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Dokumentenidentifikation DE102004013934A1 13.10.2005
Titel Filteranlage zum Reinigen von Ölen oder Fetten
Anmelder Kurz, Josef M., 84558 Tyrlaching, DE;
Hüller, Gerhard, 83355 Grabenstätt, DE
Erfinder Kurz, Josef M., 84558 Tyrlaching, DE
Vertreter WINTER, BRANDL, FÜRNISS, HÜBNER, RÖSS, KAISER, POLTE, Partnerschaft, 80336 München
DE-Anmeldedatum 22.03.2004
DE-Aktenzeichen 102004013934
Offenlegungstag 13.10.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 13.10.2005
IPC-Hauptklasse C11B 3/00
IPC-Nebenklasse B01D 35/02   B01D 39/00   A23D 9/04   
Zusammenfassung Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Filteranlage zum Reinigen von Ölen oder Fette, die bei Lebensmitteln einsetzbar sind. Diese Filteranlage weist eine Filtereinrichtung und eine Pumpeinrichtung, wodurch die sensorischen und qualitativen Eigenschaften von Lebensmitteln beeinträchtigende Substanzen in den Ölen oder Fetten zumindest teilweise aus den Ölen oder Fetten entfernbar sind. Der bevorzugte Einsatz der Erfindung erfolgt bei der Reinigung von erwärmten Ölen oder Fetten, insbesondere von Frittieröl.

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Filteranlage zum Reinigen von Ölen und Fetten, die bei Lebensmitteln einsetzbar sind, insbesondere von Speiseölen, die zum Frittieren verwendet werden.

Erhitzte Frittieröle gelangen bei der Zubereitung von Lebensmitteln als Frittiergut zum Einsatz. Als Frittiergut werden z.B. Kartoffeln, Fleischstücke und Gemüsestücke verwendet. Eine Charge von Frittieröl wird dabei zur aufeinanderfolgenden Zubereitung einer Vielzahl von Stücken des Frittiergutes genutzt. Da ein Teil des Frittieröls am oder im Frittierstück verbleibt, verringert sich das im Frittierbehältnis verbleibende Öl. Andrerseits verunreinigen Partikel der Frittierstücke das Frittieröl zunehmend. Auch die Umgebungsbedingungen, wie z.B. die Luftfeuchtigkeit, haben einen Einfluss auf die Qualität des Frittieröls. Um den Verbrauch an Frittieröl zu begrenzen, erfolgt bisher ein Ersatz des Frittieröls in vorbestimmten Zeiträumen bzw. nach der Zubereitung einer vorbestimmten Menge an Frittiergut. Dabei wird das Frittieröl komplett ausgetauscht.

Die Zubereitung von Frittierstücken in Frittieröl, in dem bereits andere Frittierstücken zubereitet wurden, hat zur Folge, dass Rückstände der vorhergehenden Frittierstücke, die beispielsweise bereits verkohlt sein können und toxische Substanzen und unerwünschte Geruchsstoff aufweisen, an den später eingebrachten Frittierstücken haften. Dementsprechend verringern sich die sensorischen Qualitäten der später eingebrachten Frittierstücke und kann ein Gesundheitsrisiko bestehen.

Aus dem Stand der Technik sind bereits Reinigungsvorrichtungen für Motoren- und Getriebeöle sowie Dieselkraftstoffe bekannt, die einen Vorfilter, eine Pumpe und einen Feinfilter aufweisen. Derartige Reinigungsvorrichtungen werden typischerweise zum Reinigen von Öl unter 50°C eingesetzt. Der Schwerpunkt einer derartigen Reinigung liegt auf dem Herausfiltern von Partikeln, die einen Verschleiß beweglicher Teile verursachen, und von Wasser, das beispielsweise durch den Verbrennungsvorgang erzeugt wird. Durch die spezielle Auslegung der Filter auf die Bedingungen von Öl im Maschinenbau und aufgrund der erhöhten Qualitätsanforderungen bei Lebensmitteln, insbesondere bei durch Erwärmung zu bereiteten Lebensmitteln, ist ein Einsatz der Reinigungsvorrichtungen für Motoren- und Getriebeöle für Lebensmittel nicht möglich.

Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die Nachteile vom Stand der Technik zu beseitigen und eine Filteranlage bzw. ein Verfahren zum Reinigen von Ölen und Fetten, die bei Lebensmitteln einsetzbar sind, vorzusehen, durch die/das die Häufigkeit des Gesamtaustausches des Öls verringert werden kann und Qualität des Öls über einen langen Zeitraum aufrechterhalten werden kann. Ferner sollen die Qualität der Lebensmittel, die mit diesem Öl zubereitet werden, konstant gehalten werden. Darüber hinaus soll der Frittiervorgang durch den Reinigungsvorgang mit der Filteranlage nicht in unerwünschter Weise eingeschränkt werden.

Diese Aufgabe wird durch eine Filteranlage nach Anspruch 1 und ein Verfahren nach Anspruch 15 gelöst.

Die erfindungsgemäße Filteranlage hat eine Pumpeinrichtung für die Öle und Fette und eine der Pumpeinrichtung vor- oder nachgeschaltete Filtereinrichtung. Durch diese Filtereinrichtung werden Verunreinigungen in den Ölen oder Fetten, die die Schaumbildung oder/und die Geschmacksqualität und/oder der Geruchseigenschaften der Öle oder Fette beeinflussen und/oder die Induktionszeit der Öle oder Fette verringern, entfernt. Im Ergebnis werden Öle und Fette mit einer verlängerten Induktionszeit, d.h. mit höherer Qualität erhalten. Somit kann das Frittieröl über einen langen Zeitraum nicht ausgetauscht werden, sondern nur der Verlust ersetzt werden, wobei nur geringe Rückstände an Verunreinigungen im Frittieröl vorhanden sind.

Der Filtereinrichtung ist vorzugsweise eine Vorfiltereinrichtung vorgeschaltet, durch die grobe Partikel im Öl oder Fett abscheidbar sind. Auf diese Weise lässt sich eine Beschädigung der Pumpeinrichtung durch grobe Bestandteile im Öl vermeiden. Die Vorfiltereinrichtung entfernt bevorzugt Bestandteile bis zu 50 &mgr;m, wodurch ein Zusetzen der Filtereinrichtung hinausgezögert wird und ein guter Wirkungsgrad der Pumpeinrichtung unter Berücksichtigung der im Saugbetrieb befindlichen Vorfiltereinrichtung erzielt wird.

Es ist günstig, wenn die Filtereinrichtung eine Reinigung des Öls oder Fetts bis zu 3 &mgr;m, vorzugsweise bis zu 2 &mgr;m, ausführt. Aufgrund der geringen Größe der noch im Öl oder Fett verbliebenen Partikel können toxische Substanzen und unerwünschte Geruchsstoff im Öl oder Fett in geringerem Ausmaße gebildet werden und sind Tenside und Polymere in starkem Maße entfernt. Für ein derartiges Ergebnis weist der Filter in der Filtereinrichtung vorzugsweise Baumwolle und Zellstoff, stärker bevorzugt Aktivkohle und Teflonseide auf. Mit derartigen Substanzen ist ein thermostabiler Filter herstellbar, der über einen breiten Temperaturbereich eine Filterung absichert. Der Filter kann jedoch einen beliebig anderen an die Zusammensetzung des Öls und/oder die Verunreinigungen angepassten Aufbau haben.

Mit der erfindungsgemäßen Filteranlage können vorzugsweise Öle oder Fette mit einer Temperatur von bis zu 180°C gereinigt werden, was die Reinigung von Frittieröl bei der Verwendung von diesem, d.h. während des Frittierens, gestattet.

Die zu reinigenden Öle oder Fette sind in vorteilhafter Weise bei der Zubereitung von Lebensmitteln einsetzbar, wodurch neben der Reinigung von Ölen oder Fetten, die Bestandteil der Lebensmittel sind, auch die Reinigung von Ölen oder Fetten möglich ist, in denen die Lebensmittel zur Zubereitung eingebracht, vorzugsweise erwärmt, werden.

Der Einsatz der vorliegenden Erfindung kann auf Öle oder Fette mit zumindest 80°C begrenzt sein, wodurch sich die Filtereinrichtung in günstiger Weise für einen hohen Temperaturbereich auslegen lässt.

