Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Filteranlage zum Reinigen von Ölen oder Fette, die bei Lebensmitteln einsetzbar sind. Diese Filteranlage weist eine Filtereinrichtung und eine Pumpeinrichtung, wodurch die sensorischen und qualitativen Eigenschaften von Lebensmitteln beeinträchtigende Substanzen in den Ölen oder Fetten zumindest teilweise aus den Ölen oder Fetten entfernbar sind. Der bevorzugte Einsatz der Erfindung erfolgt bei der Reinigung von erwärmten Ölen oder Fetten, insbesondere von Frittieröl.
Beschreibung[de]
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Filteranlage zum Reinigen
von Ölen und Fetten, die bei Lebensmitteln einsetzbar sind, insbesondere von Speiseölen,
die zum Frittieren verwendet werden.
Erhitzte Frittieröle gelangen bei der Zubereitung von Lebensmitteln
als Frittiergut zum Einsatz. Als Frittiergut werden z.B. Kartoffeln, Fleischstücke
und Gemüsestücke verwendet. Eine Charge von Frittieröl wird dabei zur aufeinanderfolgenden
Zubereitung einer Vielzahl von Stücken des Frittiergutes genutzt. Da ein Teil des
Frittieröls am oder im Frittierstück verbleibt, verringert sich das im Frittierbehältnis
verbleibende Öl. Andrerseits verunreinigen Partikel der Frittierstücke das Frittieröl
zunehmend. Auch die Umgebungsbedingungen, wie z.B. die Luftfeuchtigkeit, haben einen
Einfluss auf die Qualität des Frittieröls. Um den Verbrauch an Frittieröl zu begrenzen,
erfolgt bisher ein Ersatz des Frittieröls in vorbestimmten Zeiträumen bzw. nach
der Zubereitung einer vorbestimmten Menge an Frittiergut. Dabei wird das Frittieröl
komplett ausgetauscht.
Die Zubereitung von Frittierstücken in Frittieröl, in dem bereits
andere Frittierstücken zubereitet wurden, hat zur Folge, dass Rückstände der vorhergehenden
Frittierstücke, die beispielsweise bereits verkohlt sein können und toxische Substanzen
und unerwünschte Geruchsstoff aufweisen, an den später eingebrachten Frittierstücken
haften. Dementsprechend verringern sich die sensorischen Qualitäten der später eingebrachten
Frittierstücke und kann ein Gesundheitsrisiko bestehen.
Aus dem Stand der Technik sind bereits Reinigungsvorrichtungen für
Motoren- und Getriebeöle sowie Dieselkraftstoffe bekannt, die einen Vorfilter, eine
Pumpe und einen Feinfilter aufweisen. Derartige Reinigungsvorrichtungen werden typischerweise
zum Reinigen von Öl unter 50°C eingesetzt. Der Schwerpunkt einer derartigen
Reinigung liegt auf dem Herausfiltern von Partikeln, die einen Verschleiß beweglicher
Teile verursachen, und von Wasser, das beispielsweise durch den Verbrennungsvorgang
erzeugt wird. Durch die spezielle Auslegung der Filter auf die Bedingungen von Öl
im Maschinenbau und aufgrund der erhöhten Qualitätsanforderungen bei Lebensmitteln,
insbesondere bei durch Erwärmung zu bereiteten Lebensmitteln, ist ein Einsatz der
Reinigungsvorrichtungen für Motoren- und Getriebeöle für Lebensmittel nicht möglich.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die Nachteile
vom Stand der Technik zu beseitigen und eine Filteranlage bzw. ein Verfahren zum
Reinigen von Ölen und Fetten, die bei Lebensmitteln einsetzbar sind, vorzusehen,
durch die/das die Häufigkeit des Gesamtaustausches des Öls verringert werden kann
und Qualität des Öls über einen langen Zeitraum aufrechterhalten werden kann. Ferner
sollen die Qualität der Lebensmittel, die mit diesem Öl zubereitet werden, konstant
gehalten werden. Darüber hinaus soll der Frittiervorgang durch den Reinigungsvorgang
mit der Filteranlage nicht in unerwünschter Weise eingeschränkt werden.
