Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Hitzefixierung
von Textilerzeugnissen, die Bikomponentenfasern enthalten, welche Poly(ethylenterephthalat)
und Poly(trimethylenterephthalat) aufweisen.
HINTERGRUNDBESCHREIBUNG ZUM STAND DER TECHNIK
Textilerzeugnisse, die Fasern aus Poly(ethylenterephthalat) enthalten,
können hitzefixiert werden, um ihre Dimensionsabmessungen zu stabilisieren, zum
Beispiel bei etwa 350–360 °F (177–182 °C), aber solche Textilerzeugnisse
weisen nur eine geringe oder gar keine der Dehnungs- und Erholungseigenschaften
auf, welche zunehmend wünschenswert geworden sind.
Polyesterbikomponentenfasern mit einer latenten Kräuselung können
auch bei der Herstellung von dehnungsfähigen Textilerzeugnissen verwendet werden,
zum Beispiel so wie dies in dem Japanischen Patent JP 61-32404 und in dem Patent
der Vereinigten Staaten US 5,874,372 beschrieben
worden ist. Alle solche Bikomponentenfasem weisen jedoch nicht die geeigneten Dehnungs-
und Erholungseigenschaften auf und aus solchen Fasern hergestellte Textilerzeugnisse
können auch unerwünschte Eigenschaften aufweisen, wie etwa eine geringe Waschechtheit
und eine ungleichmäßige Oberflächenerscheinung.
Die veröffentlichten Japanischen Patentanmeldungen JP 58-115144, JP
11-189923 und JP 05-295634 und das Japanische
Patent JP 63-42021 offenbaren verschiedene Verfahren zur Behandlung von Textilerzeugnissen,
die Bikomponentenfasern enthalten, welche aus Poly(ethylenterephthalat) und aus
anderen Polyestern, Copolyestern oder Poly(ethylenterephthalat) mit einem unterschiedlichen
Molekulargewicht hergestellt worden sind. Diese Fasern weisen jedoch im Allgemeinen
eine nicht angemessene Kräuselung auf und die Verfahren erfordern übermäßig hohe
Temperaturen, ein zusätzliches Zwirnen (Verwinden) der Bikomponentenfasern und /
oder zwei Verfahrensschritte zur Hitzefixierung, um das gewünschte flache, aber
dehnungsfähige Textilerzeugnis zu erzielen. Solch eine zusätzliche Verarbeitung
einer Faser und / oder eines Textilerzeugnisses ist ineffizient und kostenträchtig,
und ein verbessertes Verfahren zur Herstellung von dehnungsfähigen Textilerzeugnissen,
welche Polyesterbikomponentenfasern enthalten, ist notwendig.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Ein Verfahren zur Behandlung eines Strickwarentextilerzeugnisses,
welches eine große Anzahl von sich selbst kräuselnden und aus Poly(ethylenterephthalat)
und Poly(trimethylenterephthalat) bestehenden Bikomponentenfasern enthält und welches
einen Kräuselkontraktionswert (CCa) (crimp contraction value) von mindestens etwa
10 % aufweist, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst:
(a) ein Dehnen des Textilerzeugnisses in der quer verlaufenden Richtung um etwa
1–15 %, bezogen auf die Breite des Textilerzeugnisses im trockenen Zustand;
(b) eine Hitzefixierung des gedehnten Textilerzeugnisses durch eine trockene
Hitzefixierung bei einer Temperatur von etwa 160–177 °C während einer
Zeitdauer von etwa 20–60 Sekunden oder durch eine Hitzefixierung mittels Dampf
bei einer Temperatur von etwa 120–145 °C während einer Zeitdauer von etwa
3–40 Sekunden;
(c) ein Färben des Textilerzeugnisses; und
(d) ein Trocknen des Textilerzeugnisses, ohne dass dasselbe dabei eine weitere
Hitzefixierung erfährt.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
So wie derselbe in dieser Beschreibung verwendet wird, bezieht sich
der Ausdruck "sich selbst kräuselnd" auf die Fähigkeit bestimmter Polyesterbikomponentenfasern,
spontan eine spiralförmige Kräuselung zu bilden, wenn sie gezogen werden, hitzebehandelt
werden und wenn es ihnen ermöglicht wird sich zu entspannen. Eine zusätzliche Kräuselung,
welche über jene hinausgeht, welche durch das Ziehen und durch die Hitzebehandlung
der Faser erzeugt worden ist, kann während einer heiß-nassen Endbearbeitung des
Textilerzeugnisses geschaffen werden, zum Beispiel während des Färbens. Solche Fasern
können gestrickt und gewebt werden, um dehnungsfähige Textilerzeugnisse zu erzeugen,
zum Beispiel Erzeugnisse in der Trikot- und Doppelstrickausführung oder in der glatt
gewebten und der geköperten Struktur.
So wie derselbe hierin verwendet wird, deutet der Ausdruck "Bikomponentenfaser"
auf eine Faser hin, die ein Paar von Polymeren umfasst, wobei die eine Faser entlang
der Länge der Faser an der anderen haftet, so dass der Faserquerschnitt aus einem
Nebeneinanderanordnen oder aus einer exzentrischen Kernmantelform besteht.