Die bevorzugte Verwendung der Erfindung liegt bei der Reinigung von Frittieröl. Dieses wird vorzugsweise im Bypass gereinigt, wodurch der Frittiervorgang nicht unterbrochen werden muss und gleichzeitig eine hohe Ölqualität und Qualität der zubereiteten Lebensmittel abgesichert werden können.

Die Filtereinrichtung entfernt bevorzugt als Verunreinigungen Wasser und Lebensmittelreste, so dass die Schaumbildung des gereinigten Öls verringert ist und verrußte Partikel neues Frittiergut nicht beeinträchtigen können.

Entsprechend dem erfindungsgemäßen Verfahren erfolgt eine Druckbeaufschlagung der Öle oder Fette und, dieser vor- oder nachgeschaltet, ein Filtern der Öle oder Fette, um die Qualität beeinträchtigende Verunreinigungen aus dem Öl oder Fett zu entfernen. Beim Verfahren sind bevorzugt die vorstehend bezüglich der Vorrichtung angeführten Merkmale einschränkend anwendbar.

Erfindungsgemäß Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.

Die vorliegende Erfindung wird an Hand der beiliegenden Zeichnungen beschrieben, in denen:

1 eine schematische, perspektivische Darstellung der erfindungsgemäß Filteranlage entsprechend einem ersten Ausführungsbeispiel zeigt,

2 eine Prinzipdarstellung für die Wirkungsweise eines Feinstfilters bzw. einer Filtereinrichtung ist, und

3 eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Feinstfilters ist.

Nachstehend wird die vorliegende Erfindung detailliert beschrieben.

1 zeigt schematisch die erfindungsgemäße Filteranlage, zum Reinigen von Ölen und Fetten, die bei Lebensmitteln einsetzbar sind. Als zu reinigendes Öl sind beispielsweise Pflanzenöl, Olivenöl, Rapsöl, Steinöl, Kürbiskernöl, Speiseöl, Frittieröl verwendbar. Das Öl kann kaltes Frittieröl oder erwärmtes Frittieröl sein. Dabei liegt der Temperaturbereich für das erwärmte Frittieröl, das gereinigt wird, vorzugsweise im Bereich von 80 bis 200°C, stärker bevorzugt bei maximal 180°C und am stärkste bevorzugt im Bereich von 150 bis 170°C.

Die Reinigung von Frittieröl durch die erfindungsgemäße Filteranlage kann im Offline-Betrieb erfolgen, d.h. bei ausgeschalteter Fritteuse, wobei die Temperatur des Frittieröls niedriger als die Frittiertemperatur liegt und beispielsweise die Raumtemperatur ist. In diesem Fall können der Einlass und der Auslass der Filteranlage in ein Frittierbehältnis münden. Alternativ dazu können an der Filteranlage ein Speicher für verunreinigtes Öl und ein Speicher für gereinigtes Öl vorgesehen sein, so dass in die Filteranlage das verunreinigte Öl gegeben wird, die Filterung durchgeführt und nach einer bestimmten Zeit das gereinigte Öl entnommen wird. Dieses ist insbesondere dann von Vorteil, wenn in der Nähe der Fritteusen zu wenig Platz vorgesehen ist, um das erwärmte Frittieröl, in dem Frittierstücke zubereitet werden und das sich im Frittierbehältnis befindet, zu reinigen.

Die Vorteile der erfindungsgemäßen Filteranlage kommen besonders stark zum Ausdruck, wenn diese zum Reinigen von erwärmtem Frittieröl verwendet ist. Dabei wird die Filteranlage im Bypass betrieben, d.h. dass der Einlass und der Auslass von dieser im Frittierbecken der Fritteuse münden, bevorzugt mit einem großem Abstand, so dass sich das ausgelassene gereinigte Öl nicht mit dem eingesaugten zu reinigenden Öl in starkem Maße vermischt.

Nachfolgend wird sich auf das Öl und das Fett im Reinigungsprozess zusammenfassend als Flüssigkeit bezogen.

Die Filteranlage 1 weist einen Vorfilter 10, eine Pumpe 20 und einen Feinstfilter 30 auf.