Diese Aufgabe wird durch eine Filteranlage nach Anspruch 1 und ein
Verfahren nach Anspruch 15 gelöst.
Die erfindungsgemäße Filteranlage hat eine Pumpeinrichtung für die
Öle und Fette und eine der Pumpeinrichtung vor- oder nachgeschaltete Filtereinrichtung.
Durch diese Filtereinrichtung werden Verunreinigungen in den Ölen oder Fetten, die
die Schaumbildung oder/und die Geschmacksqualität und/oder der Geruchseigenschaften
der Öle oder Fette beeinflussen und/oder die Induktionszeit der Öle oder Fette verringern,
entfernt. Im Ergebnis werden Öle und Fette mit einer verlängerten Induktionszeit,
d.h. mit höherer Qualität erhalten. Somit kann das Frittieröl über einen langen
Zeitraum nicht ausgetauscht werden, sondern nur der Verlust ersetzt werden, wobei
nur geringe Rückstände an Verunreinigungen im Frittieröl vorhanden sind.
Der Filtereinrichtung ist vorzugsweise eine Vorfiltereinrichtung vorgeschaltet,
durch die grobe Partikel im Öl oder Fett abscheidbar sind. Auf diese Weise lässt
sich eine Beschädigung der Pumpeinrichtung durch grobe Bestandteile im Öl vermeiden.
Die Vorfiltereinrichtung entfernt bevorzugt Bestandteile bis zu 50 &mgr;m, wodurch
ein Zusetzen der Filtereinrichtung hinausgezögert wird und ein guter Wirkungsgrad
der Pumpeinrichtung unter Berücksichtigung der im Saugbetrieb befindlichen Vorfiltereinrichtung
erzielt wird.
Es ist günstig, wenn die Filtereinrichtung eine Reinigung des Öls
oder Fetts bis zu 3 &mgr;m, vorzugsweise bis zu 2 &mgr;m, ausführt. Aufgrund der
geringen Größe der noch im Öl oder Fett verbliebenen Partikel können toxische Substanzen
und unerwünschte Geruchsstoff im Öl oder Fett in geringerem Ausmaße gebildet werden
und sind Tenside und Polymere in starkem Maße entfernt. Für ein derartiges Ergebnis
weist der Filter in der Filtereinrichtung vorzugsweise Baumwolle und Zellstoff,
stärker bevorzugt Aktivkohle und Teflonseide auf. Mit derartigen Substanzen ist
ein thermostabiler Filter herstellbar, der über einen breiten Temperaturbereich
eine Filterung absichert. Der Filter kann jedoch einen beliebig
anderen an die Zusammensetzung des Öls und/oder die Verunreinigungen angepassten
Aufbau haben.
Mit der erfindungsgemäßen Filteranlage können vorzugsweise Öle oder
Fette mit einer Temperatur von bis zu 180°C gereinigt werden, was die Reinigung
von Frittieröl bei der Verwendung von diesem, d.h. während des Frittierens, gestattet.
Die zu reinigenden Öle oder Fette sind in vorteilhafter Weise bei
der Zubereitung von Lebensmitteln einsetzbar, wodurch neben der Reinigung von Ölen
oder Fetten, die Bestandteil der Lebensmittel sind, auch die Reinigung von Ölen
oder Fetten möglich ist, in denen die Lebensmittel zur Zubereitung eingebracht,
vorzugsweise erwärmt, werden.
Der Einsatz der vorliegenden Erfindung kann auf Öle oder Fette mit
zumindest 80°C begrenzt sein, wodurch sich die Filtereinrichtung in günstiger
Weise für einen hohen Temperaturbereich auslegen lässt.
Die bevorzugte Verwendung der Erfindung liegt bei der Reinigung von
Frittieröl. Dieses wird vorzugsweise im Bypass gereinigt, wodurch der Frittiervorgang
nicht unterbrochen werden muss und gleichzeitig eine hohe Ölqualität und Qualität
der zubereiteten Lebensmittel abgesichert werden können.
Die Filtereinrichtung entfernt bevorzugt als Verunreinigungen Wasser
und Lebensmittelreste, so dass die Schaumbildung des gereinigten Öls verringert
ist und verrußte Partikel neues Frittiergut nicht beeinträchtigen können.