Man hat nun in unerwarteter Weise herausgefunden, dass die Verwendung
eines in einem spezifischen Temperaturbereich vorgenommenen einzelnen Hitzefixierungsschrittes,
ausgeführt an gewebten oder an gestrickten Textilerzeugnissen, welche bestimmte
sich selbst kräuselnde Bikomponentenfasern enthalten, unter einer geringen Spannung
in der Querrichtung zur Faser und vor dem Färbvorgang, zu Textilerzeugnissen führt
mit einer im hohen Maße erwünschten Kombination aus einer hohen Erholung von der
Dehnung ("entlastende Kraft"), einer ausgezeichneten Farb-Waschechtheit und einer
weichen Oberflächenerscheinung sowie eines weichen Gefühls beim Anfassen mit der
Hand.
Die Polyesterbikomponentenfasern, welche verwendet werden, um die
nach dem vorliegenden Verfahren behandelten Textilerzeugnisse herzustellen, bestehen
aus Poly(ethylenterephthalat) und Poly(trimethylenterephthalat), und sie können
sich in einer nebeneinander liegenden „side-by-side" Anordnung oder in einer
exzentrischen Mantel / Kernbeziehung zueinander befinden; hierbei wird eine Nebeneinanderanordnung
wegen einer maximalen Kräuselentwicklung bevorzugt. Das Gewichtsverhältnis der zwei
Komponenten liegt bei etwa 70:30 bis 30:70. Die Bikomponentenfasern besitzen einen
Kräuselkontraktionswert, so wie derselbe später hierin definiert wird, von mindestens
etwa 10 %. Man zieht es vor, wenn in den Fasern das Poly(ethylenterephthalat) eine
niedrigere intrinsische Viskosität (IV) aufweist als das Poly(trimethylenterephthalat).
Es ist nicht erforderlich, die Bikomponentenfasern zu verdrehen, um die zu behandelnden
Textilerzeugnisse herzustellen, und in der Tat zieht man es vor, dass solch eine
Verdrehung nicht eingeführt wird, da sie einen zusätzlichen Arbeitsschritt erfordert
und daher zusätzliche Kosten verursacht.
Wahlweise kann entweder die eine oder es können beide Komponenten
der Fasern der Textilerzeugnisse, welche durch das vorliegende Verfahren behandelt
werden, Comonomere mit einschließen, und zwar so lange, wie die günstigen Wirkungen
der Erfindung nicht nachteilig beeinträchtigt werden. Zum Beispiel kann das Poly(ethylenterephthalat)
solche Comonomere enthalten, die ausgewählt werden aus der Gruppe bestehend aus
linearen, zyklischen und verzweigten aliphatischen Dikarbonsäuren mit 4-12 Kohlenstoffatomen
(zum Beispiel Butandisäure, Pentandisäure, Hexandisäure, Dodecandisäure und 1-4-Zyklohexandikarbonsäure);
aromatischen Dikarbonsäuren, welche andere sind als die Terephthalsäure und welche
8–12 Kohlenstoffatome (zum Beispiel Isophthalsäure und 2,6-Naphthalendikarbonsäure)
aufweisen; linearen, zyklischen und verzweigten aliphatischen Diolen mit 3–8
Kohlenstoffatomen (zum Beispiel 1,3-Propandiol, 1,2-Propandiol, 1,4-Butandiol, 3-Methyl-1,5-pentandiol,
2,2-Dimethyl-1,3-propandiol, 2-Methyl-1,3-propandiol und 1,4-Zyklohexandiol); und
aliphatischen sowie araliphatischen Etherglykolen mit 4–10 Kohlenstoffatomen
(zum Beispiel Hydrochinon-bis(2-hydroxyethyl)ether oder ein Poly(ethylenether)glykol
mit einem Molekulargewicht unter etwa 460, einschließlich Diethylenetherglykol).
Isophthalsäure, Pentandisäure, Hexandisäure, 1,3-Propandiol und 1,4-Butandiol werden
bevorzugt, weil sie leicht im Handel erhältlich und preiswert sind. Isophthalsäure
bevorzugt man stärker, weil davon abgeleitete Copolyester sich weniger verfärben
als Copolyester, welche mit einigen anderen Comonomeren hergestellt worden sind.
Das Comonomer kann in einem Poly(ethylenterephthalat) auf einem Niveau von etwa
0,5 – 15 Mol-% eingegliedert sein.
Weiterhin kann die Faser gemäß der Erfindung kleinere Mengen anderer
Comonomere in einer oder in beiden Komponenten enthalten, vorausgesetzt solche Comonomere
beeinträchtigen das Niveau der Faserkräuselung oder andere Eigenschaften nicht nachteilig.
Solche anderen Comonomere schließen 5-Natrium-sulfoisophthalat mit ein, mit Anteilen
von etwa 0,2–5 Mol-%. Sehr kleine Mengen trifunktioneller Comonomere, zum
Beispiel eine Trimellithsäure, kann für eine Viskositätssteuerung mit eingegliedert
werden.
Die zu behandelnden Textilerzeugnisse können auch Wolle, Baumwolle,
Acetat, Viskosereyon, und andere geeignete Fasern zusammen mit den Polyesterbikomponentenfasern
mit umfassen. Schuss-(kreisförmiges und flaches Bett) und kettengestrickte Textilerzeugnisse
können in dem Verfahren gemäß der Erfindung verwendet werden.