Der Vorfilter 10, die Pumpe 20 und der Feinstfilter 30 sind vorzugsweise auf einer gemeinsamen Grundplatte montiert, durch die ein einfacher Transport der erfindungsgemäßen Filteranlage möglich ist. Diese Grundplatte kann entweder auf ein Transportgestell aufgesetzt werden oder weist selbst Standfüße und/oder Transporträder auf, über die eine Verschiebung der Filteranlage möglich ist. Aufgrund der einfachen Transportierbarkeit der erfindungsgemäßen Filteranlage kann diese mit geringem Aufwand an einen beliebigen Einsatzort gebracht werden, beispielsweise zu den Frittierbecken einer Großküche. Für den Fall des Offline-Betriebes können die Speichereinrichtungen für zu reinigende Flüssigkeit und gereinigte Flüssigkeit am Transportgestell befestigt sein.

Der beispielsweise mit einem Gehäuse aus Polypropylen versehene Vorfilter 10 nimmt vorzugsweise eine mechanische Filterung der zu reinigenden Flüssigkeit vor und hat beispielsweise ein abwaschbares Drahtnetz mit einer Schmutzaufnahme von ungefähr 500g und einer Leistung von ungefähr 35 l/h. Die Maschenweite des Drahtfiltereinsatzes liegt im Bereich von 30 bis 50 &mgr;m, vorzugsweise bei ungefähr 32 &mgr;m. Der Vorfilter 10 arbeitet bevorzugt im Saugbetrieb, so dass mechanische Verunreinigungen in der zu reinigenden Flüssigkeit, die durch den Vorfilter 10 entfernt werden, die Funktionsweise der Pumpe nicht beeinträchtigen.

Die zu reinigende Flüssigkeit gelangt von einem Einlassanschluss 2 über eine Anschlussleitung 4 zum Vorfilter und wird in diesem vorzugsweise von mechanischen Bestandteilen gereinigt.

Beim Austritt aus dem Vorfilter sollte die Viskosität der Flüssigkeit vorzugsweise maximal 150 mm2/s betragen, um einen störungsfreien Betrieb der Pumpe 20 sicherzustellen. Die den Vorfilter verlassene Flüssigkeit wird über eine Pumpen-Anschlussleitung 5 der Pumpe 20 zugeleitet.

Die Pumpe 20 ist vorzugsweise eine thermostabile Pumpe von beliebiger Bauart, die im Temperaturbereich von 20 bis 200°C betreibbar ist. Beispielsweise ist die Pumpe eine Außenzahnrad- oder Innenzahnradpumpe. Durch die hitzebeständige Ausführung der Pumpe 20 ist auf die Art der Wellenabdichtung, die beispielsweise eine PTFE/Kohle-Radial-Abdichtung sein kann, besonders zu achten, um Leckage zu vermeiden. Der Austrittsdruck beträgt beispielsweise maximal 5 bar, stärker bevorzugt 4,5 bar, um einen ausreichenden Druck für den Feinstfilter 30 zur Verfügung zu stellen und eine Implosion des nachgeschalteten Feinstfilters 30 zu vermeiden.

Der Druckanschluss der Pumpe 20 ist über ein Manometer 21 verbunden, an dem der Austrittsdruck der Pumpe angezeigt wird, wodurch ein unerwünschter Druck zu einem frühen Zeitpunkt erkennbar ist. Mit dem Druckanschluss der Pumpe 20 ist ferner über eine Feinstfilter-Anschlussleitung 22 ein Überdruckventil 23 verbunden, das mit dem Auslassanschluss 3 über eine Anschlussleitung 24 verbunden ist und beispielsweise bei ungefähr 5 bar anspricht. Parallel zum Überdruckventil 23 ist der Feinstfilter 30 vorgesehen. Auf diese Weise kann durch das Überdruckventil 23 eine unerwünschte Druckdifferenz am Feinstfilter 30 vermieden werden.

Der Feinstfilter 30 ist vorzugsweise ein Membranfilter für die Mikrofiltration. 30 zeigt den prinzipiellen Aufbau von einem Feinstfilter, wie er vom Unternehmen Kleenoil Filtration Limited, South Milford, Leeds, Großbritannien verwendet wird, im Querschnitt. Der Grundaufbau des erfindungsgemäßen Feinstfilters ist vergleichbar.