Entsprechend dem erfindungsgemäßen Verfahren erfolgt eine Druckbeaufschlagung
der Öle oder Fette und, dieser vor- oder nachgeschaltet, ein Filtern der Öle oder
Fette, um die Qualität beeinträchtigende Verunreinigungen aus dem Öl oder Fett zu
entfernen. Beim Verfahren sind bevorzugt die vorstehend bezüglich der Vorrichtung
angeführten Merkmale einschränkend anwendbar.
Erfindungsgemäß Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die vorliegende Erfindung wird an Hand der beiliegenden Zeichnungen
beschrieben, in denen:
1 eine schematische, perspektivische
Darstellung der erfindungsgemäß Filteranlage entsprechend einem ersten Ausführungsbeispiel
zeigt,
2 eine Prinzipdarstellung für die Wirkungsweise
eines Feinstfilters bzw. einer Filtereinrichtung ist, und
3 eine perspektivische Darstellung des
erfindungsgemäßen Feinstfilters ist.
Nachstehend wird die vorliegende Erfindung detailliert beschrieben.
1 zeigt schematisch die erfindungsgemäße
Filteranlage, zum Reinigen von Ölen und Fetten, die bei Lebensmitteln einsetzbar
sind. Als zu reinigendes Öl sind beispielsweise Pflanzenöl, Olivenöl, Rapsöl, Steinöl,
Kürbiskernöl, Speiseöl, Frittieröl verwendbar. Das Öl kann kaltes Frittieröl oder
erwärmtes Frittieröl sein. Dabei liegt der Temperaturbereich für das erwärmte Frittieröl,
das gereinigt wird, vorzugsweise im Bereich von 80 bis 200°C, stärker bevorzugt
bei maximal 180°C und am stärkste bevorzugt im Bereich von 150 bis 170°C.
Die Reinigung von Frittieröl durch die erfindungsgemäße Filteranlage
kann im Offline-Betrieb erfolgen, d.h. bei ausgeschalteter Fritteuse, wobei die
Temperatur des Frittieröls niedriger als die Frittiertemperatur liegt und beispielsweise
die Raumtemperatur ist. In diesem Fall können der Einlass und der Auslass der Filteranlage
in ein Frittierbehältnis münden. Alternativ dazu können an der Filteranlage ein
Speicher für verunreinigtes Öl und ein Speicher für gereinigtes Öl vorgesehen sein,
so dass in die Filteranlage das verunreinigte Öl gegeben wird, die Filterung durchgeführt
und nach einer bestimmten Zeit das gereinigte Öl entnommen wird. Dieses ist insbesondere
dann von Vorteil, wenn in der Nähe der Fritteusen zu wenig Platz vorgesehen ist,
um das erwärmte Frittieröl, in dem Frittierstücke zubereitet werden und das sich
im Frittierbehältnis befindet, zu reinigen.
Die Vorteile der erfindungsgemäßen Filteranlage kommen besonders stark
zum Ausdruck, wenn diese zum Reinigen von erwärmtem Frittieröl verwendet ist. Dabei
wird die Filteranlage im Bypass betrieben, d.h. dass der Einlass und der Auslass
von dieser im Frittierbecken der Fritteuse münden, bevorzugt mit einem großem Abstand,
so dass sich das ausgelassene gereinigte Öl nicht mit dem eingesaugten zu reinigenden
Öl in starkem Maße vermischt.
Nachfolgend wird sich auf das Öl und das Fett im Reinigungsprozess
zusammenfassend als Flüssigkeit bezogen.
Die Filteranlage 1 weist einen Vorfilter 10, eine
Pumpe 20 und einen Feinstfilter 30 auf.