In dem Verfahren gemäß der Erfindung kann die Hitzefixierung trocken
oder mit Dampf ausgeführt werden. Trockene Temperaturen der Hitzefixierung von etwa
320–355 °F (160–179 °C), vorzugsweise von 165–175 °C,
werden verwendet und die Zeitdauer der Hitzefixierung liegt bei etwa 20–60
Sekunden. Eine Hitzefixierung mit Dampf wird bei etwa 248–293 °F (120–145
°C) durchgeführt, vorzugsweise bei 120–130 °C, während einer Zeitdauer
von etwa 3–40 Sekunden. In beiden Fällen können die längeren Zeiten bei den
niedrigeren Temperaturen eingesetzt werden, und die kürzeren Zeiten können bei den
höheren Temperaturen eingesetzt werden. Während der Hitzefixierung
wird das Textilerzeugnis in der Querrichtung um etwa 1–15 % gedehnt gehalten,
bezogen auf die Breite des Textilerzeugnisses im trockenen Zustand. Dies wird getan,
um eine gekreppte Struktur in dem Endprodukt zu verhindern. Unter „1%" Dehnung
versteht man eine Rückhaltespannung, um eine Relaxation während der Hitzefixierung
zu verhindern; in der Praxis bedeutet dies gerade eine ausreichend große Spannung
(Dehnung), um das Textilerzeugnis oder die Kleidung auf der Vorrichtung zur Hitzefixierung
zu halten. Wenn die Bikomponentenfaser einen niedrigen Kräuselkontraktionswert (so
wie unten definiert) aufweist, dann kann die Dehnung in der Querrichtung niedrig
sein (aber innerhalb des angegebenen Bereiches), und wenn die Faser einen hohen
Kräuselkontraktionswert aufweist, dann kann die Dehnung höher sein (wieder innerhalb
des angegebenen Bereiches). Die ausgeübte Spannung (Dehnung) kann dazu verwendet
werden, um das Gewicht und die Dehnung des Endproduktes anzupassen. Die Hitzefixierung
kann in der Form des Textilerzeugnisses oder in der Kleidungsform und mit irgendeiner
geeigneten Vorrichtung durchgeführt werden, zum Beispiel mit einem Spannrahmen oder
mit einer Vorrichtung zum Draufziehen.
Eine Färbung des hitzefixierten Textilerzeugnisses kann mit irgendeinem
geeigneten Farbstoff durchgeführt werden, zum Beispiel mit Dispersionsfarbstoffen
oder mit Säurefarbstoffen, dies mit Hilfe irgendeiner geeigneten Vorrichtung, zum
Beispiel mit einem Farbbottich, mit einem Rührmischer zum Färben oder mit einer
Vorrichtung zum Strahlfärben, und bei irgendeiner Temperatur, welche für den besonderen
Farbstoff welcher verwendet wird, geeignet ist.
Das Trocknen des gefärbten Textilerzeugnisses wird bei ausreichend
niedrigen Temperaturen durchgeführt (zum Beispiel bei weniger als etwa 145 °C),
um eine weitere Hitzefixierung zu vermeiden.
Eine Dampfentspannung bzw. -relaxation vor der Hitzefixierung kann
vorteilhaft sein, um eine Schlagwirkung und ein Laufen der Textilrohware zu vermindern,
wenn der Kräuselkontraktionswert der Bikomponentenfaser niedrig ist, zum Beispiel
weniger als 30 %, wie in den Beispielen 3–6. Solch eine Dampfentspannung kann
mit irgendeiner geeigneten Vorrichtung durchgeführt werden, zum Beispiel mit einer
Halbdekatiervorrichtung, mit einem Dampfverdichter oder mit einem Röhrendampferzeuger.
Die Eigenschaften der Zugbeanspruchung der Bikomponentenfasem wurden
gemäß ASTM D2256 gemessen unter Verwendung einer Probe mit der Maßlänge von 10-Inch
(25,4 cm) bei 65 % RH und 70 °F bei einer Dehnungsgeschwindigkeit von 60 % pro
Minute. Die Zähigkeit und der anfängliche Modul werden in deciNewtons pro tex angegeben
und die Dehnung bis zum Dehnungsbruch als ein Prozentsatz.
Die intrinsische Viskosität (IV) der Faser wurde gemessen, indem man
ein Polymer denselben Verfahrensbedingungen aussetzte wie dasjenige Polymer, welches
tatsächlich in die Bikomponentenfaser eingesponnen wurde, mit der Ausnahme, dass
das Testpolymer durch eine Probespinndüse gesponnen wurde (welche die zwei Polymere
nicht zu einer einzelnen Faser vereinigte) und dann für die IV Messung aufgenommen
und gesammelt wurde.
Sofern nicht anderweitig angemerkt, wurden die Kräuselkontraktionswerte
in der in den Beispielen hergestellten und verwendeten Bikomponentenfaser wie folgt
gemessen. Jede Probe wurde hergestellt in einem Strang von 5000 +/–5 Gesamtdenier
(5550 dtex) mit einer Strangspule bei einer Spannung von etwa 0,1 Gramm pro Denier
(gpd) (0,09 dN/tex). Der Strang wurde konditioniert bei 70 +/– 2 °F (21+/–
1 °C) und bei 65 +/– 2 % relativer Feuchtigkeit während einer minimalen
Zeitdauer von 16 Stunden. Der Strang wurde im Wesentlichen vertikal von einem Ständer
herunter hängen gelassen, ein 1,5 mg/den (1,35 mg/dtex) Gewicht (z.B. 7,5 Gramm
für ein 5550 dtex Strang) hing unten am Ende des Stranges, und dem belasteten Strang
wurde es ermöglicht, zu einer Gleichgewichtslänge zu kommen, dann wurde die Länge
des Stranges innerhalb eines Bereiches von 1 mm gemessen und aufgezeichnet als "Cb".
