stromstärke genau bestimmt werden kann.
Die Fixierung findet bevorzugt statt, indem das Tier in einem kanalartigen
Element untergebracht wird. Es wird dadurch in einer langgestreckten Position an
einer genau bestimmten Stelle in dem kanalartigen Element festgehalten.
Gemäß einer weiteren Entwicklung des Verfahrens gemäß der Erfindung
wird der elektrische Strom in dem Tier durch Erzeugen eines elektrischen Feldes
erzeugt, welches wenigstens praktisch homogen ist. Eine Anzahl von Tieren kann dadurch
gleichzeitig betäubt und dann in nur einem Wasservolumen geschlachtet werden. Die
erforderliche Stromintensität ist in jedem Falle abhängig von der Position in dem
Feld wenigstens so gut wie dieselbe.
Die Größe der ersten und zweiten Stromstärke und die Dauer der ersten
und zweiten Periode hängen stark von der Größe und der Art des Tieres ab.
Es hat sich somit herausgestellt, daß für Aale eine geeignete Dauer
der ersten Periode eine Sekunde und eine geeignete erste Stromstärke bei einer Spannung
von etwa 200 Volt erzielt werden kann. Die zweite Periode ist hier etwa 15 Minuten,
und die zum Erreichen der zweiten Stromstärke angelegte Spannung kann hier 50 Volt
sein. Die Spannungen von 200 und 50 Volt können unter der Voraussetzung angelegt
werden, daß die entsprechenden Stromstärken in der Größenordnung von jeweils mehreren
hundert und mehreren zehn Milliampere liegen, welche durch das
einzelne Tier geleitet werden.
Werden Aalen in Wasser untergebracht, werden 6,2 Milliampere pro Quadratzentimeter
Elektrodenfläche bevorzugt als eine erste Stromstärke und 1,4 Milliampere bevorzugt
als zweite Stromstärke verwendet. Diese Werte können unter der Voraussetzung angewendet
werden, daß die Elektrodenfläche von einer der beiden Elektroden gleich der Bodenfläche
des Behälters ist, in welchem die Aale für den Zweck der Ausführung der Betäubung
untergebracht werden. Die beiden Elektroden sind bevorzugt gleich groß und von gleicher
Form. Gemäß der Erfindung können die Stromstärken und Zeitperioden, welche für eine
Art und Größe von Tier für die Betäubung und Schlachtung erforderlich sind, in geeigneter
Weise experimentell bestimmt werden. Zu diesem Zweck wird eine wissenschaftlich
seriöse Anzahl von Tieren unterschiedlichen Stromstärken und Dauern unterworfen,
wobei ein Elektroencephalogramm (EEG) und/oder ein Elektrokardiogramm (ECG) des
Tieres durchgeführt wird, so daß die Auswirkung ermittelt werden kann. Auf der Basis
der unter Anwendung des EEG aufgezeichneten Hirnaktivität kann festgestellt werden,
ob das Tier bewußtlos und empfindungslos ist. Das Auftreten eines Herzflimmerns
oder ein vollständiges Aussetzen der Herzaktivität wird auf der Basis des ECG ermittelt.
Wenn sauerstofffreies Wasser verwendet wird, können die mit dem Verfahren
und der Vorrichtung gemäß der Erfindung betäubten und geschlachteten Tiere mit dem
Wasser entnommen werden, worauf dann neue Tiere im frischen Wasser betäubt und geschlachtet
werden können.
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| Anspruch[de] |
- Verfahren zum Betäuben und Schlachten eines Wassertieres mit den Schritten:
Unterbringen des Tieres in Wasser,
Verbinden einer Quelle elektrischen Stroms mit dem Wasser so, daß während einer
ersten Periode ein elektrischer Strom mit einer ersten Stromstärke in dem Tier derart
erzeugt wird, daß es betäubt wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Wasser so aufbereitet wird, daß im wesentlichen unmittelbar nach einer derartigen
Periode das Tier in dem Wasser während einer zweiten Periode betäubt bleibt.
- Verfahren nach Anspruch 1, wobei während der zweiten Periode ein elektrischer
Strom mit einer zweiten Stromstärke in dem Tier erzeugt wird, wobei die zweite Stromstärke
niedriger als die erste ist, und die zweite Periode länger als die erste ist.
- Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Tier in im wesentlichen
sauerstofffreiem Wasser wenigstens in der zweiten Periode untergebracht wird.
- Verfahren nach Anspruch 3, wobei das Wasser im wesentlichen sauerstofffrei
gemacht wird, indem ein Sauerstoff austreibendes Gas darin eingebracht wird.
- Verfahren nach Anspruch 4, wobei das Gas Stickstoff ist.
- Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Tier in kaltem Wasser von
maximal 0°C wenigstens während der zweiten Periode untergebracht wird.
- Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Tier fixiert
wird.
- Verfahren nach Anspruch 7, wobei das Tier fixiert wird, indem es in
einem kanalartigen Element planiert wird.
- Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der elektrische
Strom in dem Tier durch Erzeugen eines elektrischen Feldes erzeugt wird, welches
wenigstens nahezu homogen ist.
- Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Größe der
ersten und zweiten Stromstärke und die Dauer der ersten und zweiten Periode experimentell
mit einem Tier ermittelt werden, das für eine Anzahl von Tieren zum Betäuben und
Schlachten repräsentativ ist.
- Vorrichtung zum Betäuben und Schlachten von Wassertieren, mit einem
Wasserbehälter, einer elektrischer Energiequelle, welche mit dem Wasserbehälter
über Elektroden verbunden ist, und einer Einrichtung zum Erzeugen von elektrischem
Strom mit einer definierten Stromstärke in dem Wasserbehälter über die Elektroden,
gekennzeichnet durch
eine Umschalteinrichtung zum Umschalten der Einrichtung zum Erzeugen eines elektrischen
Stroms mit einer ersten Stromstärke während einer ersten Periode auf eine zweite
Stromstärke während einer zweiten Periode.
- Vorrichtung nach Anspruch 11, ferner mit einer Gaszuführungseinrichtung
zum Einführen eines Gases in den Wasserbehälter.
- Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, mit wenigstens einem kanalartigen
Element zum Fixieren wenigstens eines Tieres.
Es folgt kein Blatt Zeichnungen
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