Der Feinstfilter weist ein vorzugsweise zylindrisches Filtergehäuse 31 auf, mit dem über eine Befestigungsschraube 34 ein Filterdeckel 32 verbunden ist und in dessen Boden in Axialrichtung ein Eintrittsanschluss 35 ausgebildet ist. Die Befestigungsschraube 34 ist vorzugsweise mittig im Filterdeckel 32 vorgesehen und in das Filtergehäuse 31 geschraubt. Die Befestigungsschraube 34 radial umgebend ist ein Einführkanal 38 für die Flüssigkeit vorgesehen, der in Radialrichtung durch eine Innenwand 33a einer Filterpatrone 33 begrenzt wird und in einen Verteilungshohlraum 38, der durch den Filterdeckel 32 begrenzt wird, mündet und dem über den Eintrittsanschluss 35 die die Pumpe 20 verlassende Flüssigkeit zuführbar ist.

Die Filterpatrone 33 ist in das, vorzugsweise aus Metall ausgebildete, Filtergehäuse 31 in einer solchen Weise abgedichtet eingebracht, dass Flüssigkeit im Verteilungshohlraum 38 nur durch die Filterpatrone 33 zum axial entgegengesetzten Abschnitt der Filterpatrone 33 gelangt. Am zum Filterdeckel 32 entgegengesetzten Abschnitt der Filterpatrone 33 sind vorzugsweise ringförmige Flüssigkeitsaustrittsnuten 39 im Filtergehäuse 31 vorgesehen, um die aus der Filterpatrone 33 austretende gereinigte Flüssigkeit zu einem Flüssigkeitsaustritt 36 zu führen, der axial im Filtergehäuse 31 vorgesehen ist.

Die in 3 in perspektivischer Ansicht gezeigte Filterpatrone 33 weist Baumwolle, Zellstoff und vorzugsweise Aktivkohle und Teflonseide auf und ist beispielswiese in Form eines dichtgewickelten holzhaltigen Papiers mit langen Fasern ausgebildet, so dass Wasser durch das Papier aufgesaugt wird und unerwünschte Partikel, wie z.B. Lebensmittelreste an diesem verbleiben, jedoch die Flüssigkeit, wie z.B. Frittieröl, die Filterpatrone passieren kann. Der Aufbau der Filterpatrone 33 und auch der des Feinstfilters 30 ist nicht auf den vorstehenden Aufbau beschränkt, sondern kann in Abhängigkeit von der zu filternden Flüssigkeit und den in der Flüssigkeit befindlichen Verunreinigungen angepasst werden.

Die Filterpatrone 33 des Feinstfilters 30 filtert gebundenes Wasser heraus, das die von Tensiden verursachte Schaumbildung im erwärmten Frittieröl bewirkt. Ferner werden durch die Filterpatrone 33 auch Panade und andere Lebensmittelreste, u.a. Polymere und Tenside, die die Ausbildung unerwünschter Gerüche bewirken, zurückgehalten, wodurch auch die Geschmacksqualität von Frittieröl verbessert wird. Nach der Filterung durch den Feinstfilter 30 verbleiben lediglich Schwebeteilchen kleiner 3 &mgr;m, stärker bevorzugt kleiner 2 &mgr;m, im Frittieröl.

Die Wasseraufnahme des Feinstfilters 30 beträgt vorzugsweise höchstens 500 ml, die Schmutzaufnahme vorzugsweise höchstens 1kg und die Filterleistung vorzugsweise höchstens 168 l/h, um eine zufriedenstellende Reinigung zu erzielen.

Restöle aus der Filterung können vorzugsweise in einer Menge von 0,5 bis 1% Diesel oder Heizöl beigemischt werden, so dass sich diese Restöle ohne gesonderte Entsorgung verwerten lassen.

Erfindungsgemäß werden Öle oder Fette, die bei Lebensmitteln einsetzbar sind, durch ein Verfahren aus Vorfiltern, Druckbeaufschlagung mittels Pumpe und Feinstfiltern gereinigt.

Nachfolgend werden eine Versuchsanordnung und die Versuchsergebnisse in Bezug auf die Reinigungswirkung der erfindungsgemäßen Filteranlage entsprechend dem vorstehend dargestellten ersten Ausführungsbeispiel beschrieben.