Dieses 1,35 mg/dtex Gewicht wurde während der Dauer des Testes an dem Strang gelassen.
Als Nächstes wurde ein 500-Grammgewicht (100 mg/d; 90 mg/dtex) von dem unteren Ende
des Stranges herunterhängen gelassen und die Länge des Stranges wurde innerhalb
eines Bereiches von 1 mm gemessen und aufgezeichnet als "Lb". Der Kräuselkontraktionswert
(%) (vor der Hitzefixierung, wie unten für diesen Test beschrieben) "CCb"
wurde berechnet gemäß der Formel CCb = 100 × (Lb –
Cb) / Lb. Das 500 g – Gewicht wurde entfernt und der
Strang wurde dann auf ein Gestell gehängt und, mit dem sich noch an seiner Stelle
befindlichen 1,35 -mg/dtex Gewicht, in einem Ofen hitzefixiert während einer Zeitdauer
von 5 Minuten bei etwa 225 °F (107 °C), danach wurden das Gestell und der
Strang von dem Ofen entfernt und wie oben während einer Zeitdauer von 2 Stunden
konditioniert. Dieser Schritt wurde ausgelegt, um eine trockene Hitzefixierung unter
kommerziellen Bedingungen zu simulieren, was ein Weg ist, um die abschließende Kräuselung
in der Bikomponentenfaser zu entwickeln. Die Länge des Stranges wurde wie oben gemessen,
und seine Länge wurde als "Ca" festgehalten. Das 500-Grammgewicht wurde
wieder von dem Strang herunter gehängt und die Stranglänge wurde wie oben gemessen
und als "La" angegeben. Der Kräuselkontraktionswert
nach der Hitzefixierung "CCa" wurde berechnet gemäß der Formel CCa
= 100 × (La – Ca) / La.
Um die Farb-Waschechtheit zu bestimmen, wurde die Stücke der durch
das Verfahren der Erfindung behandelten Textilerzeugnisse einem Standardwaschfarbtest
unterzogen (American Association of Textile Chemists and Colorists Test Method 61-1996,
„Color Fastness to Laundering, Home and Commercial: Accelerated"; 2A Version
bei 122 °F (50 °C)), wobei der Test zum Ziel hat, fünf Waschgänge bei tiefen
bis mäßigen Temperaturen zu simulieren. Der Test lief bei dem Vorhandensein eines
aus Nylon 6,6 gestrickten Textilerzeugnisses und der Grad der Färbung des Nylons
wurde visuell bewertet.
Um die Dehnung des Textilerzeugnisses zu bestimmen, wurden drei Proben
von 3 Inch × 8 Inch (7,6 cm × 20,3 cm) aus dem Textilerzeugnis herausgeschnitten
und in der Mitte gefaltet, um eine offene Schleife zu bilden. Die längsverlaufende
Dimension einer jeden Probe war diejenige Dimension die getestet wurde. Die Dehnung
des Textilerzeugnisses in der Querrichtung (CD = Cross Direction) und die Dehnung
in der Maschinenrichtung (MD = Machine Direction) wurden auf getrennten Proben getestet.
Die Entlastungskraft wurde auf der Querrichtung der Probe getestet. Jede offene
Schleife wurde etwa 1 Inch (2,5 cm) von deren Enden zusammengenäht, um eine geschlossene
Schleife von 6 Inches (15,2 cm) im Umfang zu bilden. Die mechanischen Eigenschaften
der Schleifen des Textilerzeugnisses wurden getestet mit einem Zugprüftester von
Instron mit einem 6 -Inch (15,2 cm) Querkopf pneumatischen Klemmen (Größe 3C mit
1 Inch × 3 Inch (2,5 × 7,6 cm) flachen Flächen, 80 psi (552 kPa) Luftzufuhr)
und einem Geschwindigkeitsdiagramm von 10 Inch pro Minute (25,4 cm/min). Ein U-förmiger
Stab wurde seitwärts zwischen einem der Klemmenpaare des Zugprüftesters geklemmt,
so dass die Enden des Stabes [(2,78 Inch (7 cm) zwischen den Enden, 3 Inch (7,6
cm) um die Enden herum)] sich weit genug von den Klemmen entfernt erstreckten, um
die Schleife des Textilerzeugnisses sicher zu halten. Die Schleife wurde um die
hervor ragenden Stabenden herum angeordnet und bis auf eine Kraft von 12 Pfund (5,4
kg) gedehnt und dann entspannt; der Zyklus wurde insgesamt 3 mal durchgeführt. Die
"Dehnung des Textilerzeugnisses" wurde bei dem dritten Ausdehnungszyklus bei einer
Kraft von 12 Pfund (5,4 kg) gemessen und die Entlastungskraft wurde gemessen bei
30 % verbleibender verfügbarer Dehnung bei dem dritten Ausdehnungszyklus. " 30 %
an verbleibender verfügbarer Dehnung" bedeutet, dass das Textilerzeugnis von der
12-Pfund (5,4 kg) Kraft um 30 % entspannt wurde. Um die Textilerzeugnisse von verschiedenen
Ausgangsgewichten zu vergleichen, wurde die Entlastungskraft normiert, indem man
den Wert so wie er bestimmten worden ist durch das Gewicht des Textilerzeugnisses
dividiert.