Der Vorfilter 10, die Pumpe 20 und der Feinstfilter
30 sind vorzugsweise auf einer gemeinsamen Grundplatte montiert, durch
die ein einfacher Transport der erfindungsgemäßen Filteranlage möglich ist. Diese
Grundplatte kann entweder auf ein Transportgestell aufgesetzt werden oder weist
selbst Standfüße und/oder Transporträder auf, über die eine Verschiebung der Filteranlage
möglich ist. Aufgrund der einfachen Transportierbarkeit der erfindungsgemäßen Filteranlage
kann diese mit geringem Aufwand an einen beliebigen Einsatzort gebracht werden,
beispielsweise zu den Frittierbecken einer Großküche. Für den Fall des Offline-Betriebes
können die Speichereinrichtungen für zu reinigende Flüssigkeit und gereinigte Flüssigkeit
am Transportgestell befestigt sein.
Der beispielsweise mit einem Gehäuse aus Polypropylen versehene Vorfilter
10 nimmt vorzugsweise eine mechanische Filterung der zu reinigenden Flüssigkeit
vor und hat beispielsweise ein abwaschbares Drahtnetz mit einer Schmutzaufnahme
von ungefähr 500g und einer Leistung von ungefähr 35 l/h. Die Maschenweite des Drahtfiltereinsatzes
liegt im Bereich von 30 bis 50 &mgr;m, vorzugsweise bei ungefähr 32 &mgr;m. Der
Vorfilter 10 arbeitet bevorzugt im Saugbetrieb, so dass mechanische Verunreinigungen
in der zu reinigenden Flüssigkeit, die durch den Vorfilter 10 entfernt
werden, die Funktionsweise der Pumpe nicht beeinträchtigen.
Die zu reinigende Flüssigkeit gelangt von einem Einlassanschluss
2 über eine Anschlussleitung 4 zum Vorfilter und wird in diesem
vorzugsweise von mechanischen Bestandteilen gereinigt.
Beim Austritt aus dem Vorfilter sollte die Viskosität der Flüssigkeit
vorzugsweise maximal 150 mm2/s betragen, um einen störungsfreien Betrieb
der Pumpe 20 sicherzustellen. Die den Vorfilter verlassene Flüssigkeit
wird über eine Pumpen-Anschlussleitung 5 der Pumpe 20 zugeleitet.
Die Pumpe 20 ist vorzugsweise eine thermostabile Pumpe von
beliebiger Bauart, die im Temperaturbereich von 20 bis 200°C betreibbar ist.
Beispielsweise ist die Pumpe eine Außenzahnrad- oder Innenzahnradpumpe. Durch die
hitzebeständige Ausführung der Pumpe 20 ist auf die Art der Wellenabdichtung,
die beispielsweise eine PTFE/Kohle-Radial-Abdichtung sein kann, besonders zu achten,
um Leckage zu vermeiden. Der Austrittsdruck beträgt beispielsweise maximal 5 bar,
stärker bevorzugt 4,5 bar, um einen ausreichenden Druck für den Feinstfilter
30 zur Verfügung zu stellen und eine Implosion des nachgeschalteten Feinstfilters
30 zu vermeiden.
Der Druckanschluss der Pumpe 20 ist über ein Manometer
21 verbunden, an dem der Austrittsdruck der Pumpe angezeigt wird, wodurch
ein unerwünschter Druck zu einem frühen Zeitpunkt erkennbar ist. Mit dem Druckanschluss
der Pumpe 20 ist ferner über eine Feinstfilter-Anschlussleitung
22 ein Überdruckventil 23 verbunden, das mit dem Auslassanschluss
3 über eine Anschlussleitung 24 verbunden ist und beispielsweise
bei ungefähr 5 bar anspricht. Parallel zum Überdruckventil 23 ist der Feinstfilter
30 vorgesehen. Auf diese Weise kann durch das Überdruckventil
23 eine unerwünschte Druckdifferenz am Feinstfilter 30 vermieden
werden.
Der Feinstfilter 30 ist vorzugsweise ein Membranfilter für
die Mikrofiltration. 30 zeigt den prinzipiellen Aufbau von einem
Feinstfilter, wie er vom Unternehmen Kleenoil Filtration Limited, South Milford,
Leeds, Großbritannien verwendet wird, im Querschnitt. Der Grundaufbau des erfindungsgemäßen
Feinstfilters ist vergleichbar.