Die Versuchsanordnung wies einen Vorfilter zum Abtrennen von groben Frittierresten, eine Pumpe und einen Mikrofilter zur Abtrennung von kleinsten Partikeln gemäß Vorbeschreibung auf. Die Filtration erfolgte mit einem Durchfluss von 0,6 l/min. Gebrauchtes Frittieröl, das für 12 Stunden bei 180°C für das Frittieren von vorwiegend Kartoffeln und Wiener Schnitzel verwendet wurde und das zum Frittieren geeignetes Pflanzenöl ohne Zusatzstoffe war, wurde vom Boden eines 10-Liter-Kanisters abgesaugt. Das Filtrat wurde dann in den Kanister zurückgeführt. Es wurde 2 Stunden lang filtriert, wobei das frisch filtrierte Öl mit dem unfiltrierten Öl vermischt wurde.

Das gebrauchte Öl war dunkel und enthielt Frittierrückstände von den genannten Lebensmitteln.

Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass das gebrauchte Öl vollständig geklärt wurde, da keine sichtbaren Partikel bzw. Trübungen vorlagen.

Bei der anschließenden Stabilitäts-Untersuchung mittels Ranzimat wurden Aussagen zur Stabilität des Öls ermittelt. Dabei wurden bei 120°C 20 l Luft je Minute durch das Öl geblasen, was zu einer starken Oxidation führt. Nachfolgend ist die Induktionszeit, d.h. die Zeit bis zu einem starken Anstieg der Oxidation, von filtriertem und unfiltriertem Öl gegenübergestellt.

Wie der vorstehenden Tabelle entnommen werden kann, war die Induktionszeit des gebrauchten Öls aufgrund des Frittierens stark herabgesetzt, was auch auf die im Öl befindlichen Rückstände, wie Semmelbrösel und Kartoffelstücke zurückzuführen ist. Ferner wurden bereits verkohlte Partikel im gebrauchten Öl beobachtet, die erfindungsgemäß entfernt wurden.

Die verlängerte Induktionszeit beim filtrierten Öl weist auf eine Verbesserung der Ölqualität hin.

Ferner konnte beim erwärmten, filtrierten Öl eine geringere Schaumbildung beobachtet werden und konnten im Mikroskop keine Partikel größer als 3 &mgr;m beobachtet werden.

Somit ist die erfindungsgemäße Filtration von Öl dann von besonderem Vorteil, wenn das Frittieröl bei einem hohen Verbrauch über einen längeren Zeitraum nicht vollständig ausgetauscht, sondern nur der Frittierverlust ersetzt wird. Dabei werden aufgrund der Filtration auch Partikel entfernt, die die Ursache für unerwünschte Stoffe im Öl sein können. Es werden also durch das regelmäßige Entfernen von Speiseresten aus dem Frittieröl toxische Substanzen, wie z.B. krebserregende heterozyklische aromatische Amine, und unerwünschte Geruchsstoff, die beim starken Erhitzen von proteinreichen Lebensmitteln wie z.B. Kartoffeln und Fleisch entstehen, in geringerem Ausmaße gebildet.

Es lässt sich somit bei einem Ergänzen des Frittierverlustes durch frisches Öl und die erfindungsgemäße Filterung eine Erhöhung der Ölqualität und eine längere Haltbarkeit bis zum gesamten Öltausch erzielen.

Bei einem nicht dargestellten erfindungsgemäßen zweiten Ausführungsbeispiel ist der Vorfilter in den Feinstfilter integriert, wobei sich vorzugsweise der Vorfilter oberhalb des Feinstfilters befindet und ist vorzugsweise der Vorfilter der Pumpe vorgeschaltet und der Feinstfilter der Pumpe nachgeschaltet. Durch eine derartige Anordnung lässt sich der Platzbedarf verringern, so dass eine erhöhte Anzahl an Einsatzfeldern, wie z.B. Fritteusen in Küchen mit wenig Platz, zur Verfügung steht.