Für die Beispiele 1 und 2 wurde ein 149 denier (165 dTex), 68 Filamentbikomponentengarn
hergestellt durch Schmelzen von Poly(trimethylenterephthalat) (60 Gew.-%, IV = 1,27
dl/g) und Poly(ethylenterephthalat} (40 Gew.-%, IV = 0,54 dl/g) in unabhängigen
Schmelzsystemen bei etwa 280 °C, durch ein Transportieren der Polymere zu einer
Spinndüse und durch ein Spinnen der Polymere in einer sog. side-by-side Nebeneinanderanordnung
in eine quer verlaufende Abschreckung, welche mit etwa 100 cfm (2,8 Kubikmeter pro
Minute) Luft vorgesehen war. Jede Komponente enthielt 0,3 Gew.-% TiO2.
Eine organische, auf einem Ester beruhende Appreturemulsion wurde auf das Garn aufgetragen
(5 Gew.-%). Das Garn wurde um eine Zuführungsrolle herum durch einen Dampfziehstrahl
hindurch geleitet und dann um eine zweite Rolle, um ein Ziehverhältnis von 2,8 zu
liefern. Das Garn wurde dann durch einen 165 ° heißen Behälter gezogen, welcher
zwei Rollen enthielt, um ein zweites Ziehverhältnis von 1,3 zu liefern. Ein Total
von 7,5 Windungen wurde zwischen den zwei Rollen in dem heißen Behälter entnommen.
Das Garn wurde um eine Rolle einer Ziehvorrichtung herum geleitet, durch doppelte
Verflechtungsströme hindurch und dann um eine Absenkrolle herum. Die Appretur wurde
dann erneut (5 Gew.-%) auf das Garn aufgetragen. Das Garn wurde alsdann auf ein
Rohr mit einem Papierkern gewunden. Die sich daraus ergebenden Fasern wiesen eine
Zähigkeit von 3,5 g/d (3,1 dN/tex) auf, eine Dehnung bis zum Bruch von 15 % und
einen Kräuselkontraktionswert (CCa) von etwa 46–50 %.
In den Beispielen 1 und 2 war ein jedes Textilerzeugnis eine einzelne
Jerseystrickware, welche hergestellt worden war auf einer 28-Gauge-Rundstrickmaschine
mit 24 Positionen mit 255 Inches (648 cm) Länge der Maschenreihe pro Umdrehung,
und mit nur dem Bikomponentengarn.
BESIPIEL 1
Die einzelne Jerseystrickware wurde aufgeschnitten und im trockenen
Zustand in der Hitze fixiert, dies bei etwa 330 °F (166 °C), auf einem Spannrahmen
während einer Zeitdauer von etwa 30 Sekunden mit etwa 5 % Dehnung in der Querrichtung
(bezogen auf die Breite des Textilerzeugnisses im trockenen Zustand) und etwa 5
% Voreilung in der Maschinenrichtung. Für das Auswaschen, das Färben, das Nachspülen
und die reduzierende Spülung wurde ein 12-Liter Schaufelfärbeapparat (Werner-Mathis,
Modell JFO) verwendet. 175 Gramm des hitzefixierten Textilerzeugnisses wurden während
einer Zeitdauer von 20 Minuten bei 160 °F (71 °C) in einer
Lösung von 0,5 g/l Merpol® LFH (ein wenig schäumender, nicht ionischer,
grenzflächenaktiver Stoff; registrierte Handelsmarke von E.I. du Pont de Nemours
and Company) und 0,5 g/l Trinatriumphosphat im Wasser ausgewaschen. Der Färbeapparat
und das Textilerzeugnis wurden mit einem Überlauf an frischem Wasser gespült. Dem
Färbeapparat wurde das Wasser entnommen und er wurde wieder gefüllt mit 1,0 Gew.-%
Merpol® LFH, bezogen auf das Gewicht des Textilerzeugnisses, auf
110 °F (43 °C) eingestellt und während einer Zeitdauer von 5 Minuten betrieben.
Dann wurden 1,5 Gew.-% Dispersol Rubin XF (BASF; 100 Form) (bezogen auf das Gewicht
des Textilerzeugnisses) hinzugefügt, und der pH Wert wurde unter Verwendung von
Essigsäure auf 4,5 eingestellt. Die Temperatur wurde angehoben mit einer Geschwindigkeit
von 3 °F (1–2 °C) / min, und der Färbeapparat wurde während einer
Zeitdauer von 30 Minuten bei 255 °F (124 °C) betrieben. Das Farbstoffbad
wurde auf 170 °F (77 °C) abgekühlt und der Färbeapparat und das Textilerzeugnis
wurden mit einem Überlauf an frischem Wasser gespült. Der Färbeapparat wurde dann
vom Wasser entleert, erneut gefüllt mit einer wässrigen Lösung, welche 4 g/l Natriumdithionit
(Polyclear NPH, Henkel Corp.) und 3 g/l calcinierte Soda enthielt, auf 160 °F
(71 °C) eingestellt und während einer Zeitdauer von 20 Minuten betrieben. Das
Textilerzeugnis und der Färbeapparat wurden mit einem Überlauf an frischem Wasser
gespült, dann während einer Zeitdauer von 10 Minuten mit einer Lösung von 1,0 g/l
Essigsäure bei Raumtemperatur betrieben, und dann wieder gespült mit einem Überlauf
an frischem Wasser. Das Textilerzeugnis wurde aus dem Färbeapparat entfernt, und
überschüssiges Wasser wurde entfernt, indem man das Textilerzeugnis über einen Schlitz
in einem Vakuumrohr zog. Das Textilerzeugnis wurde bei etwa 250 °F (121 °C)
getrocknet, auf einer Breite, die einen Inch (2,5 cm) breiter ist als die Breite
der nassen Faser, wenn dieselbe aus dem Färbeapparat entnommen wird. Die Eigenschaften
des Textilerzeugnisses sind in der Tabelle I zusammengefasst; dabei bezeichnen CD
die Querrichtung und MD die Maschinenrichtung.