Der Feinstfilter weist ein vorzugsweise zylindrisches Filtergehäuse
31 auf, mit dem über eine Befestigungsschraube 34 ein Filterdeckel
32 verbunden ist und in dessen Boden in Axialrichtung ein Eintrittsanschluss
35 ausgebildet ist. Die Befestigungsschraube 34 ist vorzugsweise
mittig im Filterdeckel 32 vorgesehen und in das Filtergehäuse
31 geschraubt. Die Befestigungsschraube 34 radial umgebend ist
ein Einführkanal 38 für die Flüssigkeit vorgesehen, der in Radialrichtung
durch eine Innenwand 33a einer Filterpatrone 33 begrenzt wird
und in einen Verteilungshohlraum 38, der durch den Filterdeckel
32 begrenzt wird, mündet und dem über den Eintrittsanschluss
35 die die Pumpe 20 verlassende Flüssigkeit zuführbar ist.
Die Filterpatrone 33 ist in das, vorzugsweise aus Metall
ausgebildete, Filtergehäuse 31 in einer solchen Weise abgedichtet eingebracht,
dass Flüssigkeit im Verteilungshohlraum 38 nur durch die Filterpatrone
33 zum axial entgegengesetzten Abschnitt der Filterpatrone 33
gelangt. Am zum Filterdeckel 32 entgegengesetzten Abschnitt der Filterpatrone
33 sind vorzugsweise ringförmige Flüssigkeitsaustrittsnuten 39
im Filtergehäuse 31 vorgesehen, um die aus der Filterpatrone
33 austretende gereinigte Flüssigkeit zu einem Flüssigkeitsaustritt
36 zu führen, der axial im Filtergehäuse 31 vorgesehen ist.
Die in 3 in perspektivischer Ansicht
gezeigte Filterpatrone 33 weist Baumwolle, Zellstoff und vorzugsweise Aktivkohle
und Teflonseide auf und ist beispielswiese in Form eines dichtgewickelten holzhaltigen
Papiers mit langen Fasern ausgebildet, so dass Wasser durch das Papier aufgesaugt
wird und unerwünschte Partikel, wie z.B. Lebensmittelreste an diesem verbleiben,
jedoch die Flüssigkeit, wie z.B. Frittieröl, die Filterpatrone passieren kann. Der
Aufbau der Filterpatrone 33 und auch der des Feinstfilters 30
ist nicht auf den vorstehenden Aufbau beschränkt, sondern kann in Abhängigkeit von
der zu filternden Flüssigkeit und den in der Flüssigkeit befindlichen Verunreinigungen
angepasst werden.
Die Filterpatrone 33 des Feinstfilters 30 filtert
gebundenes Wasser heraus, das die von Tensiden verursachte Schaumbildung im erwärmten
Frittieröl bewirkt. Ferner werden durch die Filterpatrone 33 auch Panade
und andere Lebensmittelreste, u.a. Polymere und Tenside, die die Ausbildung unerwünschter
Gerüche bewirken, zurückgehalten, wodurch auch die Geschmacksqualität von Frittieröl
verbessert wird. Nach der Filterung durch den Feinstfilter 30 verbleiben
lediglich Schwebeteilchen kleiner 3 &mgr;m, stärker bevorzugt kleiner 2 &mgr;m,
im Frittieröl.
Die Wasseraufnahme des Feinstfilters 30 beträgt vorzugsweise
höchstens 500 ml, die Schmutzaufnahme vorzugsweise höchstens 1kg und die Filterleistung
vorzugsweise höchstens 168 l/h, um eine zufriedenstellende Reinigung zu erzielen.
Restöle aus der Filterung können vorzugsweise in einer Menge von 0,5
bis 1% Diesel oder Heizöl beigemischt werden, so dass sich diese Restöle ohne gesonderte
Entsorgung verwerten lassen.
Erfindungsgemäß werden Öle oder Fette, die bei Lebensmitteln einsetzbar
sind, durch ein Verfahren aus Vorfiltern, Druckbeaufschlagung mittels Pumpe und
Feinstfiltern gereinigt.
Nachfolgend werden eine Versuchsanordnung und die Versuchsergebnisse
in Bezug auf die Reinigungswirkung der erfindungsgemäßen Filteranlage entsprechend
dem vorstehend dargestellten ersten Ausführungsbeispiel beschrieben.