Die vorliegende Erfindung bezieht sich somit auf eine Filteranlage zum Reinigen von Ölen oder Fette, die bei Lebensmitteln einsetzbar sind. Diese Filteranlage weist eine Filtereinrichtung und eine Pumpeinrichtung, wodurch die sensorischen und qualitativen Eigenschaften von Lebensmitteln beeinträchtigende Substanzen in den Ölen oder Fetten zumindest teilweise aus den Ölen oder Fetten entfernbar sind. Der bevorzugte Einsatz der Erfindung erfolgt bei der Reinigung von erwärmten Ölen oder Fetten, insbesondere von Frittieröl.


Anspruch[de]
  1. Filteranlage (1) zum Reinigen von Ölen oder Fetten, die bei Lebensmitteln einsetzbar sind, mit einer Pumpeinrichtung (20) für die Öle oder Fette, und einer Filtereinrichtung (30), die der Pumpeinrichtung (20) vor- oder nachgeschaltet ist und mit der Verunreinigungen in den Ölen oder Fetten, die die Schaumbildung oder/und die Geschmacksqualität und/oder der Geruchseigenschaften der Öle oder Fette beeinflussen und/oder die Induktionszeit der Öle oder Fette verringern, entfernbar sind.
  2. Filteranlage nach Anspruch 1 mit einer Vorfiltereinrichtung (10), über die die Öle oder Fette der Pumpeinrichtung (20) zuleitbar sind, wobei die unter Druck gesetzten Öle oder Fette der Filtereinrichtung (30) durch die Pumpeinrichtung (20) zuleitbar sind.
  3. Filteranlage nach Anspruch 2, wobei durch die Vorfilteinrichtung (10) die Verunreinigungen von im wesentlichen bis zu 50 &mgr;m entfernbar sind.
  4. Filteranlage einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei durch die Filteinrichtung (30) die Verunreinigungen von im wesentlichen bis zu 3 &mgr;m, vorzugsweise bis zu 2 &mgr;m, entfernbar sind.
  5. Filteranlage einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Filteinrichtung (30) einen Filter hat, der Baumwolle und Zellstoff aufweist.
  6. Filtereinrichtung nach Anspruch 5, wobei die Filtereinrichtung (30) ferner Aktivkohle und Teflonseide aufweist.
  7. Filteranlage einem der vorhergehenden Ansprüche, die in einer solchen Weise ausgestaltet ist, dass diese zum Reinigen von Ölen oder Fetten, die eine Temperatur von bis zu 180°C aufweisen, einsetzbar ist.
  8. Filteranlage einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Öle oder Fette bei der Zubereitung von Lebensmitteln einsetzbar sind.
  9. Filteranlage nach Anspruch 8, wobei die Öle oder Fette bei der Zubereitung von Lebensmitteln unter Hitzeeinwirkung einsetzbar sind
  10. Filteranlage einem der vorhergehenden Ansprüche, die in einer solchen Weise ausgestaltet ist, dass diese zum Reinigen von Ölen oder Fetten, die eine Temperatur von zumindest 80°C aufweisen, einsetzbar ist.
  11. Filteranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche zur Reinigung von Frittieröl.
  12. Filteranlagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Verunreinigungen, die durch die Filtereinrichtung (30) entfernbar sind, Wasser und/oder Lebensmittelreste sind.
  13. Filteranlagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Filterung durch die Filtereinrichtung (30) in Bezug auf einen Frittiervorgang in den zu reinigenden Ölen oder Fetten im Bypass erfolgt.
  14. Filteranlage nach Anspruch 2 oder nach einem der Ansprüche 3 bis 13, wenn dieser von Anspruch 2 abhängt, wobei die Vorfiltereinrichtung und die Filtereinrichtung einstückig ausgebildet sind.
  15. Verfahren zum Reinigen von Ölen oder Fetten, die bei Lebensmitteln einsetzbar sind, mit den Schritten:

    Druckbeaufschlagung der Öle oder Fette, und vor oder nach der Druckbeaufschlagung Filtern der Öle oder Fette zum Entfernen der Verunreinigungen in den Ölen oder Fetten, die die Schaumbildung oder/und die Geschmacksqualität und/oder der Geruchseigenschaften der Öle oder Fette beeinflussen und/oder die Induktionszeit der Öle oder Fette verringern.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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