BEISPIEL 2 (VERGLEICH)
Das Textilerzeugnis wurde im Wesentlichen wie in Beispiel 1 behandelt,
aber ohne die Hitzefixierung vor dem Färben. Nachdem es wie in dem Beispiel 1getrocknet
worden war, wurde das Textilerzeugnis im trockenen Zustand hitzefixiert bei etwa
330 °F (166 °C) während einer Zeitdauer von 30 Sekunden, und zwar im Wesentlichen
so wie in dem Beispiel 1. Die Eigenschaften dieses behandelten Textilerzeugnisses
sind auch in der Tabelle I zusammengefasst.
TABELLE I
Die Ergebnisse in der Tabelle I zeigen, dass das Gefühl beim Anfassen
mit der Hand, die Oberflächenerscheinung und die Waschechtheit der Farbe der Textilerzeugnisse
aus Poly(trimethylenterephthalat) / / Poly(ethylenterephthalat) Bikomponentenfasern
in unerwarteter Weise verbessert worden, wenn die Hitzefixierung eher vor als nach
dem Färben durchgeführt wurde. Weiterhin ist das Gewicht des Textilerzeugnisses
in einer wünschenswerten Weise geringer und die Entlastungskraft in einer wünschenswerten
Weise höher. Ein Vermindern der Dehnung in der Querrichtung und eine Zunahme der
Voreilung während der Hitzefixierung können zu einem Textilerzeugnis mit mehr symmetrischen
Dehnungseigenschaften führen, wenn dies erwünscht würde.
Bei den Beispielen 3 bis 6, wurden 34-Filamentbikomponentengarne von
71 denier (79 dTex) hergestellt, indem man unabhängig voneinander einem Schmelzvorgang
unterzog, einmal Poly(trimethylenterephthalat), 3-GT (IV = 1,27 dl/g), welches 0,3
Gew.-% TiO2 enthielt, in einem Extruder und dann ein Überführen zu einer
Spinndüse mit einer Schmelztemperatur von etwa 278 °C, und zum anderen Poly(ethylenterephthalat), 2-GT
(N = 0,54 dl/g), welches auch 0,3 Gew.-% TiO2 enthielt, bei etwa 290
°C und dann ein Überführen zu der Spinndüse. Die Komponenten wurden zu einer
Nebeneinanderanordnung der Bikomponentenfasern gesponnen bei einem Gewichtsverhältnis
von 3-GT: 2-GT = 60 / 40 und durch einen abschreckenden Querfluss geleitet, welcher
durch etwa 100 cfm (2,8 Kubikmeter pro Minute) Luft geliefert wurde. Ein organisches,
auf einem Ester beruhendes Emulsionsöl (5 Gew.-%) wurde auf die Filamente aufgetragen,
welche dann um eine Zuführungsrolle herum geleitet wurden, quer über eine geheizte,
bei 200 °C betriebene Platte, und dann um eine zweite Rolle herum, um ein Ziehverhältnis
von 2,0 zu liefern. Die Fasern wurden durch einen heißen Behälter gezogen, welcher
zwei Rollen enthielt, um ein zweites Ziehverhältnis von 1,3 zu liefern. Ein Total
von 7,5 Windungen wurde zwischen die zwei heißen Behälterrollen genommen. Die Filamente
wurden um eine Ziehrolle herum geleitet und durch Doppeltverflechtungsströme um
eine andere Rolle herum geführt. Die Appretur wurde dann erneut (5 Gew.-%) aufgetragen
und die Fasern wurden auf einem rohrartigen Kern aus Papier gewunden. Die IV der
Poly(trimethylenterephthalat)-Komponente der Bikomponentenfaser betrug 0,96 dl/g
und die IV der Poly(ethylenterephthalat)-Komponente der Bikomponentenfaser betrug
0,56 dl/g. Die Fasern wiesen eine Zähigkeit von 3,3 g/d (2,9 dN/tex) auf eine Dehnung
bis zum Bruch von 31 % und einen Kräuselkontraktionswert (CCa) von etwa
10–19 %.
In jedem der Beispiele 3–6 war das Textilerzeugnis eine Doppelinterlockstrickware,
welche hergestellt worden war mit nur dem Bikomponentengarn auf einer 20-Gauge-Maschine
mit einer Länge der Maschenreihe von 137 Inches (348 cm). Das Textilerzeugnis wurde
einer Dampfrelaxation unterzogen, indem es während einer Zeitdauer von ein paar
Sekunden quer über eine offene Halb-Dekatiervorrichtung gezogen wurde.
BEISPIEL 3
Das einer Dampfrelaxation unterzogene Textilerzeugnis wurde aufgeschnitten
und trocken hitzefixiert bei etwa 330 °F (166 °C) während einer Zeitdauer
von etwa 45 Sekunden auf einem Spannrahmen bei etwa derselben Breite wie nach einer
Dampfrelaxation mit einer Voreilung von etwa 5 %. Für das Auswaschen, das Färben,
das Nachspülen und die reduzierende Spülung wurde ein 12-Liter Schaufelfärbeapparat
(Werner-Mathis, Modell JFO) verwendet. 175 Gramm des hitzefixierten Textilerzeugnisses
wurden während einer Zeitdauer von 20 Minuten bei 160 °F (71 °C) in einer
Lösung von 0,5 g/l Merpol® LFH und 0,5 g/l Trinatriumphosphat ausgewaschen.