Die Versuchsanordnung wies einen Vorfilter zum Abtrennen von groben
Frittierresten, eine Pumpe und einen Mikrofilter zur Abtrennung von kleinsten Partikeln
gemäß Vorbeschreibung auf. Die Filtration erfolgte mit einem Durchfluss von 0,6
l/min. Gebrauchtes Frittieröl, das für 12 Stunden bei 180°C für das Frittieren
von vorwiegend Kartoffeln und Wiener Schnitzel verwendet wurde und das zum Frittieren
geeignetes Pflanzenöl ohne Zusatzstoffe war, wurde vom Boden eines 10-Liter-Kanisters
abgesaugt. Das Filtrat wurde dann in den Kanister zurückgeführt. Es wurde 2 Stunden
lang filtriert, wobei das frisch filtrierte Öl mit dem unfiltrierten Öl vermischt
wurde.
Das gebrauchte Öl war dunkel und enthielt Frittierrückstände von den
genannten Lebensmitteln.
Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass das gebrauchte Öl vollständig geklärt
wurde, da keine sichtbaren Partikel bzw. Trübungen vorlagen.
Bei der anschließenden Stabilitäts-Untersuchung mittels Ranzimat wurden
Aussagen zur Stabilität des Öls ermittelt. Dabei wurden bei 120°C 20 l Luft
je Minute durch das Öl geblasen, was zu einer starken Oxidation führt. Nachfolgend
ist die Induktionszeit, d.h. die Zeit bis zu einem starken Anstieg der Oxidation,
von filtriertem und unfiltriertem Öl gegenübergestellt.
Wie der vorstehenden Tabelle entnommen werden kann, war die Induktionszeit
des gebrauchten Öls aufgrund des Frittierens stark herabgesetzt, was auch auf die
im Öl befindlichen Rückstände, wie Semmelbrösel und Kartoffelstücke zurückzuführen
ist. Ferner wurden bereits verkohlte Partikel im gebrauchten Öl beobachtet, die
erfindungsgemäß entfernt wurden.
Die verlängerte Induktionszeit beim filtrierten Öl weist auf eine
Verbesserung der Ölqualität hin.
Ferner konnte beim erwärmten, filtrierten Öl eine geringere Schaumbildung
beobachtet werden und konnten im Mikroskop keine Partikel größer als 3 &mgr;m beobachtet
werden.
Somit ist die erfindungsgemäße Filtration von Öl dann von besonderem
Vorteil, wenn das Frittieröl bei einem hohen Verbrauch über einen längeren Zeitraum
nicht vollständig ausgetauscht, sondern nur der Frittierverlust ersetzt wird. Dabei
werden aufgrund der Filtration auch Partikel entfernt, die die Ursache für unerwünschte
Stoffe im Öl sein können. Es werden also durch das regelmäßige Entfernen von Speiseresten
aus dem Frittieröl toxische Substanzen, wie z.B. krebserregende heterozyklische
aromatische Amine, und unerwünschte Geruchsstoff, die beim starken Erhitzen von
proteinreichen Lebensmitteln wie z.B. Kartoffeln und Fleisch entstehen, in geringerem
Ausmaße gebildet.
Es lässt sich somit bei einem Ergänzen des Frittierverlustes durch
frisches Öl und die erfindungsgemäße Filterung eine Erhöhung der Ölqualität und
eine längere Haltbarkeit bis zum gesamten Öltausch erzielen.
Bei einem nicht dargestellten erfindungsgemäßen zweiten Ausführungsbeispiel
ist der Vorfilter in den Feinstfilter integriert, wobei sich vorzugsweise der Vorfilter
oberhalb des Feinstfilters befindet und ist vorzugsweise der Vorfilter der Pumpe
vorgeschaltet und der Feinstfilter der Pumpe nachgeschaltet. Durch eine derartige
Anordnung lässt sich der Platzbedarf verringern, so dass eine erhöhte Anzahl an
Einsatzfeldern, wie z.B. Fritteusen in Küchen mit wenig Platz, zur Verfügung steht.