Der Färbeapparat und das Textilerzeugnis wurden mit einem Überlauf an frischem Wasser
gespült. Der Färbeapparat wurde entleert, wieder gefüllt mit einer Lösung von 1,0
Gew.-% Merpol® LFH, bezogen auf das Gewicht des Textilerzeugnisses,
auf 110 °F (43 °C) eingestellt und während einer Zeitdauer von 5 Minuten
betrieben. Dann wurden 3,0 Gew.-% Terasil Navy GRL 200 (Ciba Geigy) (bezogen auf
das Gewicht des Textilerzeugnisses) hinzugefügt, und der pH Wert wurde mit Essigsäure
auf 4,5 eingestellt. Die Temperatur des Farbstoffbades wurde mit einer Geschwindigkeit
von 3 °F (1–2 °C) / Minute angehoben, und der Färber wurde während
einer Zeitdauer von 45 Minuten bei 255 °F (124 °C) betrieben. Das Farbstoffbad
wurde abgekühlt auf 170 °F (77 °C) und der Färber und das Textilerzeugnis
wurden mit einem Überlauf an frischem Wasser gespült. Der Färber wurde entwässert,
wieder gefüllt mit einer Lösung von 4 g/l Natriumdithionit (J. T. Baker, Inc.) und
3 g/l calcinierte Soda, eingestellt auf 160 °F (71 °C) und betrieben während
einer Zeitdauer von 20 Minuten. Der Färbeapparat und das Textilerzeugnis wurden
dann mit einem Überlauf an frischem Wasser gespült, während einer Zeitdauer von
10 Minuten mit einer Lösung von 1,0 g/l Essigsäure bei Raumtemperatur gespült, und
wieder gespült mit einem Überlauf an frischem Wasser. Überschüssiges Wasser wurde
von dem Textilerzeugnis entfernt, indem man das Textilerzeugnis über einen Schlitz
in eine Vakuumrohr zog. Das Textilerzeugnis wurde dann bei 250 °F (121 °C)
getrocknet, auf einer Breite, die einen Inch (2,5 cm) breiter ist als die Breite
im nassen Zustand.
BEISPIEL 4
Das Verfahren des Beispieles 3 wurde wiederholt mit der Ausnahme,
dass das Textilerzeugnis bei etwa 340 °F (171 °C) hitzefixiert wurde Die
Waschechtheit wurde bewertet und ist in der Tabelle II aufgeführt.
BEISPIEL 5
Das Verfahren des Beispieles 3 wurde wiederholt mit der Ausnahme,
dass das Textilerzeugnis bei etwa 350 °F (177 °C) hitzefixiert wurde. Die
Waschechtheit wurde bewertet und ist in der Tabelle &Pgr; aufgeführt.
BEISPIEL 6 (VERGLEICH)
Das Verfahren des Beispieles 3 wurde wiederholt mit der Ausnahme,
dass das Textilerzeugnis bei etwa 360 °F (182 °C) hitzefixiert wurde. Die
Waschechtheit wurde bewertet und wird in der Tabelle II aufgeführt.
Die Farbtiefe auf allen Textilerzeugnissen der Proben 3–6 war
im Wesentlichen dieselbe.
TABELLE II
Die Daten in der Tabelle II zeigen, dass eine Hitzefixierung bei einer
Temperatur von etwa 320-350 °F (160–177 °C) gute bis ausgezeichnete
Ergebnisse ergibt, während der Einsatz von höheren Temperaturen nur annehmbare Ergebnisse
liefert. Wenn das Beispiel 6 mit Dispersol Rubin XF (ein "Hochenergie" Farbstoff
mit einer hohen Sublimationstemperatur; 1,5 % bezogen auf das Gewicht des Textilerzeugnisses)
wiederholt wurde, dann blieb die Waschechtheit nur annehmbar.
BEISPIEL 7
Für dieses Beispiel wurde ein Garn verwendet von 72 denier (80 dTex),
mit 34 Filamenten, in einer Nebeneinanderanordnung von 60 / / 40 Poly(trimethylenterephthalat)
/ / Poly(ethylenterephthalat), gesponnen aus Poly(trimethylenterephthalat) und Poly(ethylenterephthalat)
und mit 0,3 Gew.-% TiO2 in einer jeden Komponente. Das Garn wies einen
Kräuselkontraktionswert (CCa) von etwa 45 % auf, eine Zähigkeit von 3,5
g/d (3,1 dN/tex) und eine Dehnung bis zum Bruch von 14 %. Die Poly(trimethylenterephthalat)
Komponente der Bikomponentenfaser wies eine IV von 0,94 dl/g auf und die Poly(ethylenterephthalat)
Komponente der Bikomponentenfaser wies eine IV von 0,54 dl/g auf. Ein Jerseystrumpfbein
wurde mit dem Garn auf einer 4-Position, 400 Nadeln, 404 Lonatmuster Strickmaschine
gestrickt bei einer Länge der Maschenreihe von 700 Inch/Umdrehung (17,8 Meter pro
Umdrehung). Dieser Strumpf wurde während einer Zeitdauer von 4 Sekunden einer formenden
Dampfbehandlung unterzogen und zwar bei 240 °F (116 °C) (Beispiel 7a; Vergleich)
oder 250 °F (121 °C) (Beispiel 7b) auf der Beinform einer Fierson Maschine
und bei 230 °F (110 °C) während einer Zeitdauer von 60 Sekunden getrocknet.