Die vorliegende Erfindung bezieht sich somit auf eine Filteranlage
zum Reinigen von Ölen oder Fette, die bei Lebensmitteln einsetzbar sind. Diese Filteranlage
weist eine Filtereinrichtung und eine Pumpeinrichtung, wodurch die sensorischen
und qualitativen Eigenschaften von Lebensmitteln beeinträchtigende Substanzen in
den Ölen oder Fetten zumindest teilweise aus den Ölen oder Fetten entfernbar sind.
Der bevorzugte Einsatz der Erfindung erfolgt bei der Reinigung von erwärmten Ölen
oder Fetten, insbesondere von Frittieröl.
Anspruch[de]
Filteranlage (1) zum Reinigen von Ölen oder Fetten, die bei
Lebensmitteln einsetzbar sind, mit einer Pumpeinrichtung (20) für die Öle
oder Fette, und einer Filtereinrichtung (30), die der Pumpeinrichtung (20)
vor- oder nachgeschaltet ist und mit der Verunreinigungen in den Ölen oder Fetten,
die die Schaumbildung oder/und die Geschmacksqualität und/oder der Geruchseigenschaften
der Öle oder Fette beeinflussen und/oder die Induktionszeit der Öle oder Fette verringern,
entfernbar sind.
Filteranlage nach Anspruch 1 mit einer Vorfiltereinrichtung (10),
über die die Öle oder Fette der Pumpeinrichtung (20) zuleitbar sind, wobei
die unter Druck gesetzten Öle oder Fette der Filtereinrichtung (30) durch
die Pumpeinrichtung (20) zuleitbar sind.
Filteranlage nach Anspruch 2, wobei durch die Vorfilteinrichtung (10)
die Verunreinigungen von im wesentlichen bis zu 50 &mgr;m entfernbar sind.
Filteranlage einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei durch die Filteinrichtung
(30) die Verunreinigungen von im wesentlichen bis zu 3
&mgr;m, vorzugsweise bis zu 2 &mgr;m, entfernbar sind.
Filteranlage einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Filteinrichtung
(30) einen Filter hat, der Baumwolle und Zellstoff aufweist.
Filtereinrichtung nach Anspruch 5, wobei die Filtereinrichtung (30)
ferner Aktivkohle und Teflonseide aufweist.
Filteranlage einem der vorhergehenden Ansprüche, die in einer solchen
Weise ausgestaltet ist, dass diese zum Reinigen von Ölen oder Fetten, die eine Temperatur
von bis zu 180°C aufweisen, einsetzbar ist.
Filteranlage einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Öle oder
Fette bei der Zubereitung von Lebensmitteln einsetzbar sind.
Filteranlage nach Anspruch 8, wobei die Öle oder Fette bei der Zubereitung
von Lebensmitteln unter Hitzeeinwirkung einsetzbar sind
Filteranlage einem der vorhergehenden Ansprüche, die in einer solchen
Weise ausgestaltet ist, dass diese zum Reinigen von Ölen oder Fetten, die eine Temperatur
von zumindest 80°C aufweisen, einsetzbar ist.
Filteranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche zur Reinigung
von Frittieröl.
Filteranlagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Verunreinigungen,
die durch die Filtereinrichtung (30) entfernbar sind, Wasser und/oder Lebensmittelreste
sind.
Filteranlagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Filterung
durch die Filtereinrichtung (30) in Bezug auf einen Frittiervorgang in
den zu reinigenden Ölen oder Fetten im Bypass erfolgt.
Filteranlage nach Anspruch 2 oder nach einem der Ansprüche 3 bis 13,
wenn dieser von Anspruch 2 abhängt, wobei die Vorfiltereinrichtung und die Filtereinrichtung
einstückig ausgebildet sind.
Verfahren zum Reinigen von Ölen oder Fetten, die bei Lebensmitteln
einsetzbar sind, mit den Schritten:
Druckbeaufschlagung der Öle oder Fette, und vor oder nach der Druckbeaufschlagung
Filtern der Öle oder Fette zum Entfernen der Verunreinigungen in den Ölen oder Fetten,
die die Schaumbildung oder/und die Geschmacksqualität und/oder der Geruchseigenschaften
der Öle oder Fette beeinflussen und/oder die Induktionszeit der Öle oder Fette verringern.