Das Aussehen des Textilerzeugnisses ist in der Tabelle III gekennzeichnet.
BEISPIEL 8
Das Beispiel 7 wurde wiederholt mit der Ausnahme, dass ein 48-denier,
34-Filamentgarn aus Poly(ethylenterephthalat) und Poly(trimethylenterephthalat)
gesponnen wurde. Die Fasern wiesen einen Kräuselkontraktionswert (CCa)
von 40 % auf, eine Zähigkeit von 4,2 g/d (3,7 dN/tex) und eine Dehnung bis zum Bruch
von 18 %. Die Poly(ethylenterephthalat) Komponente der Bikomponentenfaser wies eine
IV = 0,54 dl/g auf und die Poly(trimethylenterephthalat) Komponente der Bikomponentenfaser
wies eine IV = 0,89 dl/g auf. Der Strumpf wurde einer Dampfbehandlung zum Formen
während einer Zeitdauer von 4 Sekunden unterzogen, und zwar bei 250 °F (121
°C) (Beispiel 8a) und 260 °F (127 °C) (Beispiel 8b) und bei 230 °F
während einer Zeitdauer von 60 Sekunden getrocknet. Das Aussehen des Textilerzeugnisses
ist in Tabelle III angegeben.
TABELLE III
Eine Färbung bei Atmosphärendruck oder eine Druckfärbung nach einer
Hitzefixierung mittels Dampf änderte die Weichheit der Textilerzeugnisse gemäß den
Beispielen 7 oder 8 nicht. Die in der Tabelle III zusammengefassten
Ergebnisse zeigen, dass bei einer Dampffixierung unterhalb einer Temperatur von
etwa 120 °C eine Oberflächenkräuselung beginnt offensichtlich zu werden, wenn
die Fixierung vor dem Färben durchgeführt wird. Bei Temperaturen über etwa 120 °C
(bis etwa 145 °, die praktische obere Grenze für eine Vorrichtung zum Formen
mit Dampf) ist die Oberfläche des Textilerzeugnisses in einer wünschenswerten Weise
weich.
BEISPIEL 9 (VERGLEICH)
Bei Einsatz desselben Aufbaus des Textilerzeugnisses wie in dem Beispiel
8 wurde eine rohe, unbearbeitete Strumpfware während einer Zeitdauer von 10 Minuten
in kochendes Wasser eingetaucht, um das Färben vor dem Formen zu simulieren. Das
Aussehen des Textilerzeugnisses wurde extrem runzelig und "kräuselig". Das Textilerzeugnis
konnte nach dem simulierten Färben durch ein Formen mittels Dampf nicht weich gemacht
werden.
Anspruch[de]
Verfahren zur Behandlung eines Strickwarentextilerzeugnisses, welches
eine große Anzahl von sich selbst kräuselnden und aus Poly(ethylenterephthalat)
und Poly(trimethylenterephthalat) bestehenden Bikomponentenfasern enthält, und welches
einen Kräuselkontraktionswert (CCa) von mindestens etwa 10 % aufweist,
wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst:
(a) ein Dehnen des Textilerzeugnisses in der quer verlaufenden Richtung um etwa
1–15 %, bezogen auf die Breite des Textilerzeugnisses im trockenen Zustand;
(b) eine Hitzefixierung des gedehnten Textilerzeugnisses durch eine trockene Hitzefixierung
bei einer Temperatur von etwa 160–177 °C während einer Zeitdauer von etwa
20–60 Sekunden oder durch eine Hitzefixierng mittels Dampf bei einer Temperatur
von etwa 120–145 °C während einer Zeitdauer von etwa 3–40 Sekunden;
(c) ein Färben des Textilerzeugnisses; und
(d) ein Trocknen des Textilerzeugnisses, ohne dass dasselbe dabei eine weitere Hitzefixierung
erfährt.
Verfahren gemäß Anspruch 1, bei welchem die Poly(ethylenterephthalat)
Komponente der Bikomponentenfaser eine geringere intrinsische Viskosität aufweist
als die Poly(trimethylenterephthalat) Komponente der Bikomponentenfaser, wobei die
Temperatur der trockenen Hitzefixierung bei etwa 165-175 °C liegt, die Temperatur
der Hitzefixierung mittels Dampf bei etwa 120–130 °C liegt und wobei der
Schritt des Trocknens bei einer Temperatur nicht mehr als etwa 145 °C ausgeführt
wird.
Verfahren gemäß Anspruch 1, bei welchem die Faser eine Nebeneinanderanordnung
im Querschnitt aufweist und bei welchem ein Comonomer mit einem Niveau von etwa
0,5 – 15 Mol-% in das Poly(ethylenterephthalat) eingegliedert ist.
Verfahren gemäß Anspruch 3, bei welchem das Comonomer ausgewählt ist
aus der Gruppe bestehend aus Isophthalsäure, Pentandisäure, Hexandisäure, 1,3-Propandiol
und 1,4-Butandiol.
Verfahren gemäß Anspruch 1, bei welchem das Textilerzeugnis ferner
Fasern umfasst, welche ausgewählt werden aus der Gruppe bestehend aus Baumwolle,
Viskosereyon, Acetat und Wolle.
Verfahren gemäß Anspruch 1, bei welchem ein Schritt einer Dampfrelaxation
bzw. -entspannung vor dem Schritt (a) durchgeführt wird.